Read: %2Fde%2FChristentum%2FLuther-Bibel%2F03 3.Mose


Buch 3 (DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS)


1

1 (Gesetz Ÿber Brandopfer) (vgl. Kap 6,1-6) Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der StiftshŸtte und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von Rindern oder von Schafen und Ziegen.

3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein mŠnnliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der TŸr der StiftshŸtte, damit es ihn wohlgefŠllig mache vor dem HERRN, Kap 17,4)

4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn wohlgefŠllig mache und fŸr ihn SŸhne schaffe.

5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester, Aarons Sšhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar sprengen, der vor der TŸr der StiftshŸtte ist.

6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine StŸcke zerlegen. Kap 7,8)

7 Und die Priester, Aarons Sšhne, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz oben darauf legen

8 und sollen die StŸcke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das Ÿber dem Feuer auf dem Altar liegt.

9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN. 1. Mose 8,21; 2. Mose 29,18)

10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so opfere er ein mŠnnliches Tier, das ohne Fehler ist.

11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Sšhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

12 Und er zerlege es in seine StŸcke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz Ÿber dem Feuer legen, das auf dem Altar ist.

13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

14 Will er aber von Všgeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.

15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten zu auf den Aschenhaufen werfen

17 und soll seine FlŸgel einrei§en, aber nicht abbrechen. Und so soll's der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz Ÿber dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.


2

1 (Gesetz Ÿber Speisopfer) (vgl. Kap 6,7-11) Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll es von feinstem Mehl sein, und er soll …l darauf gie§en und Weihrauch darauf legen (1-3) Kap 7,10, 4. Mose 15,4)

2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Sšhnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und …l samt dem ganzen Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

3 Das Ÿbrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Sšhnen gehšren als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN. Kap 6,22)

4 Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesŠuert, mit …l vermengt, oder ungesŠuerte Fladen, mit …l bestrichen. (4-10) Kap 7,9)

5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's von ungesŠuertem Mehl sein, mit …l vermengt,

6 und du sollst es in StŸcke zerteilen und …l darauf gie§en. Das ist ein Speisopfer.

7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es von feinstem Mehl mit …l machen

8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit zu dem Altar treten.

9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

10 Das Ÿbrige aber soll Aaron und seinen Sšhnen gehšren als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

12 Als Erstlingsgabe mšgt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. 4. Mose 18,12.13; 2. Chr 31,5)

13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen Opfern sollst du Salz darbringen. 4. Mose 18,19; 2. Chr 13,5; Mk 9,49)

14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen von den ersten FrŸchten, so sollst du €hren am Feuer ršsten, die Kšrner zersto§en und darbringen als das Speisopfer deiner ersten FrŸchte 5. Mose 26,2-11)

15 und sollst …l darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein Speisopfer.

16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zersto§enen und vom …l mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer fŸr den HERRN.


3

1 (Gesetz Ÿber Dankopfer) (vgl. Kap 7,11-21.28-34) Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen, es sei ein mŠnnliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier opfern, das ohne Fehler ist.

2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der TŸr der StiftshŸtte. Und die Priester, Aarons Sšhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nŠmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablšsen.

5 Und Aarons Sšhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Brandopfer auf dem Holz, das Ÿber dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es sei ein mŠnnliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein.

7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen

8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der StiftshŸtte. Und die Sšhne Aarons sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nŠmlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom RŸckgrat abgelšst, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablšsen.

11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise fŸr den HERRN.

12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN

13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der StiftshŸtte. Und die Sšhne Aarons sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer fŸr den HERRN, nŠmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablšsen.

16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist fŸr den HERRN.

17 Das sei eine ewige Ordnung fŸr eure Nachkommen, Ÿberall, wo ihr wohnt, da§ ihr weder Fett noch Blut esset. Kap 7,23.26; 17,10-14; 1. Mose 9,4; 5. Mose 12,16.23; Apg 15,20.29)


4

1 (Gesetz Ÿber SŸndopfer) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen irgendein Gebot des HERRN sŸndigte und tŠte, was er nicht tun sollte:

3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sŸndigte, so da§ er eine Schuld auf das Volk brŠchte, so soll er fŸr seine SŸnde, die er getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN zum SŸndopfer.

4 Und er soll den Stier vor dieTŸr der StiftshŸtte bringen vor den HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem HERRN.

5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen und es in die StiftshŸtte bringen

6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen. Kap 9,9)

7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hšrner des RŠucheraltars tun, der in der StiftshŸtte steht, und alles andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en, der vor der TŸr der StiftshŸtte steht. 2. Mose 30,1.6, 2. Mose 40,6)

8 Und alles Fett des SŸndopfers soll er abheben, nŠmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelšst,

10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.

11 Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln und die Eingeweide und den Mist, (11 und 12) Kap 8,17)

12 das soll er alles hinaustragen aus dem Lager an eine reine StŠtte, wo man die Asche hinschŸttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer. Kap 6,4)

13 Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versŸndigte und die Tat vor ihren Augen verborgen wŠre, wenn sie gegen irgendein Gebot des HERRN gehandelt hŠtten, was sie nicht tun sollten, und so sich verschuldet hŠtten, (13-21) 4. Mose 15,22-26)

14 und sie wŸrden danach ihrer SŸnde inne, die sie getan hŠtten, so sollen sie einen jungen Stier darbringen als SŸndopfer und vor die TŸr der StiftshŸtte stellen.

15 Und die €ltesten der Gemeinde sollen ihre HŠnde auf seinen Kopf legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN.

16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die StiftshŸtte bringen

17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang.

18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hšrner des Altars tun, der vor dem HERRN steht in der StiftshŸtte, und alles andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en, der vor der TŸr der StiftshŸtte steht.

19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen

20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des SŸndopfers getan hat. So soll der Priester die SŸhnung fŸr sie vollziehen, und ihnen wird vergeben.

21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und verbrennen, wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das SŸndopfer der Gemeinde. Vers 11.12)

22 Wenn aber ein StammesfŸrst sŸndigt und aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet

23 und wird seiner SŸnde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehler

24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an der StŠtte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein SŸndopfer.

25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des SŸndopfers nehmen und es an die Hšrner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en.

26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

27 Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sŸndigt, da§ er gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet (27 und 28) 4. Mose 15,27.28)

28 und seiner SŸnde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehler fŸr die SŸnde, die er getan hat,

29 und soll seine Hand auf den Kopf des SŸndopfers legen und es schlachten an der StŠtte des Brandopfers.

30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hšrner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fu§ des Altars gie§en.

31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man das Fett des Dankopfers abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN. So soll der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Kap 3,14.15)

32 Will er aber ein Schaf zum SŸndopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehler ist,

33 und lege seine Hand auf den Kopf des SŸndopfers und schlachte es zum SŸndopfer an der StŠtte, wo man die Brandopfer schlachtet.

34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hšrner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fu§ des Altars gie§en.

35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer fŸr den HERRN. So soll der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehen fŸr die SŸnde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.


5

1 Wenn jemand damit sŸndigt, da§ er den Fluch aussprechen hšrt und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so sich verschuldet; (*Bei einem ungeklŠrten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte TŠter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurŸckhalten (Ri 17,2; Spr 29,24).)

2 oder wenn jemand etwas Unreines anrŸhrt, es sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder GewŸrm, und wu§te es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; Kap 11,24)

3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrŸhrt, in irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wu§te es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; 4. Mose 19,13.20)

4 oder wenn jemand schwšrt, da§ ihm Ÿber die Lippen fŠhrt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so oder so schuldig gemacht:

5 wenn's also geschieht, da§ er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesŸndigt hat, Kap 16,21; 4. Mose 5,7; Jos 7,20)

6 und soll als Bu§e fŸr diese seine SŸnde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum SŸndopfer, da§ der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehe wegen seiner SŸnde.

7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN fŸr seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum SŸndopfer, die andere zum Brandopfer,

8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als SŸndopfer darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,

9 und er sprenge etwas von dem Blut des SŸndopfers an die Seite des Altars und lasse das Ÿbrige Blut ausbluten am Fu§e des Altars; es ist ein SŸndopfer.

10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemŠ§. So soll der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehen wegen seiner SŸnde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.

11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er fŸr seine SŸnde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl als SŸndopfer dar. Er soll aber kein …l darauf gie§en noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein SŸndopfer.

12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer fŸr den HERRN; es ist ein SŸndopfer.

13 So soll der Priester wegen seiner SŸnde, die er in einem jener FŠlle getan hat, die SŸhnung fŸr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das Ÿbrige soll dem Priester gehšren wie beim Speisopfer. Kap 2,3)

14 (Vom Schuldopfer) (vgl. Kap 7,1-10) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versŸndigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er fŸr seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner SchŠtzung zwei SilberstŸcke wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als Schuldopfer.

16 Dazu soll er, was er gesŸndigt hat an dem Geweihten, erstatten und den fŸnften Teil hinzufŸgen und es dem Priester geben. Der soll die SŸhnung fŸr ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben. Vers 23.24; Kap 22,14; 27,13)

17 Wenn jemand sŸndigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewu§t und versŸndigt sich und lŠdt eine Schuld auf sich,

18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner SchŠtzung als Schuldopfer. Der soll die SŸhnung fŸr ihn vollziehen fŸr das, was er versehen hat, ohne da§ er es wu§te, so wird ihm vergeben.

19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.

20 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: (*Abweichende VerszŠhlung statt 5,20-26; 6,1-17.)

21 Wenn jemand sŸndigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, da§ er seinem NŠchsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat, (21-26) 4. Mose 5,6-8)

22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwšrt Ÿber irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen NŠchsten SŸnde tut:

23 wenn es so geschieht, da§ er sŸndigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte Hes 33,15)

24 oder worŸber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darŸber hinaus den fŸnften Teil. Dem soll er's geben, dem es gehšrt, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.

25 Aber fŸr seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach deiner SchŠtzung als Schuldopfer.

26 So soll der Priester die SŸhnung fŸr ihn vollziehen vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.


6

1 (Von Brand-, Speis- und SŸndopfern) *Und der HERR redete mit Mose und sprach: (*Abweichende VerszŠhlung statt 6,1-23: 6,8-30.)

2 Gebiete Aaron und seinen Sšhnen und sprich: Dies ist das Gesetz Ÿber das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. Kap 1)

3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die leinenen Beinkleider fŸr seine Blš§e und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schŸtten 2. Mose 28,42)

4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine StŠtte. Kap 4,12)

5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlšschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzŸnden und oben darauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen lassen.

6 StŠndig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlšschen.

7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Sšhne sollen es bringen vor den HERRN an den Altar. Kap 2)

8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom …l und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer fŸr den HERRN.

9 Das Ÿbrige aber sollen Aaron und seine Sšhne verzehren; sie sollen es ungesŠuert essen an heiliger StŠtte im Vorhof der StiftshŸtte.

10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das SŸndopfer und das Schuldopfer.

11 Wer mŠnnlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das sei ein ewiges Anrecht fŸr eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie anrŸhrt, soll dem Heiligtum gehšren.

12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Sšhne sein, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl, das tŠgliche Speisopfer, die eine HŠlfte morgens, die andere abends. Kap 7,37; 2. Mose 29)

14 In der Pfanne sollst du es mit …l bereiten; durchgeršstet sollst du es herbeibringen, und in StŸcke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

15 Und der Priester, der unter Aarons Sšhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden;

16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18 Sage Aaron und seinen Sšhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des SŸndopfers. An der StŠtte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das SŸndopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges. Kap 4)

19 Der Priester, der das SŸndopfer darbringt, soll es essen an heiliger StŠtte im Vorhof der StiftshŸtte;

20 wer das Fleisch des Opfers anrŸhrt, soll dem Heiligtum gehšren. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte StŸck waschen an heiliger StŠtte.

21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spŸlen.

22 Wer mŠnnlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges.

23 Aber von allen SŸndopfern, von deren Blut etwas in die StiftshŸtte gebracht worden ist, um die SŸhnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.


7

1 (Weitere Opfergesetze) Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges. Kap 5,14-26)

2 An der StŠtte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. Kap 1,3.5)

3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3 und 4) Kap 3,9.10)

4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablšsen.

5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer fŸr den HERRN; es ist ein Schuldopfer.

6 Wer mŠnnlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger StŠtte; es ist ein Hochheiliges.

7 Wie das SŸndopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; fŸr beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehšren, der damit die SŸhnung vollzieht.

8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehšren, das er geopfert hat. Kap 1,6)

9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehšren, der sie opfert Kap 2,4.5.7)

10 Aber alle Speisopfer, die mit …l vermengt oder trocken sind, sollen allen Sšhnen Aarons gehšren, einem wie dem andern. Kap 2,1-3)

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. Kap 3)

12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie au§er dem Schlachtopfer ungesŠuerte Kuchen opfern, mit …l vermengt, und ungesŠuerte Fladen, mit …l bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerŸhrt, als Kuchen mit …l vermengt. (12-15) Kap 19,5-8; 22,29.30)

13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesŠuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,

14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe fŸr den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehšren, der das Blut des Dankopfers sprengt.

15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts Ÿbriggelassen werden bis zum Morgen.

16 Ist es aber ein GelŸbde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas Ÿbrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.

17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch Ÿbrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefŠllig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon i§t, der lŠdt eine Schuld auf sich.

19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in BerŸhrung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.

20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehšrt, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in BerŸhrung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers i§t, das dem HERRN gehšrt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. Kap 3,17)

24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dŸrft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber essen dŸrft ihr's nicht. 2. Mose 22,30)

25 Denn wer das Fett i§t von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Všgeln, Ÿberall, wo ihr wohnt.

27 Jeder, der Blut i§t, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehšrt.

30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer fŸr den HERRN; nŠmlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. 2. Mose 29,24)

31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Sšhnen gehšren.

32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern. Kap 9,21)

33 Wer von Aarons Sšhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehšren als sein Anteil.

34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Sšhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.

35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Sšhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen lie§, damit sie seine Priester seien,

36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, da§ er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.

37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des SŸndopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,

38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der WŸste Sinai.


8

1 (Mose weiht Aaron und seine Sšhne zum Priesteramt) (vgl. 2. Mose 29) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Nimm Aaron und seine Sšhne und die Kleider und das Salbšl und den jungen Stier zum SŸndopfer, die beiden Widder und den Korb mit ungesŠuertem Brot (2-5) 2. Mose 28,39-43)

3 und versammle die ganze Gemeinde vor der TŸr der StiftshŸtte.

4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die Gemeinde vor der TŸr der StiftshŸtte

5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.

6 Und Mose lie§ herzutreten Aaron und seine Sšhne und wusch sie mit Wasser

7 und legte ihm das leinene Gewand an und gŸrtete ihn mit dem GŸrtel und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und gŸrtete ihn mit dem Gurt des Schurzes.

8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose ÈLicht und RechtÇ 2. Mose 28,30)

9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem Kopfbund vorn das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es Mose geboten hatte. 2. Mose 28,36-38; 39,30)

10 Und Mose nahm das Salbšl und salbte das Heiligtum und alles, was darin war, und weihte es; 2. Mose 30,25.26)

11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit all seinem GerŠt und das Becken mit seinem Gestell, da§ alles geweiht wŸrde.

12 Und er go§ von dem Salbšl auf Aarons Haupt und salbte ihn, da§ er geweiht wŸrde,

13 und brachte herzu Aarons Sšhne und zog ihnen das leinene Gewand an und gŸrtete sie mit dem GŸrtel und setzte ihnen hohe MŸtzen auf, wie ihm der HERR geboten hatte.

14 Und er lie§ herzufŸhren den Stier zum SŸndopfer. Und Aaron und seine Sšhne legten ihre HŠnde auf seinen Kopf. Kap 4,1-12)

15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger ringsum auf die Hšrner des Altars und entsŸndigte den Altar und go§ das Blut an den Fu§ des Altars und weihte ihn, indem er ihn entsŸhnte.

16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett daran und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte er mit Feuer drau§en vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.

18 Und er brachte herzu den einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und seine Sšhne legten ihre HŠnde auf seinen Kopf. Kap 1,10-13)

19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar,

20 zerlegte den Widder in seine StŸcke und verbrannte den Kopf, die StŸcke und das Fett

21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und lie§ dann den ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer fŸr den HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte.

22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und Aaron und seine Sšhne legten ihre HŠnde auf seinen Kopf.

23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron auf sein rechtes OhrlŠppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.

24 Und er brachte herzu Aarons Sšhne und tat von dem Blut auf ihr rechtes OhrlŠppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die gro§e Zehe ihres rechten Fu§es und sprengte das Blut ringsum an den Altar. Kap 17,11)

25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule;

26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesŠuerten Brot, der vor dem HERRN stand, einen ungesŠuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit …l und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule.

27 Und er legte das alles auf die HŠnde Aarons und seiner Sšhne und schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN

28 und nahm alles wieder von ihren HŠnden und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer fŸr den HERRN.

29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte.

30 Und Mose nahm von dem Salbšl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Sšhne und ihre Kleider; so weihte er Aaron und seine Kleider, seine Sšhne und ihre Kleider.

31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Sšhnen: Kocht das Fleisch vor der TŸr der StiftshŸtte und e§t es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, da§ es Aaron und seine Sšhne essen sollen.

32 Was aber Ÿbrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.

33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der TŸr der StiftshŸtte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen eure HŠnde gefŸllt werden.

34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch fernerhin zu tun, auf da§ ihr entsŸhnt werdet.

35 Und ihr sollt vor der TŸr der StiftshŸtte Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, da§ ihr nicht sterbet; denn so ist es mir geboten.

36 Und Aaron und seine Sšhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.


9

1 (Das erste Opfer Aarons und seiner Sšhne) Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Sšhne und die €ltesten in Israel Kap 8,33)

2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum SŸndopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN.

3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum SŸndopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler, zum Brandopfer

4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, da§ wir sie vor dem HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit …l vermengt. Denn heute wird euch der HERR erscheinen.

5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die TŸr der StiftshŸtte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN.

6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, da§ ihr es tun sollt, auf da§ euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.

7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und bringe dar dein SŸndopfer und dein Brandopfer und entsŸhne dich und dein Haus. Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entsŸhne es auch, wie der HERR geboten hat. Kap 16,6.11.15; Hebr 5,3; 7,27)

8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein SŸndopfer.

9 Und seine Sšhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat es auf die Hšrner des Altars und go§ das Blut an den Fu§ des Altars.

10 Aber das Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom SŸndopfer lie§ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es Mose geboten hatte. Kap 4,8-12; 8,14-17)

11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer drau§en vor dem Lager.

12 Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Sšhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. Kap 1,10-13)

13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, StŸck um StŸck, und den Kopf, und er lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.

14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und lie§ sie in Rauch aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.

15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock, das SŸndopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein SŸndopfer daraus wie das vorige.

16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemŠ§.

17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, au§er dem Brandopfer am Morgen.

18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des Volks. Und seine Sšhne brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.

19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber,

20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er lie§ das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen.

21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte. Kap 7,30-34)

22 Und Aaron hob seine HŠnde auf zum Volk und segnete sie und stieg herab, nachdem er das SŸndopfer, Brandopfer und Dankopfer dargebracht hatte. 4. Mose 6,22-27)

23 Und Mose und Aaron gingen in die StiftshŸtte. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk. 2. Mose 16,10; 40,34)

24 Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz. Ri 6,21; 1. Kšn 18,38; 1. Chr 21,26; 2. Chr 7,1)


10

1 (Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen) Und Aarons Sšhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und taten Feuer hinein und legten RŠucherwerk darauf und brachten so ein fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2. Mose 6,23; 28,1, 2. Mose 30,9)

2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, da§ sie starben vor dem HERRN. (2 und 3) Jer 25,29; 1. Petr 4,17, 4. Mose 16,35)

3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg.

4 Mose aber rief Mischa‘l und Elizafan, die Sšhne Usi‘ls, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure BrŸder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager. 2. Mose 6,22)

5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen GewŠndern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.

6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Sšhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht wirr hŠngen lassen und eure Kleider nicht zerrei§en, da§ ihr nicht sterbet und der Zorn Ÿber die ganze Gemeinde komme. La§t aber eure BrŸder, das ganze Haus Israel, weinen Ÿber diesen Brand, den der HERR angerichtet hat. Kap 21,10)

7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der TŸr der StiftshŸtte, ihr wŸrdet sonst sterben; denn das Salbšl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.

8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:

9 Du und deine Sšhne, ihr sollt weder Wein noch starke GetrŠnke trinken, wenn ihr in die StiftshŸtte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung fŸr alle eure Nachkommen. Hes 44,21; Hos 4,11; Am 2,8)

10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein ist, Hes 22,26; 44,23)

11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose verkŸndet hat.

12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Sšhnen Eleasar und Itamar, die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das Ÿbriggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es ungesŠuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges. Kap 9,17.18)

13 Ihr sollt es aber an heiliger StŠtte essen; denn das ist dein und deiner Sšhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's geboten. Kap 2,3)

14 Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Sšhnen und deinen Tšchtern essen an reiner StŠtte; denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern gegeben. Kap 7,34)

15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes bringen, da§ sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehšrt dir und deinen Sšhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten hat. Kap 9,20.21)

16 Und Mose suchte den Bock des SŸndopfers und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig Ÿber Eleasar und Itamar, Aarons Sšhne, die ihm noch geblieben waren, und sprach: Kap 9,15)

17 Warum habt ihr das SŸndopfer nicht gegessen an heiliger StŠtte? Denn es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, da§ ihr die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsŸhnen sollt.

18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden. Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten hatte. Kap 6,19.22)

19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr SŸndopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du siehst; und ich sollte heute essen vom SŸndopfer? Sollte das dem HERRN gefallen?

20 Als Mose das hšrte, lie§ er sich's gefallen.


11

1 (Gesetz Ÿber reine und unreine Tiere) (vgl. 5. Mose 14,3-20) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

2 Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen dŸrft unter allen Tieren auf dem Lande. Apg 10,12-15; Kol 2,16; 1. Tim 4.3.4)

3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkŠut unter den Tieren, das dŸrft ihr essen.

4 Nur diese dŸrft ihr nicht essen von dem, was wiederkŠut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein WiederkŠuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein;

5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein WiederkŠuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

6 den Hasen, denn er ist auch ein WiederkŠuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;

7 das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein WiederkŠuer; darum soll es euch unrein sein. Jes 65,4; 66,17)

8 Vom Fleisch dieser Tiere dŸrft ihr weder essen noch ihr Aas anrŸhren; denn sie sind euch unrein.

9 Dies dŸrft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den BŠchen, dŸrft ihr essen.

10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den BŠchen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Greuel sein.

11 Von ihrem Fleisch dŸrft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Greuel fŸr euch.

12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.

13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Všgeln, da§ ihr sie nicht esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art

15 und alle Raben mit ihrer Art,

16 den Strau§, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

17 das KŠuzchen, den Schwan, den Uhu,

18 die Fledermaus, die Rohrdommel,

19 den Storch, den Reiher, den HŠher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

20 Auch alles kleine Getier, das FlŸgel hat und auf vier FŸ§en geht, soll euch ein Greuel sein.

21 Doch dies dŸrft ihr essen von allem, was sich regt und FlŸgel hat und auf vier FŸ§en geht: was oberhalb der FŸ§e noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hŸpft.

22 Von diesen kšnnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art.

23 Alles aber, was sonst FlŸgel und vier FŸ§e hat, soll euch ein Greuel sein.

24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr Aas anrŸhrt, der wird unrein sein bis zum Abend; Kap 5,2)

25 und wer ihr Aas trŠgt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend - :

26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkŠut. Unrein soll es euch sein, und wer es anrŸhrt, wird unrein sein.

27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier FŸ§en gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrŸhrt, wird unrein sein bis zum Abend.

28 Und wer ihr Aas trŠgt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kršte, ein jedes mit seiner Art, Jes 66,17)

30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.

31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrŸhrt, der wird unrein sein bis zum Abend.

32 Und alles, worauf ihr Aas fŠllt, das wird unrein, jedes hšlzerne GefŠ§ oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles GerŠt, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein.

33 Ist es aber ein irdenes GefŠ§, in das ein solches Aas hineinfŠllt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.

34 Alle Speise, die man essen kšnnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles GetrŠnk, das man trinken kšnnte, wird in solchen GefŠ§en unrein.

35 Und alles, worauf ein solches Aas fŠllt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein.

36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrŸhrt, ist unrein.

37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fŠllt, den man sŠt, so bleibt er doch rein.

38 Wenn man aber Wasser Ÿber den Samen gegossen hat und es fŠllt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrŸhrt, wird unrein bis zum Abend.

40 Wer von solchem Aas i§t, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trŠgt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. 2. Mose 22,30)

41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man soll es nicht essen.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr FŸ§en geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dŸrft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Greuel sein.

43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so da§ ihr dadurch unrein werdet.

44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so da§ ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht. Kap 19,2)

45 Denn ich bin der HERR, der euch aus €gyptenland gefŸhrt hat, da§ ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

46 Das ist das Gesetz von den vierfŸ§igen Tieren und Všgeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen,

47 auf da§ ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.


12

1 (Gesetz fŸr die Wšchnerinnen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfŠngt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. Kap 15,19)

3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden. 1. Mose 17,10-12; Lk 2,21; Joh 7,22)

4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddrei§ig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrŸhren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

5 Gebiert sie aber ein MŠdchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung fŸr den Sohn oder fŸr die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjŠhriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum SŸndopfer vor die TŸr der StiftshŸtte.

7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsŸhnen, so wird sie rein von ihrem Blutflu§. Das ist das Gesetz fŸr die Frau, die einen Knaben oder ein MŠdchen gebiert.

8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum SŸndopfer; so soll sie der Priester entsŸhnen, da§ sie rein werde. Kap 5,7; Lk 2,24)


13

1 (Gesetz Ÿber die Feststellung von Aussatz) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (1 und 2) 4. Mose 12,10-12; 5. Mose 24,8.9; Hiob 18,13)

2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhšhung oder ein Ausschlag oder ein wei§er Flecken entsteht und zu einer aussŠtzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron fŸhren oder zu einem unter seinen Sšhnen, den Priestern.

3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, da§ die Haare dort wei§ geworden sind und die Stelle tiefer ist als die Ÿbrige Haut, so ist es eine aussŠtzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen.

4 Wenn aber ein wei§er Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die Ÿbrige Haut und die Haare nicht wei§ geworden sind, so soll der Priester ihn einschlie§en sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, da§ die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschlie§en.

6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, da§ die Stelle bla§ geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Ausschlag weiterfri§t auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen

8 und wenn der Priester dann sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

9 Wenn an einem Menschen eine aussŠtzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.

10 Wenn der sieht und findet, da§ eine wei§e Erhšhung auf der Haut ist und die Haare dort wei§ geworden sind und wildes Fleisch in der Erhšhung ist,

11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschlie§en; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fu§, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, da§ der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm wei§ geworden ist; er ist rein.

14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 VerŠndert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder wei§, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, da§ die Stelle wei§ geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

18 Wenn jemand auf der Haut ein GeschwŸr bekommt und es heilt wieder,

19 danach aber an derselben Stelle eine wei§e Erhšhung oder ein wei§rštlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester sieht,da§ die Stelle tiefer anzusehen ist als die Ÿbrige Haut und das Haar dort wei§ geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem GeschwŸr ausgebrochen ist.

21 Sieht aber der Priester und findet, da§ die Haare nicht wei§ sind und die Stelle nicht tiefer ist als die Ÿbrige Haut und bla§ geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschlie§en.

22 Fri§t es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussŠtzige Stelle.

23 Bleibt aber der wei§e Flecken so stehen und fri§t nicht weiter, so ist es die Narbe von einem GeschwŸr, und der Priester soll ihn rein sprechen.

24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal wei§rštlich oder wei§ ist

25 und der Priester es besieht und findet das Haar wei§ geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die Ÿbrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine aussŠtzige Stelle.

26 Sieht aber der Priester und findet, da§ die Haare am Brandmal nicht wei§ geworden sind und es nicht tiefer ist als die Ÿbrige Haut und dazu bla§ geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschlie§en,

27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussŠtzige Stelle.

28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu bla§ geworden, so ist es nur die Erhšhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat

30 und der Priester die Stelle besieht und findet, da§ sie tiefer aussieht als die Ÿbrige Haut und das Haar dort goldgelb und dŸnn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 Sieht aber der Priester, da§ der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschlie§en.

32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, da§ der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die Ÿbrige Haut,

33 so soll er sich scheren, doch so, da§ er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschlie§en.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, da§ der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die Ÿbrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

35 Fri§t aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

36 und der Priester besieht ihn und findet, da§ der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

37 Ist es aber vor Augen, da§ der Grind stehengeblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut wei§e Flecken entstehen

39 und der Priester besieht es und es sind blasse wei§e Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, da§ er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.

42 Bildet sich aber an der Glatze eine wei§rštliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, da§ eine wei§rštliche Erhšhung an seiner Glatze ist, da§ es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,

44 so ist er aussŠtzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

45 Wer nun aussŠtzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhŸllt und soll rufen: Unrein, unrein!

46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll au§erhalb des Lagers sein. 4. Mose 5,2.3; 2. Kšn 15,5)

47 Wenn eine aussŠtzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,

48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

49 und wenn die Stelle grŸnlich oder rštlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussŠtzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.

50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschlie§en sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, da§ die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Sieht aber der Priester, da§ die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

54 so soll er gebieten, da§ man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschlie§en weitere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, da§ die Stelle unverŠndert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle au§en oder innen.

56 Wenn aber der Priester sieht, da§ die Stelle verbla§t ist nach dem Waschen, so soll er sie herausrei§en aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.

57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

59 Das ist das Gesetz Ÿber die aussŠtzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.


14

1 (Gesetz Ÿber die Reinigung von AussŠtzigen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Dies ist das Gesetz Ÿber den AussŠtzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester kommen, Mt 8,4)

3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, da§ die kranke Stelle am AussŠtzigen heil geworden ist,

4 und soll gebieten, da§ man fŸr den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Všgel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop Kap 11,3-20; 4. Mose 19,6)

5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes GefŠ§ Ÿber frischem Wasser.

6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der Ÿber dem frischen Wasser geschlachtet ist,

7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. Kap 16,22)

8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage au§erhalb seines Zeltes bleiben. 4. Mose 8,7)

9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, da§ alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

10 Und am achten Tage soll er zwei LŠmmer nehmen, mŠnnliche Tiere ohne Fehler, und ein einjŠhriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit …l vermengt, und einen Becher …l.

11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der TŸr der StiftshŸtte.

12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher …l und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen

13 und danach das Lamm schlachten, wo man das SŸndopfer und Brandopfer schlachtet, nŠmlich an heiliger StŠtte; denn wie das SŸndopfer, so gehšrt auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. Kap 7,7)

14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das LŠppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es. Kap 8,23; 2. Mose 29,20)

15 Danach soll er von dem Becher …l nehmen und es in seine eigene linke Hand gie§en

16 und mit seinem rechten Finger in das …l tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom …l mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.

|P Kap 4,6.17)

17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem Ÿbrigen …l in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das LŠppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.

18 Das Ÿbrige …l aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsŸhnen vor dem HERRN.

19 Dann soll er das SŸndopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsŸhnen und soll danach das Brandopfer schlachten

20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsŸhnen, so ist er rein.

21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein mŠnnliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner EntsŸhnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit …l vermengt, zum Speisopfer und einen Becher …l

22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als SŸndopfer, die andere als Brandopfer, Kap 5,7)

23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die TŸr der StiftshŸtte vor den HERRN.

24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher …l und soll alles schwingen vor dem HERRN

25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das LŠppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es

26 und soll von dem …l in seine eigene linke Hand gie§en

27 und mit seinem rechten Finger von dem …l, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.

28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem Ÿbrigen …l in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das LŠppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.

29 Das Ÿbrige …l aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsŸhnen vor dem HERRN,

30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen kšnnen,

31 zum SŸndopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsŸhnen vor dem HERRN.

32 Das ist das Gesetz fŸr den AussŠtzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. Kap 13,47-59)

33 (Gesetz Ÿber Aussatz an HŠusern) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussŠtzige Stelle entstehen,

35 so soll der kommen, dem das Haus gehšrt, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. Kap 13,2)

36 Da soll der Priester gebieten, da§ sie das Haus ausrŠumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, da§ an der Wand des Hauses grŸnliche oder rštliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, Kap 13,3)

38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die TŸr treten und das Haus fŸr sieben Tage verschlie§en.

39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,

40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schŸtten

42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.

43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,

44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewi§ ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. Kap 11,24)

47 Und wer darin schlŠft oder darin i§t, der soll seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, da§ der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.

49 Und er soll fŸr das Haus zur EntsŸndigung zwei Všgel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Ysop

50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes GefŠ§ Ÿber frischem Wasser. (50-53) Vers 4-7)

51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen

52 und soll so das Haus entsŸndigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der karmesinfarbenen Wolle

53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsŸhnen, so ist es rein.

54 Das ist das Gesetz Ÿber alle Arten des Aussatzes und Grindes,

55 Ÿber den Aussatz an Kleidern und HŠusern,

56 Ÿber Erhšhungen, Ausschlag und wei§e Flecken,

57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz Ÿber den Aussatz.


15

1 (Gesetz Ÿber das Verhalten bei unreinen AusflŸssen) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen Ausflu§ hat, so ist er unrein. 4. Mose 5,2)

3 Mag sein Glied den Flu§ ausflie§en lassen oder nicht, so ist er unrein.

4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.

5 Und wer sein Lager anrŸhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

7 Wer ihn anrŸhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.

10 Und wer irgend etwas anrŸhrt, das er unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer solches trŠgt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

11 Und wen er anrŸhrt, ehe er die HŠnde gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

12 Wenn er ein irdenes GefŠ§ anrŸhrt, das soll man zerbrechen, aber das hšlzerne GefŠ§ soll man mit Wasser spŸlen. Kap 11,33)

13 Und wenn er rein wird von seinem Flu§, so soll er sieben Tage zŠhlen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.

14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die TŸr der StiftshŸtte und dem Priester geben. (14 und 15) Kap 5,7)

15 Und der Priester soll die eine zum SŸndopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsŸhnen seines Ausflusses wegen.

16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. Kap 22,4)

17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum Abend.

18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

19 Wenn eine Frau ihren Blutflu§ hat, so soll sie sieben Tage fŸr unrein gelten. Wer sie anrŸhrt, der wird unrein bis zum Abend. Kap 18,19)

20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

21 Und wer ihr Lager anrŸhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

22 Und wer irgend etwas anrŸhrt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

23 Und wer etwas anrŸhrt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird unrein.

25 Wenn aber eine Frau den Blutflu§ eine lange Zeit hat, zu ungewšhnlicher Zeit oder Ÿber die gewšhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewšhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.

26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewšhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewšhnlichen Zeit.

27 Wer davon etwas anrŸhrt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

28 Wird sie aber rein von ihrem Blutflu§, so soll sie sieben Tage zŠhlen, und danach soll sie rein sein.

29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die TŸr der StiftshŸtte.

30 Und der Priester soll die eine zum SŸndopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die Frau entsŸhnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses, der sie unrein macht.

31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die mitten unter ihnen ist.

32 Das ist das Gesetz Ÿber den, der einen Ausflu§ hat und dem der Same im Schlaf abgeht, da§ er unrein davon wird,

33 und Ÿber die, die ihren Blutflu§ hat, und wer sonst einen Ausflu§ hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.


16

1 (Gesetz fŸr den gro§en Versšhnungstag) (vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14) Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Sšhne Aarons gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten, Kap 10,1.2)

2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, da§ er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke Ÿber dem Gnadenthron. 2. Mose 26,33.34)

3 Er soll hineingehen mit einem jungen Stier zum SŸndopfer und mit einem Widder zum Brandopfer Kap 4,3, Kap 1,10)

4 und soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene Beinkleider sollen seine Blš§e bedecken, und er soll sich mit einem leinenen GŸrtel gŸrten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser abwaschen und sie dann anlegen. 2. Mose 28,39.42, 2. Mose 29,4; 30,19.20)

5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenbšcke entgegennehmen zum SŸndopfer und einen Widder zum Brandopfer. Kap 9,3.15.16)

6 Und Aaron soll einen Stier, sein SŸndopfer, darbringen, da§ er fŸr sich und sein Haus SŸhne schaffe, Kap 9,2.8-11, Hebr 7,27)

7 und danach zwei Bšcke nehmen und vor den HERRN stellen an der TŸr der StiftshŸtte

8 und soll das Los werfen Ÿber die zwei Bšcke: ein Los dem HERRN und das andere dem Asasel,

9 und soll den Bock, auf welchen das Los fŸr den HERRN fŠllt, opfern zum SŸndopfer.

10 Aber den Bock, auf welchen das Los fŸr Asasel fŠllt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, da§ er Ÿber ihm SŸhne vollziehe und ihn zu Asasel in die WŸste schicke.

11 Und Aaron soll den Stier seines SŸndopfers herzubringen und sich und sein Haus entsŸhnen und soll ihn schlachten (11-15) Ršm 3,25)

12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und beide HŠnde voll zersto§enen RŠucherwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen

13 und das RŠucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, da§ die Wolke vom RŠucherwerk den Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz ist, damit er nicht sterbe. 2. Mose 25,17-22)

14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen.

15 Danach soll er den Bock, das SŸndopfer des Volks, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthron Hebr 4,16; 9,5)

16 und soll so das Heiligtum entsŸhnen wegen der Verunreinigungen der Israeliten und wegen ihrer †bertretungen, mit denen sie sich versŸndigt haben. So soll er tun der StiftshŸtte, die bei ihnen ist inmitten ihrer Unreinheit.

17 Kein Mensch soll in der StiftshŸtte sein, wenn er hineingeht, SŸhne zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er SŸhne schaffen fŸr sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.

18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn entsŸhnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und es ringsum an die Hšrner des Altars streichen 2. Mose 30,10)

19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten.

20 Und wenn er die EntsŸhnung des Heiligtums vollbracht hat, der StiftshŸtte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.

21 Dann soll Aaron seine beiden HŠnde auf dessen Kopf legen und Ÿber ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre †bertretungen, mit denen sie sich versŸndigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die WŸste bringen lassen,

22 da§ also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in der WŸste.

23 Und Aaron soll in die StiftshŸtte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort lassen,

24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger StŠtte und seine eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsŸhnen

25 und das Fett vom SŸndopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

26 Der Mann aber, der den Bock fŸr Asasel hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

27 Und den jungen Stier und den Bock vom SŸndopfer, deren Blut in das Heiligtum zur EntsŸhnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist. Kap 4,12; 6,23; Hebr 13,11)

28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremdling unter euch. (a) Kap 23,27-32; 4. Mose 29,7)

30 Denn an diesem Tage geschieht eure EntsŸhnung, da§ ihr gereinigt werdet; von allen euren SŸnden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.

31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt fasten. Eine ewige Ordnung sei das.

32 Es soll aber solche EntsŸhnung schaffen ein Priester, den man gesalbt und dessen HŠnde man gefŸllt hat, da§ er Priester sei an seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die heiligen Kleider, 2. Mose 28,41.42)

33 und soll so entsŸhnen das Allerheiligste, die StiftshŸtte, den Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde.

34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, da§ ihr Israel einmal im Jahr entsŸhnt wegen aller seiner SŸnden. Und Aaron tat, wie der HERR es Mose geboten hatte. 2. Mose 30,10; Hebr 10,3)


17

1(Gesetz Ÿber die StŠtte des Opfers) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Sage Aaron und seinen Sšhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat.

3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder drau§en vor dem Lager

4 und sie nicht vor die TŸr der StiftshŸtte bringt, da§ sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. 1. Mose 9,6)

5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die TŸr der StiftshŸtte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.

6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor der TŸr der StiftshŸtte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgštterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 5. Mose 32,17)

8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt

9 und bringt es nicht vor die TŸr der StiftshŸtte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 5. Mose 12,14)

10 (Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren) Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut i§t, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. Kap 3,17)

11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch fŸr den Altar gegeben, da§ ihr damit entsŸhnt werdet. Denn das Blut ist die EntsŸhnung, weil das Leben in ihm ist. Hebr 9,22)

12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fŠngt, die man essen darf, soll ihr Blut ausflie§en lassen und mit Erde zuscharren.

14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es i§t, der wird ausgerottet werden. 1. Mose 9,4)

15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier i§t, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein. Kap 11,40; 22,8; 2. Mose 21,33-36; 22,30; Apg 15,20)

16 Wenn er seine Kleider nicht wŠscht und sich nicht abwŠscht, so mu§ er seine Schuld tragen.


18

1 (Verbot geschlechtlicher Verirrungen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.

3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes €gypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch fŸhren will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln, 2. Mose 23,24)

4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr halten, da§ ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.

5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR. Neh 9,29; Hes 20,11; Ršm 7,10; 10,5; Gal 3,12)

6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR.

7 Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 1. Mose 19,32)

8 Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit schŠndest du deinen Vater. 1. Mose 35,22; 5. Mose 27,20; 2. Sam 16,22; 1. Kor 5,1)

9 Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder au§er der Ehe geboren, nicht Umgang haben. 5. Mose 27,22)

10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schŠndest du dich selbst.

11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben.

12 Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters Blutsverwandte. 2. Mose 6,20)

13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter Blutsverwandte.

14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schŠnden, da§ du seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte.

15 Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 1. Mose 38,16)

16 Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit schŠndest du deinen Bruder. Kap 20,21; Mk 6,18)

17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.

18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.

19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben. Kap 15,19.24; Hes 18,6; 22,10)

20 Du sollst auch nicht bei der Frau deines NŠchsten liegen, da§ du an ihr nicht unrein werdest. 2. Sam 11,4)

21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, da§ es dem Moloch geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin der HERR. 5. Mose 18,10; 2. Kšn 21,6; Ps 106,37; Jer 7,31)

22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Greuel. Kap 20,13; 1. Mose 19,5; Ršm 1,27; 1. Kor 6,9)

23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, da§ du an ihm unrein werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schŠndlicher Frevel. 2. Mose 22,18, Kap 20,16)

24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem haben sich die Všlker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will.

25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, da§ das Land seine Bewohner ausspie.

26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch -

27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land unrein gemacht -,

28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie es die Všlker ausgespien hat, die vor euch waren.

29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem Volk.

30 Darum haltet meine Satzungen, da§ ihr nicht tut nach den schŠndlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.


19

1 (Gesetze zur Heiligung des tŠglichen Lebens) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott. Kap 11,44.45; Mt 5,48; 1. Petr 1,15.16)

3 Ein jeder fŸrchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,12, 2. Mose 20,8)

4 Ihr sollt euch nicht zu den Gštzen wenden und sollt euch keine gegossenen Gštter machen; ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,3, 2. Mose 34,17)

5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so opfern, da§ es euch wohlgefŠllig macht. Kap 7,12-18)

6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nŠchsten Tage. Was aber bis zum dritten Tag Ÿbrigbleibt, soll man mit Feuer verbrennen.

7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht wohlgefŠllig sein;

8 und wer davon i§t, mu§ seine Schuld tragen, weil er das Heilige des HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten. Kap 23,22; 5. Mose 24,19; Rut 2,2.15.16)

10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armenund Fremdling sollst du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.

11 Ihr sollt nicht stehlen noch lŸgen noch betrŸgerisch handeln einer mit dem andern. 2. Mose 20,15.16; 1. Thess 4,6)

12 Ihr sollt nicht falsch schwšren bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR. 2. Mose 20,7; Mt 5,33)

13 Du sollst deinen NŠchsten nicht bedrŸcken noch berauben. Es soll des Tagelšhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen. 5. Mose 24,14.15; Jer 22,13; Jak 5,4)

14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fŸrchten; ich bin der HERR. 1. Mose 27,19; 5. Mose 27,18)

15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen nicht vorziehen, aber auch den Gro§en nicht begŸnstigen, sondern du sollst deinen NŠchsten recht richten. 2. Mose 23,3.6; 5. Mose 16,19.20)

16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du sollst auch nicht auftreten gegen deines NŠchsten Leben; ich bin der HERR. 2. Mose 23,7)

17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen NŠchsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich ladest. Ps 141,5; Mt 18,15)

18 Du sollst dich nicht rŠchen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen NŠchsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR. 2. Kšn 6,22; 2. Chr 28,9-15; Mt 5,43-48; 22,39; Lk 10,25-37; Joh 13,34; Ršm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8)

19 Meine Satzungen sollt ihr halten: La§ nicht zweierlei Art unter deinem Vieh sich paaren und besŠe dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist. 5. Mose 22,9-11)

20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen. 2. Mose 21,7-11)

21 Der Mann soll aber als seine Bu§e dem HERRN vor die TŸr der StiftshŸtte einen Widder zum Schuldopfer bringen;

22 und der Priester soll ihn entsŸhnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN wegen der SŸnde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine SŸnde vergeben, die er getan hat. Kap 5,17.18)

23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei BŠume pflanzt, von denen man i§t, so la§t ihre ersten FrŸchte stehen, als wŠren sie unrein wie Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die FrŸchte als unrein ansehen, da§ ihr sie nicht e§t;

24 im vierten Jahr sollen alle ihre FrŸchte unter Jubel dem HERRN geweiht werden;

25 erst im fŸnften Jahr sollt ihr die FrŸchte essen, damit ihr kŸnftig um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.

26 Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. Kap 3,17, 5. Mose 18,10)

27 Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren Bart stutzen. (27 und 28) Kap 21,5; 5. Mose 14,1)

28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte machen noch euch Zeichen einŠtzen; ich bin der HERR.

29 Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei anhalten, da§ nicht das Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat. 5. Mose 23,18; 2. Kšn 23,7)

30 Meine Feiertage haltet und fŸrchtet mein Heiligtum; ich bin der HERR. Kap 26,2)

31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den Geisterbeschwšrern und Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, da§ ihr nicht an ihnen unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott. Kap 20,6; 5. Mose 18,10.11; 1. Sam 28,7)

32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fŸrchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.

33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrŸcken. 2. Mose 22,20)

34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in €gyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Ma§.

36 Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Ma§ sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus €gyptenland gefŸhrt hat, 5. Mose 25,13-16; Spr 11,1)

37 da§ ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut; ich bin der HERR.


20

1 (Strafbestimmungen fŸr schwere SŸnden) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.

3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entheiligt hat.

4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen wŸrde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, da§ es ihn nicht tštet,

5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch Abgštterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

6 Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwšrern und Zeichendeutern wendet, da§ er mit ihnen Abgštterei treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. Kap 19,31)

7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,2)

8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch heiligt.

9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme Ÿber ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat. 2. Mose 21,17)

10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines NŠchsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines NŠchsten die Ehe gebrochen hat. 2. Mose 20,14; 2. Sam 11,4; Joh 8,5)

11 Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schŠndet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme Ÿber sie. (11-21) Kap 18,6-23)

12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schŠndlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.

13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.

14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man tšten.

16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie tšten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme Ÿber sie.

17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.

18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden. Kap 15,24)

19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schŠndet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.

20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen Oheim geschŠndet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.

21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder geschŠndet.

22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf da§ euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch fŸhren will, damit ihr darin wohnet.

23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Všlker, die ich vor euch her vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel an ihnen gehabt.

24 Euch aber sagte ich: IhrLand soll euch zufallen; und ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig flie§t. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Všlkern abgesondert hat, 2. Mose 19,5.6)

25 da§ ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die unreinen Všgel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh, an Všgeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe, da§ es euch unrein sei. Kap 11)

26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Všlkern, da§ ihr mein wŠret.

27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwšren oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme Ÿber sie. 2. Mose 22,17)


21

1 (Gesetz fŸr die Priester) Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Sšhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein machen (1-4) Hes 44,25-27)

2 au§er an seinen nŠchsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder

3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein machen.

4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehšrt unter seinem Volk; er wŸrde sich entheiligen.

5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden. Kap 19,27.28)

6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann versto§en ist; denn sie sind heilig ihrem Gott.

8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.

9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.

10 Wer Hoherpriester ist unter seinen BrŸdern, auf dessen Haupt das Salbšl gegossen und dessen Hand gefŸllt ist und der angezogen ist mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr hŠngen lassen und seine Kleider nicht zerrei§en Kap 8,12; 2. Mose 28,41; 29,7, Kap 10,6)

11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen. Vers 2)

12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, da§ er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salbšls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.

13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,

14 keine Witwe oder Versto§ene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,

15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.

16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in kŸnftigen Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes zu opfern.

18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mi§bildung

19 oder wer einen gebrochenen Fu§ oder eine gebrochene Hand hat

20 oder bucklig oder verkŸmmert ist oder wer einen wei§en Fleck im Auge hat oder KrŠtze oder Flechten oder beschŠdigte Hoden hat.

21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern.

22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen.

23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Sšhnen und zu allen Israeliten.


22

1 (Gesetz Ÿber den Genu§ der Opfergaben) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Sage Aaron und seinen Sšhnen, da§ sie achtsam seien mit dem Heiligen der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.

3 So sage ihnen nun fŸr ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der HERR.

4 Wer von den Nachkommen Aarons aussŠtzig ist oder einen Ausflu§ hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen anrŸhrt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same abgeht im Schlaf, Kap 13-15)

5 und wer irgendein GewŸrm anrŸhrt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn unrein macht,

6 wer deren eins anrŸhrt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen. Kap 11)

7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine Nahrung.

8 Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR. Kap 7,24)

9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, da§ sie nicht SŸnde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.

10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelšhner.

11 Wenn aber der Priester einen Sklaven fŸr Geld kauft, so darf der davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von seiner Speise essen.

12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe essen.

13 Wird sie aber eine Witwe oder versto§en und hat keine Kinder und kehrt zurŸck in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.

14 Wer aus Versehen von dem Heiligen i§t, der soll den fŸnften Teil dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen. Kap 5,16)

15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der Israeliten, die Opfergabe fŸr den HERRN,

16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, da§ diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

17 (Die Opfer sollen ohne MŠngel sein) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18 Sage Aaron und seinen Sšhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei auf ein GelŸbde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -

19 damit es euch wohlgefŠllig mache, soll es ein mŠnnliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.

20 Alles,was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefŠllig machen. 5. Mose 15,21; 17,1; Mal 1,8)

21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein GelŸbde zu erfŸllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefŠllig sei. Es soll keinen Fehler haben.

22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein GeschwŸr oder KrŠtze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.

23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern, aber fŸr ein GelŸbde sind sie nicht wohlgefŠllig.

24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrŸckt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun. 5. Mose 23,2)

25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines AuslŠnders nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefŠllig machen.

26 (Weitere Opfergesetze) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefŠllig. 2. Mose 22,29)

28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten. 5. Mose 22,6.7)

29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefŠllig macht, (29 und 30) Kap 7,15)

30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts Ÿbrig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.

31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.

32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt, Vers 9.16)

33 der euch aus €gyptenland gefŸhrt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.


23

1 (Gesetze Ÿber den Sabbat und die jŠhrlichen Feste) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste:

3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat fŸr den HERRN, Ÿberall, wo ihr wohnt. 2. Mose 20,8-11)

4 Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen: 2. Mose 23,14-19)

5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa. 2. Mose 12)

6 Und am fŸnfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesŠuerten Brote fŸr den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesŠuertes Brot essen.

7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun.

8 Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit tun. 2. Mose 13,6)

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen.

11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, da§ sie euch wohlgefŠllig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem Sabbat.

12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjŠhrigen Schaf, ohne Fehler,

13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit …l vermengt, als ein Feueropfer fŸr den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel Kanne Wein.

14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geršstete oder frische Kšrner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, Ÿberall, wo ihr wohnt.

15 Danach sollt ihr zŠhlen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen. 4. Mose 28,26-31; 5. Mose 16,9-12)

16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nŠmlich fŸnfzig Tage, sollt ihr zŠhlen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.

17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesŠuert und gebacken, als Erstlingsgabe fŸr den HERRN.

18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjŠhrige Schafe ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des HERRN Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fŸr den HERRN.

19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum SŸndopfer und zwei einjŠhrige Schafe zum Dankopfer.

20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und dem Priester gehšren.

21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen, Ÿberall, wo ihr wohnt.

22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,9.10)

23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum GedŠchtnis, eine heilige Versammlung. 4. Mose 29,1-6; 10,10)

25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer darbringen.

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Versšhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer darbringen Kap 16)

28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der Versšhnungstag, da§ ihr entsŸhnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden.

30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.

31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, Ÿberall, wo ihr wohnt.

32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis wieder zum Abend.

33 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

34 Sage zu den Israeliten: Am fŸnfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das LaubhŸttenfest fŸr den HERRN, sieben Tage lang. 4. Mose 29,12-39; 5. Mose 16,13-15)

35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun.

36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun. Joh 7,37)

37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,

38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und GelŸbden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.

39 Am fŸnfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die FrŸchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag.

40 Ihr sollt am ersten Tage FrŸchte nehmen von schšnen BŠumen, Palmwedel und Zweige von LaubbŠumen und Bachweiden und sieben Tage fršhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, Neh 8,14-16)

41 und sollt das Fest dem HERRN halten jŠhrlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, da§ sie im siebenten Monat so feiern.

42 Sieben Tage sollt ihr in LaubhŸtten wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in LaubhŸtten wohnen,

43 da§ eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in HŸtten wohnen lassen, als ich sie aus €gyptenland fŸhrte. Ich bin der HERR, euer Gott.

44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.


24

1 (Gesetze Ÿber die Lampen und Schaubrote) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Gebiete den Israeliten, da§ sie zu dir bringen reines …l aus zersto§enen Oliven fŸr den Leuchter, da§ man bestŠndig Lampen aufsetzen kann. 2. Mose 27,20)

3 Au§en vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hŠngt, in der StiftshŸtte soll Aaron den Leuchter herrichten, da§ er vom Abend bis zum Morgen bestŠndig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei euren Nachkommen.

4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, da§ sie vor dem HERRN bestŠndig leuchten.

5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwšlf Brote backen - zwei Zehntel soll ein Brot haben -

6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN. 2. Mose 25,30)

7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, da§ er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein Feueropfer fŸr den HERRN.

8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als bestŠndige Gabe der Israeliten, eine Ordnung fŸr immer,

9 und sie sollen Aaron und seinen Sšhnen gehšren. Die sollen sie essen an heiliger StŠtte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehšren sie Aaron als ewiges Recht.

10 (Strafen fŸr GotteslŠsterung, Totschlag und Gewalt) Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines Šgyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann

11 und lŠsterte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose - seine Mutter aber hie§ Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan -

12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort wŸrde durch den Mund des HERRN. 4. Mose 15,34)

13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

14 FŸhre den Flucher hinaus vor das Lager und la§ alle, die es gehšrt haben, ihre HŠnde auf sein Haupt legen und la§ die ganze Gemeinde ihn steinigen 4. Mose 15,36; 5. Mose 17,5; Apg 7,56)

15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen.

16 Wer des HERRN Namen lŠstert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lŠstert, soll sterben. 2. Mose 20,7; Mt 26,65.66)

17 Wer irgendeinen Menschen erschlŠgt, der soll des Todes sterben. 2. Mose 21,12)

18 Wer aber ein StŸck Vieh erschlŠgt, der soll's ersetzen, Leben um Leben. 2. Mose 21,33-37)

19 Und wer seinen NŠchsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun. 2. Mose 21,23-25)

21 Wer ein StŸck Vieh erschlŠgt, der soll's erstatten; wer aber einen Menschen erschlŠgt, der soll sterben.

22 Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein fŸr den Fremdling wie fŸr den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,34; 2. Mose 12,49)

23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie fŸhrten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es Mose geboten hatte.


25

1 (Gesetz Ÿber Sabbatjahr und Erla§jahr) Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.

3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besŠen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die FrŸchte einsammeln, (3 und 4) 2. Mose 23,10.11)

4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besŠen noch deinen Weinberg beschneiden.

5 Was von selber nach deiner Ernte wŠchst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.

6 Was das Land wŠhrend seines Sabbats trŠgt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelšhner und dein Beisasse, die bei dir weilen,

7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.

8 Und du sollst zŠhlen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, da§ die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.

9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versšhnungstag. Kap 23,27)

10 Und ihr sollt das fŸnfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande fŸr alle, die darin wohnen; es soll ein Erla§jahr fŸr euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. Jes 61,2; Lk 4,19)

11 Als Erla§jahr soll das fŸnfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht sŠen und, was von selber wŠchst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wŠchst, im Weinberg nicht lesen;

12 denn das Erla§jahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dŸrft ihr essen, was es trŠgt.

13 Das ist das Erla§jahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 Wenn du nun deinem NŠchsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder Ÿbervorteilen, 1. Thess 4,6)

15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erla§jahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's verkaufen.

16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir.

17 So Ÿbervorteile nun keiner seinen NŠchsten, sondern fŸrchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, da§ ihr danach tut, auf da§ ihr im Lande sicher wohnen kšnnt. Kap 26,5; 1. Kšn 5,5)

19 Denn das Land soll euch seine FrŸchte geben, da§ ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.

20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht sŠen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -,

21 so will ich meinem Segen Ÿber euch im sechsten Jahr gebieten, da§ er Getreide schaffen soll fŸr drei Jahre, 5. Mose 28,8)

22 da§ ihr sŠet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so da§ ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen fŸr immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. Ps 39,13)

24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr fŸr das Land die Einlšsung gewŠhren.

25 (Gesetz Ÿber Einlšsung im Blick auf das Erla§jahr) Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nŠchster Verwandter kommen und einlšsen, was sein Bruder verkauft hat. Rut 4,3.4)

26 Wenn aber jemand keinen Lšser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulšsen,

27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch Ÿbrig ist, dem KŠufer zurŸckzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen.

28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurŸckzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des KŠufers bleiben bis zum Erla§jahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulšsen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlšsen kann.

30 Wenn er's aber nicht einlšst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der KŠufer fŸr immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erla§jahr.

31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll immer eingelšst werden kšnnen und im Erla§jahr frei werden.

32 Was aber die StŠdte der Leviten anlangt, so sollen sie die HŠuser in den StŠdten, die ihnen gehšren, jederzeit einlšsen kšnnen. (32-34) 4. Mose 35,2-5)

33 Wenn einer von den Leviten nicht einlšst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehšrt, im Erla§jahr frei werden; denn die HŠuser in den StŠdten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten.

34 Auch das Weideland vor ihren StŠdten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum fŸr immer.

35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, da§ er neben dir leben kšnne;

36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fŸrchten, da§ dein Bruder neben dir leben kšnne. (36 und 37) 2. Mose 22,24; 5. Mose 23,20)

37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.

38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus €gyptenland gefŸhrt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; 2. Mose 21,2)

40 sondern wie ein Tagelšhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erla§jahr bei dir dienen.

41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurŸckkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner VŠter Habe kommen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus €gyptenland gefŸhrt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen.

43 Du sollst nicht mit HŠrte Ÿber sie herrschen, sondern dich fŸrchten vor deinem Gott. 2. Mose 21,20.21)

44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Všlkern, die um euch her sind,

45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mšgt ihr zu eigen haben

46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum fŸr immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren BrŸdern, den Israeliten, soll keiner Ÿber den andern herrschen mit HŠrte.

47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,

48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen BrŸdern einlšsen

49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nŠchster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlšsen.

50 Und er soll mit seinem KŠufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erla§jahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wŠre er die ganze Zeit Tagelšhner bei ihm gewesen.

51 Sind noch viele Jahre bis zum Erla§jahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlšsung erstatten von dem Gelde, fŸr das er gekauft wurde.

52 Sind aber nur wenige Jahre Ÿbrig bis zum Erla§jahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlšsung erstatten.

53 Wie ein Tagelšhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit HŠrte Ÿber ihn herrschen vor deinen Augen. Vers 43)

54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelšst, so soll er im Erla§jahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 Denn mir gehšren die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus €gyptenland gefŸhrt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.


26

1 (Segen und Fluch) (vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28) Ihr sollt euch keine Gštzen machen und euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,4.5)

2 Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der HERR. Kap 19,30)

3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun,

4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein GewŠchs geben und die BŠume auf dem Felde ihre FrŸchte bringen. 5. Mose 11,14)

5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die FŸlle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen. Am 9,13)

6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, da§ ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen. Hes 34,25)

7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert verfallen.

8 FŸnf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen. 5. Mose 32,30; Jos 23,10)

9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen Bund mit euch halten. Hes 36,11)

10 Und ihr werdet noch von dem VorjŠhrigen essen und, wenn das Neue kommt, das VorjŠhrige wegtun mŸssen.

11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen.

12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. Jer 7,23; 2. Kor 6,16)

13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus €gyptenland gefŸhrt hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen. Hes 34,27.28)

14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun

15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen, da§ ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen,

16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, da§ euch die Augen erlšschen und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen sŠen, und eure Feinde sollen ihn essen.

17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen Ÿber euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne da§ euch einer jagt.

18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen, siebenfŠltig, um eurer SŸnden willen,

19 da§ ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen. 5. Mose 11,17)

20 Und eure MŸhe und Arbeit soll verloren sein, da§ euer Land sein GewŠchs nicht gebe und die BŠume im Lande ihre FrŸchte nicht bringen.

21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hšren wollt, so will ich euch noch weiter schlagen, siebenfŠltig, um eurer SŸnden willen.

22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerrei§en und euch vermindern, und eure Stra§en sollen verlassen sein. Hes 5,17)

23 Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln, (23 und 24) 2. Sam 22,27)

24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfŠltig mehr schlagen um eurer SŸnden willen

25 und will ein Racheschwert Ÿber euch bringen, das meinen Bund rŠchen soll. Und wenn ihr euch auch in eure StŠdte flŸchtet, will ich doch die Pest unter euch senden und will euch in die HŠnde eurer Feinde geben. Jes 1,20.24)

26 Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man euch nach Gewicht zuteilen, und wenn ihr e§t, sollt ihr nicht satt werden. Jes 3,1, Hes 4,16)

27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln,

28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfŠltig mehr strafen um eurer SŸnden willen,

29 da§ ihr sollt eurer Sšhne und Tšchter Fleisch essen. 5. Mose 28,53; Jer 19,9)

30 Und ich will eure Opferhšhen vertilgen und eure RauchopfersŠulen ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Gštzen werfen und werde an euch Ekel haben. Hes 6,4.6)

31 Und ich will eure StŠdte wŸst machen und eure HeiligtŸmer verheeren und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.

32 So will ich das Land wŸst machen, da§ eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen.

33 Euch aber will ich unter die Všlker zerstreuen und mit gezŸcktem Schwert hinter euch her sein, da§ euer Land soll wŸst sein und eure StŠdte zerstšrt.

34 Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wŸst liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen. Kap 25,2; 2. Chr 36,21)

35 Solange es wŸst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen lassen, wŠhrend ihr darin wohntet.

36 Und denen, die von euch Ÿbrigbleiben, will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land, da§ sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch niemand jagt.

37 Und einer soll Ÿber den andern hinfallen, als wŠre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen kšnnen gegen eure Feinde.

38 Und ihr sollt umkommen unter den Všlkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen.

39 Die aber von euch Ÿbrigbleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat ihrer VŠter willen. Hes 24,23; 33,10)

40 (Umkehr des Volkes und Treue des HERRN) Da werden sie dann bekennen ihre Missetat und ihrer VŠter Missetat, da§ sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben. 5. Mose 4,30)

41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demŸtigen, und dann werden sie die Strafe fŸr ihre Missetat abtragen. 5. Mose 10,16; Jer 9,25)

42 Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken. 2. Mose 2,24; 2. Kšn 13,23)

43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate nachholen, solange es wŸst liegt, und sie werden die Strafe fŸr ihre Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen Ekel gehabt haben.

44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so da§ es mit ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott. Hos 11,9)

45 Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken, die ich aus €gyptenland fŸhrte vor den Augen der Všlker, auf da§ ich ihr Gott wŠre, ich, der HERR. 1. Mose 12,7)

46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des Mose.


27

1 (Was man geloben und nach der SchŠtzung des Priesters ablšsen darf und was nicht) Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein GelŸbde getan hat, das abgelšst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt,

3 so soll das deine SchŠtzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schŠtzen auf fŸnfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (3-7) Ri 11,31; 1. Sam 1,11)

4 eine Frau auf drei§ig Lot Silber.

5 Von fŸnf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schŠtzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

6 Von einem Monat an bis auf fŸnf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schŠtzen auf fŸnf Lot Silber, ein MŠdchen aber auf drei Lot Silber.

7 Bei sechzig Jahren und darŸber sollst du, wenn es ein Mann ist, schŠtzen auf fŸnfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.

8 Ist er aber zu arm, diese SchŠtzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schŠtzen; er soll ihn aber schŠtzen nach dem, was der zu geben vermag, der das GelŸbde getan hat.

9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.

10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.

11 Ist aber das Tier unrein, da§ man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen,

12 und der Priester soll es schŠtzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters SchŠtzung bleiben.

13 Will's aber jemand ablšsen, der soll den fŸnften Teil Ÿber die SchŠtzung hinaus geben. Kap 5,16)

14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, da§ es ihm heilig sei, so soll es der Priester schŠtzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schŠtzt, so soll's bleiben.

15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablšsen will, so soll er den fŸnften Teil des Geldes, zu dem es geschŠtzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehšren.

16 Wenn jemand ein StŸck Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschŠtzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fŸnfzig Lot Silber gelten. 2. Sam 24,24)

17 Gelobt er seinen Acker vom Erla§jahr an, so soll es bei dieser SchŠtzung bleiben. Kap 25,8-55)

18 Hat er ihn aber nach dem Erla§jahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den Ÿbrigen Jahren bis zum Erla§jahr und ihn danach geringer schŠtzen.

19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablšsen, so soll er den fŸnften Teil des Geldes, auf das er geschŠtzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.

20 Wenn er ihn aber nicht ablšst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelšst werden,

21 sondern wenn dieser Acker im Erla§jahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.

22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist,

23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erla§jahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, da§ sie dem HERRN heilig sei.

24 Aber im Erla§jahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehšrt.

25 Alle SchŠtzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.

26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebŸhrt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehšrt dem HERRN. 2. Mose 13,2.12.13; 4. Mose 18,15)

27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablšsen nach der SchŠtzung und darŸber hinaus geben den fŸnften Teil. Will man es nicht ablšsen, so werde es verkauft nach der SchŠtzung.

28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablšsen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (28 und 29) 4. Mose 18,14; 21,2; Jos 6,18.26; Hes 44,29)

29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. Jos 6,17.18; 1. Sam 15,3.9)

30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den FrŸchten der BŠume, gehšren dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 4. Mose 18,21; 5. Mose 14,22-29; Neh 13,12)

31 Will aber jemand seinen Zehnten ablšsen, der soll den fŸnften Teil darŸber hinaus geben.

32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 2. Chr 31,6)

33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelšst werden.

34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot fŸr die Israeliten auf dem Berge Sinai. Kap 7,38; 25,1; 26,46)

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