Lesen: 03MOSE3


Gesetz über Brandopfer

(vgl. Kap 6,1-6)
1:1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshütte und
sprach:

1:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem
HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von
Rindern oder von Schafen und Ziegen.

1:3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein
männliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der Tür der Stiftshütte,
damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN,
Kap 17,4

1:4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn
wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe.

1:5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester,
Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar
sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte ist.

1:6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stücke
zerlegen.
Kap 7,8

1:7 Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer auf dem Altar
machen und Holz oben darauf legen

1:8 und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen,
das über dem Feuer auf dem Altar liegt.

1:9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und
der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für
den HERRN.
1. Mose 8,21; 2. Mose 29,18

1:10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so
opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist.

1:11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem
HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an
den Altar sprengen.

1:12 Und er zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt
dem Kopf und dem Fett auf das Holz über dem Feuer legen, das auf dem
Altar ist.

1:13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und
der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch
aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.

1:14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so
bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.

1:15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken
und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das
Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

1:16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten
zu auf den Aschenhaufen werfen

1:17 und soll seine Flügel einreißen, aber nicht abbrechen. Und so soll's
der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz
über dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.

Gesetz über Speisopfer

(vgl. Kap 6,7-11)
2:1 Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll es
von feinstem Mehl sein, und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch
darauf legen
(1-3) Kap 7,10; 4. Mose 15,4

2:2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Und der Priester
soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und Öl samt dem ganzen
Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem
Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

2:3 Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören
als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
Kap 6,22

2:4 Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen,
so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt, oder
ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
(4-10) Kap 7,9

2:5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's
von ungesäuertem Mehl sein, mit Öl vermengt,

2:6 und du sollst es in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen. Das ist
ein Speisopfer.

2:7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es
von feinstem Mehl mit Öl machen

2:8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN
darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit
zu dem Altar treten.

2:9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und
in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.

2:10 Das übrige aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein
Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

2:11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne
Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem
HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

2:12 Als Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den
Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.
4. Mose 18,12-13; 2. Chr 31,5

2:13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll
niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen
Opfern sollst du Salz darbringen.
4. Mose 18,19; 2. Chr 13,5

2:14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen von den ersten
Früchten, so sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen
und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte
5. Mose 26,2-11

2:15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein
Speisopfer.

2:16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zerstoßenen und vom Öl
mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer
für den HERRN.

Gesetz über Dankopfer

(vgl. Kap 7,11-21; 7,28-34)
3:1 Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen,
es sei ein männliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN
ein Tier opfern, das ohne Fehler ist.

3:2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es
schlachten vor der Tür der Stiftshütte. Und die Priester, Aarons
Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

3:3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,
nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den
Eingeweiden,

3:4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und
den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:5 Und Aarons Söhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar
zum Brandopfer auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein
Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

3:6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es
sei ein männliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler
sein.

3:7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen

3:8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es
schlachten vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen sein
Blut ringsum an den Altar sprengen.

3:9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,
nämlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst,
dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den
Eingeweiden,

3:10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und
den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als
Feueropferspeise für den HERRN.

3:12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN

3:13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der
Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum an den
Altar sprengen.

3:14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer für den
HERRN, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett
an den Eingeweiden,

3:15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und
den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

3:16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als
Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist für den
HERRN.

3:17 Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall, wo ihr
wohnt, daß ihr weder Fett noch Blut esset.
Kap 7,23; 7,26; 17,10-14; 1. Mose 9,4; 5. Mose 12,16; 12,23
Apg 15,20; 15,29

Gesetz über Sündopfer

4:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

4:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen
irgendein Gebot des HERRN sündigte und täte, was er nicht tun
sollte:

4:3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sündigte, so daß er eine
Schuld auf das Volk brächte, so soll er für seine Sünde, die er
getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem
HERRN zum Sündopfer.

4:4 Und er soll den Stier vor die Tür der Stiftshütte bringen vor den
HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn
schlachten vor dem HERRN.

4:5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen
und es in die Stiftshütte bringen

4:6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal
sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen.
Kap 9,9

4:7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hörner des
Räucheraltars tun, der in der Stiftshütte steht, und alles andere
Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der
Stiftshütte steht.
2. Mose 30,1; 30,6; 2. Mose 40,6

4:8 Und alles Fett des Sündopfers soll er abheben, nämlich das Fett, das
die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

4:9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und
den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelöst,

4:10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in
Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.

4:11 Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln
und die Eingeweide und den Mist,
(11 und 12) Kap 8,17

4:12 das soll er alles hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte,
wo man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit
Feuer.
Kap 6,4

4:13 Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versündigte
und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein
Gebot des HERRN gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so
sich verschuldet hätten,
(13-21) 4. Mose 15,22-26

4:14 und sie würden danach ihrer Sünde inne, die sie getan hätten, so
sollen sie einen jungen Stier darbringen als Sündopfer und vor die
Tür der Stiftshütte stellen.

4:15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf seinen Kopf
legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN.

4:16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die
Stiftshütte bringen

4:17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem
HERRN, an den Vorhang.

4:18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hörner des Altars tun, der vor
dem HERRN steht in der Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß
des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.

4:19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch
aufgehen lassen

4:20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sündopfers
getan hat. So soll der Priester die Sühnung für sie vollziehen, und
ihnen wird vergeben.

4:21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und verbrennen,
wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer der
Gemeinde.
Vers 11 und 12

4:22 Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas
gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte,
und so sich verschuldet

4:23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer
bringen einen Ziegenbock ohne Fehler

4:24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an
der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist
ein Sündopfer.

4:25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des
Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars tun und
das andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.

4:26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Sühnung
für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

4:27 Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er
gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun
sollte, und so sich verschuldet
(27 und 28) 4. Mose 15,27-28

4:28 und seiner Sünde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer
eine Ziege bringen ohne Fehler für die Sünde, die er getan hat,

4:29 und soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es
schlachten an der Stätte des Brandopfers.

4:30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen
und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an
den Fuß des Altars gießen.

4:31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man das Fett des Dankopfers
abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum
lieblichen Geruch für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung
für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.
Kap 3,14-15

4:32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein
weibliches, das ohne Fehler ist,

4:33 und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum
Sündopfer an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet.

4:34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen
und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an
den Fuß des Altars gießen.

4:35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des
Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen
lassen als Feueropfer für den HERRN. So soll der Priester die
Sühnung für ihn vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm
wird vergeben.

5:1 Wenn jemand damit sündigt, daß er den Fluch aussprechen hört und
Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht
anzeigt und so sich verschuldet;
Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte
Täter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Ri 17,2;
Spr 29,24).

5:2 oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von einem
unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wußte es nicht und wird's
inne und hat sich so verschuldet;
Kap 11,24

5:3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in
irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und
wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet;
4. Mose 19,13; 19,20

5:4 oder wenn jemand schwört, daß ihm über die Lippen fährt, er wolle
Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren
mag, und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so
oder so schuldig gemacht:

5:5 wenn's also geschieht, daß er sich so oder so schuldig gemacht hat,
so soll er bekennen, womit er gesündigt hat,
Kap 16,21; 4. Mose 5,7; Jos 7,20

5:6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN
darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum
Sündopfer, daß der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen
seiner Sünde.

5:7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für
seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere
Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

5:8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer
darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht
ganz abtrennen,

5:9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des
Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es
ist ein Sündopfer.

5:10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung
gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen
seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.

5:11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben
zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel
Scheffel feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl
darauf gießen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.

5:12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine
Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen
auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.

5:13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle
getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.
Und das übrige soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer.
Kap 2,3

Vom Schuldopfer

(vgl. Kap 7,1-10)
5:14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

5:15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem,
was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN
einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner
Schätzung zwei Silberstücke wert nach dem Gewicht des Heiligtums,
als Schuldopfer.

5:16 Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, erstatten und
den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die
Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird
ihm vergeben.
Vers 23 und 24; Kap 22,14; 27,13

5:17 Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was
er nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt und versündigt sich und
lädt eine Schuld auf sich,

5:18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne
Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung
für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß er es
wußte, so wird ihm vergeben.

5:19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.

5:20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Abweichende Verszählung statt 5,20-26: 6,1-17.

5:21 Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er
seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was
ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder
mit Unrecht an sich gebracht hat,
(21-26) 4. Mose 5,6-8

5:22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und
einen falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen
seinen Nächsten Sünde tut:

5:23 wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, so soll
er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich
gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte
Hes 33,15

5:24 oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles
ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's
geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer
darbringt.

5:25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von
der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schätzung als
Schuldopfer.

5:26 So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN,
und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich
verschuldet hat.

Von Brand-, Speis- und Sündopfern

6:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Abweichende Verszählung statt 6,1-23: 6,8-30.

6:2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz
über das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des
Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer
brennend darauf erhalten werden.
Kap 1,1-17

6:3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die
leinenen Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen,
die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll
sie neben den Altar schütten
2. Mose 28,42

6:4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen
und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.
Kap 4,12

6:5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der
Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das
Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch
aufgehen lassen.

6:6 Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.

6:7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es
bringen vor den HERRN an den Altar.
Kap 2,1-16

6:8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom
Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und
soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch
als Gedenkopfer für den HERRN.

6:9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen
es ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte.

6:10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil,
den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein
Hochheiliges gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer.

6:11 Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das
sei ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des
HERRN. Wer sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.

6:12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

6:13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN
opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes
Mehl, das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere
abends.
Kap 7,37; 2. Mose 29,1-37

6:14 In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du
es herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum
lieblichen Geruch für den HERRN.

6:15 Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner Statt gesalbt
wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als
Ganzopfer soll es verbrannt werden;

6:16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt
und nicht gegessen werden.

6:17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

6:18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des
Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst
du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein
Hochheiliges.
Kap 4,1-35

6:19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger
Stätte im Vorhof der Stiftshütte;

6:20 wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und
wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte
Stück waschen an heiliger Stätte.

6:21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen.
Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit
Wasser spülen.

6:22 Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es
ist ein Hochheiliges.

6:23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte
gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll
man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.

Weitere Opfergesetze

7:1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges.
Kap 5,14-26

7:2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das
Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
Kap 1,3; 1,5

7:3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett,
das die Eingeweide bedeckt,
(3 und 4) Kap 3,9-10

7:4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und
den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.

7:5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum
Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.

7:6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger
Stätte; es ist ein Hochheiliges.

7:7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll
ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der
damit die Sühnung vollzieht.

7:8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des
Brandopfers gehören, das er geopfert hat.
Kap 1,6

7:9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne
gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert
Kap 2,4-5; 2,7

7:10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen
allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.
Kap 2,1-3

7:11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
Kap 3,1-17

7:12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem
Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und
ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl,
durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.
(12-15) Kap 19,5-8; 22,29-30

7:13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von
gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,

7:14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN
darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des
Dankopfers sprengt.

7:15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage
gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts
übriggelassen werden bis zum Morgen.

7:16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an
demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas
übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.

7:17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll
mit Feuer verbrannt werden.

7:18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten
Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und
dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden,
sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine
Schuld auf sich.

7:19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist,
soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der
rein ist, darf vom Opferfleisch essen.

7:20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN
gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden
aus seinem Volk.

7:21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei
ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel
ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört,
der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7:22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

7:23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von
Stieren, Schafen und Ziegen.
Kap 3,17

7:24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu
allerlei benutzen; aber essen dürft ihr's nicht.
2. Mose 22,30

7:25 Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN
Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7:26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln,
überall, wo ihr wohnt.

7:27 Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7:28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

7:29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer
darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN
gehört.

7:30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den
HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als
ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN.
2. Mose 29,24

7:31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem
Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

7:32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von
ihren Dankopfern.
Kap 9,21

7:33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert,
dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.

7:34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme
ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem
Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den
Israeliten.

7:35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des
HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich
nahen ließ, damit sie seine Priester seien,

7:36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot,
daß er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges
Anrecht bei allen ihren Nachkommen.

7:37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers,
des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,

7:38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er
den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste
Sinai.

Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt

(vgl. 2. Mose 29,1-37)
8:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

8:2 Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider und das Salböl und den
jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder und den Korb mit
ungesäuertem Brot
(2-5) 2. Mose 28,39-43

8:3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte.

8:4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die
Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte

8:5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.

8:6 Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine Söhne und wusch sie mit
Wasser

8:7 und legte ihm das leinene Gewand an und gürtete ihn mit dem Gürtel
und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und
gürtete ihn mit dem Gurt des Schurzes.

8:8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose
»Licht und Recht«
2. Mose 28,30

8:9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem
Kopfbund vorn das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der
HERR es Mose geboten hatte.
2. Mose 28,36-38; 39,30

8:10 Und Mose nahm das Salböl und salbte das Heiligtum und alles, was
darin war, und weihte es;
2. Mose 30,25-26

8:11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit
all seinem Gerät und das Becken mit seinem Gestell, daß alles
geweiht würde.

8:12 Und er goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er
geweiht würde,

8:13 und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen das leinene Gewand an
und gürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie
ihm der HERR geboten hatte.

8:14 Und er ließ herzuführen den Stier zum Sündopfer. Und Aaron und
seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.
Kap 4,1-12

8:15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem
Finger ringsum auf die Hörner des Altars und entsündigte den Altar
und goß das Blut an den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn
entsühnte.

8:16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und
die beiden Nieren mit dem Fett daran und ließ es in Rauch aufgehen
auf dem Altar.

8:17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte
er mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.

8:18 Und er brachte herzu den einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und
seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.
Kap 1,10-13

8:19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar,

8:20 zerlegte den Widder in seine Stücke und verbrannte den Kopf, die
Stücke und das Fett

8:21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und ließ dann den
ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein
Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie
ihm der HERR geboten hatte.

8:22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und
Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf.

8:23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron
auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand
und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

8:24 Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf ihr
rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf
die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an
den Altar.
Kap 17,11

8:25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am
Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem
Fett daran und die rechte Keule;

8:26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem
HERRN stand, einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl
und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule.

8:27 Und er legte das alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und
schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN

8:28 und nahm alles wieder von ihren Händen und ließ es in Rauch aufgehen
auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer
zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.

8:29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem
HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des
Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte.

8:30 Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte
es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so
weihte er Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.

8:31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor
der Tür der Stiftshütte und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im
Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und
seine Söhne essen sollen.

8:32 Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer
verbrennen.

8:33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der
Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn
sieben Tage sollen eure Hände gefüllt werden.

8:34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch
fernerhin zu tun, auf daß ihr entsühnt werdet.

8:35 Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte Tag und Nacht bleiben
sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr
nicht sterbet; denn so ist es mir geboten.

8:36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose
geboten hatte.

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

9:1 Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten
in Israel
Kap 8,33

9:2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sündopfer und
einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor
den HERRN.

9:3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum
Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne
Fehler, zum Brandopfer

9:4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, daß wir sie vor dem
HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird
euch der HERR erscheinen.

9:5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der
Stiftshütte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich
auf vor dem HERRN.

9:6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun
sollt, auf daß euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.

9:7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und bringe dar dein
Sündopfer und dein Brandopfer und entsühne dich und dein Haus.
Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie
der HERR geboten hat.
Kap 16,6; 16,11; 16,15; Hebr 5,3; 7,27

9:8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein
Sündopfer.

9:9 Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem
Finger ins Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das
Blut an den Fuß des Altars.

9:10 Aber das Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom
Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es
Mose geboten hatte.
Kap 4,8-12; 8,14-17

9:11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem
Lager.

9:12 Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das
Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.
Kap 1,10-13

9:13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stück um Stück, und den
Kopf, und er ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

9:14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie in Rauch
aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.

9:15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock,
das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein
Sündopfer daraus wie das vorige.

9:16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemäß.

9:17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und ließ es
in Rauch aufgehen auf dem Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.

9:18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des
Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengte er
ringsum an den Altar.

9:19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett
am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber,

9:20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er ließ das Fett auf
dem Altar in Rauch aufgehen.

9:21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer
vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Kap 7,30-34

9:22 Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und segnete sie und stieg
herab, nachdem er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer
dargebracht hatte.
4. Mose 6,22-27

9:23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte. Und als sie wieder
herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit
des HERRN allem Volk.
2. Mose 16,10; 40,34

9:24 Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer
und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie
und fielen auf ihr Antlitz.
Ri 6,21; 1. Kön 18,38; 1. Chr 21,26; 2. Chr 7,1

Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen

10:1 Und Aarons Söhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und
taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so
ein fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
2. Mose 6,23; 28,1; 2. Mose 30,9

10:2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie
starben vor dem HERRN.
(2 und 3) Jer 25,29; 1. Petr 4,17; 4. Mose 16,35

10:3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich
erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk
erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg.

10:4 Mose aber rief Mischaël und Elizafan, die Söhne Usiëls, des Oheims
Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von
dem Heiligtum hinaus vor das Lager.
2. Mose 6,22

10:5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen
Gewändern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

10:6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr
sollt euer Haupthaar nicht wirr hängen lassen und eure Kleider
nicht zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze
Gemeinde komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen
über diesen Brand, den der HERR angerichtet hat.
Kap 21,10

10:7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tür der Stiftshütte, ihr
würdet sonst sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und
sie taten, wie Mose sagte.

10:8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:

10:9 Du und deine Söhne, ihr sollt weder Wein noch starke Getränke
trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt.
Das sei eine ewige Ordnung für alle eure Nachkommen.
Hes 44,21; Hos 4,11; Am 2,8

10:10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und
rein ist,
Hes 22,26; 44,23

10:11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose
verkündet hat.

10:12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Söhnen Eleasar und Itamar,
die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das
übriggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es
ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.
Kap 9,17-18

10:13 Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein und
deiner Söhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's
geboten.
Kap 2,3

10:14 Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst
du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte;
denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen
Kindern gegeben.
Kap 7,34

10:15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des
Fettes bringen, daß sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem
HERRN; es gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der
HERR geboten hat.
Kap 9,20-21

10:16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und
er wurde zornig über Eleasar und Itamar, Aarons Söhne, die ihm noch
geblieben waren, und sprach:
Kap 9,15

10:17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn
es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr
die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsühnen sollt.

10:18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden.
Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten
hatte.
Kap 6,19; 6,22

10:19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und
ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen,
wie du siehst; und ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das
dem HERRN gefallen?

10:20 Als Mose das hörte, ließ er sich's gefallen.

Gesetz über reine und unreine Tiere

(vgl. 5. Mose 14,3-20)
11:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

11:2 Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr
essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande.
Apg 10,12-15; Kol 2,16; 1. Tim 4,3-4

11:3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und
wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.

11:4 Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und
gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer,
hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein
sein;

11:5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

11:6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

11:7 das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein
Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein.
Jes 65,4; 66,17

11:8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas
anrühren; denn sie sind euch unrein.

11:9 Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen
und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr
essen.

11:10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den
Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im
Wasser, soll euch ein Greuel sein.

11:11 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr
verabscheuen, denn sie sind ein Greuel für euch.

11:12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr
verabscheuen.

11:13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, daß ihr sie nicht
esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den
Fischaar,

11:14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art

11:15 und alle Raben mit ihrer Art,

11:16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

11:17 das Käuzchen, den Schwan, den Uhu,

11:18 die Fledermaus, die Rohrdommel, den Storch,

11:19 den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die
Schwalbe.

11:20 Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht,
soll euch ein Greuel sein.

11:21 Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat
und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel
hat, womit es auf Erden hüpft.

11:22 Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe
mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art
und den Hagab mit seiner Art.

11:23 Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Greuel
sein.

11:24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr Aas anrührt, der
wird unrein sein bis zum Abend;
Kap 5,2

11:25 und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein
sein bis zum Abend - :

11:26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz
durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und
wer es anrührt, wird unrein sein.

11:27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen
gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein
bis zum Abend.

11:28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein
bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

11:29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der
Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner
Art,
Jes 66,17

11:30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der
Maulwurf.

11:31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas
anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend.

11:32 Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne
Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum
Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend
und dann wieder rein.

11:33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt,
so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.

11:34 Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser
darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in
solchen Gefäßen unrein.

11:35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen
oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch
unrein sein.

11:36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben
rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein.

11:37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er
doch rein.

11:38 Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach
ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

11:39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr
Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.

11:40 Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen; er wird
unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein
Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.
2. Mose 22,30

11:41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man
soll es nicht essen.

11:42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr
Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht
essen; denn es soll euch ein Greuel sein.

11:43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da
wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch
unrein werdet.

11:44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so
daß ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch
nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht.
Kap 19,2

11:45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich
euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

11:46 Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von
allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die
auf der Erde kriechen,

11:47 auf daß ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier
man essen und welches man nicht essen darf.

Gesetz für die Wöchnerinnen

12:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

12:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und
einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn
sie ihre Tage hat.
Kap 15,19

12:3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.
1. Mose 17,10-12; Lk 2,21; Joh 7,22

12:4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer
Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll
sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

12:5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein,
wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheim
bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

12:6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter
um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum
Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür
der Stiftshütte.

12:7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein
von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen
Knaben oder ein Mädchen gebiert.

12:8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei
Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die
andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie
rein werde.
Kap 5,7; Lk 2,24

Gesetz über die Feststellung von Aussatz

13:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
(1 und 2) 4. Mose 12,10-12; 5. Mose 24,8-9; Hiob 18,13

13:2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein
Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen
Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder
zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

13:3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, daß die Haare
dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige
Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm
sieht, soll er ihn unrein sprechen.

13:4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle
nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht
weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben
Tage

13:5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, daß die Stelle geblieben
ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf
der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage
einschließen.

13:6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, daß die
Stelle blaß geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut,
so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er
soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

13:7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf der Haut, nachdem er vom
Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut
vom Priester besehen

13:8 und wenn der Priester dann sieht, daß der Ausschlag weitergefressen
hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

13:9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn
zum Priester bringen.

13:10 Wenn der sieht und findet, daß eine weiße Erhöhung auf der Haut ist
und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der
Erhöhung ist,

13:11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der
Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist
schon unrein.

13:12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut,
vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13:13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, daß der Aussatz
den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil
alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.

13:14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so
ist er unrein.

13:15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein
sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

13:16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll
er zum Priester kommen.

13:17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, daß die Stelle weiß
geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

13:18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,

13:19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein
weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen
werden.

13:20 Wenn dann der Priester sieht, daß die Stelle tiefer anzusehen ist
als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er
ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür
ausgebrochen ist.

13:21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind
und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blaß
geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.

13:22 Frißt es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist
eine aussätzige Stelle.

13:23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frißt nicht weiter, so
ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn rein
sprechen.

13:24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich
oder weiß ist

13:25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem
Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist
es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der
Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

13:26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht
weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und
dazu blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen,

13:27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen
auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige
Stelle.

13:28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen
auf der Haut und ist dazu blaß geworden, so ist es nur die Erhöhung
eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es
ist die Narbe eines Brandmals.

13:29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle
hat

13:30 und der Priester die Stelle besieht und findet, daß sie tiefer
aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn
ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der
Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

13:31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist
als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn
sieben Tage einschließen.

13:32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind
nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der
Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,

13:33 so soll er sich scheren, doch so, daß er die grindige Stelle nicht
schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.

13:34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind
nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als
die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll
seine Kleider waschen, so ist er rein.

13:35 Frißt aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen
ist,

13:36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind
weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach
fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

13:37 Ist es aber vor Augen, daß der Grind stehengeblieben und schwarzes
Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein.
Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

13:38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken
entstehen

13:39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist
es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er
ist rein.

13:40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er am Hinterkopf kahl
wird, der ist rein.

13:41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er
rein.

13:42 Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei
ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

13:43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, daß eine weißrötliche
Erhöhung an seiner Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf
der Haut,

13:44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein
sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

13:45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar
lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!

13:46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein
wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
4. Mose 5,2-3; 2. Kön 15,5

13:47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder
leinen,

13:48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder
oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

13:49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder
oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von
Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es
der Priester besehen.

13:50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben
Tage.

13:51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß die Stelle weitergefressen
hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem,
was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und
es ist unrein.

13:52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es
sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle
ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer
verbrennen.

13:53 Sieht aber der Priester, daß die Stelle nicht weitergefressen hat am
Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

13:54 so soll er gebieten, daß man das wasche, woran die Stelle ist, und
soll es einschließen weitere sieben Tage.

13:55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, daß
die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht
weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer
verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen
oder innen.

13:56 Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem
Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem
Gewebten oder Gewirkten.

13:57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten
oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du
sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

13:58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei
Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist,
soll man zum zweitenmal waschen, so ist es rein.

13:59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie
seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an
allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.

Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen

14:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

14:2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden
soll. Er soll zum Priester kommen,
Mt 8,4

14:3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die
kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,

14:4 und soll gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei
lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und
scharlachfarbene Wolle und Ysop,
Kap 11,3-20; 4. Mose 19,6

14:5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes
Gefäß über frischem Wasser.

14:6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz,
der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des
Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,

14:7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und
ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen
lassen.
Kap 16,22

14:8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle
seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein.
Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines
Zeltes bleiben.
4. Mose 8,7

14:9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem
Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien,
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen,
so ist er rein.

14:10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne
Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel
feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.

14:11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles
darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte.

14:12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit
dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer
schwingen

14:13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer
schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so
gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.
Kap 7,7

14:14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es
dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines
rechten Fußes.
Kap 8,23; 2. Mose 29,20

14:15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke
Hand gießen

14:16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner
linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal
sprengen vor dem HERRN.
Kap 4,6; 4,17

14:17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in
seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs
tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten
Fußes.

14:18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun,
der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.

14:19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von
seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer
schlachten

14:20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn
entsühnen, so ist er rein.

14:21 Ist er aber arm und vermag nicht soviel aufzubringen, so nehme er
ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner
Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum
Speisopfer und einen Becher Öl

14:22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen
kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer,
Kap 5,7

14:23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die
Tür der Stiftshütte vor den HERRN.

14:24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher
Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN

14:25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des
Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen
seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und
auf die große Zehe seines rechten Fußes

14:26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen

14:27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand
ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.

14:28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in
seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten
Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große
Zehe seines rechten Fußes.

14:29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf
den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,

14:30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat
aufbringen können,

14:31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem
Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen
vor dem HERRN.

14:32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht soviel aufbringen
kann zu seiner Reinigung.
Kap 13,47-59

Gesetz über Aussatz an Häusern

14:33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

14:34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und
ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle
entstehen,

14:35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen
und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.
Kap 13,2

14:36 Da soll der Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der
Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein
werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das
Haus zu besehen.

14:37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des
Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen
als sonst die Wand,
Kap 13,3

14:38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus
für sieben Tage verschließen.

14:39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß der
Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,

14:40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist,
und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

14:41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den
abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort
schütten

14:42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm
nehmen und das Haus neu bewerfen.

14:43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem
man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,

14:44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der
Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiß ein
fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

14:45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am
Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen
Ort.

14:46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist
unrein bis zum Abend.
Kap 11,24

14:47 Und wer darin schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider
waschen.

14:48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht
weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll
er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.

14:49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen,
Zedernholz, scharlachfarbene Wolle und Ysop

14:50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem
Wasser.
(50-53) Vers 4-7

14:51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den
Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels
Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal
besprengen

14:52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem
frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit
dem Ysop und mit der scharlachfarbenen Wolle

14:53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld
fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.

14:54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes,

14:55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,

14:56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,

14:57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das
Gesetz über den Aussatz.

Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen

15:1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

15:2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an
seinem Glied einen Ausfluß hat, so ist er unrein.
4. Mose 5,2

15:3 Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen oder nicht, so ist er
unrein.

15:4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird
unrein.

15:5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:7 Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser
abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der
seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein
bis zum Abend.

15:9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.

15:10 Und wer irgend etwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein
bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen
und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:11 Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis
zum Abend.

15:12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber
das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
Kap 11,33

15:13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage
zählen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen
und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.

15:14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere
Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte
und dem Priester geben.
(14 und 15) Kap 5,7

15:15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere
zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses
wegen.

15:16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen
Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
Kap 22,4

15:17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist,
soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum
Abend.

15:18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann
sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:19 Wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage für
unrein gelten. Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend.
Kap 18,19

15:20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein,
und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

15:21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:22 Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis
zum Abend.

15:23 Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo
sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

15:24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei
ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen
hat, wird unrein.

15:25 Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu
ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird
sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so
soll sie auch da unrein sein.

15:26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll
gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf
sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen
Zeit.

15:27 Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15:28 Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so soll sie sieben Tage
zählen, und danach soll sie rein sein.

15:29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere
Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.

15:30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere
zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres
Blutflusses, der sie unrein macht.

15:31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit
sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein
machen, die mitten unter ihnen ist.

15:32 Das ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat und dem der Same
im Schlaf abgeht, daß er unrein davon wird,

15:33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer sonst einen Ausfluß
hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen
liegt.

Gesetz für den großen Versöhnungstag

(vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14)
16:1 Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Söhne Aarons
gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten,
Kap 10,1-2

16:2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder Zeit in
das Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenthron, der auf
der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke
über dem Gnadenthron.
2. Mose 26,33-34

16:3 Er soll hineingehen mit einem jungen Stier zum Sündopfer und mit
einem Widder zum Brandopfer
Kap 4,3; Kap 1,10

16:4 und soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene
Beinkleider sollen seine Blöße bedecken, und er soll sich mit einem
leinenen Gürtel gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das
sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser abwaschen
und sie dann anlegen.
2. Mose 28,39; 28,42; 2. Mose 29,4; 30,19-20

16:5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke
entgegennehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
Kap 9,3; 9,15-16

16:6 Und Aaron soll einen Stier, sein Sündopfer, darbringen, daß er für
sich und sein Haus Sühne schaffe,
Kap 9,2; 9,8-11; Hebr 7,27

16:7 und danach zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tür
der Stiftshütte

16:8 und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN und
das andere dem Asasel,

16:9 und soll den Bock, auf welchen das Los für den HERRN fällt, opfern
zum Sündopfer.

16:10 Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er
lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm Sühne vollziehe und
ihn zu Asasel in die Wüste schicke.

16:11 Und Aaron soll den Stier seines Sündopfers herzubringen und sich
und sein Haus entsühnen und soll ihn schlachten
(11-15) Röm 3,25

16:12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN
steht, und beide Hände voll zerstoßenen Räucherwerks und es hinein
hinter den Vorhang bringen

16:13 und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß die Wolke vom
Räucherwerk den Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem
Gesetz ist, damit er nicht sterbe.
2. Mose 25,17-22

16:14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger
gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er
siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen.

16:15 Danach soll er den Bock, das Sündopfer des Volks, schlachten und
sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut
tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch
sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthron
Hebr 4,16; 9,5

16:16 und soll so das Heiligtum entsühnen wegen der Verunreinigungen der
Israeliten und wegen ihrer Übertretungen, mit denen sie sich
versündigt haben. So soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist
inmitten ihrer Unreinheit.

16:17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, Sühne
zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Sühne
schaffen für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.

16:18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn
entsühnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes
nehmen und es ringsum an die Hörner des Altars streichen
2. Mose 30,10

16:19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und
ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten.

16:20 Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums vollbracht hat, der
Stiftshütte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock
herzubringen.

16:21 Dann soll Aaron seine beiden Hände auf dessen Kopf legen und über
ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre
Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem
Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht,
in die Wüste bringen lassen,

16:22 daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die
Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wüste.

16:23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider
ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort
lassen,

16:24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Stätte und seine
eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer
und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen

16:25 und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

16:26 Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, soll
seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach
ins Lager kommen.

16:27 Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das
Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor
das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist.
Kap 4,12; 6,23; Hebr 13,11

16:28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit
Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

16:29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am zehnten Tage des
siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein
Einheimischer noch ein Fremdling unter euch.
Kap 23,27-32; 4. Mose 29,7

16:30 Denn an diesem Tage geschieht eure Entsühnung, daß ihr gereinigt
werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.

16:31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt
fasten. Eine ewige Ordnung sei das.

16:32 Es soll aber solche Entsühnung schaffen ein Priester, den man
gesalbt und dessen Hände man gefüllt hat, daß er Priester sei an
seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die
heiligen Kleider,
2. Mose 28,41-42

16:33 und soll so entsühnen das Allerheiligste, die Stiftshütte, den
Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde.

16:34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, daß ihr Israel einmal im
Jahr entsühnt wegen aller seiner Sünden. Und Aaron tat, wie der HERR
es Mose geboten hatte.
2. Mose 30,10; Hebr 10,3

Gesetz über die Stätte des Opfers

17:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

17:2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu
ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat.

17:3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege
schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager

17:4 und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem HERRN
zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als
Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein
solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
1. Mose 9,6

17:5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem
Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tür der
Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN
opfern.

17:6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor
der Tür der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum
lieblichen Geruch für den HERRN.

17:7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit
denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein
von Geschlecht zu Geschlecht.
5. Mose 32,17

17:8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von
den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder
Schlachtopfer darbringt

17:9 und bringt es nicht vor die Tür der Stiftshütte, um es dem HERRN zu
opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
5. Mose 12,14

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

17:10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch
irgendwelches Blut ißt, gegen den will ich mein Antlitz kehren und
will ihn aus seinem Volk ausrotten.
Kap 3,17

17:11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den
Altar gegeben, daß ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut ist die
Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.
Hebr 9,22

17:12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut
essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

17:13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der
Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr
Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.

17:14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den
Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des
Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet
werden.
1. Mose 9,4

17:15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier ißt, er sei ein
Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er
rein.
Kap 11,40; 22,8; 2. Mose 21,33-36; 22,30; Apg 15,20

17:16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muß
er seine Schuld tragen.

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

18:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer
Gott.

18:3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes Ägypten, darin ihr
gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich
euch führen will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen
wandeln,
2. Mose 23,24

18:4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt
ihr halten, daß ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.

18:5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der
Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR.
Neh 9,29; Hes 20,11; Röm 7,10; 10,5; Gal 3,12

18:6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um
mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR.

18:7 Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht
Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr
Umgang haben.
1. Mose 19,32

18:8 Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit
schändest du deinen Vater.
1. Mose 35,22; 5. Mose 27,20; 2. Sam 16,22; 1. Kor 5,1

18:9 Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner
Mutter Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht
Umgang haben.
5. Mose 27,22

18:10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht
Umgang haben, damit schändest du dich selbst.

18:11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater
geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben.

18:12 Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn
sie ist deines Vaters Blutsverwandte.
2. Mose 6,20

18:13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn
sie ist deiner Mutter Blutsverwandte.

18:14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du
seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte.

18:15 Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie
ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.
1. Mose 38,16

18:16 Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn
damit schändest du deinen Bruder.
Kap 20,21; Mk 6,18

18:17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben,
noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie
sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.

18:18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und
mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.

18:19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um
in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben.
Kap 15,19; 15,24; Hes 18,6; 22,10

18:20 Du sollst auch nicht bei der Frau deines Nächsten liegen, daß du an
ihr nicht unrein werdest.
2. Sam 11,4

18:21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, daß es dem Moloch
geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes;
ich bin der HERR.
5. Mose 18,10; 2. Kön 21,6; Ps 106,37; Jer 7,31

18:22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein
Greuel.
Kap 20,13; 1. Mose 19,5; Röm 1,27; 1. Kor 6,9

18:23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein
werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist
ein schändlicher Frevel.
2. Mose 22,18; Kap 20,16

18:24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit
alledem haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her
vertreiben will.

18:25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm
heim, daß das Land seine Bewohner ausspie.

18:26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel,
weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch -

18:27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor
euch waren, und haben das Land unrein gemacht -,

18:28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht,
wie es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren.

18:29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus
ihrem Volk.

18:30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den
schändlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein
werdet; ich bin der HERR, euer Gott.

Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens

19:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

19:2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen:
Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott.
Kap 11,44-45; Mt 5,48; 1. Petr 1,15-16

19:3 Ein jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine
Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott.
2. Mose 20,12; 2. Mose 20,8

19:4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden und sollt euch keine
gegossenen Götter machen; ich bin der HERR, euer Gott.
2. Mose 20,3; 2. Mose 34,17

19:5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so
opfern, daß es euch wohlgefällig macht.
Kap 7,12-18

19:6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nächsten
Tage. Was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer
verbrennen.

19:7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und
wird nicht wohlgefällig sein;

19:8 und wer davon ißt, muß seine Schuld tragen, weil er das Heilige des
HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden
aus seinem Volk.

19:9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken
deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten.
Kap 23,22; 5. Mose 24,19; Rut 2,2; 2,15-16

19:10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die
abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst
du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.

19:11 Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch betrügerisch handeln einer
mit dem andern.
2. Mose 20,15-16; 1. Thess 4,6

19:12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures
Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR.
2. Mose 20,7; Mt 5,33

19:13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. Es soll
des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
5. Mose 24,14-15; Jer 22,13; Jak 5,4

19:14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein
Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich
bin der HERR.
1. Mose 27,19; 5. Mose 27,18

19:15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen
nicht vorziehen, aber auch den Großen nicht begünstigen, sondern du
sollst deinen Nächsten recht richten.
2. Mose 23,3; 23,6; 5. Mose 16,19-20

19:16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du
sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der
HERR.
2. Mose 23,7

19:17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du
sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen
Schuld auf dich ladest.
Ps 141,5; Mt 18,15

19:18 Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder
deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich
bin der HERR.
2. Kön 6,22; 2. Chr 28,9-15; Mt 5,43-48; 22,39; Lk 10,25-37
Joh 13,34; Röm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8

19:19 Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß nicht zweierlei Art unter
deinem Vieh sich paaren und besäe dein Feld nicht mit zweierlei
Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.
5. Mose 22,9-11

19:20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und
einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen
ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben,
denn sie ist nicht frei gewesen.
2. Mose 21,7-11

19:21 Der Mann soll aber als seine Buße dem HERRN vor die Tür der
Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen;

19:22 und der Priester soll ihn entsühnen mit dem Schuldopfer vor dem
HERRN wegen der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine
Sünde vergeben, die er getan hat.
Kap 5,17-18

19:23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man
ißt, so laßt ihre ersten Früchte stehen, als wären sie unrein wie
Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte als unrein
ansehen, daß ihr sie nicht eßt;

19:24 im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte unter Jubel dem HERRN
geweiht werden;

19:25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit ihr künftig
um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.

19:26 Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist. Ihr sollt nicht
Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
Kap 3,17; 5. Mose 18,10

19:27 Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren
Bart stutzen.
(27 und 28) Kap 21,5; 5. Mose 14,1

19:28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte
machen noch euch Zeichen einätzen; ich bin der HERR.

19:29 Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei anhalten, daß nicht das
Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat.
5. Mose 23,18; 2. Kön 23,7

19:30 Meine Feiertage haltet und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der
HERR.
Kap 26,2

19:31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den Geisterbeschwörern und
Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen
unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.
Kap 20,6; 5. Mose 18,10-11; 1. Sam 28,7

19:32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und
sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.

19:33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr
nicht bedrücken.
2. Mose 22,20

19:34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du
sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge
gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

19:35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit
Gewicht, mit Maß.

19:36 Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Maß
sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus
Ägyptenland geführt hat,
5. Mose 25,13-16; Spr 11,1

19:37 daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut;
ich bin der HERR.

Strafbestimmungen für schwere Sünden

20:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

20:2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den
Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll
des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.

20:3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und
will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner
Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen
Namen entheiligt hat.

20:4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen
würde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn
nicht tötet,

20:5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen
sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch
Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

20:6 Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwörern und Zeichendeutern
wendet, daß er mit ihnen Abgötterei treibt, so will ich mein Antlitz
gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.
Kap 19,31

20:7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer
Gott.
Kap 19,2

20:8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch
heiligt.

20:9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes
sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder
seiner Mutter geflucht hat.
2. Mose 21,17

20:10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen
beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit
der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.
2. Mose 20,14; 2. Sam 11,4; Joh 8,5

20:11 Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit
seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre
Blutschuld komme über sie.
(11-21) Kap 18,6-23

20:12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie
beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel
begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.

20:13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie
getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben;
Blutschuld lastet auf ihnen.

20:14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine
Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden
Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

20:15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und
auch das Tier soll man töten.

20:16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu
haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen
sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

20:17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder
seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das
Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres
Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre
Schuld tragen.

20:18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr
Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den
Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk
ausgerottet werden.
Kap 15,24

20:19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters
sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine
Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.

20:20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen
Oheim geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen
sie sterben.

20:21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine
abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit
seinen Bruder geschändet.

20:22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach,
auf daß euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch führen will,
damit ihr darin wohnet.

20:23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Völker, die ich vor euch her
vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen
Ekel an ihnen gehabt.

20:24 Euch aber sagte ich: Ihr Land soll euch zufallen; und ich will es
euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. Ich bin
der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,
2. Mose 19,5-6

20:25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die
unreinen Vögel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh,
an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert
habe, daß es euch unrein sei.
Kap 11,1-47

20:26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der
euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.

20:27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten
kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre
Blutschuld komme über sie.
2. Mose 22,17

Gesetz für die Priester

21:1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen
Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten
seines Volks unrein machen
(1-4) Hes 44,25-27

21:2 außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an
seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder

21:3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die
keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein
machen.

21:4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm
zugehört unter seinem Volk; er würde sich entheiligen.

21:5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart
stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden.
Kap 19,27-28

21:6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen
ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise
ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

21:7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr
Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind
heilig ihrem Gott.

21:8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die
Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig,
der HERR, der euch heiligt.

21:9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll
man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.

21:10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das
Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist
mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr
hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen
Kap 8,12; 2. Mose 28,41; 29,7; Kap 10,6

21:11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an
Mutter unrein machen.
Vers 2

21:12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das
Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes
ist auf ihm. Ich bin der HERR.

21:13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,

21:14 keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine
Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,

21:15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn
ich bin der HERR, der ihn heiligt.

21:16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

21:17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen
Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die
Speise seines Gottes zu opfern.

21:18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind,
lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung

21:19 oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat

21:20 oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge
hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat.

21:21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich
hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN;
denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die
Speise seines Gottes zu opfern.

21:22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom
Hochheiligen.

21:23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein
Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn
ich bin der HERR, der sie heiligt.

21:24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen
Israeliten.

Gesetz über den Genuß der Opfergaben

22:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie achtsam seien mit dem Heiligen
der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen
heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.

22:3 So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen
herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen,
und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor
meinem Antlitz. Ich bin der HERR.

22:4 Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Ausfluß hat,
der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer
etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem
der Same abgeht im Schlaf,
(4-6) Kap 13,1-46; 15,1-33; 21,1-4; 11,29-31

22:5 und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen
Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn
unrein macht,

22:6 wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von
dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser
abwaschen.

22:7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er
davon essen, denn es ist seine Nahrung.

22:8 Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er
nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR.
Kap 7,24

22:9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, daß sie nicht Sünde auf
sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der
HERR, der sie heiligt.

22:10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse
noch sein Tagelöhner.

22:11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf der
davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird,
der darf auch von seiner Speise essen.

22:12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der
nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der
heiligen Opfergabe essen.

22:13 Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und
kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres
Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon
essen.

22:14 Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt, der soll den fünften Teil
dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen.
Kap 5,16

22:15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der
Israeliten, die Opfergabe für den HERRN,

22:16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, daß diese ihr
Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

22:17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause
Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen
will, es sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem
HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -

22:19 damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein,
ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.

22:20 Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird
euch nicht wohlgefällig machen.
5. Mose 15,21; 17,1; Mal 1,8

22:21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein
Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder
Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei.
Es soll keinen Fehler haben.

22:22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder
ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN
nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des
HERRN.

22:23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst
du aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht
wohlgefällig.

22:24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden
zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind.
So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.
5. Mose 23,2

22:25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers
nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und
haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.

Weitere Opfergesetze

22:26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

22:27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das
Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und
danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.
2. Mose 22,29

22:28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage
schlachten.
5. Mose 22,6-7

22:29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch
wohlgefällig macht,
(29 und 30) Kap 7,15

22:30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts
übrigbehalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.

22:31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.

22:32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde
unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt,
Vers 9 und 16

22:33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin
der HERR.

Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste

23:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des
HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind
meine Feste:

23:3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein
feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an
ihm tun; denn es ist ein Sabbat für den HERRN, überall, wo ihr
wohnt.
2. Mose 20,8-11

23:4 Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als
heilige Versammlungen an ihren Tagen:
2. Mose 23,14-19

23:5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN
Passa.
2. Mose 12,1-20

23:6 Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der Ungesäuerten
Brote für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot
essen.

23:7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt
ihr keine Arbeit tun.

23:8 Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am
siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt
ihr auch keine Arbeit tun.
2. Mose 13,6

23:9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt,
das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste
Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen.

23:11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, daß sie
euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach
dem Sabbat.

23:12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein
Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne
Fehler,

23:13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt,
als ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das
Trankopfer: eine viertel Kanne Wein.

23:14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder
frische Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe
bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen,
überall, wo ihr wohnt.

23:15 Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe
als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen.
4. Mose 28,26-31; 5. Mose 16,9-12

23:16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage,
sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.

23:17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer,
von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als
Erstlingsgabe für den HERRN.

23:18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe
ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des
HERRN Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als
ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

23:19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei
einjährige Schafe zum Dankopfer.

23:20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den
Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer
dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.

23:21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine
Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren
Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23:22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die
Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern
sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer
Gott.
Kap 19,9-10

23:23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt
ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige
Versammlung.
4. Mose 29,1-6; 10,10

23:25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer
darbringen.

23:26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag.
Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem
HERRN Feueropfer darbringen
Kap 16,1-34

23:28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der
Versöhnungstag, daß ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

23:29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk
ausgerottet werden.

23:30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen
aus seinem Volk.

23:31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein
bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23:32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am
neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten,
vom Abend an bis wieder zum Abend.

23:33 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23:34 Sage zu den Israeliten: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats
ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang.
4. Mose 29,12-39; 5. Mose 16,13-15

23:35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit
sollt ihr tun.

23:36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten
Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt
Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine
Arbeit sollt ihr tun.
Joh 7,37

23:37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen
ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer,
Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,

23:38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und
Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.

23:39 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des
Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage
lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch
Ruhetag.

23:40 Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen,
Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage
fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott,
Neh 8,14-16

23:41 und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das
soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im
siebenten Monat so feiern.

23:42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in
Israel, soll in Laubhütten wohnen,

23:43 daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Hütten
wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR,
euer Gott.

23:44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.

Gesetze über die Lampen und Schaubrote

24:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24:2 Gebiete den Israeliten, daß sie zu dir bringen reines Öl aus
zerstoßenen Oliven für den Leuchter, daß man beständig Lampen
aufsetzen kann.
2. Mose 27,20

24:3 Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der
Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis
zum Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige
Ordnung bei euren Nachkommen.

24:4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, daß
sie vor dem HERRN beständig leuchten.

24:5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen -
zwei Zehntel soll ein Brot haben -

24:6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf
den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN.
2. Mose 25,30

24:7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, daß er als Gedenkopfer
bei den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN.

24:8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige
Gabe der Israeliten, eine Ordnung für immer,

24:9 und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen
an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des
HERRN gehören sie Aaron als ewiges Recht.

Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt

24:10 Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines
ägyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im
Lager mit einem israelitischen Mann

24:11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu
Mose - seine Mutter aber hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom
Stamm Dan -

24:12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den
Mund des HERRN.
4. Mose 15,34

24:13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24:14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört
haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde
ihn steinigen
4. Mose 15,36; 5. Mose 17,5; Apg 7,56

24:15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine
Schuld tragen.

24:16 Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze
Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer
den Namen lästert, soll sterben.
2. Mose 20,7; Mt 26,65-66

24:17 Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.
2. Mose 21,12

24:18 Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll's ersetzen, Leben um
Leben.
2. Mose 21,33-37

24:19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan
hat,

24:20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen
Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun.
2. Mose 21,23-25

24:21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's erstatten; wer aber einen
Menschen erschlägt, der soll sterben.

24:22 Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling
wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott.
Kap 19,34; 2. Mose 12,49

24:23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie führten den Flucher
hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten,
wie der HERR es Mose geboten hatte.

Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr

25:1 Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:

25:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land
kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen
Sabbat feiern.

25:3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen
Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln,
(3 und 4) 2. Mose 23,10-11

25:4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen
Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen
Weinberg beschneiden.

25:5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und
die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen;
ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.

25:6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du
und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse,
die bei dir weilen,

25:7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur
Nahrung dienen.

25:8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, daß
die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.

25:9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am
zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag.
Kap 23,27

25:10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine
Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll
ein Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu
seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.
Jes 61,2; Lk 4,19

25:11 Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht
säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit
wächst, im Weinberg nicht lesen;

25:12 denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr
essen, was es trägt.

25:13 Das ist das Erlaßjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen
soll.

25:14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst,
soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
1. Thess 4,6

25:15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlaßjahr an sollst du es von
ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's
verkaufen.

25:16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind
es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die
Zahl der Ernten verkauft er dir.

25:17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor
deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

25:18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr
danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen könnt.
Kap 26,5; 1. Kön 5,5

25:19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen
habt und sicher darin wohnt.

25:20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn
wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -,

25:21 so will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß
er Getreide schaffen soll für drei Jahre,
5. Mose 28,8

25:22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in
das neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues
Getreide kommt.

25:23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land
ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Ps 39,13

25:24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung
gewähren.

Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlaßjahr

25:25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll
sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder
verkauft hat.
Rut 4,3-4

25:26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst soviel aufbringen kann,
um es einzulösen,

25:27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was
noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe
kommen.

25:28 Kann er aber nicht soviel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so
soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum
Erlaßjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe
kommen.

25:29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein
ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein,
darin er es einlösen kann.

25:30 Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es
der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll
nicht frei werden im Erlaßjahr.

25:31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll
man es dem Feld des Landes gleichrechnen, und es soll immer
eingelöst werden können und im Erlaßjahr frei werden.

25:32 Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser
in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können.
(32-34) 4. Mose 35,2-5

25:33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus
in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die
Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der
Israeliten.

25:34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn
das ist ihr Eigentum für immer.

25:35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so
sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen,
daß er neben dir leben könne;

25:36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern
sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir
leben könne.
(36 und 37) 2. Mose 22,24; 5. Mose 23,20

25:37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise
geben gegen Aufschlag.

25:38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat,
um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

25:39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst
du ihn nicht als Sklaven dienen lassen;
2. Mose 21,2

25:40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein
und bis an das Erlaßjahr bei dir dienen.

25:41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll
zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen.

25:42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe.
Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen.

25:43 Du sollst nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten
vor deinem Gott.
2. Mose 21,20-21

25:44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen
von den Völkern, die um euch her sind,

25:45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen,
und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen.
Die mögt ihr zu eigen haben

25:46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die
sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den
Israeliten, soll keiner über den andern herrschen mit Härte.

25:47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und
dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen
bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,

25:48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder
frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen

25:49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster
Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst soviel
aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.

25:50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich
verkauft hatte, bis aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich
verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als
wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

25:51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend
mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft
wurde.

25:52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie
berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten.

25:53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll
er nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
Vers 43

25:54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im
Erlaßjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

25:55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie,
die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Segen und Fluch

(vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28,1-68)
26:1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal
aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um
davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
2. Mose 20,4-5

26:2 Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich
bin der HERR.
Kap 19,30

26:3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und
tun,

26:4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll
sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte
bringen.
5. Mose 11,14

26:5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte
soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle
haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
Am 9,13

26:6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch
niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande
wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen.
Hes 34,25

26:7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert
verfallen.

26:8 Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen
zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert
verfallen.
5. Mose 32,30; Jos 23,10

26:9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und
euch mehren und will meinen Bund mit euch halten.
Hes 36,11

26:10 Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue
kommt, das Vorjährige wegtun müssen.

26:11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht
verwerfen.

26:12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr
sollt mein Volk sein.
Jer 7,23; 2. Kor 6,16

26:13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt
hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch
zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen.
Hes 34,27-28

26:14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun

26:15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen,
daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund
brechen,

26:16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit
Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, daß euch die Augen erlöschen
und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und
eure Feinde sollen ihn essen.

26:17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt
geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen
über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer
jagt.

26:18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch
noch weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen,

26:19 daß ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren
Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen.
5. Mose 11,17

26:20 Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein
Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht
bringen.

26:21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will
ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen.

26:22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder
fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure
Straßen sollen verlassen sein.
Hes 5,17

26:23 Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen
und mir zuwiderhandeln,
(23 und 24) 2. Sam 22,27

26:24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr
schlagen um eurer Sünden willen

26:25 und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen
soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch
die Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde
geben.
Jes 1,20; 1,24

26:26 Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen
euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man euch nach
Gewicht zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.
Jes 3,1; Hes 4,16

26:27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir
zuwiderhandeln,

26:28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch
siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen,

26:29 daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen.
5. Mose 28,53; Jer 19,9

26:30 Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure Rauchopfersäulen
ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen
werfen und werde an euch Ekel haben.
Hes 6,4; 6,6

26:31 Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren
und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.

26:32 So will ich das Land wüst machen, daß eure Feinde, die darin wohnen
werden, sich davor entsetzen.

26:33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem
Schwert hinter euch her sein, daß euer Land soll wüst sein und eure
Städte zerstört.

26:34 Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst
liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen
und seine Sabbate nachholen.
Kap 25,2; 2. Chr 36,21

26:35 Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte,
als ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet.

26:36 Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich ein feiges Herz
machen in ihrer Feinde Land, daß sie ein raschelndes Blatt soll
jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und
fallen, wo sie doch niemand jagt.

26:37 Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert
hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen
können gegen eure Feinde.

26:38 Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll
euch fressen.

26:39 Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land
dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat
ihrer Väter willen.
Hes 24,23; 33,10

Umkehr des Volkes und Treue des HERRN

26:40 Da werden sie dann bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat,
daß sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben.
5. Mose 4,30

26:41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land
ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz
demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat
abtragen.
5. Mose 10,16; Jer 9,25

26:42 Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund
mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land
gedenken.
2. Mose 2,24; 2. Kön 13,23

26:43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate
nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre
Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen
Satzungen Ekel gehabt haben.

26:44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie
dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so daß es mit
ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten
sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott.
Hos 11,9

26:45 Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken,
die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf daß ich
ihr Gott wäre, ich, der HERR.
1. Mose 12,7

26:46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR
zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge
Sinai durch die Hand des Mose.

Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters
ablösen darf und was nicht

27:1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN
ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um
einen Menschen handelt,

27:3 so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis
sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem
Gewicht des Heiligtums,
(3-7) Ri 11,31; 1. Sam 1,11

27:4 eine Frau auf dreißig Lot Silber.

27:5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist,
schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

27:6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe
ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot
Silber.

27:7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist,
schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot
Silber.

27:8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen
Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn
schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben
vermag, der das Gelübde getan hat.

27:9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das
man dem HERRN gibt, ist heilig.

27:10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein
schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand
auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig
sein.

27:11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so
soll man es vor den Priester stellen,

27:12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und
es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

27:13 Will's aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die
Schätzung hinaus geben.
Kap 5,16

27:14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so
soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie
es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

27:15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den
fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann
soll es ihm wieder gehören.

27:16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so
soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack
Gerste, so soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten.
2. Sam 24,24

27:17 Gelobt er seinen Acker vom Erlaßjahr an, so soll es bei dieser
Schätzung bleiben.
Kap 25,8-55

27:18 Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das
Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn
danach geringer schätzen.

27:19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den
fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so
soll er wieder sein werden.

27:20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern,
so kann er nicht mehr abgelöst werden,

27:21 sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN
heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum
sein.

27:22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat
und der also nicht sein Erbgut ist,

27:23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und
er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig
sei.

27:24 Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er
ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört.

27:25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein
Lot aber hat zwanzig Gramm.

27:26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt,
soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem
HERRN.
2. Mose 13,2; 13,12-13; 4. Mose 18,15

27:27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung
und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht
ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.

27:28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem
HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es
seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein
Hochheiliges dem HERRN.
(28 und 29) 4. Mose 18,14; 21,2; Jos 6,18; 6,26; Hes 44,29

27:29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes
sterben.
Jos 6,17-18; 1. Sam 15,3; 15,9

27:30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten
der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
4. Mose 18,21; 5. Mose 14,22-29; Neh 13,12

27:31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil
darüber hinaus geben.

27:32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem
Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem
HERRN.
2. Chr 31,6

27:33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch
nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides
heilig sein und darf nicht abgelöst werden.

27:34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten
auf dem Berge Sinai.
Kap 7,38; 25,1; 26,46

Holy-Writings.com v2.7 (213613) © 2005 - 2021 Emanuel V. Towfigh & Peter Hoerster | Impressum | Change Interface Language: EN