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Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen 2
Das richtige Verhalten 3
Verhalten des Einzelnen 3
Verhalten gegenüber dem Nächsten 5
Verhalten gegenüber den Institutionen 6
Verhalten und Aufgabe der Institutionen 7
Verhalten der Mitglieder der Institutionen 12
Umgang mit Fehlern 12
Üble Nachrede und Streit 14
Vom Problem zum Konflikt 15
Erfordernisse und Methoden der Konfliktlösung 16
Orientierung, Führung und Kraft 17
Zuständigkeiten 17
Rasches Handeln 20
Liebevolle Beratung 20
Erfordernisse der Beratung 22
Beschlüsse und ihre Durchführung 23
Kritik 24


Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen

? Erfordernisse und Methoden zur Konfliktlösung

Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Österreich.
Zusammengestellt: von DI Iradj Pourrahimi, März 1995

“Solange die Freunde miteinander streiten, wird auf ihren Bemühungen kein
Segen sein, denn sie sind ungehorsam gegen Gott.”

? Umgang mit Problemen

Der Wandel der Gesellschaft erfolgt in unserer schnellebigen Zeit sehr rasch
und konfrontiert den Menschen mit immer neuen Problemen, die er oft nicht
mehr imstande ist, aus eigener Kraft zu lösen, da er nicht gelernt hat, damit
umzugehen.
Der Verfall der Werte und Maßstäbe trägt zur allgemeinen Verunsicherung bei.
Das Schwinden wahrer Religiosität, nämlich der Verlust der Beziehung zu Gott
und Seinen Boten, verstärkt die Probleme bei der Begegnung mit anderen
Menschen und der Umwelt.
Die Soziologen, Psychologen, Psychiater, Erziehungswissenschaftler, Politiker,
religiöse Institutionen und viele andere mehr bemühen sich, Antwort auf die Nö-
te des Einzelnen und der Gemeinschaft zu geben. Sie werden jedoch oft von
der nächsten Welle neuer Probleme überrollt, die alle Bereiche des täglichen
Lebens erfassen, nämlich die Familie, den Arbeitsplatz, den Freundeskreis,
Wirtschaft, Wissenschaft sowie die politische Landschaft.
Für den Bahá'í tritt ein neuer Aspekt hinzu. Er sieht sich mit einer Gemeinschaft
konfrontiert, die aus Menschen verschiedener Kulturkreise, Rasse, Klasse, Er-
ziehung mit unterschiedlicher Mentalität, Lebensform und Geisteshaltung be-
steht, welche ihm oft unverständlich und fremd ist. Hinzu kommt die Tatsache,
daß er sich nicht nur in dieser Gesellschaft zurechtfinden muß, sondern auch
mit allen zusammenarbeiten soll. Daß aus diesen Gründen Probleme entstehen
ist nicht verwunderlich.
In einer auf Vielfalt und Entwicklung ausgerichteten Gemeinde wird es nicht
immer möglich sein, die Entstehung von Problemsituationen zu vermeiden. Mit-
unter werden Probleme gerade im Bestreben, sie zu vermeiden, bloß zuge-
deckt, und treten später in um so heftigeren Konflikten zutage. Zum richtigen
Umgang mit Problemen gehört deshalb auch, zu lernen, sich ihnen zu stellen
und sie zu lösen, denn erst dadurch erfolgt die Reifung des Einzelnen und der
Gemeinschaft, und wird die Entwicklung vorangetrieben. Die Vorurteile zu be-
kämpfen, die bei der Begegnung zutage treten, sich gegen die aus Aberglau-
ben, Materialismus, Nationalismus, Rassismus und Klassengeist hervordrän-
genden schädlichen Kräfte zu stellen, ist der Weg, den der Bahá'í und die Ba-
há'í-Gemeinschaft gehen will und muß. Ein Weg, der nicht leicht und bequem
ist, und dem Einzelnen sehr viel abverlangt.

“Heimsuchungen und Leiden sind, wie Bahá'u'IIáh uns in Seinen Sendbriefen
wiederholt mahnt, gleichsam das Öl, das die Lampe speist. Die Sache kann ihre
wahre Größe nicht enthüllen, solange sie nicht auf eben diese Hindernisse
stößt, die ihr dann und wann begegnen und zeitweise ihre Grund-festen zu be-
drohen scheinen, und sie erfolgreich bewältigt. Solche Hindernisse, Prüfungen
und Heimsuchungen sind in Wirklichkeit verhüllter Segen und dazu bestimmt,
die Verbreitung des Glaubens zu fördern.”

Die Gläubigen vertrauen auf den Beistand Gottes. Die Zusicherung des Erfol-
ges ist ihnen gewiß.

“Er wird wahrlich jedem helfen, der Ihm hilft, und wird an jeden denken, der
Seiner gedenkt. Dafür legt dieses Tablet Zeugnis ab, das den Glanz der lieben-
den Güte eures Herrn, des Allherrlichen, des Allbezwingenden, ausgegossen
hat.”

“Die unsichtbaren Bataillone der Höchsten Heerscharen stehen in geschlosse-
nen Reihen bereit, der Vorhut der Kämpfer Bahá'u'IIáhs in der Stunde ihrer
größten Not Verstärkung und Hilfe zu bringen..”

? Das richtige Verhalten

Eine erfolgreiche Problemlösung setzt das richtige Verhalten der Betroffenen
und der damit betrauten Institutionen voraus.
Die Anforderungen die an den Einzelnen gestellt sind, sind anders gelagert als
jene an die Institutionen. Je eher die Spielregeln eingehalten werden, um so
schneller und besser erfolgt die Lösung.

Das Prinzip, auf dem das Verhalten der Einzelnen basiert, ist das Bemühen,
das Bahá’í-Leben im eigenen, täglichen Leben zu verwirklichen. Das Verhaften
gegenüber dem Nächsten basiert auf der Liebe zum Nächsten, geführt durch
ein sündenbedeckendes Auge, jenes der Institutionen beruht auf Gerechtigkeit.
Oft werden jedoch diese Prinzipien vertauscht angewendet:

“Überall in der Bahá’í-Gemeinschaft scheint es am allernotwendigsten zu sein,
den Freunden einzuschärfen, daß sie sich untereinander lieben. Es gibt eine
Tendenz, die administrativen Funktionen falsch zu deuten und zu versuchen,
sie auf die persönlichen Beziehungen anzuwenden. Das führt zu nichts; denn
der Rat ist ein werdendes Haus der Gerechtigkeit und hat die Aufgabe, die Ge-
meinschaftsangelegenheiten nach den Lehren zu verwalten. Die einzelnen
Gläubigen dagegen werden in ihrem Verhältnis zueinander durch Liebe, Einig-
keit, Nachsicht und durch ein sündenbedeckendes Auge geleitet. Wenn die
Freunde das einmal begriffen haben, dann werden sie viel besser miteinander
auskommen, aber sie spielen Immer wieder untereinander Geistiger Rat, und
erwarten vom Rat, daß er sich wie eine Einzelperson verhält.”

? Verhalten des Einzelnen

Kaum ein Aspekt ist in den Schriften stärker betont, als die Verantwortung des
Einzelnen in Bezug auf sein eigenes Verhalten, seinen Charakter und seine
Taten. Immer mehr Menschen


beanspruchen die Freiheit der Entscheidungsfindung und Selbständigkeit, oft
jedoch, ohne die damit verbundene Verantwortung tragen zu wollen. In der
Phase der Reifung der Menschen, können die Taten des Einzelnen nicht mehr
nur der Umgebung und der Gesellschaft zur Last gelegt werden. Für einen Ba-
há'í ist die größte Herausforderung die, ein wahrer Gläubiger zu werden.

? Ziele seines Bemühens sind

? Führung in den Schriften suchen
? Beispiel sein für Vertrauenswürdigkeit, Wahrhaftigkeit, guten Charakter
? Traditionsgebundenheit, Vorurteile, Selbstsucht beseitigen
? Reinheit des Denkens, edle Vorsätze, hohe Beschlüsse anstreben
? Moralisches und ethisches Verhalten, edles Handeln und edlen Charakter
an den Tag legen
? Auf eigene Unvollkommenheit schauen, und sich bemühen vollkommene
Werkzeuge zu werden
? Nicht streiten, keine üble Nachrede betreiben
? Nicht Partei ergreifen und keine Gruppenbildung, die andere ausschließt
? Dienen
? Mißstände überall in der Welt beseitigen

“... des Menschen höchste Ehre und wahres Glück (liegt) in der Selbstach-
tung.... in hohen Entschlüssen und edlen Vorsätzen, in der Unversehrtheit und
Sittlichkeit der Person, in der Reinheit des Denkens.”



“Die Gefährten Gottes sind an diesem Tag der Sauerteig, der die Völker der
Welt durchdringen muß. Sie müssen solche Vertrauenswürdigkeit, Wahrhaftig-
keit und Ausdauer, solche Taten und einen solchen Charakter zeigen, daß die
ganze Menschheit aus ihrem Beispiel Nutzen ziehen kann.”

“Sollte jemand lauter gute Werke verrichten, aber ohne das leiseste Bedenken
versäumen, voll und ganz vertrauenswürdig und ehrlich zu sein, würden seine
gute Taten trockenem Zunder und sein Versäumnis seelenverzehrendem Feuer
gleichen. Sollte andererseits all sein Tun mangelhaft sein, er aber vertrauens-
würdig und ehrlich handeln, so würden alle seine Mängel schließlich wettge-
macht, aller Schaden behoben und alle Schwächen geheilt.”

“Die schwerste, edelste Aufgabe in der heutigen Welt ist, ein wahrer Bahá'í zu
sein. Dies erfordert, daß wir nicht nur die bekannten Mißstände überall in der
Welt beseitigen, sondern auch Schwächen, Traditionsgebundenheit, Vorurteile
und Selbstsucht, die wir selbst in unserem eigenen Charakter, ererbter- oder
erworbenermaßen, mit uns tragen, und daß wir so unseren Mitmenschen ein
strahlendes, unverderbliches Beispiel geben.”

“Jedes zweite Wort in den Schriften Bahá'u'IIáhs und 'Abdu'l-Bahás ist eine
Predigt über moralisches und ethisches Verhalten. Alles andere ist die Form,
der Kelch, in den der reine Geist gegossen werden muß.”
“Die Geliebten Gottes sollten in erster Linie durch die Macht edlen Handelns
und eines edlen Charakters, außerdem kraft Darlegung und Beweises der Welt
die Tatsache vor Augen führen, daß die Verheißungen Gottes sich notwendi-
gerweise erfüllen, daß sich diese Erfüllung schon jetzt vollzieht und daß die fro-
hen Botschaften klar, einleuchtend und vollständig sind...
.... Ihre Taten selbst dienen dann als beredtes Zeugnis, ihr edles Verhalten si-
chert den Schutz, die Unversehrtheit und den Ruhm der Sache Gottes.”

“Wenn wir im Zweifel darüber sind, wie wir uns als Bahá'í verhalten sollen, soll-
ten wir an 'Abdu'l-Bahá denken, Sein Leben studieren und uns fragen, was er
getan hätte, denn Er ist in jeder Hinsicht unser vollkommenes Vorbild.”

Heute liegt richtiges und ethisches Verhalten nicht nur darin, ein guter Mensch
zu sein, sondern es bedarf auch des Dienstes an der Menschheit und der Mit-
arbeit des Einzelnen zur Vervollkommnung und Vergeistigung der Gesellschaft.

“Im Bahá’í-Glauben gibt es nichts, was so sehr Erfolg bringt wie das Dienen.
Das Dienen ist der Magnet, der die göttlichen Bestätigungen anzieht. Wenn Ba-
há’í also aktiv sind, werden sie vom Heiligen Geist gesegnet. Sind sie aber in-
aktiv, dann kann der Heilige Geist in ihrem Wesen kein Gefäß finden, und sie
werden dadurch seiner heilenden, belebenden Strahlen beraubt.”

? Verhalten gegenüber dem Nächsten

Der größte Prüfstein für einen Gläubigen, mit dem er den Grad seiner eigenen
Entwicklung messen kann, ist seine Beziehung zum Nächsten, und sein Verhal-
ten diesem gegenüber. In dieser Beziehung widerspiegelt sich der Grad seiner
Liebe zu seinem Schöpfer.

? Gefordert wird:

? Aufmerksamkeit nicht auf Schwächen anderer richten
? Mit den Fehlern anderer Geduld haben
? Nicht den Anderen kritisieren
? Selbst das Richtige tun
? Aus Liebe zu Bahá'u'IIáh den Nächsten lieben
? Um des Glaubens Willen sich für den Anderen öffnen
? Liebe und Einheit unter den Gläubigen schaffen

“Aber der einzige Weg, oder vielleicht sollte ich sagen, der wichtigste und beste
Weg, solche Zustände zu heilen, besteht darin, daß man selbst das Richtige
tut.”

“Er meint, daß die Uneinigkeit die gegenwärtig unter Ihnen vorherrscht, für den
Fortschritt der Sache sehr schädlich ist und nur zum Zerwürfnis führen und das
Interesse neuer Gläubiger abkühlen kann. Sie... sollten Ihre persönliche Be-
schwerde vergessen und
sich zum Schutz des Glaubens vereinen, dem Sie, wie er wohl weiß, alle treu
ergeben sind, und für den Sie bereitwillig Opfer bringen. Vielleicht ist die größte
Prüfung, der Bahá’í je un-terworfen werden, die durch ihre Mitgläubigen.”

“Was die Freunde brauchen - überall - ist mehr Liebe untereinander, und diese
kann durch größere Liebe zu Bahá'u'IIáh erlangt werden. Denn wenn wir Ihn tief
genug lieben, werden wir es niemals zulassen, daß persönliche Gefühle und
Meinungen Seine Sache aufhalten; wir werden bereit, uns um des Glaubens
willen für einander zu opfern und, wie der Meister sagte, eine Seele in vielen
Körpern werden.”

“Wir können nicht jeden Menschen um seiner selbst willen lieben, aber unser
Gefühl gegenüber der Menschheit sollte durch unsere Liebe zum Vater moti-
viert sein, der alle Menschen erschaffen hat.”

“Die Freunde müssen Geduld miteinander haben und sich darüber im klaren
sein, daß die Sache Gottes noch im Stadium der Kindheit steht und ihre Institu-
tionen noch nicht fehlerfrei arbeiten. Je größer die Geduld, das liebevolle Ver-
stehen und die Nachsicht sind, die die Freunde miteinander und mit ihren Unzu-
länglichkeiten haben, desto größer wird der Fortschritt der Ba-
há’í-Weltgemeinschaft sein.”

? Verhalten gegenüber den Institutionen

Ein Merkmal des Bahá'i-Lebens und der neuen Ethik ist die Beziehung und das
Verhalten der Gläubigen zu den Institutionen, die die Vertrauten Gottes unter
den Menschen sind, damit beauftragt, die Geschicke der Bahá'í-Gemeinschaft
zu führen. Das Vertrauen und die Liebe den Institutionen gegenüber führt diese
zur Reife und zur Entwicklung der Gemeinde.

? Von großer Wichtigkeit ist :

? Die Institutionen nicht mit den einzelnen Mitgliedern gleichsetzen und da-
nach bewerten.
? Sich um die Institutionen freudig und aus freien Stücken und unaufgefordert
scharen.
? Die Interessen der Institutionen mit Zufriedenheit, Verständnis, Begeisterung
und Kraft unterstützen.

“Wenn ich jetzt in die Zukunft schaue, hoffe ich zu sehen, wie sich die Freunde
allezeit, in allen Ländern, jeder Denkungsart, jeden Charakters, aus freien Stü-
cken und freudig um ihre Örtlichen und besonders ihre Nationalen Aktivitäts-
zentren scharen und deren Interessen in völliger Einmütigkeit und Zufrieden-
heit, mit vollkommenem Verständnis, echter Begeisterung und anhaltender
Kraft unterstützen und fördern. Dies ist die einzige Freude und Sehnsucht mei-
nes Lebens, denn es ist der Brunnquell, aus dem alle zukünftigen Segnungen
fließen werden, die breite Grundlage, auf der die Sicherheit des Göttlichen Ge-
bäudes letzten Endes ruhen muß. Dürfen wir nicht hoffen, daß jetzt endlich der
Morgen eines helleren Tages für unseren geliebten Glauben anbricht ?”

“Die Gläubigen, die die Sache über alles lieben und deren Belange an die erste
Stelle setzen, müssen bereit sein, die damit verbundenen Härten zu ertragen,
gleich, welcher Natur sie sein mögen. Allein durch solche Beharrlichkeit und
Selbstaufopferung können wir jemals hoffen, einerseits unsere göttlichen Insti-
tutionen heil zu bewahren und andererseits uns selbst anzutreiben, edlere und
bessere Werkzeuge zu werden, um diesem herrlichen Glauben zu dienen.”

“Wie schon erwähnt, sollte aber die Institution; des Geistigen Rates unter kei-
nen Umständen den persönlichen Fähigkeiten der Mitglieder, aus denen er sich
zusammensetzt, gleichgestellt oder danach bewertet werden.”

“Die Freunde dürfen nie den Fehler machen, die Bahá'í Verwaltungsordnung
als Selbstzweck anzusehen. Sie ist nur das Werkzeug für den Geist des Glau-
bens. Diese Sache ist eine Sache, die Gott für die ganze Menschheit offenbart
hat. Sie ist dazu bestimmt, der ganzen Menschheit zu nützen, und der einzige
Weg dahin besteht In einer Reform des Gemeindelebens der Menschheit sowie
im Versuch, den einzelnen zu erneuern. Die Bahá'í Verwaltung ist nur die erste
Formgebung von dem, was in Zukunft zum gesellschaftlichen Leben und den
Gesetzen des Gemeindelebens werden wird”

? Verhalten und Aufgabe der Institutionen
(Anforderungen an Institutionen)

Das Vertrauen, das Bahá'u'IIáh und die Gläubigen in die Institutionen setzen,
verpflichtet diese und ihre Mitglieder zu den größten Anstrengungen, um sich
einerseits mit den grundlegenden Wahrheiten des Glaubens vertraut zu ma-
chen, und andererseits, die Interessen des Glaubens zu bewahren, ihn in Ein-
heit zu schützen und die Gemeinschaft der Gläubigen zu führen.

? Institutionen sollen:

? Belange der Sache vorantreiben, leiten, koordinieren
? Eintracht, Verstehen und Liebe fördern, Mut und Kraft übermitteln
? Hüter sein, für das Wohl des Glaubens
? Die Sache schützen, wachsam sein, bereit sein einzugreifen
? Pulsierendes Herz der Gemeinden sein
? Ständig mit der Gemeinde in Berührung sein, Diskussion fördern, Informati-
on liefern
? Ratschläge willkommen heißen, Gründe zu Klagen erörtern, eigene Beweg-
gründe offenlegen, eigene Handlungen rechtfertigen
? Hilfe anbieten, den Armen, Kranken, Körperbehinderten, Waisen, Witwen
? Interesse der Gemeinde schützen
? Partnerschaftliche Beziehungen mit den Gläubigen aufbauen
? Die Gemeinde zur Mitarbeit auffordern, die Zusammenarbeit fördern
? Die Gemeinde mit den Plänen vertraut machen
? Der Gemeinde helfen, sich zu vertiefen
? Freunden bei der Lösung der Probleme helfen
? Regelmäßige Zusammenkünfte -, Fest- und Gedenktage veranstalten
? Persönliche Probleme vertraulich behandeln
? Gebote durch größte Gerechtigkeit befolgen
? Ausschließliches Recht der endgültigen Entscheidung in den Händen halten
? Urteile, wenn notwendig, überprüfen
? Ehrloses Verhalten nicht dulden, nötigenfalls das Wahlrecht entziehen
(NGR)
? Hart in allen Grundsätzen, keine Kompromisse schließen
? Persönlichkeiten nicht in den Mittelpunkt stellen

In einer Zeit, wo die Bahá'í-Sache aus der Verborgenheit heraustritt und in den
Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt, ist die Aufgabe des Schutzes der Sache, ih-
res guten Rufes und ihrer Gläubigen eine der wichtigsten Pflichten aller Bahá'í
und der Institutionen. Dieser Schutz besteht sowohl gegenüber den Angriffen
von außen, als auch gegenüber jenen Schäden, die durch innere Uneinigkeit
und Streit verursacht werden.

“Machen Sie bitte jedem anfragenden Leser klar, daß zu den hervorragendsten
und heiligsten Pflichten derer, die aufgerufen wurden, die Belange der Sache
Gottes voranzutreiben, zu leiten und zu koordinieren, jene Pflichten gehören,
die es ihnen auferlegen, durch alle in ihrer Macht stehenden Mittel das, Ver-
trauen und die Zuneigung derer zu gewinnen, denen zu dienen Ihr Vorrecht ist.
Ihnen obliegt.. es, die reiflich überlegten Ansichten, die vorherrschenden Gefüh-
le und die persönlichen Überzeugungen jener, deren Wohlfahrt zu fördern ihre
geheiligte Aufgabe ist, zu erforschen und sich damit vertraut zu machen. Ihnen
obliegt es, ihre Beratung und die allgemeine Leitung ihrer Angelegenheiten ein
für alle Male frei zu machen vom Anschein selbstzufriedener Zurückhaltung,
vom Verdacht der Geheimniskrämerei, von der Stickluft diktatorischer Härte,
kurz von jedem Wort und jedem Tun, das den Geruch der Parteilichkeit, der
Selbstherrlichkeit und des Vorurteils tragen könnte. Ihnen obliegt es, zwar auf
der einen Seite das geheiligte, ausschließliche Recht der endgültigen Entschei-
dung in Händen zu halten, andererseits aber zur Diskussion aufzufordern, In-
formation zu liefern, Gründe zu Klagen zu erörtern, Ratschläge selbst vom de-
mütigsten und bedeutungslosesten Glied der Bahá’í-Familie willkommen zu
heißen, ihre eigenen Beweggründe offenzulegen, ihre Pläne auseinanderzuset-
zen, ihre Handlungen zu rechtfertigen, ihr Urteil nötigenfalls zu überprüfen, den
Geist persönlicher Initiative und Unternehmungslust zu fördern und den Sinn für
gegenseitige Abhängigkeit und Partnerschaft, Verständnis und gegenseitiges
Vertrauen zwischen sich selbst und allen Örtlichen Geistigen Räten sowie den
einzelnen Gläubigen zu stärken.”

“Er glaubt, Ihr Geistiger Rat sollte sich das Gleichgewicht vor Augen hallen, das
Bahá’u’lláh selbst genau bezeichnet hat: Gerechtigkeit, Lohn und Strafe. Ob-
wohl die Sache Gottes noch jung und zart ist, obwohl viele Gläubige unerfahren
sind, obwohl darum liebevolle Nachsicht eher als hartes Eingreifen erforderlich
ist, bedeutet dies nicht, daß ein Nationaler Geistiger Rat unter irgendwelchen
Umständen bei irgendeinem Gemeindemitglied ehrloses Verhalten dulden
kann, das in offenkundigem Widerspruch zu unseren Lehren steht - wer immer
es sei und wo immer er herkomme. Aufmerksam sollten Sie über die Interessen
der Bahá'í-Gemeinschaft wachen und sie beschützen, und sobald Sie sehen,
daß irgendwelche Bahá'í In einer Art und Weise handeln, die Schande auf den
Namen unseres Glaubens bringt, sollten Sie diese warnen und nötigenfalls,
wenn sie sich weigern, ihr Verhalten zu ändern, ihnen sofort das Wahlrecht ent-
ziehen. Nur auf diese Weise kann die Reinheit unseres Glaubens erhalten wer-
den. Zugeständnisse und schwache Maßnahmen werden die Sehkraft seiner
Nachfolger verdunkeln, seine Kraft mindern, ihn in den Augen der Öffentlichkeit
erniedrigen und ihn davon abhalten, Fortschritte zu machen.”

“... Andererseits kann jenen, die unserem Glauben auffällige Schande bereiten
oder sich weigern, seinen Gesetzen zu gehorchen, zur Strafe das Wahlrecht
entzogen werden. Das ist an sich schon eine ernste Maßnahme, und er er-
mahnt immer alle Nationalen Räte (die dazu befugt sind), den Übeltäter zuerst
zu warnen und wiederholt zu warnen, ehe sie dazu übergehen, ihm das Wahl-
recht zu entziehen. Er meint , Ihr Rat sollte in solchen Fragen mit größter Weis-
heit vorgehen und diese Zwangsmaßnahme nur dann einsetzen, wenn ein
Gläubiger unseren Glauben durch seine Lebensführung in den Augen der Öf-
fentlichkeit ernsthaft schädigt oder wenn er offenkundig das Gesetz Gottes
bricht. Würde diese Strafe leichthin eingesetzt, so würden ihr die Freunde bald
keine Bedeutung mehr beimessen oder sich einbilden, der NGR würde sich ih-
rer jedesmal bedienen, wenn er sich über den Ungehorsam eines Gläubigen
ihm, dem NGR, gegenüber geärgert habe.”
“Der Nationale Geistige Rat sollte alles, was in seiner Macht steht, unterneh-
men, um die Einheit unter den Gläubigen zu stärken, und um sie in der Verwal-
tungsordnung zu erziehen; denn sie ist der Kanal, durch den das Gemein-
schaftsleben fließen muß, und der, wenn er richtig verstanden und benutzt wird,
die Möglichkeit schafft, daß die Arbeit an der Bahá'í-Sache in gewaltigen
Sprüngen voranschreitet.”

“Sie müssen ihr Äußerstes tun, um zu allen Zeiten den Armen, den Kranken,
den Körperbehinderten, den Waisen, den Witwen hilfreich die Hand zu reichen,
ohne Rücksicht auf Farbe, Kaste und Glauben., ... Sie müssen die regelmäßi-
gen Zusammenkünfte der Freunde, die Fest- und Gedenktage wie auch die be-
sonderen Versammlungen vorbereiten, die dazu bestimmt sind, die gesell-
schaftlichen, bildungspolitischen und geistigen Interessen ihrer Mitmenschen zu
fördern. Dies sind die wichtigsten Verpflichtungen der Mitglieder eines jeden
Geistigen Rates.”

“Den Freunden sollte geholfen werden, ihre Probleme zu lösen, sich im Glau-
ben zu vertiefen, in ihrer Einheit und ihrer Liebe füreinander zu wachsen. Auf
diese Weise werden sie sehen, daß ihre Arbeit rasch voranschreitet und daß
der Nationale Rat wie ein gesund pulsierendes Herz inmitten der Gemeinde
geistige Liebe, Mut und Kraft zu allen Gliedern hinauspumpt.”

“Bezüglich der Angelegenheit .... und der Uneinigkeit, die offenbar zwischen
einigen der Freunde besteht: Wenn Bahá’í es zulassen, daß die dunklen Ge-
walten der Welt in ihre eigenen Beziehungen innerhalb des Glaubens eindrin-
gen, dann stellen sie dessen Fortschritt sehr in Frage. Es ist die höchste Pflicht
der Freunde, der örtlichen Geistigen Räte und ganz besonders des Nationalen
Geistigen Rates, Eintracht, Verstehen und Liebe zu fördern. Alle sollten bereit
und willens sein, jeden persönlichen Unmut - berechtigt oder nicht - im Dienst
der Sache beiseite zu räumen; denn die Menschen werden den Bahá'í-Glauben
niemals annehmen, wenn sie nicht in seinem Gemeinschaftsleben das wider-
gespiegelt sehen, was der Welt heute so sichtbar fehlt; Liebe und Einigkeit”

“Dieser Kontakt zwischen den Mitgliedern des Nationalen Geistigen Rates und
den einzelnen Gläubigen ist gewiß von unermeßlichem Wert für die Sache Got-
tes, dient er doch mehr als irgendwelche anderen Mittel dazu, verständige Zu-
sammenarbeit, Freundschaft und Einvernehmen zwischen den Freunden zu
fördern. Es ist darum die Pflicht des NGR, diesen Wachstumsprozeß mit allem,
was in seiner Macht steht, zu fördern und dergestalt zur weiteren Festigung
seiner eigenen Amtsgewalt und seines Ansehens in der Gemeinde beizutragen.
Nichts kann Ihm größeren Schaden zufügen als eine Haltung der Abgeschlos-
senheit, der Absonderung von der allgemeinen Gemeinschaft der Gläubigen.”

“Das Heilmittel gegen Uneinigkeit in einem Rat kann nicht im Rücktritt oder in
der Abwesenheit irgendeines seiner Mitglieder bestehen. Der Rat muß lernen,
trotzt störender Elemente als Ganzes weiterzuwirken; andernfalls würde das
ganze System durch Ausnahmen von der Regel unglaubwürdig werden.”

“Der Nationale Rat ist der Hüter für das Wohl unseres Glaubens. Das ist eine
heilige, schwere, eine unentrinnbare Verantwortung. Immer müssen die Mitglie-
der des Rates wachsam sein, immer Ausschau halten, immer bereit sein zum
Eingreifen, und In allen Grundsatzfragen müssen sie sich weigern, auch nur
einen Augenblick lang Kompromisse zu schließen. Nur so kann der Körper un-
seres Glaubens von Krankheit bewahrt bleiben.”

“Ich billige völlig das Prinzip und halte es aus ganzem Herzen und uneinge-
schränkt aufrecht, daß Persönlichkeiten nicht zu Mittelpunkten gemacht werden
sollten, um die sich die Gemeinde dreht, sondern daß sie unter allen Umstän-
den, wie groß auch immer ihre Verdienste seien, den rechtmäßig begründeten
Räten untergeordnet worden sollten. Dieses Kardinalprinzip der Ba-
há'í-Gesellschaftsordnung können Sie und ihre Mitarbeiter niemals überbewer-
ten oder überbetonen.”


“In Ihrem Brief steht ein Vorschlag, den der Hüter bestätigt wissen möchte,
nämlich, daß es eine der lebenswichtigsten Aufgaben des NGR ist, ständig mit
den örtlichen Verhältnissen jeder Gemeinde in Berührung zu sein und sich
durch persönliche Kontakte wie auch durch regelmäßigen Schriftverkehr zu
bemühen, die Freunde, einzeln und gemeinschaftlich, in allen ihren Tätigkeiten
zu führen.”

“Er bittet sie dringend, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, um Einigkeit und
Liebe in der dortigen Gemeinde zu fördern, denn dessen scheint sie am drin-
gendsten zu bedürfen. So oft übersehen junge Gemeinden in ihrem Bestreben
aufzubauen, daß diese geistigen Beziehungen viel wichtiger und grundlegender
sind als die Gesetze und Bestimmungen, die die Gemeindeverwaltung regeln
müssen.”

“Für die Freunde heißt es unter solchen Umständen, einerseits vorsichtig und
achtsam zu sein, andrerseits aber ihre Mitgläubigen zu Wachsamkeit anzuhal-
ten und ihre Treuepflicht zu stärken, die Unversehrtheit des Wortes Gottes zu
schützen und die Einheit und Eintracht unter Seinen Geliebten aufrechtzuerhal-
ten. Hierin liegt die höchste Pflicht der Freunde Gottes und der sicherste Weg,
Seiner Sache zu dienen.”

“Laßt uns auch immer eingedenk sein, daß der Grundton der Sache Gottes
nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Gemeinschaft ist, nicht willkürli-
che Macht, sondern der Geist freier und liebevoller Beratung. Nichts außer dem
Geist eines wahren Bahá’í kann je hoffen, die Prinzipien der Gnade und der
Gerechtigkeit, der Freiheit und des Gehorsams, der Heiligkeit persönlicher
Rechte und der Selbsthingabe, der Wachsamkeit, Verschwiegenheit und Vor-
sicht einerseits, und der Freundschaft, der Offenheit und des Mutes anderer-
seits zu, versöhnen.”

“Das erste Erfordernis der Führung, unter einzelnen wie unter Geistigen Räten,
ist die Fähigkeit, die Energien und Kenntnisse einzusetzen, die in den Reihen
der Mitglieder vorhanden sind. Sonst werden die fähigeren Mitglieder der Grup-
pe vom Hauptziel abspringen und versuchen, anderswo ein Arbeitsfeld zu fin-
den, in dem sie ihre Kräfte verwenden können. Shoghi Effendi hofft, daß die
Geistigen Räte ihr Möglichstes tun werden, Lehrtätigkeiten so zu planen, daß
jeder einzelne beschäftigt ist.”

“Es gibt keine drängendere Aufgabe als die Sicherung vollkommener Eintracht
und Freundschaft unter den Freunden, besonders zwischen den Örtlichen Geis-
tigen Räten und den einzelnen Gläubigen. Die Örtlichen Geistigen Räte sollten
den Gläubigen Vertrauen einflößen, und diese wiederum sollten ihre Bereit-
schaft zum Ausdruck bringen, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisun-
gen des Örtlichen Geistigen Rates zu halten: Beide Seiten müssen lernen, zu-
sammenzuarbeiten und sich darüber klar zu werden, daß nur durch Zusam-
menarbeit die Institutionen der Bahá’í-Sache bestmöglich ohne Unterbrechung
wirksam sein können. Der Gehorsam dem Örtlichen Geistigen Rat gegenüber
sollte uneingeschränkt und rückhaltlos sein, jene Körperschaft aber sollte ihre
Anweisungen in solcher Weise geben, daß der Eindruck vermieden wird, sie
werde von diktatorischen Motiven beseelt. Der Geist der Sache Gottes ist ein
Geist wechselseitiger Zusammenarbeit, nicht ein Geist der Diktatur.”

“Die Bahá’í müssen lernen, Persönlichkeiten zu vergessen und die sehr
menschliche Neigung überwinden, Partei zu ergreifen und für die so gewählte
Partei zu kämpfen. Sie müssen auch lernen, von dem hohen Grundsatz der
Beratung wirklichen Gebrauch zu machen. Bei den Neunzehntagefesten ist für
die Gemeinde eine Zeit festgesetzt, zu der sie ihrem Rat Ansichten vortragen
und Vorschläge machen soll; der Rat und die Gläubigen sollten diesem beglü-
ckenden Zeitabschnitt der Beratung erwartungsvoll entgegensehen und ihn we-
der fürchten noch fallenlassen. Ebenso sollten die Mitglieder des Rates ihre
Beschlüsse ausführlich besprechen und dabei den Interessen der Sache den
Vorrang geben, nicht den Persönlichkeiten; der Wille der Mehrheit ist entschei-
dend”
? Verhalten der Mitglieder der Institutionen

Die Mitgliedschaft in einer Institution, ernannt oder gewählt, bedeutet keine Stu-
fe und keinen Rang in der Gemeinde, sondern einen Auftrag zum Dienst in der
Verwaltungsordnung. Damit die Mitglieder dem in sie gesetzten Vertrauen ge-
recht werden können, wird von ihnen erwartet, daß sie sich anhaltend um die
Entwicklung und Bewahrung jener Eigenschaften und Fähigkeiten bemühen,
die für diese Dienste erforderlich sind.


? Mitglieder sollen

? Sich mit den Grundsätzen und grundlegenden Wahrheiten der Sache ver-
traut machen
? Die Regeln in die Tat umsetzen
? Die Aufmerksamkeit auf das Wohlergehen der Gemeinde richten
? Kontakt mit den einzelnen Gläubigen pflegen
? Gefühle, Ansichten und Überzeugung der Gläubigen erforschen und sich
damit vertraut machen
? Eigene Neigung und Abneigung außer acht lassen
? Sich von selbstzufriedener Zurückhaltung, Geheimniskrämerei, Parteilich-
keit, Selbstherrlichkeit und Vorurteilen befreien

“Mit dem raschen Wachstum der Bahá’í-Verwaltungs- und Gesellschafts-
ordnung obliegt es jedem, der ihr zugehört, sich mit ihren Grundsätzen vertraut
zu machen, ihre Tragweite zu ermessen und ihre Regeln in die Tat umzuset-
zen. Nur in dem Maße, wie die Mitglieder der Geistigen Räte, jedes für sich, in
die grundlegenden Wahrheiten unseres Glaubens eindringen und sich in die
richtige Anwendung der Grundsätze, die die Arbeit der Räte leiten, vertiefen,
wird diese Institution wachsen und sich zum Vollbesitz ihrer Möglichkeiten ent-
wickeln.”

“Sie haben sich feierlich verpflichtet, unter allen Umständen die Gebote der
“Größten Gerechtigkeit” zu befolgen, die allein den Weg zum Reich des “Größ-
ten Friedens” weisen können, den Bahá'u'IIáh verkündet hat und der
schließlich geschaffen werden muß. Sie haben die Pflicht, jederzeit das Wohl
der ihnen unterstellten Gemeinschaften zu fördern, sie mit ihren Plänen und
Arbeiten vertraut zu machen und sie aufzufordern, etwaige Anregungen vorzu-
bringen.”

“Die Mitglieder dieser Geistigen Räte müssen ihrerseits eigene Neigungen und
Abneigungen, persönliche Lust und Liebe völlig außer acht lassen und ihre
Aufmerksamkeit auf solche Maßnahmen richten, die dem Wohlergehen und
Glück der Bahá'í-Gemeinde förderlich sind und dem Gemeinwohl dienen.”

“Sie müssen in jeder Angelegenheit nach der Wahrheit forschen und nicht auf
ihrer eigenen Meinung beharren; denn Starrsinn und hartnäckiges Festhalten
an der eigenen Meinung wird schließlich zu Uneinigkeit und Streit führen, und
die Wahrheit wird verborgen bleiben.”

? Umgang mit Fehlern

Fehlentscheidungen und Fehlleistungen sind Bestandteile des menschlichen
Seins und Handelns. Das Streben nach Reife und Vollkommenheit bedeutet
nicht, keine Fehler zu begehen, sondern, dieselben nicht zu wiederholen. Hier-
zu ist es erforderlich, die eigenen Taten zu prüfen. Zur Auseinandersetzung mit
den Ergebnissen eigenen Handelns sind sowohl der Einzelne, wie auch die In-
stitutionen aufgerufen.
Für den Einzelnen ist die richtige Einstellung zu den Fehlern seines Nächsten
sowie zu jenen der Institutionen von größter Bedeutung.

“Eine der Grundvoraussetzungen für diese Einheit der Herzen, so haben Ba-
há'u'IIáh und 'Abdu'l-Bahá immer wieder betont, ist es, daß wir dem natürlichen
Hang widerstehen, unsere Aufmerksamkeit auf die Fehler und Schwächen an-
derer zu richten und nicht auf unsere eigenen. .... Wenn wir unsere Aufmerk-
samkeit und Energie auf Bemühungen verwenden, an anderen herumzubes-
sern und ihre Fehler zu korrigieren, vergeuden wir kostbare Zeit. Wir sind wie
Pflüger, von denen jeder sein Gespann zu führen und seinen Pflug zu lenken
hat. Um seine Furche gerade zu halten, muß jeder seinen Blick auf sein Ziel
richten und sich auf seine eigene Aufgabe konzentrieren. Wenn er da- oder
dorthin schaut, um zu sehen, wie Hans und Gustav zurechtkommen, um ihre
Arbeit zu kritisieren, dann wird seine eigene Furche bestimmt krumm werden.”

“Der Geistige Rat mag einen Fehler machen, wenn aber, wie der Meister aus-
führte, die Gemeinde oder der einzelne Bahá’í sich nicht an die Ratsbeschlüsse
halten, ist das Ergebnis noch schlechter, weil die Institution als solche untergra-
ben wird. Sie muß gestärkt werden, damit sie die Prinzipien und Gesetze des
Glaubens aufrecht erhält. Er sagt uns, Gott wird richtigstellen, was falsch ge-
macht wurde. Darauf müssen wir vertrauen und unseren Geistigen Räten ge-
horchen. Darum fordert er (Shoghi Effendi) Sie dringend auf, unter der Anlei-
tung Ihres Bahá'í-Rates zu arbeiten, Ihre Verantwortung als stimmberechtigtes
Mitglied anzunehmen und Ihr Bestes zu tun, um Eintracht in der Gemeinde zu
schaffen.”

Wann und in welcher Weise die Institutionen auf Fehler reagieren sollen geht
aus folgendem Zitat hervor:
“... Nun zu ihrer Sorge einer Überkontrolle der Freunde: wenn Sie die Art der
bei den Freunden vorhandenen Handlungskraft richtig einschätzen, werden Sie
auch beurteilen können, wie sie am besten zu führen und anzuleiten sind. Man
muß ihnen einen weiten Handlungsspielraum zugestehen, was bedeutet, daß
man über ein großes Maß an Fehlern hinwegsehen muß. Ihr Nationaler Rat und
die Örtlichen Räte brauchen nicht bei jedem Fehler automatisch zu reagieren,
sondern müssen zwischen Fehlern unterscheiden, die sich im Laufe der Zeit
selbst korrigieren und der Gemeinde nicht besonders schaden, und jenen, die
ein Eingreifen des Rates erfordern. Hierzu gehört auch die Tendenz der Freun-
de, einander bei der geringsten Provokation zu kritisieren, wohingegen die Leh-
ren sie auffordern, einander zu ermutigen. Die Motive für diese Neigungen lie-
gen natürlich in einer tiefen Liebe zum Glauben und dem Wunsch, ihn völlig
fehlerfrei haben zu wollen. Aber Menschen sind nicht vollkommen. Durch Ihr
Beispiel und Ihre liebevollen Ratschläge müssen Sie den Örtlichen Räten und
den Freunden helfen, diese Art von Kritik zu unterlassen, die das Wachstum
und die Entwicklung der Gemeinde nur hemmen. Sie sollen sich auch davor
hüten, zu viele Gesetze und Regelungen
aufzustellen. Die Sache ist nicht so zerbrechlich, daß sie nicht bis zu einem ge-
wissen Grade Fehler hinnehmen könnte. Wenn Sie meinen, daß ein gewisses
Verhalten sich zu einem Trend mit schädlichen Folgen entwickeln könnte, so
könnten Sie, statt neue Regeln aufzustellen, die Sache mit den Beratern be-
sprechen und deren Unterstützung bei der Erziehung der Freunde gewinnen,
die dann in einer Weise erfolgt, die deren Verständnis und Verhalten verbes-
sert.”

? Üble Nachrede und Streit

Eines der Merkmale der Reife der Menschen wird sein, daß sie den Kampf als
Mittel zur Lösung von Problemen ablehnen. Offene Auseinandersetzung, aus-
getragen in der Gemeinde, schwächt den Geist der Einheit und kann die Ursa-
che des Verfalls einer Gemeinde sein. Das Verhalten des Einzelnen soll darauf
ausgerichtet sein, zum Ruhm und der Verbreitung der Sache beizutragen, die
Probleme auf geeignete Weise auf der geeigneten Ebene zu lösen. Er soll kei-
ne üble Nachrede und keinen Streit aufkommen lassen, denn beide setzen die
Würde des Menschen herab, verletzen diesen und schaden der Gemeinschaft.

“Meine höchste Pflicht treibt und zwingt mich jedoch, Gottes heilige Sache zu
beschützen und zu bewahren. Mit dem größten Bedauern erteile ich euch des-
halb Ratschläge und sage: Hütet die Sache Gottes, schützet Sein Gesetz und
habt die größte Scheu vor Zwietracht”

“Keine Aussage wird in den Bahá'í Schriften nachdrücklicher unterstrichen als
die Notwendigkeit, daß wir alles Herumkritisieren, alle üble Nachrede vermei-
den, vielmehr immer daran arbeiten müssen, unsere eigenen Fehler zu entde-
cken und auszumerzen und unser eigenes Versagen zu überwinden.”

“Bemüht euch, die Seelen anzuziehen, nicht darum, das Denken in bestimmte
Bahnen zu zwingen.”

“Streitet nicht mit eurem Nächsten und gehört zu denen, die Gutes tun. Hütet
euch, daß ihr die Welt nicht in Unordnung bringt, nachdem sie wohl geordnet
ist, und folgt nicht den Spuren derer, die in die Irre gingen.”

Das Schlimmste, was bei einem Konflikt passieren kann, ist, daß die Probleme
nicht dort behandelt werden, wo sie hingehören, sondern in der Gemeinde aus-
getragen werden. Gruppenbildung ist ein Ergebnis dieser Haltung, die einer
Gemeinde größten Schaden zufügt.

Die Bahá'í müssen lernen, Persönliches zu vergessen, und den Wunsch über-
winden, Partei zu ergreifen und darum zu kämpfen - so natürlich das unter den
Menschen auch ist. Sie müssen auch lernen, das große Prinzip der Beratung
wirklich anzuwenden.”

“Wir müssen eine geistige Ebene erreichen, auf der Gott zuerst kommt und
große menschliche Leidenschaften uns nicht von ihm ablenken können. Immer
sehen wir Menschen, die entweder durch die Gewalt des Hasses oder durch die
leidenschaftliche Bindung an eine andere Person Prinzipien opfern oder sich
selbst den Pfad Gottes versperren.”

“... Wenn ein Kriegsgedanke kommt, so widersteht ihm mit einem stärkeren
Gedanken des Friedens. Ein Haßgedanke muß durch einen mächtigen Gedan-
ken der Liebe vernichtet werden. Kriegsgedanken zerstören alle Eintracht,
Wohlfahrt, Ruhe und Freude. Gedanken der Liebe schaffen Brüderlichkeit,
Frieden, Freundschaft und Glück.”
? Vom Problem zum Konflikt

Daß beim Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen Probleme
entstehen, ist natürlich. Es ist oft eine Herausforderung für den Einzelnen, aber
auch für die Institutionen, den Problemen mutig zu begegnen, und sie rasch
und effektiv einer Lösung zuzuführen.
Ist die Bereitschaft zum Dialog bzw. die Fähigkeit zum Gespräch nicht vorhan-
den und werden die Probleme negiert, wird deren Behandlung in die Länge ge-
zogen. Dadurch eskalieren sie und führen zu Konflikt und Auseinandersetzung.
Die Gründe, die zu Streit führen sind oft auf die Unreife des Menschen zurück-
zuführen.

“Er beklagt die Tatsache außerordentlich, daß die Vertreter des höchsten admi-
nistrativen Organs in ihrem Land Meinungsverschiedenheiten und Miß-
verständnissen gestattet haben, ein derartiges Ausmaß anzunehmen, wiewohl
alle Prinzipien und Gesetze der Administration von ihm mit aller Klarheit und
allem Nachdruck in vielen Botschaften seit dem Hinscheiden des Meisters dar-
gelegt worden sind. ...Bei
eingehender und leidenschaftsloser Prüfung findet man die Ursache für solche
Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen stets in Egoismus und Selbstsucht.
Und wenn diese giftigen Gefühle nicht vollkommen überwunden werden, kann
es keine Hoffnung geben, daß das Verwaltungssystem der Sache Gottes wirk-
sam arbeiten und fortschreiten kann.”

“Die Tatsache, daß wir meinen, selber im Recht zu sein und jeden anderen für
im Unrecht halten, ist das größte aller Hindernisse auf dem Weg zur Einheit,
und Einheit ist nötig, wenn wir zur Wahrheit kommen wollen, denn die Wahrheit
ist nur eine.”

Ein auslösender Konfliktgrund liegt oft darin, daß ein Bahá'í glaubt, ein anderer
vertrete die Sache Gottes nicht würdig und intensiv genug.

“Nicht jeder von uns kann in der gleichen Weise dienen, aber die Art und Wei-
se, wie jeder Bahá'í den Glauben verbreiten kann, ist das gute Beispiel.”

“So viele Mißverständnisse entstehen durch die leidenschaftliche Verbunden-
heit der Freunde mit dem Glauben und auch durch ihre Unreife. Wir müssen
deshalb sehr viel Geduld und Liebe zueinander haben und versuchen, in der
Bahá'í-Familie Einheit zu schaffen. Die Mißhelligkeiten.... die Sie in Ihrem Brief
beschrieben, sind nach seiner Meinung auf die obengenannten Gründe zurück-
zuführen und nicht auf die feindliche Haltung gegenüber dem Glauben oder auf
Unaufrichtigkeit. Er bittet sie dringend, Ihr Äußerstes zu tun, um größere Liebe
und Eintracht in der Gemeinde herzustellen und beharrlich fortzufahren, den
Heiligen Glauben zu lehren.”

? Erfordernisse und Methoden der Konfliktlösung

Die übliche Einstellung in der Gesellschaft, daß jeder selbst mit allen Proble-
men, die auf ihn einströmen, fertig werden muß, ist mit der neuen Welt- und
Gesellschaftsordnung Bahá'u'IIáhs überholt. Oft kann der Mensch sich nicht auf
Erfahrung und bestehende Maßstäbe der Gesellschaft stützen. Beratung ist der
Schlüssel zur Lösung der Probleme und Konflikte, sowohl der persönlichen, als
auch gesellschaftlichen.

? Schritte zur Problemlösung :

? Die Lage ist sorgsam zu prüfen
? Die Gründe des Konfliktes klären
? Alle Gesichtspunkte gründlich erforschen
? Die Fakten klar offenlegen
? Führung in den Schriften suchen
? Berater, Experten hinzuziehen
? Entscheidung treffen, (nötigenfalls) auf Grund des Mehrheitsprinzips
? Die Entscheidung sofort und furchtlos ausführen

Die Gläubigen sind aufgefordert in Streitfällen keinen Rechtsweg ohne Geneh-
migung der Institutionen zu beschreiten, die Beschlüsse der Institutionen zu
akzeptieren und öffentliche Kritik zu unterlassen. Die Freunde können gegen
die Beschlüsse der Institutionen berufen und die Institutionen können ihre Be-
schlüsse gegebenenfalls revidieren.

“Shoghi Effendi möchte Ihren Rat noch einmal dringend bitten, diesem Fall, der
schon mehrere Monate lang Aufmerksamkeit erfordert hat, sorgsame und
wohlwollende Beachtung zu schenken. Die Lage muß sorgsam geprüft, alle Ihre
Gesichtspunkte müssen gründlich erforscht werden, eine Entscheidung sollte
getroffen und sofort furchtlos ausgeführt werden. Zu langes Zögern schadet
nicht nur den Interessen des Antragstellers, sondern wird darüber hinaus der
Amtsgewalt und dem Ansehen Ihres Rates Abbruch tun.”

“Es gibt nur ein Prinzip, nach dem die Beratung eines Geistigen Rates durchzu-
führen ist, und das ist der Vorrang des Mehrheitswillens. Mehrheitsentschei-
dungen müssen vom Rat mutig angenommen und durchgeführt werden.”

“Wenn wir innerhalb einer Bahá'í-Gemeinschaft Kritik und harte Worte laut wer-
den lassen, dann gibt es nur das eine Heilmittel, das Vergangene hinter sich zu
lassen und alle Beteiligten dazu zu bringen daß sie eine neue Seite aufschla-
gen und um Gottes und Seines Glaubens willen davon Abstand nehmen, die
Themen zu erwähnen, die zu Mißverständnissen und Uneinigkeit geführt ha-
ben. Je mehr die Freunde hin und her argumentieren und jede Seite darauf be-
harrt, daß ihr Standpunkt der richtige ist, desto verfahrener wird die ganze An-
gelegenheit.

“Zu der Beschwerde von ... meint der Hüter, daß es in diesem Fall das Beste
ist, die beiden betroffenen Gläubigen zu bitten, die ganze Angelegenheit zu
vergeben und zu vergessen. Er will nicht, daß die Freunde damit anfangen, ei-
ne Art Bahá’í-Rechtsweg gegeneinander zu beschreiten. Ihre Pflichten gegen-
über der Menschheit sind in diesen Tagen, in denen die Sache Gottes um ihre
Verbreitung und um die Sicherung ihrer Unabhängigkeit kämpft, zu heilig und
zu drängend, als daß sie ihre kostbare Zeit - auch seine kostbare Zeit - in dieser
Weise verbrauchen sollten. Fordern Sie die beiden deshalb auf, sich zu verbin-
den, das Vergangene zu vergessen und der Sache zu dienen wie nie zuvor.”

“Und wenn sie aufgerufen sind, zu einem bestimmten Entschluß zu kommen,
sollten sie sich nach leidenschaftsloser, bedachter und herzlicher Beratung im
Gebet zu Gott wenden. Mit Ernst, Überzeugung und Mut sollen sie sodann ihre
Stimmen zählen und sich an die Stimme der Mehrheit halten, von der unser
Meister uns sagte, sie sei die Stimme der Wahrheit, die niemals abgelehnt, im-
mer aus vollem Herzen befolgt werden soll. Dieser Stimme müssen die Freunde
aufrichtig gehorchen, und sie als das einzige Mittel ansehen, daß den Schutz
und die Verbreitung der Sache Gottes sichern kann.”

“Es hat ihn sehr betrübt, von der Uneinigkeit der Freunde dort zu erfahren,
und er meint, daß das einzig weise Vorgehen darin besteht, daß sich alle
Freunde der Lehrarbeit widmen und mit ihrem Nationalen Rat zusammenarbei-
ten. Solche Prüfungen und Tests, durch die alle Bahá'í-Gemeinden unvermeid-
lich hindurch müssen, erscheinen im Augenblick oft schrecklich, aber in der
Rückschau verstehen wir, daß sie ihre Ursache in der Schwäche der menschli-
chen Natur, in Mißverständnissen und auch in den Wachstumsschmerzen ha-
ben, die jede Bahá'í-Gemeinschaft erleiden muß.”
? Orientierung, Führung und Kraft

Die Bahá'í haben Zugang zu einer Schatzkammer, nämlich den Bahá'í-Schriften
und der Führung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Sie können darin
Prinzipien entdecken, auf denen die Lösung der Probleme des Einzelnen und
der Gemeinschaft basieren. Viele Fragen sind beantwortet, und sich daran zu
orientieren, ist die größte Hilfe für den Einzelnen und die Institutionen. Wie in
der wissenschaftlichen Methode üblich, ist es erforderlich, eine Grundlagenfor-
schung zu betreiben, nämlich neben der Feststellung, der Fakten und Tatsa-
chen jene Prinzipien aus den Schriften zu suchen, die auf das Problem anzu-
wenden sind.

“...Jedes Wort, das aus dem Munde Gottes hervorgeht, ist mit solcher Kraft
versehen, daß es jeder menschlichen Gestalt neues Leben einflößen kann...”


“Wenn sie die Äußerungen Bahá'u'IIáhs und 'Abdu'l-Bahás selbstlos und auf-
merksam lesen und sich ganz darauf konzentrieren, werden sie Wahrheiten
entdecken, die Ihnen bislang unbekannt sind, und Einsicht in die Probleme ge-
winnen, vor denen die großen Philosophen der Welt ratlos standen.”
? Zuständigkeiten

Oft steht der Gläubige vor der Frage, wer für die Behandlung von Problemsitua-
tionen zuständig ist, und ob der Einzelne sich mit seinen eigenen persönlichen
Problemen an die Institutionen wenden kann.
Grundsätzlich sind es vor allem die Gemeindeangelegenheiten die von den In-
stitutionen behandelt werden. Der Einzelne ist jedoch berechtigt, sich auch mit
persönlichen Angelegenheiten an die Institutionen zu wenden. Es ist jedoch
ratsam, vorher andere Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

“..Alle Angelegenheiten ohne Ausnahme, welche die Interessen der Sache an
.... (einem) Ort betreffen, sei es im persönlichen oder im gemeinschaftlichen,
sollten ausschließlich dem Geistigen Rat dieses Ortes unterbreitet werden, der
darüber entscheiden wird - es sei denn, es wäre eine Angelegenheit von natio-
nalem Interesse; In diesem Fall müßte sie dem Nationalen Rat unterbreitet wer-
den.”

“Die Gläubigen sollten lernen, sich häufiger um Rat und Hilfe an ihre Geistigen
Räte zu wenden, und dies zu einem früheren Zeitpunkt. Andererseits sollten die
Räte mit mehr Wachsamkeit und einem tieferen Gefühl für die gemeinsame
Verantwortung in jeder Situation handeln, die dem Ansehen des Glaubens in
den Augen der
Öffentlichkeit schaden könnte. Wenn der Rat Beschlüsse gefaßt hat, müssen
diese von allen, die es angeht, getreulich und bereitwillig durchgeführt wer-
den.”

“Obwohl Örtliche Geistige Räte in erster Linie dafür verantwortlich sind, Gläubi-
ge hinsichtlich persönlicher Probleme zu beraten, mag es Zeiten geben, wo es
nach dem Urteil des Nationalen oder Örtlichen Rates vorzuziehen wäre, Einzel-
personen oder Ausschüsse mit beratenden Aufgaben zu betrauen. Dies liegt im
Ermessen des Rates.”

“...Örtliche Angelegenheiten, die Gottes Sache betreffen, sind dem Örtlichen
Geistigen Rat zu übergeben: Das bedeutet natürlich nicht, daß persönliche
Schwierigkeiten den Bahá'íRäten nicht unterbreitet werden können. Der Örtliche
Geistige Rat ist jedoch nicht die einzige Einrichtung oder Vermittlungsstelle, an
die sich die Freunde wenden können, um persönliche Angelegenheiten zu bera-
ten. Solche Beratung kann mit Mitgliedern der eigenen Familie, mit Freunden
oder Sachverständigen gepflogen werden. 'Abdu'l-Bahá faßt zum Beispiel in
einem Seiner Tablets die Möglichkeit ins Auge, daß Fachleute desselben Beru-
fes miteinander beraten.”

“Wenn zum Beispiel jemand ein Vorhaben auszuführen hat, sollte er mit einigen
seiner Brüder beraten; was zustimmungswürdig ist, wird gewiß erforscht, vor
seinen Augen enthüllt,
und die Wahrheit wird sichtbar werden. In gleicher Weise sollten auf höherer
Ebene die Leute eines Dorfes miteinander über ihre Angelegenheiten beraten,
die richtige Lösung wird sicherlich offenbar werden. Auf gleicher Art sollten die
Angehörigen jedes Berufstandes, die Beschäftigten in der Industrie beraten,
und jene im Handel sollten ihre geschäftlichen Dinge ähnlich beraten. Kurz, Be-
ratung ist wünschenswert und annehmbar in allen Dingen und allen Fragen.”

“Es ist die Pflicht der Örtlichen und Nationalen Geistigen Räte, sich in Angele-
genheiten des Schutzes an die Hilfsamtsmitglieder zu wenden, nicht nur in Fäl-
len möglichen Bündnisbruchs, sondern auch bei Uneinigkeit in der Gemeinde,
bei Entzug des Wahlrechts und in jeder anderen Frage, von der sie glauben,
daß die Führung und der Rat des Hilfsamts für den Schutz den Institutionen des
Glaubens von Nutzen sein kann. Selbstverständlich werden die Hilfs-
amtsmitglieder das Kontinentale Berateramt auf dem laufenden halten und die
Berater werden die Schritte unternehmen, die sie für notwendig erachten.

Es steht Ihnen jederzeit frei, sich an das Kontinentale Berateramt oder an die
Hilfsamtsmitglieder zum Schutz der Sache in allen Angelegenheiten zu wenden,
bei denen Sie nicht sicher sind, ob sie den Schutz des Glaubens in Ihrem Ge-
biet betreffen, und Sie werden sie jederzeit bereit finden, Ihnen bei diesen Prob-
lemen zur Seite zu stehen.”

“Bei ihm (dem Nationalen Rat ) liegt auch die Entscheidung, ob eine Streitfrage
ihrer Natur rein örtlich ist und zur Erwägung und Entscheidung dem Örtlichen
Rat vorbehalten bleiben sollte, oder ob sie unter die Zuständigkeit des Nationa-
len Rates fällt und als eine Angelegenheit angesehen werden muß, die von ihm
besonders beachtet werden sollte. Der Nationale Geistige Rat wird auch dar-
über entscheiden, welche Angelegenheit seiner Meinung nach dem Heiligen
Land zur Beratung und Entscheidung übergeben werden sollten.”

“Hat ein Gläubiger ein Problem, wo-rüber er eine Entscheidung treffen muß, so
stehen ihm mehrere Wege offen. Wenn es eine Angelegenheit ist, welche die
Belange des Glaubens betrifft, sollte er mit dem zuständigen Rat oder Auss-
chuß beraten, aber Einzelpersonen haben viele Probleme, die rein persönlicher
Art sind, und sie sind nicht verpflichtet, solche Probleme den Institutionen des
Glaubens zu unterbreiten. Da in der Tat die Erfordernisse der Lehrarbeit so
dringlich sind, ist es besser, wenn die Freunde ihre Räte nicht mit persönlichen
Problemen belasten, die sie selbst lösen können.
Ein Bahá'í der ein Problem hat, mag nach Gebet und nachdem er alle Ge-
sichtspunkte erwogen hat, den Wunsch haben, selbst eine Entscheidungen zu
treffen; er könnte es vorziehen, den Rat einzelner Freunde oder Fachberater,
wie seines Arztes oder Rechtsanwaltes, zu suchen, so daß er deren Rat bei
seiner Entscheidung in Betracht ziehen kann aber, wenn mehrere Menschen in
einen Fall verwickelt sind, wie in einer Familienangelegenheit, mag er die Be-
troffenen
versammeln wollen, so daß sie zu einem gemeinsamen Entschluß kommen
können. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Bahá'í eine Gruppe
von Leuten bittet, zusammen ein Problem, dem er gegenübersteht, zu bera-
ten.”

“Die Frage der Beratung ist von äußerster Wichtigkeit und eines der mächtigs-
ten Werkzeuge, um Ruhe und Glück der Menschen zu fördern. Zum Beispiel:
Wenn ein Gläubiger in seinen Angelegenheiten unsicher ist, oder wenn er ein
Vorhaben oder einen Handel verfolgen will, sollten sich die Freunde versam-
meln und eine Lösung für ihn ersinnen. Er seinerseits sollte danach handeln.
Ebenso bei weitergehenden Fragen, wenn sich ein Problem erhebt oder eine
Schwierigkeit auftaucht, sollten sich die Weisen versammeln, beraten und eine
Lösung ersinnen. Sie sollten dann dem Einen, wahren Gott vertrauen und sich
auf Seine Vorsehung verlassen, auf welchem Wege sie auch offenbar werden
mag, denn göttliche Bestätigungen werden unzweifelhaft beistehen. Darum ist
Beratung eine der ausdrücklichen Verordnungen des Herrn der Menschheit.”

“Zu ihrer Frage über das Recht eines NGR-Mitgliedes, dieser Körperschaft ir-
gendwelche Tatsachen mitzuteilen, von denen er als Mitglied eines Örtlichen
Rates Kenntnis hat, meinte der Hüter, daß die formgerechte Unterbreitung sol-
cher Tatsachen nicht nur das Recht, sondern die Pflicht eines jeden
NGR-Mitgliedes ist. Es ist tatsächlich die Verantwortung jedes gewissenhaften
und aufrichtigen Gläubigen der das Vorrecht hat, ein Mitglied
des Nationalen Geistigen Rates zu sein, zur allgemeinen Unterrichtung seiner
Mitarbeiter in jener Körperschaft alle Tatsachen vorzulegen. die jene Körper-
schaft braucht, um die zur Beratung anstehenden Fälle untersuchen und erledi-
gen zu können.”
? Rasches Handeln

Viele Probleme und Auseinandersetzungen können vermieden werden, wenn
Mißverständnisse sofort und rechtzeitig ausgesprochen und behandelt werden.
Je länger eine ernste Krankheit - und der Streit in einer Gemeinde ist eine erns-
te Krankheit - negiert und nicht behandelt wird, um so kritischer wird der Zu-
stand und schwieriger die Behandlung. Viel Leid ist mit dem spät einsetzenden
Heilungsprozeß verbunden.

“Er beklagt die Tatsache außerordentlich, daß die Vertreter des höchsten admi-
nistrativen Organs in Ihrem Land Meinungsverschiedenheiten und Miß-
verständnissen gestattet haben, ein derartiges Ausmaß anzunehmen, wiewohl
alle Prinzipien und Gesetze der Administration von ihm mit aller Klarheit und
allem Nachdruck in vielen Botschaften seit dem Hinscheiden des Meisters dar-
gelegt worden sind. Wenn solchen Schwierigkeiten nicht sofort und mit aller
Energie Einhalt geboten wird, können sie dem Organismus der Sache Gottes
unermeßlichen Schaden zufügen und nicht nur verhindern, daß sie ihren Geist
verströmt, sondern mehr noch, daß dieser Geist der Sache Gottes auf die Welt
einwirkt.”

“Die Gläubigen sollten lernen, sich häufiger um Rat und Hilfe an ihre Geistigen
Räte zu wenden, und dies zu einem früheren Zeitpunkt.”
? Liebevolle Beratung

Der beste Weg der Konfliktlösung ist liebevolle Beratung auf allen Ebenen.

Beratung ist:

? Die Grundlage dieser einmaligen Ordnung
? Ein grundlegendes Gesetz der Verwaltungsordnung
? Der Schlüssel zur Stärkung der Einheit
? Eine lohnende Methode
? Lampe der Führung und strahlendes Licht
? Das Zeichen reifer Einsicht
? Befähigung richtige Lösungen zu finden
? Allheilmittel für häusliche Konflikte
? Notwendig, da kein Wohlergehen ohne Beratung erreicht werden kann
? Garant zur Wandlung von Vermutung in Gewißheit

“Das Erhabene Wesen spricht: Der Himmel göttlicher Weisheit erstrahlt durch
die beiden Leuchten der Beratung und des Erbarmens. Beratet miteinander in
allen Angelegenheiten, denn Beratung ist die Lampe der Führung, welche den
Weg weist und Einsicht schenkt.”

“Sprich: Der Mensch kann seine wahre Stufe nicht erlangen, es sei denn durch
seine Gerechtigkeit. Keine Macht kann bestehen, es sei denn durch Einheit.
Keine Wohlfahrt und kein Wohlergehen kann erreicht werden, es sei denn
durch Beratung.”

“Beratung verleiht tiefere Kenntnis und verwandelt Vermutung in Gewißheit. Sie
ist ein strahlendes Licht, welches in einer dunklen Welt den Weg weist und Füh-
rung gibt. Für alles gibt es und wird es immer eine Stufe der Vollendung und
Reife geben: Die Gabe der Einsicht zeigt ihre Reife in der Beratung.”

“Bahá'u'IIáh betont auch, wie wichtig die Beratung ist. Wir sollten nicht denken,
daß diese lohnende Methode, Lösungen zu finden, auf die administrativen Insti-
tutionen der Sache beschränkt ist. Beratung in der Familie, bei der offen und
frei gesprochen wird und die beseelt ist von der Erkenntnis, daß Mäßigung und
Ausgewogenheit notwendig sind, kann das Allheilmittel für häusliche Konflikte
sein.”

“...ein Schlüssel zu dieser Stärkung der Einheit (der Familie) ist liebevolle Bera-
tung. Die Atmosphäre in einer Bahá'í-Familie sollte ebenso wie in der gesamten
Gemeinde “den Grundton der Sache Gottes” ausdrücken, der, wie der Hüter
erklärt hat, “nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht
despotische Machtausübung, sondern der Geist freier, liebevoller Beratung”.


“Das Prinzip der Beratung, eines der grundlegenden Gesetze der Verwaltungs-
ordnung, sollte bei allen Bahá'íTätigkeiten angewandt werden, die die gemein-
schaftlichen Belange des Glaubens berühren; denn es sind Zusammenarbeit
und fortwährender Austausch von Gedanken und Ansichten, wodurch die Be-
lange der Sache am besten geschützt und gefördert werden können. Persönli-
che Initiative, Fähigkeit und Findigkeit einzelner sind, obwohl unentbehrlich,
vollkommen untauglich, eine so gewaltige Aufgabe zu bewältigen, wenn sie
nicht durch gemeinsame Erfahrung und Weisheit der Gruppe unterstützt und
bereichert werden.”

“ Beratung ist eines der wesentlichen Elemente der Grundlage des Göttlichen
Gesetzes. Eine solche Beratung ist ganz gewiß annehmbar, ob zwischen Vater
und Sohn oder mit anderen. Es gibt nichts Besseres als sie. Der Mensch muß
in allen Dingen beraten, denn dies wird ihn zum Kern jedes Problems führen
und ihn befähigen, die richtige Lösung zu finden.”

“Wer eine Ansicht äußerst, sollte sie nicht als wahr und richtig hinstellen, son-
dern als einen Beitrag zur übereinstimmenden Meinung darbringen; denn das
Licht der Wirklichkeit tritt in Erscheinung, wenn zwei Meinungen übereinstim-
men.”

“Der Überblick zweier aufrichtiger Seelen ist immer besser als der einer einzi-
gen.”


? Erfordernisse der Beratung

Um eine effektive Beratung durchführen zu können, sind jene Richtlinien zu be-
rücksichtigen, die wiederholt in den Schriften festgelegt sind.

? Liebevolle, harmonische, höfliche, würdevolle, aufrichtige, ausgewogene und
freie Meinungsäußerung
? Mäßig im Ton, frei von Entfremdung
? Unparteiisch gerecht und barmherzig
? Geheim und vertraulich
? Losgelöst von allem außer Gott, und Hinwendung zu Ihm um Hilfe
? Nicht diktatorisch im Ton, nicht despotische Machtausübung
? Mit Demut vor Seinen Geliebten
? Mit Geduld und Langmut in Schwierigkeiten
? Auf Lösung ausgerichtet

Die Beratung, durchgeführt im Geist des Gebetes - Gott gegenwärtig fühlend- in
Liebe und Einheit, ist der Magnet der Führung Gottes.

“Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des
Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezo-
gensein zu seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen
Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner
erhabenen Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften
erlangen, wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt.... Ihre
Mitglieder müssen in solcher Weise miteinander beraten, daß sich kein Anlaß
für Unwillen oder Zwietracht ergibt. Dies ist erreichbar, wenn jedes Mitglied in
vollkommener Freiheit seine eigene Meinung äußert und seine Beweisführung
vorbringt.”

“Die ehrenwerten Mitglieder des Geistigen Rates sollten sich bemühen, damit
keine Zwistigkeiten vorkommen können, und wenn solche Zwistigkeiten doch
vorkommen, sollten sie nicht den Punkt erreichen, wo sie Streit, Haß und
Feindseligkeit erzeugen, welche Gefahr bringen. Wenn du bemerkst, daß ein
Zustand erreicht ist, wo Feindseligkeit und Gefahr aufkommen wollen, solltest
du die Diskussion über das Thema sofort zurückstellen bis Zank, Streit und lau-
tes Reden abklingen und eine günstige Zeit gekommen ist.”

“Darum ist es, wenn die Einheit der Mitglieder des Ausschusses fest begründet
ist, ihre zweite Pflicht, die Verse und Mitteilungen zu lesen, um in einem Zu-
stand des Gedenkens und der Achtsamkeit zu sein, auf daß sie einander anse-
hen, als seien sie in der Gegenwart Gottes.”

“...Mitglieder im Rat, deren Meinung jener der Mehrheit der anderen Mitglieder
zuwiderläuft, sollten der Gemeinde ein gutes Beispiel geben, indem sie ihre
persönlichen Ansichten dem Grundsatz des Mehrheitsentscheides, auf dem die
Wirksamkeit aller Bahá'i-Räte gebaut ist, zum Opfer bringen.
Aber ehe die Mehrheit des Geistigen Rates zu einer Entscheidung kommt, ist
es nicht nur das Recht, sondern die heilige Pflicht eines jeden Mitgliedes, seine
Ansichten frei und offen zum Ausdruck zu bringen, ohne sich zu fürchten, ir-
gendeinem anderen Mitglied zu mißfallen oder sich ihm zu entfremden.”

“Man sollte denken, daß jede Beratung darauf ausgerichtet ist, zur Lösung ei-
nes Problems zu kommen.”

“Der Hüter hob hervor, daß es notwendig und unbedingt erforderlich ist, offen
und mit reinen Beweggründen zu beraten, bevor eine Entscheidung getroffen
wird. Wenn einmal die Entscheidung gefallen ist, obliegt es allen, der Ansicht
der Mehrheit zu folgen, sie voranzutreiben und in die Tat umzusetzen, auch
dann, wenn die Entscheidung falsch ist.”

“Sie sollten sich über jegliche Absonderung und Parteilichkeit, über den frucht-
losen Wortstreit, die kleinlichen Berechnungen und die vergänglichen Leiden-
schaften erheben, die das Antlitz einer sich wandelnden Welt erregen und ihre
Aufmerksamkeit fesseln.”

“Die erste Bedingung ist vollkommene Liebe und Harmonie unter den Mitglie-
dern des Rates. Sie müssen völlig frei von Entfremdung, sein, und in sich selbst
die Einheit Gottes offenbaren, denn sie sind die Wellen eines Meeres, die Trop-
fen eines Stromes, die Sterne eines Himmels, die Strahlen einer Sonne, die
Bäume eines Obstgartens, die Blumen eines Gartens. Sollten Harmonie im
Denken und vollkommene Einheit nicht vorhanden sein, wird diese Zusammen-
kunft zersplittern, und die Sitzung ist umsonst
gewesen. Die zweite Bedingung: Sie müssen wenn sie zusammenkommen, ihr
Angesicht dem Königreich der Höhe zuwenden und um Hilfe aus dem Reiche
der Herrlichkeit bitten. Dann müssen sie in völliger, Ergebenheit, Höflichkeit,
Würde, Sorgfalt und Mäßigung ihre Ansichten zum Ausdruck bringen. Sie müs-
sen in jeder Angelegenheit nach Wahrheit forschen und nicht auf ihrer eigenen
Meinung beharren; denn Starrsinn und hartnäckiges Festhalten an der eigenen
Meinung wird schließlich zu Uneinigkeit und Streit führen, und die Wahrheit wird
verborgen bleiben. Die ehrenwerten Mitglieder müssen ihre eigenen Gedanken
in aller Freiheit aussprechen, und es ist in keiner Weise jemandem erlaubt, die
Gedanken eines anderen herabzusetzen; man muß vielmehr die Wahrheit mit
Mäßigung darlegen, und sollten sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, so
muß die Stimmenmehrheit entscheiden, und alle müssen gehorchen und sich
der Mehrheit fügen ......”

? Beschlüsse und ihre Durchführung

Dem Beschluß eines Rates folgt als nächster Schritt, ihn sofort, rückhaltlos und
voll Vertrauen durchzuführen.
“Die Gläubigen sollten den Vorschriften und Anordnungen ihres Geistigen Ra-
tes vertrauen, selbst wenn sie nicht davon überzeugt sein sollten, daß diese
gerecht und zweckmäßig sind. Wenn der Rat durch Stimmenmehrheit seiner
Mitglieder zu einem Beschluß gekommen ist, sollten die Freunde bereitwillig
gehorchen.”

“Wir alle haben ein Recht auf unsere Meinung, wir können nicht anders, als
verschieden zu denken, aber ein Bahá'i muß die Mehrheitsentscheidung seines
Rates annehmen und einsehen, daß Annahme und Eintracht - sogar wenn ein
Fehler gemacht wurde - die wirklich wichtigen Dinge sind. Und wenn wir der
Sache im Bahá'í-Sinne dienen, so wird Gott am Ende berichtigen, was falsch
gemacht wurde.”

“Wenn sie in einer Sache einig sind, so ist dies, seien sie auch im Irrtum, besser
als uneinig zu sein und recht zu haben, denn diese Uneinigkeit wird die göttli-
che Grundlage zerstören. Wenn auch eine der Parteien recht haben mag, und
sie sind uneinig, so wird dies die Ursache für tausendfaches Irren sein; wenn
sie aber übereinstimmen und beide Parteien im Irrtum sind, so wird, wenn es in
Einigkeit geschieht, die Wahrheit offenbar, und das Falsche richtig werden.”

Es besteht für jeden Gläubigen die Möglichkeit, gegen die Beschlüsse einer
Institution Berufung einzulegen.

“Berufung gegen die Entscheidung des Örtlichen Geistigen Rates kann beim
Nationalen Rat und gegen die Entscheidung des Nationalen Rates beim Hüter
eingelegt werden. Der Grundsatz der Amtsgewalt, mit denen unsere gewählten
Körperschaften belehnt sind, muß jedoch aufrecht erhalten werden. Das gehört
nicht zu den Dingen, die ohne Prüfung und Probe lernbar sind.”

“Um diese Dinge zu erleichtern und um Mißverständnisse zu vermeiden, zieht
er es vor, Sie und die anderen Freunde an jene (den Nationalen Rat) zu ver-
weisen. Er ist sicher, daß sie volle Genugtuung erlangen werden, wenn Sie
dem Rat Ihre Fragen unterbreiten. Die Absicht des Hüters dabei ist nicht, dem
Problem aus dem Weg zu gehen; vielmehr will er nur die Dinge erleichtern und
Mißverständnisse ausschließen. In allen solchen Fällen sollten die Freunde sich
zuerst an den Örtlichen, dann an den Nationalen Rat wenden, und nur wenn sie
dort keine Genugtuung erfahren, sollten sie mit solchen Fragen an den Hüter
herantreten. Auf diese Weise werden viele Schwierigkeiten vermieden.”
? Kritik
Kritik an den Beschlüssen des Rates ist zulässig, sofern sie respektvoll und
konstruktiv an den Rat übermittelt wird.
“Die Bahá’í sind voll berechtigt, ihre Kritik an ihre Geistigen Räte zu richten; sie
können ihre Ansichten über lehrpolitische Verfahrensweisen oder über einzelne
Mitglieder der gewählten Körperschaften vor dem Geistigen Rat, dem Örtlichen
oder dem Nationalen, freimütig äußern, aber sodann müssen sie die Empfeh-
lung oder den Beschluß des Rates rückhaltlos annehmen, den Grundsätzen
entsprechend, die für solche Angelegenheiten bereits in der Ba-
há'i-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung niedergelegt sind.”

“Es ist außerdem nicht erlaubt, daß irgendeines der ehrenwerten Mitglieder in-
nerhalb oder außerhalb der Sitzung einen zuvor gefaßten Beschluß beanstan-
det oder kritisiert, selbst wenn dieser Beschluß nicht richtig wäre; denn solche
Kritik würde verhindern, daß irgendein Beschluß durchgesetzt wird.”

“Der Grundsatz, an den immer gedacht werden sollte, ist, daß vom Nationalen
Geistigen Rat nicht verlangt werden kann, er solle irgendeinem Außenstehen-
den alle Einzelheiten seiner Arbeit offenlegen. Er kann es tun, wenn er es
wünscht, aber niemand hat das Recht, ihn zu irgendeiner Maßnahme zu zwin-
gen.”

“...Boshafte Kritik ist in der Tat ein Unglück. Ihre Wurzel ist Mangel an Glauben
an das System von Bahá'u'Iláh, nämlich an die administrative Ordnung und
Mangel an Gehorsam Ihm gegenüber, weil Er dies verboten hat. Wenn die Ba-
há'í sich an die Bahá’í-Gesetze betreffend des Abstimmens, des Wählens, des
Dienens und betreffend des Gehorsams gegenüber Ratsbeschlüssen halten
würden, könnten all die durch das Kritisieren anderer vergeudenden Kräfte für
das Zusammenwirken zugunsten der Erfüllung des Planes umgelenkt wer-
den..”

“In Ihrem letzten lieben Brief fragten Sie, ob die Gläubigen das Recht haben,
offen Kritik an Tätigkeiten oder am Entscheidungsstil des Geistigen Rates aus-
zudrücken. Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwor-
tung jedes treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit
der nötigen Rücksicht und mit Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates,
Vorschläge, Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemit-
glied aufrichtig meint, daß es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter
Zustände oder Entwicklungen in seiner Örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist
auch die Pflicht des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem
Gläubigen unterbreitet wird, sorgfältig Beachtung zu schenken. Die beste Gele-
genheit dazu ist das Neunzehntagefest, das neben seiner geselligen und seiner
geistigen Seite verschiedenen administrativen Notwendigkeiten und Erforder-
nissen der Gemeinde, vor allem der Notwendigkeit offener, konstruktiver Kritik
und der Beratung der Angelegenheiten der Örtlichen Bahá'i-Gemeinde Rech-
nung trägt.
Aber es muß wiederum betont werden, daß jede negative Kritik und jede Dis-
kussion, welche die Autorität des Geistigen Rates als Institution untergraben
könnte, streng vermieden werden muß. Andernfalls ist die Ordnung der Sache
selbst gefährdet, und in der Gemeinde herrschen Verwirrung und Uneinig-
keit.”
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, Zum wirklichen Leben, Seite 32
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 31. Juli 1935, Krise und Sieg, Seite 25
Bahá'ulláh, Die Kraft Göttlichen Beistandes, Seite 6
Shoghi Effendi, 23. November 1951, Die Kraft Göttlichem Beistandes, Seite 28

Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 5. Oktober 1950, Zum wirklichen Leben, Seite 34

'Abdu'l-Bahá, Das Geheimnis göttlicher Kultur, Seite 27

Bahá’u’lláh zitiert in: Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit, Seite 40
'Abdu'I-Bahá, Vertrauenswürdigkeit Nr. 47
Brief Im Auftrag Shoghi Effendis, 5.April 1942, Geistiger Adel, Seite 27
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30 September 1949, Zum Wirklichen Leben, Seite 30
Shoghi Effendi, 19. Dezember 1923, Zum Wirklichen Leben, Seite 4
Shoghi Effendi, 9. März 1946, Einheit der Familie, Seite 35
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 20 Oktober 1952, Zum Wirklichen Leben, Seite 35
Briet im Auftrag Shoghi Effendis, So. September 19 49, Zum Wirklichen Leben, Seite 31
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 18. Dezember 1945, Zum wirklichen Leben, Seite 23
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 5. September 1946, Zum Wirklichen Leben, Seite 24
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 4. Oktober 1950, Zum wirklichen Leben, Seite 23
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 27. Februar 1943, Zum wirklichen Leben, Seite 17
Shoghi Effendi,24,September 1924, Beitritt in Scharen, Seite 16
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 20. November 194 1, Beratung, Seite 28
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 15. November 1935, Geistige Räte ..., Seite 13
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 14, Oktober 1941 Zitiert in :Univ. Haus der Gerechtigkeit, 19 Mai 1994 an den Nat,
Geistigen Rat der USA
Shoghi Effendi 18,Cktober 1927, Geistige Räte..., Seite 61
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 14 August 1957, Geistige Räte..., Seite 69
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 8. Mai 1948 Geistige Räte ..., Seite 93
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 26. Oktober 1943, Zum wirklichen Leben. Seite 18
Shoghi Effendi, 12. März 1923, Geistige Räte --, Seite 19
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Juni 1957, Geistige Räte...., Seite 95
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 13. Mai 1945. Zum wirklichen Leben, Seite 22
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 4. Dezember 1936, Geistige Räte..., Seite 62
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 20. November 194 1, Geistige Räte...., Seite 24
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 14. August 1957, Geistige Räte...., Seite 95
Shoghi Effendi, Geistige Räte ...,. Seite 28
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Januar 1938, Geistige Räte ..., Seite 63
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 4. Oktober 1950, Zum wirklichen Leben, Seite - 33
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 24. Mai 1927, Krise und Sieg, Seite 71
Shoghi Effendi, 23. Februar 1924, Geistige Räte ..., Seite 63-64
Brief.im Auftrag Shoghi Effendis, 30. August 1930, Geistige Räte...., Seite 26
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 28. Oktober 1935, Geistige Räte...., Seite 26
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Juni 1949, Geistige Räte...., Seite 23
Univ. Haus der Gerechtigkeit, August 1970, Vorwort Geistige Räte ..., Seite 7
Shoghi Effendi, Gott geht vorüber, Seite 378
Shoghi Effendi, Geistige Räte...., Seite 20
‘Abdu’l-Bahá , Geistige Räte ..., Seite 17
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 12. Mai 1925. Zum wirklichen Leben, Seite 6, 7
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 1949; Geistige Räte.... , Seite 30
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 19. Mai 1994 an den Nat. Geistigen Rat der USA
‘Abdu’l-Bahá, Testament, in Dokumente des Bündnisses, Seite 51
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 12. Mai 1925, Zum Wirklichen Leben Seite 7
‘Abdu’l-Bahá 23. Juli 1912 in Boston, Zitat in Balyuzi Seite 325
Bahá’u’lláh, Ährenlese Kap. 128. Seite 243
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Juni 1949, Beratung, Seite 31
Brief im Auftrag Shoghi Effendis. 4. Oktober 1950, Zum wirklichen, Seite 33
‘Abdu’l-Bahá, Leben als Bahá’í Seite 52
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 9. Apr 1934, Zum wirklichen Leben, Seite 11
'Abdu'l- Bahá, Ansprachen in Paris, Seite 108
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 14. Oktober 1943, Zum wirklichen Leben, Seite 17
Brief im Auftrag Shoqhi Effendis, 17. Oktober 1944, Zum wirklichen Leben” Seite 20
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 12. August 1935, Geistige Räte..., . Seite 42
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 20. November 1941, Geistige Räte..., Seite 22
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 16. Februar 1951, Zum wirklichen Leben, Seite 34
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 26. Dezember 194 1, Zum wirklichen Leben Seite 16
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 23. Februar 1924, Geistige Räte...., Seite 60
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 25. November 1956, Zum wirklichen Leben. Seite 38
Bahá’u’lláh, Ährenlese, Kap. 74, Seite 126
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Januar 1925, Zum wirklichen Leben, Seite 5
Shoghi Effendi, 5,März 1922, Geistige Räte..., Seite 27
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 13. März 1944, Geistige Räte..., Seite 29
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 27 März 1966, Beratung, Seite 35
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 8, April 1975, Beratung, Seite 39
'Abdu'I-Bahá zitiert in einem Brief Shoghi Effendis, 15. Februar 1922, Beratung, Seite 13
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 1. Oktober 1979, Krise und Sieg, Seite 76
Shoghi Effendi, 12. März 1923, Geistige Räte ..., Seite 34
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 19. März 1973, Beratung, Seite 37
‘Abdu’l-Bahá , Beratung, Seite 11
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 14. Januar 1935, Geistige Räte ..., Seite 40
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 9. Mai 1934, Zum Wirklichem Leben, Seite 11
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 13. März 1944, Geistige Räte...., Seite 29
Bahá’u’lláh, Beratung Seite 1
Bahá’u’lláh, Beratung, Seite 1
Bahá’u’lláh, Beratung, Seite 1
Univ. Haus der Gerechtigkeit 1. August 1978. Einheit der Familie, Seite 46
Shoghi Effendi, 23. Februar 1924, Einheit der Familie, Seite 47
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. August 1933, Beratung, Seite 25
'Abdul-Bahá, Beratung, Seite 14
'Abdu'l-Bahá, 2. Mai 19 12 in Chicago, Beratung, Seite 16
Brief im Auftrag Shoghi Effendi, 16. Juni 1932, Beratung, Seite 24
Shoghi Effendi, 5. März 1922, Beratung, Seite 7
'Abdu'I-Bahá, Beratung, Seite 14
'Abdul-Bahá, Beratung, Seite 18
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 28. Oktober 1935, Beratung, Seite 26
Univ. Haus der Gerechtigkeit, 19. März 1973, Beratung, Seite 38
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 12. Januar 1946, Beratung, Seite 20
Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá'u'lláhs, Seite 101
Shoghi Effendi , 5. März 1922, Beratung, Seite 8
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 28. Oktober 1935, Beratung, Seite 25
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 19. Oktober 194 7, Beratung, Seite 30
'Abdul-Bahá, Beratung, Seite 11
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 30. Juni 1949, Geistige Räte ... , Seite 89

Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 11. November 1932, Geistige Räte.... Seite 87
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 13. Mai 1945, Geistige Räte.... Seite 66
‘Abdu’l-Bahá, zitiert in Geistige Räte...., Seite 17
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 19. Juni 1935, Geistiqe Räte.... Seite 41
Brief im Auftrag Shoghi Effendis, zitiert in Directives from the Guardian, Seite 9

Brief im Auftrag Shoghi Effendis, 13. Dezember 1939, Bahá’í-Vers. und. 19-TF, Seite 38/39



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Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen im Auftrag vom NGR in Österreich - März 95

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