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BAHÁ’Í-RELIGION

Die Bahá’í-Religion ist die jüngste Weltreligion. Gestiftet in Persien um die Mitte des 19. Jhdts.,
verkündet sie die Einheit Gottes, die Einheit der Menschheit und eine fortschreitende Gottesoffenba-
rung, die die Kernbotschaften aller anderen Weltreligionen mit einschließt. Bahá’í-Gemeinden befinden
sich in allen Erdteilen und zählen insgesamt fast sechs Millionen Mitglieder.

Glaube. Die Bahá’í-Religion bekennt die Existenz des unsichtbaren Gottes, des Einen und Einzigen,
des Ewigen und Unvergleichlichen. Sie ist eine entschiedene monotheistische Religion und betont die
Einheit Gottes. Gott ist der Schöpfer und Erhalter alles Seienden und offenbart seine Zeichen in der
Natur. Gott besitzt die Allmacht, die Allwissenheit und die Allbarmherzigkeit. Er übt in höchstem Maße
Gnade und Gerechtigkeit aus und begegnet seiner Schöpfung mit Liebe.

Für die Bahá’í-Religion ist Gott auch der "Verborgene"; das Wesen des Allmächtigen ist erhaben
und für Menschen unfaßbar. Bahá’u’lláh, der Stifter der Bahá’í-Religion (--> Geschichte.), lehrte, daß
Gott für den Menschen unerkennbar sei und keine Eigenschaften oder Zeichen aufweise, an denen
Menschen Gott erkennen könnten. Der Mensch, als Schöpfung Gottes, ist indes unfähig, das göttliche
Wesen zu erfassen oder von sich aus den Zugang zu Gott zu finden.
Die Verbindung zwischen Gott und den Menschen wird im Bahá’í-Glauben durch die göttliche
Offenbarung hergestellt.. Sie erfolgt durch göttliche Sendboten oder, in der Terminologie der Bahá’ís,
die "Manifestationen" Gottes. Diese Sendboten sind in der Bahá’í-Lehre mehr als nur Menschen; sie
gehören zum "Reich der Offenbarung" und sind, obwohl nicht mit Gott identisch, vollkommene Spiegel
der Eigenschaften Gottes ("Sonnen der Wahrheit"). Sie besitzen unfehlbare Autorität, und ohne sie wüß-
te der Mensch nichts von Gott. Gleichzeitig sind sie auch Mittler zwischen den Menschen und Gott.
Die Offenbarung Gottes durch die Sendboten geschieht nach der Bahá’í-Lehre nicht einmalig.
Die Gottesoffenbarung im Bahá’í-Glauben ist fortschreitend und wiederkehrend, sie charakterisiert alle
Zeitalter der menschlichen Geschichte und alle menschlichen Kulturen. Adam, Noah, Abraham, Mose,
Krischna, Buddha, Zarathustra, Jesus Christus und Muhammad werden als Gottesoffenbarer, d.h. als
göttliche Sendboten und Manifestationen der Wahrheit in der Welt der Schöpfung anerkannt. Deren
Lehren und Gebote bilden den letzten Maßstab für die Menschen und Gesellschaften verschiedener
Zeitalter und Kulturkreise; der Bahá’í-Glaube erkennt deren Bücher und Schriften als das Wort Gottes
an.
Die Bahá’í-Lehre verkündet darüberhinaus, daß die Gottesoffenbarer die eine Religion Gottes
verkündet haben. Im Kernbereich der Religionen, die von diesen Sendboten Gottes gestiftet worden
sind, liegt eine allen gemeinsame Grundlage; es herrscht eine Einheit ihrer Verkündigungen und folglich
eine Grundeinheit aller Religionen. Die Unterschiede, die es ohne Zweifel zwischen den Religionen heu-
te gibt, sind durch Deformationen und Verkrustungen der Religionen im Laufe der Geschichte und auch
durch Anpassung an kulturelle und soziale Verhältnisse entstanden. Die Einheit der Religion Gottes
kann und muß in diesem Zeitalter trotzdem wiederhergestellt werden. Dies geschieht, nach der Bahá’í-
Lehre durch die für diese Zeit bestimmte Manifestation Gottes, Bahá’u’lláh.
Der Begriff der Einheit charakterisiert den Bahá’í-Glauben nicht nur in Hinsicht auf Gott und das
Wesen der Religion, sondern auch im besonderen Maße auf den Menschen selber. Von allen Geschöp-
fen Gottes ist der Mensch Gott am nächsten. Er hat eine vernünftige, unsterbliche Seele und ist in der
Lage, mit Hilfe seiner logischen Vernunft geistige Wahrheiten zu erkennen, d.h. er hat die Fähigkeit zu
glauben. Trotzdem kann der Mensch sündigen (es gibt keine Erbsünde, aber einen Mangel an göttlicher
Erziehung) und kann in seinem Verhalten zur niedrigen Stufe eines Tieres herabsinken. In diesem Fall
braucht er eine Umkehr, eine "geistige Wiedergeburt," eine Hinwendung zu Gott unter Einfluß des le-
bendigen Wort Gottes. So kann er die Offenbarung Gottes anerkennen und den Willen Gottes verwirkli-
chen, d.h. er kann glauben und gute Werke tun und sich für das Jenseits vorbereiten, wo Gottes Barm-
herzigkeit über seine eigene Situation entscheiden wird. Das Grundübel des Menschen ist aber seine
Neigung zur Uneinigkeit. Diese ist im Grunde die Ursache für Kriege, politische Konflikte aller Art, Vorur-
teile, für die große Kluft zwischen Arm und Reich und für die Zerstrittenheit von Mann und Frau. Die
Einheit der Menschen ist hierfür die Lösung, die eine zentrale Rolle in der Verkündigung Bahá’u’lláhs
einnimmt.
Der Bahá’í-Glaube verkündet Bahá’u’lláh als den in den Religionen verheißenen Welterneuerer;
mit seinem Kommen seien die Verheißungen erfüllt, und das Ende des alten Zeitalters und der Beginn
einer neuen Zeit eingetreten. Bahá’u’lláh sei gekommen, um das Gericht über die zerstrittene Welt zu
sprechen, die eine Religion Gottes zu erneuern und Gottes Reich auf Erden herbeizuführen, ein Reich
der Einheit der Menschen und der Religion. Bahá’u’lláhs Antwort auf die Uneinigkeit der Menschheit ist
eine geistige und politische Vereinigung aller Menschen: der "Kleinere Frieden" der politischen Vereini-
gung, die durch das fortschreitende Chaos unter den Menschen immer notwendiger und letztendlich
unvermeidlicher wird, und der "Größte Frieden" der geistigen Wiedergeburt der Menschen, d.h. die
Wandlung des einzelnen durch das Wort Gottes und die Vereinigung aller in der einen Religion Gottes.
Um dieses Ziel zu erreichen, treten die Bahá’í-Gemeinden als Vertreter Bahá’u’lláhs neuer, auf
Einheit zielender Weltordnung auf. Die auf allen Organisationsebenen angewandte demokratische Ver-
waltungsform betont eine kollektive Führung und die Gleichwertigkeit aller Mitglieder in der Beratung
wichtiger Fragen (--> Verwaltung und Finanzen.). Die Bahá’í-Religion verkündet auch Glaubensgrund-
sätze, die die Einheit der Menschheit fördern. Die Bahá’í-Religion, in den Worten von Shoghi Effendi (--
> Geschichte.), "... auferlegt ihren Anhängern vor allem die Pflicht des selbständigen Suchens nach
Wahrheit, verwirft alle Arten von Vorurteil und Aberglauben und erklärt, daß es der Zweck der Religio-
nen sei, Freundschaft und Eintracht zu fördern. Sie verkündet in wesentlichen Fragen ihre Übereinstim-
mung mit der Wissenschaft und erkennt diese als die größte Kraft für die Befriedung und den geregelten
Fortschritt der menschlichen Gesellschaft. Sie behauptet eindeutig den Grundsatz gleicher Rechte, glei-
cher Möglichkeiten und Ansprüche für Männer und Frauen, besteht auf guter Erziehung als Pflicht, be-
seitigt die Extreme von Armut und Reichtum, schafft die Einrichtung des Priesterstandes ab, verbietet
Sklaverei, Askese, Bettelei und Mönchtum, schreibt die Einehe vor, mißbilligt die Scheidung, betont die
Notwendigkeit des Gehorsams gegenüber der Regierung, erhöht jede Arbeit, die im Geiste des Dienens
getan wird, zum Rang des Gottesdienstes, drängt auf die Schaffung oder Auswahl einer Welthilfsspra-
che und gibt einen Umriß für die Einrichtungen, welche den Weltfreiden begründen und dauerhaft ma-
chen sollen."
Die Bahá’í-Religion kennt als Merkmale einer erneuerten Religion Gebote und Pflichten. Ein
Bahá’í steht vom 15. Lebensjahr an in der Pflicht, jeden Tag zu beten. Gebete zu allen Anlässen bilden
einen großen Teil der Offenbarungsschriften der Religion (siehe unten) und werden bei den Andachten
gesprochen (--> Versammlungsort und Andacht.). Das persönliche tägliche Gebet nimmt eine von drei
möglichen Formen an: ein kurzes Gebet zwischen Mittag und Sonnenuntergang gesprochen; ein mittle-
res Gebet morgens, mittags und abends gesprochen; ein langes Gebet zu beliebiger Tageszeit gespro-
chen. Die rituelle Waschung von Händen und Gesicht geht dem Gebet voraus; die eingehaltene Gebets-
richtung ist die in Richtung der Ruhestätte Bahá’u’lláhs in Bahjí bei Akka. Ein Bahá’í ist auch verpflich-
tet, zu fasten, und zwar während der 19 Tage des 19. Monats des Bahá’í-Kalenders (--> Versammlungs-
ort und Andacht.). Die Wallfahrt nach den heiligen Stätten (. in Israel , Irak und Iran) wird dem Gläubi-
gen, sofern sie es können, vorgeschrieben. Den Vorschriften seines Glaubens gemäß, gibt ein Bahá’í
Spenden, nicht nur auf Ort- und Nationalebene, sondern auch durch die Institution des Huqúq’ulláh (das
Recht Gottes) (--> Verwaltung und Finanzen.). Der Bahá’í ist auch zu sittlichem Verhalten, zum Streben
nach lobenswerten Eigenschaften und zur Meidung von Alkohol, Tabak und Rauschmitteln verpflich-
tet.Das Rauchen von Tabak wird getadelt, ist aber nicht verboten.
Die heiligen Schriften der Bahá’í bilden die gesamten Schriften Bahá’u’lláhs und des Báb. Ein
wichtiger Bestandteil des Bahá’í-Schriftums sind auch die Auslegung dieser durch den Sohn Ba-
há’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahá, und den Nachfolger ‘Abdu’l-Bahás, Shoghi Effendi. Bahá’u’lláh schrieb über
100 Werke, die Gesetzbücher, Gebete, Ermahnungen und Sendschreiben u.a. umfassen. Das Haupt-
werk ist der Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), der die Grundlage für den Aufbau einer neuen Welt-
ordnung enthält, den Rahmen für die Entwicklung der Bahá’í-Institutionen festlegt und Anweisungen
zum sittlichen Verhalten der Gläubigen gibt. Andere, besonders wichtige Werke sind der Kitáb-i-Íqán
(Buch der Gewißheit), Verborgene Worte und Die sieben Täler, alle Schriften, die sich mit Gott, dem
Glauben und der Entwicklung des gläubigen Menschen befassen. Von besonderer Bedeutung für den
Ausbau der verschiedenen Bahá’í-Institutionen ist Wille und Testament von ‘Abdu’l-Bahá.
In der Bahá’í-Religion gibt es keinen zur Lehrverkündigung berufenen, besonderen Stand. Je-
dem Gläubigen obliegt es, den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäß, das Wort Gottes weiter-
zutragen. Dementsprechend ist es die Pflicht eines Bahá’í, die Lehre Bahá’u’lláhs zu verkündigen. Dies
bedeutet aber nicht, daß die Bahá’ís eine agressive Mission betreiben oder einen exklusiven Anspruch
auf Wahrheit erheben. Bahá’u’lláh mahnt die Gläubigen, sich bei der Lehrverkündigung vor allem "von
Weisheit leiten" zu lassen und den Menschen mit Geduld, Freundlichkeit und Wohlwollen zu begegnen,
und verlangt von den Gläubigen Respekt vor der Haltung dessen, der seinen eigenen Weg zu gehen
wünscht. Die Menschen sollen deshalb auf keine Weise unter Druck gesetzt werden, sondern mit der
Botschaft Bahá’u’lláhs bekannt gemacht und, sofern sie es wünschen, in der Bahá’í-Lehre unterwiesen
werden. Insofern die Bahá’í an die fortschreitende Gottesoffenbarung glauben, sehen sie in der Wahr-
heit kein Absolutes, sondern ein Relatives, das mit jeder neuen Manifestation Gottes erneuert und er-
weitert wird. Die Bahá’ís fühlen sich verbunden mit den Anhängern aller Religionen, deren Bemühungen
sich auf ein besseres Miteinander der Menschen ohne Ansehen der Religion, der Klasse, der Rasse und
der Nation konzentrieren, um das Hauptziel: "Die Erde ist nur eine Heimat und die Menschen ihre Bür-
ger" im Bewußtsein der Menschen zu entwickeln.

Geschichte. Die Wurzeln der Bahá’í-Religion liegen im Islam. Die Geschichte der Entwicklung der Ba-
há’í-Religion hat innerhalb des schiitischen Islams ihren Ausgangspunkt, insbesonders mit der eschato-
logischen Theologie der Zwölfer-Schia (--> Schiiten, im Begriffsteil).
Im Gegensatz zu den Sunniten betrachten die Schiiten den vierten Kalif, ‘Alí, den Schwieger-
sohn Muhammads, als den ersten Imam, d.h. als den rechtmäßigen, direkten Nachfolger des Propheten
(--> Islam. Geschichte., im Begriffsteil). Nach der Lehre der Zwölfer-Schia folgten dem ersten Imam elf
weitere Imame. Der 12. Imam in dieser Reihe verschwand als er noch ein kleines Kind war und hinter-
ließ keinen Nachfolger. Die Lehre besagt, daß der 12. Imam im Verborgenen lebt, aber in der Fülle der
Zeit, wenn die Erde von Ungerechtigkeit erfüllt sei, wiederkommen wird als der Qá‘im (der, welcher sich
erheben wird) und der Mahdi (der Rechtgeleitete).
Die Erwartung einer baldigen Wiederkehr des Qá‘im starb mit den Jahren nicht aus, sondern
intensivierte sich zu verscheidenen Zeitpunkten. Im späten 18. Jhdt. deutete der fromme Asket Shaykh
Ahmad-i-Ahsá’í (1753-1826) aus dem Irak die Zeichen neu und prophezeite die baldige Wiederkehr
des Qá‘im. Obwohl abgelehnt von dem schiitischen Klerus, stand er unter dem Schutz des Shah Fath-
‘Alí, was die Bildung einer Shaykhí-Bewegung ermöglichte. Der Nachfolger von Ahmad, Siyyid Kázim-i-
Rashtí (1773-1843), unternahm einen ungewöhnlichen Schritt und schickte seine Schüler los, um den
wahren geistigen Führer zu suchen.
Einer der Schüler, Mullá Husayn-i-Bushrú’í, reiste nach Shíráz, wo er am Tor der Stadt den jun-
gen Mann Siyyid ‘Alí Muhammad traf, der ihn zu sich nach Hause einlud. Nach Gebeten und langem
Gespräch verkündete Siyyid ‘Alí Muhammad am 23. Mai 1844, daß er, ein Nachkomme des Propheten,
die Merkmale des Verheißenen, des Qá‘im, habe. Mullá Husayn wurde Siyyids erster Jünger, gefolgt
von 17 weiteren Schülern des Siyyid Kázim, die unabhängig voneinander zu Siyyid ‘Alí Muhammad ge-
funden hatten. Siyyid nahm den Namen Báb (das Tor) an und beanspruchte, das von vergangenen Pro-
pheten verheißene Sprachrohr Gottes und der Vorbote eines noch Größeren zu sein. Seinen ersten
Jünger nannte er Bábu’l-Báb (das Tor zum Tor), alle 18 zusammen wurden "Buchstaben des Lebendi-
gen" genannt.
Seine 18 Jünger schickte der Báb aus, um von seinem Kommen zu berichten. Der Bábú’l-Báb
bekam aber die Aufgabe, Sendschreiben an den Shah und auch an eine noch zu findene, durch Geist
und Würde hervorragende Persönlichkeit in Teheran zu überbringen. Diese Person wurde gefunden:
Mírzá Husayn ‘Alí Núrí, ein junger Adeliger und Sucher nach religiöser Wahrheit, der sich später Ba-
há’u’lláh nannte . Er bekannte sich sofort zum Báb.
Mullá Husayn berichtete dem Báb von seiner Erfahrung, der daraufhin nach Mekka und Medina
auf Pilgerreise ging. Zurück in Shíráz, wurde er verhaftet (1845). Besonders die schiitische Geistlichkeit
drängte auf seine Gefangennahme und die Niederwerfung seiner wachsenden Bewegung. Im Septem-
ber 1846 wurde er nach Isfáhán überwiesen, wo er in Häusern des (christlichen) Gouverneurs der Stadt
wohnen durfte. Als dieser plötzlich starb, rief der Shah den Báb nach Teheran und schickte ihn von hier
aus in die Verbannung in die Burgfeste Máh-Kú (Aserbeidschan), gefolgt von noch strengerer Einkerke-
rung in der Festung Chihríq. Im Juli 1848 wurde er nach Tabríz gebracht, im Beisein des Kronprinzen
von der Geistlichkeit verhört und dann zurück nach Chihríq transportiert. In dieser Zeit vollzog eine
Gruppe von Bábí (unter ihnen Mírzá Husayn ‘Alí) mit Billigung des Báb die formelle Trennung des neuen
Glaubens vom Islam.
Der Inhaftierung des Báb folgten Verfolgungen gegen seine Anhänger. Die Ereignisse erreichten
einen Höhepunkt in den Jahren 1849-50, als die Verfolgungen Tausende von Opfern forderten und der
Báb erschossen wurde. Seine Hinrichtung fand am 9. Juli 1850 in Tabríz statt. Die Überreste des Báb
wurden versteckt gehalten, bis sie 1899 nach Haifa gebracht werden konnten. 1909 wurden sie in einem
Mausoleum am Berg Karmel begraben, welches jetzt eine der heiligen Stätten der Bahá’í-Religion ist.
Der Báb bestimmte vor seinem Tod keinen Nachfolger oder Ausleger seiner Lehren. Es wurde
trotzdem klar, daß Mírzá Husayn ‘Alí eine führende Rolle spielen würde. Nachdem er sich zum Báb be-
kannt hatte, unternahm er Reisen durch seine Heimatprovinz Mazindarán, um die Lehren des Báb zu
verbreiten. Er fungierte als Gastgeber in der Stadt Badascht im Juli 1848 als 81 Anhänger des Báb die
Trennung vom Islam verkündeten. Obwohl Mírzá Husayn ‘Alí dem Báb nie begegnet war, stand er in
ständigem Briefkontakt mit ihm und wurde zum geschätzten Berater des Báb. So bestimmte der Báb,
vor seiner Hinrichtung und auf Anraten von u.a. Mírzá Husayn ‘Alí, dessen Halbbrüder, Mírzá Yahyá
Subh-i-Azal, zum Sachverwalter bis zum Kommen dessen, der sich offenbaren wird. Mírzá Husayn ‘Alí
aber übersandte der Báb seine Ringe, sein Siegel und Schreibzeug und seine Dokumente.
Am 15. August 1852 versuchten zwei junge Bábí, den Tod des Báb zu rächen, indem sie einen
Anschlag auf den Shah Násiri’d-Dín verübten. Dieser wurde nur leicht verletzt und eine erneute Verfol-
gungswelle war die Folge. Mit anderen Gläubigen wurde auch Mírzá Husayn ‘Alí verhaftet und im Siyáh-
Chál (das schwarze Loch) in Teheran eingekerkert. Hier erlebte er seine mystische Berufung zum
Prophetenamt . Auf Drängen mehrerer westlicher Botschaften in Teheran, wurde er, später als Ba-
há’u’lláh ("Herrlichkeit Gottes") bekannt, freigelassen und mit seiner Familie nach Baghdad verbannt.
Die persische Regierung hoffte, mit der Ausweisung Bahá’u’lláhs aus dem Lande (Baghdad wurde von
den türkischen Ottomanen regiert) das Problem gelöst zu haben.
Die Rechnung schien zunächst aufzugehen, nachdem Bahá’u’lláh im April 1853 in Baghdad
ankam. Seine Führung der kleinen Bábí-Gemeinde in der Stadt wurde ihm durch die Intrigen seines
mitverbannten Halbbruders, Mírzá Yahyá, strittig gemacht. Um Konflikte zu vermeiden, zog er sich in die
Einsamkeit zurück.
Seine Rückkehr zur Baghdader Gemeinde im April 1856 brachte den Wendepunkt. Unter seiner
erneuten Führung blühte die Gemeinde auf. Sein Einfluß wurde in dieser Zeit auch außerhalb der Stadt
durch die Schriften, die er in dieser Zeit verfaßte, vergrössert: Verborgene Worte, Sieben Täler, Vier
Täler, Buch der Gewißheit und viele Sendschreiben. Sein Haus in Baghdad wurde zum Zentralpunkt
nicht nur für die persische Gemeinde der Stadt, sondern darüber hinaus für die vielen Pilger, die auf
dem Weg nach Mekka waren. Obwohl Bahá’u’lláh nicht politisch aktiv war und darüber hinaus zur Ge-
horsamkeit gegenüber dem Staat und zur Entwicklung persönlicher Tugenden aufrief, erwirkte der Shah
eine Weiterverbannung. Die Hohe Pforte sah sich gezwungen, Bahá’u’lláh aus Baghdad zu entfernen .
Am 22. April 1863, vor seiner Abreise, begab sich Bahá’u’lláh zusammen mit einer kleinen Zahl
Anhänger in den Garten des Gouverneurs vor den Toren der Stadt. Er blieb dort zwölf Tage und in die-
ser Zeit eröffnete er seinen Vertrauten, daß er der Bote Gottes, dessen Kommen der Báb vorausgesagt
hatte, sei. In diesem Garten verkündigte er also die Botschaft, daß er die vom Báb und den Propheten
aller Weltreligionen verheißene "universale Manifestation Gottes" sei. Nach dieser Offenbarung, die
zunächst innerhalb der Gruppe seiner Auserwählten blieb, ging er in eine neue Phase der Verbannung.
Er wurde zuerst nach Konstantinopel deportiert (gebracht), wo er vier Monate blieb. Im Dezem-
ber 1863 wurde er nach Adrianopel (Edirne) verbannt (gebracht). In dieser Zeit erfolgte die endgültige
Trennung von Mírzá Yahyá, der mitgereist war und versucht hatte, Bahá’u’lláh zu vergiften. Hier nahmen
seine Anhänger den Namen "Bahá’í" an, und von hier aus verkündigte Bahá’u’lláh seine Sendung in
Lehrbriefen und Sendschreiben an die Herrscher Persiens, der Türkei und mehrerer europäischer Län-
der. Dieser Anspruch wurde von der großen Mehrheit der Bábí akzeptiert; eine kleine Minderheit unter
der Führung Mírzá Yahyás lehnte diesen aber ab. Er veranlaßte daraufhin den Sultan, Bahá’u’lláh weiter
weg zu verbannen.
Über Gallipoli, Alexandria und Haifa wurde Bahá’u’lláh zur Strafkolonie Akka in Palästina trans-
portiert. Vom August 1868 bis 1877 wurde Bahá’u’lláh zuerst in der alten Festung Akkas gefangen
gehalten, dann in einem Landhaus vor der Stadt und schließlich in der nahegelegenen Villa Bahjí. In
dieser Periode ereigneten sich erneut Verfolgungen der Gläubigen in Persien. Bahá’u’lláhs Anweisung
in dieser Situation war charakteristisch für die Botschaft seiner Lehre: "Es ist besser, getötet zu werden,
als zu töten." Und diese Lehre vertiefte er in dieser Zeit in weiteren Schriften: Verkündigungen, Gesetz-
gebung, Lehren und Sendschreiben. Letztere gingen u.a. an Násiri’d-Din Shah, Napoleon III; Papst
Pius IX, Königin Victoria, Zar Alexander II und den Großwesir ‘Alí Páshá. Auch wurden die Kaiser Franz
Josef und Wilhelm I im Rahmen des Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), das 1873 entstand, ange-
sprochen.
Bahá’u’lláh starb am 29. Mai 1892 in Bahjí bei Akka. Vor seinem Tod, ernannte er seinen Sohn,
‘Abbás (1844-1921), als seinen Nachfolger und als Ausleger seiner Schriften. Geboren in Teheran in
der Nacht als der Báb seine Sendung offenbarte, begleitete ‘Abbás seinen Vater zu jeder Zeit, auch in
der Verbannung. Er bewies sich als ein vollkommener Schüler seines Vaters, so daß er den Namen
‘Abdu’l-Bahá (Diener der Herrlichkeit) annahm . Von seinem Vater als ein vollkommenes Beispiel für
das Leben im Glauben und als ein reiner Spiegel des Lichtes der Offenbarung angesehen, bekam er
ebenfalls den Namen Sirru`lláh (Geheimnis Gottes).
Unter der Führung ‘Abdu’l-Bahás wurde die Bahá’í-Religion über weite Teile der Erde verbreitet:
Nordafrika, Fernost und Australien. Im Jahre 1893 gab es die ersten Gläubigen in den USA; kurz darauf
erreichte die Religion Frankreich. Die Bahá’í-Lehre gelangte nach Deutschland mit der Niederlassung
eines gläubigen deutsch-amerikanischen Zahnarztes in Stuttgart im Jahre 1904. Ausschlaggebend für
eine rasche Verbreitung der Religion waren die Pilger, besonders die westlichen, die verstärkt nach Ak-
ka ab 1898 kamen.
‘Abdu’l-Bahá lebte als Verbannter in Akka bis er 1908 in Folge der jungtürkischen Revolution
seine Freiheit erlangte. Im Jahre 1910 begann er eine ausgedehnte Reise nach Ägypten, London, Paris,
USA, Stuttgart, Budapest und Wien. Höhepunkt der Reise war die Grundsteinlegung des ersten Hauses
der Andacht (--> Versammlungsort und Andacht.) im Westen in Wilmette (Illinois) in den USA. Nach
seiner Rückkehr in Haifa 1913 wurden seine Ansprachen und Tischgespräche, sowie seine vielen Brie-
fe, veröffentlicht. Sein Wille und Testament gilt als eines seiner herausragenden Schriften.
‘Abdu’l-Bahá bestimmte vor seinem Tod 1921 seinen ältesten Enkel, Shoghi Effendi (1897-
1957), zu seinem Nachfolger und zum Valíy-i-Amru’lláh (Hüter der Sache Gottes). Shoghi Effendi über-
nahm die weitere Verbreitung der Religion auf alle bewohnten Kontinente und den Aufbau der administ-
rativen Ordnung. Seine engste Mitarbeiterin war Amatu’l-Bahá Rúhíyyih, die Kanadierin Mary Maxwell,
die er 1936 heiratete. Die Schriften Shoghi Effendis waren besonders wichtig, da sie das Ziel hatten,
dem abendländischen Teil der Glaubensgemeinschaft die historische Tragweite des Anspruchs Ba-
há’u’lláhs näherzubringen. Er übersetzte die Werke Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás ins Englische und
verkündigte eine Reihe von zentralen Botschaften in Die Weltordnung Bahá’u’lláhs, die die Grundlage
für eine präzise Lehrtätigkeit lieferte. In Der verheißene Tag ist gekommen (1941), deutete er die zwei
Weltkriege als das göttliche Gericht über eine Zivilisation, die die Einheit der Menschheit aus den Augen
verloren hat. Sein Buch Gott geht vorüber (1944) liefert eine Darstellung und eine Wertung der Bahá'í-
Geschichte.
In den Jahren 1951-57 ernannte Shoghi Effendi 31 Bahá’í zu sog. "Hände der Sache Gottes,"
d.h. Mitarbeitern in der Verbreitung der Religion und im Schutz des Glaubens. Dieser Schritt erwies sich
als sehr glücklich, da Shoghi Effendi auf einer Reise in London am 4. November 1957 plötzlich starb,
ohne ein Testament hinterlegt oder einen Nachfolger ernannt zu haben. Die "Hände" übernahmen die
Leitung der Gemeinschaft bis zum 21. April 1963. An diesem Tag, dem 100. Jahrestag der Erklärung
Bahá’u’lláhs in Baghdad, wählten in Haifa Mitglieder aller Nationalen Geistigen Räte das erste "Univer-
sale Haus der Gerechtigkeit." (--> Verwaltung und Finanzen.)
Hamburg. Die Bahá’í-Religion wurde 1904 nach Deutschland gebracht. Verantwortlich hierfür
war der deutsch-amerikanische Zahnarzt Dr. Edwin Fischer, der, geborener Schwabe, in seine Heimat
zurückgekehrt war. Sowohl seine missionarische Tätigkeit als auch die Veröffentlichung von Bahá’í-
Schriften führten zur Gründung von kleineren Gruppen in süddeutschen Städten. Der Besuch ‘Abdu’l-
Bahás 1913 in Stuttgart, Esslingen und Bad Mergentheim gab den Anstoß zur Gründung weiterer Ge-
meinden, so daß 1923 der erste Nationale Geistige Rat für Deutschland gebildet werden konnte.
Erst nach dieser Gründung erreichte der Bahá'í-Glaube Hamburg. Seit 1924 wurden in Hamburg
Bahá’í-Schriften im "Verlag der Weltgemeinschaft, deutscher Zweig, Wandsbek" herausgegeben. Eine
„Bahá’í-Bewegung Hamburg" entstand im Jahre 1925 und die erste feste Organisation, ein Örtlicher
Geistiger Rat, folgte im Jahre 1930. Im selben Jahr wurde der Bahá’í-Glaube durch einen Vortrag von
Martha Root, der bedeutendsten amerikanischen Reiselehrerin, in der Universität bekannt gemacht. Zu
diesem Zeitpunkt wurden auch erstmals Bahá’í-Schriften in deutscher Sprache der damaligen Staats-
bibliothek übergeben und in deren Bestand aufgenommen.
Die Bahá’í-Religion in Hamburg und im Deutschen Reich wurde 1937 durch die Nazi-Regierung
verboten. In Folge dessen wurden Bahá’í-Institutionen aufgelöst und Versammlungen verboten. Die
geistige Stärke der Gemeinschaft wurde durch diese --aus der Sicht der Bahá’í--verwaltungstechnische
Maßnahme nicht ernsthaft beeinträchtigt, so daß 1946 der Örtliche Geistige Rat erneut gebildet und
1956 ins Hamburger Vereinsregister eingetragen werden konnte.
Bis 1970 existierte eine Hamburger Bahá’í-Gemeinde. In diesem Jahr wurde sie so umstruktu-
riert, daß in jedem der Hamburger Bezirke die Möglichkeit zur Bildung eines Örtlichen Geistigen Rates
bestand. In Hamburg gibt es z. Zt. sechs Bahá’í-Gemeinden, die von gewählten Geistigen Räten geleitet
werden: Altona, Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek und Bergedorf. Außerdem gibt
es in Harburg eine Bahá’í-Gruppe von unter neun Personen, die Mindestzahl zur Bildung eines Geisti-
gen Rates. Eine Studentengruppe existiert seit 1972. Die Mitgliederzahl aller Hamburger Gemeinden
zusammen beträgt ca. 175 Erwachsene (ab 21 Jahre). Weltweit zählt die Bahá’í-Religion zwischen fünf
und sechs Millionen Mitgliedern in über 200 Ländern der Erde.

Versammlungsort und Andacht. Die Bahá’ís der sechs Hamburger Gemeinden treffen sich mindes-
tens alle 19 Tage zum Neunzehntagefest in den Privatwohnungen der Mitglieder. Sie nutzen kein ande-
res Gebäude in Hamburg. Das Fehlen eines lokalen, eigenen Versammlungsgebäudes stellt keine un-
gewöhnliche Situation für die weltweite Mitgliedschaft der Bahá’í dar. Die Natur der Andacht und die
Betonung des persönlichen Verhältnisses des Gläubigen zu Gott machen eigene Andachtsräume an
jedem von Bahá’í bewohnten Ort nicht unbedingt erforderlich. Die in den Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-
Bahás und Shoghi Effendis enthaltenen Vorschriften zum Hauptversammlungsort machen es darüber
hinaus schwierig, an jedem Ort einen zu errichten.
Der Hauptversammlungsort für die Anbetung Gottes nach der Bahá’í-Lehre ist das Haus der
Andacht, der Mashriqu’l-Adhkár (Dämmerungsort des Lobpreises Gottes). Es gibt derzeit ein Haus der
Andacht auf jedem Kontinent; das europäische Haus der Andacht befindet sich in Langenhain bei
Frankfurt. Der Mashriqu’l-Adhkár ist ein neunseitiger und neuntoriger Kuppelbau,umgeben von Gärten
und Nebengebäuden. Letztere dienen der Erziehung und der Wohltätigkeit und schließen folgende Ein-
richtungen ein: ein Waisenhaus, ein Krankenhaus, eine Apotheke für Arme, ein Heim für Arbeitsun-
fähige, eine Hochschule für höhere wissenschaftliche Bildung und ein Fremdenheim. Im zentralen Kup-
pelbau werden jeden Morgen Andachten gehalten, die aus Lesungen aus Schriften der Weltreligionen
und auf heiligen Texten beruhenden Liedern und Gesängen bestehen. Der Bahá’í-Andachtspraxis ent-
sprechend, schließen die Andachten keine Liturgie und keine Predigt ein; keine Orgel oder andere Mu-
sikinstrumente werden verwendet.
Die regelmäßige Andacht der örtlichen Gemeinde findet auf dem Neunzehntagefest statt. Alle
19 Tage, zu Beginn also eines jeden Bahá’í-Monats (siehe unten zum Bahá’í-Kalender), wird das Fest
gefeiert. Es ist das Herzstück des Gemeindelebens und besteht nicht nur aus einer Andacht, sondern
bietet gleichzeitig die Gelegenheit, bei der der Geistige Rat einer jeden Bahá’í-Gemeinde mit den übri-
gen sie bildenden Gläubigen in Austausch tritt. Es ist in diesem Sinne auch eine praktische Schule der
Administration für jeden erklärten Bahá’í, in der er Erfahrungen gewinnen kann, um sich selbst für die
Mitwirkung in einem Geistigen Rat oder als Mitglied eines Ausschusses vorzubereiten.
Das Neunzehntagefest umfaßt drei Teile:
1. Der Andachtsteil ist rein geistiger Natur und wird stets mit Gebeten eröffnet. Es folgen dann Lesun-
gen aus den Schriften des Báb und Bahá’u’lláhs, im geringeren Maße aus denen ‘Abdu’l-Bahás. Weder
Predigt noch Sakramente gehören zur Andacht.
2. Im Beratungsteil berichtet der Geistige Rat über seine Tätigkeit und sonstige die Bahá’í-Interessen
betreffende wichtige Angelegenheiten, liest eingegangene Botschaften sowie Briefe des Weltzentrums
und des Nationalen Geistigen Rates vor, und leitet die folgende Aussprache zu Vorschlägen für die Ba-
há’í-Arbeit und zur Klärung schwebender Fragen. Der Vorsitzende oder ein anderer ernannter Vertreter
des Rates hat während dieses Teils den Vorsitz inne. Von größter Bedeutung ist die Erörterung der na-
tionalen und internationalen Angelegenheiten der Bahá’í, um dadurch die Fähigkeit der Gemeinde zu
stärken, mit anderen Bahá’í-Gemeinden bei der Förderung der umfassenden Bahá’í-Belange zusam-
menzuarbeiten. Während der Beratung ist Gelegenheit gegeben, die Vorschläge und Empfehlungen
eines Gläubigen für den örtlichen Geistigen Rat, die irgendeinen Bereich des Glaubens betreffen, vor-
zubringen. Diese Empfehlungen müssen durch die Mehrheit der anwesenden Gemeindemitglieder an-
genommen sein, bevor sie eine Entschließung darstellen, die vom Geistigen Rat erörtert werden muß.
3. Den geselligen Teil, der die Gläubigen einander näherbringen soll, bildet ein gemeinsames, im Geiste
des Dienens gehaltenes Mahl, das schlichtester Art sein kann. In ihm soll das Neunzehntagefest sinn-
bildlich und physisch die geistige mit der materiellen Speise verbinden.
Verantwortlich für die Durchführung der Neunzehntagefeste bzw. der Gedenk- und Feiertage ist
der jeweilige Geistige Rat, der darüber entscheidet welche Person bzw. Personen mit der Durchführung
beauftragt werden. Der Rat kann dabei jedermann aus der Gemeinde, Männer wie Frauen dazu aus-
wählen, wenn er der Auffassung ist, daß sie die entsprechenden Fähigkeiten besitzen. Eine besondere
Ausbildung ist dazu nicht notwendig. Die Bahá’í-Religion hat keinen Klerus, kennt also kein Amt des
Priesters oder des Pastors oder der Pastorin.
Der Bahá’í-Kalender, der den Zeitpunkt für das Neunzehntagefest bestimmt, wurde von Ba-
há’u’lláh eingeführt. Der Beginn der Zeitrechnung wurde von ihm auf die Frühlingsgleiche des Jahres
1260 islamischer Zählung festgelegt, die derjenigen des Jahres 1844 der christlichen Ära entspricht und
das Erklärungsjahr des Báb eröffnet. Das Bahá’í-Jahr beginnt also mit der Frühlingsgleiche am 21. März
und stellt ein reines Sonnenjahr mit vierjährlichen Schalttagen dar. Es wird in 19 Monate zu 19 Tagen
aufgeteilt , wobei am ersten Tag jeden Monats das Neunzehntagefest stattfinden soll. Die danach noch
verbleibenden "eingeschobenen" Tage (gewöhnlich vier, im Schaltjahre fünf), die als Ayyam-i-Há be-
zeichnet werden, haben ihren Anfang stets am 26. Februar und reichen bis zum Beginn des Fasten-
monats (des letzten Monats) ‘Alá’, der am 2. März beginnt.
Die Fest- und Gedenktage der Bahá’í-Religion, die im Bahá’í-Kalender erscheinen, werden also
am selben Tag jeden Jahres des christlichen Kalenders markiert. Die Fest- und Gedenktage der Bahá’í
sind: Naw-Rúz, das Neujahrsfest am 21. März; die Ridván-Festzeit (Erklärung Bahá’u’lláhs) vom 21.
April bis 2. Mai; die Erklärung des Báb und der Geburtstag ‘Abdu’l-Bahás am 23. Mai; das Hinscheiden
Bahá’u’lláhs am 29. Mai; der Märtyertod des Báb am 9. Juli; der Geburtstag des Báb am 20. Oktober;
der Geburtstag Bahá’u’lláhs am 12. November; der Bündnistag (Einsetzung ‘Abdu’l-Bahás als Mittel-
punkt des Bündnisses) am 26. November; das Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás am 28. November und die
Fastentage vom 2. bis 20 März. Die Feiern an einigen Gedenktagen sollten nach Möglichkeit zu be-
stimmten Tageszeiten abgehalten werden: erster Ridván-Tag gegen 15 Uhr; das Gedächtnis der Erklä-
rung des Báb etwa zwei Stunden nach Sonnenuntergang; das Gedächtnis des Hinscheidens Ba-
há’u’lláhs um 3 Uhr früh; das Gedächtnis des Märtyerertodes des Báb gegen Mittag und das Hinschei-
den ‘Abdu’l-Bahás um 1 Uhr früh. An den auf den Báb und Bahá’u’lláh bezüglichen Gedenktagen, so-
wohl zu Naw-Rúz als auch am ersten, neunten und zwölften Tag der Ridván-Zeit, gilt die Vorschrift der
Arbeitsruhe.

Verwaltung und Finanzen. Die Ordnung der Bahá’í-Gemeinden liegt in urkundlich verbriefter Form vor
und bildet einen Teil der göttlichen Offenbarung. Bahá’u’lláh hat der Bahá’í-Gemeinde, besonders im
Kitáb-i-Aqdas, die unveränderliche, absolut gültige Rechtsgestalt zugewiesen und damit sichergestellt,
daß der Streit um die rechte Form die Gemeinde Gottes nicht entzweien kann. Seine Offenbarung in
dieser Hinsicht wurde durch Wille und Testament ‘Abdu’l-Bahás weiter ausgelegt. Recht und Ordnung
und besonders die Gerechtigkeit werden hervorgehoben als wesentliche Merkmale der Gemeindeord-
nung . Es wird auch betont, daß göttliche Führung und Autorität mit den objektiven Institutionen verbun-
den sind. Die Gemeindeordnung kann deshalb als theokratisch bezeichnet werden, aber sie ist dies
nicht zum Selbstzweck, sondern zur Verbreitung des Glaubens und als Modell einer künftigen Weltord-
nung.
Darüber hinaus ist die Weltgemeinde demokratisch verfaßt, der Betonung Bahá’u’lláhs von der
Mündigkeit und der Verantwortlichkeit des heutigen Menschen entsprechend. Deshalb gibt es im Bahá’í-
Glauben keine Scheidung der Gläubigen in Klerus und Laien. Es gibt keine gnadevermittelnde Geist-
lichkeit, wie es auch keine zu spendenden objektiven Heilsgüter und keine Sakramente gibt. (Aus dem
Gewissensbereich ist jede Rechtsgewalt ausgeklammert). Ein Bahá’í ist aufgerufen, an Gott zu glauben,
die Gebote zu befolgen, sich eine eigene Meinung zu den heiligen Schriften zu bilden und zusammen
mit anderen Gläubigen gewissenhaft mitzuberaten und in der Führung der Gemeinde mitzuarbeiten.
Die Leitung der Gemeinde auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene liegt in den Händen
der von Bahá’u’lláh und ‘Abdu’l-Bahá eingesetzten, vom Volk der Gläubigen gewählten Körperschaften,
der "Häuser der Gerechtigkeit," die auf örtlicher und nationaler Ebene in Hinblick auf ihre frühere Be-
zeichnung heute noch "Geistige Räte" heißen. Alle Institutionen haben neun Mitglieder. Auf örtlicher
Ebene werden sie alljährlich aus allen volljährigen Gläubigen direkt gewählt. Der Nationale Geistige Rat
wird alljährlich auf der "Nationaltagung" aus Abgeordneten der örtlichen Gemeinden gewählt. Das Uni-
versale Haus der Gerechtigkeit, als oberste, verwaltende, gesetzgebende und rechtsprechende Körper-
schaft der Bahá’í, wird alle fünf Jahre von allen Bahá’í indirekt gewählt, wobei alle nationalen Räte das
Wahlgremium bilden. Die Wahlen, wie auch die Beratungen dieser Institutionen, sind gottesdienstliche
Handlungen. Die Wahl ist geheim und keine Parteien, Wahlvorschläge oder Wahlkämpfe sind zulässig.
In der Bahá’í-Ordnung haben Einzelpersonen keine Jurisdiktionsgewalt; es gilt das Prinzip der
kollektiven Führung durch die Räte. Dieses "Räteprinzip" gilt aber nicht im Sinne einer permanenten
Abwählbarkeit der Mitglieder der Institutionen, denn weder die gewählten Körperschaften noch ihre ein-
zelnen Mitglieder sind ihren Wählern verantwortlich. Es gibt kein imperatives Mandat und keine perma-
nente Kontrolle durch die Wähler. Die Mitglieder sind nur Gott gegenüber verantwortlich.
Die jährlich gewählten örtlichen Geistigen Räte haben vollste Souveräntität innerhalb ihres Ju-
risdiktionsbereichs, sie unterstehen jedoch dem Nationalen Geistigen Rat von Deutschland, dem sie
ihre Ratsprotokolle zur Kenntnis weiterleitet. Der Nationale Geistige Rat von Deutschland untersteht
dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, das seinen Sitz auf dem Berge Karmel in Haifa hat. Zusätzli-
che ernannte Institutionen unterstützen diese Körperschaften. Die "Hände der Sache Gottes" wurden
einmalig von Shoghi Effendi ernannt. Die "Kontinentalen Beraterämter" haben die gleiche Aufgabe und
werden vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ernannt. Hilfsämter werden von den Beratern ernannt
zur Unterstützung der Institutionen und der Gläubigen.
Die Finanzierung der Bahá’í-Institutionen wird über das Huqúq’ulláh (das Recht Gottes) und
durch Spenden (örtliche, nationale und internationale Fonds) von den Glaubensanhängern erbracht.
Das Huqúq’ulláh ist ein bedeutendes Gesetz, das erst 1992 weltweit in Kraft trat, und eine heili-
ge Institution. Im Heiligsten Buch (Kitáb-i-Aqdas) niedergelegt, ist es eines der Hauptwerkzeuge, mit
dem das Fundament der Weltordnung Bahá’u’lláhs gebaut und deren Strukturen gestützt wird. Es hat
weitreichende Verzweigungen, die sich von der Förderung des Wohlergehens des einzelnen bis hin zur
Erweiterung der Tätigkeit des Oberhauptes des Glaubens (dem Universalen Haus der Gerechtigkeit)
erstrecken. Indem die zentralen Institutionen der Sache mit einer regelmäßigen und planmäßigen Ein-
nahmequelle ausgestattet wurden, hat Bahá’u’lláh die Mittel für die Unabhängigkeit und die ausschlag-
gebende Amtsausübung des Weltzentrums des Glaubens sichergestellt.
Das Berechnen und Entrichten des Huqúq’ulláh ist im Rahmen der allgemein vorgegebenen
Richtlinien ausschließlich Gewissenssache zwischen dem einzelnen und Gott, ein Nachsuchen oder
Fordern des Huqúq’ulláh ist verboten. Nur Aufrufe, Erinnerungen und Ermunterungen allgemeiner Art
sind unter der Aufsicht der Institutionen des Glaubens erlaubt. Die Annahme des Huqúq’ulláh ist nur
erlaubt, wenn der Geber das Anerbieten freiwillig, freudig und bewußt darbringt.
Alles, was ein Gläubiger besitzt, unterliegt mit Ausnahme bestimmter besonderer Gegenstände
einmal und nur einmal der Entrichtung des Huqúq'ulláh. Von der Huqúq’ulláh-Veranlagung sind befreit:
1. der Wohnsitz und dessen notwendigen Einrichtungen, 2. die zur Erwirtschaftung des eigenen Le-
bensunterhalts notwendige Firmeneinrichtung und landwirtschaftliche Ausstattung.
Das Huqúq’ulláh ist zu zahlen, sobald das abgabenpflichtige Vermögen einer Person (nach Ab-
zug der allgemeinen Lebenshaltungskosten) den Gegenwert von 19 Mithqál Gold erreicht oder über-
steigt. (19 Mithqál Gold entsprechen ungefähr 2, 2 Troyunzen oder ungefähr 69, 2 Gramm.) Die zu ent-
richtende Summe beträgt 19% des Wertes des abgabenpflichtigen Vermögens.
Auf allen Ebenen sind Bahá’í-Institutionen ökumenisch aktiv. Der Örtliche Geistige Rat von
Wandsbek ist Mitglied im Arbeitskreis für Religionen, wodurch ihm Sendezeiten im NDR zur Verfügung
gestellt werden. Weltweit arbeitet die Bahá’í-Religion zusammen mit anderen Weltreligionen im World
Wide Fund for Nature. Seit den ersten Gesprächen im Jahre 1945 haben Bahá’í als Berater, Beobachter
und Mitarbeiter bei den Vereinten Nationen mitgearbeitet. Derzeit arbeitet die internationale Bahá’í-
Gemeinde bei folgenden Programmen der Vereinten Nationen mit: Menschenrechte, soziale Entwick-
lung, Status der Frau, Umwelt, Wohn- und Siedlungspolitik, Welternährung, entwicklungsbezogene
Wissenschaft und Technik, Bevölkerung, internationales Seerecht, Verbrechensverhütung, Drogenprob-
leme, Jugend, Familie und der Universität der Vereinten Nationen. Es wurden Informationen beschafft,
Erklärungen und Berichte abgegeben, und Broschüren zu fast allen diesen Themen veröffentlicht und
bei Konferenzen, Kongressen und Seminaren der Vereinten Nationen vorgelegt. 1987 hat der UN-
Generalsekretär die internationale Bahá’í-Gemeinde als "Botschafter des Friedens" gewürdigt.

Information und Adresse.
Quellen zur Geschichte, zum Glauben und zur Praxis der Bahá’í-Religion gibt es viele. Im fol-
genden eine Auswahl der neueren Darstellungen:

Udo Schaefer, Der Bahá’í in der modernen Welt, 2. erw. u. verb. Aufl., Hofheim-Langenhain:
Bahá’í-Verlag 1981;
Hermann Grossmann, Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde, 3. Aufl., Hofheim-Langenhain: Ba-
há’í-Verlag 1994;
Inhaltsübersicht und systematische Darstellung des Kitáb-i-Aqdas, das Heiligste Buch Ba-
há’u’lláhs, Hofheim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1987;
Dokumente des Bündnisses - Bahá’u’lláh - Das Buch des Bundes - ‘Abdu’l-Bahá - Das Testa-
ment, Hofheim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1989;
Bahá’í-Versammlungen und Neunzehntagefest - Aus den Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás
und Shoghi Effendis - zusammengestellt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit November 1975, Hof-
heim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1978;
Fereydun Vahman, "Bahaismus," Theologische Realenyzklopädie, Band V, New York/ Berlin:
Walter de Gruyter.

Adressen: Roland Zimmel, Weidendamm 14, 21109 Hamburg.
Geistiger Rat von Hamburg Wandsbek, Kalmanstr. 3, 22145 Hamburg.
Geistiger Rat von Hamburg Nord, Postfach 600 277, 22202 Hamburg
(Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften Döllling und Galitz Verlag; Hg.: Wolfgang Grünen-
berg, Dennis L. Slabaugh, Ralf Meister Karanikas; ISBN 3-92614-55-2
Auszug aus Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften, der Uni Hamburg, Dölling und Galitz Verlag, 2. Auflage, S. 9

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