Read: 1979 Oertliche Geistige Raete - Siebenjahrespla


DIE ÖRTLICHEN GEISTIGEN RÄTE

(Auf der Grundlage der Auszüge aus Mit-
teilungen des Universalen Hauses der
Gerechtigkeit)

1. Die Bedeutung des Örtlichen
Geistigen Rates

"Während sich die Bahá'í Verwal-
tungsordnung überall in der Welt
rasch ausbreitet, geziemt es jedem,
der mit ihr verbunden ist, sich mit ih-
ren Prinzipien vertraut zu machen,
ihre Bedeutung zu verstehen und ihre
Grundsätze in die Tat umzusetzen.
Nur, indem die einzelnen Mitglieder
der Örtlichen Geistigen Räte sich in
den grundlegenden Wahrheiten des
Glaubens und in der richtigen Anwen-
dung der Prinzipien, die die Tätigkeit
des Rates beherrschen, vertiefen,
wird diese Institution wachsen und
sich zu ihrer vollen Wirkungsfähigkeit
entwickeln."

"Die göttlich verordnete Institution des
Örtlichen Geistigen Rates arbeitet in
den ersten Ebenen menschlicher Ge-
sellschaft und ist die administrative
Grundeinheit der Weltordnung Ba-
há'u'lláhs. Sie befaßt sich mit Einzel-
menschen und Familien, die sie stän-
dig ermutigen muß, sich in einer aus-
geprägten Bahá'í Gesellschaft zu ver-
einen, die durch die Gesetze, Verord-
nungen und Grundsätze der Offenba-
rung Bahá'u'lláhs belebt und behütet
wird. Sie beschützt die Sache Gottes;
sie handelt als der liebevolle Hirte der
Bahá'í Gemeinde.

Stärkung und Entwicklung der Örtli-
chen Geistigen Räte ist ein lebens-
wichtiges Ziel... Der Erfolg bei diesem
einen Ziel wird die Güte des Bahá'í
Lebens erheblich bereichern und die
Fähigkeit des Glaubens erhöhen, mit
dem Eintritt von Scharen, der jetzt be-
reits stattfindet, umzugehen, und vor
allen Dingen wird er die Solidarität
und die ständig wachsende Beson-
derheit der Bahá'í Gemeinde veran-
schaulichen, wodurch mehr und mehr
aufmerksame Seelen zum Glauben
hingezogen werden und für die füh-
rungslosen, unglücklichen Millionen
einer geistig verkommenen, im Ster-
ben liegenden gegenwärtigen Ord-
nung eine Zuflucht geboten wird.

Die Freunde sind aufgerufen, ihren
Beistand und ihre Mitarbeit dem Örtli-
chen Geistigen Rat von ganzem Her-
zen zuteil werden zu lassen, erst
durch die Wahl der Mitglieder und
dann durch die energische Verfolgung
seiner Pläne und Programme, und
indem sie sich in Zeiten der Sorge und
Schwierigkeit an ihn wenden, für sei-
nen Erfolg beten und sich an seinem
Aufstieg zu Einfluß und Ehre freuen.
Dieser große Schatz, dieses Ge-
schenk Gottes in jeder Gemeinde,
muß gehegt, genährt, geliebt, un-
terstützt und es muß ihm gehorcht
und für ihn gebetet werden.

Solch ein fest begründetes, geschäfti-
ges und glückliches Gemeindeleben,
das vorauszusehen ist, wenn örtliche
Geistige Räte wirklich wirksam wer-
den, wird eine feste Ausgangsstellung
bieten, von der die Freunde Mut und
Stärke und liebevollen Beistand beim
Weitertragen der Göttlichen Botschaft
zu ihren Mitmenschen beziehen und
ihr Leben nach ihrer wohlwollenden
Richtschnur ausrichten mögen."

"Die Institution des Örtlichen Geistigen
Rates ist für die feste Begründung des
Glaubens von erstrangiger Bedeu-
tung, und wir hoffen, daß Sie Ihre be-
sondere Aufmerksamkeit darauf len-
ken, sicherzustellen, daß so viele wie
möglich und in steigender Anzahl
nach den Worten des geliebten Hü-
ters 'eine breite Grundlage haben,
sicher verankert und wirkungsvoll tä-
tig' sind."

"... Die eine lebenswichtige Tätigkeit,
die die Güte des Bahá'í Lebens berei-
chern wird, ist die Stärkung der Örtli-
chen Geistigen Räte, denn in dieser
Institution, die auf der ersten Stufe
menschlicher Gesellschaft arbeitet,
liegt die größte Gelegenheit, ein tadel-
loses und gesundes Wachstum der
Bahá'í Gemeinde zu fördern. Mit an-
deren Worten, wie wirkungsvoll der
Nationale Rat und sein Mitarbeiterstab
auch sein mag, und wie fleißig die
nationalen Ausschüsse auch arbeiten,
kann doch erst, wenn die Örtlichen
Geistigen Räte anfangen, tatkräftig zu
funktionieren, ein sicherer örtlicher
Ausgangspunkt geschaffen werden,
von dem aus die Göttliche Botschaft
weiter hinausgetragen werden kann."

"Es wird von den Freunden mehr und
mehr verstanden, weshalb ... auf die
Festigkeit des Fundaments und den
Wirkungsgrad der Arbeit der Örtlichen
Geistigen Räte solch großer Wert ge-
legt wird. Dies ist sehr ermutigend,
denn von dem Grad, zu dem die Mit-
glieder dieser Räte die wahre Bedeu-
tung dieser göttlichen Institution, der
sie dienen, verstehen, und sich selbst-
los erheben, um ihre vorgeschriebe-
nen und heiligen Pflichten zu erfüllen
und in ihren Bemühungen auszuhar-
ren, hängt zu einem großen Teil das
gesunde Wachstum der weltweiten
Gemeinde des Größten Namens, die
Kraft ihres nach außen gerichteten
Vorwärtsstrebens und die Stärke ihrer
stützenden Wurzeln ab."

2. Die Entwicklung der Örtlichen
Geistigen Räte

"Örtliche Geistige Räte sind derzeit
neugeborene Institutionen, die zum
größten Teil darum ringen, sowohl
innerhalb der Bahá'í Gemeinde als
auch in der Welt Wurzeln zu schlagen.
Sie sind noch immer nur Keime der
von Bahá'u'lláh in Seinen Schriften
verordneten majestätischen Institutio-
nen...
Was wir in den Schriften unseres
Glaubens ausführlich erläutert finden,
ist die erhabene Stufe, die die Örtli-
chen Geistigen Räte durch ihre all-
mähliche und zuweilen schmerzhafte
Entwicklung erreichen müssen...
Unter den herausragenderen Zielen,
die von dem Örtlichen Geistigen Rat
in seinem Entwicklungsprozeß zu vol-
ler Reife erreicht werden müssen, sind
die, als ein liebevoller Hirte für die Ba-
há'í Gemeinde zu handeln, die Einig-
keit und Harmonie unter den Freun-
den zu fördern, die Lehrarbeit zu lei-
ten, die Sache Gottes zu schützen,
Feste, Jahrestage und regelmäßige
Zusammenkünfte der Gemeinde zu
veranstalten, die Bahá'í mit seinen
Plänen vertraut zu machen, die Ge-
meinde einzuladen, ihre Empfehlun-
gen zu geben, das Wohlergehen der
Jugendlichen und Kinder zu fördern
und, soweit die Umstände es erlau-
ben, sich an humanitären Aktivitäten
zu beteiligen. In seiner Beziehung zu
dem einzelnen Gläubigen sollte der
Rat ihn fortwährend einladen und er-
mutigen, den Glauben zu studieren,
seine glorreiche Botschaft zu verbrei-
ten, in Übereinstimmung mit seinen
Lehren zu leben, freimütig und regel-
mäßig dem Fonds zu spenden, sich
an den Gemeindeaktivitäten zu betei-
ligen und, wenn nötig, Zuflucht beim
Rat für Ratschlag und Hilfe zu suchen.

In seinen eigenen Sitzungen muß er
bestrebt sein, in der schwierigen, aber
höchst lohnenden Kunst der Bahá'í
Beratung Geschicklichkeit zu entwi-
ckeln, ein Vorgang, der von allen Mit-
gliedern große Selbstdisziplin und
vollständiges Vertrauen auf die Macht
Bahá'u'lláhs erfordert. Er sollte regel-
mäßige Sitzungen abhalten und si-
cherstellen, daß alle seine Mitglieder
laufend von den Aktivitäten des Rates
informiert sind, daß sein Sekretär sei-
ne Aufgaben ausführt und sein Rech-
ner die Fonds des Glaubens zu seiner
Zufriedenheit verwaltet und ausgibt,
richtig buchführt und Quittungen für
alle Spenden ausstellt. Viele Räte fin-
den, daß einige ihrer Aktivitäten, wie
das Lehren, das Abhalten von Festen
und Jahrestagen, das Lösen persönli-
cher Probleme sowie andere Aufga-
ben, am besten von Ausschüssen
ausgeführt werden, die der Rat er-
nennt und die ihnen verantwortlich
sind..."

"Die Zeit ist gekommen, so glauben
wir, daß eine wachsende Anzahl von
Örtlichen Geistigen Räten die Verant-
wortung übernehmen sollte, die Lehr-
arbeit von Gruppen, einzelstehenden
Gläubigen sowie anderen Geistigen
Räten in ihrer Nachbarschaft zu un-
terstützen. Solche erweiterten Lehrzie-
le sollten vom Nationalen Geistigen
Rat oder einem seiner Lehrausschüs-
se zugeteilt werden, oder sie können
von Örtlichen Geistigen Räten spon-
tan übernommen werden und sollten
im Rahmen der allgemeinen Lehrplä-
ne des Landes ausgeführt werden. Es
sollte auch klargestellt werden, daß
durch das Übertragen solcher Ziele
einem Geistigen Rat nicht irgendeine
Jurisdiktion über die Gläubigen au-
ßerhalb seines Bereichs gegeben
wurde, geschweige denn über andere
Örtliche Geistige Räte, sondern daß
er aufgerufen ist, mit ihnen in ihrer
Arbeit zusammenzuwirken."

"Wir sehnen uns danach, zu sehen,
daß jeder Örtliche Geistige Rat ent-
weder spontan seine eigenen Ziele
annimmt oder solche, die ihm von sei-
nem Nationalen Geistigen Rat gege-
ben worden sind oder noch gegeben
werden, herzlich begrüßt, die Zahl der
Anhänger, die die Gemeinde ausma-
chen, ansteigen läßt, und geführt von
den allgemeinen Richtlinien seines
Nationalen Geistigen Rates den
Glauben wirksamer verkündet, seine
erweiterten Lehr- und Festigungsziele
tatkräftig verfolgt, die Abhaltung von
Feiertagen plant, seine Neunzehnta-
gefeste und Vertiefungsklassen re-
gelmäßig abhält, Gemeindevorhaben
in Angriff nimmt und aufrechterhält,
und jedes Mitglied seiner Gemeinde
zur Teilnahme am Spenden zu den
Fonds und zum Übernehmen von
Lehraktivitäten und administrativen
Diensten ermutigt, sodaß jeder Ort zu
einer Festung des Glaubens und ei-
nem Fackelträger des Bündnisses
wird..."

"... Die Annahme eines örtlichen Pla-
nes durch den Örtlichen Rat kann ei-
nen weitreichenden Einfluß auf seine
Arbeit und auf das Leben der Ge-
meinde ausüben."

3. Die stützende Rolle der
Hilfsamtsmitglieder und ihrer
Assistenten

Die Nationalen Geistigen Räte sollten
in Beratung mit den Beratern von den
Diensten der Hilfsamtsmitglieder und
ihrer Assistenten Gebrauch machen,
die, zusammen "mit den vom Rat oder
seinen Lehrausschüssen ausgewähl-
ten Reiselehrern laufend ermutigt
werden sollten, Vertiefungsklassen
abzuhalten... und regelmäßig Örtliche
Geistige Räte zu besuchen."

Die Besucher, ob Hilfsamtsmitglieder,
ihre Assistenten oder Reiselehrer
"sollten sich bei diesen Gelegenheiten
nicht nur mit dem örtlichen Rat treffen,
sondern natürlich auch mit den Ge-
meindemitgliedern gemeinsam bei
einer allgemeinen Versammlung und
sogar, wenn notwendig, einzeln in
ihren Wohnungen.

Die Themen, die bei solchen Ver-
sammlungen mit dem örtlichen Rat
und den Freunden besprochen wer-
den müssen, sollten unter anderem
die folgenden Punkte einschließen:

1. das Ausmaß der Verbreitung und
des Ansehens des Glaubens heute;

2. die Wichtigkeit des täglichen
Pflichtgebetes (mindestens des kur-
zen Gebetes);

3. die Notwendigkeit, die Bahá'í Kin-
der in den Lehren des Glaubens zu
unterrichten und sie zu ermutigen,
einige der Gebete auswendig zu ler-
nen;

4. das Anregen der Jugendlichen, am
Gemeindeleben teilzunehmen, indem
sie Vorträge usw. halten und wenn
möglich ihre eigenen Aktivitäten ha-
ben;

5. die Unerläßlichkeit, die Ehegesetze
einzuhalten, besonders die Not-
wendigkeit, eine Bahá'í Trauung zu
vollziehen, die Zustimmung der Eltern
zu erlangen, die Einehe zu beachten;
Treue nach der Eheschließung;
gleichfalls die Wichtigkeit der Enthal-
tung von allen berauschenden Ge-
tränken und Drogen;

6. der örtliche Fonds und die Notwen-
digkeit, daß die Freunde verstehen,
daß das freiwillige Spenden zum
Fonds sowohl ein Vorrecht als auch
eine geistige Pflicht ist. Es sollte auch
über die verschiedenen Methoden
gesprochen werden, die von den
Freunden zur Erleichterung beim
Spenden angewendet werden kön-
nen, und auch über die Wege, die
dem Örtlichen Rat offenstehen, den
örtlichen Fonds zu verwenden, um
den Interessen seiner Gemeinde und
der Sache zu dienen;

7. die Bedeutung des Neunzehntage-
festes und die Tatsache, daß es ein
frohes Ereignis und ein Sammelpunkt
der ganzen Gemeinde sein sollte;

8. das Vorgehen bei der Wahl mit so
vielen Arbeitsgruppen wie notwendig,
einschließlich dem Lehren von einfa-
chen Auszählungsmethoden für Anal-
phabeten, wie zum Beispiel die Be-
reitstellung eines zentral gelegenen
Hauses als den Ort der Auszählung
und der Vorkehrung, daß eine Person,
die lesen kann, an diesem Ort wenn
nötig den ganzen Tag über anwesend
ist, sei es auch nur ein Kind;

9. nicht zuletzt die überaus wichtige
Lehrarbeit, sowohl am Ort wie auch in
seinen benachbarten Ortschaften;
ebenso die Notwendigkeit, die Freun-
de fortwährend in den wesentlichen
Dingen des Glaubens zu vertiefen.
Den Freunden sollte verständlich ge-
macht werden, daß sie, wenn sie an-
dere den Glauben lehren, nicht nur
darauf abzielen sollten, der suchen-
den Seele zu helfen, dem Glauben
beizutreten, sondern sie auch zu ei-
nem Lehrer des Glaubens und zu sei-
nem aktiven Förderer zu machen.
Alle oben genannten Punkte sollten
natürlich innerhalb des Rahmens der
Bedeutung des Örtlichen Geistigen
Rates betont werden, welcher ermu-
tigt werden sollte, seine Aufmerksam-
keit nachdrücklich auf diese lebens-
wichtigen Funktionen zu lenken und
an seinem eigenen Ort das Herz des
Gemeindelebens zu werden, auch
wenn seine Sitzungen mit den Prob-
lemen der Gemeinde belastet werden
sollten. Die ansässigen Freunde soll-
ten die Wichtigkeit des Gesetzes der
Beratung verstehen und sich darüber
klar werden, daß es der Örtliche Geis-
tige Rat ist, an den sie sich wenden,
dessen Beschlüsse sie befolgen und
dessen Projekte sie unterstützen soll-
ten. Bei seiner Aufgabe, die Interes-
sen der Sache zu fördern, sollten sie
von ganzem Herzen mit ihm zusam-
menwirken und seinen Rat und Füh-
rung bei der Lösung von persönlichen
Problemen und die Rechtsprechung in
Streitfragen suchen, sollten solche
unter den Gemeindemitgliedern auf-
kommen."
"Gerade auf dieser örtlichen Stufe des
Bahá'í Gemeindelebens, des wirk-
lichen Fundaments der administra-
tiven Struktur des Glaubens, stellen
wir so oft einen Mangel an angemes-
sener Stärke und Wirksamkeit fest. Es
liegt auf der gleichen Ebene, daß un-
ser geliebter Hüter den Hilfsamts-
mitgliedern dringend empfohlen hat,
mit den Örtlichen Geistigen Räten,
Gruppen und isolierten Zentren und
mit den einzelnen Gläubigen Kontakt
aufzunehmen und durch periodische
und systematische Besuche in den
Ortschaften wie auch durch Korres-
pondenz zu helfen, die Interessen des
Planes zu fördern, die wirksame und
prompte Durchführung der Ziele zu
unterstützen, über die Sicherheit des
Glaubens zu wachen, die Lehr- und
Pionierarbeit anzuregen und zu stär-
ken, den Freunden die Wichtigkeit des
persönlichen Einsatzes, der Initiative
und des Opfers einzuprägen, und sie
zu ermutigen, an den Bahá'í Tätigkei-
ten teilzunehmen und unter allen Um-
ständen vereint zu sein."

Die Absicht der Hilfsamtsmitglieder
und ihrer Assistenten, wie früher in
Bezug auf die Dienste der Assistenten
angeführt wurde, "sollte sein, Örtliche
Geistige Räte zu aktivieren und zu
ermutigen, die Aufmerksamkeit der
Mitglieder der Örtlichen Geistigen Rä-
te auf die Wichtigkeit der Abhaltung
regelmäßiger Sitzungen zu lenken, die
örtlichen Gemeinden zu ermutigen, zu
Neunzehntagefesten und Feiertagen
zusammenzukommen, das Verständ-
nis der Lehren bei ihren Mitgläubigen
vertiefen zu helfen..."

"Wir vertrauen darauf, daß die Institu-
tion der Beraterämter ihre lebenswich-
tige Unterstützung geben und durch
die persönlichen Beziehungen der
Berater zu den Freunden, durch ihre
Hilfsamtsmitglieder und deren Assis-
tenten die Wurzeln jeder örtlichen
Gemeinde nähren, den Boden des
Wissens von den Lehren bereichern
und pflegen und ihn mit den beleben-
den Wassern der Liebe zu Bahá'u'lláh
durchdringen. So werden die Schöß-
linge zu mächtigen Bäumen heran-
wachsen und die Bäume ihre golde-
nen Früchte tragen."

4. Vorgeschlagene Ziele für
Örtliche Geistige Räte

"Jeder Plan muß eine Dauer und be-
stimmte Ziele haben, die vorzugswei-
se und wenn möglich in Zahlen aus-
gedrückt werden sollten. Für einen
Örtlichen Geistigen Rat wäre es bes-
ser, zumindest in den frühen Phasen
seiner Entwicklung, über eine Zeit-
spanne von neun Monaten bis zu ei-
nem Jahr zu planen. Es ist durchaus
auch möglich, eine Reihe von Plänen
von sehr kurzer Dauer, sagen wir je-
weils von zwei bis drei Monaten das
ganze Jahr über zu haben.

Die Beispiele der unten angegebenen
örtlichen Ziele sind in Form von Fra-
gen dargestellt, die sich jeder Rat
selbst stellen, oder die der Nationale
Geistige Rat an ihn richten könnte.
Die Fragen sind dazu gedacht, zur
Annahme eines bestimmten Zieles zu
führen. Eine erklärende Notiz folgt
jedem Punkt, der Erläuterung oder
Anmerkung benötigt.

A. Lehren

1. Wieviele neue Gläubige? (Der Plan
verlangt eine 'große Erhöhung der
Zahl der Gläubigen' und die Bestäti-
gung von Personen 'aus jeder Gesell-
schaftsschicht'. Ideal ist für jede örtli-
che Gemeinde, sich in jedem Jahr zu
verdoppeln, da jeder Gläubige in Ü-
bereinstimmung mit dem Wunsch des
Meisters jedes Jahr eine Seele zur
Sache Gottes führen sollte. Dies mag
in einigen Gebieten am Anfang ein
ehrgeiziges Projekt sein, und zu Be-
ginn könnte ein bescheideneres Ziel
gesetzt werden.)

2. Wieviele Heimkreise (Firesides)?
(Shoghi Effendi empfahl den Freun-
den dringend, alle neunzehn Tage
einen Heimkreis bei sich zu Hause
abzuhalten. Die Freunde, die bereit
sind, diesem Wunsche nachzukom-
men, könnten dem Geistigen Rat ihre
Namen angeben.)

3. Kann eine feste Zusage gemacht
werden, erweiterte Lehrtätigkeiten
außerhalb des örtlichen Zuständig-
keitsbereichs durchzuführen? (Es
können offensichtlich nur starke örtli-
che Räte ein solches Ziel tragen.)


B. Proklamation

4. Sind öffentliche Massenmedien wie
Rundfunk- und Fernsehanstalten und
die Presse dem örtlichen Rat zugäng-
lich? Kann ein Ziel für solche Aktivitä-
ten übernommen werden?

5. Können öffentliche Veranstaltungen
erwartet werden? Wenn ja, wieviele?

6. Welche Methoden zur Verbreitung
von Bahá'í-Literatur, wie das Verteilen
von Büchern an örtliche Büchereien
usw., können angewandt werden?
Kann dieses Ziel in einer ansprechen-
den Form ausgedrückt werden?

7. Kann die örtliche Gemeinde sich an
den sozialen und humanitären Aktivi-
täten der Gesellschaft, von der sie
einen Teil bildet beteiligen? Könnte
ein bescheidener Schritt in dieser
Richtung getan werden?

C. Festigung

8. Kann die Beteiligung der Freunde
an den Neunzehntagefesten verbes-
sert werden? Wie steht es mit den
Jahrestagen? Kann die Erhöhung der
Beteiligung zahlenmäßig, z.B. in pro-
zentualer Form ausgedrückt werden?

9. Können regelmäßig Treffen im Inte-
resse der örtlichen Freunde gehalten
werden? Wenn ja, wie oft und wann?
(In der kürzlichen Zusammenstellung
über "Zusammenkünfte", die an alle
Nationalen Geistigen Räte verschickt
wurde, empfiehlt 'Abdu'l-Bahá den
Freunden dringend, solche Zusam-
menkünfte zu einer ständigen Einrich-
tung zu machen, und lobt wöchentli-
che Treffen. Er rät den Gläubigen
wiederholt, in solchen Zusammen-
künften das Heilige Wort zu lesen und
vorzutragen, sowie Ansprachen über
die Lehren, die Beweise und die Ge-
schichte des Glaubens zu halten.)

10. Können tägliche Frühandachten
abgehalten werden? Wenn ja, wo und
wann? (Sollte dies nicht jeden Tag
möglich sein, könnte versucht werden,
solche Treffen weniger oft zu halten.
Bei solchen Andachten können nicht
nur Gebete, sondern auch passende
Auszüge aus den Heiligen Schriften
gelesen werden. Bahá'u'lláh hat dar-
auf hingewiesen, daß vom Wort Got-
tes , "das Zusammenbringen und die
geistige Auferstehung aller Menschen
abhängt", daß "jedes Wort, das aus
dem Munde Gottes hervorgeht, mit
solcher Macht ausgestattet ist, daß es
jeder menschlichen Gestalt neues
Leben einflößen kann", und daß wenn
der Mensch "die Süße der Worte, die
die Lippen des Allbarmherzigen zu
äußern gewillt waren, kosten sollte, er,
selbst wenn die Schätze der Erde sein
Eigentum wären, auf sie allesamt ver-
zichten würde, um die Wahrheit auch
nur eines Seiner Gebote rechtfertigen
zu dürfen". Wegen solcher Erwägun-
gen fordert der Fünfjahresplan die
Freunde auf, Auszüge aus den Schrif-
ten auswendig zu lernen. Wenn es
einem Gläubigen schwerfällt, aus-
wendig zu lernen, so kann er ermutigt
werden, zu seinem eigenen Gebrauch
eine Auswahl von Auszügen, wie kurz
auch immer, zu machen, die er wie-
derholt lesen und sich in seiner Frei-
zeit daran erfreuen kann, um sein in-
nerstes Wesen zu befriedigen.)

11. Können Jugendaktivitäten ermutigt
werden? Wenn ja, auf welche Weise?

12. Können Aktivitäten und Klassen
für Kinder eingerichtet werden? Wenn
ja, könnte ein bestimmtes Ziel über-
nommen werden?

13. Können Jugendaktivitäten auf-
rechterhalten werden? Könnte dies in
Form eines Zieles ausgedrückt wer-
den?

14. Ist die Gemeinde stark genug, ein
örtliches Haziratu'l-Quds einzurichten?

15. Kann eine örtliche Stiftung erwor-
ben und unterhalten und möglicher-
weise als eine Investition für die Ge-
meinde genutzt werden?

16. Wie kann zu örtlichen Spenden für
den örtlichen Fond ermutigt werden?
Kann ein Ziel gesteckt werden?

17. Kann die örtliche Gemeinde als
Gastgeber für eine regionale Konfe-
renz der benachbarten Gemeinden
und Ortschaften dienen?

18. Kann der örtliche Rat ein regel-
mäßiges Mitteilungsblatt herausge-
ben?

Wenn über die Ziele endgültig be-
schlossen worden ist, ist es wichtig,
daß sie den Freunden bekanntgege-
ben werden. Es sollte daran gedacht
werden, daß Shoghi Effendi sich da-
nach sehnte, jeden Gläubigen in den
Bahá'í-Dienst einbezogen zu sehen,
so daß universelle Teilnahme erreicht
werden kann. Es wäre höchst wir-
kungsvoll, wenn der Örtliche Rat vor
einer solchen Bekanntmachung örtli-
che Ausschüsse benennen würde,
von denen jeder einen Teil der Tätig-
keiten oder ein oder mehrere der örtli-
chen Ziele übertragen bekommen
könnte. Solche Ausschüsse brauchen
nicht aus vielen Mitgliedern zu beste-
hen. Wenn die Ausschußbenennun-
gen gemacht sind, wird der örtliche
Rat gänzlich vorbereitet sein, um sei-
ne Ziele und seine Ausschußbenen-
nungen der Gemeinde an einem
Neunzehntagefest oder einer speziell
hierfür einberufenen Gemeindever-
sammlung bekanntzugeben.


?



Aus einem Brief vom 11. August 1970 an alle Nationa-
len Geistigen Räte
Aus der Botschaft von Naw-Rúz 1974 an die Bahá'í der
Welt
Aus der Botschaft von Naw-Rúz 1974 an alle Nationa-
len Geistigen Räte
Aus einem Brief vom 3. April 1974 an einen Nationalen
Geistigen Rat
Aus einem Brief vom 25. Mai 1975 an alle Nationalen
Geistigen Räte
Aus einem Brief vom 30. Juli 1972 an den Nationalen
Geistigen Rat von Bolivien
Aus der Botschaft von Naw-Rúz 1974 an alle Nationalen
Geistigen Räte
Aus einem Brief vom 25. Mai 1975 an alle Nationalen
Geistigen Räte
Aus einem Brief vom 24. Dezember 1975 an einen
Nationalen Geistigen Rat

Aus einem Brief vom 2. Februar 1966 an alle Nationa-
len Geistigen Räte, die in der Lehrarbeit der breiten
Massen tätig sind
Aus einer Botschaft vom 17. November 1971 an die
Kontinentalen Beraterämter
Aus einer Botschaft vom 7. Oktober 1973 an die Ba-
há'í der Welt
Aus einem Brief vom 25. Mai 1975 an alle Nationalen
Geistigen Räte
Aus einem Brief des Universalen Hauses vom 24.
Dez. 1975 an einen Nationalen Geistigen Rat - Bestand-
teil des Siebenjahresplanes


Die Örtlichen Geistigen Räte - Zusammenstellung aus dem Siebenjahresplan Naw-Rúz 79


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