Lesen: 1992 Juni 1, Umwelt und Entwicklung


Inhaltsverzeichnis


3. INTERNATIONALE GESETZGEBUNG FÜR UMWELT UND ENTWICKLUNG 5
4. DIE FAMILIE IN DER WELTGEMEINSCHAFT 7
5. DIE BAHÁ’Í-GEMEINDE UND DIE VEREINTEN NATIONEN 9




3. Internationale Gesetzgebung für Umwelt und Entwicklung

Vor etwas mehr als hundert Jahren sprach Bahá’u’lláh in einer Reihe von Briefen an die damaligen
Herrscher der Welt davon, daß für die Menschheit ein zeitgeschichtlicher Abschnitt beginne, der für
das Leben auf diesem Planeten eine radikale Neugliederung mit sich bringen werde. Herausforderun-
gen, mit denen man niemals gerechnet hatte, werden, so sagte Er, die Ressourcen selbst der fortge-
schrittensten Nationen bald verschlingen. Ihnen kann nur mit einem Weltbundsystem begegnet wer-
den, dessen Zentralorgan ein repräsentatives Weltparlament wäre, das die Macht hat, ein weltweit
vereinbartes und durchsetzbares Recht zu schaffen. »Die Erde ist nur ein Land«, versicherte Ba-
há’u’lláh, »und alle Menschen sind seine Bürger.«

Da Ausmaß, Kompliziertheit und Dringlichkeit der Umweltprobleme sich Schritt für Schritt von selbst
die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erzwangen, wird die Logik dieser Leitlinie täglich deutlicher. Die
verfügbaren internationalen gesetzgebenden Einrichtungen und deren Verfahren erweisen sich als
unzulänglich, vor allem auf Grund der Tatsache, daß sie auf Gesetzen beruhen, die für Nationalstaaten
bestimmt sind. Ehe nicht neue, kreative Maßnahmen zur Neugliederung der internationalen Ordnung
ergriffen werden können - davon ist die Internationale Bahá’í-Gemeinde überzeugt - wird allein die
Verschlechterung der Umweltsituation mit ihren Langzeitfolgen für die soziale und wirtschaftliche Ent-
wicklung unweigerlich zu einer Katastrophe entsetzlichen Ausmaßes führen.

Der derzeitige Prozeß zur Schaffung einer internationalen Gesetzgebung, der sich jeweils nur ei-
nem Problem zuwendet, ist bruchstückhaft und unsystematisch. Zu so verschiedenen Fragen wie dem
Schutz der Ozonschicht und der Kontrolle über internationale Geschäfte mit gefährlichen Abfällen wur-
den Übereinkommen, Verträge und Protokolle angenommen. Über andere Konventionen zur Klima-
veränderung und zur Artenvielfalt wird verhandelt. Weitere Übereinkommen wurden noch zu Fragen
wie der vom Festland aus verursachten Meeresverschmutzung vorgeschlagen. Es gibt weder ein zent-
rales Organ, das für die Formulierung internationalen Umweltrechts verantwortlich ist, noch konnten
sich die Nationen der Welt auf eine Reihe von Prinzipien einigen, die als Grundlage für Umweltgesetz-
gebung dienen könnten. Zudem zeichnen selten dieselben Länder die verschiedenen gesetzgebenden
Dokumente. Deshalb ist es nahezu unmöglich, Vereinbarungen aufeinander abzustimmen oder zu
kombinieren.

Der internationale Gesetzgebungsprozeß ist dafür bekannt, langsam, schwerfällig und kostspielig
zu sein. Ist ein Problem einmal identifiziert, werden Expertentagungen einberufen, um einen Entwurf
für ein Abkommen vorzubereiten. Die daran interessierten Regierungen verhandeln über das Abkom-
men, und bei einer Tagung der Regierungsbevollmächtigten wird es unterzeichnet. Treten dann nach
einem oft sehr langen Zeitraum für Ratifikation und Beitritt die gegebenen Gesetze in Kraft, geschieht
dies nur in den Unterzeichnerstaaten. Im allgemeinen wird ein Büro eingerichtet, das die Durchführung
der Konvention fördert und überwacht. Wenn das erlassene Gesetz geändert werden muß, wie das
beim Montrealer Protokoll der Fall war, als die angestiegene Zerstörung der Ozonschicht die Bestim-
mungen des Protokolls überholt hatte, kann die Aktualisierung ebenso langsam vor sich gehen wie die
Annahme der Konvention. Viele Länder, die nur über eine begrenzte Anzahl Diplomaten und Experten
verfügen, sind solchen zeitraubenden und teuren Verfahren nicht gewachsen, besonders, weil die An-
zahl der Verhandlungen als Antwort auf die dringlichen globalen Umweltprobleme ständig steigt.

Das derzeitige ad-hoc-Ver-fahren für die Umweltgesetzgebung kann sich nur dahingehend entwi-
ckeln, daß es immer schwerer zu handhaben sein wird. Für die Bereitstellung weltweiter Mechanis-
men, die ein verträgliches Entwicklungsmodell schaffen und stützen sollen, wurden unzählige Vor-
schläge gemacht. Einige Experten raten, das bestehende UN-System zu stärken, indem die Vollmach-
ten von ausführenden Organen wie dem UN-Umwelt-programm (UNEP) höher eingestuft werden, der
Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) eine Umbildung erfährt oder der Treuhandrat zur Verwaltung
bestimmter globaler Ressourcen eingesetzt wird. Andere schlagen neue Organe vor wie z.B. einen
Umweltsicherheitsrat, einen Weltgerichtshof für Umweltrecht oder ein internationales Verhandlungs-
gremium für Umweltfragen, das die internationale Gesetzgebung zu Problemen, die globale Aktionen
erfordern, vorbereitet, annimmt und überarbeitet.

Wie wohlgemeint und hilfreich solche Vorschläge auch sein mögen, für die Internationale Ba-
há’í-Gemeinde liegt auf der Hand, daß der Aufbau eines auf lange Sicht aufrechtzuerhaltenden Ent-
wicklungsmodells eine komplizierte Aufgabe mit weitreichenden Verzweigungen darstellt. Sie erfordert
offensichtlich einen neuen Grad an Engagement bei der Lösung größerer Probleme, die nicht aus-
schließlich mit der Umwelt verbunden sind. Zu diesen Problemen gehören die Militarisierung, der ü-
bermäßige Besitztumsunterschied innerhalb und zwischen den Nationen, der Rassismus, der man-
gelnde Zugang zu Bildung, ungezügelter Nationalismus und die fehlende Gleichberechtigung von
Frauen und Männern. Einer nur stückweise und allmählich vorgehenden Methode, die sich an den
Bedürfnissen von Nationalstaaten orientiert, ist die Annahme eines umfassenden Abkommens, das
spezifische internationale Gesetze veröffentlichen könnte, deutlich vorzuziehen.

Langzeitlösungen werden eine neue und umfassende Sichtweise einer globalen Gesellschaft erfor-
dern, unterstützt durch neue Werte. Aus der Sicht der Internationalen Bahá’í-Gemeinde ist die Aner-
kennung der Einheit der Menschheit die erste, grundlegende Voraussetzung für diese Reorganisation
und Verwaltung der Welt als ein Land, die Heimat der Menschheit. Die Anerkennung dieses Prinzips
bedeutet nicht das Ablegen legitimer Loyalität, die Unterdrückung kultureller Vielfalt oder die AM
Schaffung nationaler Autonomie. Sie verlangt eine weitreichendere Loyalität, ein viel höheres Streben
als bisher menschliche Bemühungen angespornt hat. Sie verlangt deutlich die Unterordnung nationaler
Impulse und Interessen unter die gebieterischen Ansprüche einer vereinten Welt. Sie stimmt weder mit
irgendeinem Versuch überein, Uniformität aufzuerlegen, noch mit irgendeiner Tendenz zu übermäßiger
Zentralisierung. Ihr Ziel wird durch das Konzept der »Einheit in Mannigfaltigkeit« korrekt erfaßt.

In den Bahá’í-Schriften wird ein weltweites föderatives System ins Auge gefaßt, in welchem der Ab-
sicht Bahá’u’lláhs entsprechend »...alle Nationen der Erde willig den Anspruch, Krieg zu führen, gewis-
se Rechte der Erhebung von Steuern und alle Rechte auf Kriegsrüstung außer zur Aufrechterhaltung
der inneren Ordnung in ihren Gebieten abtreten...« Zu diesem Weltgemeinwesen wird eine »Weltle-
gislative« gehören, »deren Mitglieder als Treuhänder der ganzen Menschheit die gesamten Hilfsquel-
len aller Mitgliedstaaten überwachen. Sie muß die erforderlichen Gesetze geben, um das Leben aller
Rassen und Völker zu steuern, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und ihre wechselseitigen Beziehungen
anzupassen. Eine Weltexekutive, gestützt auf eine internationale Streitmacht, wird die Beschlüsse
jener Weltlegislative ausführen, deren Gesetze anwenden und die organische Einheit des ganzen Ge-
meinwesens sichern. Ein Weltgerichtshof wird seine bindende, endgültige Entscheidung in sämtlichen
Streitfragen, die zwischen den vielen Gliedern dieses allumfassenden Systems auftreten können, fäl-
len und zustellen...« Im diesem Rahmen wird ein »...einheitliches System internationalen Rechts als
Ergebnis der wohlüberlegten Entscheidung der weltweit vereinigten Volksvertreter durch das sofortige,
zwingende Eingreifen der vereinten Streitkräfte der Verbündeten sanktioniert...« Gleichzeitig werden
»...die Autonomie seiner nationalstaatlichen Glieder sowie die persönliche Freiheit und Selbständigkeit
der einzelnen Menschen, aus denen es gebildet ist, ausdrücklich und völlig gesichert...« sein.

Daher bittet die Internationale Bahá’í-Gemeinde den Vorbereitungsausschuß dringend, kühne und
kreative Ansätze zur Schaffung internationaler gesetzgebender Einrichtungen und Verfahrensweisen in
Erwägung zu ziehen. Ohne eine Vorstellung von der Zukunft ist keine wirkliche Veränderung möglich.
Die vorgelegte »Erdcharta« hat möglicherweise noch einen langen Weg vor sich, bis sie eine verei-
nende Vorstellung von der Zukunft zum Ausdruck bringt und mutig die Werte bekräftigt, auf denen sie
beruhen muß. In seiner Arbeit am Text wird der Vorbereitungsausschuß unter Umständen den Wunsch
haben, die Verheißung des Weltfriedens, eine Erklärung an die Völker der Welt, die das Universale
Haus der Gerechtigkeit zur Unterstützung des Internationalen Jahres des Friedens der Vereinten Nati-
onen veröffentlicht hat, heranzuziehen.

Die Bahá’í in aller Welt betrachten die Entwicklung des UNCED-Programms als nachdrückliche
Bestätigung des Optimismus, den sie für die Zukunft der Menschheit empfinden. Wir glauben, daß -
angetrieben durch die weltweite Erkenntnis der Gefahren, die derzeit den Planeten bedrohen - die Re-
gierungen der Welt dazu gebracht werden können, mutig im Namen der gesamten Menschheit zu
handeln. Das Ergebnis wird möglicherweise nicht nur eine wirkungsvolle Reaktion auf die jetzigen
Umwelt- und Entwicklungsprobleme sein, sondern ein weiterer enormer Schritt nach vorne beim Auf-
bau eines föderativen Systems, das in der Lage ist, sich der gesamten Bandbreite an Herausforderun-
gen, der sich eine rasch zusammenwachsende Menschheit gegenüber sieht, anzunehmen.

(aus Bahá’í-Briefe Nr. 60) .


* Die Entwicklung der Bahá’í International Community

Im Frühjahr 1947 wurde der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in den USA und Kanada von den
Vereinten Nationen in New York beim Büro nur Öffentlichkeitsarbeit als nichtstaatliche Organisation
anerkannt, was ihn berechtigte, durch einen Botschafter vertreten zu sein.

Zu dieser Zeit erbat das Sonderkomitee der Vereinten Nationen nur Palästina von den Bahá’í eine
Darstellung der Beziehungen des Bahá’í-Glaubens zu Palästina und über die Bahá’í-Vorstellungen für
zukünftige Veränderungen Palästinas. Dies geschah wohl hauptsächlich deshalb, weil sich das geisti-
ge und organisatorische Weltzentrum der Bahá’í-Religion seit 1868 in Akká und Haifa, im heutigen
Israel befindet, wohin Bahá’u’lláh durch die gemeinschaftliche Aktion des damaligen türkischen Sul-
tans und des persischen Shah verbannt worden war.

In der Folge wurden 1948 die damals weltweit bestehenden 8 Nationalen Geistigen Räte gemein-
schaftlich als »Bahá’í International Community« als NGO mit Beobachterstatus anerkannt.

Nachdem in den frühen Jahren der BIC mit ehrenamtlichen Vertretern und mit Teilzeitarbeit aus-
kam, begann Mitte der 60erJahre entsprechend dem wachsenden Arbeitsumfang und den vielfältigen
Arbeitsgebieten mit der Berufung eines ersten hauptamtlichen und vollbeschäftigten Vertreters der BIC
in New York ein steter personeller und räumlicher Ausbau des Bahá’í-Büros. Heute ist die Bahá’í Inter-
national Community an allen Amtssitzen der Vereinten Nationen zumindest mit ehrenamtlichen Vertre-
tern tätig und unterhält in unmittelbarer Nachbarschaft zum UN-Zentrum in New York ein nach mehre-
ren Hauptarbeitsgebieten gegliedertes Büro.

Dem 1967 eingereichten Antrag auf Zuerkennung des beratenden Status beim Wirtschafts- und So-
zialrat der Vereinten Nationen wurde schließlich 1970 stattgegeben und die BIC ist heute auch bei
anderen UNUnterorganisationen, z.B. bei der UNEP (1974) und bei der UNICEF (1976) akkreditiert.
Das schon lange Zeit bestehende \>Internationale Bahá’í-Büro in Genfs wurde 1971 in Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit der Menschenrechtskommission deutlich verstärkt, was vor allem durch die im-
mer wiederkehrenden Verfolgungen der Bahä'i in islamischen Ländern, vor allem aber in ihrem Ur-
sprungsland Iran, notwendig geworden war.

* Aktivitäten der Bahá’í International Community

Die Bahá’í wirken bei praktisch allen Projekten und Programmen des Zentrums für wirtschaftliche
Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten mit. Sie nehmen aktiv an den Vorbereitungsprozessen
und den entsprechenden Konferenzen teil und tragen deren Ziele und Anliegen durch Veranstaltungen
ihrer örtlichen Bahá’í-Gemeinden in die ganze Welt.

Auch die dabei abgedeckten Arbeitsbereiche können hier nur beispielhaft aufgezählt werden: Kin-
der, Verbrechensverhütung, Abrüstung, Umwelt, Ernährung, Gesundheit, Menschenrechte, Seerecht,
Drogen, Frieden, Frauen, Jugend, Alte, Behinderte und andere mehr, wie Bevölkerungsfragen, Ent-
wicklungsfragen und Weltraumfragen.

* Programme für soziale und wirtschaftliche Entwicklung

An dieser Stelle soll auch auf die vielfältigen Programme nur soziale und wirtschaftliche Entwick-
lung hingewiesen werden, die nach dem Motto »Hilfe zur Selbsthilfen mit Schwerpunkt in der soge-
nannten »Dritten und Vierten Welt« durchgeführt werden.

Sie werden vor allem von örtlichen Bahá’í-Gemeinden in Entsprechung ihrer materiellen und perso-
nellen Möglichkeiten und abgestimmt auf die Bedürfnisse der Menschen in ihrem Wirkungsbereich
getragen. Sie umfassen beispielsweise Grund- und Landwirtschaftsschulen, Ernährungs- und Hygie-
neprogramme, medizinische Programme und Radiostationen, aber auch Kleinprojekte in der Alten-
betreuung oder im Umweltschutz Ehe- und Familienseminare sowie Geldbeschaffungs- und Spenden-
aktionen für örtliche Sozialprogramme.

Diese Projekte werden teilweise in Zusammenarbeit mit beziehungsweise mit Unterstützung von
Teilorganisationen der Vereinten Nationen durchgeführt und sind gute Beispiele für das Zusammen-
wirken der Bahá’í-Gemeinde und der Vereinten Nationen, in denen in Modell- und Pilotprojekten einer-
seits die Bestrebungen der Vereinten Nationen wirksam unterstützt und andererseits ein in den Ba-
há’í-Lehren dargelegter wesentlicher Lösungsansatz praktisch erprobt werden kann die Lösung mate-
rieller Probleme durch geistige Prinzipien.

* Den Übergang zur Stufe der Einheit der Menschheit begleiten

Was wir heute beobachten, ist ein grundlegender Umbruch in Wesen und Form menschlichen Zu-
sammenlebens. Nachdem die Menschheit die aufeinanderfolgenden Stufen gesellschaftlicher Einheit
von der Familie zur Sippe, zum Stadtstaat und zur Nation durchschritten hat, stehen wir heute an der
Schwelle zur notwendigen Erringung der nächsthöheren Stufe der Einheit, nämlich der Stufe der Ein-
heit der Menschheit.

In den Bahá’í-Schriften ist nachzulesen, daß Der Weltfrieden nicht nur möglich, sondern unaus-
weichlich ist«, daß Das Wohlergehen der Menschheit, ihr Friede und ihre Sicherheit unerreichbar sind,
wenn nicht und ehe nicht ihre Einheit fest begründet ist« (Bahá’u’lláh) und daß Aderweltfriede von gro-
ßer Bedeutung, aber die Einheit des Gewissens dabei wesentlich ist«.

Die Errichtung eines dauerhaften Weltfriedens bedarf umfassender Ansätze. Wir müssen deshalb
endlich anerkennen, daß der Mensch nicht nur ein materielles und soziales Wesen ist, sondern daß er
auch geistige Bedürfnisse besitzt, die nicht länger negiert werden dürfen. Dieser grundlegende Um-
bruch bedarf des Wandels sowohl im innermenschlichen als auch im gesellschaftlichen Bereich, er
bedarf des Drucks und des Strebens nicht nur von der Basis, sondern auch von den verantwortlichen
geistlichen und weltlichen Führern her.

Die Vereinten Nationen könnten in dieser überaus kritischen Situation dieses historischen Um-
bruchs der Katalysator, das Werkzeug und der Motor für diese Bemühungen sein, und die Bahá’í sind
bestrebt, sie dabei nach besten Kräften zu unterstützen.

In seiner Erklärung aus Anlaß des Internationalen Jahres des Friedens (1986) schrieb das Univer-
sale Haus der Gerechtigkeit: »Ob der Friede erst nach unvorstellbaren Schrecken erreichbar ist, he-
raufbeschworen durch stures Beharren der Menschheit auf veralteten Verhaltensmustern, oder ob er
heute durch einen konsultativen Willensakt herbeigeführt wird, dies ist die Wahl, vor die alle Erdenbe-
wohner gestellt sind.«

(aus One Country 1995/3)


Bahá’u’lláh, Botschaften aus Akkká, 9:14
Ährenlese aus den Schriften Bahá’u’lláhs, 131 und 118
Bahá’u’lláh, Sendschreiben an Oueen Victoria
‘Abdu’l-Bahá in: Bahá’u’lláh und das neue Zeitalter, Seite 173
Bahá’u’lláh, Botschaften aus 'Akká, 6:19
Bahá’u’lláh und das neue Zeitalter, Seite 51
Bahá’u’lláh, Botschaften aus 'Akká, 11:13
Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá’u’lláh, S.66
Shoghi Effendi , ebenda S.297
Shoghi Effendi, ebenda S.67
Shoghi Effendi, ebenda S.269-97


Erklärungen der Internationalen Bahá’í-Gemeinde (BIC) zusammengestellt von Roland Zimmel



Hamburg, den 10.06.2003 Datei: BICState.doc Seite: 1


Holy-Writings.com v2.7 (213613) © 2005 - 2021 Emanuel V. Towfigh & Peter Hoerster | Impressum | Change Interface Language: EN