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GEISTIGE RATE HÄUSER DER GERECHTIGKEIT
Aus Schriften von Bahá'u'lláh, 'Abdu'1-Bahá und Shoghi Effendi
zusammengestellt vom
Universalen Haus der Gerechtigkeit

© BAHÁ’Í VERLAG GmbH, D-6239 Langenhain, 1975 - 132 ISBN 3870370696
Titel der englischen Originale:
"The Local Spiritual Assembly, an Institution of the Bahá'í Administrative Order, Compiled by The Universal House of Justice, August 1970", printed in U.'S.A. by Bahá'í Publishing Trust, Wilmette, Illinois, und
"The National Spiritual Assembly, a Compilation (by The Universal House of Justice, Haifa, Israel), May 1972", maschinenschriftlich, vervielfältigt.

Inhalt
Vorwort des Universalen Hauses der Gerechtigkeit 7
Vorwort des Nationalen Geistigen Rates 8
Der örtliche Geistige Rat 9
Einsetzung und Stufe 9
Mitgliedschaft: Erfordernisse und Wahl 12
Vom Geist der Beratung 14
Teilnahme und Rücktritt 23
Verhältnis des Geistigen Rates zu den Gläubigen 25
Verhältnis der Gläubigen zum Geistigen Rat 27
Ausblick auf die Zukunft 31
Der Nationale Geistige Rat 3 3
Mitgliedschaft, Amtsgewalt und Aufgabe 3 3
Verhältnis zur Nationaltagung 48
Verhältnis zur Gemeinde 57
Verhältnis zur Umwelt 69
Pflichten der Amtsträger 71
Ratssitzungen 75
Nationale Ausschüsse 77
Anpassungsfähigkeit in zweitrangigen Fragen 81
Berufungen gegen Beschlüsse 87
Geist und Form der Bahá’í-Gesellschaftsordnung 90


VORWORT DES UNIVERSALEN HAUSES DER GERECHTIGKEIT *)
Mit dem raschen Wachstum der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung obliegt es jedem, der ihr zugehört, sich mit ihren Grundsätzen vertraut zu machen, ihre Tragweite zu ermessen und ihre Regeln in die Tat umzusetzen. Nur in dem Maße, wie die Mitglieder der Geistigen Räte, jedes für sich, in die grundlegenden Wahrheiten unseres Glaubens eindringen und sich in die richtige Anwendung der Grundsätze, die die Arbeit der Räte leiten, vertiefen, wird diese Institution wachsen und sich zum Vollbesitz ihrer Möglichkeiten entwickeln.
Weil die Grundsätze der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung so vielen nunmehr zum Dienst in Geistigen Räten berufenen Mitgliedern noch neu sind, sahen wir uns vor der Notwendigkeiten kurzer Form einige einschlägige Texte und Weisungen verfügbar zu machen. Es ist hier keineswegs versucht worden, eine vollständige Sammlung aller .Texte aus den Schriften Bahá'u'lláhs, 'Abdu'l-Bahás und Shoghi Effendis zusammenzutragen, aber es steht zu hoffen, dass die beigefügten Auszüge als Einführung zu einer gründlicheren Beschäftigung mit dem Gegenstand genügen und zu einer wirksameren Tätigkeit der Geistigen Räte allüberall hinlenken werden.
•) zu der Schrift "The Local Spiritual Assembly, An Institution of the Bahá’í Administrative Order, Corapiled by The Universal House of Justice", Bahá’í Publishing Trust, Wllmctte, Illinois, August 1970.[7]

VORWORT DES NATIONALEN GEISTIGEN RATES
Die Arbeit der Geistigen Räte und die Beziehungen zwischen ihnen, den Gemeinden und jedem einzelnen Bahá'í stehen im Mittelpunkt des Fünfjahresplanes 131—136 (1974—1979)- Wir hielten es deshalb für zweckmäßig, den vom Universalen Haus der Gerechtigkeit zusammengestellten Texten über den örtlichen Geistigen Rat die Auszüge aus Schriften und Briefen Shoghi Effendis über den Nationalen Geistigen Rat und Seine Beziehungen hinzuzufügen, die im Mai 1972 ebenfalls im Weltzentrum unseres Glaubens herausgegeben worden sind. Möge dieser kleine Band allen Bahá'í einen Eindruck von dem neuen Geist vermitteln, der die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung Bahá'u'lláhs durchzieht und uns alle zu noch gründlicheren Studien und zur täglichen praktischen Einübung herausfordert.
Der Nationale Geistige Rat der Bahá'í in Deutschland e.V.



DER ÖRTLICHE GEISTIGE RAT Einsetzung und Stufe
Der Herr hat bestimmt, dass in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werde, in dem sich Berater nach der Zahl Bahá (neun) versammeln sollen... Es geziemt ihnen, die Vertrauten des Barmherzigen unter den Menschen zu sein und sich für alle, die auf Erden wohnen, als die von Gott bestimmten Hüter zu betrachten. Bahá’u’lláh, in: A Synopsis and Codification of tbe Kitáb-i-Aqdas, the Most Holy Book of Bahá’u’lláh, Haifa 1973, S. 13, No, 5

Die Urewige Schönheit wandte sich an die Völker und bestimmte, dass in jeder Stadt der Welt ein Haus im Namen der Gerechtigkeit errichtet werde, wo reine und standhafte Seelen sich gemäß der Zahl des Größten Namens (neun) versammeln sollen. In dieser Versammlung sollten sie sich fühlen, als träten sie in die Gegenwart Gottes, weil dieser bindende Befehl aus der Feder Dessen floss, der der Urewige der Tage ist. Gottes Auge ruht auf dieser Versammlung. Bahá'u'lláh, aus einem neu übersetzten Sendschreiben

'Abdu'l-Bahá ist dauernd in gedanklicher Verbindung mit jedem Geistigen Rat, der durch die göttliche Gnade zustande kam und dessen Mitglieder sich in völliger Ergebung dem Reiche Gottes zuwenden und fest im Bündnis stehen. Ihnen ist Er von Herzen zugetan und durch ewige Bande vereinigt.
'Abdu'l-Bahá, in: Bahá’í World Faith ,SelectedWritings of Bahá'u'lláh and' Abdu'l-Bahá, Wilmette, Illinois (U.S.A.) 1943/1956, S. 410

Diese Geistigen Räte werden vom Geist Gottes unterstützt. Ihr Verteidiger ist 'Abdu'1-Bahá. Über sie breitet Er Seine Hügel aus. Welche Gnade ist größer als diese?... Diese Geistigen Räte sind strahlende Leuchten und himmlische Gärten, aus denen sich die Düfte der Heiligkeit über alle Regionen verbreiten und die Lichter der Erkenntnis über alle erschaffenen Dinge ergießen. Von ihnen strömt der Geist des Lebens nach allen Richtungen. Sie sind wahrlich zu allen Zeiten und unter allen Umständen die mächtigen Quellen des Fortschritts für den Menschen.
'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Shoghi Effendi, Gott geht vorüber, Oxford'1954, S. 3781379

Es ist von größter Wichtigkeit, dass in Übereinstimmung mit dem genauen Wortlaut des Kitab-i-Aqdas, dem Heiligsten Buch, an jedem Ort, sei er Stadt oder Dorf, an dem die Zahl der Erwachsenen (21 Jahre alt oder älter), die sich als Bahá’í erklärt haben, neun *) überschreitet, sofort ein örtlicher "Geistiger Rat" errichtet wird. Ihm müssen alle örtlichen Angelegenheiten, die mit dem Glauben in Zusammenhang stehen, direkt und sofort zu umfassender Beratung und Entscheidung übergeben werden. Die Wichtigkeit, ja die absolute Notwendigkeit dieser örtlichen Räte wird offenbar, wenn wir uns klar machen, dass sie sich in kommenden Tagen zum örtlichen Haus der Gerechtigkeit entwickeln werden.
Shoghi Effendi, Bahá'íAdministration, Wilmette, Illinois (U.S.A.) 1968, S. 37
Rufen wir uns Seine ausdrückliche und oft wiederholte Versicherung ins Gedächtnis, dass jeder Rat, der in dieser geläuterten Atmosphäre der Selbstlosigkeit und Loslösung gewählt wird, in Wahrheit von Gott berufen ist, und dass seine Entscheidung wahrhaft inspiriert ist, dass alle ausnahmslos sich seiner Entscheidung fügen sollten, ohne Vorbehalte und freudigen Herzens.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 65
*) Wenn die Anzahl der Bahá'í genau neun beträgt, konstituieren sie sich durch gemeinsame Erklärung als örtlicher Geistiger Rat.


Als "Geistige Räte" (diese Bezeichnung soll mit der Zeit dem endgültigen, treffenderen Titel "Häuser der Gerechtigkeit" weichen, der ihnen vom Begründer der Bahá'í-Offenbarung verliehen worden ist) werden sie ohne Ausnahme in allen Städten, Ortschaften und Dörfern gebildet, wo mindestens neun erwachsene Gläubige wohnen. Sie werden jedes Jahr am ersten Tag des größten Bahá’í-Festes (* Ridván (21. April — 2. Mai)) von allen erwachsenen Gläubigen, von Männern und Frauen gleichermaßen, direkt gewählt und besitzen eine Amtsgewalt, die sie zu Handlungen und Entscheidungen befugt, ohne sich vor ihren Wählern verantworten zu müssen. Sie sind feierlich verpflichtet, unter allen Umständen den Geboten der "Größten Gerechtigkeit" zu folgen, die allein den Weg zum Reich des "Größten Friedens" weisen können, den Bahá'u'lláh verkündet hat und letztendlich errichten muss. Sie haben die Pflicht, jederzeit das Wohl der ihnen unterstellten Gemeinden zu fördern, sie mit ihren Plänen und Arbeiten vertraut zu machen und sie aufzufordern, in jedem von diesen Gemeinden gewünschten Umfang Anregungen vorzubringen... Sie werden von örtlichen Fonds getragen, an die alle Gläubigen freiwillige Zuwendungen machen. Diese Räte, die Vertreter und Treuhänder des Glaubens Bahá'u'lláhs,... haben... in reichem Umfang dargetan, dass man in ihnen mit Recht die Nervenstränge der Bahá'í-Gesellschaft und die tragende Grundmauer ihres Verwaltungsgebäudes sieht.
Shoghi Effendi, Gott geht vorüber, S. 377 f. [10][11]

Dass die Geistigen Räte von heute zur gegebenen Zeit durch Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden, dass sie im Grunde genommen wesensgleiche, nicht verschiedene Körperschaften sind, wurde von 'Abdu'1-Bahá selbst zur Genüge bestätigt. In einem Sendschreiben an die Mitglieder des ersten Geistigen Rates von Chikago, die erste gewählte Bahá'í-Körperschaft in den Vereinigten Staaten, hat Er sie in der Tat als die Mitglieder des "Hauses der Gerechtigkeit" für jene Stadt bezeichnet. Somit hat Er durch Seine eigene Feder über jeden Zweifel hinaus die Gleichheit der gegenwärtigen Geistigen Räte mit den Häusern der Gerechtigkeit, auf die Bahá'u'lláh hingewiesen hat, bestätigt. Aus nicht schwer zu verstehenden Gründen wurde es für ratsam erachtet, für die gewählten Vertreter der Bahá'í-Gemeinden in der ganzen Welt vorläufig die Bezeichnung "Geistige Räte" zu verwenden. Wenn die Bedeutung und die Ziele des Bahá'í-Glaubens besser verstanden und mehr anerkannt werden, wird dieser vorläufige Name nach und nach durch die bleibende und passendere Bezeichnung Haus der Gerechtigkeit ersetzt werden.
Shoghi Effendi, The World Order of Bahá'u'lláh, Wilmette, Illinois (U.S.A.), 1938/1955, S. 6—7



Mitgliedschaft, Erfordernisse und Wahl
Wenn wir unseren Blick nur auf die hohen Anforderungen an die Mitglieder von Bahá'í-Raten richten,... sind wir von Gefühlen der Unwürdigkeit und Bestürzung erfüllt, und wir wären wirklich entmutigt, wäre nicht der tröstliche Gedanke, dass, wenn wir uns erheben, unsere Aufgabe in edler Weise zu erfüllen, jede Unzulänglichkeit in unserem Leben durch den alles überwindenden Geist Seiner Güte und Macht mehr als ausgeglichen wird. Folglich ist es unsere Pflicht,.., ohne die geringste Spur von Leidenschaft und Vorurteil, ohne Rücksicht auf jede materielle 'Erwägung nur die Namen derer in Betracht zu ziehen, die am besten die notwendigen Eigenschaften fragloser Treue, selbstloser Ergebenheit, eines geschulten Verstandes, anerkannter Fähigkeit und reifer Erfahrung in sich vereinen.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 88

Zu Ihrer nächsten Frage über die Anforderungen an die Mitglieder des Geistigen Rates: In diesem Zusammenhang gibt es eine Unter-Scheidung von grundlegender Bedeutung, an die immer gedacht werden sollte: der Unterschied zwischen dem Geistigen Rat als Institution und den Personen, aus denen er besteht. Diese sind keinesfalls als vollkommen anzusehen, noch können sie. im Vergleich zu ihren Mitgläubigen als von Amts wegen überlegen betrachtet werden. Gerade darum, weil sie den selben menschlichen Begrenzungen unterliegen wie die anderen Mitglieder der Gemeinde, müssen sie jedes Jahr neu gewählt werden. Dass es Wahlen gibt, ist ein hinreichendes Merkmal dafür, dass Ratsmitglieder zwar Teile einer göttlichen, vollkommenen Institution, aber dennoch selbst unvollkommen sind. Dies besagt jedoch nicht unbedingt, dass ihr Urteil mangelhaft sei. Wie 'Abdu'1-Bahá wiederholt betonte, stehen Bahá'í-Räte unter der Führung und dem Schutz Gottes. Die Wahlen, zumal wenn sie jährlich stattfinden, geben der Gemeinde gute Gelegenheit, Mängeln oder Unvollkommenheiten abzuhelfen, unter denen der Rat infolge von Handlungen seiner Mitglieder leiden mag. Somit ist eine sichere Methode eingeführt, um die Mitgliedschaft in Bahá'í-Räten der Güte nach laufend zu bessern und anzuheben. Wie schon erwähnt, sollte aber die Institution des Geistigen Rates unter keinen Umständen den persönlichen Fähigkeiten der Mitglieder, aus denen er sich zusammensetzt, gleichgestellt oder nur danach bewertet werden.
Aus einem Brief vom 15. November 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Bahá'í

Ich glaube, dass der Hinweis auf Persönlichkeiten vor der Wahl Missverständnisse und Konflikte aufkommen ließe. Was die Freunde tun sollten, ist, miteinander völlig bekannt zu werden, Ansichten auszutauschen, freien Umgang zu haben und miteinander die Erfordernisse und Merkmale einer solchen Mitgliedschaft zu besprechen, ohne dass auf bestimmte Einzelpersonen hingewiesen oder angespielt wird, und sei es auch nur ganz indirekt. Wir sollten davon absehen, die Meinung anderer zu beeinflussen oder für bestimmte Personen zu werben; vielmehr sollten wir die Notwendigkeit betonen, die Erfordernisse für die Mitgliedschaft, auf die in den Tablets unseres Geliebten hingewiesen ist, genau kennenzulernen und mehr voneinander zu wissen: durch unmittelbare, persönliche Erfahrung, nicht durch Berichte und Meinungen unserer Freunde.
Shoghi Effendi, in: Principies ofBahá'í Administration, a Compilation, London 1950, S, 46 [12][13]

Diese örtlichen Geistigen Räte müssen durch die Freunde selbst gewählt werden, und kein erklärter Gläubiger vom 21. Lebensjahr an sollte sich fernhalten oder eine gleichgültige, eigenmächtige Haltung einnehmen. Jeder sollte es als seine heilige Pflicht betrachten, gewissenhaft und umsichtig an der Wahl, der Festigung und der wirksamen Arbeit seines örtlichen Rates teilzunehmen.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 39

Das Verfahren des Wahlvorschlags, das so nachteilig für die Atmosphäre einer ruhigen, gebetserfüllten Wahl ist, wird mit Misstrauen betrachtet, weil es... jedem Wähler das von Gott gegebene Recht absprechen will, nur zugunsten jener zu stimmen, von denen er gewissenhaft überzeugt ist, dass sie die würdigsten Kandidaten sind. ... Der Wähler... ist aufgefordert, für keinen anderen zu stimmen als solche, die zu unterstützen Gebet und Überlegung ihm eingegeben .haben.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 136



Vom Geist der Beratung
Es ist ihre Pflicht, miteinander zu beraten und Gott zuliebe auf die Interessen Seiner Diener zu achten, wie sie auf ihre eigenen Interessen achten, und das zu wählen, was richtig und ziemlich ist. So hat es der Herr, euer Gott, euch befohlen. Hütet euch, dass ihr nicht unbeachtet lasset, was in Seinem Tablet klar offenbart ist. Fürchtet Gott, o ihr, • die ihr versteht! Bahá'u'lláh, A Synopsis and Codification of the Kitáb-i-Aqdas, S. 13

Während der Sitzung geziemt es ihnen, zugunsten der Diener Gottes über Dinge zu sprechen, die mit den Angelegenheiten und Interessen des Gemeinwohls zu tun haben. Zum Beispiel muss das Lehren der Sache Gottes Vorrang genießen, da es ein Gegenstand von überragender Wichtigkeit ist; dadurch sollen alle Menschen in das Zelt der Einheit treten und alle Völker der Erde als ein einziger Körper gesehen werden...
Das Lehren der Sache Gottes muss nach den Verhältnissen des Zeitalters und der Zeitläufe aufgefasst werden, damit erkannt wird, welcher Weg am besten einzuschlagen ist. Andere Fragen sollten in ähnlicher Weise behandelt werden. Sie (die Ratsmitglieder) müssen jedoch dafür sorgen, dass nichts im Widerspruch zu den göttlichen Versen, die in dieser herrlichen Offenbarung herabgesandt wurden, vor sich geht, weil nichts als das, was vorgeschrieben wurde von Gott, dem Wahrhaften — gepriesen sei Seine Herrlichkeit —, den Interessen Seiner Diener nützen würde.
Er ist in Wahrheit barmherziger zu euch, als ihr es zu euch selbst seid. Er, wahrlich, ist der Eine, der Wissende, der über alles wohl unterrichtet ist.
Sollten diese Menschen die verordneten Bedingungen erfüllen, so wird ihnen wirklich durch Seine unsichtbaren Gaben geholfen werden. Dies ist wahrlich eine Sache, deren Wohltaten allen Menschen verliehen werden.
Bahá'u’lláh, aus einem neu übersetzten Tablet [14][15]


Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezogensein zu Seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner erhabenen Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften erwerben, wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt. An diesem Tage sind beratende Körperschaften von größter Wichtigkeit und eine grundlegende Notwendigkeit. Gehorsam ihnen gegenüber ist wesentlich und verbindlich. Ihre Mitglieder müssen in solcher Weise miteinander beraten, dass sich kein Anlass für Unwille oder Zwietracht ergibt. Dies ist erreichbar, wenn jedes Mitglied in vollkommener Freiheit seine eigene Meinung äußert und seine Beweisführung vorbringt. Sollte jemand widersprechen, darf er sich auf keinen Fall verletzt fühlen, denn erst wenn Angelegenheiten vollständig erörtert sind, kann sich der richtige Weg zeigen. Der strahlende Funke der Wahrheit erscheint erst nach dem Zusammenprall verschiedener Meinungen. Wenn nach der Beratung ein Beschluss einstimmig gefasst wird, ist dies schön und gut; wenn aber, was der Herr verhüten möge, sich Meinungsverschiedenheiten ergeben sollten, muss die Stimmenmehrheit maßgebend sein.
Abdu'l-Bahá, zitiert in Bahá'í Administration, S. 21—22

Immer, wenn ihr das Beratungszimmer betretet, sprecht dieses Gebet mit einem Herzen, das in der Liebe zu Gott schlägt, und einer Zunge, die rein ist von allem außer dem Gedenken an Ihn, auf dass der Allmächtige euch gnädig helfe, den höchsten Sieg zu erringen;
"O Gott, mein Gott! Wir sind Deine Diener, die sich in Ergebenheit Deinem heiligen Angesicht zugewandt und sich an diesem herrlichen Tag von allem außer Dir gelöst haben. Wir sind zusammengekommen in dieser geistigen Versammlung, einig in unseren Absichten und Gedanken, und wir stimmen miteinander überein in dem Vorsatz, Dein Wort vor der Menschheit zu erhöhen. O Herr, unser Gott! Mache uns zu Zeichen Deiner göttlichen Führung, zu Bannern Deines erhabenen Glaubens unter den Menschen, zu Dienern Deines mächtigen Bündnisses, o Du unser höchster Herr, — zu Offenbarungen Deiner göttlichen Einheit in Deinem Reich Abhá und zu leuchtenden Sternen, die über alle Gebiete scheinen. Herr, hilf uns, dass wir Meere werden, die in den Wogen Deiner wunderbaren Gnade branden, Ströme, die von Deinen allherrlichen Höhen fließen, gute Früchte am Baum Deiner himmlischen Sache, Bäume, die der Windhauch Deiner Gaben in Deinem himmlischen Weinberg bewegt. O Gott, mache unsere Seelen abhängig von den Versen Deiner göttlichen Einheit, unsere Herzen fröhlich durch den Strom Deiner Gnade, damit wir zusammenfließen wie die Wellen eines Meeres und ineinanderschmelzen wie die Strahlen Deines glänzenden Lichtes, damit unsere Gedanken, unsere Absichten, unsere Gefühle eine Wirklichkeit werden, die den Geist der Einheit über die ganze Welt hin kündet! Du bist der Gnädige, der Gütige, der Schenkende, der Allmächtige, der Barmherzige, der Mitleidvolle."
'Abdu'l-Bahá, zitiert in Bahá'í Administration, S. 20 f., vgl. Bahá'í-Gebete, 1971, Nr. 40

Die erste Bedingung ist vollkommene Liebe und Harmonie unter den Mitgliedern des Rates. Sie müssen völlig frei sein von Entfremdung, und sie müssen in sich selbst die Einheit Gottes offen-. baren, denn sie sind die Wellen eines Meeres, die Tropfen eines Stromes, die Sterne eines Himmels, die Strahlen einer Sonne, die Bäume eines Gartens, die Blumen eines Beetes. Sollten Harmonie im Denken und vollkommene Einheit nicht vorhanden sein, wird die Zusammenkunft zersplittern, und die Sitzung ist umsonst gewesen. Die zweite Bedingung: Sie müssen, wenn sie zusammenkommen, ihr Angesicht dem Königreich der Höhe zuwenden und um Hilfe aus dem 'Reiche der Herrlichkeit bitten. Sodann müssen sie in völliger Ergebenheit, Höflichkeit, Würde, Sorgfalt und Mäßigung ihre Ansichten zum Ausdruck bringen. Sie müssen in jeder Angelegenheit nach der Wahrheit forschen und nicht auf ihrer eigenen Meinung beharren; denn Starrsinn und hartnäckiges Festhalten an der eigenen Meinung wird schließlich zu Uneinigkeit und Streit führen, und die Wahrheit wird verborgen bleiben. Die ehrenwerten Mitglieder sollen ihre eigenen Gedanken in aller Freiheit aussprechen, und es ist in keiner Weise jemandem erlaubt, die Gedanken eines anderen herabzusetzen; man muss vielmehr die Wahrheit mit Mäßigung darlegen, und sollten sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, so muss die Stimmenmehrheit entscheiden, und alle müssen gehorchen und sich der Mehrheit fügen. Es ist außerdem nicht erlaubt, dass irgendeines der ehrenwerten Mitglieder innerhalb oder außerhalb der Sitzung einen zuvor gefassten Beschluss beanstandet oder kritisiert, selbst wenn dieser Beschluss nicht richtig wäre; denn solche Kritik würde verhindern, dass irgendein Beschluss durchgesetzt wird. Kurz: Was auch immer in Harmonie, Liebe und Reinheit des Beweggrundes zusammengefügt wird, dessen Ergebnis ist Licht; aber sollte die geringste Spur von Entfremdung vorherrschen, wird das Ergebnis Dunkel über Dunkel sein, ...Wenn dies auf solche Weise beachtet wird, dann wird jene Versammlung von Gott sein, andernfalls aber wird sie zu Kälte und Abneigung führen, die vom Bösen herkommen. 'Abdu'l-Bahá, zitiert in Bahá'í Administration, S.22 [16][17]

Alle Diskussionen müssen auf geistige Dinge begrenzt werden. Diese betreffen die Ausbildung der Menschen, die Unterweisung der Kinder, die Unterstützung der Armen, die Hilfe für die Schwachen in allen Klassen der Welt, Freundlichkeit zu allen Völkern, die Verbreitung der Düfte Gottes und die Erhöhung Seines heiligen Wortes. Sollten sie (die Mitglieder dieses Rates) sich bemühen, diese Bedingungen zu erfüllen, wird ihnen die Gnade des heiligen Geistes zuteil, und jener Rat wird ein Mittelpunkt göttlicher Segnungen werden; das Heer der göttlichen Bestätigung wird ihnen zu Hilfe kommen, und Tag für Tag werden sie eine neue Ausgießung des Geistes erlangen.
'Abdu'1-Bahá, zitiert in Bahá'í Administration, S.22—23

Sorgfältige Lektüre einiger Worte Bahá'u'lláhs und 'Abdu'1-Bahás über die Pflichten und Aufgaben der Geistigen Räte in jedem Land, (die später als örtliche Häuser der Gerechtigkeit zu bezeichnen sind) offenbart eindringlich die Heiligkeit ihrer Natur, die große Reichweite ihrer Tätigkeit und die schwerwiegende Verantwortung, die auf ihnen ruht. ...
Die Aufgabe des Lehrens, seine Lenkung, seine Mittel und Wege, seine Ausweitung und Festigung, so lebenswichtig dies alles für die Interessen der Sache ist, bilden keineswegs das einzige Problem, das die volle Aufmerksamkeit dieser Räte erhalten sollte. Sorgfältiges Studium der Schriften Bahá'u'lláhs und 'Abdu'1-Bahás wird zeigen, dass den gewählten Vertretern der Freunde an jedem Ort andere, gleich wichtige Pflichten für die Interessen der Sache übertragen sind.
Es obliegt ihnen, aufmerksam und vorsichtig, taktvoll und wachsam zu sein, den Tempel der Sache zu allen Zeiten vor den Pfeilen der Unheilstifter und dem Ansturm des Feindes zu schützen. Sie müssen sich bemühen Freundschaft und Eintracht zwischen den Freunden zu fördern, aus jedem Herzen jede bleibende Spur von Misstrauen, Kälte und Entfremdung zu löschen und an deren Stelle aktive und rückhaltlose Zusammenarbeit für den Dienst der Sache zu sichern.
Sie müssen ihr Äußerstes tun, um zu allen Zeiten den Armen, den Kranken, den Körperbehinderten, den Waisen, den Witwen hilfreich die Hand zu reichen, ohne Rücksicht auf Farbe, Kaste und Glauben.
Mit allen zu Gebote stehenden Kräften müssen sie die stoffliche wie die geistige Aufklärung der Jugend als Grundlage der Kindererziehung vorantreiben; wo immer möglich, müssen sie Bahá'í-Lehrinstitute errichten, deren Tätigkeit organisieren und überwachen, und die besten Mittel für ihren Fortschritt und ihre Entwicklung bereitstellen. ...
Sie müssen die regelmäßigen Zusammenkünfte der Freunde, die Fest- und Gedenktage wie auch die besonderen Versammlungen vorbereiten, die dazu bestimmt sind, die gesellschaftlichen, bildungspolitischen und geistigen Interessen ihrer Mitmenschen zu fördern.
Dies sind die wichtigsten Verpflichtungen der Mitglieder eines jeden Geistigen Rates.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 20 und 31—39

...Er glaubt, dass Sie sich in vollstem Vertrauen an Ihren örtlichen Rat wenden und seine Hilfe, seine Empfehlungen suchen sollten. Diese Körperschaften haben die heilige Pflicht, den Gläubigen in jeder Hinsicht, soweit es in ihrer Macht steht und sie darum gebeten werden, zu helfen und zu raten, sie zu schützen und zu führen. In der Tat wurden die Räte für den Zweck eingesetzt, Ordnung, Einigkeit und Gehorsam dem Gesetz Gottes gegenüber unter den Gläubigen aufrecht zu erhalten.
Sie sollten zu ihnen gehen, wie ein Kind zu seinen Eltern gehen würde...
Aus einem Brief vom 28. September 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [18][19]


Bahá'u'lláh hat das Versprechen gegeben, dass in jedem Geistigen Rat, in dem Einheit und Eintracht herrscht, Sein Geist der Herrlichkeit nicht nur gegenwärtig sei, sondern auch alle Freunde in all ihrer Beratung belebe, unterstütze und führe.
Einheit ist das, wozu der Hüter die Freunde fortgesetzt aufruft; denn wo ein vereinter Wille besteht, kann nichts den Kräften des Aufbaus und der Entwicklung wirksam entgegentreten und sie hemmen.
Aus einem Brief vom 17. November 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, US Bahá’í News, Nr. 190, Dezember 1946

Die Mitglieder dieser Geistigen Räte müssen ihrerseits eigene Neigungen und Abneigungen, persönliche Lust und Liebe völlig außer Acht lassen und ihre Aufmerksamkeit auf solche Maßnahmen richten, die dem Wohlergehen und Glück der Bahá'í-Gemeinde förderlich sind und dem Gemeinwohl dienen.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 41

Eines sollten wir weiterhin eingedenk sein: An der tiefsten Wurzel der Sache Gottes liegt der unbestreitbare Rechtsgrundsatz persönlicher Selbstäußerung. Jeder hat die Freiheit, seinem Gewissen Ausdruck zu verleihen und seine Ansichten vorzutragen...
Und wenn sie zu einem bestimmten Entschluss kommen müssen, sollten sie sich nach leidenschaftsloser, bedachter und aufrichtiger Beratung Gott im Gebet zuwenden; sie sollten mit Ernst, Überzeugung und Mut ihre Stimme abgeben und sich an die Stimme der Mehrheit halten, die — wie unser Meister gesagt hat — die Stimme der Wahrheit ist, die niemals angefochten werden darf, und die immer vorbehaltlos durchgesetzt werden muss. Dieser Stimme der Wahrheit müssen die Freunde aufrichtig folgen und sie als das einzige Mittel betrachten, um den Schutz und den Fortschritt der Sache Gottes zusichern.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 63—64


Es wird von den Bahá'í nicht verlangt, in einem Geistigen Rat gegen ihr Gewissen zu stimmen. Es ist besser, wenn sie sich der Ansicht der Mehrheit beugen, so dass diese Ansicht einhellig wird. Aber dazu sind sie nicht gezwungen. Was sie jedoch tun müssen, ist, sich an den Beschluss der Mehrheit halten, weil dieser Beschluss das ist, was wirksam wird. Sie sollten nicht herumgehen und die Amtsgewalt des Rates untergraben, indem sie sagen, sie stimmten mit der Mehrheit nicht überein. Mit anderen Worten: Sie müssen der Sache Gottes den ersten Stellenwert geben und nicht ihren eigenen Meinungen.
Er (ein GR-Mitglied) kann den Geistigen Rat bitten, eine Angelegenheit noch einmal zu überlegen, aber er hat kein Recht, den Rat dazu zu zwingen oder Uneinigkeit zu verursachen, weil der Rat keine Änderung will. Stimmeneinheit ist vorzuziehen, aber sie kann den Ratsmitgliedern gewiss nicht aufgezwungen werden durch künstliche Methoden, wie sie in anderen Gesellschaften gebräuchlich sind.
Aus einem Brief vom 19. Oktober 1947 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen; US Bahá'í News Nr. 202, Dezember 1947

Aber ehe die Mehrheit des Geistigen Rates zu einer Entscheidung kommt, ist es nicht nur das Recht, sondern die heilige Pflicht eines jeden Mitgliedes, seine Ansichten frei und offen zum Ausdruck zu bringen, ohne sich zu fürchten, 'irgendeinem anderen Mitglied zu missfallen oder sich ihm zu entfremden. Im Hinblick auf dieses wichtige administrative Prinzip der freien und offenen Beratung möchte der Hüter Ihnen raten, die Methode aufzugeben, andere Mitglieder zu bitten, Ihre Meinung und Ihre Vorschläge zu äußern. Dieser indirekte Weg, dem Rat Ihre Ansichten darzulegen, schafft nicht nur eine Atmosphäre der Heimlichkeit, die dem Geist der Sache völlig fremd ist; so dürfte es auch zu vielen Missverständnissen und Verwicklungen kommen. Ratsmitglieder müssen Zivilcourage besitzen; sie müssen aber auch dem wohlbedachten Urteil und den Anordnungen der Mehrheit aller Ratsmitglieder rückhaltlos und unbedingt gehorchen.
Aus einem Brief vom 28. Oktober 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [20][21]

Die Freunde sollten sich nicht durch die Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Mitgliedern eines Rates bestehen mögen, entmutigen lassen; denn die Erfahrung zeigt und des Meisters Worte bezeugen, dass bei allen Beratungen Meinungsverschiedenheiten einen wertvollen Zweck erfüllen. Nur wenn die Meinung der Mehrheit einmal festgestellt ist, sollten ihr alle Mitglieder des Rates ohne weiteres und rückhaltlos gehorchen und sie gewissenhaft ausführen. Geduld und Zurückhaltung sollten indessen zu allen Zeiten die Besprechungen und Beratungen der gewählten Vertreter örtlicher Gemeinden auszeichnen, und sie sollten' sich unter keinen Umständen in fruchtlose Haarspaltereien einlassen.
Aus einem Brief vom 16. April 1939 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Es gibt nur ein Prinzip, nach dem die Beratung eines Geistigen Rates durchzuführen ist, und das ist der Vorrang des Mehrheitswillens. Mehrheitsentscheidungen müssen vom Rat mutig angenommen und durchgeführt werden, ganz ohne Rücksicht darauf, dass eine Minderheit starrsinnig eigenen Ansichten nachhängen mag.
Aus einem Brief vom 20, November 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Er... machte ihnen (den Mitgliedern eines örtlichen Rates) klar, dass der Standpunkt 'Alle für einen und einer für alle' ein sehr irriger wäre. Innerhalb seines Rechtsbereiches ist ein Geistiger Rat als Treuhandgremium des Glaubens eingesetzt. Seine Mitglieder müssen zu jeder Zeit die Interessen des Glaubens über die Persönlichkeit stellen, und jede Angelegenheit, die dem Rat zur Kenntnis gebracht wird, unparteiisch untersuchen. Theoretisch ist es immer möglich, dass ein Mitglied des Rates unwürdig oder unaufrichtig ist. Die Haltung, irgendein Tadel oder eine Anklage gegen ein Mitglied des Rates sei gleichbedeutend mit einer Anklage gegen die ganze Körperschaft, ist völlig falsch. Ein Geistiger Rat muss den Glauben beschützen; eines seiner Mitglieder darf er weder blind beschuldigen noch blind verteidigen.
Die Bahá'í müssen lernen, Persönlichkeiten zu vergessen und die sehr menschliche Neigung überwinden, Partei zu ergreifen und für die so gewählte Partei zu kämpfen. Sie müssen auch lernen, von dem hohen Grundsatz der Beratung wirklichen Gebrauch zu machen. Bei den Neunzehntagefesten ist für die Gemeinde eine Zeit festgesetzt, zu der sie ihrem Rat Ansichten vortragen und Vorschläge machen soll; der Rat und die Gläubigen sollten diesem beglückenden Zeitabschnitt der Beratung erwartungsvoll entgegensehen und ihn weder fürchten noch fallen lassen. Ebenso sollten die Mitglieder des Rates ihre Beschlüsse ausführlich besprechen und dabei den Interessen der Sache den Vorrang geben, nicht den Persönlichkeiten; der Wille der Mehrheit ist entscheidend...
Eines der erlösenden Heilmittel, die Bahá'u'lláh einer kranken Welt gegeben hat, ist der Geistige Rat (der in Zukunft zum Haus der Gerechtigkeit werden wird); seine Mitglieder tragen eine hochheilige, schwere Verantwortung; seine Kraft, die Gemeinde zu lenken, ihre Mitglieder zu beschützen und ihnen beizustehen, ist ebenfalls sehr groß.
Aus einem Brief vom 30. Juni1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in Deutschland und Österreich



Teilnahme und Rücktritt
Wenn ein Mitglied an den Sitzungen seines örtlichen Rates nicht regelmäßig teilnehmen kann, ist es ihm offensichtlich unmöglich, seine ihm obliegenden Pflichten als Vertreter der Gemeinde zu erfüllen. Die Mitgliedschaft in einem örtlichen Geistigen Rat umfasst in der Tat die Pflicht und die Befähigung, in enger Verbindung mit der örtlichen Bahá’í-Arbeit zu stehen, und die Möglichkeit, regelmäßig an den Sitzungen des Geistigen Rates teilzunehmen....
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis , Principles of Bahá’í Administration, S. 50 [22][23]

...Es würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, wollte man den Geistigen Räten erlauben, für die Nichtteilnahme ihrer Mitglieder an den Sitzungen des Rates eine Zeitgrenze zu setzen, jenseits deren jemand automatisch aus einem Geistigen Rat ausscheidet und eine Vakanz festgestellt wird ... Räte sollten keine Frist setzen, nach deren Ablauf jemand ausgeschlossen wird. Jeder Fall längerer Abwesenheit von Sitzungen eines Geistigen Rates sollte von diesem Rat einzeln behandelt werden; wenn zu ersehen ist, dass jemand nicht an den Sitzungen teilzunehmen wünscht, durch Krankheit oder durch Reisen verhindert ist, könnte rechtmäßig eine Vakanz festgestellt und ein neues Mitglied nachgewählt werden.
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, USBahá'í NewsNr. 208, Juni 1948

Zu Ihrer Frage, ob es einem Gläubigen erlaubt sei, von einem örtlichen Rat zurückzutreten: Unter besonderen Umständen wie aus Krankheitsgründen kann jemand dies tun, aber nur nach, niemals vor seiner Wahl zur Mitgliedschaft in einem Geistigen Rat. Persönliche Meinungsverschiedenheiten und Misshelligkeiten zwischen Ratsmitgliedern bieten sicherlich keinen ausreichenden Grund für einen solchen Rücktritt; auch können sie die Abwesenheit von den Ratssitzungen keineswegs rechtfertigen. Durch den Zusammenprall persönlicher Meinungen wird, wie 'Abdu'1-Bahá erklärte, der Funke der Wahrheit oft entzündet und göttliche Führung offenbar.
Aus einem Brief vom 19. April 1939 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Das Heilmittel gegen Uneinigkeit in einem Rat kann nicht im Rücktritt oder in der Abwesenheit irgendeines seiner Mitglieder bestehen. Der Rat muss lernen,- trotz störender Elemente als Ganzes weiterzuwirken; andernfalls würde das ganze System durch Ausnahmen von der Regel unglaubwürdig werden.
Aus einem Brief vom 20. November 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen



Verhältnis des Geistigen Rates zu den Gläubigen
Laßt uns auch immer eingedenk sein, dass der Grundton der Sache Gottes nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Gemeinschaft ist, nicht willkürliche Macht, sondern der Geist freier und liebevoller Beratung. Nichts außer dem Geist eines wahren Bahá'í kann je hoffen, die Prinzipien der Gnade und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Gehorsams, der Heiligkeit persönlicher Rechte und der Selbsthingabe, der Wachsamkeit, Verschwiegenheit und Vorsicht einerseits, und der Freundschaft, der Offenheit und des Mutes andererseits zu versöhnen.
Die Pflichten derer, die die Freunde frei und gewissenhaft als ihre Vertreter gewählt haben, sind nicht weniger lebenswichtig und bindend als die Pflichten jener, die sie ausgewählt haben. Es ist nicht ihre Aufgabe zu diktieren, sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel wie möglich auch mit den Freunden, die sie vertreten. Sich selbst sollten sie nicht anders sehen, denn als erwählte Werkzeuge für die noch wirksamere, noch würdigere Darbietung der Sache Gottes. Niemals sollten sie sich zu der irrigen Meinung verleiten lassen, sie seien die Schmuckstücke im Mittelpunkt der Sache Gottes, den anderen wesenhaft überlegen an Fähigkeit und. Verdienst, die alleinigen Förderer göttlicher Lehren und Prinzipien. Mit tiefster Demut sollten sie an ihre Aufgabe herangehen und bestrebt sein, durch ihre Aufgeschlossenheit, ihren hohen Sinn für Gerechtigkeit, ihr Pflichtbewusstsein, ihre Aufrichtigkeit, Bescheidenheit und völlige Hingabe an die Wohlfahrt und die Interessen der Freunde, an die Sache Gottes und die Menschheit nicht nur das Vertrauen, die wirksame Unterstützung und Achtung derer zu gewinnen, denen sie dienen, sondern auch ihre Wertschätzung und ihre wirkliche Zuneigung. Zu allen Zeiten müssen sie den Geist der Abgeschlossenheit und den Geruch der Geheimniskrämerei vermeiden, müssen sich von anmaßendem Benehmen freimachen und jede Art von Vorurteil und Leidenschaft aus ihren Beratungen verbannen. Innerhalb der Grenzen weiser Zurückhaltung sollten sie die Freunde ins Vertrauen ziehen, sie mit ihren Plänen vertraut machen, ihren Rat und ihre Empfehlung suchen.
Shoghi Effendi, Bahá'íAdministration, S. 63—64 [24][25]

Das erste Erfordernis der Führung, unter einzelnen wie unter Geistigen Räten, ist die Fähigkeit, die Energien und Kenntnisse einzusetzen, die in den Reihen der Mitglieder vorhanden sind. Sonst werden die fähigeren Mitglieder der Gruppe vom Hauptziel abspringen und versuchen, anderswo ein Arbeitsfeld zu finden, in dem sie ihre Kräfte verwenden können.
Shoghi Effendi hofft, dass die Geistigen Räte ihr Möglichstes tun werden, Lehrtätigkeiten so zu planen, dass jeder einzelne beschäftigt ¡st.
Aus einem Brief vom 30. August 1930 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den Vereinigten Staaten und Kanada

Die Verwalter des Gottesglaubens müssen wie Hirten sein. Ihr Ziel sollte es sein, alle Zweifel, Missverständnisse und schädlichen Differenzen zu zerstreuen, die in der Gemeinschaft der Gläubigen aufkommen mögen. Dies können sie im rechten Umfang erreichen, sofern sie erfüllt sind von einem wahren Sinn der Liebe zu ihren Brüdern, verbunden mit dem festen Entschluss, in allen Fällen, die ihnen unterbreitet werden, mit Gerechtigkeit zu handeln.
Aus einem Brief vom 9. März 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Es gibt keine drängendere Aufgabe als die Sicherung vollkommener Eintracht und Freundschaft unter den Freunden, besonders zwischen den örtlichen Räten und den einzelnen Gläubigen. Die örtlichen Räte sollten den einzelnen Gläubigen Vertrauen einflößen, und diese wiederum sollten ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des örtlichen Rates zu halten: Beide Seiten müssen lernen, zusammenzuarbeiten und sich darüber klar zu werden, dass nur durch Zusammenarbeit die Institutionen der Bahá'í-Sache bestmöglich ohne Unterbrechung wirksam sein können. Der Gehorsam dem örtlichen Geistigen Rat
gegenüber sollte uneingeschränkt und rückhaltlos sein, jene Körperschaft aber sollte ihre Anweisungen in solcher Weise geben, dass der
-Eindruck vermieden wird, sie werde von diktatorischen Motiven beseelt. Der Geist der Sache Gottes ist ein Geist wechselseitiger Zusammenarbeit, nicht ein Geist der Diktatur. Aus einem Brief vom 28. Oktober 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen



Verhältnis der Gläubigen zum Geistigen Rat
Es ist die Pflicht eines jeden, keinen Schritt zu unternehmen, ohne sich mit dem Geistigen Rat zu besprechen, und alle müssen gewisslich mit Herz und Geist seinem Gebot gehorchen und ihm folgen, damit alle Dinge richtig geordnet und wohl geregelt seien. Andernfalls wird jeder nach seinem eigenen Gutdünken handeln, wird seinen persönlichen Wünschen folgen und dem Glauben Schaden zufügen.
'Abdu'l-Bahá, zitiert in Bahá'í Administration, S.21

...Alle Angelegenheiten ohne Ausnahme, welche die Interessen der Sache an... (einem) Ort betreffen, sei es im persönlichen oder im gemeinschaftlichen, sollten ausschließlich dem Geistigen Rat dieses Ortes unterbreitet werden, der darüber entscheiden wird — es sei denn, es wäre eine Angelegenheit von nationalem Interesse; in diesem Fall müsste sie dem Nationalen Rat unterbreitet werden.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 23 [26][27]


Damit Uneinigkeit und Spaltung vermieden werde, damit die Sache nicht widerstreitenden Auslegungen zum Opfer falle und dadurch ihre Reinheit und ursprüngliche Kraft verliere, damit ihre Angelegenheiten wirkungsvoll und schnell geleitet werden, ist es nötig, dass jeder • einzelne gewissenhaft und aktiv an der Wahl dieser Geistigen Räte teilnimmt, sich an ihre Entscheidungen hält, ihre Beschlüsse durchsetzt und aus vollem Herzen mit ihnen zusammenarbeitet bei ihrer Aufgabe, das Wachstum der Bewegung in allen Regionen anzuregen: Shoghi Effendi, Bahá'íAdministration, S. 41

Ich billige völlig das Prinzip und halte es aus ganzem Herzen und uneingeschränkt aufrecht, dass Persönlichkeiten nicht zu Mittelpunkten gemacht werden sollten, um die sich die Gemeinde dreht, sondern dass sie unter allen Umständen, wie groß auch immer ihre Verdienste seien, den rechtmäßig begründeten Räten untergeordnet werden sollten. Dieses Kardinalprinzip der Bahá'í-Gesellschaftsordnung können Sie und Ihre Mitarbeiter niemals überbewerten oder überbetonen.
Shoghi Effendi, in: Principies of Bahá’í Administration, S.57

Hinsichtlich des Grundsatzes, dass die Sache Gottes nicht um irgendeine Bahá’í-Persönlichkeit kreisen darf, wünscht der Hüter klarzustellen, dass niemals beabsichtigt war, besonders befähigten individuellen Lehrern nicht jedwede Ermutigung und Möglichkeit, in der Öffentlichkeit zu sprechen, seitens der örtlichen Räte zukommen zu lassen. Der Hüter meinte vielmehr, die Persönlichkeit und Beliebtheit eines solchen Redners sollten niemals die Autorität oder den Einfluss der gewählten Vertreter jeder örtlichen Gemeinde schmälern können. Ein solcher Bahá'í-Lehrer sollte nicht nur die Genehmigung, den Rat und den Beistand der Körperschaft suchen, welche die Sache Gottes an seinem Ort vertritt, sondern er sollte sich bemühen, jedwede Anerkennung, die ihm zuteil wird, der gemeinschaftlichen Weisheit und Fähigkeit des Rates zuzuschreiben, unter dessen Hoheit er seine Dienste leistet. Geistige Räte, nicht Einzelpersonen, bilden die Grundmauern der Bahá'í-Gesellschaftsordnung. Alles andere muss den besten Interessen dieser gewählten Treuhänder und Förderer der Gesetze Bahá'u'lláhs untergeordnet, dienstbar und förderlich sein. Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis, in: Principles of Bahá’íAdministration, S. 18—19

Hinsichtlich der Beratung: Jeder kann eine Angelegenheit dem Rat zur Behandlung unterbreiten, gleichviel, ob der andere dies wünscht oder nicht. In Angelegenheiten, welche die Sache Gottes berühren, sollte der Geistige Rat, wenn er dies für nötig hält, selbst dann eingreifen, wenn beide Seiten dies nicht wünschen; denn der ganze Zweck der Geistigen Räte ist es, den Glauben, die Gemeinden und den einzelnen Bahá'í gleichermaßen zu schützen.
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis, Principles of Bahá’í Administration, S. 57
Die Gläubigen sollten lernen, sich häufiger um Rat und Hilfe an ihre Geistigen Räte zu wenden, und dies zu einem früheren Zeitpunkt. Andererseits sollten die Räte mit mehr Wachsamkeit und einem tieferen Gefühl für die gemeinsame Verantwortung in jeder Situation handeln, die dem Ansehen des Glaubens in den Augen der Öffentlichkeit schaden könnte. Wenn der Rat Beschlüsse gefasst hat, müssen diese von allen, die es angeht, getreulich und bereitwillig durchgeführt werden.
Aus einem Brief vom 13. März 1944 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Eine der Grundwahrheiten unserer Gesellschaftsordnung, die, wie wir nicht vergessen dürfen, das Vorbild unserer Weltordnung werden wird, ist die, dass selbst der schlecht überlegte Beschluss eines Rates aufrecht erhalten werden muss, um die Einheit der Gemeinschaft zu wahren. Berufung gegen die Entscheidung des örtlichen Rates kann beim Nationalen Rat eingelegt werden. ...Der Grundsatz der Amtsgewalt, mit denen unsere gewählten Körperschaften belehnt sind, muss jedoch aufrecht erhalten werden. Das gehört nicht zu den Dingen, die ohne Prüfung und Probe lernbar sind.
Aus einem Brief vom 30, Juni 1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat van Deutschland und Österreich [28][29]


Die Gläubigen sollten den Vorschriften und Anordnungen ihres Geistigen Rates vertrauen, selbst wenn sie nicht davon überzeugt sein sollten, dass diese Beschlüsse gerecht und zweckmäßig sind. Wenn der Rat durch Stimmenmehrheit seiner Mitglieder zu einem Beschluss gekommen ist, sollten die Freunde bereitwillig gehorchen. Besonders jene Mitglieder im Rat, deren Meinung jener der Mehrheit der anderen Mitglieder zuwiderläuft, sollten der Gemeinde ein gutes Beispiel geben, indem sie ihre persönlichen Ansichten dem Grundsatz des Mehrheitsentscheides, auf den die Wirksamkeit aller Bahá’í-Räte gebaut ¡st, zum Opfer bringen.
Aus einem Brief vom 28. Oktober 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an einen einzelnen Gläubigen

Der Geistige Rat mag einen Fehler machen, wenn aber, wie der Meister ausführte, die Gemeinde oder der einzelne Bahá'í sich nicht an die Ratsbeschlüsse halten, ist das Ergebnis noch schlechter, weil die Institution als solche untergraben wird. Sie muss gestärkt werden, damit sie die Prinzipien und Gesetze des Glaubens aufrecht erhält. Er sagt uns, Gott wird richtigstellen, was falsch gemacht wurde. Darauf müssen wir vertrauen und unseren Geistigen Räten gehorchen. Darum fordert er (Shoghi Effendi) Sie dringend auf, unter der Anleitung Ihres Bahá'í-Rates zu arbeiten, Ihre Verantwortung als stimmberechtigtes Mitglied anzunehmen und Ihr Bestes zu tun, um Eintracht in der Gemeinde zu schaffen.
Aus einem Brief von 1949 im Auftrag Shoghi Effendis an einen einzelnen Gläubigen
Wovor der Meister die Freunde zu beschützen wünschte, war fortgesetzter Hader und Starrsinn. Ein Bahá'í kann den Geistigen Rat fragen, warum ein bestimmter Beschluss gefasst wurde, und höflich um nochmalige Beratung bitten. Aber damit muss er es bewenden lassen und nicht weitermachen, Spaltung in örtliche Angelegenheiten zu bringen, indem er auf seiner eigenen Ansicht beharrt. Dies gilt ebenso für ein Mitglied des Rates. Wir alle haben ein Recht auf eigene Meinungen, wir müssen auf mannigfaltige Weise denken; aber ein Bahá'í muss den Mehrheits Beschluss seines Rates annehmen, indem er erkennt, dass Annahme und Eintracht — selbst wenn ein Fehler gemacht wurde — das wahrhaft Wichtige ist und dass, wenn wir der Sache richtig, auf Bahá'í-Weise, dienen, Gott alles, was falsch gemacht wurde, am Ende richtigstellen wird.
Aus einem Brief vom 19. Oktober 1947 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, US Bahá'í News Nr. 202, Dezember 1947

Wie die einzelnen Gläubigen verpflichtet sind, ihren Geistigen Rat zu unterstützen und zu fördern, um die Einheit des Glaubens zu wahren und um seine keimende Weitordnung zu stärken, so müssen die örtlichen Räte ihren nationalen Vertretern gehorchen und helfen. Je enger die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und nationalen Räten ist, desto größer wird die Macht, die Ausstrahlung sein, die von diesen Institutionen über die leidenden Massen der Menschheit strömen kann und muss.
Aus einem Brief vom 29. Juli 1942 im Auftrag von Shoghi Effendi an einen Gläubigen



Ausblick auf die Zukunft
Der Verwaltungsmechanismus der Sache Gottes hat sich nun genügend entwickelt; sein Zweck und sein Ziel sind hinreichend gut erfaßt und verstanden, seine Methode und Arbeitsweise ist jedem Gläubigen vertrauter gemacht worden. Somit ist, glaube ich, die Zeit reif dafür, dass er voll und bewusst dem Zweck, für den er geschaffen wurde, nutzbar gemacht wird. Er sollte — dies ist meine feste Überzeugung — einem zweifachen Zweck dienstbar werden: Einerseits sollte er auf eine stetige, stufenweise fortschreitende Ausbreitung der Bahá'í-Bewegung abzielen, und zwar nach Grundsätzen, die zugleich klar, gesund und allumfassend sind; andererseits sollte er die innere Festigung der Arbeit sichern, die schon geleistet ist.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 109 [30] [31]

Die Freunde sollten die Bahá'1-Administration niemals als einen Selbstzweck verkennen. Sie ist lediglich das Werkzeug für den Geist des Glaubens. Diese Sache ist eine Sache, die Gott der Menschheit als ein Ganzes offenbart hat. Sie soll dem ganzen Menschengeschlecht zugute kommen. Der einzige Weg, auf dem sie das tun kann, ist, das Gemeinschaftsleben der Menschheit neu zu gestalten, und ebenso zu versuchen, den einzelnen Menschen neu zu beleben. Die Bahá'í-Administration ist nur die erste Formgebung dessen, was in der Zukunft zum Gesellschaftsleben, zu neuen Gesetzen des Gemeinschaftslebens werden wird. Jetzt beginnen die Gläubigen erst, sie richtig zu erfassen und anzuwenden. Folglich müssen wir Geduld haben, wenn sie uns zuweilen ein wenig selbstbewusst und starr in ihren Arbeitsabläufen vorkommt. Dies rührt daher, dass wir etwas überaus Schwieriges, aber überaus Wundervolles lernen: wie man als Bahá'í-Gemeinschaft nach den herrlichen Lehren des Glaubens zusammenlebt.
Aus einem Brief vom 14. Oktober 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Uns, innig geliebte Mitarbeiter, obliegt die überragende Pflicht, mit ungetrübtem Blick und unablässigem Eifer an der endgültigen Errichtung jenes erhabenen Gebäudes mitzuhelfen, dessen Grundlagen Bahá'u'lláh in unsere Herzen gelegt hat; aus dem allgemeinen Trend der jüngsten Ereignisse, wie dunkel auch immer ihre unmittelbaren Wirkungen seien, neue Hoffnung und Kraft abzuleiten und unaufhörlich mit Inbrunst dafür zu beten, dass Er das Nahen der Verwirklichung jener wunderherrlichen Schau beschleunigen möge, welche die strahlendste Offenbarung Seines Geistes ist, die köstlichste Frucht der köstlichsten Kultur, die die Welt je gesehen hat.
Shoghi Effendi, Botschaft vom 28, November 1931, World Order of' Bahá'u'lláh, S. 48

Und wenn ich jetzt in die Zukunft blicke, hoffe ich zu sehen, wie die Freunde zu allen Zeiten, in jedem Land und von jeder Schattierung des Denkens und des Charakters, sich freiwillig und freudig um ihre örtlichen und besonders um ihre nationalen Aktionszentren scharen und deren Interessen mit völliger Einmütigkeit und Zufriedenheit, mit vollem Verständnis, echter Begeisterung und anhaltender Tatkraft fördern werden. Dies ist wahrscheinlich die einzige Freude und Sehnsucht meines Lebens, denn es ist der Urquell, aus dem alle künftigen Segnungen fließen werden, die breite Grundlage, auf der die Sicherheit des Göttlichen Bauwerkes letzten Endes ruhen muss,
Shoghi Effendi, Bahá'íAdministration, S. 67



DER NATIONALE GEISTIGE RAT
Mitgliedschaft, Amtsgewalt und Aufgabe
Hinsichtlich der Errichtung von "Nationalen Räten" ist es lebenswichtig, dass in jedem Land, wo die Bedingungen günstig sind, wo die Zahl der Freunde zugenommen und eine beträchtliche Höhe erreicht hat, ...unverzüglich ein "Nationaler Geistiger Rat" als Vertreter der Freunde im ganzen Lande errichtet wird.
Sein erster Zweck ist, durch häufige persönliche Beratungen die vielfältigen Tätigkeiten der Freunde und der ötlichen Räte anzuregen, zu vereinigen, zu koordinieren; durch enge und ständige. Verbindung mit dem Heiligen Land muss der Rat neue Maßnahmen einleiten, Ganz allgemein muss er die Angelegenheiten der Sache Gottes in seinem Land leiten.
Er dient auch einem anderen Zweck, der nicht weniger wichtig ist als der erste, denn er soll sich im Laufe der Zeit zum Nationalen Haus der Gerechtigkeit entwickeln (auf das 'Abdu'1-Bahás "Willen und Testament" als "Sekundäres Haus der Gerechtigkeit" hinweist), welches nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Testamentes die Aufgabe haben wird, zusammen mit den anderen Nationalen Räten der Bahá'í-Welt die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, jenes obersten Rates, der die Angelegenheiten der Bewegung in der ganzen Welt führen, organisieren und vereinigen wird, direkt zu wählen. In 'Abdu'l-Bahás Schriften ist ausdrücklich niedergelegt, dass diese Nationalen Räte: durch die Freunde in indirekter Wahl gewählt werden müssen; das heißt, die Freunde in jedem Lande müssen eine gewisse Anzahl von Abgeordneten wählen, die ihrerseits aus allen Freunden in jedem Lande die Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates wählen werden...
Dieser Nationale Geistige Rat muss bis zur Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit einmal im Jahre wiedergewählt werden; er übernimmt offensichtlich eine schwere Verantwortung, denn er hat volle Gewalt über alle örtlichen Räte seines Gebietes. Er wird die Tätigkeiten der Freunde zu leiten, die Sache Gottes umsichtig zu hegen und die Angelegenheiten der Bewegung im allgemeinen zu beaufsichtigen und zu überwachen haben...
Bei ihm liegt auch die Entscheidung, ob eine Streitfrage ihrer Natur nach rein örtlich ist und zur Erwägung und Entscheidung dem örtlichen Rat vorbehalten bleiben sollte, oder ob sie unter die Zuständigkeit des Nationalen Rates fallen und als eine Angelegenheit angesehen werden muss, die von ihm besonders beachtet werden sollte. Der Nationale Geistige Rat wird auch darüber entscheiden, welche Angelegenheiten seiner Meinung nach dem Heiligen Land zur Beratung und Entscheidung übergeben werden sollten.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S, 39—41 Brief vom 12. März 1923 [32][33]

Es ist, so glaube ich fest, von äußerst dringender Wichtigkeit, dass wir — wenn die Einheit von Zweck und Tat in unserer Mitte fest begründet und jede Spur vergangener Feindseligkeit und des Misstrauens aus unseren Herzen verbannt ist — eine einheitliche Front bilden und dabei weise und taktvoll jeden Zwang bekämpfen sollten, der den Geist der Bewegung verdunkeln, Spaltung in ihren Reihen verursachen und unsere Sache durch dogmatische und sektiererische Meinungen einengen könnte.
Die gewählten Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte in der ganzen Bahá'í-Welt sind es, die in erster Linie diese hochwichtige Pflicht zu erfüllen haben; denn ihren Händen würde die Führung und einheitliche Gestaltung aller geistigen Bahá'í-Arbeiten anvertraut, sie sind in den Augen der Menschen ihres Landes dort die höchste Körperschaft, welche die vielfältigen Interessen der Sache amtlich vertritt, fördert und beschützt. Deshalb ist es mein inbrünstiges Gebet und mein höchster Wunsch, dass die unfehlbare Führung Bahá'u'lláhs und die Segnungen unseres geliebten Meisters sie befähigen, allen anderen Bahá’í-Institutionen und örtlichen Räten ein hohes und wahres Beispiel zu geben, und dass sie ihnen zeigen, was vollständige Harmonie, reife Überlegung und rückhaltlose Zusammenarbeit zu erreichen vermögen.
Sollte eine so vornehme, so verantwortliche Körperschaft verfehlen, diese grundlegende Bedingung jedes Erfolgs und jeder Leistung zu erfüllen, müsste sicherlich das ganze Gebäude zerfallen, und der Große Plan der Zukunft, wie er in des Meisters Wille und Testament dargelegt wurde, würde grausam gestört und kläglich verzögert.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 45—46 aus einem Brief vom 9. April 1923

Hinsichtlich der Methode für die Wahl des Nationalen Geistigen Rates ist es klar, dass uns das Testament des Geliebten seinem Text nach keine Anweisung dafür gibt, in welcher Weise diese Räte gewählt werden sollen. In einem Seiner frühesten Sendschreiben, an einen Freund in Persien gerichtet, ist jedoch folgendes ausdrücklich niedergelegt:
"Wann immer die Geliebten Gottes in jedem Lande ihre Abgeordneten bestellen und diese wiederum ihre Vertreter wählen, und diese Vertreter eine Körperschaft wählen, so soll diese Körperschaft als das Oberste Baytu'l-'Adl (das Universale Haus der Gerechtigkeit) angesehen werden."
Aus diesen Worten geht klar hervor, dass 'Abdu'l-Bahá eine dreistufige Wahl für die Bildung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vorsieht und da Sein Wille und Testament ausdrücklich festlegt, dass das "Sekundäre Haus der Gerechtigkeit (das heißt Nationale Räte) die Mitglieder des Universalen Hauses zu wählen hat,'' ist es offenkundig, dass die Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte in Zweckes, für den er geschaffen ist, einzusetzen. Er sollte, dies fühle ich sicher, einem zweifachen Zweck dienstbar gemacht werden: Einerseits sollte er auf eine stetige, stufenweise Ausbreitung der Bewegung zielen, nach Leitlinien, die weit, vernünftig und umfassend sind; andererseits sollte er die innere Festigung der bereits vollbrachten Arbeit sichern. Er sollte sowohl den Antrieb vermitteln, durch welchen die im Glauben ruhenden dynamischen Kräfte sich entfalten, auskristallisieren und das Leben und Verhalten der Menschen formen können, wie auch als Mittel für den Austausch von Gedanken und für die Abstimmung von Tätigkeiten unter den verschiedenen Elementen dienen, welche die Bahá'í-Gemeinschaft bilden...
Dies sind, grob umrissen, die Leitsätze, welche jene, denen die Angelegenheiten der Sache Gottes zur Verwaltung anvertraut wurden, gegenwärtig nach Kräften fördern, erklären und sicher begründen sollten. Nur der Geist unerschütterlichen Glaubens, nur fortwährende Wachsamkeit und geduldiges Bemühen können hoffen, die Verwirklichung dieses unseres sehnlichen Wunsches schließlich zu sichern.
Mögen Amerikas nationale Vertreter sich mit klarer Schau, mit unerschütterlicher Entschlossenheit und neuer Tatkraft erheben, um die heilige Aufgabe, die auszuführen sie entschlossen sind, ganz zu erfüllen.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 109—110, aus einem Brief vom 11. Mai 1926 [34][35]

Nachdem nun der Nationale Geistige Rat ordnungsgemäß konstituiert und seine Amtsträger richtig bestimmt worden sind, obliegt es jedem und allen, solche Maßnahmen einzuleiten und zu fördern, die das Werk festigen, das Sie so gut begonnen haben. Die Einrichtung des Nationalfonds, einer Bahá'í-Zeitschrift, ähnlich dem vom amerikanischen NGR herausgegebenen "News Letter", ein kraftvoller, wohldurchdachter Lehrfeldzug, das beständige, zielbewusste Bemühen, die Tätigkeit der örtlichen Räte und Gruppen in ganz Indien und Burma aufeinander abzustimmen, schließlich die Erstattung ausführlicher, häufiger Berichte nach dem Heiligen Land gehören zu den ersten, drängendsten Erfordernissen des neuen Tages, der über Indien aufgedämmert ist. Ich erwarte sehnlich Ihre Berichte und versichere Sie meiner fortgesetzten Gebete für den Erfolg Ihrer ausdauernden Anstrengungen.''
Shoghi Effendi, aus einem Brief vom 28. Oktober 1926 an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma, zitiert in: Dawn of a NewDay, New Delhi 1970, S. 14—I8

Ich möchte erneut in klarer, kategorischer Sprache den schon aufgestellten Grundsatz der obersten Amtsgewalt des Nationalen Geistigen Rates über alle Angelegenheiten, welche die Interessen des Glaubens im jeweiligen Lande berühren, bestätigen. Es kann keine Kompetenzstreitigkeit, keine Zweigleisigkeit geben, in keinerlei Form, unter keinen Umständen, in keinem Bereich der Bahá'í-Spruchhoheit, örtlich, national oder international. Der Nationale Geistige Rat trägt jedoch, obwohl er der einzige Ausleger seiner Treuhandschaftserklärung und seiner Satzung ist, die unmittelbare und moralische Verantwortung, wenn er einem Rat oder einer Institution seines Rechtsbereichs gestattet, Vorrechte zu missbrauchen oder in der Ausübung von Rechten und Vorrechten nachzulassen. Er ist der vertraute Hüter jeder nationalen Gemeinschaft in der Bahá'1-Welt und die Triebfeder ihrer mannigfaltigen Tätigkeiten und Interessen. Er stellt das einzige Bindeglied dar, das diese Gemeinschaften mit dem Internationalen Haus der Gerechtigkeit verbindet, der höchsten administrativen Körperschaft innerhalb der Sendung Bahá'u'lláhs.
Shoghi Effendi, aus einem Brief vom 11. Juni 1934 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas

Der Hüter war sehr erfreut, von dem Fortschritt zu hören, den der indische Nationale Geistige Rat in dem Bemühen gemacht hat, die Reichweite seiner nationalen Tätigkeiten zu festigen, auszudehnen und zu behaupten. Die Schwierigkeiten auf Ihrem Wege sind riesengroß. Die Verschiedenheiten der Sprache, des sozialen und intellektuellen Hintergrundes machen die Ausführung der Arbeit zweifellos ziemlich schwer; sie mögen zeitweilig die wirksame und reibungslose Arbeit des nationalen Verwaltungsapparates des Glaubens behindern. Dennoch verleihen solche Verschiedenheiten den Beratungen des NGR eine Universalität, die sonst fehlen würde, und geben den Ratsmitgliedern eine Weite des Ausblicks, die zu hegen und zu pflegen ihre Pflicht ist. Nicht Einförmigkeit ist das, was wir bei der Bildung irgendeines nationalen oder örtlichen Rates suchen sollten; denn die Grundlage der Bahá'í-Gesellschaftsordnung ist der Grundsatz der Einheit in der Mannigfaltigkeit, der so eindrücklich und unablässig in den Schriften der Sache Gottes hervorgehoben wird. Verschiedenheiten, die nicht wesentlich sind und den Grundlehren der Sache Gottes nicht widersprechen, sollten erhalten bleiben, während die grundlegende Einheit der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung um jeden Preis erhalten und gesichert werden sollte. Einheit, sowohl des Zieles wie der Mittel, ist wahrlich unerläßlich für das sichere und rasche Arbeiten eines jeden Rates, sei er örtlich oder national.
Shoghi Effendi, aus einem Brief vom 2. Januar 1934 an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma, zitiert in: Dawn of a New Day, S. 47—48 [38][39]

Zu Ihrer Frage über das Recht eines NGR-Mitgliedes, dieser Körperschaft irgendwelche Tatsachen mitzuteilen, von denen er als Mitglied eines örtlichen Rates Kenntnis hat, meint der Hüter, dass die formgerechte Unterbreitung solcher Tatsachen nicht nur das Recht, sondern die Pflicht eines jeden NGR-Mitgliedes ist. Es ist tatsächlich die Verantwortung jedes gewissenhaften und aufrichtigen Gläubigen, der das Vorrecht hat, ein Mitglied des Nationalen Geistigen Rates zu sein, zur allgemeinen Unterrichtung seiner Mitarbeiter in jener Körperschaft alle Tatsachen vorzulegen, die jene Körperschaft braucht, um die zur Beratung anstehenden Fälle untersuchen und erledigen zu können.
Aus einem Brief vom 14, Januar 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma

Die Bildung jedes neuen nationalen Rates muss in der Tat als ein Schritt vorwärts in der Entwicklung der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung des Glaubens angesehen werden. Erst wenn eine ausreichende Zahl solcher nationalen Räte ordnungsgemäß konstituiert worden ist, kann es eine Hoffnung für die zukünftige Ausbreitung der Sache geben.
Alis einem Brief von 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an einen einzelnen Gläubigen, zitiert in Bahá'í News, Nr. 91, April 1935, S. 15

Zu Ihrer Frage, ob es ratsam sei, einen einzelnen Gläubigen mit dem Inhalt von Korrespondenzen des Nationalen Geistigen Rates bekannt zu machen, meint der Hüter, obwohl dies nicht als eine Verpflichtung anzusehen ist, die ein Gläubiger dem Nationalen Rat auferlegen könnte, erscheint es dennoch höchst ratsam, dass der Nationale Geistige Rat jeder solchen von einem Gläubigen geäußerten, Bitte wohlwollende Beachtung schenkt. Er meint, dadurch werde der Eindruck vermieden, der Rat arbeite in einer Atmosphäre völliger Geheimhaltung und sei von diktatorischen Beweggründen getrieben. Die endgültige Entscheidung solcher Angelegenheiten bleibt jedoch völlig dem Ermessen des NGR überlassen. Der Grundsatz, an den immer gedacht werden sollte, ist, dass vom NGR nicht verlangt werden kann, er solle irgendeinem Außenstehenden alle Einzelheiten seiner Arbeit offenlegen. Er kann es tun, wenn er es wünscht, aber niemand hat das Recht, ihn zu irgendeiner Maßnahme zu zwingen. Dies ist natürlich die rein rechtliche Seite der Frage. Aber eine rein juristische Haltung in Angelegenheiten, die die Sache Gottes berühren, besonders jetzt, da der Glaube sich noch im Zustand der Kindheit befindet, ist nicht nur unangemessen, sondern auch voll von unvorhergesehenen Gefahren und Schwierigkeiten. Gläubige und Räte müssen lernen zusammenzuarbeiten, und zwar klug zusammenzuarbeiten, wenn sie ihre Pflichten und Obliegenheiten dem Glauben gegenüber hinreichend zu erfüllen suchen. Und keine solche Zusammenarbeit ist möglich ohne gegenseitiges Mitwissen und Vertrauen.
Aus einem Brief vom 19 Juni 1935 im Auftrag Shoghi Effendis , zitiert in Letters from the Guardian to Australia and New Zealand, S. 9 [40] [41]

Shoghi Effendi möchte Ihren Rat noch einmal dringend bitten, diesem Fall, der schon mehrere Monate lang Aufmerksamkeit erfordert hat, sorgsame und wohlwollende Beachtung zu schenken. Die Lage muss sorgsam geprüft, alle ihre Gesichtspunkte müssen gründlich erforscht werden, eine Entscheidung sollte getroffen und sofort furchtlos ausgeführt werden. Zu langes Zögern schadet nicht nur den Interessen des Antragstellers, sondern wird darüber hinaus der Amtsgewalt und dem Ansehen Ihres Rates Abbruch tun.
Aus einem Brief vom 12. August 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma

Die Entwicklung des Planes bringt eine dreifache Verpflichtung mit sich, die jeder einzelne Gläubige, alle örtlichen Räte und der Nationale Geistige Rat selbst anerkennen und gewissenhaft erfüllen müssen. Alle Gläubigen müssen sich unerschrocken trotz aller Ungewissheit, trotz aller Gefahren und der finanziellen Not, unter der die Nation leidet, erheben und nach dem vollen Maß ihrer Fähigkeit jenen beständigen und reichen Zufluß von Geldmitteln in den Nationalfonds sichern, von dem die Durchführung des Planes in erster Linie abhängt. Den örtlichen Geistigen Räten, deren besondere Obliegenheit und hohes Vorrecht es ist, den Eintritt von neuen Gläubigen in die Gemeinde zu erleichtern und dadurch den Zustrom frischen Blutes in ihre Organe anzuregen, fällt eine Pflicht zu, die ihrer Art nach nicht weniger verbindlich ist. An sie möchte ich die besonders dringende Bitte richten, sie mögen es vermeiden, zu starr auf den nebensächlichen Bräuchen und Vorstellungen zu beharren, die sich als Stein des Anstoßes auf dem Wege eines aufrichtigen Bewerbers erweisen könnten, dessen dringender Wunsch es ist, sich unter das Banner von Bahá'u'lláh zu reihen. Bei allem gewissenhaften Festhalten an den schon dargelegten grundlegenden Erfordernissen sollten die Mitglieder jedes Geistigen Rates danach streben, durch ihre Geduld, ihre Liebe, ihr Taktgefühl und ihre Weisheit den Neuling nach seiner Aufnahme bis zur Bahá'í-Reife zu hegen, und sollten ihn nach und nach zur rückhaltlosen Annahme all dessen, was in den Lehren verordnet ist, gewinnen. Was den Nationalen Rat betrifft — dessen unausweichliche Pflicht es ist, die Geschlossenheit der ganzen Gemeinschaft zu bewahren, ihre Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und ihr ganzes Leben anzuregen — so sollte seine Hauptsorge gegenwärtig die sein, sorgsam zu beratschlagen, wie sowohl die einzelnen Gläubigen als auch die Geistigen Räte am besten befähigt werden können, ihre Aufgaben zu erfüllen. Durch ihre fortgesetzt wiederholten Aufrufe, durch ihre Bereitschaft, alle Missverständnisse auszuräumen, alle Hindernisse zu beseitigen, durch ihr Lebensvorbild, ihre unermüdliche Wachsamkeit, ihren hohen Gerechtigkeitssinn, ihre Bescheidenheit, Hingabe und Tapferkeit müssen sie jenen, die sie vertreten, ihre Fähigkeit beweisen, ihre Rolle im Fortschritt des Planes zu spielen, in den sie nicht weniger als die übrige Gemeinde einbegriffen sind. Möge der allbezwingende Geist Bahá'u'lláhs so in jeden einzelnen Bestandteil dieses harmonisch wirkenden Systems einfließen, dass er ihn befähigt, seinen besonderen Beitrag zur Vollendung des Planes zu leisten.
Shoghi Effendi, Messages to America, Wilmette, Illinois (U.S.A.) 1947, S. 11—12, aus einem Brief vom 30. Januar 1938 [42]

Ein .so rechtschaffenes Verhalten ("...mit der damit verbundenen Gerechtigkeit, Rechtlichkeit, Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit: und Vertrauenswürdigkeit" (Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit, S. 39)) muss sich mit immer wachsender Macht in jeder Entscheidung ausdrücken, die zu treffen die gewählten Vertreter der Bahá'1-Gemeinde berufen sind, in was für einer Stellung sie auch immer stehen mögen. ...Es muss sich bezeugen im Verhalten der Bahá’í-Wähler bei der Ausübung ihrer geheiligten Rechte und Pflichten. ...Es muss die leuchtendste Zierde sein im Leben und Streben, in den Bemühungen und Äußerungen eines jeden Bahá'í-Lehrers, ob er in der Heimat oder in der Ferne tätig ist, ob er in der vorderen Linie der Lehrkräfte steht oder eine weniger maßgebende und verantwortungsvolle Stellung einnimmt. Es muss das Gütezeichen sein für jene zahlenmäßig kleine, doch äußerst dynamische und hoch verantwortliche Körperschaft der gewählten nationalen Vertreter jeder Bahá'í-Gemeinde, welche in dieser den Stützpfeiler und das einzige Mittel für die Wahl jenes Universalen Hauses bildet, dessen Name und Titel, wie von Bahá'u'lláh verordnet, jene Rechtschaffenheit des Verhaltens versinnbildlicht, die zu bewahren und zur Geltung zu bringen seine oberste Aufgabe ist. So groß und erhaben ist dieses Prinzip der Göttlichen Gerechtigkeit, ein Prinzip, das als die , krönende Auszeichnung aller örtlichen und nationalen Räte in ihrer Eigenschaft als Vorläufer des Universalen Hauses der Gerechtigkeit betrachtet werden muss, dass Bahá'u'lláh selbst Seine persönlichen Neigungen und Wünsche der allbezwingenden Kraft seiner Forderungen und Ansprüche unterordnet. "Gott ist Mein Zeuge!" so erklärt Er, "stünde es nicht im Widerspruch zum Gesetz Gottes, so hätte ich die Hand dessen, der sich als Mein Mörder ausgibt, geküsst und veranlasst, dass er Meine irdische Habe erbt. Ich bin jedoch durch das bindende Gesetz, das im Buche niedergelegt ist, daran gehindert und aller weltlichen Besitztümer beraubt." "Wisse wahrlich", so bekräftigt Er bedeutungsvoll, "diese großen Heimsuchungen, die über die Welt gekommen sind, bereiten sie vor auf das Kommen der Größten Gerechtigkeit." "Sprich", so erklärt Er weiter, "Er ist mit jener Gerechtigkeit erschienen, mit der die Menschheit geschmückt wurde, und doch schlafen die meisten." "Das Licht der Menschen ist Gerechtigkeit", stellt Er außerdem fest, "löscht es nicht mit den widrigen Winden der Unterdrückung und Gewaltherrschaft. Das Ziel der Gerechtigkeit ist die Errichtung der Einheit unter den Menschen.'' "Kein Leuchten", erklärt Er, "kann mit dem der Gerechtigkeit verglichen werden. Die Ordnung der Welt und die Ruhe der Menschheit hängen von ihr ab." "O Volk Gottes!", ruft Er aus, "Gerechtigkeit ist es, die die Welt erzieht, denn sie wird von zwei Pfeilern getragen: Lohn und Strafe. Diese beiden Pfeiler sind die Quellen des Lebens für die Welt
Es ist deshalb kein Wunder, dass der Begründer der Bahá'í-Offenbarung beliebte, den Namen und Titel jenes Hauses, das der krönende Ruhm Seiner administrativen Einrichtung sein soll, nicht mit Vergebung, sondern mit Gerechtigkeit zu verbinden, dass Er Gerechtigkeit zur alleinigen Basis und dauernden Grundlage Seines Größten Friedens machte und sie in Seinen "Verborgenen Worten" als das vor Seinen Augen ' 'meistgeliebte aller Dinge" verkündete.
Shoghi Effendi, Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit, . Frankfurt 1969, S. 44—48 ') [43]

In den Ländern, wo die örtlichen Bahá'í-Gemeinden an Zahl und Einfluss genügend zugenommen hatten, wurden Schritte zur Bildung der Nationalen Räte unternommen, der Achsen, um die sich alle nationalen Unternehmen drehen müssen. Von 'Abdu'1-Bahá in Seinem Willen als "Sekundäre Häuser der Gerechtigkeit" bezeichnet, stellen sie den Wahlkörper für die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit dar und haben die Befugnis, die Arbeit von einzelnen Gläubigen wie auch von örtlichen Räten in ihrem Amtsbereich zu leiten, zu vereinen, zusammenzufassen und anzuspornen.
Auf dem breiten Unterbau der organisierten Gemeinden lagernd, wirken sie selbst als Pfeiler für die Einrichtung, die als Gipfel der Bahá'1-Verwaltungsordnung anzusehen ist. Diese Räte werden nach dem Grundsatz der Verhältniswahl von Abgeordneten der gesamten Bahá'í-Gemeinde gewählt, die während des Ridvän-Festes zu einer Tagung zusammentreten. Sie besitzen die nötige Amtsgewalt, um die harmonische, zügige Entwicklung der Bahá'1-Arbeit in ihren Bezirken sichern zu können. Sie sind befreit von jeglicher unmittelbaren Verantwortlichkeit für ihre Amtsführung und für ihre Entscheidungen der Wählerschaft gegenüber. Sie haben aber die heilige Pflicht, die Abgeordneten nach ihren Ansichten zu fragen, ihren Rat einzuholen, ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit zu sichern und sie mit ihren Plänen, Fragen und Vorhaben vertraut zu machen. Sie werden aus den Mitteln des nationalen Fonds unterstützt, zu denen alle Kreise der Gläubigen beitragen sollen-.
Shoghi Effendi, Gott geht vorüber, S. 379—380

Jetzt, da Sie in den Nationalen Geistigen Rat gewählt worden sind, meint er, dass Ihnen dies das gegenwärtig größte Feld des Dienstes bietet. Jede andere Arbeit für die Sache Gottes sollte dieser Arbeit untergeordnet werden. Sie sollten Ihre Kraft für diese Arbeit bewahren, wenn Sie das Gefühl haben,- nicht genug Kraft für alle anderen Aufgaben zugleich zu besitzen. Ihre langen und ergebenen Dienste für die Sache Gottes waren Vorbildung und Vorbereitung für erweiterte Tätigkeiten, und diese Wahl in den NGR ist ihrerseits eine Vorbereitung, so hofft er, für noch größere Arbeiten in der Zukunft.
Aus einem Brief vom 28. Juli 1944 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [44][45]

Er war sehr glücklich zu erfahren, dass dieses Jahr Änderungen unter den Mitgliedern des NGR eingetreten sind, nicht aus irgendwelchen persönlichen Gründen, sondern weil Veränderung an sich gut ist und in die Diskussionen j edes Geistigen Rates neue Ausblicke bringt. Er war auch erfreut zu erfahren, dass durch diesen Wechsel mehr junge Menschen im NGR sind; bei der riesigen Menge Arbeit, die dieser zweite Siebenjahrplan mit sich bringt, wird dies für die älteren Ratsmitglieder eine große Hilfe sein.
Aus einem Brief vom 21, Mai 1946 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Wir sollten den nationalen und den örtlichen Geistigen Rat hoch achten, weil sie Institutionen sind, die Bahá'u'lláh gegründet hat. Dieser Grundsatz hat nichts mit Personen zu tun, sondern steht hoch darüber. Es wird ein großer Tag sein, wenn die Freunde innerhalb und außerhalb der Räte zum vollen Verständnis der Tatsache kommen, dass nicht die Einzelpersonen in einem Rat wichtig sind, sondern der Rat als Institution.
Aus einem Brief vom Juli 1949 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Im Hinblick auf die Erklärung des Meisters, dass die Beratungen von Geistigen Räten geheim und vertraulich sein müssen, stellt der Hüter mit Bedauern fest, dass es nicht möglich ist, jemanden, der nicht NGR-Mitglied ist, an einer NGR-Sitzung teilnehmen zu lassen. Sie sollten immer daran denken, dass in grundsätzlichen Fingen keine Abweichung platzgreifen darf. Oft werden höchst persönliche Angelegenheiten, die der Ehre und dem Glück anderer schaden, von den Nationalen Räten behandelt, und die Gefahr, dass Vertrauliches verraten wird, ist groß genug bei den neun von der ganzen Gemeinde gewählten Vertretern — geschweige denn bei etwaigen Teilnehmern, die nicht Mitglieder des Rates sind. Sie müssen eben Ihr Protokoll ein wenig gedrängter abfassen und notfalls den Nutzeffekt Ihrer Arbeit drosseln, um diesen sehr wichtigen Grundsatz zu befolgen.
Aus einem Brief vom 5. Juli 1950 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten von Amerika

Anzeichen wachsender Feindseligkeit von außen, ständige Machenschaften im Innern, die Schatten schrecklicher Kämpfe vorauswerfend, die dazu bestimmt sind, die Armee des Lichtes gegen die Kräfte der Finsternis, weltlich und religiös, antreten zu lassen, in unmissverständlicher Sprache von 'Abdu'1-Bahá vorausgesagt, bedingen zu dieser entscheidenden Stunde den engeren Zusammenschluss der Hände der fünf Erdteile und der Körperschaften der gewählten Vertreter der nationalen Bahá'í-Gemeinden auf der ganzen Welt zur gemeinsamen Untersuchung der gefährlichen Tätigkeit der inneren Feinde und zur Ergreifung von weisen, wirksamen Maßnahmen, um ihren ruchlosen Plänen entgegenzuarbeiten, die Menge der Gläubigen zu schützen und die Ausbreitung ihres schlechten Einflusses zu unterbinden.
Aufrufe Hände und Nationale Räte, und zwar jeden Kontinent für sich, von jetzt ab direkte Verbindung herzustellen und zu beraten, wann immer durchführbar und so oft wie möglich, von ihren jeweiligen Hilfsämtern und nationalen Ausschüssen zu unterbreitende Berichte auszutauschen, unermüdliche Wachsamkeit zu beweisen und ihre heiligen, unausweichlichen Pflichten unentwegt zu verfolgen. Die Sicherheit unseres kostbaren Glaubens, die Erhaltung der geistigen Gesundheit der Bahá'1-Gemeinden, die Lebenskraft des Glaubens ihrer einzelnen Mitglieder, die richtige Wirksamkeit seiner tatkräftig errichteten institutionell, der Erfolg seiner weltweiten Unternehmungen, die Erfüllung seiner letzten Bestimmung, alles hängt unmittelbar von der entsprechenden Erfüllung der schweren Verantwortung ab, die nun auf den Mitgliedern dieser zwei Institutionen ruht, welche mit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit unmittelbar nach der Institution des Hütertums den vornehmsten Platz in der göttlich verordneten administrativen Hierarchie der Wekordnung Bahá'u'lláhs einnehmen.
Shoghi Effendi, Telegramm vom 4. Juni 195 7, Hüterbotschaften an die Bahá'í-Welt, 1962, S.90—91 [46][47]



Verhältnis zur Nationaltagung
Bis jetzt war die Nationaltagung hauptsächlich dazu einberufen worden, die verschiedenen Umstände zu überlegen, welche die Wahl des Nationalen Geistigen Rates begleiten. Ich meine jedoch, im Hinblick auf die Ausbreitung und wachsende Bedeutung des administrativen Bereiches der Sache Gottes, ferner angesichts der allgemeinen Empfindungen und Strömungen, die unter den Freunden vorherrschen, und der Zeichen zunehmender gegenseitiger Verflechtung der Nationalen Räte in der ganzen Welt sollten die versammelten Bevollmächtigten und Vertreter der amerikanischen Gläubigen nicht nur das lebenswichtige, verantwortliche Recht der Wahl des Nationalen Rates ausüben, sondern auch die Aufgaben eines aufgeklärt zusammenarbeitenden Beratungsgremiums erfüllen. Die Erfahrung des Nationalen Geistigen Rates sollte dadurch bereichert, sein Ansehen erhöht, seine Amtsgewalt gefestigt und seine Beratungen unterstützt werden. Es ist meine feste Überzeugung, dass die Mitglieder des neuen Nationalen Rates im Interesse der Sache, die wir alle lieben und der wir dienen, nach ihrer Wahl die heilige Pflicht haben, den Ratschlag, die wohlüberlegte Meinung und die wahren Gefühle der versammelten Abgeordneten zu erforschen, und ihnen einzeln wie auch in ihrer Gesamtheit die größte Beachtung zu schenken. Jede Spur von Heimlichkeit, von übermäßiger Zurückhaltung und diktatorischer Abgeschlossenheit aus ihrer Mitte verbannend, sollten die Ratsmitglieder strahlend und großzügig vor den Augen der Abgeordneten, die sie gewählt haben, ihre Pläne, ihre Hoffnungen und ihre Sorgen ausbreiten. Sie sollten die Abgeordneten mit den Angelegenheiten, die im Laufe des Jahres behandelt werden müssen, vertraut machen, sollten ruhig und gewissenhaft die Meinungen und Urteile der Abgeordneten prüfen und abwägen. Der neu gewählte Nationale Geistige Rat sollte während der wenigen Tage der Nationaltagung und nachdem die Abgeordneten auseinandergegangen sind, Mittel und Wege suchen, um das Einvernehmen zu pflegen, um den Meinungsaustausch zu erleichtern und fortzusetzen, das Vertrauen zu vertiefen und durch jedes greifbare Zeichen sein einziges Verlangen auszudrücken, das Gemeinwohl dienend zu fördern. Nicht selten, ja oft sogar, wird der demütigste, ungebildetste und unerfahrenste unter den Freunden durch die reine, belebende Kraft der selbstlosen, glühenden Hingabe einen ausgezeichneten, denkwürdigen Beitrag zu einer recht verwickelten Diskussion innerhalb eines Rates leisten können. Groß muss die Achtung sein, die jene, welche von den Abgeordneten zum Dienst in hoher Stellung berufen wurden, dieser höchst bedeutsamen, wenn auch unauffälligen Manifestation der enthüllenden Macht aufrichtiger und wahrer Ergebung zu zollen haben.
Der Nationale Geistige Rat wird sich jedoch wegen der unvermeidlichen Grenzen, die der Einberufung häufiger, langdauernder Sitzungen bei der Abgeordnetenversammlung auferlegt sind, die endgültigen Beschlüsse über alle Angelegenheiten, welche die Interessen der Sache Gottes in Amerika berühren, vorbehalten müssen — so zum Beispiel das Recht der Entscheidung, ob ein örtlicher Rat in Übereinstimmung mit den Grundsätzen handelt, die für die Führung und Förderung der Sache Gottes niedergelegt sind. Es ist mein aufrichtiges Gebet, dass die Ratsmitglieder ihre höchst verantwortliche Stellung nicht nur für die weise, wirksame Führung der Angelegenheiten der Sache Gottes gebrauchen, sondern ebenso für die Verbreitung und Vertiefung des Geistes der Herzlichkeit und der rückhaltlosen gegenseitigen Hilfe im Zusammenwirken mit allen ihren Mitarbeitern im ganzen Lande. Die Zugehörigkeit von Abgeordneten zur Nationaltagung, das heißt das Recht, über die Gültigkeit der Beglaubigungsschreiben von Abgeordneten bei einer Nationaltagung zu befinden, fällt dem scheidenden Nationalen Rat zu. Auch das Recht zu entscheiden, wer das Stimmrecht besitzt, ist dem Nationalen Geistigen Rat zu überlassen, wenn zum Beispiel ein örtlicher Geistiger Rat zum ersten Mal gebildet wird oder wenn Meinungsunterschiede ¿wischen einem neuerklärten Mitglied und einem bestehenden örtlichen Rat auftreten. Wenn die Abgeordnetenversammlung tagt und die beglaubigten Abgeordneten unter den Gläubigen des ganzen Landes die Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates für das laufende Jahr gewählt haben, ist es von unendlichem Wert und von höchster Wichtigkeit, dass alle Angelegenheiten, die sofort entschieden werden müssen, so weit wie möglich gründlich und offen beraten werden. Dabei soll nach reiflicher Abwägung Einstimmigkeit in lebenswichtigen Entscheidungen angestrebt werden. Tatsächlich ist es immer der Wunsch 'Abdu'1-Bahás, unseres Meisters, gewesen, die Freunde möchten in ihren Ratsversammlungen, örtlichen wie nationalen, durch ihre Offenheit, ihre reinen Absichten, ihre aufrichtige Gesinnung und ihre gründlichen Diskussionen Einstimmigkeit in allen Fragen erreichen. Wenn sich dies in manchen Fällen als undurchführbar erweist, gilt das Urteil der Mehrheit, und dieser Entscheidung muss sich die Minderheit unter allen Umständen freudig, bereitwillig und auf Dauer unterwerfen.
Nichts außer der allumfassenden, alldurchdringenden Macht Seiner Führung und Liebe kann diese neu entfaltete Ordnung befähigen, Kraft zu gewinnen und inmitten von Sturm und Drang eines ungestümen Zeitalters, aufzublühen, um in der Fülle der Zeit ihren hohen Anspruch zu rechtfertigen, weltweit als die einzige Zuflucht für dauerndes Glück und ewigen Frieden anerkannt zu werden.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 78—80, aus einem Brief vom 29. Januar 1925 [49]

Im Zusammenhang mit der alljährlichen Veranstaltung der Bahá'í-Abgeordnetenversammlung und Nationaltagung meine ich, obwohl eine so repräsentative Körperschaft nicht unbedingt jedes Jahr einberufen werden müsste, ist dies doch höchst wünschenswert im Hinblick auf die einzigartigen Aufgaben, die sie erfüllt, indem sie Eintracht und guten Willen fördert, Missverständnisse beseitigt und das Ansehen der Sache Gottes erhöht. Der Nationale Geistige Rat sollte sich deshalb bemühen, die gewählten Vertreter der amerikanischen Gläubigen alljährlich einzuberufen. Es wäre in mancher Hinsicht unverkennbar günstig und ganz besonders erwünscht, wenn auch nicht absolut wesentlich, wenn der Nationale Geistige Rat es so einrichten könnte, dass ein solcher Kongress zusammenfiele mit der Zeit, zu der die Nationalwahlen erneuert werden, und dass beide Begebenheiten wenn nicht am ersten Ridvan-Tag, so doch wenigstens an einem der zwölf freudvollen Tage, die mit Recht als das höchste Bahá'1-Fest angesehen werden mögen, stattfinden. Außer den örtlichen Wahlen, die allgemein am 21. April wiederholt werden müssen, ist es völlig dem Ermessen des Nationalen Geistigen Rates überlassen zu entscheiden, zu welcher Zeit und an welchem Ort die Bahá'1-Nationaltagung und die jährlichen Wahlen abzuhalten sind. Zuvor sollte der Rat lediglich den vorstehenden Bemerkungen gebührende Beachtung schenken. Sollte der Nationale Geistige Rat nach reiflichen Überlegungen beschließen, meinem bestimmten Jahr die Bahá'1-Nationaltagung und den Kongreß nicht abzuhalten, dann könnte er — nur in einem solchen Fall — Mittel und Wege ersinnen, wie die Wahl des Nationalen Geistigen Rates auf dem Postweg sichergestellt werden .kann, vorausgesetzt, dass dies mit genügender Gründlichkeit, Wirksamkeit und Schnelligkeit durchgeführt werden kann. Es scheint mir auch nichts dagegen einzuwenden zu sein, dass jenen Abgeordneten, die die Reise zum Ort der Nationaltagung unter keinen Umständen machen können, ermöglicht und sogar zugemutet wird, ihre Stimmzettel — wohlbemerkt nur für die Wahl des Nationalen Geistigen Rates — als letzter Ausweg per Post an den nationalen Sekretär zu schicken, denn nach meiner Ansicht überwiegen die Vorteile eines solchen Verfahrens die Erwägungen, die Sie in Ihrem Brief anstellen. Es sollte jedoch jedem gewählten Abgeordnetenklar gemacht und ständig in Erinnerung gerufen werden, dass es eipe geheiligte Verantwortung und sicherlich vorzuziehen ist, nach Möglichkeit persönlich den Sitzungen der Nationaltagung beizuwohnen, an allen ihren Schritten regen Anteil zu nehmen und nach seiner Rückkehr seine Mitarbeiter und Mitgläubigen mit den Erfolgen, Beschlüssen und Bestrebungen der versammelten Vertreter aller amerikanischen Gläubigen vertraut zu machen.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S.91—92, aus einem Brief vom 24. Oktober 1925 [50][51]

Der Hüter wünscht, der NGR möge die Gläubigen dortzulande daran erinnern und es ihnen gänzlich klar machen, dass die höchste Körperschaft in den Vereinigten Staaten und in Kanada, die das Vorrecht wie auch die Aufgabe hat, die Verwaltungsgrundsätze des Glaubens mit Zustimmung des Hüters niederzulegen, zu ändern und aufzuheben, nicht die Nationaltagung ist, wie repräsentativ sie auch sein mag, sondern der NGR. Andererseits ist es die heilige Pflicht und die Hauptaufgabe des Nationalen Rates, unter keinen Umständen die Freiheit der versammelten Abgeordneten zu beschneiden, deren zweifache Aufgabe es ist, ihre nationalen Vertreter zu wählen und ihnen alle Empfehlungen vorzulegen, die sie zu machen wünschen. Die Aufgabe der Nationaltagung ist eine rein beratende. Wiewohl aber ihre Empfehlungen nicht bindend sind für jene, die die endgültige Entscheidung in rein administrativen Angelegenheiten zu treffen haben, sollte doch größte Behutsamkeit und Sorgfalt walten, damit nichts die Abgeordneten bei der vollen und freien Ausübung ihrer Aufgaben hemmen könnte. Bei der Erfüllung dieser heiligen Aufgabe darf keinerlei Einfluss, kein Druck von irgendeiner Seite, auch nicht vom Nationalen Rat, ihre Ansichten beeinträchtigen oder ihre Freiheit beschränken. Die Abgeordneten müssen völlig unabhängig von irgendeiner administrativen Stelle sein. Sie müssen sich ihrer Aufgabe mit völliger Loslösung zuwenden und ihre Aufmerksamkeit auf die wichtigsten und dringendsten Probleme konzentrieren.
Der Hüter glaubt, dass die versammelten Abgeordneten das Recht haben sollten, den Vorsitzenden und den Sekretär der Tagung zu wählen, damit nicht irgendein Einwand erhoben werden kann, die Mitglieder des scheidenden Nationalen Rates seien bestrebt, den Verlauf der Diskussionen auf eine Art zu leiten, die ihren eigenen, persönlichen Interessen zugute kommt. Der Nationale Rat muss jedoch zu jeder Zeit die Bestimmungen der Treuhandschaftserklärung und der Satzung wachsam aufrecht erhalten, verteidigen, rechtfertigen und durchsetzen, die für die Nationaltagung nicht weniger bindend sind als für den Rat selbst. Der NGR hat das Recht, die nationalen Verfassung der Bahá'í in jenem Land zu geben, durchzusetzen und auszulegen. Er kann aber nicht, wenn er jener Verfassung treu bleiben will, irgendwelche Bestimmungen erlassen, wie nebensächlich sie auch sein mögen, die die unbeschränkte Freiheit der Delegierten im geringsten hemmen könnten, die Freiheit nämlich, jene zu beraten und zu wählen, von denen sie glauben, dass sie am besten die nötigen Fähigkeiten für die Mitgliedschaft in einer so erhabenen Körperschaft auf sich vereinigen.
Nicht-Abgeordnete jedoch sollten nach des Hüters wohlüberlegter Meinung nicht das Recht bekommen, sich während der Sitzungen der Nationaltagung direkt einzumischen. Nur durch einen beglaubigten Abgeordneten sollten sie mittelbar Gelegenheit haben, ihre Empfindungen auszudrücken und an den Beratungen der Tagung teilzunehmen. Viel Verwirrung und Schwierigkeiten müssten unvermeidlich in kommenden Tagen entstehen, würde diese Beschränkung nicht einer Versammlung auferlegt, die in erster Linie für die beglaubigten Abgeordneten der Bahá'í-Gemeinden vorgesehen ist. Dieser Beschränkung eingedenk hat der NGR die Pflicht, Mittel und Wege zu finden, wie wertvolle Vorschläge nicht nur von der Gesamtheit der gewählten Abgeordneten, sondern auch von einer so großen Körperschaft ihrer Mitarbeiter, wie dies menschenmöglich ist, zu erhalten sind.
Shoghi Effendi ist von keinem bestehenden Verwaltungsgrundsatz abgewichen. Er glaubt, dass er weder die rechtmäßige Amtsgewalt des NGR geschmälert noch die Nationaltagung mit übermäßigen Machtbefugnissen ausgestattet habe, die sie befähigen würde, es mit jenen aufzunehmen oder jene zu verdrängen, die sie zu wählen hat. Was der Hüter bezweckt, ist, die Freunde noch dringender als früher an die beiden Hauptgrundsätze der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung zu erinnern, nämlich: die oberste, unanfechtbare Amtsgewalt des NGR in nationalen Angelegenheiten, verbunden mit seinem Wirken innerhalb der Grenzen, die ihm durch die Treuhandschaftserklärung und Satzung auferlegt sind; und andererseits die ungehinderte Freiheit der versammelten Abgeordneten, Empfehlungen zu geben, über die Tätigkeiten zu beraten und die Nachfolger ihres Nationalen Rates zu bestimmen. Der Hüter vertraut darauf, dass Sie diese schon festgeschriebenen Grundsätze erläutern und sie weithin bekanntmachen werden, Grundsätze, von denen der Fortschritt, die Einheit und die Wohlfahrt der Bahá'í-Verwaltungseinrichtungen letztlich abhängen müssen.
Nachsatz in Shoghi Effendis Handschrift:
Größte Sorgfalt und Wachsamkeit sollte angewendet werden, damit nicht neue Missverständnisse in diesen grundlegenden Fragen entstehen. Der erste Grundsatz der Bahá'1-Verwaltungsordnung wird uneingeschränkt aufrechterhalten. Kein Abweichen von ihren aufgestellten Lehrsätzen ist beabsichtigt. Die unbestrittene Amtsgewalt des obersten Bahá'í-Verwaltungsorgans in Amerika ist neu bestätigt worden, während andererseits die unbehinderte Freiheit der einzelnen Gläubigen und Abgeordneten, ihre Aufgaben wahrzunehmen, noch einmal bekräftigt und bestärkt worden ist. Von der fortwährenden und harmonischen Zusammenarbeit der beiden führenden Bahá'í-Institutionen in Amerika muss der Erfolg der Verwaltungsordnung, wie sie 'Abdu'1-Bahá testamentarisch hinterlassen hat, letzten Endes abhängen. Möge die nächste Nationaltagung den Triumph dieser Grundsätze bezeugen.
Aus einem Brief vom 18. August 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas [52][53]

Den Rang, die Rechte und Vorrechte der jährlichen Bahá'1-Nationaltagung betreffend, möchte der Hüter allen Gläubigen völlig klar machen, dass dieses jährliche Treffen der Abgeordneten keineswegs eine das ganze Jahr hindurch fortdauernde beratende Körperschaft ist. Ihre zweifache Aufgabe, die Körperschaft des Nationalen Geistigen Rates zu wählen und aufbauende Vorschläge zur allgemeinen Verwaltung der Sache Gottes vorzubringen, ist vielmehr auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Folglich steht die unter einzelnen Gläubigen bestehende Meinung, die Abgeordneten hätten das ganze Jahr über als eine beratende Körperschaft zu dienen, im Widerspruch zu den fundamentalen — wenn auch bislang noch nicht festgeschriebenen — Prinzipien, die der Verwaltungsordnung zugrunde liegen. Shoghi Effendi glaubt fest, dass zwischen dem NGR und der Gesamtheit der Gläubigen Beratung aufrechterhalten werden muss und dass solche Beratung außerhalb der Sitzungsperiode der Nationaltagung am besten durch die Tätigkeit der örtlichen Geistigen Räte bewirkt werden kann, zu deren wesentlichen Obliegenheiten es gehört, als Vermittler zwischen den örtlichen Gemeinden und ihren nationalen Vertretern zu wirken. Der Hauptzweck der Neunzehntagefeste ist, den einzelnen Gläubigen Gelegenheit zu geben, jedweden Vorschlag dem örtlichen Rat zu unterbreiten, der ihn seinerseits dem Nationalen Geistigen Rat übermittelt. Der örtliche Rat ist darum das geeignete Kommunikationsmedium, durch das die örtlichen Gemeinden mit der Körperschaft der nationalen Vertreter in Verbindung kommen können. Die Nationaltagung sollte als eine vorübergehende Versammlung betrachtet werden, die besondere Aufgaben während einer begrenzten Zeit zu erfüllen hat. Ihre Amtsdauer ist also auf die Zeit der Sitzungen während.der Nationaltagung begrenzt; zu allen anderen Zeiten ist die Aufgabe der Beratung der Gesamtheit der Gläubigen über die örtlichen Geistigen Räte verliehen.
Nachsatz in Shoghi Effendis Handschrift:
Ich möchte ohne das geringste Zögern oder irgendeinen Doppelsinn bekräftigen, dass die Jahrestagung nicht als eine Körperschaft betrachtet werden darf, die zu Tätigkeiten ähnlich denen eines gewöhnlichen Parlaments nach demokratischer Regierungsform berechtigt wäre. Die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung, die in die Lehren Bahá'u'lláhs eingeschlossen ist, für die die amerikanischen Gläubigen Vorkämpfer sind und die sie jetzt aufrichten, sollte unter keinen Umständen mit den Prinzipien gleichgesetzt werden, die den heutigen Demokratien zugrunde liegen. Auch ist sie nicht identisch mit einer rein aristokratischen oder autokratischen Regierangsform. Die abträglichen Eigenschaften, die jedem dieser politischen Systeme anhaften, werden völlig vermieden. Sie. verbindet, wie dies noch kein System menschlicher Staatskunst bisher vermocht hat, jene heilsamen Wahrheiten und nützlichen Elemente, die die gesellschaftlich wertvollen Beiträge einer jeden dieser Regierungsformen in der Vergangenheit ausgemacht haben. Beratung, offen und unbehindert, ist der Felsgrund dieser einzigartigen Ordnung. Die Amtsgewalt ist in den Händen der gewählten Mitglieder des Nationalen Rates konzentriert. Macht und Initiative sind in erster Linie der Gesamtheit aller Gläubigen verliehen, die durch ihre örtlichen Vertreter handeln. Diejenigen Kräfte zu zeugen, welche die Körperschaft ihrer nationalen Verwalter ins Leben rufen müssen, und mit dem kommenden wie dem scheidenden Nationalen Rat freimütig, ausführlich, in festen Zeitabständen zu beraten, das sind die zweifachen Aufgaben, die hohe Verantwortung und das ausschließliche Vorrecht der zur Nationaltagung versammelten Abgeordneten. Nur die enge und ständige Wechselwirkung zwischen diesen verschiedenen Organen kann die Bahá'í-Verwaltungsordnung befähigen, ihre hohe Bestimmung zu erfüllen.
Ans einem Brief vom 18, Nov. 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas [54][55]

Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates bei den Sitzungen der Nationaltagung meint der Hüter, dass die Mitglieder des kommenden wie des scheidenden Nationalen Rates das volle Recht haben sollten, an den Diskussionen der Nationaltagung teilzunehmen. Jene Mitglieder des NGR, die als Abgeordnete gewählt wurden, haben außer dem Recht der Teilnahme auch das Stimmrecht. Der Hüter möchte dadurch die Beratungen und Empfehlungen der nationalen Vertreter wirkungsvoller machen. Er meint, die Ausübung eines solchen Rechtes werde die Mitglieder des NGR befähigen, mit den versammelten Abgeordneten noch gründlicher zu beraten, mit ihnen ausgiebig und frei Ansichten auszutauschen und gemeinsam die Interessen, Bedürfnisse und Erfordernisse der Sache Gottes zu erwägen. Dies, meint er, ist eine der Grundaufgaben der Tagung.
Aus einem Brief vom 23, Dez. 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas, zitiert in Bahá'í News, Nr. 81, Februar 1934, S. 3

Im Zusammenhang mit dem Rundbrief, den Sie an die örtlichen Räte geschickt haben, um die besonderen Rechte und Aufgaben der jährlichen Bahá'í-Nationaltagung genau festzulegen und nochmals das Verhältnis zu erklären, das diese Körperschaft mit dem NGR verbindet, wünscht der Hüter, dass ich seine Ansicht bekräftige, wonach die Amtsgewalt in allen Fragen der Verwaltung des Glaubens überall in den Vereinigten Staaten und Kanada unteilbar und unanfechtbar ist. Demzufolge ist der Gehorsam der einzelnen Bahá'í, der Abgeordneten, Gruppen und Räte dieser Amtsgewalt gegenüber zwingend geboten; er sollte aus vollem Herzen kommen und uneingeschränkt sein. Der Hüter ist überzeugt, dass die rückhaltlose Annahme und vollkommene Anwendung dieser lebenswichtigen Vorkehrung der Verwaltungsordnung wesentlich und unentbehrlich ist, damit der höchste Grad von Einheit unter den Gläubigen aufrecht erhalten wird und der Verwaltungsapparat des Glaubens in jedem Lande wirksam arbeitet. Ich hoffe, dass die Freunde durch ihre Bemühungen zusammenarbeiten werden, um die Anweisungen des Hüters zu diesem Punkt auszuführen, und versichere Sie erneut seiner Gebete und flehenden Bitten zu Ihrem Besten und zum Besten Ihrer Mitarbeiter im Nationalen Geistigen Rat.
Aus einem Brief vom 11. Juni 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas



Verhältnis zur Gemeinde
Was mich noch mehr gefreut hat, war zu erfahren, dass die Mitglieder dieser zentralen Körperschaft, die eine so schwere Verantwortung übernommen haben und vor so heiklen, schwierigen Aufgaben stehen — als Einzelpersonen wie auch als Körperschaft —, nicht nur über die Sympathie ihrer geistigen Brüder und Schwestern verfügen, sondern sich auch vertrauensvoll auf deren tatkräftige, rückhaltlose Unterstützung bei ihrem Feldzug für die Sache Bahá'u'lláhs verlassen können. Es ist tatsächlich so, wie es sein sollte; denn wenn echte, ununterbrochene Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen zwischen den einzelnen Freunden und ihren örtlichen wie nationalen Räten nicht mehr bestehen, muss die Sache Gottes aufhören, wohltätig zu wirken, und nichts anderes kann sie befähigen, in Zukunft harmonisch und erfolgreich tätig zu sein.
Sicher hat die Sache Gottes wie jede andere Bewegung ihre eigenen Hemmnisse, Verwicklungen und unvorhergesehenen Schwierigkeiten, aber anders als jede menschliche Organisation erweckt sie uns mit einem Geist des Glaubens und der Hingabe, der uns zu aufrichtigen, immer neuen Anstrengungen veranlasst, um solchen Schwierigkeiten entgegenzutreten und Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen, die auftreten können und müssen.
Ich warte voll heißer Hoffnung darauf, von diesen immer neuen Anstrengungen Ihrerseits zu hören, von ihrer festen, nie erlahmenden Entschlossenheit, um jeden Preis die Einheit, Wirksamkeit und Würde der Sache Gottes zu wahren.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S, 28, aus einem Brief vom 23. Dezember 1922 [56][57]


Wie notwendig es ist, die Amtsgewalt im Nationalen Geistigen Rat zu zentralisieren und die Entscheidungsmacht in den verschiedenen örtlichen Räten zu konzentrieren, wird uns klar, wenn wir uns überlegen, dass sich die Sache Bahá'u'lláhs noch im Alter zarten Wachstums und in einem Übergangsstadium befindet. Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass der volle, tiefe Sinn und die ganze Bedeutung der weltweiten Anweisungen, die der Meister in Seinem Testament niedergelegt hat, bis jetzt nicht voll erfasst worden sind, dass die ganze Bewegung in den Augen der Welt noch nicht genügend feste Gestalt angenommen hat.
Es ist unsere Hauptaufgabe, mit größter Wachsamkeit auf den Stil und die Eigenart ihres Wachstums zu blicken, um Kräfte der Spaltung und der sektiererischen Strebung wirksam zu bekämpfen,- damit nicht der Geist der Sache Gottes verdunkelt, ihre Einheit bedroht und ihre Lehren verfälscht werden; damit nicht übertriebene Strenggläubigkeit auf der einen Seite und verantwortungslose Freiheit auf der anderen sie von jenem geraden Pfad abbringen, der sie allein zum Erfolg führen kann.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 42, aus einem Brief vom 12. März 1923

Eines sollten wir... eingedenk sein: An der tiefsten Wurzel der Sache Gottes liegt der unbestreitbare Rechtsgrundsatz persönlicher Selbstäußerung. Jeder hat die Freiheit, seinem Gewissen Ausdruck zu verleihen und seine Ansichten vorzutragen...
Laßt uns auch immer eingedenk sein, dass der Grundton der Sache Gottes nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht willkürliche Macht, sondern der Geist freier und liebevoller Beratung. Nichts außer dem Geist eines wahren Bahá'í kann je hoffen, die Prinzipien der Gnade und der Gerechtigkeit, der Heiligkeit persönlicher Rechte und der Selbsthingabe, der Wachsamkeit, Verschwiegenheit und Vorsicht einerseits und der Freundschaft, der Offenheit und des Mutes andererseits zu versöhnen.
Die Pflichten derer, die die Freunde frei und gewissenhaft als ihre Vertreter gewählt haben, sind nicht weniger lebenswichtig und bindend als die Pflichten jener, die sie ausgewählt haben. Es ist nicht ihre Aufgabe zu diktieren, sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel wie möglieh auch mit den Freunden, die sie vertreten. Sich selbst dürfen sie nicht anders sehen denn als erwählte Werkzeuge für die noch wirksamere, noch würdigere Darbietung der Sache Gottes. Niemals sollten sie sich zu der irrigen Meinung verleiten lassen, sie seien die Schmuckstücke im Mittelpunkt der Sache Gottes, den anderen wesenhaft überlegen an Fähigkeit und Verdienst, die alleinigen Förderer göttlicher Lehren und Prinzipien. Mit tiefster Demut sollten sie an ihre Aufgabe herangehen und bestrebt sein, durch ihre Aufgeschlossenheit, ihren hohen Sinn für Gerechtigkeit, ihr Pflichtbewusstsein, ihre Aufrichtigkeit, Bescheidenheit und völlige Hingabe an die Wohlfahrt und die Interessen der Freunde, an die Sache Gottes und die Menschheit nicht nur das Vertrauen, die wirksame Unterstützung und Achtung derer zu gewinnen, denen sie dienen, sondern auch ihre Wertschätzung und ihre wirkliche Zuneigung. Zu allen Zeiten müssen sie den Geist der Abgeschlossenheit und den Geruch der Geheimniskrämerei vermeiden, müssen sich von anmaßendem Benehmen frei machen und jede Art von Vorurteil und Leidenschaft aus ihren Beratungen verbannen. Innerhalb der Grenzen weiser Zurückhaltung sollten sie die Freunde ins Vertrauen ziehen, sie mit Plänen bekannt machen, den Rat und die Empfehlungen der Freunde suchen.
Und wenn sie aufgerufen sind, zu einem bestimmten Entschluss zu kommen, sollen sie sich nach leidenschaftsloser, bedachter und herzlicher Beratung im Gebet zu Gott wenden. Mit Ernst, Überzeugung und Mut sollen sie sodann ihre Stimmen zählen und sich an die Stimme der Mehrheit halten, von der unser Meister uns sagte, sie sei die Stimme der Wahrheit, die niemals abgelehnt, immer aus vollem Herzen befolgt werden soll. Dieser Stimme müssen die Freunde aufrichtig gehorchen und sie als das einzige Mittel ansehen, das den Schutz und die Verbreitung der Sache Gottes sichern kann. Shoghi Effendi, Bahá'íAdministration, S. 63/64, aus einem Brief vom 23. Februar 1924 [58][59]

Das Mitteilungsblatt, das Sie vor kurzem eingeführt haben, erfüllt eine lebenswichtige Aufgabe und ist bewundernswert gut begonnen worden. Ich möchte Sie dringend bitten, seinen Umfang zu erweitern, soweit Ihre Geldmittel es erlauben, damit es in einiger Zeit jedem Bereich Ihrer Tätigkeiten einen besonderen Abschnitt widmet: der Verwaltung, der Andacht, der Sozialarbeit, den Finanzen, der Erziehung und anderem. Damit das Blatt seinen Zweck erfüllt, muss es die wesentlichen Eigenschaften der Genauigkeit, Verlässlichkeit, Gründlichkeit, Würde und Weisheit in sich vereinigen. Es sollte ein bedeutender Faktor werden, indem es Verständnis fördert, Nachrichten über die Bahá’í-Tätigkeiten, örtliche wie ausländische, vermittelt, indem es zur Teilnahme anregt, schlechte Einflüsse bekämpft und die Institutionen der Sache Gottes stützt und bewahrt. Es sollte so würdig wie möglich aufgemacht sein, voll mit Nachrichten, aktuell in seinen Berichten, und sollte bei Gläubigen und Bewunderern an jedem Fleck der Erde das leidenschaftlichste Interesse wecken. Ich hege große Hoffnung für seine Zukunft und vertraue darauf, dass Sie seiner Entwicklung Ihre besondere Aufmerksamkeit widmen werden .und dass Sie mit wohlüberlegten, weltweiten Maßnahmen dieses Mitteilungsblatt zu dem gestalten werden, was ich erhoffe: zur führenden Bahá'í-Zeitschrift der Welt.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 82, aus einem Brief vom 10. April 1925 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas

Machen Sie bitte jedem anfragenden Leser klar, dass zu den hervorragendsten und heiligsten Pflichten derer, die aufgerufen wurden, die Belange der Sache Gottes voranzutreiben, zu leiten und zu koordinieren, jene Pflichten gehören, die es ihnen auferlegen, durch alle in ihrer Macht stehenden Mittel das Vertrauen und die Zuneigung derer zu gewinnen, denen zu dienen ihr Vorrecht ist. Ihnen obliegt es, die reiflich überlegten Ansichten, die vorherrschenden Gefühle und die persönlichen Überzeugungen jener, deren Wohlfahrt zu fördern ihre geheiligte Aufgabe ist, zu erforschen und sich damit vertraut zu machen. Ihnen obliegt es, ihre Beratungen und die allgemeine Leitung ihrer Angelegenheiten ein für alle Male frei zu machen vom Anschein selbstzufriedener Zurückhaltung, vom Verdacht der Geheimniskrämerei, von der Stickluft diktatorischer Härte, kurz von jedem Wort und jedem Tun, das den Geruch der Parteilichkeit, der Selbstherrlichkeit und des Vorurteils tragen könnte. Ihnen obliegt es, zwar auf der einen Seite das geheiligte, ausschließliche Recht der endgültigen Entscheidung in Händen zu halten, andererseits aber zur Diskussion aufzufordern, Information zu liefern, Gründe zu Klagen zu erörtern, Ratschläge selbst vom demütigsten und bedeutungslosesten Glied der Bahá'1-Familie willkommen zu heißen, ihre eigenen Beweggründe offenzulegen, ihre Pläne auseinanderzusetzen, ihre Handlungen zu rechtfertigen, ihr Urteil nötigenfalls zu überprüfen, den Geist persönlicher Initiative und Unternehmungslust zu fördern und den Sinn für gegenseitige Abhängigkeit und Partnerschaft, Verständnis und gegenseitiges Vertrauen zwischen ihnen selbst und allen örtlichen Räten sowie den einzelnen Gläubigen zu stärken. Shoghi Bffendi, Bahá'í Administration, S. 143 f., . aus einem Brief vom 18. Oktober 1927 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas [60][61]

Zum Vorschlag des Nachrichtenblattes meint der Hüter, dass dies eine ausgezeichnete Idee ist und Ihrem Rat bei seinen Bemühungen um den Aufbau der Verwaltungsordnung und um die wirksamere Arbeit ihrer Einrichtungen in Australien und Neuseeland eine einzigartige, dringend notwendige Hilfe leisten kann. Ein Nachrichtenblatt hat nicht nur den großen Vorteil, die Freunde über die Ereignisse und Entwicklungen in der Sache Gottes fortgesetzt und gediegen zu unterrichten. Darüber hinaus kann es dazu beitragen, die organische Einheit unter den Gläubigen zu festigen, indem es sie voll in den Wirkungsbereich der Rechtsgewalt des NGR einbezieht. Es ist zu hoffen, dass diese Körperschaft ihr Möglichstes tun wird, um die Veröffentlichung dieser Zeitschrift aufrecht zu erhalten, und um . dieses großartige Medium für die weitere Verbreiterung und Festigung der Grundlagen von örtlichen wie nationalen Geistigen Räten voll auszuschöpfen.
Aus einem Brief vom 23. September 1936im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Australien und Neuseeland

Dieser Kontakt zwischen den Mitgliedern des Nationalen Geistigen Rates und den einzelnen Gläubigen ist gewiss von unermeßlichem Wert für die Sache Gottes, dient er doch mehr als irgendwelche anderen Mittel dazu, verständige Zusammenarbeit, Freundschaft und Einvernehmen zwischen den Freunden zu fördern. Es ist darum die Pflicht des NGR, diesen Wachstumsprozess mit allem, was in seiner Macht steht, zu fördern und dergestalt zur weiteren Festigung seiner eigenen Amtsgewalt und seines Ansehens in der Gemeinde beizutragen. Nichts kann ihm größeren Schaden zufügen als eine Haltung der Abgeschlossenheit, der Absonderung von der allgemeinen Gemeinschaft der Gläubigen.
Es ist Shoghi Effendis Hoffnung, dass der Erfolg, der dieser letzten Sitzung des NGR in San Francisco beschieden war, die Ratsmitglieder anspornen wird, ihre Treffen an so vielen verschiedenen Orten wie möglich abzuhalten. Er betet inbrünstig um ihre Führung in dieser Angelegenheit.
Aus einem Brief vom 4. Dezember 1936 im Auftrag Shoghi Effendis an einen einzelnen Gläubigen

Bevor ich zum Schluss komme: In Ihrem Brief steht ein Vorschlag, den der Hüter bestätigt wissen möchte, nämlich, dass es eine der lebenswichtigen Aufgaben des NGR ist, ständig mit den örtlichen Verhältnissen jeder Gemeinde in Berührung zu sein und sich durch persönliche Kontakte wie auch durch regelmäßigen Schriftverkehr zu bemühen, die Freunde, einzeln und gemeinschaftlich, in allen ihren Tätigkeiten zu führen,
Aus einem Brief vom 30. Januar 1938 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Jeder Teilnehmer an diesem kontinentalen Feldzug, der von den amerikanischen Gläubigen begonnen wurde, und besonders diejenigen, die als Pioniere in unerschlossene Gebiete gehen, sollten nie die Notwendigkeit vergessen, in enger und beständiger Verbindung mit jenen verantwortlichen Einrichtungen zu bleiben, die dazu bestimmt sind, die Lehrarbeit der gesamten Gemeinde zu leiten, zu fördern und aufeinander abzustimmen. Sei es die Körperschaft ihrer gewählten nationalen Vertreter oder deren wichtigste Hilfseinrichtung, der Nationale Lehrausschuss, seien es dessen untergeordnete Organe, die regionalen Lehrausschüsse oder die örtlichen Geistigen Räte und ihre jeweiligen Lehrausschüsse — sie, die für die Verbreitung der Sache Bahá'u'lláhs arbeiten, sollten durch ständigen Austausch ihrer Gedanken, durch Briefe, Rundschreiben, Berichte, Bulletins und andere Nachrichtenmittel mit diesen für die Verbreitung des Glaubens bestimmten, bereits festgegründeten Lehrinstrumenten sicherstellen, dass der Lehrapparat ihrer Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung schnell und reibungslos läuft. Verwirrung, Verzögerungen, Überschneidungen bei den Anstrengungen und Kraftvergeudungen werden so gänzlich vermieden; die mächtige Flut 'der Gnade Bahá'u'lláhs wird im Überfluss, ohne künstliche Hemmnisse, durch diese wichtigen Kanäle strömen und die Menschen so mit Herz und Seele untertauchen, dass sie befähigt werden, die von 'Abdu'1-Bahá wiederholt vorausgesagte Ernte hervorzubringen.
Shoghi Effendi, Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit, S. 84—85 [62][63]

Der Hüter ist sich zweifellos der Unvollkommenheit im Verwaltungsapparat der Sache Gottes bewusst, aber es ist seine feste Überzeugung, dass diese Unvollkommenheiten nicht dem administrativen System selbst anzulasten sind, sondern den Amtsträgern des Glaubens, die in ihrer menschlichen Unvollkommenheit und Beschränkung niemals hoffen können, jene idealen Bedingungen, die in den Lehren niedergelegt sind, ganz zu erreichen. Viele der zur Zeit bestehenden Mängel in der Arbeit der Gläubigen werden jedoch allmählich in dem Maße, wie sich die Gemeinde entwickelt und Erfahrungen sammelt, überwunden werden; dann werden gesündere und fortschrittlichere Bedingungen vorherrschen. Die Verwirklichung dieses hohen Zieles ist das, was die Freunde ernsthaft und vereint erstreben sollten.
Wie schwer auch Ihr Herz beim Anblick der Schwierigkeiten, denen die amerikanische Gemeinde gegenübersteht, betrübt sein mag, wie empörend Ihnen auch die Haltung und die Fehler von gewissen pflichtvergessenen Mitgliedern dieser Gemeinde erscheinen mögen — der Hüter glaubt fest, dass Sie keineswegs entmutigt, viel eher angeregt sein werden, jede in Ihrer Macht stehende Anstrengung aufbieten, um solche ungesunden Bedingungen zu heilen, im Vertrauen darauf, dass Ihr ernster und aufrichtiger Versuch, dies zu tun, durch die unfehlbaren Bestätigungen Bahá'u'lláhs unterstützt und geleitet werden wird.
Aus einem Brief vom 14. Mai 1939 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Der Hüter glaubt, dass ein großer Teil der Schwierigkeiten, unter denen die Gläubigen zu leiden meinen, dadurch verursacht ist, dass sie die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung weder richtig begreifen noch richtig in die Praxis umsetzen. Viele von ihnen sind, so scheint es, geneigt, sich fortwährend gegen die Entscheidungen ihrer Geistigen Räte innerlich aufzulehnen und sie zu kritisieren. Wenn die Bahá’í gerade die Herrschenden schwächen, die — wie unreif auch immer — versuchen, die Bahá’í-Tätigkeiten zu koordinieren und die Bahá'1-Angelegenheiten zu verwalten, wenn sie fortwährend deren Tun kritisieren, deren Beschlüsse ablehnen oder herabsetzen, verhindern sie nicht nur, dass die Entwicklung des Glaubens rasch vorankommt; sie stoßen auch Außenstehende ab, die mit Recht fragen, wie wir jemals erwarten können, die ganze Welt zu vereinigen, wenn wir unter uns so uneinig sind!
Dagegen gibt es nur ein Mittel; dass wir die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung studieren, dass wir den Geistigen Räten gehorchen und dass jeder Gläubige versucht, seinen eigenen Charakter als Bahá'í zu vervollkommnen. Wir können niemals auf andere einen Einfluss ausüben, den wir nicht auf uns selbst auszuüben vermögen. Wenn wir besser werden, wenn wir Liebe, Geduld und Verständnis für die Schwächen anderer bekunden, wenn wir den Versuch wagen, niemals zu kritisieren, sondern zu ermutigen, dann werden andere Gleiches tun, und wir können der Sache Gottes durch unser Beispiel und unsere geistige Kraft wirklich helfen. Überall, wo die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung eingeführt wird, fällt es den Bahá'í schwer, sich anzupassen. Sie müssen lernen, um der Einheit willen zu gehorchen, selbst wenn der Geistige Rat unrecht haben sollte. Sie müssen ihre Persönlichkeiten bis zu einem gewissen Grade opfern, damit das Leben der Gemeinschaft wachse und sich als Ganzes entwickle. Diese Haltung fällt schwer, aber wir müssen erkennen, dass sie uns zu einer viel größeren, vollkommeneren Art des Lebens führen wird, wenn der Glaube in Übereinstimmung mit der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung richtig begründet ist.
Der Hüter möchte Ihnen raten, in allen Angelegenheiten die Beschlüsse des NGR auf sich zu nehmen. Wenn der Rat im Wissen um die Erfordernisse des Glaubens die Zeit noch nicht für gekommen erachtet oder es nicht für ratsam hält, Ihre Schriften zu veröffentlichen, sollten Sie seine Entscheidung annehmen.. Auch sollten Sie nicht versuchen, irgendwelche Bücher oder Flugschriften ohne die Zustimmung des Rates zu veröffentlichen. Konzentrieren Sie sich darauf, den Heiligen Glauben zu lehren, und vertrauen Sie auf Bahá'u'lláh. Der Hüter wird für Sie und alle lieben Freunde dort beten.
Aus einem Brief vom 26. Oktober 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [64][65]

Die Bahá'í sind vollberechtigt, ihre Kritik an ihre Geistigen Räte zu richten; sie können ihre Ansichten über lehrpolitische Verfahrensweisen oder über einzelne Mitglieder der gewählten Körperschaften vor dem Geistigen Rat, dem örtlichen oder dem nationalen, freimütig äußern, aber sodann müssen sie die Empfehlung oder den Beschluss des Rates rückhaltlos annehmen, den Grundsätzen entsprechend, die für solche Angelegenheiten bereits in der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung niedergelegt sind...
Er (der Hüter) hat immer das Recht, gegen Beschlüsse eines Nationalen Geistigen Rates einzuschreiten und sie zu widerrufen. Wenn er dieses Recht nicht hätte, wäre er völlig unfähig, den Glauben zu beschützen, ebenso wie der Nationale Geistige Rat, wenn ihm das Recht genommen wäre, Beschlüsse eines örtlichen Rates aufzuheben, unfähig wäre, das nationale Wohl der Bahá'í-Gemeinschaft zu behüten und zu steuern..,
Es ist die Pflicht des Nationalen Geistigen Rates, Weisheit, Geduld und Takt in höchstem Maße zu üben, während er die Angelegenheiten der Sache Gottes behandelt. Viele Schwierigkeiten zwischen den Gläubigen rühren von ihrer Unreife, ihrem Übereifer und ihrer übertriebenen Offenheit.
Aus einem Brief vom 13. Mai 1945 im Auftrag Shoghi Effendis, angeführt in Letters from the Guardian to Australia and New Zealand, S. 55—57

Die Nationalen Geistigen Räte in der ganzen Welt müssen wegen der geistigen Unreife der Gläubigen zur gegenwärtigen Zeit im Umgang mit den Freunden größte Geduld üben; sonst werden — wie es offenbar in Australien schnell geschieht — die Freunde Parteien bilden, Bitternis wird zunehmen, und was als Kleinigkeit begann (wenn auch als eine noch so bedauerliche und unberechtigte Abweichung vom Bahá’í-Geist), weitet sich zu einer Bedrohung für den Fortschritt des Glaubens aus und wird zweifellos seinen Fortschritt hemmen.
Aus einem Brief vom 8. August 1945 im Auftrag Shoghi Effendis, angeführt in Letters from the Guardian to Australia and New Zealand, S. 58

Der Hüter war immer wieder bei der Durchsicht der Korrespondenz, die er von Ihrem Rat erhielt, bestürzt über die Tatsache, dass die Freunde so unadministrativ handeln. Anstatt ihre Beschuldigungen, ihre Probleme und ihr Unbehagen mit ihrem örtlichen Rat oder mit dem Nationalen Rat zu besprechen, wenden sie sich an einzelne Personen oder einzelne Mitglieder des Rates, oder sie weigerten sich, mit dem Rat zusammenzukommen. Das erste, was ein Gläubiger tun sollte, ist, sich an einen Rat zu wenden; darum haben wir ja die Räte! Er glaubt, dieser Ärger wäre niemals entstanden, hätten die Bahá'í ihre Räte so in Anspruch genommen, wie sie es tun sollten.
Aus einem Brief vom 30. Juni 1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in Deutschland
und Österreich [66][61]


Die Frage Ihres Haushaltsplanes, die Sie in Ihrem Brief erwähnen, ist von großer Wichtigkeit. Ungeachtet der Anzahl und der Begeisterung der Bahá'í, die Sie vertreten, muss Ihr Rat der Tatsache begegnen, dass es sich um eine finanziell sehr arme Gemeinschaft handelt: Jeder überehrgeizige Haushalt, der den Freunden eine drückende finanzielle Last auferlegte, wäre sehr unklug, weil er ihnen am Ende des Jahres ein Gefühl starker Frustration hinterlässt, wenn er nicht erfüllt wird.
Er denkt, was Sie entworfen haben, ist zu viel. Besonders in diesem ersten Jahr seines Bestehens wird Ihr Rat bei Projekten, die Geld erfordern, weniger ehrgeizig sein müssen. Er wird sich besonders den Aufgaben widmen müssen, die Freunde zu ermutigen, die Grundlagen der örtlichen Räte zu festigen, den Gruppen zu helfen, den Status Geistiger Räte zu erreichen, und auf jede ihm nur mögliche Art und Weise die Erziehung der afrikanischen Freunde im Glauben zu vertiefen.
Die anderen Nationalen Geistigen Räte haben, wie Sie wissen, ihre eigenen finanziellen Probleme, und obwohl nichts dagegen einzuwenden ist, dass Sie sich an andere Räte mit der Bitte wenden, Ihnen zu helfen, bezweifelt der Hüter sehr, dass jene Räte in der Lage sind, zur jetzigen Zeit wesentlich zu Ihrem Haushalt beizutragen.
Aus einem Brief vom 6. Juli 1956'im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Zentral- und Ostafrika
Er schätzt Ihren Geist der Ergebung im Glauben, aber er glaubt, dass Sie, Ihr Mann und ... den Anweisungen des Nationalen Geistigen Rates nachkommen sollten. Es kann keinen Schutz für den Glauben geben, wenn die Freunde nicht willens sind, ihren Verwaltungskörperschaften zu gehorchen, besonders, wenn diese in gutem Glauben handeln. Die einzelnen Gläubigen sind nicht in der Lage, ihre nationalen Körperschaften zu beurteilen. Wenn irgend etwas falsch gemacht wurde, müssen wir es in Gottes Hand geben und uns, wie 'Abdu'1-Bahá sagte, bewusst sein, dass Gott das Falsche richtigstellen wird. In der Zwischenzeit dürfen wir die Sache Gottes nicht dadurch zerrütten, dass wir fortwährend auf diesen Angelegenheiten herumreiten.
Aus einem Brief vom 5. Februar 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen


Er glaubt, Ihr Geistiger Rat sollte sich das Gleichgewicht vor Augen halten, das Bahá'u'lláh selbst genau bezeichnet hat: Gerechtigkeit, Lohn und Strafe. Obwohl die Sache Gottes noch jung und zart ist, obwohl viele Gläubige unerfahren sind, obwohl darum liebevolle Nachsicht eher als hartes Eingreifen erforderlich ist, bedeutet dies nicht, dass ein Nationaler Geistiger Rat unter irgendwelchen Umständen bei irgendeinem Gemeindemitglied ehrloses Verhalten dulden kann, das in offenkundigem Widerspruch zu unseren Lehren steht — wer immer es sei und wo immer er herkomme. Aufmerksam sollten Sie über die Interessen der Bahá’í-Gemeinschaft wachen und sie beschützen, und sobald Sie sehen, dass irgendwelche Bahá'í in einer Art und Weise handeln, die Schande auf den Namen unseres Glaubens bringt, sollten Sie diese warnen und nötigenfalls, wenn sie sich weigern, ihr Verhalten zu ändern, ihnen sofort das Wahlrecht entziehen. Nur auf diese Weise kann die Reinheit unseres Glaubens erhalten werden. Zugeständnisse und schwache Maßnahmen werden die Sehkraft seiner Nachfolger verdunkeln, seine Kraft mindern, ihn in den Augen der Öffentlichkeit erniedrigen und ihn davon abhalten, Fortschritte zu machen.
Aus einem Brief vom 14. August 1957'im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich [68][69]



Verhältnis zur Umwelt
In dem Maße, wie die Bewegung an Stärke und Macht zunimmt, sollten die Nationalen Geistigen Räte dazu ermutigt werden, wenn es die Umstände erlauben und die verfügbaren Mittel dazu berechtigen, die zweifache Methode der direkten und indirekten Gewinnung einer aufgeklärten Öffentlichkeit für die uneingeschränkte Annahme des Bahá'í-Glaubens anzuwenden. Die eine Methode sollte einen offenen, entschiedenen und herausfordernden Ton anschlagen, die andere, ohne irgendwie auch nur im geringsten von der unbedingten Treue zur Sache Gottes abzugehen, allmählich fortschreitend und behutsam sein. Die Erfahrung wird zeigen, dass jede der beiden Methoden in ihrer typischen Eigenart für eine besondere Art und Klasse von Menschen passen wird und dass jede im gegenwärtigen Zustand einer fortwährend schwankenden Gesellschaft mit Klugheit versucht und benutzt werden sollte,
Es liegt, glaube ich, an den nationalen Bevollmächtigten der Gläubigen in jedem Land, beide Methoden zu verwenden und zu verbinden, die freimütige wie auch die stufenweise, in einer Art, die den größten Nutzen und den besten Vorteil für diese ständig wachsende Sache Gottes sichert... In dem Maße, wie die Bewegung die Grenzen ihres Einflusses ausweitet und die Möglichkeiten umfassender Anerkennung sich vervielfachen, sollte, so glaube ich, auch die zweifache Art der Pflichten, die ihren gewählten Vertretern auferlegt sind, mehr und mehr hervorgehoben werden. Während sie sich hauptsächlich der Erfüllung ihrer größten Aufgabe widmen, die in der Bildung und Festigung der Bahá’í-Gesellschafts- und Verwaltungseinrichtungen besteht, sollten sie sich bemühen, innerhalb anerkannter Grenzen an der Arbeit von Institutionen teilzunehmen, die — ohne Kenntnis des Anspruchs der Bahá'1-Sache — vom aufrichtigen Wunsche erfüllt sind, den Geist voranzutragen, der unseren Glauben belebt... Diese zweifachen Pflichten der organisierten Bahá'í-Gemeinschaften sollten — weit entfernt davon, sich in ihren Wirkungen gegenseitig aufzuheben oder in ihren Zielen widersprüchlich zu erscheinen — als ergänzend und erfüllend betrachtet werden: Jede ist in ihrer Art ein lebendiger und notwendiger Aufgabenkreis.
Es obliegt den nationalen Vertretern der Bahá'1-Sache, die Bedingungen zu beobachten, unter denen sie arbeiten, die Kräfte abzuschätzen, die in ihrer Umwelt wirken, sodann sorgfältig und gebeterfüllt die Vorteile jeder der beiden Methoden abzuwägen und eine zweckmäßige Entscheidung zu fällen über das Ausmaß, in dem diese zweierlei Methoden betont werden sollten. Dann und nur dann werden sie befähigt sein, einerseits das unabhängige Wachstum des Bahá'í-Glaubens zu schützen und anzuregen, andererseits den Anspruch seiner allumfassenden Prinzipien vor Zweiflern und Ungläubigen zu verteidigen,
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 124—127, Brief vom 20. Februar 1927

Der Hüter meint, es sei schade, dass durch die übertriebene Begeisterung des betreffenden Beamten den Bahá'í ein Schulgebäude zur Verfügung gestellt wurde, ehe eine offizielle Entscheidung darüber gefasst worden ist, ob es ihnen möglich sei, einen Lehrer dorthin zu schicken.
Wir müssen in unserem Verkehr mit der Öffentlichkeit, besonders mit Beamten, sehr vorsichtig sein, damit wir nicht Situationen schaffen, die uns in Unannehmlichkeiten bringen und unser Ansehen in den Augen von Nicht-Bahá'í herabsetzen.
Der Hüter schenkt Ihrer Arbeit die größte Beachtung, und er freut sich sehr zu sehen, dass Sie Ihre verschiedenen Vorhaben mit so viel Begeisterung und Ergebung vorantreiben.
Es wäre ideal, wenn ein Angebot wie das vorgeschlagene angenommen werden könnte; aber da die Sache Gottes derzeit so viele Lasten zu tragen hat, sind wir gezwungen, so zu handeln, wie 'Abdu'1-Bahá sagte: "Gebt das Wichtige auf für das Allerwichtigste".
Aus einem Brief vom 29. Dezember 1951 im Auftrag Shoghi Effendis an den Lehrausschuß des Nationalen Geistigen Rates von Argentinien, Chile, Uruguay, Paraguay und Bolivien [70][71]



Pflichten der Amtsträger
Alle Spenden und Beiträge sollen dem Rechner des Geistigen Rates für den ausdrücklichen Zweck übergeben werden, die Interessen der Sache Gottes zu fördern... Es ist die heilige Pflicht jedes treuen, gewissenhaften Dieners Bahá'u'lláhs, der Seine Sache vorankommen sehen will, frei und großzügig zum Wachstum des Fonds beizutragen. Die Mitglieder des Geistigen Rates werden die Mittel nach ihrem eigenen Ermessen zur Förderung des Lehrfeldzuges, zur Hilfe für die Bedürftigen, zur Errichtung von Bahá'í-Lehrinstitutionen und zur Ausdehnung des Wirkungskreises ihrer Dienste in jeder möglichen Weise verwenden.
Shoghi Effendi, Bahá’íAdministration, 'S. 41—42 aus einem Brief vom 12. März 1923

Jetzt wird die Wahl des neuen Nationalen Geistigen Rates und seiner Amtsträger wahrscheinlich abgeschlossen sein. Das Amt des Sekretärs des Nationalen Geistigen Rates ist höchst wichtig; die wirksame, reibungslose Arbeit der Bahá'í-Organisation in Indien und Burma wird zu einem großen Teil vom Sekretär abhängen.
Es ist klar, dass es keine leichte Aufgabe ist, diese mannigfaltigen Pflichten wirksam, gründlich und taktvoll zu erfüllen,.und Shoghi Effendi hofft sehr, dass jemand gefunden wird, der fähig ist, ihnen die erforderliche Geschicklichkeit, Zeit und Energie zu widmen, um sie befriedigend zu erfüllen.
Aus einem Brief vom 12. Mai 1925 im Auftrag Shoghi Effendis an den 'Nationalen Geistigen Rat in Indien und Burma

Was Ihre Frage betrifft, ob der Vorsitzende des Nationalen Geistigen Rates berechtigt ist, während seiner Amtszeit Entscheidungen zu treffen, möchte der Hüter klargestellt haben, dass keine solche Entscheidung gültig sein kann, wenn sie nicht von den anderen Mitgliedern des Nationalen Rates gebilligt ist. Der Vorsitzende hat keine besondere gesetzgebende Fähigkeit, außer derjenigen als Mitglied des Rates.
Aus einem Brief vom 28. Februar 1937im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma

In Verbindung mit dem Beschluss Nr. 15, der im Protokoll Ihres NGR verzeichnet ist, ersucht Sie der Hüter, allen Gläubigen klar zu machen, dass die Mitgliedschaft in einem Bahá'1-Rat oder -Ausschuß eine heilige Pflicht ist, die jedes treue, gewissenhafte Mitglied der Gemeinde freudig und vertrauensvoll übernehmen sollte, einerlei, wie bescheiden und unerfahren es sein mag. Zum Dienst in einem Geistigen Rat gewählt, ist es die Pflicht eines Gläubigen, sein Möglichstes zu tun, um an allen Ratssitzungen teilzunehmen und mit den anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten, es sei denn, er wäre durch einen zwingenden Grund, wie Krankheit, verhindert; selbst dann sollte er den Rat verständigen. Die Pflicht des NGR ist es, die Teilnahme an den Ratssitzungen zu fördern und zu erleichtern. Hat ein Mitglied keinen triftigen Grund für wiederholtes Fernbleiben von Ratssitzungen, sollte es belehrt, ja verwarnt werden; wird diese Warnung absichtlich missachtet, so hat der Rat das Recht, seine Rechte als wahlberechtigtes Gemeindemitglied auszusetzen. Solch eine administrative Zwangsmaßnahme würde absolut gebieterisch und notwendig erscheinen. Wiewohl sie nicht gleichbedeutend mit dem völligen Ausschluss eines solchen Mitgliedes aus der Sache Gottes ist, entzieht sie ihm doch die wirkliche Teilnahme an den administrativen Aufgaben und Angelegenheiten. Somit handelt es sich um eine höchst wirksame Besserungsmaßnahme, die vom Rat gegen alle derart halbherzigen, verantwortungslosen Personen in der Gemeinde angewendet werden kann.
Aus einem Brief vom 2. Juli 1939 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma

Zur Frage, nach welchem Verfahren die Bahá’í-Räte handeln sollten, wenn sie mit den Leistungen eines ihrer Amtsträger unzufrieden sind: "Umfaßt die Unzufriedenheit auch die Treue eines Amtsträgers dem Glauben gegenüber, so sollte er mit Stimmenmehrheit entlassen werden. Ist die Unzufriedenheit jedoch der Unfähigkeit eines Mitgliedes oder einfach seiner Nachlässigkeit bei der Erfüllung seiner Pflicht zuzuschreiben, so ist dies kein ausreichender Grund dafür, seinen Rücktritt oder seine Entlassung aus dem Rat durchzusetzen. Der Betreffende sollte im Amt bleiben, bis neue Wahlen abgehalten werden.
Aus einem Brief vom 22. Nov. 1940 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln
Ihre Frage, den Sekretär des NGR betreffend: Es kann keinen auf Dauer gewählten Sekretär geben, der Jahr für Jahr sein Amt innehat; denn dieses würde den Grundsätzen der Verwaltungsordnung widersprechen. Der Hüter glaubt jedoch, der Nationale Geistige Rat sollte dem Sekretär eine bezahlte Hilfskraft beschaffen, damit er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen und gleichzeitig seinem Beruf nachgehen kann, wenn er dies nötig hat. Mit anderen Worten: Der Sekretär des NGR kann einen vollbeschäftigten Hilfssekretär unter sich haben, wenn die Arbeit dies erfordert.
Aus einem Brief vom 22,]unil945 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [72][73]

Ganz allgemein muss der Sekretär eines Rates behutsam und genau das weitergeben, was der MehrheitsBeschluss oder die Empfehlung des Rates war. Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er dies in geeigneten Worten ausdrückt und die Angelegenheit dem Beschluss oder der Anweisung des Rates entsprechend erläutert. Aber er darf natürlich nicht seine persönlichen Ansichten hinzufügen, es sei denn, der Rat habe diese gebilligt.
Aus einem Brief vom 19. Oktober 1947 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Er bedauerte die Notwendigkeit, darauf zu bestehen, dass der Sekretär Ihres Rates in Buenos Aires wohnen muss, so dass das Verwaltungszentrum dieses Gebietes Sitz des Sekretariats sein kann; dies ist ein allgemeiner Grundsatz, auf dessen Einhaltung er die Freunde überall verpflichtet hat. Eine der Ihren gleichartige Lage ergab sich in Skandinavien, wo der Sekretär in Oslo statt in Stockholm lebte; auch dort war ein Wechsel notwendig. In dem Maße, wie sich der Zehnjahreskreuzzug entwickelt, ist es für die Arbeit zunehmend wichtig, dass sie in einheitlicher Weise und nach allgemein anwendbaren Prinzipien vorangeht.
Aus einem Brief vom 29. Juli 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Argentinien: Chile, Uruguay Paraguay und Bolivien



Ratssitzungen
Immerzu warte ich ungeduldig auf ausführliche und häufige Berichte des Nationalen Geistigen Rates. Ich wünsche sehnlich, dass seine Mitglieder so oft wie möglich zusammenkommen, um die Tätigkeiten der Einzelpersonen wie auch der örtlichen Geistigen Räte in Indien und Burma tatkräftig, wirksam und fortgesetzt zu leiten, aufeinander abzustimmen und zu verstärken. Ich dürste nach genauerer Information und bitte den Sekretär dringend, dafür zu sorgen, dass jede Nachricht aus dem Heiligen Lande oder irgendeinem anderen Bahá'í-Zentrum sofort und weithin verbreitet wird. Ich versichere Sie meiner liebevollen Gebete.
Shoghi Effendi, Nachschrift zu einem Brief vom 5. März 1925 an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma
Ein weiterer, nach Meinung des Hüters wesentlicher Faktor für die Entwicklung Ihres Nationalen Geistigen Rates ist die Abhaltung häufiger Sitzungen. Obwohl die Mitglieder sehr weit entfernt voneinander wohnen, können sie doch durch Briefwechsel miteinander in Verbindung bleiben. Es ist nicht nötig, dass alle Mitglieder bei allen Sitzungen anwesend sind. Jene, die bei den Sitzungen des NGR aus irgend einem Grunde nicht persönlich anwesend sein können, haben doch die Möglichkeit, ihre Ansichten brieflich zu äußern und sie dem Nationalen Rat zu übersenden. Die Hauptsache ist, dass Ihre nationalen Tätigkeiten nicht unter solchen durchaus unwichtigen und zweitrangigen Erwägungen zu leiden haben, und dass die Arbeiten des Rates nicht verzögert und hinausgeschoben werden.
Aus einem Brief vom 2. Januar 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma
Der Hüter begrüßt den von Ihrem Geistigen Rat unternommenen Schritt, die Sitzungen mehr und mehr der Erwägung von lehrpolitischen Leitlinien und Plänen zu widmen und weniger bei den Einzelheiten und bei zweitrangigen administrativen Fragen zu verweilen. Er möchte jedoch dringend bitten, dass alle Beschlüsse, — ausgenommen Beschlüsse alltäglicher und unbedeutender Art, die sich nur mit Routinearbeit befassen — erst nach sorgfältiger, gewissenhafter Beratung von allen neun Mitgliedern gefasst werden. Alle Bestrebungen zur Dezentralisation oder zur Delegation von Amtsgewalt an irgendeine Person oder Körperschaft, um zu Beschlüssen über Angelegenheiten zu kommen, die unmittelbar und einzig den NGR selbst betreffen, wären schädlich und sollten von Anfang an beschnitten werden. Aus eben diesem Grunde, nämlich um den NGR zu befähigen, seine Aufgaben der Beratung und Erwägung von Fragen,welche die nationale Gemeinde unter seiner Spruchhoheit betreffen, richtig und vollkommen zu erfüllen, wurde die Mitgliederzahl auf neun begrenzt, so dass der Rat nicht zu schwerfällig für Beschlussfassungen ist, die oft rasches Handeln und reife Beratung von allen Mitgliedern verlangen. Um den besonderen Charakter dieser zentralen und amtsmächtigen Institution sicherzustellen, erscheint es dringend notwendig, Sitzungen öfter abzuhalten, besonders da die Probleme, mit denen sich zu befassen er berufen sein wird, mit der ständigen Ausbreitung des Glaubens in Nordamerika an Zahl und Bedeutung zunehmen.
Aus einem Brief vom 28. Januar 1939 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten
und Kanadas [74][75]

Ebenso glaubt er, der NGR sollte öfter zusammenkommen, selbst wenn nicht immer alle Mitglieder anwesend sein können. Beschlüssen durch Briefwechsel fehlt die Lebendigkeit solcher Beschlüsse, die sich aus aktiver Beratung ergeben. Wenn jetzt der Glaube dort so gut vorankommt und eine feste administrative Grundlage hat, ist tatkräftigere, systematischere Arbeit erforderlich.
Aus einem Brief vom 16. Juli 1946 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Australien und Neuseeland



Nationale Ausschüsse
Große Problemkreise bei geistigen Tätigkeiten, die allgemein die Sache Gottes dortzulande berühren,... stehen keinesfalls unter der ausschließlichen Verantwortung eines örtlichen Rates oder einer Gruppe von Freunden. Sie müssen vielmehr genau und umfassend von einer besonderen Körperschaft geleitet werden; diese ist vom Nationalen Rat einzusetzen und als dessen Ausschuß zu konstituieren. Dem Nationalen Rat ist der Ausschuß verantwortlich; der Rat übt ständige, allgemeine Aufsicht über ihn aus.
Shoghi Effendi, Bahá’íAdministration, S. 24, aus einem Brief vom 5. März 1922

Ich heiße die Vorkehrungen, die Sie für die Zentralisierung der Arbeit in Ihren Händen und für deren Verteilung auf die verschiedenen Ausschüsse getroffen haben, sehr gut. Jeder Ausschuß hat damit in seinem besonderen Arbeitsgebiet die Leitung seiner eigenen Angelegenheiten wirksam und gründlich übernommen.
Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, S. 28, aus einem Brief vom 23. Dezember 1922

Lebenswichtige Probleme, welche die Interessen der Sache Gottes in jenem Lande berühren, wie zum Beispiel die Fragen der Übersetzung und Veröffentlichung, des Mashriqu' 1-Adhkär, der Lehrarbeit und ähnliche Angelegenheiten, die sich deutlich von rein örtlichen Dingen abheben, müssen voll der Spruchhoheit des Nationalen Rates unterliegen.
Wie die örtlichen Räte wird der Nationale Rat jeden dieser Fragenkreise einem besonderen Ausschuß zuzuweisen haben. Solche Ausschüsse sind durch die Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates aus allen Freunden jenes Landes zu wählen. Zum Nationalen Rat stehen seine Ausschüsse im selben Verhältnis wie die örtlichen Ausschüsse zu ihren jeweiligen örtlichen Räten.
ShoghiBffendi, Bahá’íAdministration, S. 40, aus einem Brief vom 12. März 1923 [76][77]

Zu der kürzlichen Entscheidung des Nationalen Geistigen Rates, so viel laufende Detailarbeit wie möglich in die Hände seiner nationalen Ausschüsse zu legen, glaube ich darlegen zu sollen, dass hier ein grundlegender Punkt von überragender Bedeutung angesprochen ist, wird hier doch ein einzigartiger Grundsatz in der Verwaltung der Sache Gottes berührt, der die Beziehungen zwischen der administrativen Zentralkörperschaft einerseits und ihren gesetzgeberischen wie ausführenden Hilfsorganen andererseits beherrscht. Wie bereits bemerkt worden ist, besteht die Rolle dieser Ausschüsse, die vom Nationalen Geistigen Rat eingesetzt sind und deren Neubildung, Mitgliedschaft und Aufgaben jedes Jahr vom. neugebildeten Nationalen Rat neu behandelt werden sollten, in erster Linie darin, dass sie die Fragenkreise, die ihnen anvertraut sind, gründlich und fachmännisch studieren, durch ihre Berichte Rat erteilen und die Ausführung der Entscheidungen unterstützen, die in wesentlichen Dingen ausschließlich und unmittelbar durch den Nationalen Rat zu treffen sind. Äußerste Wachsamkeit und eifrigstes Bemühen werden von ihnen erwartet, wenn sie, wie es ihrer hohen, verantwortungsvollen Berufung entspricht, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen wünschen. Innerhalb der ihnen durch die gegenwärtigen Umstände auferlegten Grenzen sollten sie sich bemühen, ein Gleichgewicht dergestalt aufrecht zu erhalten, dass die Missstände der Überkonzentration und der völligen Dezentralisierung ganz vermieden werden. Überkonzentration würde die zu leistenden Bahá'i-Dienste hemmen, verwirren und auf lange Sicht in ihrem Wert mindern. Völlige Dezentralisierung würde die leitende Amtsgewalt den Händen der nationalen Vertreter der Gläubigen entgleiten lassen. Dass die Angehörigen des Nationalen Geistigen Rates von den geringfügigen Einzelheiten der Bahá'í-Verwaltungsarbeit in Anspruch genommen werden, ist in offenkundiger Weise der Wirksamkeit und der sachgerechten Erledigung von Bahá'í-Obliegenheiten schädlich. Andererseits wären die lebensspendenden, alldurchdringenden Kräfte, welche die geheiligten Vorrechte von Körperschaften bilden, die sich zu gegebener Zeit zu Nationalen Bahá’í-Häusern der Gerechtigkeit entwickeln werden, in Frage gestellt, wenn Gremien, die in keinem anderen Licht denn als Fachberater und Ausführungsgehilfen zu betrachten sind, unangemessene Entscheidungsbefugnisse erteilt würden. Der Belastung und des Opfersinns, die die bündnistreue Wahrung dieses wesentlichen Grundsatzes der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung von den nationalen Vertretern der Gläubigen in diesem frühen Stadium unserer Entwicklung verlangt, bin ich mir voll bewusst. Aber es handelt sich um einen Grundsatz, der die Bahá'í-Methode der Verwaltung zugleich veredelt und von den herkömmlichen Systemen der Welt abhebt, und so kann ich nicht umhin, die Leitlinien zu betonen, nach denen die Angelegenheiten der Sache Gottes mehr und mehr geführt werden sollten — Leitlinien, deren Kenntnis in diesem gestaltgebenden Zeitalter der Bahá'í-Verwaltungseinrichtungen so wesentlich ist.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 141 f., aus einem Brief vom 18. Oktober1927

Die Nationalen Räte werden von nationalen Ausschüssen unterstützt, die ihnen verantwortlich sind und von ihnen ohne Unterschiede aus der Gesamtheit der ihnen unterstellten Gläubigen gewählt werden. Jedem dieser Ausschüsse ist ein besonderer Bereich des Bahá'1-Dienstes zugewiesen. Nachdem der Wirkungskreis der Nationalen Bahá’í-Räte sich ständig vergrößert hat, haben sie sich in bemerkenswerter Weise der Aufgabe gewachsen gezeigt, die zunehmenden Arbeiten eines neugefestigten Glaubens zu meistern. Der Geist der Einordnung, den sie überall eingeprägt haben, und die Tatsache, dass sie kompromisslos den Grundsätzen folgten, die sie über alle Vorurteile von Rasse, Nation, Klasse und Farbe erhoben hatten, halfen ihnen bei der Erreichung dieses Zieles.
Die nationalen Ausschüsse waren nicht weniger rührig und pflichtgetreu bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben. Die Glieder dieser mannigfaltigen Arbeitsstellen, die unter der Leitung der gewählten nationalen Vertreter der Bahá'í-Gemeinschaft arbeiten, haben genügend bewiesen, dass sie fähig sind, ihre mannigfachen, wichtigen Belange zu wahren, indem sie die Lebensinteressen des Glaubens verteidigten und seine Lehre darstellten, indem sie seine Schriften verbreiteten, seine Finanzen festigten und seinen Lehrkörper aufbauten, indem sie die Zusammengehörigkeit der einzelnen Teilgemeinden förderten, historische Stätten kauften, heilige Urkunden, Kostbarkeiten und Erinnerungsstücke aufbewahrten, Verbindung zu den verschiedenen Einrichtungen der Gesellschaft, der sie angehören, aufnahmen, indem sie ihre jugendlichen Gläubigen schulten, ihre Kinder unterwiesen und die Stellung ihrer weiblichen Mitgläubigen in den Ländern des Ostens verbesserten. Shoghi Effendi, Gott geht Vorüber, S.380 [78][79]

Er meint, den örtlichen Räten sollte die Einsicht nahegebracht werden, dass die nationalen Ausschüsse dazu eingerichtet sind, ihren örtlichen' Bedürfnissen zu dienen, und nicht dazu, willkürlich zu befehlen. Die Ausschüsse haben die Arbeit für die Sache Gottes, die sich jetzt so rasch auf den Britischen Inseln ausbreitet, zu vereinigen. Demnach sollten die fraglichen Ausschüsse mit einem jungen Rat, der soeben seine jugendlichen Kräfte zu spüren beginnt, sehr taktvoll umgehen; denn dieses Gefühl der Unabhängigkeit kann den Rat bei angemessener Behandlung dazu führen, dass er stark und wirklich unabhängig wird, anstatt sich schwächlich darauf zu verlassen, dass andere Gremien ihn vorantragen. Sicherlich sollten aber Geistige Räte mit nationalen Ausschüssen zusammenarbeiten und deren Beistand nicht zurückweisen.
Aus einem Brief vom 5, November 1948 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln



Anpassungsfähigkeit in zweitrangigen Fragen
Zu Ihrer Kritik an Artikel VIII der Satzung des Nationalen Geistigen Rates möchte Ihnen der Hüter bedeuten, dass dies eine zweitrangige Frage ist, was sich aus einem allgemeinen Grundsatz ergibt, den er bereits in einer seiner letzten Mitteilungen an Sie und an den Nationalen Geistigen Rat niedergelegt hat. Es handelt sich um die Befugnis der Abgeordneten und um deren Verhältnis zum Nationalen Geistigen Rat. Er hält es nicht für nötig, auf diese Einzelheiten, die ihrer Natur nach in den Rechtsbereich des Nationalen Geistigen Rates fallen, selbst einzugehen. Sie sollten sich mit Ihrer Kritik.an diese Körperschaft wenden, ob es sich nun um die Vorkehrungen der Satzung oder um irgendeine andere Seite der Verwaltungsarbeit der Sache Gottes handelt. Es ist nicht Sache des Hüters, sich mit Einzelheiten zu befassen. Seine überwältigenden, drückenden Pflichten und die eigentliche Natur seiner Stellung als oberster Hüter des Glaubens machen es ihm unmöglich, sich in Angelegenheiten von lokaler Bedeutung und von vergleichsweise nachgeordneter Wichtigkeit einzuschalten. Bei Ihnen als einem der verdienten Mitglieder der höchsten Verwaltungskörperschaft der Sache Gottes in den Vereinigten Staaten liegt es, Ihre Ratskollegen an das zu erinnern, was ihre Pflicht ist und wonach sie sich zu richten haben. Der Hüter legt die allgemeinen Grundsätze fest; Sache des Nationalen Rates ist es, alle örtlichen Räte und Gruppen auf den besten Weg, wie sie diese Grundsätze auf ihre örtlichen Verhältnisse anwenden sollen, hinzuführen.
Aus einem Brief vom 11. November 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen
In Verbindung mit seinem Telegramm vom Juli, das Ihrem Rat dringend nahelegte, keine weiteren Erklärungen zu verschiedenen Verwaltungsfragen abzugeben, bat mida der Hüter, die Anweisungen und Erläuterungen, die bereits in einer seiner letzten Mitteilungen an den Nationalen Geistigen Rat enthalten waren, zu wiederholen und zu bestätigen. Es geht darum, dass die Veröffentlichung solcher Erklärungen keinem dringenden Bedürfnis mehr nachkommt und dass ihre Vervielfachung nur die Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung der Sache Gottes zu streng und zu starr machen würde. Die zahlreichen Leitlinien und Regelungen, die in der "Bahá'í Administration'' aufgezeichnet sind, und die ergänzenden Erklärungen, die der Nationale Rat bereits herausgegeben hat, gehen seines Erachtens derzeit ausreichend ins einzelne, um die Freunde in ihren gegenwärtigen Tätigkeiten zu führen. Er selbst hat in den letzten Jahren bewusst darauf verzichtet, weitere Verwaltungsregelungen hinzuzufügen oder die bereits festgeschriebenen zu erläutern und zu vertiefen. Umso mehr Grund hat Ihr Rat dafür, dass er ebenso davon absieht, die Verwaltungsvorschriften zu vervielfachen; denn mit wachsender Zahl müssen diese Vorschriften zwangsläufig diejenigen, die zu ihrer Durchführung berufen sind, fesseln und verwirren. Es ist nicht notwendig, dass Ihr Rat Sachlagen vorwegnimmt, die noch nie eingetreten sind, und allgemeine Regeln und Vorschriften für deren Bewältigung erläßt. Vernünftiger wäre es, jeden Fall einzeln dann zu beurteilen, wenn er eintritt, und das damit verbundene Problem auf die zweckmäßigste und praktischste Weise zu lösen. Die amerikanischen Gläubigen wie auch ihre nationalen Vertreter müssen ihre Aufmerksamkeit auf die großen, lebenswichtigen Aufgaben lenken, die eine bereits errichtete Verwaltungsordnung anzupacken und zu bewältigen berufen ist, anstatt ihre Kräfte bei der Behandlung völlig zweitrangiger verwaltungstechnischer Fragen zu verausgaben. Der Hüter wünscht, dass Ihr Rat sich erneut mit den vorerwähnten Mitteilungen zu diesem Gegenstand befaßt.
Aus einem Brief vom 25. November 1937 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas [80][81]

Beim Durchlesen des Berichts über Ihre diesjährige Nationaltagung ist dem Hüter die Forderung aufgefallen, der Nationale Geistige Rat möge gewisse Verfahrensregeln festlegen. Er hat den amerikanischen NGR bereits dahingehend informiert, dass er davon Abstand nehmen solle, weitere Regeln und Vorschriften aufzuzeichnen, da diese darauf hinausliefen, die Belange der Sache Gottes erstarren zu lassen, und letztlich ihren Geist verdunkeln und ihr Wachstum verzögern würden. Er meint, Ihr Rat sollte die gleiche Vorsicht üben und vermeiden, über die bestehenden hinaus neue Verfahrensregeln einzuführen. Jeder Fall, der vor den Rat kommt, sollte nach seiner Eigenart beurteilt und einzeln entschieden werden, ohne dass auf neue Vorschriften zurückgegriffen wird.
Aus einem "Brief vom 29. Juni 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma
Nachdem Ihr Rat nun gebildet ist und sich anschickt, als unabhängige Körperschaft fortzuwirken, wünscht er einen Punkt hervorzuheben, den er ständig auch anderen nationalen Räten gegenüber betont: Sie sollten es vermeiden, Regeln und Vorschriften zu erlassen. Die Grundlagen, wie sie in der "Bahá'í Administration" niedergelegt sind, müssen selbstverständlich befolgt werden; aber es gibt bei den Räten eine Neigung, ständig ausgefeilte Verfahrensregeln und Vorschriften für die Freunde zu veröffentlichen, und er ist der Ansicht, dass dies die Arbeit für die Sache Gottes behindert und völlig verfrüht ist. Soweit wie möglich sollten vorkommende Fälle so behandelt und erledigt werden, wie sie zur Entscheidung anstehen; es sollten keine allgemeinen Richtlinien, die alle denkbaren ähnlichen Fälle decken, festgeschrieben werden. Dies bietet die Gewähr, dass die Verwaltungs-< und Gesellschaftsordnung anpassungsfähig bleibt, und verhindert, dass ein Amtsschimmel heranwächst und die Arbeit für die Sache Gottes hemmt. Auch sollten Sie sich ständig bewusst sein, dass Sie jetzt ein völlig unabhängiger Nationaler Rat sind; Sie sollten die Verwaltung der Belange des Glaubens innerhalb Ihres Rechtsbereiches als Ihr eigenes Problem betrachten. Jede einzelne Vorschrift zu befolgen, die der amerikanische NGR festgelegt hat, besteht für Sie keine weitergehende Notwendigkeit als für den NGR von Großbritannien oder von Australien und Neuseeland. Einheitlichkeit in den Grundlagen ist wesentlich, nicht aber in jedem Detail. Im Gegenteil ist die Mannigfaltigkeit, die richtige Problemlösung in der jeweiligen örtlichen Sachlage, das Wichtige.
Aus einem Brief vom 4. November 1948 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada [82][83]

Mit besonderer Freude hat er verfolgt, wie Mitglieder Ihres Rates sich auf Reisen begaben und Fühlung zu den Freunden aufnahmen, um deren Verständnis für die Arbeitsweisen der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung und ihr Wissen um unseren Glauben im allgemeinen zu vertiefen. Er glaubt, dieser innige, liebevolle, freundliche Zugang wird besonders jetzt und in Lateinamerika mehr zur Förderung der Lehrarbeit beitragen als jedes andere Bemühen. Tatsächlich möchte er so weit gehen, Ihrem Rat nahezulegen, die Freunde nicht mit Rundschreiben und unnötigen Bulletins zu überschwemmen. Sie sollten immer den gewachsenen Unterschied zwischen den Völkern des Südens und den Völkern des Nordens vor Augen haben. Wollten Sie dieselben Techniken wie in den Veinigten Staaten anwenden, so hätte dies verheerende Folgen, weil Mentalität und Lebensumstände völlig anders sind. So sehr die Freunde die Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung brauchen, muss sie ihnen doch in schmackhafter Form geboten werden; sonst sind sie nicht imstande, sich diese Ordnung einzuverleiben, und statt Ihre Arbeit zu festigen, werden Sie sehen, wie sich die Gläubigen ihr entfremden.
Ans einem Brief vom 30. Juni1952 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Mittelamerika
Was den "Administrativen Leitfaden" angeht, legt er Ihnen dringend nahe, den Regeln und Vorschriften nichts hinzuzufügen, vielmehr zu versuchen, sie zu kürzen und Fälle dann zu entscheiden, wenn sie auftreten. Es besteht eine natürliche Neigung, die Lehren zu kodifizieren und Verfahrenshandbücher hervorzubringen; aber auf der ganzen Welt gibt es nicht genügend Bahá'í, um dies zu rechtfertigen, und er drängt die verschiedenen NGR .fortwährend, sich vor dieser Neigung zu hüten. Er selbst hat überhaupt nicht die Zeit, solche Dinge durchzusehen; tatsächlich muss Ihr Rat so gut wie alle anderen zunehmend die Verantwortung für die eigene Arbeit übernehmen, um ihn zu entlasten. Er ist erschöpft von seiner ganzen Arbeit und zusätzlichem Lesestoff.
Aus einem Brief vom 19. Juni 1955 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Mittelamerika

Erhofft, Ihr Rat wird seine besondere, fortgesetzte Aufmerksamkeit daraufrichten, die Freunde in ihrer Lehrarbeit zu ermutigen und ihre Aufgaben zu erleichtern. Wenn jetzt die neuen Nationalen Räte gebildet werden, fühlt er sich verpflichtet, ein Wort der Warnung zu äußern, um Maßregeln, Vorschriften und die Verwicklung der Gläubigen und ihrer Arbeit in Amtsschimmeleien zu vermeiden. Zu viel Administration kann heutzutage für unseren Glauben schlimmer sein als zu wenig. Die Gläubigen sind zumeist jung in der Sache Gottes, und wenn sie Fehler machen, ist dies nicht halb so wichtig, als wenn ihnen der Nerv getötet wird, weil ihnen ständig gesagt wird: Tut dies und laßt jenes! Der neue Nationale Rat sollte wie ein liebender Vater sein, der über seine Kinderwacht und ihnen hilft, nicht wie ein gestrenger Richter, der auf die Gelegenheit wartet, seine Amtsgewalt zur Schau zu stellen. Der Grund, warum er Ihnen dies darlegt, ist der, dass er das Gleiche fortgesetzt seit mehr als zwanzig Jahren den alten, erprobten Nationalen Räten predigt; er möchte nicht, dass die jungen Räte dieselben Fehler machen. Einzelne Fälle sollten dann, wenn sie aufkommen, nach den Lehren behandelt werden; die Gläubigen haben ausreichend viel von diesen Lehren verfügbar, um alle ihre heutigen Probleme zu bewältigen, und es brauchen keine zusätzlichen Regeln und Vorschriften eingeführt werden.
Aus einem Brief vom 1O.Juni 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Alaska

Der ganze Zweck der Bahá'í-Verwaltungsgremien besteht heutzutage im Lehren, im Wachstum der Zahl der Mitglieder, Räte und Gruppen, nicht in der Schaffung von Regeln und Vorschriften oder in der Behinderung der Arbeit durch unnötige Bürokratie; vielmehr ist sicherzustellen, dass ein gewaltiger Strom geistigen Lebens und göttlicher Eingebung zu den Freunden von ihrem neuen Nationalen Rat ausgeht. Ihr Rat sollte dies ständig vor Augen haben, die Freunde auf dem Felde der Lehrarbeit ermutigen und anregen, Schwierigkeiten, Missverständnisse und verletzte Gefühle durch Liebe, Verständnis und Weisheit ausbügeln, von harten Eingriffen absehen und vor allem anderen eine Überorganisation der Gemeindeangelegenheiten vermeiden. Überall haben die Menschen die ausgesprochene Neigung, ein Übermaß an Administration auszuprobieren, und der geliebte Hüter weist Ihren Rat schon im allerersten Jahr seines Bestehens darauf hin, um seine Wachsamkeit gegen diese Gefahr, die das geistige Leben der Gemeinde zu ersticken droht, zu schärfen. Sie können versichert sein, dass er dieselbe Warnung viele, viele Male an so alte, erprobte Nationale Räte wie diejenigen der Vereinigten Staaten, Deutschlands, Englands usw. gerichtet hat.
Aus einem Brief vom 5. Juli 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Benelux-Länder
Ihr Rat muss sehr darauf achten, dass er die Bahá'í nicht mit Regeln und Vorschriften, Rundschreiben und Anweisungen überhäuft. Der Sinn der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung ¡st heutzutage, das neu entzündete Feuer in den Herzen der Menschen, die unseren Glauben angenommen haben, anzublasen, in ihnen die Sehnsucht und die Fähigkeit des Lehrens zu wecken, die Pionier- und Lehrarbeit zu erleichtern und das Wissen und Verständnis der Freunde zu vertiefen. Der geliebte Hüter äußert dieses Wort der Warnung, weil lange Erfahrung gezeigt hat, dass bei allen NGR die Neigung zu übermäßiger Administration besteht. In ihrer Begeisterung vergessen sie, dass sie nur eine Handvoll unerfahrener Seelen zu führen haben, und versuchen, ihre Arbeit so anzupacken, als müssten sie eine große Bevölkerung steuern. Das aber erstickt den Geist der Freunde, und die Lehrarbeit kommt zu Schaden.
Aus einem Brief vom 15. Juli 1957 im Auftrag von Shoghi Effendi an den Nationalen Geistigen Rat von Nordostafrika [85]



Berufungen gegen Beschlüsse
Um diese Dinge zu erleichtern und um Missverständnisse zu vermeiden, zieht er es vor, Sie und die anderen Freunde an jene (den Nationalen Rat) zu verweisen. Er ist sicher, dass Sie volle Genugtuung erlangen werden, wenn Sie dem Rat Ihre Fragen unterbreiten. Die Absicht des Hüters dabei ist nicht, dem Problem aus dem Weg zu gehen; vielmehr will er nur die Dinge erleichtern und Missverständnisse ausschließen. In allen solchen Fällen sollten die Freunde sich zuerst an den örtlichen, dann an den Nationalen Rat wenden, und nur wenn sie dort keine Genugtuung erfahren, sollten sie mit solchen Fragen an den Hüter herantreten. Auf diese Weise werden viele Schwierigkeiten vermieden.
Aus einem Brief vom 11. November 1932 im Auftrag Shogbi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in Bahá'í News Nr. 71, Februar 1933, S. 2
Alles, was die Interessen der Sache Gottes berührt und den Nationalen Rat als Körperschaft betrifft, sollte unverzüglich dem Nationalen Rat selbst unterbreitet werden, wenn es von örtlichen Räten oder einzelnen Gläubigen als unbefriedigend angesehen wird. Weder die Gesamtheit der Gläubigen noch ein örtlicher Geistiger Rat, nicht einmal die Abgeordneten der jährlichen Nationaltagung sollten für amtsbefugt gelten, sich mit Berufungen gegen Entscheidungen des Nationalen Rates zu befassen. Wird die Sache an den Hüter herangetragen, so wird es seine Pflicht sein, sie mit größter Sorgfalt zu prüfen und zu entscheiden, ob die einbezogenen Belange es rechtfertigen, dass er persönlich darüber befindet, oder ob er die Sache völlig dem Ermessen des Nationalen Rates überlässt.
Dieser Verwaltungsgrundsatz, den der Hüter hier noch einmal feststellt und betont, ist so klar, so umfassend und einfach, dass nach seiner Meinung über die Anwendung kein Missverständnis aufkommen kann. Es gibt keinerlei Ausnahmen von dieser Regel, und der Hüter würde jeden Versuch missbilligen, sich noch weiter über diesen grundlegenden, klar formulierten Grundsatz auszulassen oder ihn ausführlich zu erörtern.
Die Probleme, die unser Glaube derzeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene anpackt, sind so drängend und so folgenschwer, dass es sich keiner seiner treuen Anhänger leisten kann, seine kostbare Kraft auf Einzelheiten der Anwendung administrativer Grundsätze zu vergeuden, ja nicht einmal darauf, die Maschinerie der Verwaltungsordnung selbst zu perfektionieren. Rein zweitrangige Angelegenheiten können zurückgestellt werden, bis die vorrangigen Aufgaben erfüllt sind.
Aus einem Brief vom 10. September 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas [86][87]

Zu Ihrer zweiten Frage, ob ein Ausschuss berechtigt sei, beim NGR gegen den örtlichen Rat, der ihn ernannt hat, Berufung einzulegen, wünscht Ihnen der Hüter mitzuteilen, dass diese Frage von ziemlich untergeordneter Bedeutung ist, da es nur um die Anwendung einer nachgeordneten administrativen Regelung geht. Folglich ist es die Sache Ihres NGR, darüber zu beraten und zu entscheiden. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die dem Ermessen Ihres Rates überlassen bleiben sollte.
Aus einem Brief vom 14. Januar 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma
Wenn der örtliche Rat in einer Sachfrage entschieden hat, haben Sie, wenn Sie es wünschen, das Recht, sich zur weiteren Behandlung. Ihres Falles an den NGR zu wenden. Aber bevor Sie diesen Schritt unternehmen, ist es Ihre Pflicht als treuer, standhafter Gläubiger, aus ganzem Herzen und vorbehaltslos dem Ersuchen des NGR zu entsprechen und in eine gemeinsame Beratung mit Ihrem örtlichen Rat einzutreten. Sie sollten darauf vertrauen, dass Sie, wenn Sie den Weisungen Ihres Nationalen Rates gehorchen, nicht nur erfolgreich Ihre persönlichen Probleme mit den Freunden lösen, sondern diesen Freunden darüber hinaus ein vornehmes Beispiel geben werden.
Shoghi Effendi hofft demzufolge, dass Sie dem Rat und der Führung des NGR folgen werden, im Vertrauen darauf, dass im Endergebnis alle diese Fragen zu voller Gerechtigkeit für Sie und alle anderen Beteiligten führen werden.
Aus einem Brief vom 2. Oktober 1935 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Zu der von Ihnen erwähnten Angelegenheit zwischen dem Geistigen Rat von Chikago und einem seiner Mitglieder: Wann immer Bahá'í-Rechte oder ordnungsgemäße Verfahrensweisen verletzt werden, sollten die Freunde die Sache mit dem betreffenden Geistigen Rat aufnehmen, und wenn sie dort nicht zufriedengestellt werden, mit dem NGR. Das ist nicht nur ihr Recht, sondern ihre Pflicht.
Aus einem Brief vom 10. Juli 1942 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Ausschüsse sollten ihre Probleme zuerst mit dem NGR aufgreifen und sie zufriedenstellend zu lösen suchen, Sind sie nicht zufrieden, haben sie das Recht, an den Hüter selbst heranzutreten. Der Hüter wird dann entscheiden, ob es eine Frage ist, in der er sich selbst äußert, oder ob er die Sache an den Nationalen Rat zurückverweist. Aus einem Brief vom 28-, März 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Berufung gegen die Entscheidung des örtlichen Geistigen Rates kann, beim Nationalen Rat und gegen die Entscheidung des Nationalen Rates beim Hüter eingelegt werden. Der Grundsatz der Amtsgewalt, mit denen unsere gewählten Körperschaften belehnt sind, muss jedoch aufrecht erhalten werden. Das gehört nicht zu den Dingen, die ohne Prüfung und Probe lernbar sind.
Aus einem Brief vom 30. Juni 1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich [89]

Er legt Ihnen nahe, Ihre Berufung und die ganze Angelegenheit niederzuschlagen. Wenn es sich nicht um einen sehr schwerwiegenden, wichtigen Problemkreis handelt, was nach seinem Eindruck diesmal nicht der Fall ist, würde es der Sache Gottes mehr schaden als nützen, wenn man diese Fragen bis zum äußersten Ende verfolgen wollte.
Viele Fehler sind gemacht worden, aber sie sind größtenteils nicht schlimm genug, als dass man damit die Uneinigkeit und das Aufwühlen von Fragen rechtfertigen könnte, die zu endlosen Streitgesprächen und Wortgefechten, zu Zeit- und Kraftverlusten führen würden, Energien, die besser auf schöpferische Taten verwendet werden.
Aus einem Brief vom 8. Dezember 1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Die Freunde haben jedes Recht, sich an den australischen Nationalen Rat zu wenden und ihre Ansichten darüber zu äußern, dass es (Name) erlaubt werden sollte, bei Menschen aller Rassen zu lehren, wie sie es bereits getan hat. In der Zwischenzeit sollte sie sich aber den Wünschen des Nationalen Rates fügen, weil alle Bahá’í lernen müssen, nach den administrativen Grundsätzen unseres Glaubens zu leben. Tun sie dies nicht, so untergraben sie nur dieselben Institutionen, die sie zu schaffen suchen und die, wie wir sicher wissen, die Lösung der Weltprobleme in sich tragen. Oft ist es schwer, diesen Weg einzuschlagen; aber es ist derjenige Pfad, dem zu folgen 'Abdu'1-Bahá die Freunde immer aufgefordert hat. Auch dann zu gehorchen, wenn wir eine Weisung nicht für sinnvoll halten, bringt den Segen von oben mit sich.
Aus einem Brief vom 29, November1952 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen



Geist und Form der Bahá'í-Gesellschaftsordnung
In.der Tat, die Zeit ist reif dafür, dass die vielfältigen Tätigkeiten, denen sich die Diener und Dienerinnen Bahá'u'lláhs so ergeben und ernsthaft widmen, jetzt in Einigkeit, Zusammenarbeit und Wirksamkeit so aufeinander abgestimmt und geführt werden, dass das Ergebnis solchen systematisch zusammengefassten Bemühens, das von einem allmächtigen Geist ständig durchströmt wird, alle Errungenschaften der Vergangenheit, so ruhmreich sie auch waren, übertreffe.
Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S, 24, aus einem Brief vom 5. März 1922

Er sehnt sich ständig nach glückbringenden Meldungen über die Ausbreitung der Botschaft, und diese, das ist seine feste Überzeugung, hängt vorwiegend von den vereinten, zusammengefassten Bemühungen der Freunde und der Geistigen Räte ab. Ohne Einigkeit, Zusammenarbeit und selbstlosen Dienst werden die Freunde sicher nicht in der Lage sein, ihr Ziel zu erreichen. Wie auch sollten wir an Zahl und Stärke wachsen, wenn wir denjenigen Kräften von außen und innen, die das Bauwerk der Sache Gottes zu unterhöhlen drohen, nicht eine geschlossene Front entgegenstellen? Einheit ist deshalb der Schlüssel zum Erfolg. Der beste Weg aber, die organische Einheit Seines Glaubens zu sichern und zu festigen, ist der, die Amtsgewalt der örtlichen Geistigen Räte zu stärken und sie in den Wirkungsbereich der Spruchhoheit des Nationalen Rates zu rücken. Der Nationale Rat ist das Haupt, und die örtlichen Räte sind die verschiedenen Leibesorgane der Sache Gottes. Die volle Zusammenarbeit zwischen diesen Körperteilen zu sichern, bedeutet, die besten Interessen des Glaubens zu wahren, indem man ihn befähigt, jenen Kräften entgegenzutreten, die einen Bruch in den Reihen der Gläubigen herbeizuführen drohen.
Aus einem Brief vom 20, September 1933 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen [90][91]

Administrative Leistungskraft und Ordnung sollte immer von einem gleichen Maß an Liebe, Ergebenheit und geistiger Entwicklung begleitet sein. Beides ist wesentlich; der Versuch, eines vom anderen zu trennen, bedeutet, dass der Leib der Sache Gottes geschwächt wird.
Heutzutage, da unser Glaube noch in seiner Kindheit steht, müssen wir sehr darauf achten, dass verwaltungstechnische Routine nicht den Geist erstickt, der den Körper der Verwaltungsordnung nähren muss. Dieser Geist ist die vorantreibende Kraft und die bewegende Macht seines Lebens.
Aber wie schon betont, sind beide, Geist und Form, wesentlich für die sichere, rasche Entwicklung der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung. Das volle Gleichgewicht zwischen beidem zu wahren, ist die einzigartige, die Hauptverantwortung der Verwalter der Sache Gottes.
Aus einem Brief vom 10. Dezember1933 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas

Er würdigt voll den Geist, der Sie veranlasst hat, sich rückhaltlos und ohne Zögern an die Anweisungen des Nationalen Rates zu halten, und er empfindet Ihre Haltung in der ganzen Angelegenheit fürwahr als ein Beispiel, dem die Freunde freudig zu folgen lernen werden. Sie haben einige Ihrer persönlichen Meinungen und Ansichten über die Lehrarbeit geopfert, und Sie werden fortfahren müssen, dies zu tun, um die Amtsgewalt des NGR aufrecht zu erhalten. Ein solches Opfer Ihrerseits bedeutet ja nicht die Unterwerfung unter irgendeinen einzelnen Menschen; vielmehr hat es die Wirkung, die Macht und das Ansehen der ganzen Gemeinde zu stärken, was sich durch die Vermittlung ihrer anerkannten Vertreter ausdrückt. In der Tat sollten wir lernen, unseren Individualismus zu zügeln, wenn wir Problemen und Fragen gegenüberstehen, die das allgemeine Wohl der Sache Gottes berühren. Das Bahá'í-Gemeindeleben bringt ein Bewusstsein der Gruppensolidarität mit sich, stark genug, um es jedem einzelnen Gläubigen zu ermöglichen, wesenhaft persönliche Dinge für das allgemeine Wohl aufzugeben.
Aus einem Brief vom 31 ? Mai 1534 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

Es ist wahrhaft spannend zu beobachten, wie schnell und kraftvoll die blühende Bahá’í-Gemeinde Ihres fernen Landes den Glauben Bahá'u'lláhs aufbaut, seine Wahrheiten furchtlos verkündet, seine Wirklichkeit und seine Maßstäbe hochhält, seine Institutionen vervielfacht, seine Interessen verteidigt, sein Schrifttum verbreitet und Beispiele für seine unbesiegbare Geistesmacht gibt. Ich bin glücklich, stolz und ewig dankbar. Ich kann nur beten, mit doppelter Inbrunst beten zu Ihm, der Sie so offenkundig führt und erhält, Er möge Ihre Zahl vergrößern, Ihnen jedes Hindernis aus dem Weg räumen, Ihre Einheit bewahren, Ihre Unternehmungen segnen und Sie befähigen, erneut und mit noch größerer Kraft die Wirklichkeit des Glaubens, der Sie bei der Erfüllung Ihrer geheiligten Pflichten beseelt, unter Beweis zu stellen. Bleiben Sie sicher und standhaft! Shoghi Effendi, eigenhändige Nachschrift auf einem Brief vom30. Juli 1941 an den Nationalen Geistigen Rat von Australien und Neuseeland
Die Exkommunikation ist eine geistige Maßnahme. Bis jetzt war es immer der Hüter, der diese Macht ausgeübt hat, und er ist der Meinung, dies auch weiterhin tun zu müssen. Nur wirkliche Feinde der Sache Gottes werden exkommuniziert. Andererseits kann jenen, die unserem Glauben auffällige Schande bereiten oder sich weigern, seinen Gesetzen zu gehorchen, zur Strafe das Wahlrecht entzogen werden. Das ist an sich schon eine ernste Maßnahme, und er ermahnt immer alle Nationalen Räte (die dazu befugt sind), den Übeltäter zuerst zu warnen und wiederholt zu warnen, ehe sie dazu übergehen, ihm das Wahlrecht zu entziehen. Er meint, Ihr Rat sollte in solchen Fragen mit größter Weisheit vorgehen und diese Zwangsmaßnahme nur dann einsetzen, wenn ein Gläubiger unseren Glauben durch seine Lebensführung in den Augen der Öffentlichkeit ernsthaft schädigt oder wenn er offenkundig das Gesetz Gottes bricht. Würde diese Strafe leichthin eingesetzt, so würden ihr die Freunde bald keine Bedeutung mehr beimessen oder sich einbilden, der NGR würde sich ihrer jedesmal bedienen, wenn er sich über den Ungehorsam eines Gläubigen ihm, dem NGR, gegenüber geärgert habe. Es mag traurig und oft kindisch erscheinen, aber wir müssen uns immer bewusst sein, dass unter denjenigen, die ihren Nationalen Räten besonders lästig fallen, oft sehr bündnistreue Gläubige sind, die meinen, sie verträten die wahren Interessen ihres Glaubens, indem sie die Entscheidungen des NGR angriffen!
Der Hüter empfindet sehr stark die Notwendigkeit, dass überall in der ganzen Bahá'í-Welt die Gläubigen die Grundsätze ihrer göttlich niedergelegten Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung meistern und befolgen müssen. Niemals werden sie ihre Probleme dadurch lösen, dass sie vom richtigen Verfahren abweichen... Die Bahá'í müssen lernen, den Gesetzen Bahá'u'lláhs entsprechend zu leben, und diese Gesetze sind unendlich viel höher, anspruchsvoller und vollkommener als jene, mit denen die Welt gegenwärtig vertraut ist. Davonlaufen, gegeneinander kämpfen, Zwietracht begünstigen— das wird die indische Gemeinde so wenig wie irgend eine andere voranbringen. Das einzige, was dabei herauskommt, ist, dass Bahá'u'lláhs Plan und Werk ins Stocken kommen — so lange, bis sich die Gläubigen vereinen, Ihm zu dienen, oder neue, hingebungsvollere Seelen sich erheben, um ihre Plätze einzunehmen.
Aus einem Brief vom 8. Mai 1948 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien, Pakistan und Burma [92][93]

Es ist ein Verhängnis, dass manche Gläubige die Tatsache nicht zu begreifen scheinen, dass die Verwaltungsordnung — die örtlichen und nationalen Räte — das Modell der Zukunft sind, so unvollkommen sie uns manchmal vorkommen mögen. Wir müssen diesen Körperschaften gehorchen, müssen sie tragen; denn das ist das Bahá'í-Gesetz. So lange wir dies nicht lernen, können wir keinen wirklichen Fortschritt machen. Wenn Freunde glauben, der NGR täte in irgendwelchen Dingen Unrecht, gehen sie stillschweigend davon aus, der Hüter wisse nicht, was sich abspielt, und das ist nicht wahr. Er wacht sehr sorgfältig über die verschiedenen Nationalen Räte und zögert nie mit dem Eingreifen, wenn er es als nötig erachtet. Wer das Vertrauen in den Nationalen Rat untergräbt, spaltet unseren Glauben, verwirrt und entfremdet die Freunde und verhindert das, was der Meister vor allem anderen ersehnte: dass die Bahá'í sein sollen wie ein Geist in vielen Körpern, vereint und liebend. Von der Vollkommenheit sind die Bahá’í weit entfernt, als Einzelmenschen ebenso weit wie beim Dienst in gewählten Körperschaften, aber das System Bahá'u'lláhs ist vollkommen. Schritt für Schritt werden die Gläubigen reifen, und das System wird besser arbeiten. Das wachsame Auge des Hüters verhindert schwerwiegende Irrtümer; die Gläubigen sollten dies wissen und mit ihren Räten rückhaltlos zusammenarbeiten.
Aus einem Brief vom 1. November 1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen
Den Freunden sollte geholfen werden, ihre Probleme zu lösen, sich im Glauben zu vertiefen, in ihrer Einheit und ihrer Liebe füreinander zu wachsen. Auf diese Weise werden Sie sehen, dass Ihre Arbeit rasch voranschreitet und dass der Nationale Rat wie ein gesund pulsierendes Herz inmitten der Gemeinde geistige Liebe, Mut und Kraft zu allen Gliedern hinauspumpt.
Aus einem Brief vom 30, Juni 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Alaska

Der Nationale Rat ist der Hüter für das Wohl unseres Glaubens. Das ist eine heilige, schwere, eine unentrinnbare Verantwortung. Immer müssen die Mitglieder des Rates wachsam sein, immer Ausschau halten, immer bereit sein zum Eingreifen, und in allen Grundsatzfragen müssen sie sich weigern, auch nur einen Augenblick lang Kompromisse zu schließen. Nur so kann der Körper unseres Glaubens von Krankheit bewahrt bleiben.
Aus einem Brief vom 14. August 1957 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich [94][95]

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