Lesen: Rolle der Assistenten beim Prozess


Ihre Mission

1. „Die Hände der Sache Gottes haben die Pflicht, die göttlichen Düfte zu verbreiten, die Menschen-
seelen zu erbauen, die Bildung zu fördern, alle Menschen zu bessern und allezeit in jeder Lage von
Irdischem geheiligt und gelöst zu sein. In ihrem Verhalten, ihrer Lebensart, ihren Taten und ihren
Worten müssen sie Gottesfurcht offenbaren.“
(Dokumente des Bündnisses, Wille und Testament, Kap. I, S. 40)

2. In ihren Bemühungen, die Fähigkeiten der Einzelnen freizusetzen und die örtliche Gemeinde aktiv
werden zu lassen, nutzen die Hilfsamtsmitglieder und ihre Assistenten die Macht des schöpferischen
Wortes und die Kraft ihrer eigenen Liebe zu den Freunden, um ihnen zu helfen, ihre Kenntnisse des
Glaubens zu vertiefen, das Verstehen zu fördern, Begeisterung anzufachen, zu motivieren und die
Bande der Einheit zu stärken und den Wunsch, nach Dienstbereitschaft zu entzünden. Dies ist jedoch
nicht das ganze Ausmaß ihrer Arbeit. Sie müssen auch dabei helfen, daß die Freunde ihre Liebe und
ihr Verständnis in die Tat umsetzen.
(Aus einem Arbeitspapier vom Internationalen Lehrzentrum vorbereitet für die Hilfsamtskonferenz in
Tallin 1992)

Qualitäten der Assistenten

3. Zusätzlich zu den allgemein bei den Hilfsamtsmitgliedern gewünschten Eigenschaften gehört als ein
Hauptmerkmal ... die Bereitschaft, daß sie an ihre Arbeit auf eine Art und Weise herangehen, die
wahrhaftig die den Gläubigen innewohnenden Kräfte erwecken und freisetzen wird und diese in
solchem Maße befähigt sich zu erheben und der Sache mit Inbrunst und Hingabe zu dienen, daß
Erinnerungen an die frühen Gläubigen des heroischen Zeitalters wachgerufen werden. Die
Hilfsamtsmitglieder müssen Freude und Begeisterung entfachen und gleichzeitig umfassendes
Engagement für die Sache und die anliegenden Aufgaben gewinnen.

Die in den Gläubigen verborgenen Kräfte wachzurufen und freizusetzen bedeutet, daß die Berater
sich durch weit mehr Gespräche und wechselseitigem Austausch mit ihnen in ihren Bemühungen, die
Wachstumsprozesse in ihren Gemeinden zu beschleunigen, engagieren werden. Es bedeutet auch eine
Bereitschaft ... zu beginnen und das Interesse der Bahá’í zu wecken, damit sie die Prozesse lernen, die
das Erlangen eines größeren Verständnisses der wiederbelebenden Kraft des Wortes Gottes, von dem
das Wachstum und die Entwicklung ihrer Gemeinden letzten Endes abhängt, fördern. Die Gläubigen
anzuregen, anzuspornen, sie in Schwung zu bringen, sie zu lieben und zu begeistern erhält eine neue
Bedeutung, wenn solch eine Herangehensweise entwickelt und durchweg angewandt wird. Hierin
liegt einer der Hauptschlüssel zur Befähigung und Mobilisierung, die für die Gemeinde des Größten
Namens von so entscheidender Bedeutung sind.
(Aus einem Brief des Internationalen Lehrzentrums vom 14. Mai 1991 an alle Berater )



Funktionen der Assistenten

4. Die nächsten vier Jahre müssen Zeuge sein von einem dramatischen Aufschwung in der auf
Initiative des einzelnen unternommenen wirkungsvollen Lehrtätigkeiten. Tausenden und aber
Tausenden Gläubigen wird dabei geholfen werden müssen, der Vitalität ihres Glaubens durch
ständiges Lehren der Sache Gottes, durch die Unterstützung des Planes ihrer Institutionen und der
Bemühungen ihrer Gemeinde Ausdruck zu geben. Man sollte ihnen auch helfen einzusehen, daß ihre
Bemühungen in dem Maße Kraft erhalten werden, wie ihr inneres Leben und persönlicher Charakter
„die vielen Aspekte des Glanzes jener ewigen Prinzipien widerspiegeln, die von Bahá’u’lláh
verkündet wurden“. (Unüberprüfte Übersetzung) Die Beschleunigung im Tempo des individuellen
Lehrens muß natürlich von einer Vervielfachung der regionalen und örtlichen Lehrprojekte begleitet
werden. Zu diesem Zweck sollte die Institutionen bei ihren Fähigkeiten Unterstützung erhalten,
gemäß den Bahá’í Prinzipien zu beraten, die Freunde zu einer gemeinsamen Vision zu vereinen und
ihre Fähigkeiten zum Dienst an der Sache Gottes zu nutzen.
(Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26. Dez. 1996 an die Konferenz
der Kontinentalen Berater)

5. Gerade in dieser Zeit, da die Völker der Welt von seelenzerbrechenden Schwierigkeiten
niedergedrückt werden und der Schatten der Verzweiflung das Licht der Hoffnung auszulöschen
droht, muß unter den einzelnen Gläubigen das Bewußtsein ihrer Berufung wiedererweckt werden,
ein Gefühl der Ermächtigung, dem drängenden Bedürfnis der Menschheit nach Führung gerecht
werden zu können und auf diese Art in ihrem eigenen Lebenskreis Siege für den Glauben zu
erringen.... Obgleich die Geistigen Räte schon sehr gut Ziele aufstellen können, beherrschen sie
doch noch nicht die Kunst, die Fähigkeiten der Freunde richtig zu nutzen und die Masse der Freunde
zu Aktionen aufzurütteln, die zur Erfüllung dieser Ziele führen. Es wäre ein Zeichen der Reife
dieser Institutionen, wenn dieser Mangel behoben wird.
(Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den NGR der USA vom 19.5.94)

6. Die Entwicklung der örtlichen Gemeinden und das Funktionieren der Örtlichen Geistigen Räte
waren während mehrerer aufeinanderfolgender Pläne ständig eine Herausforderung an die Bahá’í-
Welt. Es gibt gegenwärtig einige tausend brauchbar funktionierende Örtliche Geistige Räte.
Nationale und regionale Pläne werden eindeutig Maßnahmen vorsehen müssen, damit Räte örtliche
Pläne für die Verbreitung und Festigung aufstellen. Um sicherzustellen, daß örtliche Pläne zur
Förderung des Prozesse des Beitritts von Scharen beitragen, werden Sie Ihre Hilfsamtsmitglieder
und deren Assistenten zu einer engen Zusammenarbeit mit diesen Räten aufrufen müssen, wenn es
um die Formulierung und Ausführung solcher Pläne geht, und sie müssen Ihnen helfen, die
Verantwortung für eine systematisches Wachstum zu übernehmen, sowohl in ihren eigenen
Gemeinden wie auch in den Orten, die sie sich als Ausbreitungsziel gesetzt haben. Die Gemeinde
muß ein von einem Gefühl für ihre Mission erfüllt sein und der Rat sich immer stärker seiner Rolle
als Kanal für die Göttliche Gnade nicht nur für die Bahá’í sondern für das ganze Dorf oder die Stadt
bewußt werden.
(Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26. Dez. 1996 an die Konferenz
der Kontinentalen Berater)

7. Damit eine solche Ausdehnung angeregt und dann auch verkraftet wird, müssen sich Geistige Räte
auf ein neues Niveau erheben, um ihre Verantwortung als Kanäle der göttlichen Führung, Planer der
Lehrarbeit, Entwickler der menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden und liebevolle Hirten
der Menschen wahrzunehmen. Sie können diese Möglichkeiten dadurch verwirklichen, daß sie die
Fähigkeit ihrer Mitglieder verbessern, gemeinsam gemäß den Prinzipien ihres Glaubens Rat zu
halten und mit den Freunden in ihrem Amtsbereich zu beraten, daß sie den Geist des Dienstes
fördern, daß sie spontan rnit den Kontinentalen Beratern und ihren Hilfsämtern zusammenarbeiten,
und daß sie ihre Außenbeziehungen pflegen. Der Fortschritt in der Entfaltung der Institutionen muß
sich vor allem darin zeigen, daß sich die Zahl der Orte vervielfacht, in denen die Funktionsweise der
Geistigen Räte die Fähigkeit des einzelnen Gläubigen, dem Glauben zu dienen, erhöht und
einmütiges Handeln fördert. Mit einem Wort, der Reifegrad des Geistigen Rates sollte nicht nur
daran gemessen werden, wie regelmäßig er zu Sitzungen zusammenkommt und wie effizient er
funktioniert, sondern auch an der beständig wachsenden Bahá’í-Mitgliederzahl, der Effektivität der
Wechselbeziehung zwischen dem Rat und den Mitgliedern seiner Gemeinde, der Qualität des
geistigen und sozialen Lebens der Gemeinde und der allgemeinen Lebendigkeit der Gemeinde beim
Prozeß einer dynamischen, ständig fortschreitenden Entwicklung.
(Ridván-Botschaft 153 an die Bahá’ís der Welt)

8. Wir sind überzeugt, daß die Institution des Berateramts ... durch ihre Hilfsämter und Assistenten ...
die Wurzeln jeder örtlichen Gemeinde nähren, die Erde des Wissens über die Lehren befruchten und
bebauen und sie mit den lebendigen Wassern der Liebe zu Bahá’u’lláh bewässern werden. So
werden die Schößlinge zu mächtigen Bäumen heranwachsen und die Bäume ihre goldenen Früchte
tragen.
(Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 25. Mai 1975 an alle Nationalen
Geistigen Räte, S. 8)


9. In jenen vielen Gemeinden, wo keine organisierte Aktivitäten stattfinden, sei es daß es dort gewählte
Örtliche Geistige Räte gibt oder nicht, müssen mehr grundlegende Probleme angesprochen werden
und dabei müssen die Hilfsamtsmitglieder und ihre Assistenten eine entscheidende Rolle spielen.
Gemeinsame Bemühungen müssen unternommen werden, um den einzelnen Gläubigen, Männern
und Frauen gleichermaßen zu helfen, ihre Liebe zu Bahá’u’lláh und zu Seiner Sache zu vertiefen
und sie zu 19-Tage-Festen wie auch zu anderen wiederholten Treffen zusammenzuführen, die dazu
bestimmt sind, ihr Bewußtsein ihrer Identität als Gemeinde zu verstärken. In Gemeinden, wo die
Beteiligung der Frauen in Angelegenheiten der Gemeinde noch zurückliegt, müssen entschlossene
Schritte unternommen werden, um diese Beteiligung anzuregen. Wirksame Maßnahmen müssen
ergriffen werden, damit Örtliche Geistige Räte Jahr für Jahr ordnungsgemäß gewählt und beständige
Fortschritte in ihrem Funktionieren gemacht werden. Dem regelmäßigen Abhalten von
Kinderklassen sollte höchste Priorität gegeben werden. In vielen Teilen der Welt ist dies tatsächlich
die erste Aktivität im Prozeß des Gemeindeaufbaus und aus dem, wenn nachhaltig verfolgt, sich
andere Entwicklungen ergeben. Hierbei muß auch den Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden, die oft die begeistertsten Verfechter des Glaubens sind.
(Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26. Dez. 1996 an die Konferenz
der Kontinentalen Berater)




Fragen

a) In welchem Prozeß sollten die Assistenten sich engagieren, um den Prozeß des Beitritts in Scharen
voranzubringen? Versuche diese Frage anhand der vorangegangenen Texte zu beantworten.

b) Welche Art von Training benötigen die Assistenten, bei ihrem Engagement diesen Prozeß wirkungsvoll
zu unterstützen?


Rolle der Assistenten beim Prozeß des Beitritts in Scharen (aus HAM-Konf. Kopenhagen 97) (von R.Zimmel)


Hamburg, den 12.06.2003 Datei: Kopass.doc Seite: 1

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