Lesen: Leitfaden Geistige Raete



























Zum Umschlagsbild: Das Denkmal für das größte Heilige Blatt

"Shoghi Effendi pflegte den Aufbau der administrativen Ordnung des Glaubens mit
diesem Denkmal zu vergleichen und sagte, der Unterbau mit den drei Stufen sei wie
die Örtlichen Räte, die Säulen wie die Nationalen Räte, und die Kuppel, die sie krönt
und zusammen hält, wie das Universale Haus der Gerechtigkeit, das seine Stellung
nicht einnehmen könne, bevor nicht der Unterbau und die Pfeiler fest errichtet seien."2


Vorwort zum Leitfaden

Im Vierjahresplan, dessen Hauptziel der Fortschritt im Prozeß zum Beitritt
in Scharen ist, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Stärkung der örtli-
chen Geistigen Räte.
Die Qualität eines Geistigen Rates läßt sich daran messen, inwieweit diese In-
stitution die Fähigkeit zum Dienen in jedem einzelnen Gläubigen erhöht und
mutiges Handeln fördert. Das Ziel eines jeden Geistigen Rates muß es sein, ein
lebendig pulsierendes Gemeindeleben zu schaffen. Vielfalt und Toleranz, Liebe
und gegenseitige Unterstützung, sowie individuelle Initiative sind dabei wichtige
Merkmale. Eine solche Gemeinde ist auf Wachstum ausgerichtet, und es be-
steht eine enge, ja innige Beziehung zwischen dem Geistigen Rat, der Ge-
meinde und dem Einzelnen.

Das vorliegende Vertiefungsmaterial ist eine sehr gut strukturierte Zusammen-
stellung von Zitaten zu einzelnen Bereichen, die alle für den Reifungsprozeß
eines Geistigen Rates wichtig sind. Es ist zu wünschen, daß die Geistigen Räte
zusammen mit den Hilfsamtsmitgliedern und den Assistenten den Wert dieses
sorgfältig zusammengestellten Leitfadens als Anregung aufgreifen und syste-
matisch und regelmäßig diesen für Vertiefungen zur Hand nehmen.
Sobald ein tieferes Verständnis über die Bedeutung und die Stufe eines Geisti-
gen Rates erreicht und die Aufgaben des Geistigen Rates klarer erkannt wird,
wächst das Bedürfnis die Arbeitsweise des Geistigen Rates stetig zu verbes-
sern. Dazu gehört selbstverständlich, daß die Beziehung des Rates zu der
Gemeinde und zum Einzelnen weiter gestärkt wird. Intern wird dies zu einem
klareren Verständnis für die Aufgaben der einzelnen Funktionsträger führen.

Dem Hilfsamt ist eine hohe Anerkennung für diese Initiative auszusprechen und
der Arbeitsgruppe, die diesen Leitfaden als Frucht intensiver Beratungen jetzt
den Assistenten zur Verfügung stellt, gebührt besonderer Dank.

Allen Assistenten empfehle ich vorab das eigene Studium dieses umfangrei-
chen Materials. Dann sollte entsprechend der Einschätzung des Entwicklungs-
standes jedes einzelnen Geistigen Rates das geeignete Material für eine Serie
von Vertiefungen ausgewählt werden. Die Vertiefung ist am besten nach der
partizipativen Ruhi-Methode durchzuführen. Diese Methode wird bei allen Be-
teiligten ein vertieftes Verständnis für die Entfaltung eines Geistigen Rates för-
dern.

So werden "die örtlichen Geistigen Räte durch ihre allmähliche und zuweilen
schmerzhafte Entwicklung" ihre erhabene Stufe erreichen und als "ein liebevol-
ler Hirte für die Bahá'í-Gemeinde handeln..." (Universale Haus der Gerechtig-
keit, Brief vom 307.72 an einen Nat. Geistigen Rat)

Uta v. Both
(Mitglied des Europäischen Berateramtes)


Einführung

Liebe Assistenten,

die Geburtsstunde dieses Leitfadens lag im Februar 1996, während eines Hilfsamtstreffens
mit Beraterin Uta von Both. Hauptthema war die Botschaft des Universalen Hauses der
Gerechtigkeit vom 31. Dezember 1995 an die Bahá'í der Welt, die zum Abschluß der
sechstägigen Berater-Konferenz am Weltzentrum herausgegeben wurde. (siehe BN Feb-
ruar 1996).

"Wirkungsvolles Vorgehen bei der Errichtung und Konsolidierung von örtlichen Geistigen
Räten. Gemäß dem Ziel, die Reife dieser Räte zu fördern, sind größere Bemühungen für
das Erhalten eines lebenswichtigen Prinzips nötig, daß nämlich die Verantwortung für die
Wahl eines örtlichen Geistigen Rates in erster Linie bei den Bahá'í in jedem Ort liegt. Die
Hilfsamtsmitglieder und ihre Assistenten sollen ihre Bemühungen verstärken, das allge-
meine Verständnis dieses Prinzips zu verbessern, und werden die Aufmerksamkeit ver-
mehrt darauf lenken, den örtlichen Räten in ihrer Entwicklung beizustehen..."

Die Beratung über die Förderung der Entwicklung der Geistigen Räte führte uns zu dem
Beschluß, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich dieses Themas in besonderer Weise an-
nehmen sollte. Gute drei Jahre währte das Sichten vielfältiger Schriften zu den verschie-
densten Aspekten dieses Themas, wie auch das Auswählen und Zusammenstellen, bis
der nun vorliegende Leitfaden entstand.

Dieser Leitfaden ist in erster Linie für Assistenten bestimmt, in deren Zuständigkeit auch
die Unterstützung eines Geistigen Rates fällt. Er soll ihnen als Grundlage zur Erfüllung
ihrer überaus bedeutsamen Aufgabe dienen, nämlich dem örtlichen Geistigen Rat in seiner
Entwicklung beizustehen.

Bei der Konzeption des Leitfadens und seiner zusätzlichen Anhänge sind wir bewußt da-
von ausgegangen, daß er nicht als zweites "Lese- und Nachschlagewerk" neben dem
"Handbuch für Geistige Räte" den Räten zur Verfügung gestellt werden sollte. Vielmehr
sollte sein Inhalt Schritt für Schritt, entsprechend der örtlichen Notwendigkeiten, vermittelt
werden. Als Vermittlungsmethode empfehlen wir dabei die gemeinsame Vertiefung nach
der Ruhi-Methode mit anschließendem Workshop oder aber in Form einer Institutskurs-
einheit.

Da der Umfang des Zusatzmaterials insgesamt größer ist als der des Leitfadens selbst,
haben wir uns entschlossen, diesen Teil in Form von komprimierten RTF-Dateien im Win-
Zip-Format auf einer Diskette zur Verfügung zu stellen. Diese Diskette können Sie auf
Wunsch über Ihr Hilfsamtsmitglied beziehen. Damit wollten wir dem Umstand Rechnung
tragen, eigene Zusammenstellungen für bestimmte Zwecke selbst erstellen zu können.

Der Leitfaden erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Ihre Erfahrungen mit dem
Leitfaden und den Anhängen würden uns sehr interessieren. Daher bitten wir Sie, uns Ihre
Anregungen und Verbesserungsvorschläge an die untenstehende Adresse zu übermitteln.

In dem Bewußtsein, daß Ihre Arbeit für die Entfaltung der Sache von entscheidender Be-
deutung ist, wünschen wir Ihnen dazu alles Gute und viel Erfolg und überreichen Ihnen
diesen Leitfaden als Geschenk.

Ihre Hilfsamtsmitglieder

Adresse für die Ihre Anregungen: Roland Zimmel, Weidendamm 14, 21109 Hamburg, Fax: 040/ 754 62 43
oder per e@Mail: RoZimmel@aol.com

Einführung 3
A. Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis 7
Geistige Räte sind "Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der
menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen" 7
1. Der Geistige Rat als göttlich verordnete Institution / Seine Verankerung im Bund
Gottes / Autorität des Rates / Zukünftige Häuser der Gerechtigkeit 7
2. 'Abdu'l-Bahá als Verteidiger der Geistigen Räte / Haltung der Ratsmitglieder / Demut 8
3. Wem gegenüber ist der Geistige Rat verantwortlich? 9
4. Die Rolle der Ratsmitglieder und ihre Verantwortung 9
4.1 Unterscheidung zwischen dem Gremium und seinen Mitgliedern 10
5. Die Pflege der Verbindung zum ernannten Pfeiler 11

B. Arbeitsweise des Geistigen Rates 13
Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf 13
1. Geistige Vorbereitung auf eine Sitzung 13
2. Das Beratungsprinzip 13
3. Einheit - Ein Beschluß ist von allen Mitgliedern zu tragen 14
4. Möglichkeit der Berufung beim Nationalen Geistigen Rat 15
5. Umgang mit Kritik und persönlichen Gefühlen 16
6. Streit und üble Nachrede 18
7. Regelmäßige Sitzungen 20
8. Teilnahme an Sitzungen 20

C. Aufgaben des Geistigen Rates 22
1. Konkretisierung der Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunkte
Beitritt in Scharen, Verbreitung und Festigung, Förderung von Wandel 22
2. Entwicklung einer gemeinsamen Vision 23
3. Praktische und systematische Umsetzung der Aufgaben und Ziele 24
Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde bzw. Stadt 24
Entwicklung von Aktionsplänen 24
Einbindung aller Gemeindemitglieder unter Berücksichtigung ihrer speziellen
Fähigkeiten 25
Förderung der menschlichen Potentiale 25
Förderung der universellen Beteiligung 25
Anwendung des Rechts im Bahá'í-Sinne 25
4. Vorbereiten des Neunzehntagefestes/Aufgreifen der Vorschläge des
Neunzehntagefestes 26

D. Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde 28
...der Grundton der Sache Gottes [ist] nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige
Freundschaft 28
1. Haltung des Rates gegenüber der Gemeinde 28
1.1. Die Geistigen Räte sollten sein wie gute Hirten 28
1.2. Der Grundton der Sache ist nicht diktatorisch 28
1.3. Die Geistigen Räte müssen Gerechtigkeit üben 28
1.4. Wahre Autorität durch Demut und Selbstaufopferung 28
1.5 Ausgleich zwischen Effizienz und Liebe in der Administration 29
1.6 Demut sollte das Kennzeichen der Ratsmitglieder sein 29
2. Beziehung der Ratsmitglieder zur Gemeinde und zu einzelnen Freunden 29
2.1. Verantwortung der Ratsmitglieder 29
2.2. Vertrauensbruch durch Preisgabe von Informationen vermeiden 31
2.3. Dienstbarkeit als Haltung der Ratsmitglieder 31
2.4. Sicherung von Einheit unter den Freunden 32

E. Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat 33
1. Haltung gegenüber dem Geistigen Rat 33
1.1. Respekt und Achtung gegenüber den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten 33
1.2. Bereitschaft, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des Rates zu
halten 33
1.3. Gehorsam gegenüber dem Geistigen Rat 33
1.4. Geduld mit noch unvollkommenen Institutionen 34
1.5. Vertrauen in die Fähigkeit eines Geistigen Rates 34
2. Aktivitäten 35
2.1. Teilnahme an der Wahl des Geistigen Rates 35
2.2. Sich in Glaubensfragen und persönlichen Angelegenheiten an den Rat wenden
und um Führung bitten 36
2.3. Offen Kritik, Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung äußern 36
2.4. Die Bahá'í - Administration studieren 36
2.5. Modellcharakter 37
2.6. Für die Arbeit und den Erfolg der Beschlüsse des Rates beten 37
3. Neunzehntagefest 38
3.1. Vorschläge und Empfehlungen an den Geistigen Rat weitergeben 38

F. Aufgaben des Vorsitzenden 39
Die Mitglieder des Rates sollen in völliger Einheit Richtlinien für die Sitzungen und
Beratungen festlegen und der Vorsitzende soll für ihre Beachtung sorgen. 39
1. Die Doppelrolle des Vorsitzenden 39
1.1 Leiter der Beratung 39
1.2 Teilnehmer der Beratung 39
2. Aufgaben des Vorsitzenden im Geistigen Rat 39
3. Aufgaben des Vorsitzenden auf dem Neunzehntagefest 40
4. Aufgaben des Vorsitzenden bei auftretenden Konflikten und Störungen der Einheit 40
5. Vertretung des Geistigen Rates nach außen (vereinsrechtlich) 40

G. Aufgaben des Sekretärs 41
1. Information 41
Der Sekretär ist das Bindeglied zwischen der Gemeinde und dem Geistigen Rat 41
2. Vorbereitung 41
Der Sekretär sorgt für eine effektive Vorbereitung der Ratssitzungen und des
administrativen Teils des Neunzehntagefestes 41
3. Ausführung 41
Der Sekretär handelt selbständig innerhalb eines vom Geistigen Rat gesetzten
Rahmens 41
4. Entlastung und Vertretung des Sekretärs 42
Der Sekretär kann durch einen Ratsbeschluß entlastet werden 42
5. Übung 42
Aufgabe 1 42
Aufgabe 2 43

H. Aufgaben des Rechners 44
1. Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen 44
2. Die Rolle eines Treuhänders 45
3. Förderung der universellen Beteiligung beim Spenden 46
4. Annahme der Spenden nur von Bahá'í im Besitz der administrativen Rechte 48
4.1 Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá'í 48
4.2 Keine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í 48
5. Verwendungszweck der Spenden 48
Literaturverzeichnis 49



Zusätzliches Material zur weiteren Vertiefung 51

1. Die Entwicklung der Gemeinde zu einer Einheit von 'Amatu'l-Bahá Rúhíyyih Khánum
[Entwick.rtf] 51
2. Die Örtlichen Geistigen Räte (Zusammenstellung aus dem Siebenjahresplan)
[Plan7.rtf] 51
3. Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der Forschungsabteilung
des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar 1993 [Funktion.rtf] 51
4. Die Stufe des Örtlichen Geistigen Rates; seine Pflichten und Aufgaben (aus Klare
Visionen) [Stufe.rtf] 51
5. Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates. Eine Zusammenstellung des
Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Oktober 1980 [Teilnahm.rtf] 51
6. "The Power of Action" - eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung vom
September 1994. [Power.rtf] 51
7. Weitere Grundlagen für die Arbeit des Rechners und seines Ausschusses
[GrundRe.rtf] 51
8. Informationen über die verschiedenen Fonds [Fonds.rtf] 51
9. Der Patenschafts-Fonds - eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des
Universalen Hauses der Gerechtigkeit [Paten.rtf] 51
10. Wege zu geistigem Reichtum von Günter Nicke [WegReich.rtf] 51
11. Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse und Methoden
zur Konfliktlösung; Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in
Österreich; März 1995 [Probleme.rtf] 51
12. Die Kunst der Beratung: Aus dem Amerikanischen "Assemblies: 'Taking Counsel
Together,", erschienen in: US-Bahá'í News, November 1984, [KunstBer.rtf] 51
13. Theaterstück: Beratung im Geistigen Rat - von 'Amatu'l-Bahá Rúhíyyih Khánum
[Theater.rtf] 51
14. Den Mashriqu'l-Adhkár als geistige Institution sehen, die in jedem Dorf und in jeder
Stadt aufzubauen ist. von Sean McGinn. [Mashriq.rtf] 51
15. Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1973 [UhgVerf.rtf] 51
16. Satzung des Örtlichen Geistigen Rates [GR_Satzu.rtf] 51
Dieses Material ist auf einer Diskette verfügbar, die über die jeweiligen
Hilfsamtsmitglieder bezogen werden können. 51
(Dokumente im RTF-Format komprimiert als WIN-ZIP-Datei.) 51


A. Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis



Geistige Räte sind "Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der mensch-
lichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen"
1. Der Geistige Rat als göttlich verordnete Institution / Seine Verankerung
im Bund Gottes / Autorität des Rates / Zukünftige Häuser der Gerechtig-
keit

"Der Herr hat bestimmt, daß in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet
werde, in dem sich Berater nach der Zahl Bahá (neun) versammeln sollen... Es
geziemt ihnen, die Vertrauten des Barmherzigen unter den Menschen zu sein
und sich für alle, die auf Erden wohnen, als die von Gott bestimmten Hüter zu
betrachten."

"In dieser Versammlung sollten sie sich fühlen, als träten sie in die Gegenwart
Gottes, weil dieser bindende Befehl aus der Feder Dessen floß, der der Urewi-
ge der Tage ist. Gottes Auge ruht auf dieser Versammlung."

"Rufen wir uns Seine ausdrückliche und oft wiederholte Versicherung ins Ge-
dächtnis, daß jeder Rat, der in dieser geläuterten Atmosphäre der Selbstlosig-
keit und Loslösung gewählt wird, in Wahrheit von Gott berufen ist, und daß sei-
ne Entscheidung wahrhaft inspiriert ist, daß alle ausnahmslos sich seiner Ent-
scheidung fügen sollten, ohne Vorbehalt und freudigen Herzens."

"... bildet das Testament 'Abdu'l-Bahás doch zusammen mit dem Kitáb-i-Aqdas
jene Schatzkammer, in der die kostbaren Bauteile jener göttlichen Kultur ver-
wahrt liegen, deren Errichtung die Hauptaufgabe des Bahá'í-Glaubens ist. ...
Wer das Buch Aqdas sorgfältig und aufmerksam liest, wird in der Tat unschwer
entdecken, daß dieses Heiligste Buch an mehreren Stellen diejenigen Instituti-
onen vorwegnimmt, die 'Abdu'l-Bahá in Seinem Willen einsetzt. Indem Er ge-
wisse Angelegenheiten in Seinem Buch der Gesetze unbestimmt und ungere-
gelt ließ, scheint Bahá'u'lláh absichtlich eine Lücke im allgemeinen System Sei-
ner Fügungen offen gelassen zu haben, eine Lücke, die die unzweideutigen
Vorkehrungen des Meisters in seinem Testament ausgefüllt haben."

"Die Notwendigkeit, die Autorität beim Nationalen Geistigen Rat zu konzentrie-
ren und die Macht bei den verschiedenen Örtlichen Räten anzusiedeln, wird
deutlich, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß die Sache Bahá'ú'lláhs sich noch
im Alter des zarten Wachstums und im Übergangsstadium befindet, und wenn
wir bedenken, daß die Bedeutung der vom Meister in Seinem Testament darge-
legten weltweiten Richtlinien noch nicht voll erfaßt wurde und daß sich die gan-
ze Bewegung in den Augen der Welt noch nicht ausreichend herauskristallisiert
hat."

"Eines der erlösenden Heilmittel, die Bahá'u'lláh einer kranken Welt gegeben
hat, ist der Geistige Rat (der in Zukunft zum Haus der Gerechtigkeit werden
wird); seine Mitglieder tragen eine hochheilige, schwere Verantwortung; seine
Kraft, die Gemeinde zu lenken, ihre Mitglieder zu beschützen und ihnen beizu-
stehen, ist ebenfalls sehr groß."

"Die Freunde sollten die Bahá'í-Administration niemals als einen Selbstzweck
verkennen. Sie ist lediglich das Werkzeug für den Geist des Glaubens. Diese
Sache ist eine Sache, die Gott der Menschheit als Ganzes offenbart hat. Sie
soll dem ganzen Menschengeschlecht zugute kommen."

"Es gibt eine Tendenz, die administrativen Funktionen falsch zu deuten und zu
versuchen, sie auf die persönlichen Beziehungen anzuwenden. Das führt zu
nichts; denn der Rat ist ein werdendes Haus der Gerechtigkeit und hat die Auf-
gabe, die Gemeinschaftsangelegenheiten nach den Lehren zu verwalten. Die
einzelnen Gläubigen dagegen werden in ihrem Verhältnis zueinander durch
Liebe, Einigkeit, Nachsicht und durch ein sündenbedeckendes Auge geleitet.
Wenn die Freunde das einmal begriffen haben, dann werden sie viel besser
miteinander auskommen, aber sie spielen immer wieder untereinander Geisti-
ger Rat und erwarten vom Rat, daß er sich wie eine Einzelperson verhält."

"Aus nicht schwer zu verstehenden Gründen wurde es für ratsam erachtet, für
die gewählten Vertreter der Bahá'í-Gemeinden in der ganzen Welt vorläufig die
Bezeichnung "Geistige Räte" zu verwenden. Wenn die Bedeutung und die Ziele
des Bahá'í-Glaubens besser verstanden und mehr anerkannt werden, wird die-
ser vorläufige Name nach und nach durch die bleibende und passendere Be-
zeichnung Haus der Gerechtigkeit ersetzt werden."

"Was wir in den Schriften unseres Glaubens erörtert finden, ist die hohe Stufe,
die die Örtlichen Geistigen Räte in ihrer allmählichen und zeitweise schmerz-
haften Entwicklung erlangen müssen."

2. 'Abdu'l-Bahá als Verteidiger der Geistigen Räte / Haltung der Ratsmit-
glieder / Demut

"'Abdu'l-Bahá ist dauernd in gedanklicher Verbindung mit jedem Geistigen Rat,
der durch die göttliche Gnade zustande kam und dessen Mitglieder sich in völ-
liger Ergebung dem Reiche Gottes zuwenden und fest im Bündnis stehen. Ih-
nen ist Er von Herzen zugetan und durch ewige Bande vereinigt."
"Diese Geistigen Räte werden vom Geist Gottes unterstützt. Ihr Verteidiger ist
'Abdu'l-Bahá. Über sie breitet Er Seine Flügel aus. Welche Gnade ist größer als
diese? ... Diese Geistigen Räte sind strahlende Leuchten und himmlische Gär-
ten, aus denen sich die Düfte der Heiligkeit über alle Regionen verbreiten und
die Lichter der Erkenntnis über alle erschaffenen Dinge ergießen. Von ihnen
strömt der Geist des Lebens nach allen Richtungen. Sie sind wahrlich zu allen
Zeiten und unter allen Umständen die mächtigen Quellen des Fortschritts für
die Menschen."

3. Wem gegenüber ist der Geistige Rat verantwortlich?

"Sie (die Geistigen Räte) werden jedes Jahr am ersten Tag des größten Festes
von allen erwachsenen Gläubigen, von Männern und Frauen gleichermaßen,
direkt gewählt und besitzen eine Amtsgewalt, die sie zu Handlungen und Ent-
scheidungen befugt, ohne sich vor ihren Wählern verantworten zu müssen. Sie
sind feierlich verpflichtet, unter allen Umständen den Geboten der "Größten
Gerechtigkeit" zu folgen, die allein den Weg zum Reich des "Größten Friedens"
weisen können, den Bahá'u'lláh verkündet hat und letztendlich errichten muß.
Sie haben die Pflicht, jederzeit das Wohl der ihnen unterstellten Gemeinden zu
fördern, sie mit ihren Plänen und Arbeiten vertraut zu machen und sie aufzufor-
dern, in jedem von diesen Gemeinden gewünschten Umfang Anregungen vor-
zubringen... Diese Räte, die Vertreter und Treuhänder des Glaubens Ba-
há'u'lláhs, ... haben ... in einem reichen Umfang dargetan, daß man in ihnen mit
Recht die Nervenstränge der Bahá'í-Gesellschaft und die tragende Grundmau-
er ihres Verwaltungsgebäudes sieht."
4. Die Rolle der Ratsmitglieder und ihre Verantwortung

"Die Verwalter des Gottesglaubens müssen wie Hirten sein. Ihr Ziel sollte es
sein, alle Zweifel, Mißverständnisse und schädlichen Differenzen zu zerstreuen,
die in der Gemeinschaft der Gläubigen aufkommen mögen. Dies können sie im
rechten Umfang erreichen, sofern sie erfüllt sind von einem wahren Sinn der
Liebe zu ihren Brüdern, verbunden mit dem festen Entschluß, in allen Fällen,
die ihnen unterbreitet werden, mit Gerechtigkeit zu handeln."

"Das Haus der Gerechtigkeit hofft, daß alle Freunde daran denken werden, daß
es das letzte Ziel im Leben jeder Seele sein sollte, geistige Vortrefflichkeit zu
erlangen und damit das Wohlgefallen Gottes zu gewinnen. Nur Gott kennt die
wahre geistige Stufe jeder Seele. Sie ist völlig anders als die Ränge und Stu-
fen, die Männer und Frauen in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft
innehaben. Wer immer seine Augen auf das Ziel richtet, das Wohlgefallen Got-
tes zu erlangen, wird mit Freude und strahlender Zustimmung jede Arbeit oder
Stufe annehmen, die ihm in der Sache Gottes zugeteilt wird und Ihm mit Freu-
den unter allen Umständen dienen."

"Es ist der Wunsch Gottes, des Herrn, daß die Geliebten Gottes und die Diene-
rinnen des Barmherzigen im Westen Tag für Tag in Harmonie und Einheit en-
ger zusammenkommen. Solange das nicht erreicht ist, wird die Arbeit nicht
voranschreiten. Die Geistigen Räte sind vereint das wirksamste Werkzeug, um
Einheit und Harmonie zu bewirken. Diese Angelegenheit hat höchste Bedeu-
tung; dies ist der Magnet, der die Bestätigungen Gottes anzieht."

"Nur wenn die einzelnen Mitglieder des Örtlichen Geistigen Rates sich selbst in
den grundlegenden Wahrheiten des Glaubens und in der richtigen Anwendung
der Prinzipien, die die Tätigkeit des Rates bestimmen, vertiefen, wird diese In-
stitution wachsen und ihr volles Potential entwickeln"

"Wenn er Mitglied eines Rates ist, laßt ihn seinen Rat ermutigen, bei jeder sei-
ner Sitzungen einen bestimmten Teil der Zeit der ernsten und von Gebeten ge-
tragenen Erwägung solcher Wege und Mittel zu widmen, die den Lehrfeldzug
fördern oder verfügbare Hilfsquellen, gleich welcher Art, für seinen Fortschritt,
seine Ausdehnung und Festigung erschließen können."

4.1 Unterscheidung zwischen dem Gremium und seinen Mitgliedern

"In diesem Zusammenhang gibt es eine Unterscheidung von grundlegender
Bedeutung, an die immer gedacht werden sollte: den Unterschied zwischen
dem Geistigen Rat als Institution und den Personen, aus denen er besteht.
Diese sind keinesfalls als vollkommen anzusehen, noch können sie im Ver-
gleich zu ihren Mitgläubigen als von Amts wegen überlegen betrachtet werden.
...Daß es Wahlen gibt, ist ein hinreichendes Merkmal dafür, daß Ratsmitglieder
zwar Teile einer göttlichen, vollkommenen Institution, aber dennoch selbst un-
vollkommen sind. Dies besagt jedoch nicht unbedingt, daß ihr Urteil mangelhaft
sei."



5. Die Pflege der Verbindung zum ernannten Pfeiler

"In Beantwortung Ihres Briefes ... möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die be-
reits festgelegten Grundsätze lenken, die für die Beziehungen zwischen den
Kontinentalen Beraterämtern, Hilfsamtsmitgliedern sowie Nationalen und Örtli-
chen Geistigen Räten maßgebend sind.
Diese Beziehung ist die wahre Bahá'í-Beziehung aus liebevoller Zusammenar-
beit zwischen zwei Institutionen der Sache, die denselben Zielen dienen und
darauf aus sind, dieselben göttlichen Bestätigungen auf die Bemühungen der
Freunde um die Verbreitung und Festigung der Sache herabströmen zu sehen.
Die gewählten Gremien, d.h. die Nationalen und Örtlichen Geistigen Räte, ha-
ben das alleinige Recht, Exekutivbeschlüsse zu fassen. Die Kontinentalen Be-
raterämter und deren Hilfsamtsmitglieder sind mit dem Schutz und der Verbrei-
tung des Glaubens beauftragt, und ihre Hilfe, ihr Rat und ihr Beistand sollten
von den gewählten Gremien eifrig erbeten werden. ...
Das Prinzip liebevoller Zusammenarbeit erstreckt sich tatsächlich auf die ganze
Sache. Die Kontinentalen Beraterämter und deren Hilfsamtsmitglieder küm-
mern sich mit Nachdruck um jeden Aspekt des Glaubens und sollten ständig
von den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten voll über die gesamte Ent-
wicklung unterrichtet werden. Nationale und Örtliche Geistige Räte müssen
Beschlüsse fassen und sollten daher für jede Information, jeden Ratschlag oder
jede Hilfe von seiten der Beraterämter und Hilfsamtsmitglieder sehr dankbar
sein. ..."
"... es ist von größter Bedeutung, daß die Dienste der Hilfsamtsmitglieder und
ihrer Assistenten zur Unterstützung der einzelnen und der Örtlichen Geistigen
Räte beim Erfüllen ihrer heiligen Verantwortung wirkungsvoller genutzt wer-
den."

"... Die Örtlichen Geistigen Räte sollten ihrerseits dazu erzogen werden, die
Unterstützung der Hilfsamtsmitglieder in ihrem Gebiet zu erbitten, wann immer
sie es für nötig erachten, und sie sollten gerne des öfteren mit ihnen beraten."


"Eine der wirksamsten Hilfen zur Festigung örtlicher Gemeinden und Räte und
zur Vertiefung des Glaubens der Gläubigen ist der Dienst der Hilfsamts-
mitglieder und ihrer Assistenten. Hier haben wir eine Institution des Glaubens,
die in jeden Ort hineinreicht, die aus standhaften Gläubigen besteht, die das
Gebiet, in dem sie dienen sollen, kennen und mit dessen Problemen und Mög-
lichkeiten vertraut sind - eine Institution, eigens dazu bestimmt, die Arbeit der
Geistigen Räte zu ermutigen und zu verstärken, die Gläubigen zu begeistern,
sie anzuregen, die Lehren zu studieren und sie in ihrem Leben anzuwenden -
eine Gruppe Bahá'í, deren Mühe und Dienst die Arbeit Ihrer Ausschüsse und
Örtlichen Geistigen Räte in jedem Bereich eifrigen Bahá'í-Strebens ergänzen
und unterstützen wird."

"Wenn ein Örtlicher Geistiger Rat richtig zu funktionieren beginnt, bedeutet das
nicht, daß er auf den Dienst und die Tätigkeit der Hilfsamtsmitglieder und deren
Assistenten verzichten kann, die damit fortfahren können und sollten, nicht nur
allgemein für die Anregung und Begeisterung des Rates und der örtlichen Ba-
há'í-Aktivitäten, sondern ebenso für die einzelnen Gläubigen zu sorgen."

"Die Berater, ihre Hilfsämter und ihre Assistenten auf der einen Seite, und die
Nationalen und Örtlichen Geistigen Räte mit ihren Ausschüssen auf der ande-
ren, sind alle mächtige Instrumente für die Lehrarbeit. Bei voller Zusammenar-
beit zwischen ihnen und beim Durchführen ihrer Unternehmungen im Geist der
Einheit werden diese Institutionen reichlich gesegnet und bestätigt werden. Die
liebevolle Zusammenarbeit und Hingabe, für die diese Einrichtungen als Bei-
spiel dienen, und der Geist der Einheit, den sie bekunden, wenn sie die Bemü-
hungen der Freunde wirkungsvoll stärken und lenken, werden überreiche geis-
tige Kräfte freisetzen, die der Gesamtheit der Gläubigen, die aufgerufen sind,
ihre höchste Dienstbarkeit dem Glauben anzubieten, dem zu dienen sie sich
hingegeben haben, Kraft verleihen."



B. Arbeitsweise des Geistigen Rates
Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf



"Mit der wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit, die sich auf die Sache Gottes richtet, wird es
für Bahá'í-Institutionen zwingend notwendig, ihre Arbeitsweise zu verbessern durch eine engere
Anbindung an die grundlegenden Wahrheiten des Glaubens, durch größere Übereinstimmung mit
dem Geist und der Form der Bahá'í-Administration und durch ein geschärftes Vertrauen in die
wohltuende Wirkung richtiger Beratung, damit die von ihnen geführten Gemeinden ein Lebensmo-
dell widerspiegeln, das den enttäuschten Mitgliedern der Gesellschaft Hoffnung bietet."

1. Geistige Vorbereitung auf eine Sitzung

"Die erste Bedingung ist vollkommene Liebe und Harmonie unter den Mitglie-
dern des Rates... Die zweite Bedingung: Sie müssen, wenn sie zusammen-
kommen, ihr Angesicht dem Königreich der Höhe zuwenden und um Hilfe aus
dem Reiche der Heiligkeit bitten."

"Versammelt euch in ungetrübter Freude und sprecht zu Beginn eurer Zusam-
menkunft dieses Gebet:

O Du Herr des Königreiches! Leiblich sind wir hier versammelt, doch unsere
verzückten Herzen sind von DeinerLiebe fortgetragen. Hingerissen sind wir vom
Strahlenglanz Deines Antlitzes. Schwach, wie wir sind, harren wir
der Offenbarungen Deiner Macht und Gewalt. Arm sind wir und mittellos, doch
aus Deines Reiches Schatzkammern erhalten wir Wohlstand die Fülle. Nur
Tropfen sind wir, doch speisen wir uns aus den Tiefen Deines Meeres. Nur
Staubkörner sind wir, doch leuchten wir in Deiner Sonne herrlichem Strahlen-
glanz.
O Du unser Versorger! Sende Deine Hilfe auf uns nieder, so daß jeder von uns
hier eine leuchtende Kerze werde, ein Anziehungspunkt, ein Bote, der zu Dei-
nen himmlischen Reichen ruft, bis wir schließlich die Welt hienieden zum Spie-
gelbild Deines Paradieses machen."

"Mit dem raschen Wachstum der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschafts-
ordnung obliegt es jedem, sich mit ihren Grundsätzen vertraut zu machen, ihre
Tragweite zu ermessen und ihre Regeln in die Tat umzusetzen. Nur in dem
Maße, wie die Mitglieder der Geistigen Räte, jedes für sich, in die grundlegen-
den Wahrheiten unseres Glaubens eindringen und sich in die richtige Anwen-
dung der Grundsätze, die die Arbeit der Räte leiten, vertiefen, wird diese Institu-
tion wachsen und sich zum Vollbesitz ihrer Möglichkeiten entwickeln."



2. Das Beratungsprinzip

"Beratung verleiht tiefere Kenntnis und verwandelt Vermutung in Gewißheit. Sie
ist ein strahlendes Licht, welches in einer dunklen Welt den Weg weist und
Führung gibt."

"Sprich: Der Mensch kann seine wahre Stufe nicht erlangen, es sei denn durch
seine Gerechtigkeit. Keine Macht kann bestehen, es sei denn durch Einheit.
Keine Wohlfahrt und kein Wohlergehen kann erreicht werden, es sei denn
durch Beratung."

" Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des
Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezo-
gensein zu Seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen
Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner
erhabenen Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften
erwerben, wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt. An die-
sem Tage sind beratende Körperschaften von größter Wichtigkeit und eine
grundlegende Notwendigkeit. Gehorsam ihnen gegenüber ist wesentlich und
verbindlich. Ihre Mitglieder müssen in solcher Weise miteinander beraten, daß
sich kein Anlaß für Unwille oder Zwietracht ergibt. Dies ist erreichbar, wenn je-
des Mitglied in vollkommener Freiheit seine eigene Meinung äußert und seine
Beweisführung vorbringt. Sollte jemand widersprechen, darf er sich auf keinen
Fall verletzt fühlen, denn erst, wenn Angelegenheiten vollständig erörtert sind,
kann sich der richtige Weg zeigen. Der strahlende Funke der Wahrheit er-
scheint erst nach dem Zusammenprall verschiedener Meinungen."

"Höflichkeit, Verehrung, Würde, Hochachtung vor dem Rang und den Leistun-
gen anderer sind Tugenden, die zu Harmonie und Wohlergehen jeder Gemein-
schaft beitragen; Stolz jedoch und Selbsterhöhung gehören zu den schlimms-
ten Sünden."

"In seinen Sitzungen muß er (der Geistige Rat) bestrebt sein, in der schwieri-
gen, aber höchst lohnenden Kunst der Bahá'í Beratung Geschicklichkeit zu
entwickeln, ein Vorgang, der große Selbstdisziplin von den Mitgliedern und
vollständiges Vertrauen auf die Macht Bahá'u'lláhs erfordert."

3. Einheit - Ein Beschluß ist von allen Mitgliedern zu tragen

"Die Garantie für Wohlergehen und Erfolg bei all Ihren Bemühungen, der Sache
Gottes zu dienen, kann in einem Wort ausgedrückt werden: Einheit. Sie ist das
Alpha und Omega aller Bahá'í-Ziele und Absichten."

" Damit Uneinigkeit und Spaltung vermieden werde, damit die Sache nicht wi-
derstreitenden Auslegungen zum Opfer falle und dadurch ihre Reinheit und ur-
sprüngliche Kraft verliere, damit ihre Angelegenheiten wirkungsvoll und schnell
geleitet werden, ist es nötig, daß jeder einzelne gewissenhaft und aktiv an der
Wahl dieser Geistigen Räte teilnimmt, sich an ihre Entscheidungen hält, ihre
Beschlüsse durchsetzt und aus vollem Herzen mit ihnen zusammenarbeitet bei
ihrer Aufgabe, das Wachstum der Bewegung in allen Regionen anzuregen."

"Was auch immer in Harmonie, Liebe und Reinheit des Beweggrundes zusam-
mengefügt wird, dessen Ergebnis ist Licht; aber sollte die geringste Spur von
Entfremdung vorherrschen, wird das Ergebnis Dunkel über Dunkel sein."

"Deshalb müssen sich die Freunde Gottes hochheilig und einhellig im Geiste
erheben, eins miteinander in solchem Maße, daß sie ein Wesen und eine Seele
werden. Auf dieser Ebene spielen die stofflichen Leiber keine Rolle mehr, viel-
mehr übernimmt der Geist die Führung und regiert; wenn seine Macht alle um-
schließt, ist die geistige Vereinigung erreicht. Strebt Tag und Nacht danach,
eure Einheit voll zu veredeln. Lenkt eure Gedanken auf eure geistige Entwick-
lung, schließt eure Augen vor den Fehlern anderer Seelen. Handelt so, daß
andere durch euch erweckt werden; bringt reine und gute Taten hervor, zeigt
Bescheidenheit und Demut!"
"Ratsmitglieder müssen Zivilcourage besitzen; sie müssen aber auch dem
wohlbedachten Urteil und den Anordnungen der Mehrheit aller Ratsmitglieder
rückhaltlos und unbedingt gehorchen."

"Wenn der Rat Beschlüsse gefaßt hat, müssen diese von allen, die es angeht,
getreulich und bereitwillig durchgeführt werden."

4. Möglichkeit der Berufung beim Nationalen Geistigen Rat

"Eine der Grundwahrheiten unserer Gesellschaftsordnung ... ist die, daß selbst
der schlecht überlegte Beschluß eines Rates aufrecht erhalten werden muß,
um die Einheit der Gemeinschaft zu wahren. Berufung gegen die Entscheidung
des örtlichen Rates kann beim Nationalen Rat eingelegt werden."

"Wenn wir Einwände gegen ihre Entscheidungen haben, müssen wir es sorgfäl-
tig vermeiden, diese Angelegenheit mit anderen Freunden zu besprechen, die
keine Möglichkeit zur Verbesserung haben. Wir müssen unsere Ansicht dem
Rat offen vorlegen, und erst wenn wir keine befriedigende Antwort erhalten,
dürfen wir uns an den Nationalen Rat wenden..."



5. Umgang mit Kritik und persönlichen Gefühlen

"Die ehrenwerten Mitglieder sollen ihre eigenen Gedanken in aller Freiheit aus-
sprechen, und es ist in keiner Weise jemandem erlaubt, die Gedanken eines
anderen herabzusetzen; man muß vielmehr die Wahrheit mit Mäßigung darle-
gen, und sollten sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, so muß die Stim-
menmehrheit entscheiden, und alle müssen gehorchen und sich der Mehrheit
fügen. Es ist außerdem nicht erlaubt, daß irgendeines der ehrenwerten Mitglie-
der innerhalb oder außerhalb der Sitzung einen zuvor gefaßten Beschluß be-
anstandet oder kritisiert, selbst wenn dieser Beschluß nicht richtig wäre; denn
solche Kritik würde verhindern, daß irgendein Beschluß durchgesetzt wird."

Für den Bahá'í muß die Praxis der Redefreiheit unbedingt in eine Disziplin ein-
gebunden sein, die aus einer gründlichen Würdigung der positiven wie der ne-
gativen Aspekte der Freiheit der Rede resultiert.
Bahá'u'lláh warnt uns: "...die Zunge ist ein schwelend Feuer, und zuviel der Re-
de ist ein tödlich Gift. Natürliches Feuer verbrennt den Leib", so führt Er aus,
"das Feuer der Zunge aber verzehrt Herz und Seele. Die Kraft des einen währt
nur eine Weile, aber die Wirkung des anderen dauert ein Jahrhundert lang."
Auch wo Bahá'u'lláh den Rahmen der freien Rede absteckt, rät Er wieder zum
"rechten Maß": "Menschliche Rede will ihrem Wesen nach Einfluß üben und
bedarf deshalb des rechten Maßes. Ihr Einfluß ist durch Feinheit bedingt, die
wiederum von losgelösten, reinen Herzen abhängt. Ihr rechtes Maß muß mit
Takt und Weisheit gepaart sein, wie es in den Heiligen Büchern und Sendbrie-
fen vorgeschrieben ist."

Die administrative Ordnung bietet Kanäle für Kritik und erkennt damit im
Grundsatz an, daß "es nicht nur das Recht, sondern die entscheidende Pflicht
jedes loyalen, vernünftigen Gemeindemitgliedes ist, offen und uneingeschränkt,
jedoch mit dem schuldigen Respekt gegenüber der Autorität des Rates, jedwe-
den Vorschlag zu machen und jegliche Kritik zu üben, wenn er nach bestem
Wissen und Gewissen davon überzeugt ist, daß gewisse Verhältnisse oder
Tendenzen in seiner Gemeinde der Verbesserung oder der Abhilfe bedürfen."
Mit diesem Recht des einzelnen korrespondiert die Pflicht des Rates, "alle ihm
so unterbreiteten Ansichten sorgfältig zu erwägen."

"Nichts, was es auch sei, kann an diesem Tage der Sache Gottes größeren
Schaden zufügen als Zwietracht und Hader, Wortstreit, Entfremdung und
Gleichgültigkeit unter den Geliebten Gottes. Flieht sie durch die Macht Gottes
und Seine unumschränkte Hilfe und trachtet danach, die Herzen der Menschen
zu verbinden in Seinem Namen, der Vereiniger, der Allwissende, der Allweise."


"Sie dürfen versichert sein, daß er für die Einheit der Bahá'í in . . . beten wird,
da sie von allergrößter Wichtigkeit ist; die Entfaltung der Bahá'í-
Sache dort und der Erfolg jeder Lehrunternehmung hängen davon ab. Was die
Freunde brauchen - überall -, ist mehr Liebe untereinander, und diese kann
durch größere Liebe zu Bahá'u'lláh erlangt werden. Denn wenn wir Ihn tief ge-
nug lieben, werden wir es niemals zulassen, daß persönliche Gefühle und Mei-
nungen Seine Sache aufhalten; wir werden bereit, uns um des Glaubens willen
füreinander zu opfern und, wie der Meister sagte, eine Seele in vielen Körpern
zu werden."

"Wir dürfen uns nicht zu lange bei den Einstellungen und Gefühlen unserer Mit-
gläubigen uns gegenüber aufhalten. Das Allerwichtigste ist, daß wir Liebe und
Eintracht pflegen und uns um Abfuhren, die wir vielleicht erhalten, gar nicht
kümmern. Dann werden die Schwächen der menschlichen Natur und die Ei-
genheiten oder die Haltung einer bestimmten Person nicht vergrößert, sondern
sie verblassen bis zur Bedeutungslosigkeit im Vergleich mit unserem gemeinsa-
men Dienst an dem Glauben, den wir alle lieben."

"Er fühlt ... sehr deutlich, daß, wenn ... in dem Zustand ist, den Ihr Brief anzu-
deuten scheint ... ganz sicher seine Angelegenheit falsch anfaßt. Damit ist nicht
der Geistige Rat gemeint, damit ist jeder gemeint. Denn wo ist Bahá'í-Liebe?
Wo ist etwas davon zu spüren, daß Einheit und Eintracht über alles gestellt
werden? Wo ist die Bereitschaft, die persönlichen Gefühle und Meinungen zu
opfern, um Liebe und Eintracht zu erreichen? Was führt die Bahá'í zu der An-
nahme, die administrativen Gesetze könnten funktionieren, wenn die geistigen
Gesetze geopfert werden? Er bittet Sie dringend, Ihr Äußerstes zu unterneh-
men, um die Bahá'í in . . . dazu zu bringen, so schädliche Begriffe wie "radikal",
"konservativ", "progressiv", "Feinde des Glaubens", "die Lehren kaputtmachen"
usw. beiseite zu lassen. Wenn sie nur einen Augenblick innehielten, um zu be-
denken, zu welchem Zweck der Báb und die Märtyrer ihr Leben hingegeben,
wozu Bahá'u'lláh und der Meister so viel Leid auf sich genommen haben, dann
würden solche Begriffe und Anschuldigungen niemals über ihre Lippen kom-
men, während sie übereinander sprechen. Solange die Freunde miteinander
streiten, wird auf ihren Bemühungen kein Segen sein, denn sie sind ungehor-
sam gegen Gott."

"Wenn wir Bahá'í untereinander nicht herzliches Einvernehmen erreichen, dann
haben wir den Hauptzweck verkannt, der Leben und Leiden des Báb, Ba-
há'u'lláhs und des Geliebten Meisters bestimmte. Eine Grundvoraussetzung für
diese Einheit der Herzen, so haben Bahá'u'lláh und 'Abdu'l-Bahá immer wieder
betont, ist es, daß wir dem natürlichen Hang widerstehen, unsere Aufmerksam-
keit auf die Fehler und Schwächen anderer zu richten und nicht auf unsere ei-
genen. Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist
sein eigenes."

"Wenn innerhalb einer Bahá'í-Gemeinde Kritik und harte Worte fallen, dann gibt
es kein Heilmittel außer das Vergangene hinter sich zu lassen und alle Beteilig-
ten dazu zu bringen, eine neue Seite aufzuschlagen und Gott und Seinem
Glauben zuliebe die Erwähnung jener Punkte zu vermeiden, die zu Miß-
verständnissen und Disharmonie führen. Je mehr die Freunde hin und her strei-
ten und jeder darauf beharrt, daß sein Standpunkt der richtige sei, desto
schlimmer wird die Lage."

"... das beste ist, die beiden betroffenen Gläubigen zu bitten, die ganze Angele-
genheit zu vergeben und zu vergessen. Er (Shoghi Effendi) will nicht, daß die
Freunde damit anfangen, eine Art Bahá'í-Rechtsweg gegeneinander zu be-
schreiten..... Fordern Sie die beiden deshalb auf, sich zu verbinden, das Ver-
gangene zu vergessen und der Sache zu dienen wie nie zuvor."

"Boshafte Kritik ist in der Tat Heimsuchung. Der tiefere Grund jedoch ist Mangel
an Glauben in die Ordnung Bahá'u'lláhs (d. h. in die administrative Ordnung)
und Mangel an Gehorsam Ihm gegenüber - denn Er hat es verboten. Wenn die
Gläubigen die Bahá'í-Gesetze befolgen würden - an aktiver und passiver Wahl
teilnähmen, sich dem Dienst an der Sache stellten, die Beschlüsse ihres Rates
befolgten - so würde sich die Energieverschwendung, die durch das Kritisieren
von anderen Menschen entsteht, in Zusammenarbeit und Kooperation umwan-
deln..."
"So lebensnotwendig Kritik für den Fortschritt der Gesellschaft auch ist, sie ist
ein zweischneidiges Schwert: Nur zu oft ist sie der Vorbote von Hader und
Streit. Die ausgewogenen Verfahren der administrativen Ordnung sollen dieses
wesentliche Instrument der Kritik davor bewahren, zu einem solchen Mei-
nungsstreit zu degenerieren, daß Opposition mit ihren schrecklichen schismati-
schen Folgen das Haupt erhebt."

"Die administrative Ordnung bietet Kanäle für Kritik und erkennt damit im
Grundsatz an, daß "es nicht nur das Recht, sondern die entscheidende Pflicht
jedes loyalen, vernünftigen Gemeindemitgliedes ist, offen und uneingeschränkt,
jedoch mit dem schuldigen Respekt gegenüber der Autorität des Rates, jedwe-
den Vorschlag zu machen und jegliche Kritik zu üben, wenn er nach bestem
Wissen und Gewissen davon überzeugt ist, daß gewisse Verhältnisse oder
Tendenzen in seiner Gemeinde der Verbesserung oder Abhilfe bedürfen." (Aus
einem Brief vom 13.12.1939 im Auftrag des Hüters) Mit diesem Recht des ein-
zelnen korrespondiert die Pflicht des Rates, "alle ihm so unterbreiteten Ansich-
ten sorgfältig zu erwägen." (a.a.O.)
6. Streit und üble Nachrede

"Bemüht euch in inniger Eintracht und im Geiste vollkommener Verbundenheit,
daß ihr fähig werdet, das zu vollbringen, was diesem Tage Gottes gemäß ist.
Wahrlich, Ich sage, Streit, Hader und was immer der Geist des Menschen ver-
abscheut, sind seiner Stufe völlig unwürdig. Sammelt euere Kräfte für die
Verbreitung des Glaubens Gottes. Wer immer einer so hohen Berufung würdig
ist, der mache sich auf, den Glauben zu fördern."

"Bezüglich der Angelegenheit und der Uneinigkeit, die offenbar zwischen eini-
gen der Freunde besteht: Wenn Bahá'í es zulassen, daß die dunklen Gewalten
der Welt in ihre eigenen Beziehungen innerhalb des Glaubens eindringen, dann
stellen sie dessen Fortschritt sehr in Frage. Es ist die höchste Pflicht der
Freunde, der Örtlichen Geistigen Räte und ganz besonders des Nationalen
Geistigen Rates, unter den Freunden Eintracht, Verstehen und Liebe zu för-
dern. Alle sollten bereit und willens sein, jeden persönlichen Unmut - berechtigt
oder nicht - im Dienst der Sache beiseite zu räumen; denn die Menschen wer-
den den Bahá'í-Glauben niemals annehmen, wenn sie nicht in seinem Gemein-
schaftsleben das widergespiegelt sehen, was der Welt heute so sichtbar fehlt:
Liebe und Einigkeit."

"Er beklagt die Tatsache außerordentlich, daß die Vertreter des höchsten ad-
ministrativen Organs in Ihrem Land Meinungsverschiedenheiten und Miß-
verständnissen gestattet haben, ein derartiges Ausmaß anzunehmen, wiewohl
alle Prinzipien und Gesetze der Administration von ihm mit aller Klarheit und
allem Nachdruck in vielen Botschaften seit dem Hinscheiden des Meisters dar-
gelegt worden sind. Wenn solchen Schwierigkeiten nicht sofort und mit aller
Energie Einhalt geboten wird, können sie dem Organismus der Sache Gottes
unermeßlichen Schaden zufügen und nicht nur verhindern, daß sie ihren Geist
verströmt, sondern mehr noch, daß dieser Geist der Sache Gottes auf die Welt
einwirkt. Bei eingehender und leidenschaftsloser Prüfung findet man die Ursa-
che für solche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen stets in Egoismus
und Selbstsucht. Und wenn diese giftigen Gefühle nicht vollkommen überwun-
den werden, kann es keine Hoffnung geben, daß das Verwaltungssystem der
Sache Gottes wirksam arbeiten und fortschreiten kann."

"Wir müssen uns unsere Unvollkommenheit vor Augen halten und dürfen es
uns nicht leisten, wegen der unglücklichen Dinge, die manchmal auf National-
tagungen, manchmal in Geistigen Räten oder Ausschüssen usw. vorkommen,
aus der Fassung zu geraten. Solche Dinge gehören ihrem Wesen nach zur
Oberfläche; im Laufe der Zeit wird die Gemeinde daraus hinauswachsen."

"Da Sie sich an ihn mit der Bitte um Führung gewandt haben, will er ganz offen
seine Meinung sagen. Er meint, daß die Uneinigkeit . . ., die gegenwärtig unter
Ihnen vorherrscht, für den Fortschritt der Sache sehr schädlich ist und nur zum
Zerwürfnis führen und das Interesse neuer Gläubiger abkühlen kann. Sie . . .
sollten Ihre persönliche Beschwerde vergessen und sich zum Schutz des Glau-
bens vereinen, dem Sie, wie er wohl weiß, alle treu ergeben sind, und für den
Sie bereitwillig Opfer bringen. Vielleicht ist die größte Prüfung, der Bahá'í je
unterworfen werden, die durch ihre Mitgläubigen. Aber um des Meisters willen
sollten sie immer bereit sein, gegenseitig ihre Fehler zu übersehen; sie sollten
sich für harte Worte, die sie ausgesprochen haben, entschuldigen und sie ver-
geben und vergessen. Er empfiehlt Ihnen dringend, so zu handeln. Auch meint
er, daß Sie und . . . den Versammlungen und Neunzehntagefesten in . . . nicht
fernbleiben sollten; Sie haben jetzt in Port Adelaide eine begeisterte Gruppe
junger Bahá'í, und Sie sollten ihnen ein deutliches Beispiel von Bahá'í-Disziplin
und von der Einheit geben, die in der Gemeinschaft des Größten Namens herr-
schen kann und muß."

"Es hat ihn sehr betrübt, von der Uneinigkeit der Freunde dort zu erfahren, und
er meint, daß das einzig weise Vorgehen darin besteht, daß sich alle Freunde
der Lehrarbeit widmen und mit ihrem Nationalen Rat zusammenarbeiten. Sol-
che Prüfungen und Tests, durch die alle Bahá'í-Gemeinden unvermeidlich hin-
durch müssen, erscheinen im Augenblick oft schrecklich, aber in der Rück-
schau verstehen wir, daß sie ihre Ursache in der Schwäche der menschlichen
Natur, in Mißverständnissen und auch in den Wachstumsschmerzen haben, die
jede Bahá'í-Gemeinschaft erleiden muß."


"O ihr Geliebten des Herrn! Wenn jemand über einen Abwesenden Schlechtes
sagt, führt das nur zu dem einen Ergebnis: Er dämpft die Begeisterung der
Freunde und macht sie gleichgültig. Denn üble Nachrede entzweit und ist der
Hauptgrund dafür, daß sich Freunde zurückziehen....Wann immer ich Gutes
von den Freunden höre, wird mir das Herz voll vor Freude; wenn ich aber auch
nur andeutungsweise erfahre, daß sie schlecht miteinander auskommen, ü-
bermannt mich der Kummer. So geht es 'Abdu'l-Bahá. Urteilt selbst, was eure
Pflicht ist."

7. Regelmäßige Sitzungen

"Er (der Örtliche Geistige Rat) sollte regelmäßige Sitzungen abhalten und si-
cherstellen, daß alle seine Mitglieder laufend von den Aktivitäten des Rates
informiert sind, daß sein Sekretär seine Aufgaben ausführt und sein Rechner
die Fonds des Glaubens zu seiner Zufriedenheit verwaltet und ausgibt, richtig
Buch führt und Quittungen für alle Spenden ausstellt."

8. Teilnahme an Sitzungen

"Wenn ein Mitglied an den Sitzungen seines örtlichen Rates nicht regelmäßig
teilnehmen kann, ist es ihm offensichtlich unmöglich, seine ihm obliegenden
Pflichten als Vertreter der Gemeinde zu erfüllen. Die Mitgliedschaft in einem
Örtlichen Geistigen Rat umfaßt in der Tat die Pflicht und die Befähigung, in en-
ger Verbindung mit der örtlichen Bahá'í-Arbeit zu stehen, und die Möglichkeit,
regelmäßig an den Sitzungen des Geistigen Rates teilzunehmen."

"Er greift bei rein örtlichen Verwaltungsangelegenheiten nicht ein und der Rat
muß entscheiden, wann eine Nachwahl stattfinden sollte, wenn sich die Abwe-
senheit eines Mitglieds hinauszögert. Der Grundsatz lautet, daß die neun Mit-
glieder eines Geistigen Rates vernünftigerweise für die Sitzungen zur Verfü-
gung stehen sollten. Falls ihre Abwesenheit von der Stadt länger dauert, muß
ein anderer die Lücke füllen."

"Das Heilmittel gegen Uneinigkeit in einem Rat kann nicht im Rücktritt oder in
der Abwesenheit irgendeines seiner Mitglieder bestehen. Der Rat muß lernen,
trotz störender Elemente als Ganzes weiterzuwirken; andernfalls würde das
ganze System durch Ausnahmen von der Regel unglaubwürdig werden."


C. Aufgaben des Geistigen Rates


1. Konkretisierung der Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der
Schwerpunkte Beitritt in Scharen, Verbreitung und Festigung, Förderung
von Wandel

"Der Vierjahresplan hat ein Hauptziel: einen bedeutenden Fortschritt beim Pro-
zeß des Beitritts in Scharen. Wie wir schon bei anderer Gelegenheit feststell-
ten, soll solch ein Fortschritt durch eine deutliche Steigerung bei den Aktivitäten
und der Entwicklung des einzelnen Gläubigen, der Institutionen und der örtli-
chen Gemeinde erreicht werden."

"Damit eine solche Ausdehnung angeregt und dann auch verkraftet wird, müs-
sen sich die Geistigen Räte auf ein neues Niveau erheben, um ihre Verantwor-
tung als Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der
menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Men-
schen wahrzunehmen."

"Unter den herausragenden Zielen, die von dem Örtlichen Geistigen Rat in sei-
nem Entwicklungsprozeß zu voller Reife erreicht werden müssen, sind, als ein
liebevoller Hirte für die Bahá'i-Gemeinde zu handeln, die Einigkeit und Harmo-
nie unter den Freunden zu fördern, die Lehrarbeit zu leiten, die Sache Gottes
zu schützen, Feste, Jahrestage und regelmäßige Zusammenkünfte der Ge-
meinde zu veranstalten, die Bahá'í mit seinen

Plänen vertraut zu machen, die Gemeinde einzuladen, ihre Empfehlungen zu
geben, das Wohlergehen der Jugendlichen und Kinder zu fördern und, soweit
die Umstände es erlauben, sich an humanitären Aktivitäten zu beteiligen. In
seiner Beziehung zu dem einzelnen Gläubigen sollte der Rat ihn fortwährend
einladen und ermutigen, den Glauben zu studieren, seine glorreiche Botschaft
zu verbreiten, in Übereinstimmung mit seinen Lehren zu leben, freimütig und
regelmäßig dem Fonds zu spenden, sich an den Gemeindeaktivitäten zu betei-
ligen und, wenn nötig, Zuflucht beim Rat für Ratschlag und Hilfe zu suchen."

"Stärkung und Entwicklung der Örtlichen Geistigen Räte ist ein lebenswichtiges
Ziel des Fünfjahresplanes. Der Erfolg bei diesem einen Ziel wird das Bahá'í-
Leben wesentlich bereichern; er wird die Fähigkeit des Glaubens erhöhen, dem
Beitritt in Scharen gerecht zu werden, der schon jetzt stattfindet ..."

"Die Festigung ist ein ebenso wichtiger Teil der Lehrarbeit wie die Verbrei-
tung.... Richtige Festigung ist wesentlich für die geistige Gesundheit der Ge-
meinde, für den Schutz ihrer Interessen, die Erhaltung ihres guten Rufes und
letzten Endes für die Verbreitungstätigkeit selbst."

"Ehe die Öffentlichkeit nicht in der Bahá'í-Gemeinde ein echtes, funktionieren-
des Beispiel von etwas Besserem verwirklicht sieht, als sie schon besitzt, wird
sie nicht in großer Zahl für den Glauben empfänglich sein."

"Der Glaube Gottes schreitet nicht gleichmäßig voran. Manchmal ist er der
Meeresbrandung bei Flut vergleichbar. Wenn das Wasser auf eine Sandbank
trifft, wird es scheinbar zurückgehalten, aber mit einer neuen Welle wogt es
voran und überflutet das Hindernis, das es für kurze Zeit aufhielt. Wenn die
Freunde in ihrem Bemühen nur nicht nachlassen, dann wird die Summe jahre-
langer Arbeit auf einmal sichtbar."

"Es genügt nicht, die Bahá'í-Botschaft zu verkünden, so wichtig dies auch ist.
Es genügt nicht, die Bahá'í-Mitgliederzahl in die Höhe zu treiben, so lebensnot-
wendig das auch ist. Seelen müssen verwandelt, Gemeinden dadurch gefes-
tigt, neue Lebensmodelle auf diese Weise geschaffen werden. Wandlung ist
die eigentliche Absicht der Sache Bahá'u'lláhs, sie liegt aber im Wollen und
Bemühen des einzelnen Gläubigen beschlossen, der sie im Gehorsam gegen
den Bund erreichen muß."
"In einer früheren Botschaft haben wir schon darauf hingewiesen, daß das Auf-
blühen der Gemeinde, insbesondere auf örtlicher Ebene, eine entscheidende
Verbesserung der Verhaltensweisen erfordert: jener Verhaltensweisen, durch
die der kollektive Ausdruck der Tugenden der einzelnen Mitglieder und die
Funktionsweise der Geistigen Räte sich in der Einheit und Freundschaft inner-
halb der Gemeinde und in der Dynamik ihrer Aktivitäten und ihres Wachstums
zeigen. ...Es schließt die Ausübung gemeinsamer Andachten ein. Daher ist es
für das geistige Leben der Gemeinde wesentlich, daß die Freunde regelmäßige
Andachtsversammlungen abhalten, in örtlichen Bahá'í-Zentren - dort, wo sie
zur Verfügung stehen - oder anderswo, die Wohnungen der Freunde inbegrif-
fen."

"Wenn beim Lehren der richtige Geist wirksam ist, der nicht nur vom einzelnen,
sondern auch von den Geistigen Räten völlige Ergebenheit, Hingabe an die
edle Lebensaufgabe und bewußte Lebensführung erfordert, wird der Glaube
sprunghaft wachsen."

2. Entwicklung einer gemeinsamen Vision

"Eine wesentliche Voraussetzung für systematische Aktionen besteht darin,
daß die Freunde und ihre Institutionen eine gemeinsame Vision des Wachs-
tums für die Gemeinde und die Region entwickeln, eine Vision, an der alle teil-
haben und die ihre Pläne und Durchführung ihrer Projekte lenkt."

"Ehe man einzelne Entscheidungen treffen kann, muß man über die Ziele, die
Natur, das Ausmaß der zu unternehmenden Aktionen eine allgemeine Einigung
erzielen. Ein gemeinsamer Wille muß dann als Ergebnis des Konsenses über
die einzuschlagende Richtung geschaffen werden."

"Handeln, beflügelt vom Vertrauen in den schließlichen Triumph des Glaubens,
ist entschieden notwendig für die schrittweise und vollständige Verwirklichung
Ihrer Hoffnungen auf die Ausbreitung und Festigung der (Bahá'í)-Bewegung in
Ihrem Land. Möge der Allmächtige jeden einzelnen von Ihnen mit Eifer, Ent-
schlossenheit und Glauben erfüllen, Seinen Willen zu tun und Seine Botschaft
in Ihrem Land und über seine Grenzen hinaus zu verkünden."

3. Praktische und systematische Umsetzung der Aufgaben und Ziele

"Obgleich Visionen ihrer Natur nach sich auf der Ebene der Verallgemeinerun-
gen bewegen, so haben wir doch, als wir die Vision des Wachstums entwickel-
ten, schon überlegt, in welchen konkreten Möglichkeiten Ressourcen und Me-
thoden uns zur Verfügung stehen. Bei der Entwicklung von Strategien bringen
wir Struktur in diese Visionen und entdecken die Wege, denen wir folgen müs-
sen, um sie zu erreichen...
Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde bzw. Stadt
Um wirkungsvoll zu sein, muß die Strategie mit dem Erkennen der Bedingun-
gen in der Bahá'í-Gemeinde und in der Gesellschaft entwickelt werden, in der
sie existiert. Bei der Entwicklung der Strategien haben die oben genannten
Gemeinden sicherlich die Fähigkeiten berücksichtigt, über die sie verfügen...
Entwicklung von Aktionsplänen
Das Internationale Lehrzentrum ist davon überzeugt, daß mangelnde Kontinui-
tät die Erfolge der Bahá'í-Gemeinde in der Welt stark einschränken. Bei der
Suche nach einer Verbesserung dieser Kontinuität haben wir es als nützlich
erkannt, daß man an Aktionspläne denkt, die aus einer Reihe von parallelen
Aktionslinien bestehen. Aktionslinien ihrerseits bestehen aus einer Reihe von
Projekten und Aktivitäten, von denen eine auf der anderen aufbaut und den
Weg für zukünftige Fortschritte vorbereitet."

"Die Entwicklung des Glaubens auf der Stufe der regionalen und nationalen
Gemeinden erfordert auch systematische Aktionspläne, die gleichzeitig ver-
schiedene Handlungsbereiche betreffen. Unglücklicherweise beschränkt sich
Planung oft auf die Aufstellung von Zielen für einen größeren Plan, ... Wir beo-
bachten jedoch, daß viel größere Ergebnisse erzielt werden, wenn das Planen
und Durchführen mehr Aufmerksamkeit erhält und systematischer angegangen
wird."

"Allgemein gesagt, bedeutet es, in allem, was Bahá'í-Dienst anbetrifft, metho-
disch vorzugehen, ob es sich um das Lehren oder die Administration, um indi-
viduelles oder gemeinschaftliches Bemühen handelt. Während individuelle Ini-
tiative und Spontaneität ihren Platz haben, legt doch die Notwendigkeit nahe,
einen klaren Kopf zu behalten, methodisch, effizient, beständig, ausgewogen
und harmonisch zu sein. Systematisierung ist eine notwendige Funktionsweise,
die von der Dringlichkeit zum Handeln beseelt ist.

"Eine Erweiterung des Denkens und Handelns in verschiedenen Aspekten un-
serer Arbeit würde unsere Erfolgsaussichten vergrößern, unsere erwähnten
Verpflichtungen zu erfüllen...
Einbindung aller Gemeindemitglieder unter Berücksichtigung ihrer spe-
ziellen Fähigkeiten
In gewissem Sinne bedeutet dies, daß sie (die Gemeinde) geschickter werden
muß, ein weites Gebiet von Tätigkeiten zu betreuen, ohne daß sie dabei die
Konzentration auf den Haupt-zweck des Lehrens, nämlich Verbreitung und Fes-
tigung, verliert. Einheit in der Mannigfaltigkeit der Tätigkeiten wird benötigt, eine
Situation, in der sich verschiedene Menschen auf verschiedene Aufgaben kon-
zentrieren und die heilsame Auswirkung im ganzen auf das Wachstum und die
Entwicklung des Glaubens zu würdigen wissen, denn eine Person kann nicht
alles tun und alle Personen können nicht das gleiche tun."
Förderung der menschlichen Potentiale
"Das erste Erfordernis der Führung, unter einzelnen wie unter Geistigen Räten,
ist die Fähigkeit, die Energien und Kenntnisse einzusetzen, die in den Reihen
der Mitglieder vorhanden sind. ... Shoghi Effendi hofft, daß die Geistigen Räte
ihr Möglichstes tun werden, Lehrtätigkeiten so zu planen, daß jeder einzelne
beschäftigt ist."

"Der beste Rat ist jener, der die Fähigkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder
herauszustellen versteht und sie damit beschäftigt hält, in der einen oder ande-
ren Form aktiv daran teilzunehmen, den Glauben zu lehren und die Botschaft
zu verbreiten."
Förderung der universellen Beteiligung
"Persönliche Initiative ist ein herausragender Aspekt dieser Kraft; daher ist es
eine Hauptverantwortung der Institutionen, sie zu schützen und anzuregen."

"Jeder einzelne Gläubige - ob Mann, Frau, Jugendlicher oder Kind - ist zu die-
sem Feld des Handelns gerufen; denn von der Initiative, von dem entschlosse-
nen Willen des einzelnen, die Sache zu lehren und ihr zu dienen, hängt der Er-
folg der gesamten Gemeinde ab."

"Von erheblicher Bedeutung sind auch ihre Entschlossenheit, alle Spuren von
Entfremdung und Sektierertum aus ihrer Mitte zu tilgen, sowie die Fähigkeit, die
Zuneigung und Unterstützung der Freunde unter ihrer Obhut zu gewinnen und
so viele Menschen wie irgend möglich in die Arbeit für die Sache Gottes einzu-
beziehen."
Anwendung des Rechts im Bahá'í-Sinne
Das Ziel jeden Geistigen Rates sollte es sein, eine warme und liebevolle Bezie-
hung zu den Gläubigen seiner Gemeinde zu schaffen, so daß er sie wirkungs-
voll führen und ermutigen kann, ein tieferes Verständnis der Lehren zu erlan-
gen und ihnen dabei behilflich sein kann, in ihrem persönlichen Verhalten den
Bahá'í-Prinzipien zu folgen. Der Rat sollte danach trachten, von den Mitglie-
dern der Gemeinde als ein liebevolles Elternteil betrachtet zu werden, weise in
seinem Verständnis für den unterschiedlichen Reifegrad jener, die seiner Obhut
anvertraut sind, voller Mitgefühl bei der Behandlung der Probleme, die als Er-
gebnis von Unzulänglichkeiten auftreten, immer bereit, sie auf den richtigen
Weg zu führen und sehr geduldig, wenn Sie danach streben, die notwendige
Veränderung ihres Verhaltens zu erlangen. Eine solche Vorgehensweise ist
von der streng verurteilenden Methode, die so oft die Anwendung der Gesetze
in der breiten Gesellschaft kennzeichnet, weit entfernt. Die Anwendung des
Rechts im Bahá'í-Sinne, die fest im geistigen Prinzip verwurzelt und von dem
Wunsch beseelt ist, die geistige Entwicklung der Mitglieder der Gemeinde zu
fördern, wird immer mehr als eines der kennzeichnenden und höchst anziehen-
den Merkmale der Offenbarung Bahá'u'lláhs angesehen werden.

Eine solche Haltung der Zurückhaltung, der Beschränkung und Geduld ge-
genüber Gläubigen, die sich bemühen, Gewohnheiten und Verhaltensweisen,
die sich in den Jahren vor ihrem Eintritt in das Heiligtum der Sache Gottes an-
geeignet hatten, sollte einen Nationalen Rat nicht der Tatsache gegenüber
blind machen, daß es in diesem Stadium der Entwicklung des Glaubens in der
Gemeinde durchaus einige Gläubige geben kann, deren Verhalten es erforder-
lich macht, sie in fester kompromißloser Art und Weise zu behandeln. Der fol-
gende Abschnitt eines Briefes, der im Auftrag des Hüters geschrieben wurde,
kann weitläufig zur Anwendung kommen.

"Er meint, daß sich Ihr Rat das Gleichgewicht vor Augen halten sollte, das
Bahá'u'lláh festgelegt hat, in anderen Worten - Gerechtigkeit, Belohnung und
Bestrafung. Obwohl die Sache noch jung und empfindlich ist und viele Gläu-
bige noch unerfahren sind und deshalb liebevolle Zurückhaltung anstelle har-
ter Maßnahmen angebracht ist, bedeutet dies nicht, daß ein Nationaler Rat
unter allen Umständen schändliches Verhalten, offenkundigen Widerspruch
gegen unsere Lehren seitens irgendeines der Mitglieder dulden kann, wer
immer sie sein und woher immer sie auch kommen mögen."

4. Vorbereiten des Neunzehntagefestes/Aufgreifen der Vorschläge des
Neunzehntagefestes

"In einem Rundschreiben an die Örtlichen Geistigen Räte wurde vor einigen
Jahren des Hüters Anordnung dargelegt, das Neunzehntagefest nach folgen-
dem Programm zu gestalten: Der erste Teil mit ausschließlich geistigem Cha-
rakter ist dem Lesen aus heiligen Bahá'í-Schriften gewidmet; der zweite Teil
besteht aus einer umfassenden Beratung über die Angelegenheiten der Sache,
wobei der Örtliche Geistige Rat die Gemeinde über seine Tätigkeiten unterrich-
tet, um Vorschläge und Beratung bittet und Botschaften des Hüters und des
Nationalen Geistigen Rates übermittelt. Der dritte Teil umfaßt das materielle
Fest und das Beisammensein aller Freunde."

"Wenn das Neunzehntagefest zum gebührenden Erlebnis werden soll, ist außer
dem Verstehen der Grundidee auch die Vorbereitung des Festes selbst sowie
auf das Fest nötig. Obwohl der Örtliche Geistige Rat von der Verwaltung her für
die Durchführung des Festes verantwortlich ist, beauftragt er oft einen einzel-
nen oder eine Gruppe mit den Vorbereitungen. Diese Vorgehensweise steht in
Einklang mit dem für diesen Anlaß so wichtigen Geist der Gastfreundschaft. Die
betreffenden Personen können Gastgeber sein, und oft suchen sie Gebete und
Texte für den Andachtsteil aus; sie können sich auch um das gesellige Bei-
sammensein kümmern."

"Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwortung jedes
treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit der nötigen
Rücksicht und mit Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates, Vorschläge,
Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemitglied aufrichtig
meint, daß es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter Zustände und
Entwicklungen in seiner örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist auch die Pflicht
des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem Gläubigen un-
terbreitet wird, sorgfältige Beachtung zu schenken."
"Beim Neunzehntagefest ist ein Zeitabschnitt vorgesehen, in dem die Gemein-
de ihre Ansichten zum Ausdruck bringen und ihrem Rat Vorschläge unterbrei-
ten kann. Der Rat und die Gläubigen sollten sich auf diese fröhliche Diskussi-
onszeit freuen und sie weder fürchten noch unterdrücken."



D. Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde



...der Grundton der Sache Gottes [ist] nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige
Freundschaft

1. Haltung des Rates gegenüber der Gemeinde
1.1. Die Geistigen Räte sollten sein wie gute Hirten

"... Die Geistigen Räte haben gegenüber dem einzelnen nicht nur Rechte, sie
haben auch bedeutende Pflichten. Sie sollten wie der gute Hirte handeln, den
Christus in Seinem bekannten Gleichnis anführt.
Wir haben auch das Beispiel des Meisters vor Augen. Die einzelnen Bahá'í wa-
ren organische Bestandteile Seines geistigen Seins. Was dem Geringsten der
Freunde widerfuhr /bereitete auch Ihm tiefen Kummer und Sorge..."

1.2. Der Grundton der Sache ist nicht diktatorisch

"Laßt uns stets daran denken, daß der Grundton der Sache Gottes nicht dikta-
torische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht willkürliche Macht,
sondern der Geist offener und liebevoller Beratung. Nichts außer dem Geist
eines wahren Bahá'í kann je hoffen, die Prinzipien der Gnade und Gerechtig-
keit, der Freiheit und Ergebenheit, der Heiligkeit der persönlichen Rechte des
einzelnen und der Selbsthingabe, der Wachsamkeit, Verschwiegenheit und
Vorsicht einerseits und der Freundschaft, der Unvoreingenommenheit und des
Mutes andererseits zu versöhnen."

1.3. Die Geistigen Räte müssen Gerechtigkeit üben

"In allen Fällen, die ihm zur Entscheidung vorgelegt werden, muß der Rat in
seinen Beschlüssen den Maßstab der Gerechtigkeit anlegen, und muß in allen
seinen Beziehungen zur Gemeinde und zur Außenwelt bestrebt sein, Füh-
rungsqualitäten an den Tag zu legen..."

1.4. Wahre Autorität durch Demut und Selbstaufopferung

"Menschen mit wahrer Autorität sind durch ihre Demut und Aufopferung be-
kannt und zeigen gegenüber den Freunden keine Überlegenheit. Vor einiger
Zeit wurde ein Brief geschrieben, in dem erwähnt wurde, daß niemand mit ei-
ner anderen Autorität ausgestattet wurde, als der Sache als wahrer Diener der
Freunde zu dienen, und dafür ist eigentlich kein Sendschreiben notwendig.
Ein solcher Dienst, wenn er echt und selbstlos ist, bedarf keiner Ankündigung,
weder einer Anhängerschaft noch ein schriftliches Dokument.
Laßt den Diener durch seine Taten und durch sein Leben bekannt werden. Un-
ser Ziel sollte es sein, allein bei Gott Wohlgefallen zu finden."

1.5 Ausgleich zwischen Effizienz und Liebe in der Administration

"Administrative Effizienz und Ordnung sollten immer von einem gleichen Maß
an Liebe, Ergebenheit und geistiger Entwicklung begleitet sein. Beides ist we-
sentlich. Der Versuch, das eine vom anderen zu trennen, würde bedeuten, den
Kern der Sache abzutöten .
Heute, da sich die Sache noch in ihren Anfängen befindet, muß sorgsam dar-
auf geachtet werden, daß nicht bloße administrative Routine den Geist erstickt,
der eigentlich den Körper der Administration nähren muß. Der Geist ist ihre
treibende Kraft und der motivierende Antrieb ihres Lebens.
Aber wie bereits betont, sind beide, Geist und Form, für eine gesunde und ra-
sche Entwicklung der Administration wesentlich.
Das völlige Gleichgewicht zwischen ihnen aufrecht zu erhalten, ist die wichtigs-
te und einzigartige Verantwortung der Sachwalter des Glaubens."
1.6 Demut sollte das Kennzeichen der Ratsmitglieder sein

"Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des
Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezo-
gensein zu Seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen
Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner
Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften erwerben,
wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt."

"... bringt reine und gute Taten hervor, zeigt Bescheidenheit und Demut."
2. Beziehung der Ratsmitglieder zur Gemeinde und zu einzelnen Freunden
2.1. Verantwortung der Ratsmitglieder

"Die Pflichten jener, die die Freunde frei und vertrauensvoll als ihre Vertreter
gewählt haben, sind nicht weniger wichtig und verbindlich als die Verpflichtun-
gen derer, die sie gewählt haben. Ihre Aufgabe ist es nicht vorzuschreiben,
sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel
wie möglich mit den Freunden, die sie vertreten. Sie dürfen sich selber in kei-
nem anderen Licht betrachten als dem von ausgewählten Werkzeugen einer
wirkungsvolleren und würdigeren Darstellung der Sache Gottes. Sie sollten sich
nie dazu verleiten lassen zu glauben, daß sie die Hauptzierde der Körperschaft
der Sache sind, anderen an Fähigkeit und Verdienst wirklich überlegen und
alleinige Förderer ihrer Lehren und Prinzipien. Sie sollten mit äußerster Demut
an ihre Aufgabe herangehen und sich bemühen, durch ihre Aufgeschlossen-
heit, ihren hohen Sinn für Gerechtigkeit und Pflicht, ihre Aufrichtigkeit, ihre Be-
scheidenheit, ihre völlige Hingabe an das Wohlergehen und das Interesse der
Freunde, der Sache und der Menschheit nicht nur das Vertrauen und die auf-
richtige Unterstützung und den Respekt jener zu gewinnen, denen sie dienen
sollen, sondern auch deren Achtung und echte Zuneigung. Sie müssen zu jeder
Zeit den Geist der Exklusivität und die Atmosphäre der Geheimnistuerei ver-
meiden, sich von einer überheblichen Haltung freimachen und alle Formen des
Vorurteils und der Leidenschaft aus ihren Überlegungen verbannen. Sie sollten,
innerhalb der Grenzen weiser Zurückhaltung, die Freunde in ihr Vertrauen zie-
hen, sie mit ihren Plänen vertraut machen, ihre Probleme und Ängste mit ihnen
teilen und ihren Rat und ihre Beratung suchen. Und wenn sie sich, nach leiden-
schaftsloser, sorgfältiger und herzlicher Beratung im Gebet Gott hinwenden und
mit Ernsthaftigkeit und Überzeugung und Mut ihre Stimme abgeben; und der
Stimme der Mehrheit gehorchen, von der unser Meister sagt, daß sie die Stim-
me der Wahrheit ist, die nicht angezweifelt werden darf und immer von ganzem
Herzen geltend gemacht werden muß. Dieser Stimme müssen die Freunde
herzlich antworten und sie als das einzige Mittel betrachten, das den Schutz
und den Fortschritt der Sache sicherstellen kann."

"Laßt es jedem forschenden Leser klar machen, daß unter den hervorragenden
und heiligen Pflichten, die jenen obliegen, die dazu berufen sind, die Angele-
genheiten der Sache in die Wege zu leiten, zu führen und abzustimmen, solche
sind, die von ihnen fordern, mit jedem in ihrer Macht stehenden Mittel das Ver-
trauen und die Zuneigung derer zu gewinnen, für die sie das Vorrecht haben zu
dienen. Es ist ihre Pflicht, die Sichtweise, die vorherrschenden Meinungen, die
persönlichen Überzeugungen derer, deren Wohl zu fördern ihre feierliche Auf-
gabe ist, zu erforschen und sich damit vertraut zu machen; es ist ihre Pflicht,
ein für alle Mal ihre Ansichten und die allgemeine Führung ihrer Angelegenhei-
ten vom Geruch der Reserviertheit, vom Verdacht der Geheimnistuerei, von der
erstickenden Atmosphäre diktatorischer Anmaßung, kurz von jedem Wort und
jeder Tat zu reinigen, welchen der Geruch der Parteilichkeit, der Egozentrik und
des Vorurteils anhaften könnte. Es ist ihre Pflicht, während sie das heilige und
ausschließliche Recht der letzten Entscheidung in Händen halten, zur Diskussi-
on aufzufordern, Informationen herauszugeben, Mißstände auszuräumen,
Ratschläge sogar vom bescheidensten und unbedeutendsten Mitglied der Ba-
há'í-Familie willkommen zu heißen, ihre Beweggründe aufzuzeigen, ihre Pläne
darzulegen, ihre Handlungsweise zu rechtfertigen, wenn nötig ihr Urteil zu revi-
dieren, den Geist persönlicher Initiative und Unternehmungsgeistes zu fördern
und das Gefühl für die gegenseitige Abhängigkeit und Partnerschaft, für Ver-
stehen und gegenseitiges Vertrauen zwischen sich auf der einen Seite und al-
len Örtlichen Geistigen Räten und den einzelnen Gläubigen auf der anderen
Seite zu fördern."

"...Es ist nur zu offensichtlich, daß ein Mitglied unmöglich die auf ihm lastende
Verpflichtung wahrnehmen und seine Verantwortungen als Vertreter der Ge-
meinde erfüllen kann, wenn es nicht an den regelmäßigen Sitzungen seines
örtlichen Rates teilnimmt. Mitgliedschaft in einem Örtlichen Geistigen Rat ist in
der Tat mit der Verpflichtung und Aufgabe verbunden, in enger Verbindung mit
den örtlichen Bahá'í-Aktivitäten zu bleiben und mit der Möglichkeit, regelmäßig
an den Sitzungen des Rates teilzunehmen."

2.2. Vertrauensbruch durch Preisgabe von Informationen vermeiden

"Als Antwort in Bezug auf die Frage, in welchem Umfang vertrauliche Informati-
onen über einzelne Gläubige anderen Gläubigen zu deren Schutz mitgeteilt
werden können, unterbreiten wir die nachfolgenden Überlegungen:

1. Jegliche Information, die einem Ratsmitglied einzig wegen seiner Mitglied-
schaft in dem Rat zur Kenntnis kommt, dürfen von diesem Mitglied nicht preis-
gegeben werden, selbst wenn der Rat später deren Preisgabe beschließen
sollte.

2. Der Rat seinerseits muß sorgfältig überlegen, welche Informationen zu recht
als vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht mitgeteilt werden sollten,
und welche Informationen unter besonderen Umständen preisgegeben werden
sollten und wie diese Preisgabe erfolgen soll. Sollten vertrauliche Angelegen-
heiten, welche persönliche Probleme betreffen, auf Anfrage anderen ungehin-
dert zugänglich gemacht werden, wird das Vertrauen der Gläubigen in den Rat
und seine Mitglieder offensichtlich zerstört werden.

3. Es muß berücksichtigt werden, daß Menschen sich bessern können und eine
tadelnswerte Vergangenheit es einem Gläubigen nicht unmöglich macht, eine
bessere Zukunft aufzubauen.

Wir glauben, daß Sie im Rahmen dieser Grundsätze in der Lage sein werden,
jede Situation, die zu Ihrer Kenntnis kommt, richtig zu behandeln.
Da jeder Fall eine sorgfältige Behandlung, ein gutes Urteilsvermögen und äu-
ßerste Diskretion erfordert, sollten für solche Fälle keine bindenden Regeln
festgelegt werden."


2.3. Dienstbarkeit als Haltung der Ratsmitglieder

"Vergeßt euer eigenes Selbst und wendet eure Augen eurem Nächsten zu.
Richtet eure Kräfte auf all das, was die Erziehung der Menschen fördert. Nichts
ist vor Gott verborgen oder könnte es jemals sein. Wenn ihr Seinem Wege
folgt, werden Seine unermeßlichen, unvergänglichen Segnungen auf euch her-
niederströmen."

"Wenn du auf Barmherzigkeit siehst, dann gib auf, was dir Nutzen bringt, und
halte dich an das, was der Menschheit nützt. Und wenn du auf Gerechtigkeit
siehst, dann wähle für deinen Nächsten, was du für dich selbst wählst. Demut
erhebt den Menschen zum Himmel des Ruhms und der Macht, Stolz dagegen
erniedrigt ihn zu Schmach und Schande."

2.4. Sicherung von Einheit unter den Freunden

"Es gibt keine drängendere Aufgabe als die Sicherung vollkommener Eintracht
und Freundschaft unter den Freunden, besonders zwischen den örtlichen Rä-
ten und den einzelnen Gläubigen."



E. Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat



1. Haltung gegenüber dem Geistigen Rat
1.1. Respekt und Achtung gegenüber den Nationalen und Örtlichen Geis-
tigen Räten

"Wir sollten den Nationalen und den Örtlichen Geistigen Rat hoch achten, weil
sie Institutionen sind, die Bahá'u'lláh gegründet hat. Dieser Grundsatz hat
nichts mit Personen zu tun, sondern steht hoch darüber. Es wird ein großer Tag
sein, wenn die Freunde innerhalb und außerhalb der Räte zum vollen Ver-
ständnis der Tatsache kommen, daß nicht die Einzelpersonen in einem Rat
wichtig sind, sondern der Rat als Institution.

1.2. Bereitschaft, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des
Rates zu halten

"Wenn der Rat Beschlüsse gefaßt hat, müssen diese von allen, die es angeht,
getreulich und bereitwillig durchgeführt werden."

"Es ist die Pflicht eines jeden, keinen Schritt zu unternehmen, ohne sich mit
dem Geistigen Rat zu besprechen, und alle müssen gewißlich mit Herz und
Geist seinem Gebot gehorchen und ihm folgen, damit alle Dinge richtig geord-
net und wohl geregelt seien. Andernfalls wird jeder nach seinem Gutdünken
handeln, wird seinen persönlichen Wünschen folgen und dem Glauben Scha-
den zufügen."

"Damit Uneinigkeit und Spaltung vermieden werde, damit die Sache nicht wi-
derstreitenden Auslegungen zum Opfer falle und dadurch ihre Reinheit und ur-
sprüngliche Kraft verliere, damit ihre Angelegenheiten wirkungsvoll und schnell
geleitet werden, ist es nötig, daß jeder einzelne gewissenhaft und aktiv an der
Wahl dieser Geistigen Räte teilnimmt, sich an ihre Entscheidungen hält, ihre
Beschlüsse durchsetzt und aus vollem Herzen mit ihnen zusammenarbeitet bei
ihrer Aufgabe, das Wachstum der Bewegung in allen Regionen anzuregen."

"...aber ein Bahá'í muß den Mehrheitsbeschluß seines Rates annehmen, indem
er erkennt, daß Annahme und Eintracht - selbst wenn ein Fehler gemacht wur-
de - das wahrhaft Wichtige ist und daß, wenn wir der Sache richtig, auf Ba-
há'í-Weise dienen, Gott alles, was falsch gemacht wurde, am Ende richtigstel-
len wird."
1.3. Gehorsam gegenüber dem Geistigen Rat

"...Der Gehorsam dem Örtlichen Geistigen Rat gegenüber sollte uneinge-
schränkt und rückhaltlos sein, jene Körperschaft aber sollte ihre Anweisungen
in solcher Weise geben, daß der Eindruck vermieden wird, sie werde von dikta-
torischen Motiven beseelt. Der Geist der Sache Gottes ist ein Geist wechselsei-
tiger Zusammenarbeit, nicht ein Geist der Diktatur."
1.4. Geduld mit noch unvollkommenen Institutionen

"Die Bahá'í-Administration ist nur die erste Formgebung dessen, was in der Zu-
kunft zum Gesellschaftsleben, zu neuen Gesetzen des Gemeinschaftslebens
werden wird. Jetzt beginnen die Gläubigen erst, sie richtig zu erfassen und an-
zuwenden. Folglich müssen wir Geduld haben, wenn sie uns zuweilen ein we-
nig befangen und starr in ihren Arbeitsabläufen vorkommt. Dies rührt daher,
daß wir etwas überaus Schwieriges, aber überaus Wundervolles lernen: wie
man als Bahá'í-Gemeinschaft nach den herrlichen Lehren des Glaubens zu-
sammenlebt".

"Die Freunde müssen Geduld miteinander haben und sich darüber im klaren
sein, daß die Sache Gottes noch im Stadium der Kindheit steht und ihre Institu-
tionen noch nicht fehlerfrei arbeiten. Je größer die Geduld, das liebevolle Ver-
stehen und die Nachsicht sind, die die Freunde miteinander und mit ihren Un-
zulänglichkeiten haben, desto größer wird der Fortschritt der Ba-
há'í-Weltgemeinschaft sein."


1.5. Vertrauen in die Fähigkeit eines Geistigen Rates

"Der Geistige Rat mag einen Fehler machen, wenn aber, wie der Meister aus-
führte, die Gemeinde oder der einzelne Bahá'í sich nicht an die Ratsbeschlüsse
halten, ist das Ergebnis noch schlechter, weil die Institution als solche unter-
graben wird. Sie muß gestärkt werden, damit sie die Prinzipien und Gesetze
des Glaubens aufrecht erhält. Er sagt uns, Gott wird richtigstellen, was falsch
gemacht wurde. Darauf müssen wir vertrauen und unseren Geistigen Räten
gehorchen."

"Die Gläubigen sollten den Vorschriften und Anordnungen ihres Geistigen Ra-
tes vertrauen, selbst wenn sie nicht davon überzeugt sein sollten, daß diese
Beschlüsse gerecht und zweckmäßig sind. Wenn der Rat durch Stimmenmehr-
heit seiner Mitglieder zu einem Beschluß gekommen ist, sollten die Freunde
bereitwillig gehorchen."


2. Aktivitäten
2.1. Teilnahme an der Wahl des Geistigen Rates

"Am Wahltag müssen die Freunde von ganzem Herzen an den Wahlen teil-
nehmen, in Einigkeit und gutem Einvernehmen ihre Herzen Gott zuwenden, von
allem außer Ihm gelöst sein, Seine Führung suchen und um Seine Hilfe und
Gnade flehen."

"Von den Wählern wird erwartet, ohne die leiseste Spur von Leidenschaft und
Vorurteil, ungeachtet jeder materiellen Rücksicht nur die Namen jener in Be-
tracht zu ziehen, die am besten die notwendigen Eigenschaften fragloser
Treue, selbstloser Hingabe, eines wohlgeschulten Verstandes, anerkannter
Fähigkeit und reifer Erfahrung in sich vereinen mögen."

"Sie sollten die Person außer Acht lassen und ihre Aufmerksamkeit ohne Vor-
urteile, Leidenschaft oder Parteilichkeit auf die Beschaffenheit und Erfordernis-
se des Amtes richten. Der Rat sollte in jeder Gemeinde die erlesensten, vielfäl-
tigsten und fähigsten Elemente repräsentieren."

"Die Wähler... müssen in Gebet und Ergebenheit und nach Meditation und
Nachsinnen gläubige, ernsthafte, fähige und sachkundige Seelen wählen, die
der Mitgliedschaft würdig sind."

"Sie sollten äußerste Wachsamkeit walten lassen, so daß die Wahlen frei, all-
gemein und durch geheime Stimmabgabe durchgeführt werden. Ränke, Täu-
schungsmanöver, vorherige Absprachen und Druck jeglicher Art müssen ver-
hindert werden und sind verboten."

"Indem sie nachdrücklich unterstreichen, wie sehr er [der Wähler] bei den
Wahlen seine volle Freiheit bewahren muß, machen sie ihm zur Pflicht, ein ak-
tives, gut unterrichtetes Mitglied der Bahá'í-Gemeinde zu sein, in der er lebt.
Um bei der Wahl eine weise Auswahl treffen zu können, muß er notwendiger-
weise in engem ständigen Kontakt zu allen seinen Mitgläubigen stehen, mit
allen örtlichen Aktivitäten wie Lehrarbeit, Verwaltung oder andere in Verbin-
dung bleiben und voll und von ganzem Herzen an der Arbeit der örtlichen wie
der nationalen Ausschüsse und Räte in seinem Land teilnehmen. Nur auf die-
sem Wege kann ein Gläubiger ein echtes Gemeinschaftsbewußtsein entwi-
ckeln und ein wirkliches Verantwortungsgefühl für Dinge erlangen, welche die
Interessen der Sache berühren. So macht das Bahá'í-Gemeindeleben jedem
ergebenen, aufrichtigen Gläubigen zur Pflicht, ein kluger, gut unterrichteter,
verantwortungsbewußter Wähler zu werden, und es gibt ihm gleichzeitig die
Gelegenheit, zu einer solchen Stufe emporzuwachsen. Und weil das Kandida-
turverfahren die Entwicklung solcher Fähigkeiten bei den Gläubigen verhindert
und außerdem Korruption und Vetternwirtschaft herbeiführt, muß es bei allen
Bahá'íWahlen voll und ganz fallengelassen werden."

" Es ist nicht statthaft, irgendwelche Hinweise auf einzelne Namen zu machen."


"Hütet euch, hütet euch, daß nicht der faule Geruch in Parteien und Völkern
fremder Länder im Westen und ihre verderbten Methoden wie Intrigen, Partei-
politik und Propaganda... je in der Bahá'í-Gemeinde um sich greifen, auf die
Freunde Einfluß gewinnen und alle Geistigkeit zunichte machen."

2.2. Sich in Glaubensfragen und persönlichen Angelegenheiten an den
Rat wenden und um Führung bitten

"Er glaubt, daß Sie sich in vollstem Vertrauen an Ihren örtlichen Rat wenden
und seine Hilfe, seine Empfehlungen suchen sollten. Diese Körperschaften ha-
ben die heilige Pflicht, den Gläubigen in jeder Hinsicht, soweit es in ihrer Macht
steht und sie darum gebeten werden, zu helfen, zu raten, sie zu schützen und
zu führen. Sie (die Gläubigen ) sollten zu ihnen ( den Räten ) gehen, wie ein
Kind zu seinen Eltern gehen würde..."

"Alle Angelegenheiten ohne Ausnahme, welche die Interessen der Sache an ...
(einem) Ort betreffen, sei es im persönlichen oder im gemeinschaftlichen, soll-
ten ausschließlich dem Geistigen Rat dieses Ortes unterbreitet werden, der
darüber entscheiden wird - es sei denn, es wäre eine Angelegenheit von natio-
nalem Interesse; in diesem Fall müßte sie dem Nationalen Rat unterbreitet wer-
den."

"Die Gläubigen sollten lernen, sich häufiger um Rat und Hilfe an ihre Geistigen
Räte zu wenden, und dies zu einem früheren Zeitpunkt. "

"Der Meister hat uns oft gesagt, daß wir unter solchen Umständen unsere
Freunde und insbesondere die Geistigen Räte befragen und ihren Rat einholen
sollten."
2.3. Offen Kritik, Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung äußern

"Die Bahá'í sind voll berechtigt, ihre Kritik an ihre Geistigen Räte zu richten; sie
können ihre Ansichten über lehrpolitische Verfahrensweisen oder über einzelne
Mitglieder der gewählten Körperschaften vor dem Geistigen Rat, dem örtlichen
oder dem nationalen, freimütig äußern, aber sodann müssen sie die Empfeh-
lung oder den Beschluß des Rates rückhaltlos annehmen, den Grundsätzen
entsprechend, die für solche Angelegenheiten bereits in der Ba-
há'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung niedergelegt sind."

2.4. Die Bahá'í - Administration studieren

"Daß Sie auf das Studium der Verwaltungsordnung Gewicht legen, ist seiner
Meinung nach sehr angebracht und von lebenswichtiger praktischer Bedeu-
tung, dient es doch dazu, Ihre ganze Lehrarbeit zu festigen und auf ein klares
Ziel zu richten. Ohne das Studium und die Anwendung der Verwaltungsord-
nung wird das Lehrern der Sache nicht nur gesichtslos, sondern verliert auch
an Wirksamkeit und Weite.

2.5. Modellcharakter

"Wenn die Erfahrungen der Bahá'í, in welchem Ausmaß auch immer, etwas
dazu beitragen können, die Hoffnung auf Einheit des Menschengeschlechts zu
stärken, schätzen wir uns glücklich, sie als Studienmodell anzubieten."

"Die Bahá'í-Gemeinde und die Verwaltungsordnung müssen ständig entwickelt
und der Welt als ein lebensfähiges Modell und alternatives Mittel gesellschaftli-
cher Organisation vorgestellt werden. Dies ist ein ständiger Prozeß. Shoghi
Effendi bestätigt in einem Brief seines Auftrags: 'Ehe die Öffentlichkeit nicht in
der Bahá'í-Gemeinde ein echtes, funktionierendes Beispiel von etwas Besse-
rem verwirklicht sieht, als sie schon besitzt, wird sie nicht in großer Zahl für den
Glauben empfänglich sein."
2.6. Für die Arbeit und den Erfolg der Beschlüsse des Rates beten

"Die Freunde sind aufgerufen, dem Örtlichen Geistigen Rat ihre rückhaltlose
Unterstützung und Zusammenarbeit zu widmen, zunächst durch die Wahl sei-
ner Mitglieder, und dann, indem sie mit ganzer Kraft seine Pläne und Vorhaben
verfolgen, indem sie sich bei Kummer und Schwierigkeiten an ihn wenden, in-
dem sie für seinen Erfolg beten und sich über seine wachsende Wirkung und
Ehre freuen. Diese große Kostbarkeit, diese Gabe Gottes in jeder Gemeinde
muß gehegt, gepflegt, geliebt und gefördert werden, ihr muß gehorcht und für
sie gebetet werden."




3. Neunzehntagefest
3.1. Vorschläge und Empfehlungen an den Geistigen Rat weitergeben

"Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwortung jedes
treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit der nötigen
Rücksicht und Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates, Vorschläge,
Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemitglied aufrichtig
meint, daß es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter Zustände o-
der Entwicklungen in seiner örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist auch die
Pflicht des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem Gläubi-
gen unterbreitet wird, sorgfältige Beachtung zu schenken. Die beste Gelegen-
heit dazu ist das Neunzehntagefest, das neben seiner geselligen und seiner
geistigen Seite verschiedenen administrativen Notwendigkeiten und Erforder-
nissen der Gemeinde, vor allem der Notwendigkeit offener, konstruktiver Kritik
und der Beratung der Angelegenheiten der örtlichen Bahá'í-
Gemeinde, Rechnung trägt. Aber es muß wiederum betont werden, daß jede
negative Kritik und jede Diskussion, welche die Autorität des Geistigen Rates
als Institution untergraben könnte, streng vermieden werden muß. Andernfalls
ist die Ordnung der Sache selbst gefährdet, und in der Gemeinde herrschen
Verwirrung und Uneinigkeit."

"Die Bahá'í müssen lernen, Persönlichkeiten zu vergessen und die sehr
menschliche Neigung überwinden, Partei zu ergreifen und für die so gewählte
Partei zu kämpfen. Sie müssen auch lernen, von dem hohen Grundsatz der
Beratung wirklich Gebrauch zu machen. Bei den Neunzehntagefesten ist für die
Gemeinde eine Zeit festgesetzt, zu der sie ihrem Rat Ansichten vortragen und
Vorschläge machen soll; der Rat und die Gläubigen sollten diesem beglücken-
den Zeitabschnitt der Beratung erwartungsvoll entgegensehen und ihn weder
fürchten noch fallenlassen. Ebenso sollten die Mitglieder des Rates ihre Be-
schlüsse ausführlich besprechen und dabei den Interessen der Sache den Vor-
rang geben, nicht den Persönlichkeiten; der Wille der Mehrheit ist entschei-
dend."




F. Aufgaben des Vorsitzenden



Die Mitglieder des Rates sollen in völliger Einheit Richtlinien für die Sit-
zungen und Beratungen festlegen und der Vorsitzende soll für ihre Beach-
tung sorgen.

1. Die Doppelrolle des Vorsitzenden

1.1 Leiter der Beratung
• Vertrautsein mit dem Geist der Beratung
• Vertrautsein mit den vorangegangenen Beratungen
• Vertrautsein mit dem Umgang von auftretenden Problemen
• ist verantwortlich, daß das Verbot des Streitens beachtet wird
• sorgt für das Einhalten des zeitlichen Rahmens
• sorgt für Aufschub von Themen, wenn notwendig
• sorgt für den nächsten Sitzungstermin
• schließt die Sitzung

1.2 Teilnehmer der Beratung
• Der Vorsitzende hat keine besonderen gesetzgeberischen Befugnisse
• Der Vorsitzende hat wie jeder Beratungsteilnehmer die Pflicht, seinen ei-
genen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen
• Er hat die gleichen Befugnisse bei der Abstimmung wie die anderen
Ratsmitglieder
2. Aufgaben des Vorsitzenden im Geistigen Rat
• Lenkung des Beratungsablaufs

Möglicher Ablauf einer Beratung

> Gebete zu Beginn, z.B. Gebete Nr. 184;187
> Stellt die Beschlußfähigkeit fest
> Verabschiedung der Tagesordnung (gemäß Rahmenvorschlag des NGR)
> Verabschiedung des letzten Protokolls
> Beratungsverlauf entsprechend der Tagesordnung
> Einigung über die Fakten
> Eingehende Beratung unter universeller Beteiligung
> Herbeiführung einer Entscheidung
> Festlegen des nächsten Sitzungstermins
> Gebete zum Sitzungsende, z.B. das Abschlußgebet Gebete Nr. 188
• achtet auf die Einhaltung der Tagesordnung
• fördert die universelle Beteiligung
• achtet darauf, daß alle der Beratung folgen können
• faßt bei komplexen Themen die Beratungsbeiträge zusammen
• unterbindet Ausschweifungen und nicht zum Thema passende Beiträge
• ermutigt zurückhaltende Freunde
• fördert die Atmosphäre einer konfliktfreien Beratung
• stellt sicher, daß die Beschlüsse der Sitzungen vom Sekretär aufgenommen
und niedergeschrieben werden
• formuliert eine Beschlußvorlage, indem er
> einen Konsens feststellt oder
> durch eine Abstimmung feststellen läßt
• übernimt die Gesprächsführung bei eingeladenen Gästen (Nicht-Ratsmit-
glieder); während dieser Zeit findet keine Beschlußfassung des Geistigen
Rates statt

3. Aufgaben des Vorsitzenden auf dem Neunzehntagefest
• entweder der Vorsitzende oder ein benannter Vertreter leitet die Beratung
• erläutert die Ratsbeschlüsse
• bittet um Vorschläge
• läßt abstimmen, ob es sich um eine Empfehlung des Neunzehntagefestes
handelt


4. Aufgaben des Vorsitzenden bei auftretenden Konflikten und Störungen
der Einheit

• Anstrengungen unternehmen, um die Einheit während der Beratung wieder
herzustellen durch:
> Unterbrechung des Beratungsablaufs
> Hinwendung zu Gott durch Gebete
> Beenden des zu Konflikten führenden Themas
• bei erfolglosen Bemühungen Abbruch der Sitzung durch ein Gebet
• Es sind alle nur denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Vor-
aussetzungen zu erreichen, damit eine weitere Sitzung durch den Vorsitzen-
den oder durch drei Rats-Mitglieder erneut einberufen werden kann. Für die-
sen Prozeß sollten sich alle Ratsmitglieder verantwortlich fühlen
• Ggf. Kontaktaufnahme zu Assistenten bzw. Hilfsamtsmitgliedern
5. Vertretung des Geistigen Rates nach außen (vereinsrechtlich)


G. Aufgaben des Sekretärs



1. Information
Der Sekretär ist das Bindeglied zwischen der Gemeinde und dem Geistigen Rat

• Mitteilungen an die Gemeinde über Veranstaltungen, Lehrprojekte, Neun-
zehntagefeste
• Durchsicht der Ausschussprotokolle zur Beratung beim Rat
• Empfang und Beantwortung von Schreiben (Siehe Aufgabe 1)
• Übersicht über alle offenen Beratungspunkte und Stand der Umsetzung
• Führen der Mitgliederkartei
• Führen der Interessentenliste
• Ausstellen von Geburts- und Heiratsurkunden
• Ergänzung der Akten des Geistigen Rates und Archivführung
• Vertrautsein mit dem Handbuch für die Geistigen Räte
• Langfristige Chronologie aller Rats - Beschlüsse

2. Vorbereitung
Der Sekretär sorgt für eine effektive Vorbereitung der Ratssitzungen und des
administrativen Teils des Neunzehntagefestes

• Einladung zur Ratssitzung auf Bitte des Vorsitzenden, dreier Ratsmitglie-
der oder aufgrund des Rats-Beschlusses
• Aufstellen der Tagesordnung nach dem Muster des Nationalen Geistigen
Rates oder nach dem Muster des Örtlichen Geistigen Rates
• Vorarbeiten zur jährlichen Wahl des Geistigen Rates zum 1.Ridvantag
am 21.April
• fristgerechte schriftliche Einladung mit der Möglichkeit der Briefwahl
• Aufstellen eines Entwurfs des Jahresberichts zur Beratung durch den Rat
• Selbständiges Sammeln von Fakten zu Punkten der Tagesordnung
• Ablauf und Qualität der Beratung in der Rats-Sitzung hängen von der
gewissenhaften Vorbereitung durch den Sekretär ab.
• Verschicken wichtiger Unterlagen an die Ratsmitglieder vor der Ratssit-
zung
• Vorlegen der Empfehlungen aus dem Neunzehntagefest
• Kontrolle von Bahá'í - Ausweisen von auswärtigen Besuchern interner
Bahá'í-Veranstaltungen
• Vorbereitung des administrativen Teils des Neunzehntagefestes
• Berücksichtigung vereinsrechtlicher Aspekte

3. Ausführung
Der Sekretär handelt selbständig innerhalb eines vom Geistigen Rat gesetzten
Rahmens
• Führen eines Beschlußprotokolls während der Sitzung
• Schreiben und Beantworten von Briefen, im allgemeinen ohne Rückspra-
che mit dem Rat, jedoch im vorgegebenen Rahmen des Rates.
• Bei Eilbedürftigkeit unternimmt der Sekretär geeignete Schritte, um ent-
sprechende Maßnahmen einzuleiten.
• Unterrichten über Beschlüsse des Rates im zweiten Teil des Neunzehn-
tagefestes.
• Unterbreiten der eingegangenen Nachrichten beim zweiten Teil des
Neunzehntagefestes in effektiver Weise.
• Notieren der Vorschläge aus dem Neunzehntagefest
• dabei festhalten, ob es sich um den Vorschlag eines einzelnen oder um
einen Kollektivvorschlag handelt

4. Entlastung und Vertretung des
Sekretärs
Der Sekretär kann durch einen Ratsbeschluß entlastet werden
* bei Krankheit oder längerer Abwesenheit
* bei Arbeitsüberlastung
* durch Delegation von Aufgaben z.B. Protokollschreibung
* durch Hilfsmittel wie Computer


5. Übung

Dem Theaterstück "Beratung im Geistigen Rat" von Ruhíyyih Khanum sind die
beiden folgenden Briefe entnommen.

Aufgabe 1
Bitte lesen Sie die Briefe und sprechen Sie über die Wirkung, die sie hervorru-
fen.
Sehr geehrte Frau Panzer!

Der Geistige Rat hat mich beauftragt, Ihnen klarzumachen, daß der Bahá'í-
Saal schlecht in Ordnung gehalten wird, daß Blumen nur notdürftig angeord-
net werden oder ganz fehlen und daß beim letzten Neunzehntagefest um 8
Uhr niemand da war, der den Freunden die Türe geöffnet hätte. Bitte sehen
Sie und Ihr Ausschuß zu, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Elisabeth Frisch, Sekretärin


Liebe Frau Panzer!

Ihr Ausschuß hat dieses Jahr eine der so wichtigen Verantwortlichkeiten und
Vorrechte in der Bahá'í-Gemeinde inne. Die ansprechende Erscheinung un-
seres Bahá'í-Saales kann ein erster günstiger Eindruck auf Interessenten
sein, die kommen, um von den Heiligen Lehren zu hören. Deshalb nimmt der
Geistige Rat warmen Anteil daran und möchte Ihnen das Jahr über bei Ihrer
Arbeit behilflich sein.

Bitte achten Sie und die anderen Mitglieder des Veranstaltungsausschusses
bei Ihrer Tätigkeit auf folgende Punkte: Peinliche Sauberkeit, geschmackvol-
le Ordnung und passende Aufmachung, anheimelnde Blumenauswahl und
natürlich ein Vertreter Ihres Ausschusses in Bereitschaft, der den Saal um 8
Uhr öffnet und die Freunde und Neuankömmlinge begrüßt.

Seien Sie versichert, daß nicht nur der Geistige Rat, sondern auch die Ge-
meinde und die Gäste sich stets über jedes bißchen mehr an Aufmerksam-
keit freuen werden, die Ihr Ausschuß dem Bahá'í-Raum schenkt, in dem
doch der Geist des Meisters selbst zu Gast ist.

Mit herzlichen Bahá'í-Grüßen
Der Geistige Rat Sekretärin

Aufgabe 2
Stellen Sie sich bitte vor, es ist Neunzehntagefest. Der Sekretär nimmt zu Be-
ginn des administrativen Teils einen Berg Post aus der Tasche, öffnet die Brie-
fe und beginnt vorzulesen. Das dauert eine geraume Zeit und Sie werden lang-
sam ungeduldig, denn Sie möchten noch Vorschläge unterbreiten und gemein-
sam mit den anderen Freunden beraten.

? Beraten Sie bitte, wie der Sekretär auf effektive Weise die Post bzw. Mit-
teilungen an die Gemeinde weitergeben kann, damit das Neunzehntage-
fest nicht zu einer Info-Börse sondern zu einem Beratungsforum wird.




H. Aufgaben des Rechners


1. Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen

Während die Freunde die heilige Verpflichtung und das Vorrecht besitzen, an
den Fonds zu spenden, hat jeder örtliche und Nationale Rat ebenso die un-
ausweichliche Pflicht, sich selbst und die Gläubigen zu den geistigen Prinzipien
zu erziehen, die mit den Bahá'í-Spenden verknüpft sind, einfache Methoden für
die Förderung des Spendenflusses und effektive Verfahren zu ersinnen, um die
weise Verwendung der Fonds des Glaubens zu gewährleisten. Die folgenden
Kommentare und Vorschläge wurden auf Wunsch des Universalen Hauses der
Gerechtigkeit zusammengestellt und werden den Nationalen Geistigen Räten
übermittelt, um sie bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

... Da die Umstände von Land zu Land verschieden sind, muß jeder Nationale
Geistige Rat seine Aktionen zur Erziehung der Gläubigen und zur Entwicklung
des Fonds an die Bedingungen seines Jurisdiktionsbereichs anpassen.
In vielen Teilen der Welt können Spenden von Produkten und handwerklichen
Erzeugnissen eine große, kraftvolle Quelle regelmäßiger Spenden sein, zu de-
nen ohne weiteres ermutigt werden kann, wobei geeignete Richtlinien für das
Sammeln, den Verkauf und die Verwendung der Gewinne zu treffen sind.

Spendenzusagen können als Mittel zur Ermutigung zum Spenden nützlich
sein, ebenso, um den Freunden die finanziellen Bedürfnisse der Sache ins Be-
wußtsein zu rufen. Diese Methode kann besonders in Fällen von Nutzen sein,
wo Geistige Räte eine größere Aufgabe zu erfüllen haben, wie z.B. die Errich-
tung eines Haziratu'l-Quds oder die Einrichtung einer Tutorial-Schule, und des-
halb im voraus eine Vorstellung darüber haben müssen, ob der Fonds für die-
ses Projekt verfügbar ist. In jedem Falle wäre es absolut entgegen den Ba-
há'í-Prinzipien, irgendeinen Druck beim Aufruf für Spendenzusagen auszuüben
oder bei der Bemühung, sie einzusammeln. Wenn eine Spendenzusage gege-
ben wurde, ist es erlaubt, den Spender vertraulich an seine einmal geäußerte
Spendenabsicht zu erinnern und höflich nachzufragen, ob es ihm möglich ist,
sein Versprechen einzulösen, aber die Räte müssen sich dessen bewußt sein,
daß solche Zusagen im rechtlichen Sinne keine Verpflichtung darstellen; ihre
Einhaltung ist eine reine Gewissensfrage. Listen derjenigen, die Spendenzusa-
gen geben, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Der geliebte Hüter hat erklärt, daß die allgemeinen und nationalen Interessen
der Sache Vorrang vor den örtlichen haben; dementsprechend sind Spenden
an örtliche Fonds zweitrangig in bezug auf nationale Fonds. Jedoch hängt die
Stabilität Nationaler Räte von der Stärke der Örtlichen Geistigen Räte ab, und
im Hinblick auf die Erziehung der Freunde in bezug auf die Bedeutung des
Fonds ist es oft sehr zweckmäßig und effektiv, sich zunächst auf die Entwick-
lung der örtlichen Fonds und auf das gute Funktionieren der Örtlichen Geisti-
gen Räte zu konzentrieren. Wenn die Freunde einmal das Prinzip verstanden
haben und von der Erfahrung auf örtlicher Ebene gelernt haben, werden sie um
so leichter die Bedeutung des Nationalfonds und die Arbeit des Nationalen
Geistigen Rates verstehen.

Bezüglich der örtlichen Fonds wird vorgeschlagen, daß bis zu dem Zeitpunkt,
da die Freunde die Gewohnheit, regelmäßig und großzügig zu spenden, entwi-
ckelt haben, jeder örtliche Rat mit einer großen Gemeinde einen kleinen Auss-
chuß ernennen könnte, um den örtlichen Rechner in seinen Pflichten zu entlas-
ten. Solche Ausschüsse könnten nach Beratung mit dem Hilfsamtsmitglied oder
Assistent für diesen Bereich ernannt werden. Bei der Ernennung der Mitglieder
dieser Ausschüsse muß mit großer Sorgfalt vorgegangen werden; sie müssen
sowohl vertrauenswürdig als auch gewissenhaft sein und vom Bewußtsein er-
füllt, daß es wichtig ist, die Spenden zum Fonds vertraulich zu behandeln.


2. Die Rolle eines Treuhänders

Die Tablets Bahá'u'lláhs machen uns deutlich, in welcher Art und Weise mate-
rieller Reichtum in der Vergangenheit die Religion entehrte und Er zog es für
den Glauben vor, lieber alle materiellen Vorteile zu opfern, als dessen Würde
und Reinheit auch nur in geringstem Maße zu beschmutzen. Für alle Zeiten
liegt darin eine Warnung für alle Bahá'í-Institutionen.
Der Rechner des Örtlichen Geistigen Rates nimmt die Aufgabe eines Treuhän-
ders wahr. Die erste Bedingung für alle, die Verantwortung für die Verwaltung
der Bahá'í-Fonds tragen, ist Vertrauenswürdigkeit. Diese ist, wie Bahá'u'lláh
hervorgehoben hat, eine der grundlegendsten und wesentlichsten aller
menschlichen Tugenden, und ihre Beachtung hat einen direkten und tiefgrei-
fenden Einfluß auf die Bereitschaft der Gläubigen, zum Fonds beizutragen.

"O Menschen! In den Augen Gottes ist heute die Vertrauenswürdigkeit das
prächtigste Gewand. Jedwede Gnade und Ehre soll der Seele zuteil werden,
die sich mit dieser vornehmsten aller Zierden kleidet."

"Der erste, grundsätzliche Zweck, der der Schöpfung zugrunde liegt, war seit
jeher und wird auch künftig kein anderer sein als das Sichtbarwerden von Ver-
trauenswürdigkeit und Frömmigkeit, von Aufrichtigkeit und Wohlwollen unter
den Menschen, denn diese Eigenschaften sind die Ursache von Frieden, Si-
cherheit und Ruhe. Gesegnet ist, wer solche Tugenden besitzt."
"...Auch wenn der Rechner eines Geistigen Rates Bahá'í-Gelder vorüberge-
hend auf seinen Namen laufen läßt, muß er die größte Sorge darauf verwen-
den, daß er seine eigenen Gelder niemals mit denen des Glaubens vermengt
oder daß er das Geld des Glaubens den Launen des Zufalls aussetzt, die jeden
von uns heimsuchen können."

"Der Rechner ist zu größter Verschwiegenheit hinsichtlich der eingegangenen
Spenden verpflichtet und hat gewissenhaft darauf zu achten, daß die Mittel nur
nach den Grundlagen der gültigen Satzung des Rates verwaltet und ausgege-
ben werden dürfen. Dabei hat er unbedingt auf die Zweckbestimmung des
Spenders zu achten. Obwohl jeder Spender das Recht hat, den beabsichtigten
Zweck einer jeden Spende von Geld oder Vermögen zu bestimmen, so ist der
Rat nicht verpflichtet, eine solche Spende anzunehmen, wenn ihm dies untun-
lich oder nicht weise erscheint. Wenn nach einer Beratung mit dem Spender
keine Einigung erzielt werden kann, die der Rat für notwendig hält, oder wenn
es ihm nicht möglich ist, die angegebene Spende für einen nützlicheren Zweck
bestimmen zu lassen, so sollte der Beitrag dem Spender zurückgegeben wer-
den."

Dem Rechner obliegt es, anhaltende Anstrengungen zu unternehmen, um die
universelle Beteiligung beim Spenden zu erhöhen. Die Rechner sind aufgeru-
fen, ein tieferes Bewußtsein der geistigen Verpflichtung eines jeden Gläubigen
ins Leben zu rufen, regelmäßig zu den Bahá'í-Fonds beizutragen. Wie Shoghi
Effendi in den frühen Jahren seines Amtes schrieb, ist es "die geheiligte Pflicht
eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá'u'lláhs, der den Fort-
schritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds
beizutragen".

3. Förderung der universellen Beteiligung beim Spenden

Die begeisterte Energie, mit der sich die Gläubigen in der ganzen Welt unter
der hingebungsvollen Führung ihrer Nationalen Geistigen Räte erhoben haben,
um den Anforderungen des Planes zu entsprechen, birgt günstige Vorzeichen
für die riesige Ausbreitung, zu der aufgerufen wurde. Wir bitten Sie nun, Ihre
Kräfte und Gedanken mit gleicher Begeisterung auf die Erfordernisse der uni-
versellen Teilnahme zu lenken.

In derselben Botschaft erläuterten wir die Bedeutung der universellen Teilnah-
me: "...das hingebungsvolle Bemühen eines jeden Gläubigen zu lehren, das
Bahá'í-Leben zu leben, für den Fonds zu spenden und insbesondere das be-
harrliche Bestreben, mehr und mehr die Bedeutung der Offenbarung von Ba-
há'u'lláh zu erkennen. In den Worten unseres geliebten Hüters: 'Eines, und nur
eines wird unfehlbar und mit Gewißheit den unzweifelhaften Sieg der Heiligen
Sache sichern, nämlich das Maß, in dem unser persönliches, inneres Leben
und unsere privaten Neigungen vielfältig den Glanz dieser ewigen von Ba-
há'u'lláh verkündeten Prinzipien widerspiegeln.'

"Betrachte die Welt als einen menschlichen Körper", schrieb Bahá'u'lláh an Kö-
nigin Viktoria. Wir können sicherlich die Bahá'í-Welt, die Armee Gottes, in der-
selben Weise betrachten. Im menschlichen Körper muß jede Zelle, jedes Organ
und jeder Nerv seine Rolle spielen. Wenn sie das tun, ist der Körper gesund,
kräftig, strahlend und bereit für jede Forderung, die an ihn gestellt wird. Keine
noch so niedrige Zelle lebt außerhalb des Körpers, ob sie ihm nun dient oder
von ihm empfängt. Dies trifft auch auf den Körper der Menschheit zu, in dem
Gott "jedes, auch das geringste Wesen mit Fähigkeiten und Talenten ausges-
tattet hat", und gilt vor allem für den Körper der Bahá'í-Weltgemeinde, denn
dieser Körper ist bereits ein Organismus, vereint in seinen Bestrebungen, ver-
bunden in seinen Methoden, Beistand und Bestätigung aus derselben Quelle
suchend und erleuchtet von dem bewußten Erfassen seiner Einheit. Deshalb ist
in diesem organischen, göttlich geführten, gesegneten und erleuchteten Körper
die Teilnahme eines jeden Gläubigen von äußerster Wichtigkeit und stellt eine
Quelle der Leistungsfähigkeit und Lebenskraft dar, wie sie uns bis jetzt noch
nicht bekannt war. Denn so ausgedehnt und tiefgreifend die Teilnahme an der
glorreichen Arbeit der Sache auch war, wer würde behaupten wollen, daß es
jedem einzelnen Gläubigen gelungen ist, seine oder ihre vollste Befriedigung im
Leben der Sache zu finden? Die Bahá'í-Weltgemeinde, die wie ein gesunder
neuer Körper wächst, entwickelt neue Zellen, neue Organe, neue Wirkungs-
möglichkeiten und Kräfte je mehr sie ihrer Reife zudrängt, dabei wird jede See-
le, die für die Sache Gottes lebt, von dieser Sache Gesundheit, Gewißheit und
die überfließenden Gnadengaben Bahá'u'lláhs erhalten, die durch Seine gött-
lich niedergelegte Ordnung ausströmen.

Zusätzlich zum Lehren kann jeder Gläubige beten. Jeder Gläubige kann sich
bemühen, sein "persönliches, inneres Leben" und seine "privaten Neigungen
vielfältig den Glanz dieser ewigen von Bahá'u'lláh verkündeten Prinzipien wi-
derspiegeln" zu lassen. Jeder Gläubige kann für den Fonds spenden. Nicht alle
Gläubigen können öffentliche Vorträge halten, nicht alle sind aufgerufen, bei
den administrativen Institutionen zu dienen. Aber alle können beten, ihren eige-
nen geistigen Kampf austragen und für den Fonds spenden. Wenn jeder Gläu-
bige diese heiligen Pflichten erfüllt, werden wir über den Zuwachs an Kraft er-
staunt sein, der sich dem ganzen Körper mitteilt und der seinerseits weiteres
Wachstum und die Ausgießung größerer Segensfülle auf uns alle hervorruft.

Das wirkliche Geheimnis der universellen Teilnahme liegt in dem vom Meister
oft geäußerten Wunsch, daß die Freunde sich lieben, sich ständig gegenseitig
ermutigen, zusammenarbeiten, wie eine Seele in einem Körper sein sollten,
und wenn sie das tun, daß sie dann ein wirklicher, organischer, gesunder Kör-
per werden, der vom Geist erleuchtet und belebt wird. In einem solchen Körper
werden alle Teile geistige Gesundheit und Lebenskraft vom Organismus selbst
erhalten, und die vollkommensten Blüten und Früchte werden hervorgebracht
werden.

In diesem Zusammenhang sind Anstrengungen und Überlegungen vorzuneh-
men, das Bewußtsein für die universelle Beteiligung beim Spenden sowohl bei
den Erwachsenen als auch bei den Jugendlichen und Kindern zu entwickeln.
4. Annahme der Spenden nur von Bahá'í im Besitz der administrativen
Rechte

Spendengelder dürfen nur von Bahá'í angenommen werden, die im Besitz der
administrativen Rechte sind. Nicht-Bahá'í dürfen nicht zum Bahá'í-Fonds spen-
den.

Die Annahme von Spenden müssen verweigert werden, wenn sich herausstellt,
daß das Geld auf unwürdige Art und Weise erworben wurde.
4.1 Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá'í

"Einer der unterscheidenden Wesenszüge der Sache Gottes ist das Prinzip der
Nichtannahme finanzieller Spenden für ihre eigenen Zwecke von Nicht-Bahá'i,
die Speisung der Bahá'i-Fonds ist eine Gnade, die Bahá'u'lláh Seinen erklärten
Anhängern vorbehalten hat. Diese Gnade legt die volle Verantwortung für die
finanzielle Unterstützung des Glaubens allein auf die Gläubigen."

4.2 Keine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í

"Unter keinen Umständen sollten die Gläubigen irgendeine finanzielle Hilfe von
Nicht-Bahá'í annehmen, die im Zusammenhang mit den besonderen administra-
tiven Tätigkeiten des Glaubens stehen... Die Begründung ist eine zweifache: ers-
tens sind die Institutionen ... in ihrer Natur nach Gaben Bahá'u'lláhs an die Welt
und zweitens würden sich die Bahá'í in unvorhergesehene Verwicklungen und
Schwierigkeiten mit anderen verstricken..."
5. Verwendungszweck der Spenden

Die Sache braucht für ihre Aufgabe unsere Spenden, sie sind das Lebensblut
des Glaubens. Der einzelne hat das Recht zu bestimmen, für welchen Zweck er
zu spenden gedenkt. Diese Bestimmung ist verbindlich für den Rechner. Eine
nicht zweckgebundene Spende jedoch ermöglicht dem Rechner die größte Ent-
scheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Ausgabe. Grundsätzlich werden
die Spenden für die nachfolgenden Zwecke ausgegeben:
1. Zur Entwicklung des Weltzentrums als autorisierte göttliche Führung
2. Zur Steigerung des Ansehens des Glaubens in der Welt (Häuser der Andacht)
3. Zur Fortsetzung der sozialen und ökonomischen Entwicklungsprogramme (prakti-
sche Darstellung, Vorführung und Nutzen für den Glauben)
4. Zur Verstärkung in der Verkündigung vom Königreich Gottes auf Erden; dadurch
weiteres Hervortreten des Glaubens aus der Verborgenheit


Literaturverzeichnis



? 'Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften, Bahá'í-Verlag 1992

? 'Abdu'l-Bahá, Sendschreiben zum Göttlichen Plan, Bahá'í-Verlag 1989

? 'Abdu'l-Bahá, The Promulgation of Universal Peace, Bahá'í-Publishing
Trust, Wilmette 1982

? Bahá'í-Versammlungen und Neunzehntagefest, Aus Schriften Bahá'u'lláhs,
'Abdu'l-Bahás und Shoghi Effendis, zusammengestellt vom Universalen
Haus der Gerechtigkeit, Bahá'í-Verlag 1978

? Bahá'u'lláh, 'Abdu'l-Bahá, Dokumente des Bündnisses. Das Buch des Bun-
des. Das Testament, Bahá'í-Verlag 1989

? Beratung, Eine Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtig-
keit aus Schriften Bahá'u'lláhs, 'Abdu'l-Bahás und Shoghi Effendis und aus
Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Bahá'í-Verlag 1979

? Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Bahá'í-Verlag
1981,Band I-IV

? Der Vierjahresplan 1996 - 2000 der deutschen Bahá'í-Gemeinde sowie Bot-
schaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Herausgegeben vom
Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in Deutschland e.V.
? Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, Bahá'í Publishing Trust, Wilmette
1968

? Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá'u'lláhs, Bahá'í-Verlag 1977

? Shoghi Effendi, Zum Geben, Auszüge aus Briefen des Hüters über Bahá'í-
Fonds und Beiträge, Bahá'í-Verlag 1976

? Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, Aus Schriften von Bahá'u'lláh,

? 'Abdu'l-Bahá und Shoghi Effendi, zusammengestellt vom Universalen Haus
der Gerechtigkeit, Bahá'í-Verlag 1975

? Hermann Grossmann, Der Bahá'í und die Bahá'í-Gemeinde. Bahá'í-Verlag
1994

? Handbuch für Geistige Räte, Loseblattsammlung des Nationalen Geistigen
Rates der Bahá'í in Deutschland

? Helen Hornby, Lights of Guidance, Bahá'í Publishing Trust India

? Keenness of Vision, Reference Material for Auxiliary Board Members and
Assistants. Prepared by the Continental Board of Counsellors in Europe,
London 1994 (liegt auch in deutscher Übersetzung als Loseblattsammlung
vor)


? John E. Kolstoe, Consultation, A
Universal Lamg of Guidance, Ge-
orge Ronald 1988

? Bahá'í Informationen 10; Beratung
Schlüssel zu kreativem Entschei-
den von Penelope Graham Wal-
ker; Bahá'í-Verlag 1982-139

? Iradj Pourrahimi, Einzelne und In-
stitutionen im Umgang mit Proble-
men. Erfordernisse und Methoden
zur Konfliktlösung, Im Auftrag des
Nationalen Geistigen Rates der
Bahá'í in Österreich zusammenge-
stellt, März 1995

? Principles of Bahá'í Administration,
A Compilation, Bahá'í Publishing
Trust, London 1973

? Adib Taherzadeh, Treuhänder des
Barmherzigen - Der Dienst im Gei-
stigen Rat, Bahá'í-Verlag 1994






Zusätzliches Material zur weiteren Vertiefung
1. Die Entwicklung der Gemeinde zu einer Einheit von 'Amatu'l-Bahá
Rúhíyyih Khánum [Entwick.rtf]
2. Die Örtlichen Geistigen Räte (Zusammenstellung aus dem Siebenjah-
resplan) [Plan7.rtf]
3. Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der For-
schungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar
1993 [Funktion.rtf]
4. Die Stufe des Örtlichen Geistigen Rates; seine Pflichten und Aufgaben
(aus Klare Visionen) [Stufe.rtf]
5. Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates. Eine Zusammenstel-
lung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Oktober 1980
[Teilnahm.rtf]
6. "The Power of Action" - eine Zusammenstellung der Forschungsabtei-
lung vom September 1994. [Power.rtf]
7. Weitere Grundlagen für die Arbeit des Rechners und seines Aus-
schusses [GrundRe.rtf]
8. Informationen über die verschiedenen Fonds [Fonds.rtf]
9. Der Patenschafts-Fonds - eine Zusammenstellung der Forschungsab-
teilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit [Paten.rtf]
10. Wege zu geistigem Reichtum von Günter Nicke [WegReich.rtf]
11. Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse
und Methoden zur Konfliktlösung; Im Auftrag des Nationalen Geistigen
Rates der Bahá'í in Österreich; März 1995 [Probleme.rtf]
12. Die Kunst der Beratung: Aus dem Amerikanischen "Assemblies: 'Ta-
king Counsel Together,", erschienen in: US-Bahá'í News, November
1984, [KunstBer.rtf]
13. Theaterstück: Beratung im Geistigen Rat - von 'Amatu'l-Bahá Rúhíyyih
Khánum [Theater.rtf]
14. Den Mashriqu'l-Adhkár als geistige Institution sehen, die in jedem Dorf
und in jeder Stadt aufzubauen ist. von Sean McGinn. [Mashriq.rtf]
15. Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1973 [Uhg-
Verf.rtf]
16. Satzung des Örtlichen Geistigen Rates [GR_Satzu.rtf]

Dieses Material ist auf einer Diskette verfügbar, die über die jeweiligen
Hilfsamtsmitglieder bezogen werden können.
(Dokumente im RTF-Format komprimiert als WIN-ZIP-Datei.)


Zusammengestellt im Auftrag des Hilfsamtes von Deutschland


Mitwirkende:

Shahab Behjat,
Firouz Foroutan,
Melanie Foroutan,
Martin Herman-Tönnis,
Dr. Salvador Herrador,
Ursula Herrador,
Annelie Manavi,
Günter Nicke,
Gösta Reuter,
Dr. Soroush Shahidinejad,
Dr. Nicola Towfigh
Roland Zimmel















1 ‚Abdu'l-Bahá, zitiert in "Gott geht vorüber" (Bahá'i-Verlag Hofheim-Langenhain 1974),Seite 378f
2 Aus "Die unschätzbare Perle" S.238

Ridván-Botschaft 153
Bahá'u'lláh, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9
Bahá'u'lláh, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 10
Shoghi Effendi, Die Weltordnung Baha'u'lláhs, S. 16-17
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, p. 42, zitiert nach Lights of Guidance, 1994, Nr. 132
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23
Aus einem Brief vom 14. Oktober 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Geistige Räte -
Häuser der Gerechtigkeit", S. 32
Aus einem Brief vom 5.10.1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in: Zum wirklichen Leben, S.
34
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 12
Universales Haus der Gerechtigkeit, Botschaften, Band III, S. 139
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 10
Ridván (21. April bis 2. Mai)
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 11
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26

aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Natioalen Geistigen Räte vom 27.
März 1978
'Abdu'l-Bahá, "Briefe und Botschaften", Kapitel 41:2
Aus einem Brief vom 11. August 1970 vom Universalen Haus der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte,
zitiert in "Light of Guidance", S. 43
Shoghi Effendi, "Das Kommen Göttlicher Gerechtigkeit", S. 85-86
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 6-7 (14)
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Nationalen Geistigen Rat vom 10. Dezember
1970, zitiert in "Das Hilfsamt", S. 5
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 17.12.1984 an das Internationale Lehrzentrum; in:
Das Hilfsamt, S. 15
Aus einer Mitteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 24.7.1970 an die Hände der Sache Gottes im
Heiligen Land, in: Das Hilfsamt, S. 15
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 2.12.1976 an einen Nationalen Geistigen Rat, in:
Das Hilfsamt, S. 21
Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Gläubigen vom 9. Juni 1980, zitiert
in "Klare Visionen", Kapitel "Assistenten der Hilfsamtsmitglieder"
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Juli 1977 an die Bahá'í, die bei einer Konferenz in
Nigeria zusammenkamen, zitiert in "Klare Visionen", Kapitel "Assistenten der Hilfsamtsmitglieder"
Ridván-Botschaft 1990 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 44
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17
'Abdu'l-Bahá; Briefe und Botschaften 37:4-6
Vorwort des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu der Schrift "The Local Spiritual Assembly, ..." 1970, zitiert in
"Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit"
Bahá'u'lláh, in: Beratung, S. 3
Bahá'u'lláh, in: Beratung, S. 3
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 15-6
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte vom 27.3.1978
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von
Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 22
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 1.5.1994 an den Nationalen Geistigen Rat der
Bahá'í der Vereinigten Staaten von Amerika, BN Januar 1995, S. 6
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27-8
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17-8
'Abdu'l-Bahá; Briefe und Botschaften 174,5
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 21
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29
Shoghi Effendi, zitiert in: Die Förderung der Entwicklung von Bahá'í-Gemeinden, Nr. 4
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17
Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29. Dez. 1988, veröffentlicht in "Freiheit und
Ordnung" S. 17-18
Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29. Dez. 1988, veröffentlicht in "Freiheit und
Ordnung" S. 21
Bahá'u'lláh, Ährenlese 5:5-6
Aus einem Brief vom 5. September 1946 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Zum wirklichen
Leben", S. 24
Aus einem Brief vom 19. September 1948 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen), zitiert in "Zum wirklichen
Leben", S. 29

Aus einem Brief vom 24. Februar 1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen), zitiert in "Zum wirklichen
Leben", S. 32
Aus einem Brief vom 12.5.1925 im Auftrag Shoghi Effendis, Zum wirklichen Leben, S. 6
Aus einem Brief vom 16. Feb. 1951 im Auftrage Shoghi Effendis an einen Gläubigen.Bahá'í News No. 246 (zitiert
von W. Sears, Greatness of the LSA, nicht überprüfte Übersetzung), zitiert in "Zum wirklichen Leben" S. 34
Aus einem Brief vom 26.12.1941 im Auftrag Shoghi Effendis, Zum wirklichen Leben, S. 16
Shoghi Effendi, Brief vom 18.12.1949, BN Juli 1996
Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung, S. 22
Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung, S. 21
Bahá'u'lláh, Ährenlese 96:3
Aus einem Brief vom 13. Mai 1945 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Zum wirklichen Leben",
S.22-23
Aus einem Brief vom 9. Mai 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Bur-
ma, zitiert in "Zum wirklichen Leben", S.11
Aus einem Brief vom 17. März 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Zum wirklichen Le-
ben", S.17
Aus einem Brief vom 18. Dezember 1945 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Zum wirklichen
Leben", S.23-24
Aus einem Brief vom 25. November 1956 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in "Zum wirklichen
Leben", S.38
'Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften, 193:8+10
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von
Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/ Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 22
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 5.4.1945 an einen Gläubigen, zitiert in: Teilnahme an den Sitzun-
gen des Geistigen Rates, Nr. 8
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 24
siehe Ridván-Botschaft 153 an die Bahá'í-Welt, Absatz 17
siehe Ridván-Botschaft 153 an die Bahá'í-Welt, Absatz 25
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von
Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/ Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 21f.
Naw-Rúz-Botschaft 1974, in: Beitritt in Scharen, S. 31
Universales Haus der Gerechtigkeit, in: Beitritt in Scharen, S. 34
Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 20
Universales Haus der Gerechtigkeit, in: Beitritt in Scharen, S. 33
Ridván-Botschaft 1989 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 41
Ridván-Botschaft 153 an die Bahá'í der Welt, in: Der Vierjahresplan 1996-2000, S. 28
Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 24
Internationales Lehrzentrum, in: Klare Visionen, S. 24
Internationales Lehrzentrum, in "Klare Visionen", S. 22
Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 19
Internationales Lehrzentrum, in: Klare Visionen, S. 25
Internationales Lehrzentrum, in "Klare Visionen", S. 24
Ridván-Botschaft 155 an die Bahá'í der Welt
Ridván-Botschaft 1990 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 42
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26
Aus einem Brief vom August 1932 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in Bahá'í-News, Nr. 68,
November 1932, S. 3
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 19.5.1994 an den Nationalen Geistigen Rat der
Bahá'í der Vereinigten Staaten von Amerika, BN Januar 1995, S. 8
Ridván-Botschaft 1988 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 38
Universales Haus der Gerechtigkeit, Ridván-Botschaft 150 (1993)
aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 09.12.1991
Erklärung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í der Vereinigten Staaten, in: Bahá'í-Versammlungen und
Neunzehntagefest, S. 32
Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, in: Klare Visionen, S. 19
Aus einem Brief vom 13.12.1939 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen
und Neunzehntagefest, S. 38
Aus einem Brief vom 30.6.1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und
Österreich, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen und Neunzehntagefest, S. 42
Auszug aus einem Brief im Auftrage Shoghi Effendis an den NGR der USA und Kanada, 11.04.1933 zitiert in Lights
of Guidance Nr. 213 Seite 60 2. Absatz
Auszug aus einem Brief Shoghi Effendis an die Freunde in Amerika, 23.02.1924, Bahá'í Administration zitiert in
Lights of Guidance Nr. 121 Seite 34, S. 63, Deutsch aus der Broschüre Beratung Seite 21
Auszug aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den NGR Bolivien vom 30.7.1972 zitiert in
Lights of Guidance Nr. 118 Seite 33
Abdu'l-Bahá im Heiligen Land beantwortet Fragen von Dr. Edward C. Gestinger -1905- aus Star of the West, Vol. VI
Nr. 6 S. 43 zitiert in Lights of Guidance Nr. 120 Seite 33

Auszug aus einem Brief im Auftrage Shoghi Effendis an den NGR der USA, 10.12.1933 zitiert in Lights of Guidan-
ce Nr. 124 Seite 35
Abdu'l-Bahá, zitiert in Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 15
Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften 174,5
Aus einem Brief vom 23. Februar 1924 von Shoghi Effendi an die Bahá'í in Amerika, veröffentlicht in Bahá'í Admi-
nistration: Selected Messages 1922 - 1932, Seite 64
Aus einem Brief vom 18. Oktober 1927 von Shoghi Effendi an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staa-
ten und Kanada, veröffentlicht in Bahá'í-Administration: Selected Messages 1922 - 1932, Seite 143 - 144
Aus einem Brief im Auftrag des Hüters vom 16. Februar 1935 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten
Staaten und Kanadas
Aus einem Schreiben im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den NGR USA vom 18.9.1968
zitiert in Lights of Guidance Nr. 123 Seite 34
Bahá'u'lláh, Ährenlese 5,6
Bahá'u'lláh, Brief an den Sohn des Wolfes 16,16
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26
Shoghi Effendi, zitiert in : Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 46 Brief vom 7.7.1949
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29, Brief vom 13.3.1944
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30/31, Brief vom 19.10.1947
im Auftrag Shoghi Effendis, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Brief vom 28.10.1935
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 32, Brief vom 14.10.1949
Aus einem Brief vom 27. Februar 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30, Brief von 1949
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30, Brief vom 28.10.1935
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 3 (1)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 5 (9)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 5-6 (11)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 6 (13)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (21)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 11-12 (27)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (20)
Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (19)
i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 19, Brief vom 28.09.1941

Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration
Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29, Brief vom 13.3.1944
Shoghi Effendi, zitiert in: Beratung, Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, S. 24

Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 66, Brief vom 13.5.1945
Shoghi Effendi, zitiert in: Den Glauben vertiefen; S. 62 Nr. 124
Universales Haus der Gerechtigkeit: Verheißung des Weltfriedens, S. 36, Bahá'í-Verlag 1988
Verlautbarung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zur Textzusammenstellung
"Den Prozeß des Beitritts in Scharen fördern", Kapitel 2.5. 2Die Bahá'í-Gemeinde als Modell"
Shoghi Effendi, zitiert in: Lights of Guidance, S. 77, Zitat Nr. 269

i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen und 19-Tagefest, S. 38, Brief vom 13.12.1939

i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23, Brief vom 30.6.1949

Anhang eines Briefes des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7. Aug. 1985 über die Entwicklung der örtli-
chen und nationalen Bahá'í-Fonds
Bahá'u'lláh, Zusammenstellung über "Vertrauenswürdigkeit - eine Kardinaltugend der Bahá'í" -1-
Bahá'u'lláh, Zusammenstellung über "Vertrauenswürdigkeit - eine Kardinaltugend der Bahá'í" -7-
Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 8. Juni 1971 an einen Gläubigen
Nach einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980
Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Sept. 1964
Aus der Naw Rúz-Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1974
Shoghi Effendi, Zum Geben S. 35
Die in Klammern eingefügten Namen sind die entsprechenden Dateinamen auf der beigefügten Diskette.


Erstausgabe: 23. Mai 1999 Änderung vom 19.11.2000 Seite 10 von 59

Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis


Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis


Arbeitsweise des Geistigen Rates/Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf


Arbeitsweise des Geistigen Rates/Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf


Aufgaben des Geistigen Rates


Aufgaben des Geistigen Rates


Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde


Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde


Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat


Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat


Aufgaben des Vorsitzenden


Aufgaben des Vorsitzenden


Aufgaben des Sekretärs


Aufgaben des Sekretärs


Aufgaben des Rechners


Literaturverzeichnis


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