Read: Inhaltsuebersicht Kitab-i-Aqdas


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Inhaltsübersicht und systematische Darstellung des KITÁB-I-AQDAS

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Inhaltsübersicht und systematische Darstellung des KITÁB-I-AQDAS

Das Heiligste Buch Bahá’u’lláhs



herausgegeben vom Bahá’í-Weltzentrum Haifa





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CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek

Inhaltsübersicht und systematische Darstellung des KITÁB-I-AQDAS

Das Heiligste Buch Bahá’u’lláhs

herausgegeben vom Bahá’í-Weltzentrum Haifa



Originaltitel:

A Synopsis and Codification of the Kitáb-i-Aqdas

the Most Holy Book of Bahá’u’lláh.

© Universal House of Justice Bahá’í World Centre, Haifa, 1973

Aus dem Englischen übersetzt.

©Bahá’í-Verlag GmbH Hofheim, 1987-143 ISBN 3-87037-181-1









#5

‘Wähnt nicht, Wir hätten euch nur ein Gesetzbuch offenbart. Nein, Wir haben vielmehr den erlesenen Wein mit den Fingern der Macht und Kraft entsiegelt. Dafür zeugt, was die Feder der Offenbarung enthüllt hat. Denkt darüber nach, o ihr Einsichtsvollen!‘

Kitáb-i-Aqdas



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INHALTSÜBERSICHT

09 Vorwort

11 Einführung

25 Teile des Kitáb-i-Aqdas, die von Shoghi Effendi vom Urtext ins Englische übertragen wurden

49 Verzeichnis der Publikationen, in denen diese Teile veröffentlicht wurden

51 Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas

81 Anmerkungen hierzu





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VORWORT

Diese Inhaltsübersicht und systematische Darstellung gibt eine knappe, umfassende Aufstellung der Gesetze, Gebote, Ermahnungen und anderer Themen, die im Kitáb-i-Aqdas und in den Fragen und Antworten, einem Anhang zu diesem Buche, enthalten sind. Nicht alle Einzelheiten sind aufgeführt; auch ist es nicht möglich, in einer so begrenzten Form einen Eindruck von der Erhabenheit und Herrlichkeit der Sprache Bahá’u’lláhs zu vermitteln. Um den Leser wenigstens in Umrissen mit der erhabenen Thematik und Sprache vertraut zu machen, sind dieser Inhaltsübersicht und systematischen Darstellung die vom Hüter des Glaubens ins Englische übertragenen Teile vorangestellt. Die Reihenfolge ist die des Originaltextes. Künftige Übersetzer werden vor der schwierigen Aufgabe stehen, die Schönheit und Genauigkeit der Übertragung Shoghi Effendis zu erreichen. Weitere Einzelheiten, Erklärungen und Hinweise befinden sich im Anmerkungsteil.





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EINFÜHRUNG

Vor hundert Jahren wurde in einem Raum, von dem aus man einen staubigen Platz der alten Hafenstadt ‘Akká überblickt, ein Buch niedergeschrieben, das dereinst als die Charta der Weltkultur erkannt werden wird. Der Verfasser, Bahá’u’lláh, hatte mehr als ein Vierteljahrhundert lang Leiden über Leiden erduldet. Sein Vorläufer war den Märtyrertod gestorben; Sein junger Sohn, der Reinste Zweig, und etwa zwanzigtausend Gläubige, Männer, Frauen und Kinder, hatten ihr Leben hingegeben, damit die neue Offenbarung leben konnte. Er selbst war gefoltert, eingekerkert, Seiner irdischen Güter beraubt, von Seinem Halbruder verraten, mit Seiner Familie und einer kleinen Schar Anhänger immer wieder verbannt und schließlich in der verseuchten türkischen Gefängnisstadt ‘Akká eingekerkert worden. Seine Feinde waren entschlossen, Seine Sache auszulöschen. Unbewußt hatten sie Gottes urewige Absicht erfüllt, als sie Den ins Heilige Land verbrachten, Der ausersehen war, das Reich Gottes auf Erden zu errichten. Mit Seiner Ankunft war die Zeit für die Offenbarung des Gesetzes dieses Reiches gekommen.

Die Begleitumstände der Offenbarung dieses Buches, das von seinem Verfasser Kitáb-i-Aqdas genannt wurde, hat Shoghi Effendi in ‘Gott geht vorüber‘, seinem Geschichtswerk über die ersten hundert Jahre des Bahá’í-Zeitalters, eingehend geschildert. Nachdem er auf die welterschütternde Bedeutung der Verkündigung Bahá’u’lláhs, 1867 mit der Offenbarung der Súriy-i-Mulúk eröffnet, näher eingegangen ist, fährt er fort:

#12

»So einzigartig und überwältigend diese Verkündigung war, so zeigte sich, daß sie nur Vorspiel war zu einer noch mächtigeren Offenbarung der Schöpferkraft ihres Urhebers, zum wohl herausragendsten Werk Seiner Sendung, der Verkündigung des Kitáb-i-Aqdas. Dieses Werk, auf das schon der Kitáb-i-Iqán anspielt, das der Hauptverwahrungsort jenes Gesetzes ist, das der Prophet Jesaja voraussagte, das der Verfasser der Apokalypse als den ‘neuen Himmel‘ und die ‘neue Erde‘ als die ‘Stiftshütte Gottes‘ die ‘Heilige Stadt‘ die ‘Braut‘ das ‘Neue Jerusalem, das von Gott herabkommt‘, bezeichnet, dieses ‘Heiligste Buch‘, dessen Bestimmungen mindestens tausend Jahre gelten werden, dessen System den ganzen Planeten umfassen wird, kann wohl als die strahlendste Ausgießung des Geistes Bahá’u’lláhs, das Mutterbuch Seiner Sendung, die Charta Seiner neuen Weltordnung angesehen werden.«¹

¹ GGV p.242

#13

»Bahá’u’lláh hat dieses Buch kurz nach Seiner Überstellung in das Haus des ‘Údí Khammár¹ offenbart, zu einer Zeit, da noch immer Leiden Ihn bedrängten, die Ihm Seine Feinde, aber auch erklärte Anhänger Seines Glaubens zufügten. Dieses Buch, diese Schatzkammer voll der kostbaren Perlen Seiner Offenbarung, ist einzigartig und unvergleichlich unter den Heiligen Schriften der Welt. Es ragt heraus durch die Grundsätze, die es einschärft, die darin begründeten Verwaltungseinrichtungen und die Amtsgewalt, mit der es den ernannten Nachfolger seines Verfassers versieht. Denn ... der Kitáb-i-Aqdas, vom ersten bis zum letzten Buchstaben durch den Träger dieser Sendung offenbart, verwahrt der Nachwelt nicht nur die grundlegenden Gesetze und Gebote, auf denen das Gefüge Seiner künftigen Weltordnung ruhen muß, er bestimmt zusätzlich zu der Seinem Nachfolger übertragenen Aufgabe der Auslegung die notwendigen Institutionen, die allein die Gewähr für die Unversehrtheit und Einheit des Glaubens bieten ...«²

¹ um 1873. Dieses Haus wurde später mit dem angrenzenden Haus von Abbúd verbunden, unter dessen Namen beide Häuser nun bekannt sind.

² GGV p.243

#14

»Die Gesetze und Gebote, die den wesentlichen Teil dieses Buches ausmachen, bezeichnet Bahá’u’lláh darüber hinaus als ‘den Lebenshauch für alles Erschaffene‘ als ‘die mächtigste Burg‘ als ‘Früchte‘ an Seinem ‘Baume‘ als ‘höchstes Mittel für den Bestand der Ordnung in der Welt und der Sicherheit ihrer Völker‘ als ‘Lampen Seiner Weisheit und gütigen Vorsehung‘ als ‘süßen Odem aus Seinem Gewande‘ als ‘die Schlüssel‘ Seines ‘Erbarmens‘ für Seine Geschöpfe. ‘Dieses Buch‘, so bezeugt Er selbst, ‘ist ein Himmel, den Wir mit den Sternen Unserer Gebote und Verbote geschmückt haben ... Sprich: O Menschen! Klammert euch daran mit der Hand der Ergebung ... Bei Meinem Leben! Solcher Art ward es herabgesandt, daß der Menschengeist darob in Staunen gerät. Wahrlich, es ist Mein gewichtigstes Zeugnis für alle Menschen, des Allerbarmers Beweis für die, so im Himmel und auf Erden sind.‘ Und wiederum: ‘Selig der Gaumen, der seine Süße schmeckt, und das schauende Auge, das erkennt, was darinnen verwahrt ist, und das verstehende Herz, das seine Anspielungen und Mysterien erfaßt - Bei Gott! So groß ist die Majestät dessen, was darinnen offenbart ist, und so gewaltig die Offenbarung seiner verschleierten Anspielungen, daß der Sprache die Lenden erbeben bei dem Versuch, sie zu beschreiben.‘ Und schließlich: ‘Der Kitáb-i-Aqdas ist so offenbart, daß er alle göttlich bestimmten Sendungen anzieht und umfaßt ... So gewaltig ist seine Tragweite, daß er alle Menschen umfaßt, noch ehe sie ihn erkannt haben. Binnen kurzem werden seine souveräne Gewalt, sein alldurchdringender Einfluß und die Größe seiner Macht auf Erden offenbar werden.«¹

¹ GGV p.246

#15

»Einige fahre lang«, erklärt Bahá’u’lláh in einem Seiner Sendbriefe, »gelangten Bittgesuche aus verschiedenen Ländern in die Heiligste Gegenwart, die inständig um die Gesetze Gottes baten, doch Wir hielten die Feder zurück, bis die festgesetzte Zeit gekommen war. Alsdann erstrahlte die Sonne der Gesetze und Gebote vom Horizont des Willens Gottes als ein Zeichen Seiner Gnade für die Völker der Welt. Er ist, wahrlich, der Immervergebende, der Freigebigste.« Erst zwanzig Jahre, nachdem Ihm Seine Offenbarung im Síyáh-Chál von Tihrán angekündigt ward, offenbarte Bahá’u’lláh das »Mutterbuch« Seiner Sendung. In einem anderen Sendschreiben deutet Er an, daß Er das Buch Aqdas noch nach dessen Offenbarung einige Zeit zurückgehalten habe, bevor es den Freunden in Persien gesandt wurde.

Shoghi Effendi berichtet:

»Bahá’u’lláhs Formulierung der grundlegenden Gesetze Seiner Sendung im Kitáb-i-Aqdas folgte gegen Ende Seiner Mission die Offenbarung gewisser Bestimmungen und Grundsätze zum Kernbereich Seines Glaubens. Erneut bekräftigte Er früher verkündete Wahrheiten, entwickelte und erläuterte einige bereits von Ihm gegebene Gesetze, offenbarte weitere Prophezeiungen und Warnungen und gab zusätzliche Weisungen, die Bestimmungen Seines Heiligsten Buches ergänzend. All dies wurde in zahlreichen Sendbriefen niedergelegt, die Er bis in die letzten Tage Seines Erdenlebens offenbarte ...«¹

¹ GGV p.246

#16

Unter diesen Werken sind die Fragen und Antworten. Sie bilden einen Anhang zum Kitáb-i-Aqdas, der die von Bahá’u’lláh offenbarten Antworten auf Fragen eines Seiner Jünger über die Gesetze enthält. Ungeachtet der Fülle Seiner Schriften über Seine Gesetze und Gebote hat Bahá’u’lláh, wie Shoghi Effendi darlegt, mit Bedacht Lücken gelassen, die später vom Universalen Haus der Gerechtigkeit zu füllen sind.

Hinsichtlich der Anwendung der Gesetze schrieb Bahá’u’lláh in einem Seiner Tablets: »Die Gesetze Gottes gleichen fürwahr dem Meer und die Menschenkinder den Fischen, verstünden sie es doch! Angewandt werden müssen sie jedoch mit Feingefühl und Weisheit ... Da die meisten Menschen schwach und weit entfernt sind von der göttlichen Absicht, muß man in jeder Lage Takt und Klugheit walten lassen, auf daß nichts geschehe, was Verwirrung und Streit hervorrufen oder Geschrei unter den Achtlosen erregen kann. Wahrlich, Seine Großmut übertrifft das ganze Weltall, und Seine Gnadengaben umfassen alle, die auf Erden wohnen. In einem Geist der Liebe und Duldsamkeit muß man die Menschheit zum Meere wahren Verstehens führen. Der Kitáb-i-Aqdas selbst legt beredtes Zeugnis ab für die liebevolle Vorsehung Gottes.«

#17

Dieser im göttlichen Ratschluß liegende Aufschub bei der Offenbarung des Grundgesetzes Gottes für dieses Zeitalter und die spätere schrittweise Einführung seiner Bestimmungen veranschaulichen das Prinzip der fortschreitenden Gottesoffenbarung, welches, wie Bahá’u’lláh selbst erklärt, sogar während der Amtszeit eines jeden Propheten wirksam ist: »Wisse mit Gewißheit, daß in jeder Sendung das Licht göttlicher Offenbarung den Menschen im unmittelbaren Verhältnis zu ihrer geistigen Fassungskraft dargereicht wurde. Betrachte die Sonne! Wie schwach sind ihre Strahlen in dem Augenblick, da sie am Horizont aufgeht. Wie nehmen ihre Wärme und ihre Kraft allmählich zu, während sie sich dem Zenit nähert. So wird alles Erschaffene fähig, sich der wachsenden Stärke ihres Lichtes anzupassen. Wie gleichmäßig nimmt sie wieder ab, bis sie den Punkt ihres Untergangs erreicht. Offenbarte sie plötzlich alle in ihr verborgenen Kräfte, so würde sie zweifellos allem Erschaffenen schaden ... Wenn nun die Sonne der Wahrheit auf der ersten Stufe ihrer Manifestation plötzlich das volle Maß der Kräfte, die ihr die Vorsehung des Allmächtigen verliehen hat, enthüllte, würde die Erde menschlichen Begreifens verdorren und vergehen, denn die Menschenherzen könnten weder die Stärke ihrer Offenbarung ertragen noch wären sie fähig, den Glanz ihres Lichtes widerzuspiegeln. Bestürzt und überwältigt hörten sie auf zu bestehen.«¹

¹ vgl. Ährenlese 38

Abdu’l-Bahá folgte diesem Prinzip und konzentrierte Seine Kräfte auf die weltweite Verbreitung der Lehren Seines Vaters und die Erläuterung der darin enthaltenen weitreichenden Grundsätze. Zugleich offenbarte Er Auslegungen, die für das Verständnis der Gesetze des Aqdas fundamentale Bedeutung haben und in der Niederschrift Seines Willens und Testaments gipfelten, »jenem unsterblichen Dokument, worin Er die Grundzüge der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung entwarf, die nach Seinem Hinscheiden entstehen und die Errichtung jener Weltordnung ankündigen sollte, deren Kommen der Báb angesagt und deren Gesetze und Grundsätze Bahá’u’lláh bereits formuliert hatte«¹

¹GGV p.305

#18

Shoghi Effendi hat während seiner sechsunddreißig Jahre währenden Amtszeit als Hüter das Modell der Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung Bahá’u’lláhs geprägt und ihre Grundmauern gelegt; er hat Abdul-Bahás Göttlichen Plan für die weltweite Ausbreitung des Glaubens ins Werk gesetzt und, als dieser Zwillingsprozeß der administrativen Konsolidierung und der weltweiten Verbreitung fortgeschritten war, damit begonnen, schrittweise, dem Fortschritt der Sache entsprechend, jene Gesetze des Kitáb-i-Aqdas einzuführen und anzuwenden, für die nach seinem Urteil die Zeit gekommen war und die nicht in direktem Widerspruch zum staatlichen Recht standen. Auf seine Veranlassung erarbeitete der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Ägypten eine Kodifikation der Bahá’í-Gesetze des persönlichen Status, nämlich des Ehe-, Scheidungs- und Erbrechts.

#19

Der Hüter erklärte, ein notwendiger Auftakt zur Veröffentlichung des Heiligsten Buches werde die Abfassung einer systematischen Darstellung seiner Gesetze und Gebote sein. Dem soll zu gegebener Zeit die komplette Übersetzung des Buches selbst folgen, von einem Sachverständigen-Gremium erarbeitet und mit einer Fülle eingehender Erläuterungen versehen. Solche Anmerkungen werden zweifellos Verweise auf die vielen Tablets Bahá’u’lláhs enthalten müssen, die den Aqdas ergänzen, auf die Auslegungen aus der Feder Abdu’l-Bahás wie aus den Schriften Shoghi Effendis. Sie müssen einzelne Passagen des Buches erläutern oder seine religiösen, kulturellen und historischen Bezüge ausführlich darstellen. Es leuchtet ein, daß dieses Buch, reich an Anspielungen und voll von Bezügen auf Gesetze und Gebräuche vorangegangener Offenbarungen, leicht von jedem mißdeutet werden kann, der mit jenen Gesetzen und Gebräuchen nicht vertraut, in den Lehren Bahá’u’lláhs ungenügend bewandert und über Dessen grundlegende Absichten nicht gründlich informiert ist. Vor allem können unzulängliche Übersetzungen gefährlich in die Irre führen. Bahá’u’lláh bemerkte zu einer Übersetzung des Aqdas, die ein Gläubiger zu Seinen Lebzeiten gemacht hatte: »Obwohl die Absicht des Übersetzers gut war, wird eine solche Tat heutzutage zu Konflikten führen. Sie ist darum nicht erlaubt.«

Shoghi Effendi hat gegen Ende seines Lebens als eines der Ziele des Zehnjahres-Kreuzzuges die systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas ausersehen. Er hat selbst daran gearbeitet und den Entwurf einer Inhaltsübersicht und systematischen Darstellung auf englisch mit Anmerkungen auf persisch hinterlassen. Dies machte einen Großteil der Aufgabe aus, die das Universale Haus der Gerechtigkeit als Ziel in den Neunjahres-Plan aufnahm und die es dann nach dem von Shoghi Effendi vorgegebenen Muster vollendete.

#20

Die Zahl der für die Bahá’í gegenwärtig bindenden Gesetze wird durch die Veröffentlichung dieses Werkes nicht erhöht. Das Universale Haus der Gerechtigkeit wird, wenn es ihm ratsam erscheint, die Freunde davon in Kenntnis setzen, welche weiteren Gesetze für sie bindend sein werden. Es wird ihnen jedwede Führung und ergänzende Gesetzgebung vermitteln, die für die Anwendung dieser Gesetze notwendig sind. Gewisse Gesetze wurden indes, wie der geliebte Hüter darlegte, »in Vorwegnahme eines Zustandes der Gesellschaft formuliert, der einst aus den heute herrschenden chaotischen Verhältnissen hervorgehen wird«.

In Seinem Heiligsten Buch erklärt Bahá’u’lláh: »Bei Meinem Leben! Wüßtet ihr, was Wir für euch wünschten, als Wir Unsere heiligen Gesetze offenbarten, so würdet ihr euere Seelen aufopfern für diese heilige, mächtige, erhabene Sache.« »Dieses Buch ist nichts anderes als Gottes urewige Lampe für die ganze Welt und Sein gerader Pfad unter den Menschen. Sprich: Es ist wahrlich der Morgen göttlichen Wissens, wüßtet ihr es doch, und der Dämmerort der Gebote Gottes, o daß ihr es doch verstündet.!« »Sprich: Dies ist der Geist der Heiligen Schriften, gehaucht in die Feder der Herrlichkeit; die ganze Schöpfung ist davon wie vom Donner gerührt, ausgenommen jene, die wachgerüttelt sind vom lebenspendenden Wohlgeruch Meines zarten Erbarmens und den süßen Düften Meiner Großmut, die alles Erschaffene durchdringt.«

DAS UNIVERSALE HAUS DER GERECHTIGKEIT

Haifa Ridván 130 (April 1973 A.D.)



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TEILE DES KITÁB-I-AQDAS

aus dem Urtext ins Englische übertragen

von Shoghi Effendi





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+1

Die erste Pflicht, die Gott Seinen Dienern auferlegt, ist die Anerkennung Dessen, Der der Tagesanbruch Seiner Offenbarung, der Urquell Seiner Gesetze ist, der die Gottheit im Reiche Seiner Sache und in der Welt der Schöpfung vertritt. Wer diese Pflicht erfüllt, hat alles Gute erreicht, und wer dessen beraubt ist, geht in die Irre, hätte er auch noch so gerechte Taten vollbracht. Es ziemt jedem, der diese höchst erhabene Stufe, diesen Gipfel überragender Herrlichkeit erreicht, jedem Gebot Dessen zu folgen, Der die Sehnsucht der Welt ist. Diese beiden Pflichten sind untrennbar. Keine von ihnen ist ohne die andere annehmbar. So wurde es von Ihm, dem Quell göttlicher Eingebung, verfügt.

Wen Gott mit Einsicht begabt hat, der wird bereitwillig anerkennen, daß die Gebote Gottes das höchste Mittel für den Bestand der Ordnung in der Welt und für die Sicherheit ihrer Völker sind. Wer sich von ihnen abwendet, zählt zu den Verworfenen und Toren. Wir haben euch wahrlich geboten, eueren üblen Leidenschaften und verderbten Wünschen den Befehl zu verweigern und nicht die Grenzen zu überschreiten, die die Feder des Höchsten gesetzt hat, denn diese sind der Lebensodem alles Erschaffenen. Die Meere göttlicher Weisheit und göttlicher Rede wogen hoch im Windhauch des Allbarmherzigen. Eilt, euch satt zu trinken, o ihr Verständigen! Wer das Bündnis Gottes verletzt, indem er Seine Gebote übertritt, wer Ihm den Rücken kehrt, hat sich vor Gott, dem Allbesitzenden, dem Höchsten, schmerzlich geirrt.

#26

O ihr Völker der Welt! Wisset und seid gewiß, daß Meine Gebote die Lampen Meiner liebevollen Vorsehung unter Meinen Dienern und die Schlüssel Meiner Gnade für Meine Geschöpfe sind. So ist es aus dem Himmel des Willens eueres Herrn, des Herrn der Offenbarung, herabgesandt. Sollte ein Mensch die Süße der Worte kosten, welche die Lippen des Allbarmherzigen zu äußern beliebten, und wären die Schätze der Erde in seinem Besitz, so würde er auf sie allesamt verzichten, um die Wahrheit auch nur eines der Gebote zu verteidigen, die über dem Tagesanbruch Seiner großmütigen Fürsorge und Güte leuchten.

Sprich : In Meinen Gesetzen ist der süße Duft Meines Gewandes wahrzunehmen, und mit ihrer Hilfe werden die Banner des Sieges auf den höchsten Höhen gehißt. Die Zunge Meiner Macht richtet aus dem Himmel Meiner allmächtigen Herrlichkeit diese Worte an Meine Schöpfung: »Haltet Meine Gebote aus Liebe zu Meiner Schönheit!« Glücklich der Liebende, der den göttlichen Duft seines Meistgeliebten einatmet aus diesen Worten, erfüllt mit dem Wohlgeruch einer Gnade, die keine Zunge beschreiben kann. Bei Meinem Leben! Wer den erlesenen Wein der Gerechtigkeit aus den Händen Meiner großmütigen Gunst trinkt, wird Meine Gebote, die vom Tagesanbruch Meiner Schöpfung leuchten, umkreisen.

Wähnt nicht, Wir hätten euch nur ein Gesetzbuch offenbart. Nein, Wir haben vielmehr den erlesenen Wein mit den Fingern der Macht und Kraft entsiegelt. Dafür zeugt, was die Feder der Offenbarung enthüllt hat. Denkt darüber nach, o ihr Einsichtsvollen!

+2 #27

Wenn Meine Gesetze wie die Sonne am Himmel Meiner Äußerung erscheinen, müssen sie von allen getreulich befolgt werden, selbst wenn Mein Gebot so wäre, daß es den Himmel jeder Religion spaltete. Er tut, was Ihm gefällt. Er wählt, und niemand darf Seine Wahl in Frage stellen. Was Er, der Vielgeliebte, bestimmt, ist wahrlich geliebt. Dafür ist Er, der Herr der ganzen Schöpfung, Mein Zeuge. Wer den süßen Duft des Allbarmherzigen verspürt und den Quell dieser Äußerung erkennt, wird offenen Auges die Pfeile des Feindes willkommen heißen, um die Wahrheit der Gesetze Gottes unter den Menschen zu beweisen. Gut steht es um den, der sich dorthin wendet und die Bedeutung Seines entscheidenden Gebotes erfaßt.

+3

Wir haben euch geboten, vom Reifealter an zu beten und zu fasten. Dies ist von Gott, eurem Herrn und dem Herrn eurer Väter, befohlen. Als Gnadengabe aus Seiner Gegenwart hat Er jene ausgenommen, die schwach sind durch Krankheit oder Alter, und Er ist der Vergebende, der Großmütige.

+4

... Für eine kurze Zeit haben Wir euch das Fasten zur Pflicht gemacht, und an dessen Ende euch Naw-Rúz als Fest bestimmt ... Wer reist, krank oder schwanger ist oder stillt, ist nicht an das Fasten gebunden ... Enthaltet euch der Speise und des Tranks von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und habt acht, daß die Begierde euch nicht dieser Gnade beraube, die im Buche bestimmt ist.

+5 #28

Der Herr hat befohlen, daß in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werde, in dem sich Beratende nach der Zahl Bahá versammeln sollen. Sollte diese Zahl überschritten werden, so schadet dies nichts ... Es geziemt ihnen, die Vertrauten des Barmherzigen unter den Menschen zu sein und sich für alle Erdenbewohner als die von Gott bestimmten Hüter zu betrachten. Es ist ihre Pflicht, miteinander zu beraten, Gott zuliebe auf die Belange Seiner Diener zu achten, wie sie auf ihre eigenen Belange achten, und zu wählen, was gut und ziemlich ist. So hat es euch der Herr, euer Gott, befohlen. Hütet euch zu verwerfen, was klar offenbart ist auf Seiner Tafel. Fürchtet Gott, o ihr, die ihr versteht!

+6 #29

O ihr Diener des Barmherzigen! Erhebt euch, Gottes Sache so zu dienen, daß Kummer und Leid aus den Händen derer, die nicht an den Morgen der Zeichen Gottes glauben, euch nicht betrüben. Zur Zeit, da das Versprechen erfüllt und der Verheißene offenbart ward, kam es unter den Erdenbewohnern zu Streit, und jedes Volk ist dem eitlen Wahn eigener Trugbilder gefolgt.

Wer vor Ablauf eines vollen Jahrtausends den Anspruch auf eine unmittelbare Offenbarung von Gott erhebt, ist gewiß ein Lügner und Betrüger. Wir beten zu Gott, daß Er ihm gnädig helfe, einen solchen Anspruch zurückzuziehen und zu widerrufen. Wenn er bereut, wird Gott ihm zweifellos vergeben. Verharrt er aber in seinem Irrtum, wird Gott sicherlich einen herabsenden, der erbarmungslos mit ihm verfährt. Gott ist fürwahr schrecklich, wenn Er straft. Wer immer diesen Vers anders als nach seiner klaren Bedeutung auslegt, ist des Geistes Gottes und Seiner Barmherzigkeit, die alles Erschaffene umfaßt, beraubt. Fürchtet Gott und folgt nicht eueren eitlen Einbildungen. Nein, folgt vielmehr dem Gebot eueres Herrn, des Allmächtigen, des Allweisen.

Seid nicht verzagt, o Völker der Welt, wenn die Sonne Meiner Schönheit untergegangen und der Himmel Meines Heiligtums vor eueren Augen verhüllt sein wird. Erhebt euch, um Meine Sache weiterzutragen und Mein Wort unter den Menschen zu erhöhen. Wir sind immer mit euch und werden euch durch die Macht der Wahrheit stärken. Wir sind wahrhaft allmächtig. Wer Mich erkennt, wird aufstehen und Mir mit solcher Entschlossenheit dienen, daß die Mächte von Erde und Himmel seine Absicht nicht vereiteln können.

Die Völker der Welt schlafen tief. Erwachten sie aus ihrem Schlaf, so eilten sie voll Eifer zu Gott, dem Allwissenden, dem Allweisen. Sie würfen weg, was sie besitzen, und wären es alle Schätze der Erde, damit ihr Herr ihrer gedenke und sie eines einzigen Wortes würdige. So unterrichtet euch Er, bei dem das Wissen um Verborgenes ist, auf einer Tafel, die das Auge der Schöpfung nicht sah, die nur Seinem eigenen Selbst, dem allmächtigen Schirmherrn aller Welten, enthüllt ist. So verwirrt im Rausch ihrer bösen Begierden, sind sie ohnmächtig, den Herrn allen Seins zu erkennen, Dessen Stimme laut von allen Seiten ruft: »Es gibt keinen Gott außer Mir, dem Mächtigen, dem Allweisen.«

Sprich: Freut euch nicht der Dinge, die ihr besitzt; heute sind sie euer, morgen werden andere sie besitzen. So warnt euch der Allwissende, der Allunterrichtete. Sprich: Könnt ihr behaupten, euer Besitz sei dauerhaft oder sicher! Nein, bei Mir, dem Allbarmherzigen! Die Tage eueres Lebens verfliegen wie ein Windhauch, und all euere Pracht und Herrlichkeit wird vergehen wie die Pracht und Herrlichkeit derer, die vor euch dahingingen. Denkt darüber nach, ihr Menschen! Was ist aus eueren vergangenen Tagen geworden, was aus eueren verlorenen Jahrhunderten? Glücklich die Tage, die dem Gedenken Gottes gewidmet waren, und selig die Stunden, die Seinem, des Allweisen, Lobpreis galten. Bei Meinem Leben! Weder die Pracht der Mächtigen noch das Gut der Reichen oder gar die Vorherrschaft der Gottlosen werden dauern. Alles wird auf ein Wort von Ihm vergehen. Wahrlich, Er ist der Allmachtvolle, der Allbezwingende, der Allmächtige. Was nützt euch alles Irdische, das die Menschen besitzen? Was ihnen Gewinn bringen sollte, haben sie völlig vernachlässigt. Bald werden sie aus ihrem Schlaf erwachen und gewahr werden, daß sie nicht zurückholen können, was ihnen in den Tagen ihres Herrn, des Allmächtigen, des Allgepriesenen, entgangen ist. Wenn sie es nur wüßten, entsagten sie allem, damit ihre Namen vor Seinem Thron genannt würden. Sie zählen wahrlich zu den Toten.

+7 #31

Klagt nicht in der Stunde eurer Heimsuchung, noch freut euch darüber. Suchet den Mittelweg: Gedenket Meiner in eurer Betrübnis und bedenkt, was euch in Zukunft widerfahren kann. Also unterrichtet euch Er, der Allwissende, der alles kennt.

+8

Jedem Vater ist die Unterweisung seines Sohnes und seiner Tochter in der Kunst des Lesens und Schreibens sowie allem, was auf der Heiligen Tafel niedergelegt ist, zur Pflicht gemacht. Wer beiseite schiebt, was ihm geboten ist, dem müssen die Treuhänder abverlangen, was für die Unterweisung der Kinder erforderlich ist, sofern er Vermögen hat; wo nicht, fällt die Sache dem Haus der Gerechtigkeit anheim. Wahrlich, Wir haben es zu einer Zuflucht für die Armen und Bedürftigen gemacht. So jemand seinen Sohn oder den Sohn eines anderen aufzieht, ist es, als erzöge er einen Meiner Söhne. Mit ihm seien Meine Herrlichkeit, Meine Gnade, Meine Barmherzigkeit, die alle Welt umfassen.

+9

O Männer der Gerechtigkeit! Im Reiche Gottes seid Hirten Seiner Schafe und hütet sie vor den reißenden Wölfen, die in Verkleidung auftreten, wie ihr über eure eigenen Söhne wacht. So ermahnt euch der Ratgeber, der Getreue.

+10 #32

Seid nicht verstört im Herzen, o Menschen, wenn die Herrlichkeit Meiner Gegenwart entschwunden und das Meer Meiner Rede verebbt sein wird. In Meiner Gegenwart unter euch liegt eine Weisheit, und in Meinem Fernsein liegt eine andere, unergründlich für alle außer Gott, dem Unvergleichlichen, dem Allwissenden. Wahrlich, von Unserem Reiche der Herrlichkeit aus schauen Wir auf euch und werden jedem, der sich für den Triumph Unserer Sache erhebt, mit den himmlischen Heerscharen und einer Schar Unserer begünstigten Engel beistehen.

O Völker der Erde! Gott, die Ewige Wahrheit, ist Mein Zeuge, daß die Süße der Worte eueres Herrn, des Unbezwungenen, Ströme frischen, sanftfließenden Wassers aus den Felsen quellen ließ, und immer noch schlaft ihr. Werft weg, was ihr besitzt, und erhebt euch auf den Schwingen der Loslösung über alles Erschaffene. So gebietet euch der Herr der Schöpfung, der durch die Bewegung Seiner Feder der Menschheit Seele verwandelt.

Wißt ihr, aus welchen Höhen euer Herr, der Allherrliche, ruft? Glaubt ihr, die Feder erkannt zu haben, womit euer Herr, der Herr aller Namen, euch gebietet? Nein, bei Meinem Leben! Wenn ihr es wüßtet, ihr würdet der Welt entsagen und mit ganzem Herzen in die Gegenwart des Vielgeliebten eilen. Euer Geist wäre von Seinem Wort so hingerissen, daß er die Größere Welt in Erregung versetzte, wieviel mehr diese kleine, geringe! So sind die Regenschauer Meiner Großmut vom Himmel Meiner Güte herabgeströmt, ein Zeichen Meiner Gnade, damit ihr zu den Dankbaren gehört.

+11 #33

Hütet euch, daß nicht Fleischeslust und böse Neigung Zwietracht unter euch entfachen. Seid wie die Finger einer Hand, die Glieder eines Körpers. So rät euch die Feder der Offenbarung, so ihr zu jenen gehöret, die glauben.

Betrachtet die Barmherzigkeit Gottes und Seine Gaben. Er auferlegt euch, was euch nützt, obgleich Er selbst alle Geschöpfe wohl entbehren kann. Euere bösen Taten können Uns niemals schaden noch euere guten Werke Uns nützen. Allein um Gottes willen ermahnen Wir euch. Jeder Verständige und Einsichtige wird dies bezeugen.

+12

Tretet in den Stand der Ehe, o Menschen, damit ihr einen hervorbringt, der Meiner gedenken wird ...

+13 #34

O Könige der Erde! Er, der Lehensherr aller, ist gekommen. Das Reich ist Gottes, des allmächtigen Beschützers, des Selbstbestehenden. Betet keinen an außer Gott, und strahlenden Herzens hebt euer Angesicht auf zu euerem Herrn, dem Herrn aller Namen. Dies ist eine Offenbarung, mit der niemals vergleichbar ist, was ihr besitzet, wenn ihr es doch wüßtet!

Wir sehen, wie ihr euch über das freut, was ihr für andere angesammelt habt, und euch ausschließt von den Welten, die nichts außer Meiner wohlverwahrten Tafel bewerten kann. Die Schätze, die ihr sammelt, lenken euch weit ab von eurem letzten Ziel. Dies steht euch übel an - könntet ihr es nur verstehen. Reinigt eure Herzen von allem irdischen Schmutz und eilt, in das Königreich eures Herrn einzutreten, des Schöpfers von Erde und Himmel, der die Welt erzittern und alle ihre Völker wehklagen ließ, außer jenen, die sich von allem lossagten und an das hielten, was die Verborgene Tafel verordnet hat.

Dies ist der Tag, da Er, der mit Gott Zwiesprache hielt, zum Licht des Altehrwürdigen der Tage gelangt und das reine Wasser der Wiedervereinigung aus dem Kelche trinkt, der die Meere anschwellen ließ. Sprich: Bei dem einen, wahren Gott! Sinai kreist um den Tagesanbruch der Offenbarung, während von den Höhen des Königreiches die Stimme des Geistes Gottes verkündet: »Machet euch auf, ihr Stolzen auf Erden, und eilet zu Ihm!« Karmel eilt an diesem Tage in sehnsüchtiger Anbetung, Seinen Hof zu erreichen, während aus dem Herzen Zions der Ruf ertönt: »Die Verheißung ist erfüllt. Was in der Heiligen Schrift Gottes, des Erhabensten, des Allmächtigen, des Meistgeliebten, angekündigt war, ist offenbar geworden.«

O Könige der Erde! Das Größte Gesetz ist an diesem Ort, an dieser Stätte höchsten Glanzes, offenbart. Alles Verborgene ist ans Licht gebracht durch den Willen des höchsten Gebieters, Dessen, der die letzte Stunde angekündet, den Mond gespalten und jeden unwiderruflichen Ratschluß ausgelegt hat.

Ihr seid nur Vasallen, o Könige der Erde! Er, der König der Könige, ist erschienen, gekleidet in Seine wunderbarste Herrlichkeit, und lädt euch vor sich, den Helfer in Gefahr, den Selbstbestehenden. Hütet euch, daß nicht Hochmut euch abhalte, den Quell der Offenbarung zu erkennen, daß die Dinge dieser Welt euch nicht wie ein Schleier von Ihm, dem Schöpfer des Himmels, trennten. Erhebet euch und dienet Ihm, dem Verlangen aller Völker, der euch durch Sein Wort erschaffen und euch für alle Zeit zu Sinnbildern Seiner Herrschaft bestimmt hat.

Bei der Gerechtigkeit Gottes! Wir haben nicht den Wunsch, Hand an euere Königreiche zu legen. Unsere Aufgabe ist, die Herzen der Menschen zu ergreifen und zu besitzen. Auf ihnen ruhen die Augen Bahás. Dies bezeugt das Reich der Namen, könntet ihr es doch verstehen. Wer seinem Herrn folgt, wird der Welt und allem, was darin ist, entsagen. Wieviel größer muß da die Loslösung Dessen sein, der eine so erhabene Stufe innehat! Gebt eure Paläste auf und eilt, Zutritt in Sein Reich zu erlangen. Dies wird euch wahrlich in dieser und der nächsten Welt nützen. Der Herr des Reiches der Höhe bezeugt es, würdet ihr es doch erkennen!

Welch großer Segen harrt des Königs, der sich erhebt, Meiner Sache in Meinem Reiche zu helfen, und sich von allem außer Mir loslöst! Ein solcher König zählt zu den Gefährten der Roten Arche, der Arche, die Gott dem Volke Bahás bereitet hat. Alle müssen seinen Namen verherrlichen, seine Stufe ehren und ihm helfen, mit den Schlüsseln Meines Namens, der Allmächtige Beschützer, für alle Bewohner der sichtbaren und unsichtbaren Reiche die Städte aufzuschließen. Ein solcher König ist das wahre Auge der Menschheit, der leuchtende Schmuck auf der Stirne der Schöpfung, der Brunnquell des Segens für die ganze Welt. O Volk Bahás, opfert eure Habe, ja euer Leben zu seinem Beistand.

O Kaiser von Österreich! Er, die Morgenröte des Lichtes Gottes, wohnte im Gefängnis von Akká zu der Zeit, da du dich aufmachtest, die Aqsá-Moschee¹ zu besuchen. Du zogst vorbei an Ihm und forschtest nicht nach Ihm, durch Den jedes Haus erhöht und jedes erhabene Tor geöffnet ward. Wir machten es¹ fürwahr zu einem Ort, wohin die Welt sich wenden soll, Meiner zu gedenken. Du aber hast Ihn, das Ziel dieses Gedenkens, verschmäht, als Er erschien mit dem Reiche Gottes, deines Herrn und des Herrn der Welten. Wir waren allezeit mit dir und fanden dich an den Zweig geklammert, der Wurzel nicht achtend. Wahrlich, dein Herr ist Zeuge dessen, was Ich sage. Voll Kummer sehen Wir dich Unseren Namen umkreisen, Unserer nicht gewahr, obwohl Wir dir vor Augen waren. So öffne deine Augen, damit du dieses hehre Bild schauest und Ihn erkennest, Den du des Tages und zur Nachtzeit anrufst, und richte den Blick auf das Licht, das über diesem leuchtenden Horizont erstrahlt.

¹ Jerusalem

Sprich: O König von Berlin! Horch auf die Stimme, die aus diesem offenbaren Tempel ruft: Wahrlich, es gibt keinen Gott außer Mir, dem Immerwährenden, dem Unvergleichlichen, dem Altehrwürdigen der Tage. Hab acht, daß Stolz dich nicht hindere, die Morgenröte göttlicher Offenbarung zu erkennen, daß irdische Wünsche dich nicht wie ein Schleier trennen vom Herrn des Thrones im Himmel und auf Erden hienieden. Dies rät dir die Feder des Allhöchsten. Er ist wahrlich der Gnädige, der Allgroßmütige. Denke an den¹, dessen Macht die deine überragte und dessen Rang den deinen übertraf. Wo ist er? Wohin ist entschwunden, was er besaß? Sei gewarnt und gehöre nicht zu denen, die tief schlafen. Er war es, der den Sendbrief Gottes verwarf, als Wir ihm kundtaten, was die Scharen der Tyrannei Uns erdulden ließen. Darum überfiel ihn Unglück von allen Seiten, als Verlierer wurde er zu Staub. Denke tief über ihn nach, o König, und über solche, die gleich dir Städte eroberten und über Menschen herrschten. Aus ihren Palästen sandte sie der Allerbarmer hinab ins Grab. Sei gewarnt! Gehöre zu denen, die nachdenken.

¹ Napoleon III.

Wir haben nichts von euch erbeten. Wahrlich, um Gottes willen ermahnen Wir euch, und Wir werden geduldig sein, wie Wir geduldig sind in dem, was Uns aus euren Händen widerfährt, o Schar der Könige!

O ihr Herrscher in Amerika und Präsidenten seiner Republiken! Horcht, was die Taube auf dem Zweig der Ewigkeit singt: Es gibt keinen Gott außer Mir, dem Ewigwährenden, dem Vergeber, dem Allgroßmütigen. Schmückt den Tempel der Herrschaft mit der Zier der Gerechtigkeit und der Gottesfurcht und ihr Haupt mit der Krone des Gedenkens eures Herrn, des Schöpfers der Himmel. Dies rät euch Er, die Morgenröte der Namen, wie es Ihm von dem Allwissenden, dem Allweisen, befohlen. Der Verheißene ist auf dieser herrlichen Stufe erschienen, und alle Wesen, sichtbar und unsichtbar, frohlocken darob. Nutzt den Tag Gottes! Ihm zu begegnen ist fürwahr besser für euch als alles, worauf die Sonne scheint - würdet ihr es doch erkennen. O Schar der Herrscher! Hört auf das, was von der Morgenröte der Größe aufsteigt: Wahrlich, es gibt keinen Gott außer Mir, dem Herrn der Rede, dem Allwissenden. Richtet den Gebrochenen auf mit den Händen der Gerechtigkeit und zermalmet den Unterdrücker auf der Höhe seiner Macht mit der Rute der Gebote eures Herrn, des Gebieters, des Allweisen.

... O Ort, an den Küsten zweier Meere¹ gelegen! Wahrlich, der Thron der Tyrannei ist in dir errichtet und die Ramme des Hasses in deinem Busen entfacht, daß die himmlischen Heerscharen und die, welche den Erhabenen Thron umkreisen, jammern und wehklagen. Wir sehen in dir den Narren über den Weisen herrschen, die Finsternis vor dem Lichte sich brüsten. Du bist fürwahr mit offenbarem Stolz erfüllt. Ließ dich dein äußerer Glanz hochmütig werden? Bei Ihm, dem Herrn der Menschheit! Er wird bald vergehen, und deine Töchter und Witwen und alle Geschlechter, die in dir wohnen, werden wehklagen. Also unterrichtet dich der Allwissende, der Allweise.

¹ Konstantinopel

O Ufer des Rheins! Wir sehen euch mit Blut bedeckt, da die Schwerter der Vergeltung gegen euch gezückt wurden; und es soll noch einmal geschehen. Und Wir hören das Wehklagen Berlins, obwohl es heute in sichtbarem Ruhme strahlt.

Lasse dich durch nichts betrüben, o Land von Tá¹, denn Gott hat dich auserkoren zum Quell der Freude für die ganze Menschheit. Er wird, so es Sein Wille ist, deinen Thron segnen mit einem, der mit Gerechtigkeit regieren und die von den Wölfen zerstreute Herde Gottes sammeln wird. Ein solcher Herrscher wird mit Freude und Frohsinn sein Antlitz dem Volke Bahás zuwenden und ihm seine Gunst erweisen. Er gilt wahrlich in den Augen Gottes als Kleinod unter den Menschen. Auf ihm ruhe für immer die Herrlichkeit Gottes und die Herrlichkeit aller, die im Reiche Seiner Offenbarung wohnen.

¹ Tihrán

Jauchze mit großer Freude, denn Gott hat dich zum »Morgen Seines Lichtes« gemacht, da in dir die Manifestation Seiner Herrlichkeit geboren wurde. Freue dich dieses Namens, der dir verliehen ist, eines Namens, durch den die Sonne der Gnade ihren Glanz ergoß, durch den Erde und Himmel erleuchtet wurden. Bald werden sich die Verhältnisse bei dir ändern und die Zügel der Macht in die Hände des Volkes übergehen. Wahrlich, dein Herr ist der Allwissende. Seine Gewalt umfaßt alle Dinge. Sei der gnädigen Gunst deines Herrn gewiß. Das Auge Seiner Güte wird ewig auf dir ruhen. Der Tag ist nahe, da deine Erregung in Frieden und stille Ruhe verwandelt sein wird. So ist es verordnet in dem wundersamen Buche.

+14 #40

Sprich: O ihr Führer der Religion! Wäget das Buch Gottes nicht mit solchen Gewichten und Wissenschaften, wie sie bei euch im Schwange sind, denn das Buch selbst ist die untrügliche Waage, die unter den Menschen aufgestellt ist. Auf dieser vollkommensten Waage muß alles gewogen werden, was die Völker und Geschlechter der Erde besitzen, während ihre Gewichte nach ihrem eigenen Richtmaß geprüft werden sollten - könntet ihr es doch erkennen!

Bitterlich weint das Auge Meiner Güte über euch, weil ihr Den nicht erkennt, nach Dem ihr Tag und Nacht, des Abends wie des Morgens, rufet. O ihr Menschen, schreitet mit schneeweißem Antlitz und strahlendem Herzen voran zu dem geweihten, hochroten Ort, an dem der Sadratul-Muntahá ruft: »Wahrlich, es gibt keinen Gott außer Mir, dem allmächtigen Beschirmer, dem Selbstbestehenden«

O ihr Religionsführer! Wer unter euch könnte sich an Sehkraft und Einsicht mit Mir messen? Wo ist der zu finden, der zu behaupten wagt, Mir an Äußerung oder Weisheit ebenbürtig zu sein? Nein, bei Meinem Herrn, dem Allbarmherzigen! Alles auf Erden wird vergehen, dies aber ist das Antlitz eueres Herrn, des Allmächtigen, des Vielgeliebten.

Wir haben bestimmt, o Volk, daß der höchste und letzte Zweck aller Gelehrsamkeit die Anerkennung Dessen sei, Der das Ziel aller Erkenntnis ist; und doch seht, wie ihr euerer Gelehrsamkeit gestattet habt, euch wie durch einen Schleier von Ihm, dem Tagesanbruch dieses Lichtes, durch den alles Verborgene offenbart worden ist, zu trennen. Könntet ihr den Quell entdecken, woraus der Glanz dieses Wortes strömt, ihr würdet die Völker der Welt und all ihren Besitz verwerfen, um euch diesem gesegneten Throne der Herrlichkeit zu nahen.

Sprich: Dies ist wahrlich der Himmel, in dem das Mutterbuch verwahrt ist, könntet ihr es doch verstehen! Er ist es, der den Felsen rufen ließ, der den Brennenden Busch auf dem Berge hoch über dem Heiligen Lande die Stimme erheben und verkünden ließ: »Das Reich ist Gottes, des höchsten Herrn über alle, des Allmachtvollen, des Liebenden!«

Wir haben weder eine Schule besucht noch eure Abhandlungen gelesen. Neigt euer Ohr den Worten dieses Ungelehrten; Er ruft euch vor Gott, den Ewigbestehenden. Dies ist für euch besser als alle Schätze der Erde, könntet ihr es doch begreifen!

Wer auslegt, was vom Himmel der Offenbarung herniedergesandt ward, und dessen klaren Sinn ändert, gehört wahrlich zu denen, die das erhabene Wort Gottes verdrehen, und zu den Verlorenen im Deutlichen Buche.

+15 #41

Der Herr hat jedem, der es wünscht, gestattet, die verschiedenen Sprachen der Welt zu erlernen, damit er überall im Osten und im Westen die Botschaft der Sache Gottes weitergebe und unter den Völkern und Geschlechtern der Welt so von Ihm rede, daß die Herzen wiederbelebt und die modernden Gebeine wieder lebendig werden.

+16 #42

Kränzt euch das Haupt mit Vertrauenswürdigkeit und Treue, schmückt euer Herz mit der Zier der Gottesfurcht, eure Zunge mit unbedingter Wahrhaftigkeit, euren Leib mit dem Gewand der Höflichkeit. Dies ist wahrlich der rechte Schmuck für den Tempel des Menschen, gehörtet ihr doch zu denen, die nachdenken! O Volk Bahás, klammert euch an das Seil der Dienstbarkeit vor Gott, dem Wahren, denn so wird eure Stufe offenbar, euer Name aufgezeichnet und wohl verwahrt, euer Rang erhöht und das Gedenken an euch verherrlicht werden auf der Verwahrten Tafel. Habt acht, daß euch die Erdenbewohner nicht von dieser herrlichen, erhabenen Stufe abhalten. Also ermahnten Wir euch in den meisten Unserer Sendbriefe, und nun hier auf Unserer Heiligen Tafel, über der sonnengleich die Gesetze des Herrn, eures Gottes, des Gewaltigen, des Allwissenden, erstrahlen.

Wenn das Meer Meiner Gegenwart verebbt und das Buch Meiner Offenbarung abgeschlossen ist, wendet euer Angesicht Ihm zu, den Gott bestimmt hat, der aus dieser urewigen Wurzel entsproß. Seht die Kleingeistigkeit der Menschen. Sie verlangen nach dem, was ihnen schadet, und verwerfen, was ihnen nützt. Sie gehören fürwahr zu denen, die weit abgeirrt sind. Wir sehen Menschen, die Freiheit begehren und stolz darauf sind. Solche Menschen befinden sich in den Tiefen der Unwissenheit.

Freiheit muß letzten Endes zu Aufruhr führen, dessen Flammen niemand löschen kann. So warnt euch Er, der Rechnende, der Allwissende. Wißt, daß die Verkörperung der Freiheit und ihr Sinnbild das Tier ist. Dem Menschen ziemt es, daß er sich in Schranken fügt, die ihn vor seiner eigenen Unwissenheit beschützen und vor dem Schaden des Unheilstifters bewahren. Freiheit veranlaßt den Menschen, die Grenzen des Schicklichen zu überschreiten und die Würde seiner Stufe zu verletzen. Sie erniedrigt ihn auf die Ebene tiefster Verderbtheit und Schlechtigkeit.

Betrachtet die Menschen als eine Schafherde, die zu ihrem Schutze eines Hirten bedarf. Dies ist gewiß die Wahrheit, die unumstößliche Wahrheit. Wir billigen die Freiheit unter gewissen Umständen, unter anderen verwerfen Wir sie. Wir sind wahrlich der Allwissende. Sprich: Wahre Freiheit besteht in der Unterwerfung des Menschen unter Meine Gebote, so wenig ihr dies auch versteht. Befolgten die Menschen, was Wir aus dem Himmel der Offenbarung auf sie herabsandten, so erlangten sie sicherlich vollkommene Freiheit. Glücklich der Mensch, der die Absicht Gottes in allem erfaßt, was Er aus dem Himmel Seines Willens, der alles Erschaffene durchdringt, offenbart! Sprich: Die Freiheit, die euch nützt, ist nirgendwo zu finden außer in vollkommener Dienstbarkeit vor Gott, der Ewigen Wahrheit. Wer ihre Süße kostet, wird es verschmähen, sie gegen alle Herrschaft der Erde und des Himmels zu tauschen.

+17 #43

Verkehrt mit allen Religionen in herzlicher Verbundenheit und Eintracht, auf daß sie Gottes süße Düfte von euch einatmen. Hütet euch, daß euch im Umgang mit den Menschen nicht die Flamme törichter Unwissenheit überwältige. Alles kommt von Gott und alles kehrt zu Ihm zurück. Er ist aller Dinge Ursprung, und in Ihm haben alle Dinge ihr Ende.

+18

Selig ist der Mensch, der seinen Glauben an Gott und Seine Zeichen bekennt und anerkennt: »Er soll nicht befragt werden über Sein Tun.« Anerkennung hat Gott zur Zier jeden Glaubens und zu dessen wahrer Grundlage gemacht. Von ihr muß die Annahme jeder guten Tat abhängen. Richtet darauf euere Blicke, damit euch die Andeutungen der Widerspenstigen nicht zum Straucheln bringen.

Würde Er für rechtmäßig erklären, was seit unvordenklichen Zeiten verboten war, und verbieten, was zu allen Zeiten als rechtmäßig galt, so hätte niemand das Recht, Seine Allgewalt in Frage zu stellen. Wer zögert, und wäre es weniger als einen Augenblick lang, soll als Übertreter gelten.

Wer immer diese hehre und grundlegende Wahrheit nicht anerkennt, wer diese höchst erhabene Stufe nicht erreicht, den werden die Stürme des Zweifels schütteln, und die Reden der Ungläubigen werden seine Seele verwirren. Wer aber diesen Grundsatz anerkennt, der wird mit vollkommener Standhaftigkeit begabt sein. Alle Ehre sei dieser allherrlichen Stufe, deren Erwähnung jede erhabene Tafel schmückt. Dies ist die Lehre, die Gott dir erteilt, eine Lehre, die dich von jeglichem Zweifel und jeder Verwirrung befreien und dich befähigen wird, im Diesseits wie im Jenseits Erlösung zu finden. Er, wahrlich, ist der ewig Vergebende, der Großmütigste.

+19 #45

O Scharen der Geistlichen! Als Meine Verse herabgesandt und Meine klaren Zeichen offenbart waren, fanden Wir euch hinter Schleiern. Dies ist fürwahr seltsam ... Wir haben die Schleier auseinandergerissen. Hütet euch, daß ihr nicht das Volk durch noch einen Schleier aussperrt. Reißt die Ketten leeren Wahns entzwei im Namen des Herrn aller Menschen, und gehört nicht zu den Ränkeschmieden. Wenn ihr euch Gott zuwendet und Seine Sache annehmt, so schafft keine Unordnung darin und meßt nicht das Buch Gottes mit euren selbstsüchtigen Begierden. Wahrlich, dies ist Gottes Rat ehedem und immerdar ... Hättet ihr an Gott geglaubt, als Er sich offenbarte, so hätte sich das Volk nicht von Ihm abgewandt, noch wäre Uns das widerfahren, was ihr heute schaut. Fürchtet Gott und gehört nicht zu den Achtlosen ... Dies ist die Sache, die euren Aberglauben und all eure Götzenbilder erbeben ließ ... O Schar der Geistlichen! Hütet euch, rings im Lande Streit zu stiften, so wie ihr die Ursache wart, daß der Glaube von Anfang an zurückgewiesen wurde. Sammelt das Volk um dieses Wort, das die Steine ausrufen läßt: »Das Reich ist Gottes, des Dämmerorts aller Zeichen!« ... Reißt die Schleier auseinander, so daß die Bewohner des Königreiches sie reißen hören. Dies ist der Befehl Gottes in vergangenen Tagen und für die zukünftigen. Selig der Mensch, der befolgt, was ihm geboten, und wehe dem Nachlässigen!

+20 #46

Glücklich seid ihr, o ihr Gelehrten in Bahá. Bei dem Herrn! Ihr seid die Wogen des Mächtigsten Meeres, die Sterne am Firmament der Herrlichkeit, die Siegesbanner, die zwischen Erde und Himmel wehen. Ihr seid die Offenbarungen der Standhaftigkeit unter den Menschen und die Morgenröten göttlicher Rede für alle, die auf Erden wohnen. Wohl dem, der sich euch zuwendet, und wehe dem Eigensinnigen! Wer vom mystischen Wein ewigen Lebens aus den Händen der Gnade des Herrn, seines Gottes, des Barmherzigen, getrunken hat, dem geziemt es an diesem Tage, wie die pochende Ader im Leib der Menschheit zu schlagen, auf daß durch ihn die Welt und jedes zerfallende Gebein belebt werde. Wenn sich die Mystische Taube aus ihrem Tempel des Lobpreises emporgeschwungen und ihr fernes Ziel, ihre verborgene Wohnstatt, erreicht hat, dann legt alles, was ihr im Buche nicht versteht, Ihm vor, der diesem mächtigen Stamm entsproß.

+21 #47

Die Welt ist aus dem Gleichgewicht geraten durch die Schwungkraft dieser größten, dieser neuen Weltordnung. Das geregelte Leben der Menschheit ist aufgewühlt durch das Wirken dieses einzigartigen, dieses wundersamen Systems, desgleichen kein sterbliches Auge je gesehen hat.

Versenkt euch in das Meer Meiner Worte, damit ihr seine Geheimnisse ergründet und alle Perlen der Weisheit entdecket, die in seinen Tiefen verborgen liegen. Hütet euch, daß ihr nicht zaudert bei euerem Entschluß, die Wahrheit dieser Sache anzunehmen - einer Sache, durch welche Gott die Wirkkraft Seiner Macht offenbart und Seine höchste Herrschaft errichtet hat. Eilt freudestrahlenden Angesichts hin zu Ihm! Dies ist der unveränderliche Glaube Gottes, ewig in der Vergangenheit, ewig in der Zukunft. Laßt den, der sucht, zu ihm gelangen! Was aber den betrifft, der ihn zu suchen verschmäht - wahrlich, Gott ist der Selbstgenügende und bedarf Seiner Geschöpfe nicht.

Sprich: Dies ist die unfehlbare Waage, die Gott in Händen hält. Auf ihr werden alle in den Himmeln und auf Erden gewogen, und ihr Schicksal wird danach bestimmt, gehörtet ihr doch zu denen, die an diese Wahrheit glauben und sie anerkennen. Sprich: Sie bereichert die Armen, erleuchtet die Gebildeten und befähigt die Sucher, zur Gegenwart Gottes aufzusteigen. Hütet euch, sie zur Ursache der Zwietracht unter euch zu machen. Steht so unverrückbar fest wie ein Berg in der Sache eueres Herm, des Mächtigen, des Liebenden!





#48













#49

QUELLENVERZEICHNIS

+1 ÄL Kap.55

+2 ÄL Kap.55

+3 The Bahá’í Community NSA USA 1963 p.40

+4 The Bahá’í Community NSA USA 1963 p.40

+5 Bahá’í Administration, 1945 p.21

+6 Star of the West, Bd. XIV, p.112 sowie ÄL Kap.165+71

+7 Star of the West, Bd. XIV, p.112

+8 Star of the West, Bd. XIV, p.11 (=Ishráqát, AKKA 8:59)

+9 Star of the West, Bd. XIV, p.11 (=Ishráqát, AKKA 8:59

+10 ÄL Kap.72

+11 ÄL Kap.72

+12 Bahá’í-Trauungsurkunde, NSA Great Britain

+13 ÄL Kap.105 ; VT p.52, 66-67, 71 sowie Citadel Faith p.18-19 ; ÄL Kap.56

+14 ÄL Kap.98 sowie BSW p.130

+15 Star of the West, Band XIV, p.113

+16 Star of the West, Band XIV, p.113; WOB p.195 sowie ÄL Kap.159

+17 Star of the West, Band XIV, p.114

+18 ÄL Kap.37

+19 VT p.129

+20 Star of the West, Band XIV, p.114 sowie WOB p.195/196

+21 ÄL Kap.70





















#51

Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote

des Kitáb-i-Aqdas





#52





#53

INHALTSÜBERSICHT

I. Die Ernennung Abdu’l-Bahás zum Nachfolger Bahá’u’lláhs und Ausleger Seiner Lehren

A. Wendet euch Ihm zu

B. Richtet euch nach Ihm

II. Vorausschau der Institution des Hütertums

III. Die Institution des Hauses der Gerechtigkeit

IV. Gesetze, Gebote und Ermahnungen

A. Gebet

B. Fasten

C. Gesetze des persönlichen Status

D. Verschiedene Gesetze, Gebote und Ermahnungen

V. Besondere Mahnungen, Tadel und Warnungen

VI. Verschiedenes





#54





#55

SYSTEMATISCHE ÜBERSICHT

I. Ernennung ‘Abdu’l-Bahás zum Nachfolger Bahá’u’lláhs und Ausleger Seiner Lehren

I A.

Den Gläubigen wird zur Pflicht gemacht, ihr Angesicht Ihm zuzuwenden, »den Gott bestimmt hat, der dieser urewigen Wurzel entsproß«.

I B.

Den Gläubigen ist geboten, sich in allem, was sie in den Bahá’í-Schriften nicht verstehen, an Ihn zu wenden, »der diesem mächtigen Stamm entsproß«.





II. Vorausschau der Institution des Hütertums





III. Die Institution des Hauses der Gerechtigkeit(1)

A. Förmliche Einsetzung des Hauses der Gerechtigkeit

B. Festlegung seiner Funktionen

C. Festlegung seiner Einnahmequellen







IV. Gesetze, Gebote und Ermahnungen

A. Gebet(2)

1. Die erhabene Stellung, welche die Pflichtgebete in der Bahá’í-Offenbarung einnehmen.

2. Die Qiblih(3):

a) vom Báb gleichgesetzt mit »Dem, den Gott offenbaren wird«.

b) die vom Báb getroffene Festlegung wird von Bahá’u’lláh bestätigt.

c) Bahá’u’lláh bestimmt Seine letzte Ruhestätte als die Qiblih nach Seinem Hinscheiden.

d) Hinwendung zur Qiblih ist beim Verrichten der Pflichtgebete bindend.

3. Die Pflichtgebete sind für Mann und Frau verbindlich vom Reifealter an, das auf 15 Jahre festgelegt ist.

4. Vom Verrichten der Pflichtgebete ist befreit:

a) wer krank ist,

b) wer das 70. Lebensjahr vollendet hat,

c) Frauen während der Monatsregel, vorausgesetzt, daß sie ihre Waschungen(4) verrichten und einen besonders offenbarten Vers(5) täglich 95 mal wiederholen.

5. Pflichtgebete sollen von jedem allein gesprochen werden.

6. Es ist erlaubt, eines der drei Pflichtgebete zu wählen.(6)

7. »Morgen«, »Mittag« und »Abend« im Zusammenhang mit den Pflichtgebeten bedeuten die Zeit zwischen Sonnenaufgang(7) und Mittag, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und von Sonnenuntergang bis zwei Stunden danach.

8. Es genügt, das erste (lange) Pflichtgebet einmal binnen 24 Stunden zu sprechen.

9. Es ist vorzuziehen, das dritte (kurze) Pflichtgebet im Stehen zu sprechen.

10. Waschungen(4):

a) Waschungen müssen dem Verrichten der Pflichtgebete vorausgehen.

b) für jedes Pflichtgebet müssen erneut Waschungen vorgenommen werden.

c) Wenn am Mittag zwei Pflichtgebete gesprochen werden, genügt eine Waschung für beide.

d) Für den Fall, daß kein Wasser vorhanden ist oder dessen Verwendung dem Gesicht oder den Händen schadet, ist eine fünfmalige Wiederholung eines besonders offenbarten Verses(8) vorgeschrieben.

e) Ist die Witterung zu kalt, so wird die Verwendung warmen Wassers empfohlen.

f) Wurden Waschungen aus anderen Gründen vorgenommen, so ist ihre Wiederholung vor dem Verrichten des Pflichtgebetes nicht erforderlich.

g) Waschungen sind unerläßlich, gleichgültig, ob zuvor ein Bad genommen wurde oder nicht.

ll. Bestimmung der für das Gebet festgelegten Zeiten:

a) Zur Zeitbestimmung für das Verrichten der Pflichtgebete ist es erlaubt, sich nach Uhren zu richten.

b) In Ländern, die im äußersten Norden oder Süden liegen, wo die Dauer der Tage und Nächte sich beträchtlich ändert, sollte man sich nach Uhren und Zeitmessern richten, nicht nach dem Sonnenauf- oder -untergang.

12. In Gefahr(9), gleichgültig, ob man sich auf einer Reise befindet oder nicht, ist für jedes nicht verrichtete Pflichtgebet eine Niederwerfung und das Sprechen eines besonderen Verses vorgeschrieben, dem die achtzehnmalige Wiederholung eines anderen besonderen Verses(10) zu folgen hat.

13. Das Gemeinschaftsgebet(2) ist verboten, ausgenommen ist das Totengebet.

14. Das Sprechen des vollständigen Totengebetes(11) ist vorgeschrieben. Ausgenommen ist, wer nicht lesen kann. Ihm ist geboten, die sechs besonderen Abschnitte in diesem Gebet zu wiederholen.

15. Das täglich, am Morgen, Mittag und Abend, dreimal zu wiederholende Pflichtgebet wurde durch die drei später offenbarten Pflichtgebete ersetzt.(12)

16. Das Gebet der Zeichen wurde abgeschafft und durch einen besonders offenbarten Vers ersetzt. Das Sprechen dieses Verses ist indessen nicht verbindlich.(13)

17. Haare, Zobelfell, Knochen und dergleichen machen das Gebet nicht unwirksam.(14)







#59

B. Fasten

1. Die erhabene Stellung, die das Fasten in der Bahá’í-Offenbarung einnimmt.

2. Die Fastenzeit beginnt mit dem Ende der Eingeschobenen Tage und endet mit dem Naw-Rúz-Fest.(15)

3. Sich der Speise und des Tranks(16) zu enthalten, ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang verbindlich.

4. Das Fasten ist für Mann und Frau vom Reifealter an, welches auf 15 Jahre festgelegt wurde, verbindlich.

5. Vom Fasten sind befreit :

a) Reisende,

I. sofern die Reise länger als 9 Stunden dauert,

II. die zu Fuß reisen, sofern die Reise länger als 2 Stunden dauert,

III. die ihre Reise für weniger als 19 Tage unterbrechen.

IV. Wer seine Reise während der Fastenzeit an einem Ort unterbricht, an dem er 19 Tage bleibt, ist vom Fasten nur die ersten 3 Tage nach seiner Ankunft befreit.

V. Wer während der Fastenzeit nach Hause zurückkehrt, muß mit dem Fasten am Tag seiner Ankunft beginnen.

b) Kranke

c) Wer das 70. Lebensjahr vollendet hat

d) Schwangere

e) Stillende

f) Frauen während ihrer Monatsregel, sofern sie ihre Waschungen verrichten und einen besonders offenbarten Vers 95mal täglich wiederholen.(5)

g) Wer Schwerarbeit verrichtet. Er ist angehalten, dem Gesetz dadurch Achtung zu erweisen daß er sich diskret zurückhält, wenn er von der Befreiung Gebrauch macht.

6. Fastengelübde (außerhalb des vorgeschriebenen Fastenmonats) sind erlaubt. In der Sicht Gottes sind jedoch Gelübde, welche der Menschheit nützen, vorzuziehen.











#61

C. Gesetze des persönlichen Status

1. Ehe:

a) Die Ehe wird sehr empfohlen, sie ist indes nicht obligatorisch.

b) Vielweiberei ist verboten,(17)

c) Ehevoraussetzung ist, daß beide Partner das Reifealter erreicht haben, das auf 15 Jahre festgesetzt ist.

d) Die Eheschließung bedarf des Einverständnisses der beiden Partner und der Zustimmung ihrer Eltern, auch wenn die Frau keine Jungfrau ist.

e) Beide Partner haben einen besonders offenbarten Vers zu sprechen, in welchem sie ihre Zufriedenheit mit dem Willen Gottes zum Ausdruck bringen.(18)

f) Niemand darf mit seiner Stiefmutter die Ehe schließen.

g) Alle Fragen, die Ehen mit Blutsverwandten betreffen, sind dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen.

h) Die Ehe mit einem Nichtgläubigen ist erlaubt.

i) Die Verlobung

I. Die Verlöbniszeit darf 95 Tage nicht überschreiten.

II. Es ist nicht erlaubt, sich mit einem Mädchen zu verloben, ehe es das Reifealter erreicht hat.

j) Morgengabe:

I. Voraussetzung der Eheschließung ist die Zahlung einer Morgengabe.

II. Die Morgengabe ist auf 19 Mithqál(19) reinen Goldes für Stadtbewohner, und auf 19 Mithqál Silber für Dorfbewohner festgesetzt. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Ehemannes, nicht der der Ehefrau.

III. Es ist verboten, mehr als 95 Mithqál zu zahlen.

IV. Es ist wünschenswert, daß ein Mann sich darauf beschränkt, 19 Mithqál Silber zu zahlen.

V. Ist die volle Zahlung der Morgengabe nicht möglich, so ist die Ausstellung eines schriftlichen Zahlungsversprechens zulässig.

k) Entsteht bei einem Partner gegenüber dem anderen eine Abneigung, nachdem der besonders offenbarte Vers gesprochen und die Morgengabe gezahlt ist, jedoch bevor die Ehe vollzogen ist, so braucht die Wartezeit(20) vor der Scheidung nicht eingehalten werden. Die Morgengabe darf jedoch nicht zurückverlangt werden.

l) Der Ehemann muß, bevor er eine Reise antritt, seiner Ehefrau die Zeit seiner Rückkehr mitteilen. Ist er aus berechtigtem Grund verhindert, zur festgelegten Zeit zurückzukehren, so muß er sie benachrichtigen und sich bemühen, heimzukehren. Kommt er keiner dieser Pflichten nach, muß die Ehefrau 9 Monate warten, ehe sie sich wieder verheiraten darf, obgleich es besser für sie ist, wenn sie länger wartet. Wenn sie Nachricht von seinem Ableben oder seiner Tötung erhält, darf sie nach Ablauf von 9 Monaten wieder eine Ehe eingehen, sofern die Nachricht durch allgemeine Berichterstattung oder durch zwei glaubwürdige Zeugen bestätigt wird.

m) Verreist der Ehemann, ohne seine Ehefrau über den Zeitpunkt seiner Rückkehr zu unterrichten, so darf sie nach Ablauf eines Jahres eine neue Ehe eingehen, sofern der Ehemann das im Kitáb-i-Aqdas erlassene Gesetz kannte. Hatte er davon keine Kenntnis, so muß die Ehefrau warten, bis sie Nachricht von ihrem Ehemann erhält.

n) Stellt der Ehemann nach Zahlung der Morgengabe fest, daß die Ehefrau keine Jungfrau ist, so kann die Rückzahlung der Morgengabe und die Erstattung der entstandenen Kosten verlangt werden.

o) War Jungfräulichkeit Bedingung für die Heirat, so kann die Rückzahlung der Morgengabe und die Erstattung der entstandenen Kosten verlangt und die Ehe für nichtig erklärt werden. In den Augen Gottes ist es indessen äußerst verdienstvoll, diesen Umstand zu verschweigen.





#64

2. Scheidung:

a) Die Scheidung wird scharf mißbilligt.

b) Entsteht bei einem der Ehegatten gegenüber dem anderen heftige Abneigung oder Widerwille, so ist die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres zulässig. Beginn und Ende des Wartejahres bedürfen der Bestätigung mindestens zweier Zeugen. Die Scheidung selbst ist vom Gerichtsbeamten im Auftrag des Hauses der Gerechtigkeit zu beurkunden. Der eheliche Verkehr ist während der Wartezeit verboten. Wer dieses Gesetz bricht, muß bereuen und dem Haus der Gerechtigkeit 19 Mithqál(19) Gold zahlen.

c) Nach erfolgter Scheidung ist keine weitere Wartezeit erforderlich.

d) Die Ehefrau, die wegen Untreue geschieden werden soll, verliert ihren Unterhaltsanspruch während der Wartezeit.

e) Man darf mit der Frau, von der man geschieden wurde, wieder die Ehe eingehen, sofern sie nicht wieder geheiratet hat. Hat sie wieder geheiratet, so muß sie erst geschieden werden, ehe ihr früherer Ehemann sie wieder heiraten kann.

f) Kehrt die Zuneigung während der Wartezeit wieder zurück, so ist die Ehe gültig. Folgt der Versöhnung erneut Entfremdung und wird wiederum die Scheidung begehrt, muß ein neues Wartejahr in Lauf gesetzt werden.

g) Kommt es zwischen den Ehegatten während einer Reise zur Entzweiung, so ist der Ehemann verpflichtet, die Ehefrau entweder nach Hause zu schicken oder einer verläßlichen Person anzuvertrauen, die sie dorthin begleitet, und ihr die Reise sowie den Unterhalt für die Dauer eines Jahres zu zahlen.

h) Besteht eine Ehefrau auf der Scheidung, um nicht in ein anderes Land auswandern zu müssen, so wird das Wartejahr vom Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten an gerechnet, sei dies während der Reisevorbereitung oder zum Zeitpunkt der Abreise.

i) Das islamische Gesetz über die Wiederheirat der Frau, von der man geschieden wurde, ist aufgehoben.(21)



#66

3. Erbfolge¹:

¹ Die Aufteilung des Nachlasses gilt für den Fall, daß kein Testament vorhanden ist. Siehe Absatz o) und Anmerkung 25.

a) Vom Nachlaß erhalten

1) Kinder 1080 von 1510 Teilen

2. Ehemann oder Ehefrau 390 von 1510 Teilen

3) Vater 330 von 1510 Teilen

4) Mutter 270 von 2520 Teilen

5) Bruder i10 von 1510 Teilen

6) Schwester 150 von 1510 Teilen

7) Lehrer 221 90 von 1510 Teilen.

b) Den vom Báb den Kindern zugesprochenen Teil hat Bahá’u’lláh verdoppelt, während Er den Anteil der anderen Erbberechtigten im entsprechenden Verhältnis gekürzt hat.

c)

1. Sind keine Kinder vorhanden, so fällt deren Anteil dem Haus der Gerechtigkeit zu, welches diesen für Waisen und Witwen und zum Wohl der Menschheit auszugeben hat.

2. Ist der Sohn des Erblassers verstorben und hat er Kinder hinterlassen, so geht der Anteil ihres Vaters an diese. Ist die Tochter des Erblassers verstorben und hat sie Kinder hinterlassen, so wird ihr Anteil in die sieben Quoten geteilt, die im Heiligsten Buche aufgeführt sind.

d) Hinterläßt der Erblasser Nachkommen, sind jedoch die übrigen Erbberechtigten zum Teil oder allesamt nicht vorhanden, so fallen zwei Drittel der Nachlaßquoten, die auf diese entfallen würden, an die Nachkommen, ein Drittel an das Haus der Gerechtigkeit.

e) Sind von den vorgenannten Erbberechtigten keine vorhanden, so fallen zwei Drittel des Nachlasses den Neffen und Nichten des Erblassers zu. Sind solche nicht vorhanden, so fällt der gleiche Anteil an die Tanten und Onkel, fehlen auch diese, an deren Söhne und Töchter. Das verbleibende Drittel fällt in jedem Falle dem Haus der Gerechtigkeit zu.

f) Hinterläßt jemand keine der vorerwähnten Erben, so fällt der gesamte Nachlaß dem Haus der Gerechtigkeit zu.

g) Das Wohnhaus und die persönliche Kleidung des verstorbenen Vaters fallen an die männlichen, nicht aber an die weiblichen Nachkommen.(23) Sind mehrere Wohnhäuser vorhanden, so fällt das Hauptwohnhaus an die männlichen Nachkommen. Die übrigen Wohnhäuser sind mit dem anderen Nachlaß des Erblassers unter die Erben aufzuteilen. Sind keine männlichen Nachkommen vorhanden, so fallen zwei Drittel des Hauptwohnhauses und der persönlichen Kleidung des verstorbenen Vaters an die weiblichen Nachkommen, ein Drittel hiervon an das Haus der Gerechtigkeit. Ist die Mutter verstorben, so sind ihre getragenen Kleider unter ihren Töchtern gleichmäßig aufzuteilen. Ihre ungetragenen Kleider, ihr Schmuck und sonstiges Eigentum sind unter den Erben zu verteilen; das gleiche gilt für ihre getragene Kleidung, sofern sie keine Tochter hinterläßt.

h) Sind die Kinder des Erblassers minderjährig, so ist ihr Anteil einer zuverlässigen Person oder einer Gesellschaft zum Zweck der Anlage anzuvertrauen, bis die Kinder das Reifealter erreicht haben. Ein Anteil der auflaufenden Zinsen fällt dem Treuhänder zu.

i) Der Nachlaß sollte nicht verteilt werden, ehe nicht die Huqúqu’lláh(24), alle vom Erblasser eingegangenen Verbindlichkeiten und alle Kosten für eine angemessene Bestattung gezahlt sind.

j) Stammt der Bruder des Erblassers vom selben Vater ab, so erbt er den vollen Anteil. Stammt er von einem anderen Vater, so erbt er nur zwei Drittel des Anteils, das restliche Drittel fällt an das Haus der Gerechtigkeit. Das gleiche gilt für die Schwester des Verstorbenen.

k) Sind Brüder oder Schwestern vorhanden, die von den gleichen Eltern abstammen, so sind Brüder oder Schwestern, die nur von der Mutter abstammen, nicht erbberechtigt.

l) Ein Lehrer, der nicht Bahá’í ist, ist nicht erbberechtigt. Sind mehrere Lehrer vorhanden, so ist der auf den Lehrer entfallende Anteil unter diesen gleichmäßig zu verteilen.

m)Wer nicht Bahá’í ist, ist auch nicht erbberechtigt.(25)

n) Außer der getragenen Kleidung, Schmuckstücken und sonstigen Geschenken, die die Ehefrau nachweislich von ihrem Ehemann erhalten hat, gilt alles, was der Ehemann seiner Ehefrau angeschafft hat, als sein Eigentum, das unter seinen Erben zu verteilen ist.

o) Jedermann steht es frei, über sein Vermögen testamentarisch zu verfügen, sofern er Vorsorge für die Zahlung der Huqúqu’lláh und der Begleichung seiner Schulden trifft.







#70

D. Verschiedene Gesetze, Gebote und Ermahnungen

1) Verschiedene Gesetze und Gebote :

a) Wallfahrt(26)

b) Huqúqu’lláh(24)

c) Stiftungen

d) der Mashriqu’l-Adhkár(27)

e) Dauer der Bahá’í-Offenbarung(28)

f) Bahá’í-Feiertage(29)

g) das Neunzehntagefest

h) das Bahá’í-Jahr

i) die Schalttage

j ) das Reifealter

k) die Totenbestattung(30)

1) sich im Handel oder einem Beruf zu betätigen, wurde zur Pflicht gemacht und auf den Rang des Gottesdienstes erhoben(31)

m)Gehorsam gegenüber der Regierung

n) Kindererziehung

o) Abfassung eines Testaments

p) die Abgabe(33)

q) Sprechen des Größten Namens 95mal täglich(33)

r) die Jagd(34)

s) die Behandlung weiblicher Hausbediensteter(35)

t) Fundsachen(36)

u) Verfügung über entdeckte Schätze

v) Verfügung über treuhänderisch verwaltete Gegenstände(37)

w) Tötung ohne Vorsatz(38)

x) Definition des gerechten Zeugen(39)

y) Verbote :

I. Auslegung der Heiligen Schrift

II. Sklavenhandel

III. Asketentum

IV. Mönchstum

V. Bettelei(40)

VI. Geistlichkeit

VII. Gebrauch von Kanzeln

VIII. Handkuß

IX. Beichte(41)

X. Vielweiberei(17)

XI. berauschende Getränke

XII. Opium

XIII. Glücksspiel

XIV. Brandstiftung(42)

XV. Unzucht(42)

XVI. Tötung mit Vorsatz(42)

XVII. Diebstahl(42)

XVIII. Homosexualität(43)

XVIX. gemeinsam gesprochenes Gebet, ausgenommen das Totengebet(2)

XX. Tierquälerei

XXI. Müßiggang und Faulheit

XXII. üble Nachrede

XXIII. Verleumdung

XXIV. das Tragen von Waffen, sofern nicht unbedingt notwendig

XXV. die Benutzung öffentlicher Becken in persischen Bädern(44)

XXVI, das Betreten eines Hauses ohne Einverständnis des Eigentümers

XXVII. Körperverletzung

XXVIII. Streit und Kampf

XXIX. das Murmeln heiliger Verse auf der Straße

XXX. die Hand ins Essen einzutauchen(45)

XXXI. Rasur des Kopfes

XXXII. Haartracht des Mannes bis über das Ohrläppchen





#73

2. Aufhebung besonderer Gesetze und Gebote früherer Offenbarungen, die folgendes bestimmten:

a) die Vernichtung von Büchern

b) das Verbot, Seide zu tragen

c) das Verbot des Verwendens goldener und silberner Gebrauchsgegenstände

d) Reisebeschränkungen

e) dem Religionsstifter kostbare Geschenke zu machen

f) das Verbot, dem Religionsstifter Fragen zu stellen

g) das Verbot, die Ehefrau nach einer Scheidung wieder zu heiraten(21)

h) die Bestrafung eines jeden, der seinen Nächsten betrübt

i) das Verbot der Musik

j) Beschränkungen hinsichtlich der Kleidung und des Bartes

k) die Unreinheit verschiedener Gegenstände und Völker(46)

1) die Unreinheit des Samens

m)die Unreinheit gewisser Gegenstände zum Zwecke der Niederwerfung

#74

3. Verschiedene Ermahnungen

a) mit den Anhängern aller Religionen in Freundschaft zu verkehren

b) seine Eltern zu ehren

c) anderen nichts zu wünschen, was man für sich selbst nicht wünscht

d) den Glauben nach dem Hinscheiden seines Stifters zu lehren und zu verbreiten

e) jene zu unterstützen, die sich erheben, um den Glauben zu fördern

f) nicht von der Heiligen Schrift abzuweichen oder sich von denen irreleiten zu lassen, die solches tun

g) bei Meinungsverschiedenheiten die Heilige Schrift heranzuziehen

h) sich in das Studium der Lehren zu vertiefen

i) nicht eitlem Wahn und leerem Trug zu folgen

j) des Morgens und des Abends die heiligen Verse zu rezitieren

k) die heiligen Verse melodisch vorzutragen

l) seine Kinder zu lehren, die heiligen Verse im Mashriqu’l-Adhkár zu singen

m)solche Künste und Wissenschaften zu studieren, die der Menschheit Nutzen bringen

n) miteinander zu beraten

o) nicht darin nachzulassen, Gottes Weisungen zu befolgen

p) vor Gott seine Sünden zu bereuen

q) sich durch gute Taten auszuzeichnen

I. wahrhaftig zu sein

II. vertrauenswürdig zu sein

III. treu zu sein

IV. rechtschaffen und gottesfürchtig zu sein

V. gerecht und redlich zu sein

VI. taktvoll und weise zu sein

VII. höflich zu sein

VIII. gastfreundlich zu sein

IX. standhaft zu sein

X. losgelöst zu sein

XI. dem Willen Gottes völlig ergeben zu sein

XII. kein Unheil zu stiften

XIII. nicht zu heucheln

XIV. nicht stolz zu sein

XV. nicht fanatisch zu sein

XVI. sich selbst nicht seinem Nächsten vorzuziehen

XVII. nicht mit seinem Nächsten zu streiten

XVIII, nicht seinen Leidenschaften nachzugeben

XIX. im Unglück nicht zu klagen

XX. mit denen, die Amtsgewalt haben, nicht zu streiten

XXI. nicht die Beherrschung zu verlieren

XXII. seinen Nächsten nicht zu erzürnen

r) eng vereinigt zu sein

s) im Krankheitsfall fähige Ärzte um Rat zu fragen

t) auf Einladungen einzugehen

u) der Familie des Glaubensstifters Zuneigung zu schenken(47)

v) zur Förderung des Glaubens Sprachen zu erlernen

w) zur Verherrlichung des Glaubens die Entwicklung von Städten und Ländern zu fördern

x) Stätten, die einen Bezug zum Stifter des Glaubens haben, wiederherzustellen und zu bewahren

y) der Inbegriff der Reinheit zu sein:

I. sich die Füße zu waschen

II. sich zu parfümieren

III. in reinem Wasser zu baden

IV. sich die Nägel zu schneiden

V. schmutzige Sachen in reinem Wasser zu waschen

VI. in der Kleidung makellos zu sein

VII. Einrichtungsgegenstände zu erneuern(48)







#77

V. Besondere Mahnungen und Warnungen sowie Tadel, gerichtet an:

1. das gesamte Menschengeschlecht

2. gekrönte Häupter der Welt(49)

3. die Schar der Geistlichen(50)

4. die Herrscher Amerikas und die Präsidenten seiner Republiken(51)

5. Wilhelm I., König von Preußen(52)

6. Franz Joseph, Kaiser von Österreichs(53)

7. das Volk des Bayán

8. die Abgeordneten der Parlamente in aller Welt





#78

VI. Verschiedene Themen

1. das transzendente Wesen der Bahá’í-Offenbarung

2. die erhabene Stufe des Glaubensstifters

3. die überragende Bedeutung des Kitáb-i-Aqdas, des »Heiligsten Buches«

4. die Lehre von der »Größten Unfehlbarkeit«(54)

5. die beiden Zwillingspflichten und ihre Untrennbarkeit(55): die Manifestation Gottes anzuerkennen und Seine Gesetze zu befolgen

6. der Endzweck aller Gelehrsamkeit ist die Anerkennung Dessen, Der das Ziel alles Wissens ist(56)

7. gesegnet ist, wer die grundlegende Wahrheit erkannt hat: »Er soll nicht befragt werden über Sein Tun«(57)

8. die umwälzende Auswirkung der »Größten Ordnung«(58)

9. die Auswahl einer einzigen Sprache und einer gemeinsamen Schrift für alle Erdenbewohner als eines der beiden Zeichen der Reife des Menschengeschlechtes(59)

10. Prophezeiungen des Báb hinsichtlich »Dessen, Den Gott offenbaren wird«

11. Voraussage, die sich auf den Widerstand gegen den Glauben bezieht

12. Lobpreis des Königs, der sich zum Glauben bekennt und sich erhebt, ihm zu dienen(60)

13. die Unbeständigkeit der menschlichen Verhältnisse(61)

14. die Bedeutung wahrer Freiheit(62)

15. aller Taten Wert hängt von Gottes Annahme ab

16. die Bedeutung der Liebe zu Gott als Motiv für den Gehorsam gegenüber Seinem Gesetz(63)

17. die Wichtigkeit, von materiellen Mitteln Gebrauch zu machen

18. Lobpreis der Gelehrten unter dem Volke Bahás(64)

19. Versicherung, daß Mírzá Yahyá Vergebung erlangt, sollte er bereuen(65)

20. Anrede Tihráns(66)

21. Anrede Konstantinopels und seines Volkes(67)

22. Anrede der »Ufer des Rheins«(68)

23. Verurteilung derer, die zu Unrecht Anspruch auf esoterisches Wissen erheben

24. Verurteilung derer, die der Stolz auf ihre Gelehrsamkeit von Gott fernhält

25. Prophezeiungen, Khurásán(69) betreffend

26. Prophezeiungen, Kirmán(70) betreffend

27. Anspielung auf Shaykh Ahmad-i-Ahsá’í(71)

28. Anspielung auf den Weizensieber(72)

29. Verurteilung des Hájí Muhammad-Karím Khán(73)

30. Verurteilung des Shaykh Muhammad-Hasan(74)

31. Anspielung auf Napoleon III.(75)

32. Anspielung auf Siyyid-i-Muhammad-i-Isfahání(76)

33. Versicherung der Hilfe für alle, die sich erheben, dem Glauben zu dienen(77)



















#81

Anmerkungen und Verweise

Am Ende jeder Anmerkung ist in Klammern die Seitenzahl der Inhaltsübersicht und systematischen Darstellung angegeben, auf die Bezug genommen wird.



#82





#83

ANMERKUNGEN UND VERWEISE

+1

Im Kitáb-i-Aqdas verfügt Bahá’u’lláh das Universale Haus der Gerechtigkeit wie auch das örtliche Haus der Gerechtigkeit. In vielen Seiner Gesetze bezieht Er sich einfach auf das »Haus der Gerechtigkeit« und überläßt es späterer Entscheidung, auf welche Stufe oder Stufen der gesamten Institution das jeweilige Gesetz Anwendung finden soll. (S.55)

+2

Das Gemeinschaftsgebet im Sinne eines förmlichen Gebetes, das nach einem vorgeschriebenen Ritus verrichtet wird, ist im Bahá’í-Glauben verboten, ausgenommen das Totengebet (vgl. Anm.ll). So sind die drei täglichen Pflichtgebete allein zu sprechen, nicht in Gemeinschaft. Für die Rezitation der vielen anderen Bahá’í-Gebete gibt es keine Vorschriften. Den Freunden steht es frei, sie zu benutzen wie es ihnen gefällt, in Versammlungen oder, privat. »Jedoch sollten die Freunde«, wie der Hüter erklärt, »wiewohl es ihnen frei steht, ihren eigenen Neigungen zu folgen, ... sich sehr davor hüten, an einer von ihnen gewählten Form zu streng festzuhalten und diese solchermaßen zu einer festen Einrichtung zu entwickeln. Dies ist ein Punkt, dessen die Freunde stets eingedenk sein sollten, damit sie nicht von dem klaren Pfad abweichen, der in den Lehren vorgezeichnet ist.« (S. 55, 58, 71)

+3

Qiblih: die Gebetsrichtung, d.h. Bahjí, Akká. (S.56)

+4

Waschungen: Das Waschen der Hände und des Gesichts in Vorbereitung auf das Gebet. (S. 56, 57)

+5

Der besonders offenbarte Vers, der zwischen dem Mittag und dem Mittag des folgenden Tages 95mal zu sprechen ist, lautet: »Verherrlicht sei Gott, der Herr des Glanzes und der Schönheit.« (S. 56, 60)

+6

Diese drei Pflichtgebete wurden in Bahá’u’lláh, Gebete und Meditationen Nr. 181, 181, 183 veröffentlicht. (S. 56)

+7

Abdu’l-Bahá hat erklärt, daß es erlaubt ist, das morgendliche Pflichtgebet bereits bei Eintritt der Dämmerung zu beginnen. (S. 57)

+8

Der besonders offenbarte Vers, der bei besonderen Umständen anstelle der Waschungen fünfmal zu sprechen ist, lautet: »Im Namen Gottes, des Reinsten, des Reinsten.« (S. 57)

+9

»Gefahr« bedeutet hier einen Zustand der Unsicherheit, bei dem die Verrichtung des Pflichtgebetes unmöglich ist. Auf die Frage, ob diese Vorschrift bedeute, daß das Pflichtgebet während der Reise völlig entfalle, antwortete Bahá’u’lláh, daß sich dies nur auf die Unsicherheit beziehe und daß man das Gebet sprechen solle, wenn man einen sicheren Platz hierfür finde. (S. 58)

+10

Für jedes versäumte Pflichtgebet kniee der Gläubige nieder, beuge die Stirn zur Erde und spreche: »Verherrlicht sei Gott, der Herr der Macht und Majestät, der Gnade und der Großmut!« oder einfach: »Verherrlicht sei Gott!« Nach der erforderlichen Anzahl von Niederwerfungen setze er sich mit gekreuzten Beinen nieder und sage achtzehnmal »Verherrlicht sei Gott, der Herr der Reiche auf Erden und im Himmel.« (S. 58)

+11

Das Totengebet wurde in Bahá’u’lláh, Gebete und Meditationen Nr. 167 veröffentlicht. Es ist das einzige Bahá’í-Pflichtgebet, das in der Gemeinschaft gesprochen wird. Es ist von einem Gläubigen zu sprechen, während alle Anwesenden stehen. Bei diesem Gebet ist es nicht erforderlich, sich der Qiblih zuzuwenden. (S. 58)

+12

Das ursprüngliche Pflichtgebet, auf das hier Bezug genommen wird, war außerhalb des Kitáb-i-Aqdas offenbart worden. Die drei Pflichtgebete, die es ersetzen, sind die, welche jetzt im Gebrauch sind. Kurz nach dem Hinscheiden Bahá’u’lláhs wurde der Text des aufgehobenen Gebetes von den Bündnisbrechern gestohlen. (S. 59)

+13

Im Islam war ein besonderes Gebet vorgeschrieben, das bei angsterregenden Naturkatastrophen, wie etwa Erdbeben, gesprochen werden sollte. Dieses wurde aufgehoben. Statt dessen kann der Bahá’í sagen: »Die Herrschaft ist Gottes, des Herrn des Sichtbaren und des Unsichtbaren, des Herrn der Schöpfung.« (S. 59)

+14

Bahá’u’lláh erklärt, daß Haare, Zobelfell, Knochen und dergleichen das Gebet nicht ungültig machen, und führt aus, daß dieser Glaube von den ‘Ulamá (den islamischen Religionsgelehrten) entwickelt wurde und keine Lehre des Qur’án ist. (S. 59)

+15

Da der Báb den Zeitpunkt der Schalttage im Kalender nicht besonders festgelegt hatte, wußten die Bábí nicht, wie sie mit ihnen verfahren sollten. Der Kitáb-i-Aqdas löst dieses Problem. Wegen weiterer Einzelheiten vergleiche den Abschnitt über den Bahá’í-Kalender, der in jedem Band von The Bahá’í World enthalten ist. (S. 59)

+16

In einem Seiner Sendbriefe erklärt Abdu’l-Bahá, daß Fasten in der Enthaltung von Essen und Trinken bestehe. Danach erklärt er kategorisch, daß Rauchen eine Form des »Trinkens« sei. (Im Arabischen wird das Verbum »trinken« auch für »rauchen« gebraucht.) (S. 59)

+17

Der Text des Kitáb-i-Aqdas stützt die Einehe. Da er jedoch auch die Bigamie zu erlauben scheint, wurde der Hüter um eine Klarstellung gebeten. Als Antwort schrieb sein Sekretär in seinem Auftrag: »Was die Bahá’í-Ehe anbelangt: Im Lichte eines Sendbriefs des Meisters, in welchem Er die Bestimmung des Aqdas zur Vielweiberei auslegt, wird offenkundig, daß allein die Einehe erlaubt ist, da - wie Abdu’l-Bahá erklärt -, die Bigamie Gerechtigkeit zur Bedingung hat. Da Gerechtigkeit nicht möglich ist, folgt daraus, daß die Bigamie nicht erlaubt und nur die Einehe gestattet ist.« (S. 61, 71)

+18

Der besonders offenbarte Vers lautet: »Wahrlich, wir wollen uns alle an Gottes Willen halten.« (S. 61)

+19

Ein Mithqál ist eine Gewichtseinheit, die vom Báb festgelegt wurde und dem Gewicht von etwas mehr als 3 1/2 Gramm entspricht. (S. 62, 65)

+20

Vergleiche Abschnitt IV C 2b auf S.64 zur Festlegung der Wartezeit. ( S. 63)

+21

Dies bezieht sich auf ein Gesetz des Islam, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ein Mann die von ihm geschiedene Ehefrau nicht wieder heiraten konnte, ehe sie nicht einen anderen Mann geheiratet hatte und von diesem wieder geschieden worden war. Diese Vorschrift wurde durch den Aqdas aufgehoben. (S. 66, 73)

+22

Auf die Frage eines Gläubigen, ob der Begriff »Lehrer« im Zusammenhang mit dem Erbrecht einen bestimmten einzelnen Lehrer oder »die Lehrer« bedeute oder ob der Begriff allgemein auf das Lehr- und Bildungswesen angewandt werden könne, erklärte der Hüter, daß die Gesetzesanwendung insoweit vom Universalen Haus der Gerechtigkeit bestimmt werden wird. (S. 66)

+23

Abdu’l-Bahá hat erklärt, daß das Wohnhaus und die persönliche Kleidung des verstorbenen Vaters an den ältesten Sohn fallen. Hat dieser seinen Vater nicht überlebt, so fallen sie an den zweiten Sohn etc. (S. 68)

+24

Huqúqu’lláh (das Recht Gottes). Hat jemand Vermögen, das einem Mindestwert von 19 Mithqál Gold entspricht, so ist es seine geistige Pflicht, einmal 19 % des Gesamtbetrages als Huqúqu’lláh zu zahlen. Bestimmte Vermögenskategorien wie das Wohnhaus sind hiervon ausgenommen. Wenn danach sein Einkommen nach Abzug aller Unkosten den Wert seines Vermögens um einen Mindestbetrag von 19 Mithqál Gold erhöht, so hat er 19 % dieser Vermögenszunahme zu zahlen und so weiter bei jedem weiteren Vermögenszuwachs. (S. 69, 70)

+25

Der Sekretär des Hüters schrieb in dessen Auftrag an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í in Indien: »Obwohl Bahá’u’lláh in den Fragen und Antworten ausdrücklich erklärt, daß Nicht-Bahá’í gegenüber ihren Bahá’í-Eltern oder -Verwandten nicht erbberechtigt sind, gilt diese Beschränkung nur für den Fall, daß ein Bahá’í stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, so daß sein Nachlaß gemäß den Bestimmungen des Aqdas verteilt werden muß. Im übrigen steht es einem Bahá’í frei, seinen Nachlaß jedermann ohne Rücksicht auf dessen Religionszugehörigkeit zu vermachen, vorausgesetzt jedoch, daß er ein Testament hinterläßt, in welchem er seinen Willen verfügt. Wie Sie sehen, ist es für einen Bahá’í stets möglich, für seine Nicht-Bahá’í-Ehefrau, Kinder oder Verwandte testamentarisch zu sorgen, und es ist nur recht und billig, so zu verfahren.« (S. 70)

+26

Im Kitáb-i-Aqdas hat Bahá’u’lláh ausdrücklich die Wallfahrt zum Größten Haus in Baghdád und zum Haus des Báb in Shiráz vorgeschrieben. Einzelheiten über diese Wallfahrten sind in anderen Sendbriefen niedergelegt. In einem Sendbrief an einen Gläubigen schreibt Abdu’l-Bahá über den Besuch heiliger Stätten: »Du hast wegen des Besuchs heiliger Stätten und der besonderen Verehrung dieser strahlenden Orte gefragt. Heilige Stätten sind sicherlich Mittelpunkte des göttlichen Gnadenstroms, denn wenn man die erleuchteten Orte betritt, die den Märtyrern und heiligen Seelen verbunden sind, und ihnen körperlich wie geistig Verehrung erweist, wird des Menschen Herz von tiefer Empfindsamkeit bewegt. Niemand ist indes verpflichtet, derartige Stätten aufzusuchen, ausgenommen die drei folgenden: den Heiligsten Schrein, das gesegnete Haus in Baghdád und das ehrwürdige Haus des Báb in Shíráz. Diese Stätten zu besuchen, ist dem zur Pflicht gemacht, der es sich leisten kann und dazu in der Lage ist, soweit sonst keine Hinderungsgründe bestehen. Die Einzelheiten sind in den Sendbriefen niedergelegt. Diese drei heiligen Stätten sind der Pilgerreise geweiht. Was die anderen Ruhestätten der Märtyrer und Heiligen anbelangt, so ist es vor Gott wohlgefällig und annehmbar, wenn jemand wünscht, sich Ihm durch den Besuch solcher Stätten zu nähern. Dies ist jedoch keine Pflicht.« (S. 70)

+27

Der Mashriqu’l-Adhkár (Dämmerort des Lobpreises Gottes) besteht aus einem zentralen Haus der Andacht und einer Anzahl von Nebengebäuden im Umkreis. Diese sollen nach den Worten Shoghi Effendis »den Leidenden Hilfe, den Armen Unterstützung, den Wanderern Schutz, den Verwaisten Trost und den Unwissenden Bildung bieten«. Innerhalb des Zentralgebäudes werden nur Worte aus den Heiligen Schriften der Offenbarungsreligionen gelesen oder gesungen, ebenso Hymnen, die auf diesen Worten beruhen. »Selig«, schreibt Bahá’u’lláh im Kitáb-i-Aqdas, »wer seine Schritte früh zur Dämmerstunde zum Mashriqu’l-Adhkár lenkt, mit Ihm Zwiesprache hält, Seiner gedenkt und Seine Vergebung erfleht. Darin eingetreten, sitze er schweigend und lausche den Versen Gottes, des unbedingten Herrschen, des Allmächtigen, des Allgepriesenen.« (S. 70)

+28

Was die Dauer der Bahá’í-Offenbarung betrifft, vergleiche das Zitat Nr.6 Seite 28 (S. 70)

+29

Im Kitáb-i-Aqdas setzte Bahá’u’lláh als Feiertage Ridván (den ersten, neunten und zwölften Tag, an denen nicht gearbeitet werden darf), die Erklärung des Báb, den Geburtstag des Báb, den Geburtstag Bahá’u’lláhs und Naw-Rúz fest. Zur Zeit Bahá’u’lláhs war auch der Märtyrertod des Báb Feiertag. Abdu’l-Bahá fügte diesen heiligen Tagen ergänzend den Tag des Hinscheidens Bahá’u’lláhs hinzu, so daß es insgesamt neun Tage wurden. Zusätzlich zu diesen neun Tagen sind der Tag des Bündnisses und der Tag des Hinscheidens Abdu’l-Bahás Gedenktage. An diesen beiden Tagen ist jedoch keine Arbeitsruhe vorgeschrieben. Vergleiche auch den Abschnitt über den Bahá’í-Kalender, der in jedem Band der Bahá’í World zu finden ist. (S. 70)

+30

Kurz zusammengefaßt, verbietet das Gesetz über die Totenbestattung, den Leichnam weiter als eine Wegstrecke von einer Stunde vom Sterbeort zu befördern. Der Leichnam soll in ein Tuch aus Seide oder Baumwolle gehüllt werden; an seinen Finger soll ein Ring mit folgender Aufschrift gesteckt werden: »Von Gott kam ich und zu Ihm kehre ich zurück, losgelöst von allem außer Ihm, mich klammernd an Seinen Namen, der Barmherzige, der Mitleidvolle.« Der Sarg soll aus Kristall, Stein oder hartem Edelholz bestehen. Ein besonderes Totengebet ist vorgeschrieben; es ist vor der Beisetzung zu sprechen (vgl. Anm.11). Abdu’l-Bahá und der Hüter haben erklärt, daß dieses Gesetz die Verbrennung der Toten verbietet. Das rituelle Gebet und der Ring sind für die bestimmt, die das Reifealter erreicht haben. (S. 71)

+31

Ist jemand außerstande, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, so ist es Sache des Hauses der Gerechtigkeit und der Wohlhabenden, für ihn zu sorgen. (S. 71)

+32

Was die Abgabe anbelangt, so hat Bahá’u’lláh bestimmt, daß man dem folgen soll, was der Qur’án vorschreibt. Allgemein begründet das Gesetz die Pflicht, einen Teil des Vermögens für die Armenhilfe, für verschiedene andere wohltätige Zwecke und zur Unterstützung des Glaubens zu zahlen. Die Einzelheiten der Gesetzesanwendung sind der künftigen Entscheidung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vorbehalten. Der Hüter hat erklärt, die Gläubigen sollten einstweilen regelmäßig und entsprechend ihren Mitteln für den Bahá’í-Fonds spenden. (S. 71)

+33

Der Gläubige verrichte seine Waschungen (vgl. Anm. 4), setze sich nieder und sage fünfundneunzigmal »Alláh’u’Abhá«. (S. 71)

+34

Bahá’u’lláh warnt vor übertriebener Jagd und gibt Gesetze, die den Verzehr von Wild verbieten, wenn es tot in einer Falle oder einem Netz gefunden wurde. (S. 71)

+35

Bahá’u’lláh erlaubt einem Mann, eine weibliche Hausangestellte zu beschäftigen. Dies war nach shi’itischem Recht nur gestattet, wenn der Arbeitgeber sie heiratete. (S. 71)

+36

Dies bezieht sich auf die vorgeschriebene Verfahrensweise, um den Eigentümer von Fundsachen zu finden. (S. 71)

+37

Dies bezieht sich auf den Eigentumsübergang bei Treuhandsgut, um den Eigentümer vor Verlust zu schützen. (S. 71)

+38

Dies behandelt die Frage des Schadensersatzes, wenn jemand einen anderen ohne Vorsatz tötet. (S. 71)

+39

Wenn etwas durch das Zeugnis zweier gerechter Zeugen bewiesen werden soll, ist das Kriterium für die Begriffsbestimmung des gerechten Zeugen sein Ruf, ungeachtet dessen, ob er Bahá’í ist oder nicht. (S. 71)

+40

Bahá’u’lláh verbietet sowohl das Betteln als auch, den Bettlern etwas zu geben. Er mahnt indessen die Wohlhabenden und das Haus der Gerechtigkeit, den Bedürftigen zu helfen. Bezüglich des Hauses der Gerechtigkeit sagt Er: »Wahrlich, Wir haben es zu einer Zuflucht für die Armen und Bedürftigen gemacht.« (Vgl. Anm. 31). (S. 72)

+41

Bahá’u’lláh verbietet, einem Menschen gegenüber seine Sünden zu beichten und von diesem Sündenvergebung zu erbitten. Dem Sünder wird auferlegt, vor Gott zu bereuen, wenn er allein ist, denn Er ist es, der vergibt. In diesem Zusammenhang schrieb der Sekretär des Hüters in dessen Auftrag an einen Gläubigen: »Es ist uns verboten, unsere Sünden und Mängel einer Person zu beichten, wie dies die Katholiken vor ihren Priestern tun, oder dies in der Öffentlichkeit zu tun, wie es bei einigen Sekten der Brauch ist. Wenn wir uns jedoch gedrängt fühlen, einzugestehen, daß wir etwas falsch gemacht oder einen Charakterfehler haben, und einen anderen um Vergebung und Verzeihung bitten möchten, so steht uns dies frei.« (S. 72)

+42

Strafen für Brandstiftung, Unzucht, vorsätzliche Tötung und Diebstahl sind im Aqdas im einzelnen angegeben. Sie sind indessen für einen zukünftigen Zustand der Gesellschaft vorgesehen und werden dann vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ergänzt und eingeführt werden. (S. 71)

+43

An einen Gläubigen schrieb der Sekretär des Hüters in dessen Auftrag: »Wie hingebungsvoll und zart die Liebe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts auch sei, sie ist unrecht, wenn sie sich in geschlechtlichen Handlungen äußert. Bahá’u’lláh hat Unmoral jeglicher Art verboten, und homosexuelle Beziehungen sieht Er als solche an, abgesehen davon, daß sie naturwidrig sind.« (S. 72)

+44

In persischen öffentlichen Bädern war es früher Brauch, daß sich jedermann im selben Wasser wusch. (S. 72)

+45

Das Verbot, die Hand in die Speise zu tauchen, bezieht sich auf die Art zu essen. (S. 73)

+46

Vergleiche Gott geht vorüber, S,175. (S. 74)

+47

Im Kitáb-i-Aqdas schreibt Bahá’u’lláh, daß der ausdrückliche Befehl, Seiner Familie Zuneigung zu schenken, dieser nicht einen Anteil am Vermögen der Leute zubilligt. (S. 76)

+48

Bahá’u’lláh erklärt, daß das Gesetz, welches die Erneuerung der Möbel, die man im Hause hat, nach neunzehn Jahren vorschreibt, nur dann gilt, wenn man hierzu imstande ist. Abdu’l-Bahá hat ausgeführt, der Zweck des Gesetzes sei der, daß man jene Einrichtungsgegenstände ersetzen sollte, die alt sind, ihren Glanz verlieren und abstoßend wirken. Das Gesetz gilt nicht für Sachen mit Seltenheitswert, Kostbarkeiten, Antiquitäten oder Schmuck. (S. 77)

49. Vergleiche S. 33 Nr. 13. (S. 77)

50. Vergleiche S. 40 Nr. 14, und S. 45 Nr. 19. (S. 77)

51. Vergleiche S. 37 Nr. 13. (S. 77)

52. Vergleiche S. 36 Nr. 13. (S. 78)

53. Vergleiche S. 36 Nr. 13. (S. 78)

54. Vergleiche Beantwortete Fragen, Kap. 45 und GGV, p.244 (S. 78)

55. Vergleiche S. 15 Nr. I. (S. 78)

56. Vergleiche S. 40 Nr. 14. (S. 78)

57. Vergleiche S. 44 Nr, 18. (S. 78)

58. Vergleiche S. 46 Nr. 21. (S. 78)

59. Vergleiche GGV p.241. Das andere Zeichen der Reife ist zitiert in Der verheißene Tag ist gekommen p.113 (S. 78)

60. Vergleiche S. 35 Nr. 13. (S. 79)

61. Vergleiche S. 30 Nr. 6. (S. 79)

61. Vergleiche S. 43 Nr. 16. (S. 79)

63. Vergleiche S. 26 Nr. I. (S. 79)

64. Vergleiche S. 46 Nr. 20. (S. 79)

65. Vergleiche Gott geht vorüber, p.245 (S. 79)

66. Vergleiche S. 39 Nr. 13. (S. 79)

67. Vergleiche S. 38 Nr. 13. (S. 79)

68. Vergleiche S. 38 Nr. 13. (S. 79)

69. Vergleiche Gott geht vorüber, p.245 (S. 79)

70. Vergleiche Gott geht vorüber, p.245 (S. 80)

71. Vergleiche Nabíls Bericht aus den frühen Tagen der Bahá’í-Offenbarung, Bd.I p.35f und Bd.II p.136 (S. 80)

71. Mullá Muhammad Ja’far-i-Isfahání. Vgl. Nabíls Bericht, p.133 (S. 80)

73. Vergleiche Kitáb-i-Iqán, p.114-119, Aufl.1969 (S. 80)

74. Shaykh Muhammad-Hasan-i-Najafí, einer der führenden Shi’ah-Geistlichen, der den Báb verwarf.(S. 80)

75. Vergleiche S. 37 Nr. 13. (S. 80)

76. Vergleiche Gott geht vorüber, S. 186-192. (S. 80)

77. Vergleiche S. 32 Nr. 10. (S. 80)



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fin

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