Buch 3 (DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS)
1
1 (Gesetz ber Brandopfer) (vgl. Kap 6,1-6) Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshtte und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von Rindern oder von Schafen und Ziegen.
3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein mnnliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der Tr der Stiftshtte, damit es ihn wohlgefllig mache vor dem HERRN, Kap 17,4)
4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn wohlgefllig mache und fr ihn Shne schaffe.
5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester, Aarons Shne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tr der Stiftshtte ist.
6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stcke zerlegen. Kap 7,8)
7 Und die Priester, Aarons Shne, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz oben darauf legen
8 und sollen die Stcke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das ber dem Feuer auf dem Altar liegt.
9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN. 1. Mose 8,21; 2. Mose 29,18)
10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so opfere er ein mnnliches Tier, das ohne Fehler ist.
11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Shne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
12 Und er zerlege es in seine Stcke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz ber dem Feuer legen, das auf dem Altar ist.
13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
14 Will er aber von Vgeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.
15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.
16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten zu auf den Aschenhaufen werfen
17 und soll seine Flgel einrei§en, aber nicht abbrechen. Und so soll's der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz ber dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
2
1 (Gesetz ber Speisopfer) (vgl. Kap 6,7-11) Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll es von feinstem Mehl sein, und er soll
l darauf gie§en und Weihrauch darauf legen (1-3) Kap 7,10, 4. Mose 15,4)
2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Shnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und
l samt dem ganzen Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
3 Das brige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Shnen gehren als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN. Kap 6,22)
4 Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesuert, mit
l vermengt, oder ungesuerte Fladen, mit
l bestrichen. (4-10) Kap 7,9)
5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's von ungesuertem Mehl sein, mit
l vermengt,
6 und du sollst es in Stcke zerteilen und
l darauf gie§en. Das ist ein Speisopfer.
7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es von feinstem Mehl mit
l machen
8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit zu dem Altar treten.
9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
10 Das brige aber soll Aaron und seinen Shnen gehren als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.
12 Als Erstlingsgabe mgt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. 4. Mose 18,12.13; 2. Chr 31,5)
13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll niemals ohne Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen Opfern sollst du Salz darbringen. 4. Mose 18,19; 2. Chr 13,5; Mk 9,49)
14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen von den ersten Frchten, so sollst du hren am Feuer rsten, die Krner zersto§en und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Frchte 5. Mose 26,2-11)
15 und sollst
l darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein Speisopfer.
16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zersto§enen und vom
l mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer fr den HERRN.
3
1 (Gesetz ber Dankopfer) (vgl. Kap 7,11-21.28-34) Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen, es sei ein mnnliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier opfern, das ohne Fehler ist.
2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Tr der Stiftshtte. Und die Priester, Aarons Shne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablsen.
5 Und Aarons Shne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Brandopfer auf dem Holz, das ber dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es sei ein mnnliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein.
7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen
8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Stiftshtte. Und die Shne Aarons sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nmlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rckgrat abgelst, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablsen.
11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise fr den HERRN.
12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN
13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der Stiftshtte. Und die Shne Aarons sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer fr den HERRN, nmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablsen.
16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist fr den HERRN.
17 Das sei eine ewige Ordnung fr eure Nachkommen, berall, wo ihr wohnt, da§ ihr weder Fett noch Blut esset. Kap 7,23.26; 17,10-14; 1. Mose 9,4; 5. Mose 12,16.23; Apg 15,20.29)
4
1 (Gesetz ber Sndopfer) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen irgendein Gebot des HERRN sndigte und tte, was er nicht tun sollte:
3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sndigte, so da§ er eine Schuld auf das Volk brchte, so soll er fr seine Snde, die er getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN zum Sndopfer.
4 Und er soll den Stier vor dieTr der Stiftshtte bringen vor den HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem HERRN.
5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen und es in die Stiftshtte bringen
6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen. Kap 9,9)
7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hrner des Rucheraltars tun, der in der Stiftshtte steht, und alles andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en, der vor der Tr der Stiftshtte steht. 2. Mose 30,1.6, 2. Mose 40,6)
8 Und alles Fett des Sndopfers soll er abheben, nmlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelst,
10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.
11 Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln und die Eingeweide und den Mist, (11 und 12) Kap 8,17)
12 das soll er alles hinaustragen aus dem Lager an eine reine Sttte, wo man die Asche hinschttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer. Kap 6,4)
13 Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versndigte und die Tat vor ihren Augen verborgen wre, wenn sie gegen irgendein Gebot des HERRN gehandelt htten, was sie nicht tun sollten, und so sich verschuldet htten, (13-21) 4. Mose 15,22-26)
14 und sie wrden danach ihrer Snde inne, die sie getan htten, so sollen sie einen jungen Stier darbringen als Sndopfer und vor die Tr der Stiftshtte stellen.
15 Und die ltesten der Gemeinde sollen ihre Hnde auf seinen Kopf legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN.
16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die Stiftshtte bringen
17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang.
18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hrner des Altars tun, der vor dem HERRN steht in der Stiftshtte, und alles andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en, der vor der Tr der Stiftshtte steht.
19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sndopfers getan hat. So soll der Priester die Shnung fr sie vollziehen, und ihnen wird vergeben.
21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und verbrennen, wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sndopfer der Gemeinde. Vers 11.12)
22 Wenn aber ein Stammesfrst sndigt und aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet
23 und wird seiner Snde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehler
24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an der Sttte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein Sndopfer.
25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sndopfers nehmen und es an die Hrner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Fu§ des Brandopferaltars gie§en.
26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Shnung fr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.
27 Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sndigt, da§ er gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet (27 und 28) 4. Mose 15,27.28)
28 und seiner Snde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehler fr die Snde, die er getan hat,
29 und soll seine Hand auf den Kopf des Sndopfers legen und es schlachten an der Sttte des Brandopfers.
30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hrner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fu§ des Altars gie§en.
31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man das Fett des Dankopfers abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch fr den HERRN. So soll der Priester die Shnung fr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Kap 3,14.15)
32 Will er aber ein Schaf zum Sndopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehler ist,
33 und lege seine Hand auf den Kopf des Sndopfers und schlachte es zum Sndopfer an der Sttte, wo man die Brandopfer schlachtet.
34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hrner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fu§ des Altars gie§en.
35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer fr den HERRN. So soll der Priester die Shnung fr ihn vollziehen fr die Snde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.
5
1 Wenn jemand damit sndigt, da§ er den Fluch aussprechen hrt und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so sich verschuldet; (*Bei einem ungeklrten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte Tter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurckhalten (Ri 17,2; Spr 29,24).)
2 oder wenn jemand etwas Unreines anrhrt, es sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder Gewrm, und wu§te es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; Kap 11,24)
3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrhrt, in irgendeiner Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wu§te es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; 4. Mose 19,13.20)
4 oder wenn jemand schwrt, da§ ihm ber die Lippen fhrt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so oder so schuldig gemacht:
5 wenn's also geschieht, da§ er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesndigt hat, Kap 16,21; 4. Mose 5,7; Jos 7,20)
6 und soll als Bu§e fr diese seine Snde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sndopfer, da§ der Priester die Shnung fr ihn vollziehe wegen seiner Snde.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN fr seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sndopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sndopfer darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,
9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sndopfers an die Seite des Altars und lasse das brige Blut ausbluten am Fu§e des Altars; es ist ein Sndopfer.
10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gem§. So soll der Priester die Shnung fr ihn vollziehen wegen seiner Snde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.
11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er fr seine Snde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl als Sndopfer dar. Er soll aber kein
l darauf gie§en noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sndopfer.
12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer fr den HERRN; es ist ein Sndopfer.
13 So soll der Priester wegen seiner Snde, die er in einem jener Flle getan hat, die Shnung fr ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das brige soll dem Priester gehren wie beim Speisopfer. Kap 2,3)
14 (Vom Schuldopfer) (vgl. Kap 7,1-10) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versndigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er fr seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner Schtzung zwei Silberstcke wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als Schuldopfer.
16 Dazu soll er, was er gesndigt hat an dem Geweihten, erstatten und den fnften Teil hinzufgen und es dem Priester geben. Der soll die Shnung fr ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben. Vers 23.24; Kap 22,14; 27,13)
17 Wenn jemand sndigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewu§t und versndigt sich und ldt eine Schuld auf sich,
18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner Schtzung als Schuldopfer. Der soll die Shnung fr ihn vollziehen fr das, was er versehen hat, ohne da§ er es wu§te, so wird ihm vergeben.
19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.
20 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: (*Abweichende Verszhlung statt 5,20-26; 6,1-17.)
21 Wenn jemand sndigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, da§ er seinem Nchsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat, (21-26) 4. Mose 5,6-8)
22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwrt ber irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen Nchsten Snde tut:
23 wenn es so geschieht, da§ er sndigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte Hes 33,15)
24 oder worber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darber hinaus den fnften Teil. Dem soll er's geben, dem es gehrt, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt.
25 Aber fr seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schtzung als Schuldopfer.
26 So soll der Priester die Shnung fr ihn vollziehen vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.
6
1 (Von Brand-, Speis- und Sndopfern) *Und der HERR redete mit Mose und sprach: (*Abweichende Verszhlung statt 6,1-23: 6,8-30.)
2 Gebiete Aaron und seinen Shnen und sprich: Dies ist das Gesetz ber das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. Kap 1)
3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die leinenen Beinkleider fr seine Bl§e und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schtten 2. Mose 28,42)
4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Sttte. Kap 4,12)
5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf anznden und oben darauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen lassen.
6 Stndig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlschen.
7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Shne sollen es bringen vor den HERRN an den Altar. Kap 2)
8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom
l und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer fr den HERRN.
9 Das brige aber sollen Aaron und seine Shne verzehren; sie sollen es ungesuert essen an heiliger Sttte im Vorhof der Stiftshtte.
10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das Sndopfer und das Schuldopfer.
11 Wer mnnlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das sei ein ewiges Anrecht fr eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie anrhrt, soll dem Heiligtum gehren.
12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Shne sein, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl, das tgliche Speisopfer, die eine Hlfte morgens, die andere abends. Kap 7,37; 2. Mose 29)
14 In der Pfanne sollst du es mit
l bereiten; durchgerstet sollst du es herbeibringen, und in Stcke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
15 Und der Priester, der unter Aarons Shnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.
17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Shnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sndopfers. An der Sttte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sndopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges. Kap 4)
19 Der Priester, der das Sndopfer darbringt, soll es essen an heiliger Sttte im Vorhof der Stiftshtte;
20 wer das Fleisch des Opfers anrhrt, soll dem Heiligtum gehren. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stck waschen an heiliger Sttte.
21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser splen.
22 Wer mnnlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges.
23 Aber von allen Sndopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshtte gebracht worden ist, um die Shnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.
7
1 (Weitere Opfergesetze) Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges. Kap 5,14-26)
2 An der Sttte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. Kap 1,3.5)
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3 und 4) Kap 3,9.10)
4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablsen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer fr den HERRN; es ist ein Schuldopfer.
6 Wer mnnlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Sttte; es ist ein Hochheiliges.
7 Wie das Sndopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; fr beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehren, der damit die Shnung vollzieht.
8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehren, das er geopfert hat. Kap 1,6)
9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehren, der sie opfert Kap 2,4.5.7)
10 Aber alle Speisopfer, die mit
l vermengt oder trocken sind, sollen allen Shnen Aarons gehren, einem wie dem andern. Kap 2,1-3)
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. Kap 3)
12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie au§er dem Schlachtopfer ungesuerte Kuchen opfern, mit
l vermengt, und ungesuerte Fladen, mit
l bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerhrt, als Kuchen mit
l vermengt. (12-15) Kap 19,5-8; 22,29.30)
13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,
14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe fr den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehren, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts briggelassen werden bis zum Morgen.
16 Ist es aber ein Gelbde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas brigbleibt, darf man's am andern Tage essen.
17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch brig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefllig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon i§t, der ldt eine Schuld auf sich.
19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berhrung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.
20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehrt, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berhrung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers i§t, das dem HERRN gehrt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. Kap 3,17)
24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren drft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber essen drft ihr's nicht. 2. Mose 22,30)
25 Denn wer das Fett i§t von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vgeln, berall, wo ihr wohnt.
27 Jeder, der Blut i§t, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehrt.
30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer fr den HERRN; nmlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. 2. Mose 29,24)
31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Shnen gehren.
32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern. Kap 9,21)
33 Wer von Aarons Shnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehren als sein Anteil.
34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Shnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.
35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Shne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen lie§, damit sie seine Priester seien,
36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, da§ er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.
37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sndopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,
38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wste Sinai.
8
1 (Mose weiht Aaron und seine Shne zum Priesteramt) (vgl. 2. Mose 29) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Nimm Aaron und seine Shne und die Kleider und das Salbl und den jungen Stier zum Sndopfer, die beiden Widder und den Korb mit ungesuertem Brot (2-5) 2. Mose 28,39-43)
3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tr der Stiftshtte.
4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die Gemeinde vor der Tr der Stiftshtte
5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.
6 Und Mose lie§ herzutreten Aaron und seine Shne und wusch sie mit Wasser
7 und legte ihm das leinene Gewand an und grtete ihn mit dem Grtel und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und grtete ihn mit dem Gurt des Schurzes.
8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose ÈLicht und RechtÇ 2. Mose 28,30)
9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem Kopfbund vorn das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es Mose geboten hatte. 2. Mose 28,36-38; 39,30)
10 Und Mose nahm das Salbl und salbte das Heiligtum und alles, was darin war, und weihte es; 2. Mose 30,25.26)
11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit all seinem Gert und das Becken mit seinem Gestell, da§ alles geweiht wrde.
12 Und er go§ von dem Salbl auf Aarons Haupt und salbte ihn, da§ er geweiht wrde,
13 und brachte herzu Aarons Shne und zog ihnen das leinene Gewand an und grtete sie mit dem Grtel und setzte ihnen hohe Mtzen auf, wie ihm der HERR geboten hatte.
14 Und er lie§ herzufhren den Stier zum Sndopfer. Und Aaron und seine Shne legten ihre Hnde auf seinen Kopf. Kap 4,1-12)
15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger ringsum auf die Hrner des Altars und entsndigte den Altar und go§ das Blut an den Fu§ des Altars und weihte ihn, indem er ihn entshnte.
16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett daran und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.
17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte er mit Feuer drau§en vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.
18 Und er brachte herzu den einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und seine Shne legten ihre Hnde auf seinen Kopf. Kap 1,10-13)
19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar,
20 zerlegte den Widder in seine Stcke und verbrannte den Kopf, die Stcke und das Fett
21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und lie§ dann den ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer fr den HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte.
22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und Aaron und seine Shne legten ihre Hnde auf seinen Kopf.
23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrlppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.
24 Und er brachte herzu Aarons Shne und tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrlppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die gro§e Zehe ihres rechten Fu§es und sprengte das Blut ringsum an den Altar. Kap 17,11)
25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule;
26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesuerten Brot, der vor dem HERRN stand, einen ungesuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit
l und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule.
27 Und er legte das alles auf die Hnde Aarons und seiner Shne und schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN
28 und nahm alles wieder von ihren Hnden und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer fr den HERRN.
29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte.
30 Und Mose nahm von dem Salbl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Shne und ihre Kleider; so weihte er Aaron und seine Kleider, seine Shne und ihre Kleider.
31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Shnen: Kocht das Fleisch vor der Tr der Stiftshtte und e§t es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, da§ es Aaron und seine Shne essen sollen.
32 Was aber brigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.
33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tr der Stiftshtte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen eure Hnde gefllt werden.
34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch fernerhin zu tun, auf da§ ihr entshnt werdet.
35 Und ihr sollt vor der Tr der Stiftshtte Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, da§ ihr nicht sterbet; denn so ist es mir geboten.
36 Und Aaron und seine Shne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.
9
1 (Das erste Opfer Aarons und seiner Shne) Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Shne und die ltesten in Israel Kap 8,33)
2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sndopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN.
3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sndopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler, zum Brandopfer
4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, da§ wir sie vor dem HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit
l vermengt. Denn heute wird euch der HERR erscheinen.
5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tr der Stiftshtte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN.
6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, da§ ihr es tun sollt, auf da§ euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.
7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und bringe dar dein Sndopfer und dein Brandopfer und entshne dich und dein Haus. Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entshne es auch, wie der HERR geboten hat. Kap 16,6.11.15; Hebr 5,3; 7,27)
8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein Sndopfer.
9 Und seine Shne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat es auf die Hrner des Altars und go§ das Blut an den Fu§ des Altars.
10 Aber das Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom Sndopfer lie§ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es Mose geboten hatte. Kap 4,8-12; 8,14-17)
11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer drau§en vor dem Lager.
12 Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Shne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. Kap 1,10-13)
13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stck um Stck, und den Kopf, und er lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.
14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und lie§ sie in Rauch aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.
15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock, das Sndopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sndopfer daraus wie das vorige.
16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gem§.
17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und lie§ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, au§er dem Brandopfer am Morgen.
18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des Volks. Und seine Shne brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.
19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber,
20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er lie§ das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen.
21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte. Kap 7,30-34)
22 Und Aaron hob seine Hnde auf zum Volk und segnete sie und stieg herab, nachdem er das Sndopfer, Brandopfer und Dankopfer dargebracht hatte. 4. Mose 6,22-27)
23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshtte. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk. 2. Mose 16,10; 40,34)
24 Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz. Ri 6,21; 1. Kn 18,38; 1. Chr 21,26; 2. Chr 7,1)
10
1 (Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen) Und Aarons Shne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und taten Feuer hinein und legten Rucherwerk darauf und brachten so ein fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2. Mose 6,23; 28,1, 2. Mose 30,9)
2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, da§ sie starben vor dem HERRN. (2 und 3) Jer 25,29; 1. Petr 4,17, 4. Mose 16,35)
3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg.
4 Mose aber rief Mischal und Elizafan, die Shne Usils, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager. 2. Mose 6,22)
5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Gewndern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.
6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Shnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht wirr hngen lassen und eure Kleider nicht zerrei§en, da§ ihr nicht sterbet und der Zorn ber die ganze Gemeinde komme. La§t aber eure Brder, das ganze Haus Israel, weinen ber diesen Brand, den der HERR angerichtet hat. Kap 21,10)
7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tr der Stiftshtte, ihr wrdet sonst sterben; denn das Salbl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.
8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:
9 Du und deine Shne, ihr sollt weder Wein noch starke Getrnke trinken, wenn ihr in die Stiftshtte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung fr alle eure Nachkommen. Hes 44,21; Hos 4,11; Am 2,8)
10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein ist, Hes 22,26; 44,23)
11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose verkndet hat.
12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Shnen Eleasar und Itamar, die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das briggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es ungesuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges. Kap 9,17.18)
13 Ihr sollt es aber an heiliger Sttte essen; denn das ist dein und deiner Shne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's geboten. Kap 2,3)
14 Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Shnen und deinen Tchtern essen an reiner Sttte; denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern gegeben. Kap 7,34)
15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes bringen, da§ sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehrt dir und deinen Shnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten hat. Kap 9,20.21)
16 Und Mose suchte den Bock des Sndopfers und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig ber Eleasar und Itamar, Aarons Shne, die ihm noch geblieben waren, und sprach: Kap 9,15)
17 Warum habt ihr das Sndopfer nicht gegessen an heiliger Sttte? Denn es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, da§ ihr die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entshnen sollt.
18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden. Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten hatte. Kap 6,19.22)
19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sndopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du siehst; und ich sollte heute essen vom Sndopfer? Sollte das dem HERRN gefallen?
20 Als Mose das hrte, lie§ er sich's gefallen.
11
1 (Gesetz ber reine und unreine Tiere) (vgl. 5. Mose 14,3-20) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2 Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen drft unter allen Tieren auf dem Lande. Apg 10,12-15; Kol 2,16; 1. Tim 4.3.4)
3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkut unter den Tieren, das drft ihr essen.
4 Nur diese drft ihr nicht essen von dem, was wiederkut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein;
5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
7 das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkuer; darum soll es euch unrein sein. Jes 65,4; 66,17)
8 Vom Fleisch dieser Tiere drft ihr weder essen noch ihr Aas anrhren; denn sie sind euch unrein.
9 Dies drft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bchen, drft ihr essen.
10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den Bchen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Greuel sein.
11 Von ihrem Fleisch drft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Greuel fr euch.
12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.
13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vgeln, da§ ihr sie nicht esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art
15 und alle Raben mit ihrer Art,
16 den Strau§, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17 das Kuzchen, den Schwan, den Uhu,
18 die Fledermaus, die Rohrdommel,
19 den Storch, den Reiher, den Hher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
20 Auch alles kleine Getier, das Flgel hat und auf vier F§en geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Doch dies drft ihr essen von allem, was sich regt und Flgel hat und auf vier F§en geht: was oberhalb der F§e noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hpft.
22 Von diesen knnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art.
23 Alles aber, was sonst Flgel und vier F§e hat, soll euch ein Greuel sein.
24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr Aas anrhrt, der wird unrein sein bis zum Abend; Kap 5,2)
25 und wer ihr Aas trgt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend - :
26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkut. Unrein soll es euch sein, und wer es anrhrt, wird unrein sein.
27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier F§en gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrhrt, wird unrein sein bis zum Abend.
28 Und wer ihr Aas trgt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.
29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Krte, ein jedes mit seiner Art, Jes 66,17)
30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.
31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrhrt, der wird unrein sein bis zum Abend.
32 Und alles, worauf ihr Aas fllt, das wird unrein, jedes hlzerne Gef§ oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gert, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein.
33 Ist es aber ein irdenes Gef§, in das ein solches Aas hineinfllt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.
34 Alle Speise, die man essen knnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getrnk, das man trinken knnte, wird in solchen Gef§en unrein.
35 Und alles, worauf ein solches Aas fllt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein.
36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrhrt, ist unrein.
37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fllt, den man st, so bleibt er doch rein.
38 Wenn man aber Wasser ber den Samen gegossen hat und es fllt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.
39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrhrt, wird unrein bis zum Abend.
40 Wer von solchem Aas i§t, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trgt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. 2. Mose 22,30)
41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man soll es nicht essen.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr F§en geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, drft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Greuel sein.
43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so da§ ihr dadurch unrein werdet.
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so da§ ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht. Kap 19,2)
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus gyptenland gefhrt hat, da§ ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
46 Das ist das Gesetz von den vierf§igen Tieren und Vgeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen,
47 auf da§ ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.
12
1 (Gesetz fr die Wchnerinnen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfngt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. Kap 15,19)
3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden. 1. Mose 17,10-12; Lk 2,21; Joh 7,22)
4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddrei§ig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrhren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.
5 Gebiert sie aber ein Mdchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung fr den Sohn oder fr die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjhriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sndopfer vor die Tr der Stiftshtte.
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entshnen, so wird sie rein von ihrem Blutflu§. Das ist das Gesetz fr die Frau, die einen Knaben oder ein Mdchen gebiert.
8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sndopfer; so soll sie der Priester entshnen, da§ sie rein werde. Kap 5,7; Lk 2,24)
13
1 (Gesetz ber die Feststellung von Aussatz) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (1 und 2) 4. Mose 12,10-12; 5. Mose 24,8.9; Hiob 18,13)
2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhhung oder ein Ausschlag oder ein wei§er Flecken entsteht und zu einer ausstzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron fhren oder zu einem unter seinen Shnen, den Priestern.
3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, da§ die Haare dort wei§ geworden sind und die Stelle tiefer ist als die brige Haut, so ist es eine ausstzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen.
4 Wenn aber ein wei§er Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die brige Haut und die Haare nicht wei§ geworden sind, so soll der Priester ihn einschlie§en sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, da§ die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschlie§en.
6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, da§ die Stelle bla§ geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
7 Wenn aber der Ausschlag weiterfri§t auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen
8 und wenn der Priester dann sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.
9 Wenn an einem Menschen eine ausstzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.
10 Wenn der sieht und findet, da§ eine wei§e Erhhung auf der Haut ist und die Haare dort wei§ geworden sind und wildes Fleisch in der Erhhung ist,
11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschlie§en; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fu§, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, da§ der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm wei§ geworden ist; er ist rein.
14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.
15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
16 Verndert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder wei§, so soll er zum Priester kommen.
17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, da§ die Stelle wei§ geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.
18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwr bekommt und es heilt wieder,
19 danach aber an derselben Stelle eine wei§e Erhhung oder ein wei§rtlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.
20 Wenn dann der Priester sieht,da§ die Stelle tiefer anzusehen ist als die brige Haut und das Haar dort wei§ geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwr ausgebrochen ist.
21 Sieht aber der Priester und findet, da§ die Haare nicht wei§ sind und die Stelle nicht tiefer ist als die brige Haut und bla§ geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschlie§en.
22 Fri§t es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine ausstzige Stelle.
23 Bleibt aber der wei§e Flecken so stehen und fri§t nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwr, und der Priester soll ihn rein sprechen.
24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal wei§rtlich oder wei§ ist
25 und der Priester es besieht und findet das Haar wei§ geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die brige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine ausstzige Stelle.
26 Sieht aber der Priester und findet, da§ die Haare am Brandmal nicht wei§ geworden sind und es nicht tiefer ist als die brige Haut und dazu bla§ geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschlie§en,
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine ausstzige Stelle.
28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu bla§ geworden, so ist es nur die Erhhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.
29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat
30 und der Priester die Stelle besieht und findet, da§ sie tiefer aussieht als die brige Haut und das Haar dort goldgelb und dnn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Sieht aber der Priester, da§ der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschlie§en.
32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, da§ der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die brige Haut,
33 so soll er sich scheren, doch so, da§ er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschlie§en.
34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, da§ der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die brige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
35 Fri§t aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
36 und der Priester besieht ihn und findet, da§ der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.
37 Ist es aber vor Augen, da§ der Grind stehengeblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut wei§e Flecken entstehen
39 und der Priester besieht es und es sind blasse wei§e Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.
40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, da§ er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.
42 Bildet sich aber an der Glatze eine wei§rtliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.
43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, da§ eine wei§rtliche Erhhung an seiner Glatze ist, da§ es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,
44 so ist er ausstzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.
45 Wer nun ausstzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhllt und soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll au§erhalb des Lagers sein. 4. Mose 5,2.3; 2. Kn 15,5)
47 Wenn eine ausstzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,
48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,
49 und wenn die Stelle grnlich oder rtlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine ausstzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.
50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschlie§en sieben Tage.
51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, da§ die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.
52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
53 Sieht aber der Priester, da§ die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,
54 so soll er gebieten, da§ man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschlie§en weitere sieben Tage.
55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, da§ die Stelle unverndert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle au§en oder innen.
56 Wenn aber der Priester sieht, da§ die Stelle verbla§t ist nach dem Waschen, so soll er sie herausrei§en aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.
57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.
58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.
59 Das ist das Gesetz ber die ausstzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.
14
1 (Gesetz ber die Reinigung von Ausstzigen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Dies ist das Gesetz ber den Ausstzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester kommen, Mt 8,4)
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, da§ die kranke Stelle am Ausstzigen heil geworden ist,
4 und soll gebieten, da§ man fr den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vgel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop Kap 11,3-20; 4. Mose 19,6)
5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gef§ ber frischem Wasser.
6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der ber dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. Kap 16,22)
8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage au§erhalb seines Zeltes bleiben. 4. Mose 8,7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, da§ alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lmmer nehmen, mnnliche Tiere ohne Fehler, und ein einjhriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit
l vermengt, und einen Becher
l.
11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der Tr der Stiftshtte.
12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher
l und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen
13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sndopfer und Brandopfer schlachtet, nmlich an heiliger Sttte; denn wie das Sndopfer, so gehrt auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. Kap 7,7)
14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Lppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es. Kap 8,23; 2. Mose 29,20)
15 Danach soll er von dem Becher
l nehmen und es in seine eigene linke Hand gie§en
16 und mit seinem rechten Finger in das
l tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom
l mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.
|P Kap 4,6.17)
17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem brigen
l in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Lppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.
18 Das brige
l aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entshnen vor dem HERRN.
19 Dann soll er das Sndopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entshnen und soll danach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entshnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein mnnliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entshnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit
l vermengt, zum Speisopfer und einen Becher
l
22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sndopfer, die andere als Brandopfer, Kap 5,7)
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tr der Stiftshtte vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher
l und soll alles schwingen vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Lppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es
26 und soll von dem
l in seine eigene linke Hand gie§en
27 und mit seinem rechten Finger von dem
l, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem brigen
l in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Lppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die gro§e Zehe seines rechten Fu§es.
29 Das brige
l aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entshnen vor dem HERRN,
30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen knnen,
31 zum Sndopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entshnen vor dem HERRN.
32 Das ist das Gesetz fr den Ausstzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. Kap 13,47-59)
33 (Gesetz ber Aussatz an Husern) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine ausstzige Stelle entstehen,
35 so soll der kommen, dem das Haus gehrt, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. Kap 13,2)
36 Da soll der Priester gebieten, da§ sie das Haus ausrumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, da§ an der Wand des Hauses grnliche oder rtliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, Kap 13,3)
38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tr treten und das Haus fr sieben Tage verschlie§en.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,
40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schtten
42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.
43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, da§ der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewi§ ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. Kap 11,24)
47 Und wer darin schlft oder darin i§t, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, da§ der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.
49 Und er soll fr das Haus zur Entsndigung zwei Vgel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Ysop
50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gef§ ber frischem Wasser. (50-53) Vers 4-7)
51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
52 und soll so das Haus entsndigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der karmesinfarbenen Wolle
53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entshnen, so ist es rein.
54 Das ist das Gesetz ber alle Arten des Aussatzes und Grindes,
55 ber den Aussatz an Kleidern und Husern,
56 ber Erhhungen, Ausschlag und wei§e Flecken,
57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz ber den Aussatz.
15
1 (Gesetz ber das Verhalten bei unreinen Ausflssen) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen Ausflu§ hat, so ist er unrein. 4. Mose 5,2)
3 Mag sein Glied den Flu§ ausflie§en lassen oder nicht, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
5 Und wer sein Lager anrhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
7 Wer ihn anrhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.
10 Und wer irgend etwas anrhrt, das er unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer solches trgt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen er anrhrt, ehe er die Hnde gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn er ein irdenes Gef§ anrhrt, das soll man zerbrechen, aber das hlzerne Gef§ soll man mit Wasser splen. Kap 11,33)
13 Und wenn er rein wird von seinem Flu§, so soll er sieben Tage zhlen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tr der Stiftshtte und dem Priester geben. (14 und 15) Kap 5,7)
15 Und der Priester soll die eine zum Sndopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entshnen seines Ausflusses wegen.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. Kap 22,4)
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum Abend.
18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn eine Frau ihren Blutflu§ hat, so soll sie sieben Tage fr unrein gelten. Wer sie anrhrt, der wird unrein bis zum Abend. Kap 18,19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Und wer ihr Lager anrhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
22 Und wer irgend etwas anrhrt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
23 Und wer etwas anrhrt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird unrein.
25 Wenn aber eine Frau den Blutflu§ eine lange Zeit hat, zu ungewhnlicher Zeit oder ber die gewhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewhnlichen Zeit.
27 Wer davon etwas anrhrt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Blutflu§, so soll sie sieben Tage zhlen, und danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tr der Stiftshtte.
30 Und der Priester soll die eine zum Sndopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die Frau entshnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses, der sie unrein macht.
31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die mitten unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz ber den, der einen Ausflu§ hat und dem der Same im Schlaf abgeht, da§ er unrein davon wird,
33 und ber die, die ihren Blutflu§ hat, und wer sonst einen Ausflu§ hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
16
1 (Gesetz fr den gro§en Vershnungstag) (vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14) Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Shne Aarons gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten, Kap 10,1.2)
2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, da§ er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke ber dem Gnadenthron. 2. Mose 26,33.34)
3 Er soll hineingehen mit einem jungen Stier zum Sndopfer und mit einem Widder zum Brandopfer Kap 4,3, Kap 1,10)
4 und soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene Beinkleider sollen seine Bl§e bedecken, und er soll sich mit einem leinenen Grtel grten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser abwaschen und sie dann anlegen. 2. Mose 28,39.42, 2. Mose 29,4; 30,19.20)
5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenbcke entgegennehmen zum Sndopfer und einen Widder zum Brandopfer. Kap 9,3.15.16)
6 Und Aaron soll einen Stier, sein Sndopfer, darbringen, da§ er fr sich und sein Haus Shne schaffe, Kap 9,2.8-11, Hebr 7,27)
7 und danach zwei Bcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tr der Stiftshtte
8 und soll das Los werfen ber die zwei Bcke: ein Los dem HERRN und das andere dem Asasel,
9 und soll den Bock, auf welchen das Los fr den HERRN fllt, opfern zum Sndopfer.
10 Aber den Bock, auf welchen das Los fr Asasel fllt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, da§ er ber ihm Shne vollziehe und ihn zu Asasel in die Wste schicke.
11 Und Aaron soll den Stier seines Sndopfers herzubringen und sich und sein Haus entshnen und soll ihn schlachten (11-15) Rm 3,25)
12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und beide Hnde voll zersto§enen Rucherwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen
13 und das Rucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, da§ die Wolke vom Rucherwerk den Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz ist, damit er nicht sterbe. 2. Mose 25,17-22)
14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen.
15 Danach soll er den Bock, das Sndopfer des Volks, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthron Hebr 4,16; 9,5)
16 und soll so das Heiligtum entshnen wegen der Verunreinigungen der Israeliten und wegen ihrer bertretungen, mit denen sie sich versndigt haben. So soll er tun der Stiftshtte, die bei ihnen ist inmitten ihrer Unreinheit.
17 Kein Mensch soll in der Stiftshtte sein, wenn er hineingeht, Shne zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Shne schaffen fr sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.
18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn entshnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und es ringsum an die Hrner des Altars streichen 2. Mose 30,10)
19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten.
20 Und wenn er die Entshnung des Heiligtums vollbracht hat, der Stiftshtte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.
21 Dann soll Aaron seine beiden Hnde auf dessen Kopf legen und ber ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre bertretungen, mit denen sie sich versndigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die Wste bringen lassen,
22 da§ also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wste.
23 Und Aaron soll in die Stiftshtte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort lassen,
24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Sttte und seine eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entshnen
25 und das Fett vom Sndopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26 Der Mann aber, der den Bock fr Asasel hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.
27 Und den jungen Stier und den Bock vom Sndopfer, deren Blut in das Heiligtum zur Entshnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist. Kap 4,12; 6,23; Hebr 13,11)
28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.
29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremdling unter euch. (a) Kap 23,27-32; 4. Mose 29,7)
30 Denn an diesem Tage geschieht eure Entshnung, da§ ihr gereinigt werdet; von allen euren Snden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.
31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt fasten. Eine ewige Ordnung sei das.
32 Es soll aber solche Entshnung schaffen ein Priester, den man gesalbt und dessen Hnde man gefllt hat, da§ er Priester sei an seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die heiligen Kleider, 2. Mose 28,41.42)
33 und soll so entshnen das Allerheiligste, die Stiftshtte, den Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde.
34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, da§ ihr Israel einmal im Jahr entshnt wegen aller seiner Snden. Und Aaron tat, wie der HERR es Mose geboten hatte. 2. Mose 30,10; Hebr 10,3)
17
1(Gesetz ber die Sttte des Opfers) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage Aaron und seinen Shnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat.
3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder drau§en vor dem Lager
4 und sie nicht vor die Tr der Stiftshtte bringt, da§ sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. 1. Mose 9,6)
5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tr der Stiftshtte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.
6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor der Tr der Stiftshtte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgtterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 5. Mose 32,17)
8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt
9 und bringt es nicht vor die Tr der Stiftshtte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 5. Mose 12,14)
10 (Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren) Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut i§t, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. Kap 3,17)
11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch fr den Altar gegeben, da§ ihr damit entshnt werdet. Denn das Blut ist die Entshnung, weil das Leben in ihm ist. Hebr 9,22)
12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.
13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fngt, die man essen darf, soll ihr Blut ausflie§en lassen und mit Erde zuscharren.
14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es i§t, der wird ausgerottet werden. 1. Mose 9,4)
15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier i§t, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein. Kap 11,40; 22,8; 2. Mose 21,33-36; 22,30; Apg 15,20)
16 Wenn er seine Kleider nicht wscht und sich nicht abwscht, so mu§ er seine Schuld tragen.
18
1 (Verbot geschlechtlicher Verirrungen) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.
3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes gypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch fhren will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln, 2. Mose 23,24)
4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr halten, da§ ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.
5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR. Neh 9,29; Hes 20,11; Rm 7,10; 10,5; Gal 3,12)
6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR.
7 Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 1. Mose 19,32)
8 Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit schndest du deinen Vater. 1. Mose 35,22; 5. Mose 27,20; 2. Sam 16,22; 1. Kor 5,1)
9 Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder au§er der Ehe geboren, nicht Umgang haben. 5. Mose 27,22)
10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schndest du dich selbst.
11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben.
12 Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters Blutsverwandte. 2. Mose 6,20)
13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter Blutsverwandte.
14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schnden, da§ du seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte.
15 Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 1. Mose 38,16)
16 Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit schndest du deinen Bruder. Kap 20,21; Mk 6,18)
17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.
18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.
19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben. Kap 15,19.24; Hes 18,6; 22,10)
20 Du sollst auch nicht bei der Frau deines Nchsten liegen, da§ du an ihr nicht unrein werdest. 2. Sam 11,4)
21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, da§ es dem Moloch geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin der HERR. 5. Mose 18,10; 2. Kn 21,6; Ps 106,37; Jer 7,31)
22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Greuel. Kap 20,13; 1. Mose 19,5; Rm 1,27; 1. Kor 6,9)
23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, da§ du an ihm unrein werdest. Und keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schndlicher Frevel. 2. Mose 22,18, Kap 20,16)
24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem haben sich die Vlker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will.
25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, da§ das Land seine Bewohner ausspie.
26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch -
27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land unrein gemacht -,
28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie es die Vlker ausgespien hat, die vor euch waren.
29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem Volk.
30 Darum haltet meine Satzungen, da§ ihr nicht tut nach den schndlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.
19
1 (Gesetze zur Heiligung des tglichen Lebens) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott. Kap 11,44.45; Mt 5,48; 1. Petr 1,15.16)
3 Ein jeder frchte seine Mutter und seinen Vater. Haltet meine Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,12, 2. Mose 20,8)
4 Ihr sollt euch nicht zu den Gtzen wenden und sollt euch keine gegossenen Gtter machen; ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,3, 2. Mose 34,17)
5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so opfern, da§ es euch wohlgefllig macht. Kap 7,12-18)
6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nchsten Tage. Was aber bis zum dritten Tag brigbleibt, soll man mit Feuer verbrennen.
7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht wohlgefllig sein;
8 und wer davon i§t, mu§ seine Schuld tragen, weil er das Heilige des HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten. Kap 23,22; 5. Mose 24,19; Rut 2,2.15.16)
10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armenund Fremdling sollst du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.
11 Ihr sollt nicht stehlen noch lgen noch betrgerisch handeln einer mit dem andern. 2. Mose 20,15.16; 1. Thess 4,6)
12 Ihr sollt nicht falsch schwren bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR. 2. Mose 20,7; Mt 5,33)
13 Du sollst deinen Nchsten nicht bedrcken noch berauben. Es soll des Tagelhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen. 5. Mose 24,14.15; Jer 22,13; Jak 5,4)
14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott frchten; ich bin der HERR. 1. Mose 27,19; 5. Mose 27,18)
15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen nicht vorziehen, aber auch den Gro§en nicht begnstigen, sondern du sollst deinen Nchsten recht richten. 2. Mose 23,3.6; 5. Mose 16,19.20)
16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nchsten Leben; ich bin der HERR. 2. Mose 23,7)
17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nchsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich ladest. Ps 141,5; Mt 18,15)
18 Du sollst dich nicht rchen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nchsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR. 2. Kn 6,22; 2. Chr 28,9-15; Mt 5,43-48; 22,39; Lk 10,25-37; Joh 13,34; Rm 13,9; Gal 5,14; Jak 2,8)
19 Meine Satzungen sollt ihr halten: La§ nicht zweierlei Art unter deinem Vieh sich paaren und bese dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist. 5. Mose 22,9-11)
20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen. 2. Mose 21,7-11)
21 Der Mann soll aber als seine Bu§e dem HERRN vor die Tr der Stiftshtte einen Widder zum Schuldopfer bringen;
22 und der Priester soll ihn entshnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN wegen der Snde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine Snde vergeben, die er getan hat. Kap 5,17.18)
23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bume pflanzt, von denen man i§t, so la§t ihre ersten Frchte stehen, als wren sie unrein wie Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Frchte als unrein ansehen, da§ ihr sie nicht e§t;
24 im vierten Jahr sollen alle ihre Frchte unter Jubel dem HERRN geweiht werden;
25 erst im fnften Jahr sollt ihr die Frchte essen, damit ihr knftig um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.
26 Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. Kap 3,17, 5. Mose 18,10)
27 Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren Bart stutzen. (27 und 28) Kap 21,5; 5. Mose 14,1)
28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte machen noch euch Zeichen eintzen; ich bin der HERR.
29 Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei anhalten, da§ nicht das Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat. 5. Mose 23,18; 2. Kn 23,7)
30 Meine Feiertage haltet und frchtet mein Heiligtum; ich bin der HERR. Kap 26,2)
31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den Geisterbeschwrern und Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, da§ ihr nicht an ihnen unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott. Kap 20,6; 5. Mose 18,10.11; 1. Sam 28,7)
32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich frchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.
33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrcken. 2. Mose 22,20)
34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in gyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Ma§.
36 Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Ma§ sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus gyptenland gefhrt hat, 5. Mose 25,13-16; Spr 11,1)
37 da§ ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut; ich bin der HERR.
20
1 (Strafbestimmungen fr schwere Snden) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen wrde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, da§ es ihn nicht ttet,
5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch Abgtterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.
6 Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwrern und Zeichendeutern wendet, da§ er mit ihnen Abgtterei treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. Kap 19,31)
7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,2)
8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch heiligt.
9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme ber ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat. 2. Mose 21,17)
10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nchsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nchsten die Ehe gebrochen hat. 2. Mose 20,14; 2. Sam 11,4; Joh 8,5)
11 Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schndet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme ber sie. (11-21) Kap 18,6-23)
12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schndlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen.
13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.
14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.
15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man tten.
16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie tten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme ber sie.
17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.
18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden. Kap 15,24)
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schndet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen.
20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen Oheim geschndet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.
21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder geschndet.
22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf da§ euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch fhren will, damit ihr darin wohnet.
23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Vlker, die ich vor euch her vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel an ihnen gehabt.
24 Euch aber sagte ich: IhrLand soll euch zufallen; und ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig flie§t. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Vlkern abgesondert hat, 2. Mose 19,5.6)
25 da§ ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die unreinen Vgel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh, an Vgeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe, da§ es euch unrein sei. Kap 11)
26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Vlkern, da§ ihr mein wret.
27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwren oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme ber sie. 2. Mose 22,17)
21
1 (Gesetz fr die Priester) Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Shnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein machen (1-4) Hes 44,25-27)
2 au§er an seinen nchsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder
3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein machen.
4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehrt unter seinem Volk; er wrde sich entheiligen.
5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden. Kap 19,27.28)
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.
7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann versto§en ist; denn sie sind heilig ihrem Gott.
8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.
10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brdern, auf dessen Haupt das Salbl gegossen und dessen Hand gefllt ist und der angezogen ist mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr hngen lassen und seine Kleider nicht zerrei§en Kap 8,12; 2. Mose 28,41; 29,7, Kap 10,6)
11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen. Vers 2)
12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, da§ er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salbls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.
13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,
14 keine Witwe oder Versto§ene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen,
15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.
16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in knftigen Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes zu opfern.
18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mi§bildung
19 oder wer einen gebrochenen Fu§ oder eine gebrochene Hand hat
20 oder bucklig oder verkmmert ist oder wer einen wei§en Fleck im Auge hat oder Krtze oder Flechten oder beschdigte Hoden hat.
21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern.
22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen.
23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Shnen und zu allen Israeliten.
22
1 (Gesetz ber den Genu§ der Opfergaben) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage Aaron und seinen Shnen, da§ sie achtsam seien mit dem Heiligen der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.
3 So sage ihnen nun fr ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der HERR.
4 Wer von den Nachkommen Aarons ausstzig ist oder einen Ausflu§ hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen anrhrt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same abgeht im Schlaf, Kap 13-15)
5 und wer irgendein Gewrm anrhrt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn unrein macht,
6 wer deren eins anrhrt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen. Kap 11)
7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine Nahrung.
8 Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR. Kap 7,24)
9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, da§ sie nicht Snde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.
10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelhner.
11 Wenn aber der Priester einen Sklaven fr Geld kauft, so darf der davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von seiner Speise essen.
12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe essen.
13 Wird sie aber eine Witwe oder versto§en und hat keine Kinder und kehrt zurck in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.
14 Wer aus Versehen von dem Heiligen i§t, der soll den fnften Teil dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen. Kap 5,16)
15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der Israeliten, die Opfergabe fr den HERRN,
16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, da§ diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
17 (Die Opfer sollen ohne Mngel sein) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Shnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei auf ein Gelbde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -
19 damit es euch wohlgefllig mache, soll es ein mnnliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.
20 Alles,was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefllig machen. 5. Mose 15,21; 17,1; Mal 1,8)
21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelbde zu erfllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefllig sei. Es soll keinen Fehler haben.
22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein Geschwr oder Krtze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern, aber fr ein Gelbde sind sie nicht wohlgefllig.
24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrckt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun. 5. Mose 23,2)
25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Auslnders nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefllig machen.
26 (Weitere Opfergesetze) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefllig. 2. Mose 22,29)
28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten. 5. Mose 22,6.7)
29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefllig macht, (29 und 30) Kap 7,15)
30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts brig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.
31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR.
32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt, Vers 9.16)
33 der euch aus gyptenland gefhrt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.
23
1 (Gesetze ber den Sabbat und die jhrlichen Feste) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste:
3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat fr den HERRN, berall, wo ihr wohnt. 2. Mose 20,8-11)
4 Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen: 2. Mose 23,14-19)
5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa. 2. Mose 12)
6 Und am fnfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesuerten Brote fr den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesuertes Brot essen.
7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun.
8 Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit tun. 2. Mose 13,6)
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen.
11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, da§ sie euch wohlgefllig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem Sabbat.
12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjhrigen Schaf, ohne Fehler,
13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit
l vermengt, als ein Feueropfer fr den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel Kanne Wein.
14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch gerstete oder frische Krner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, berall, wo ihr wohnt.
15 Danach sollt ihr zhlen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen. 4. Mose 28,26-31; 5. Mose 16,9-12)
16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nmlich fnfzig Tage, sollt ihr zhlen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.
17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesuert und gebacken, als Erstlingsgabe fr den HERRN.
18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjhrige Schafe ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des HERRN Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch fr den HERRN.
19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sndopfer und zwei einjhrige Schafe zum Dankopfer.
20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und dem Priester gehren.
21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen, berall, wo ihr wohnt.
22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,9.10)
23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedchtnis, eine heilige Versammlung. 4. Mose 29,1-6; 10,10)
25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer darbringen.
26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Vershnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer darbringen Kap 16)
28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der Vershnungstag, da§ ihr entshnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.
29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden.
30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.
31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, berall, wo ihr wohnt.
32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis wieder zum Abend.
33 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
34 Sage zu den Israeliten: Am fnfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhttenfest fr den HERRN, sieben Tage lang. 4. Mose 29,12-39; 5. Mose 16,13-15)
35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun.
36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun. Joh 7,37)
37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,
38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und Gelbden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.
39 Am fnfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Frchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag.
40 Ihr sollt am ersten Tage Frchte nehmen von schnen Bumen, Palmwedel und Zweige von Laubbumen und Bachweiden und sieben Tage frhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, Neh 8,14-16)
41 und sollt das Fest dem HERRN halten jhrlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, da§ sie im siebenten Monat so feiern.
42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhtten wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in Laubhtten wohnen,
43 da§ eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Htten wohnen lassen, als ich sie aus gyptenland fhrte. Ich bin der HERR, euer Gott.
44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.
24
1 (Gesetze ber die Lampen und Schaubrote) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Gebiete den Israeliten, da§ sie zu dir bringen reines
l aus zersto§enen Oliven fr den Leuchter, da§ man bestndig Lampen aufsetzen kann. 2. Mose 27,20)
3 Au§en vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hngt, in der Stiftshtte soll Aaron den Leuchter herrichten, da§ er vom Abend bis zum Morgen bestndig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei euren Nachkommen.
4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, da§ sie vor dem HERRN bestndig leuchten.
5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwlf Brote backen - zwei Zehntel soll ein Brot haben -
6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN. 2. Mose 25,30)
7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, da§ er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein Feueropfer fr den HERRN.
8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als bestndige Gabe der Israeliten, eine Ordnung fr immer,
9 und sie sollen Aaron und seinen Shnen gehren. Die sollen sie essen an heiliger Sttte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehren sie Aaron als ewiges Recht.
10 (Strafen fr Gotteslsterung, Totschlag und Gewalt) Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines gyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann
11 und lsterte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose - seine Mutter aber hie§ Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan -
12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort wrde durch den Mund des HERRN. 4. Mose 15,34)
13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
14 Fhre den Flucher hinaus vor das Lager und la§ alle, die es gehrt haben, ihre Hnde auf sein Haupt legen und la§ die ganze Gemeinde ihn steinigen 4. Mose 15,36; 5. Mose 17,5; Apg 7,56)
15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen.
16 Wer des HERRN Namen lstert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lstert, soll sterben. 2. Mose 20,7; Mt 26,65.66)
17 Wer irgendeinen Menschen erschlgt, der soll des Todes sterben. 2. Mose 21,12)
18 Wer aber ein Stck Vieh erschlgt, der soll's ersetzen, Leben um Leben. 2. Mose 21,33-37)
19 Und wer seinen Nchsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun. 2. Mose 21,23-25)
21 Wer ein Stck Vieh erschlgt, der soll's erstatten; wer aber einen Menschen erschlgt, der soll sterben.
22 Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein fr den Fremdling wie fr den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott. Kap 19,34; 2. Mose 12,49)
23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie fhrten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es Mose geboten hatte.
25
1 (Gesetz ber Sabbatjahr und Erla§jahr) Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Frchte einsammeln, (3 und 4) 2. Mose 23,10.11)
4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besen noch deinen Weinberg beschneiden.
5 Was von selber nach deiner Ernte wchst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.
6 Was das Land whrend seines Sabbats trgt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelhner und dein Beisasse, die bei dir weilen,
7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.
8 Und du sollst zhlen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, da§ die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.
9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Vershnungstag. Kap 23,27)
10 Und ihr sollt das fnfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande fr alle, die darin wohnen; es soll ein Erla§jahr fr euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. Jes 61,2; Lk 4,19)
11 Als Erla§jahr soll das fnfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht sen und, was von selber wchst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wchst, im Weinberg nicht lesen;
12 denn das Erla§jahr soll euch heilig sein; vom Felde weg drft ihr essen, was es trgt.
13 Das ist das Erla§jahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun deinem Nchsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder bervorteilen, 1. Thess 4,6)
15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erla§jahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's verkaufen.
16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir.
17 So bervorteile nun keiner seinen Nchsten, sondern frchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.
18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, da§ ihr danach tut, auf da§ ihr im Lande sicher wohnen knnt. Kap 26,5; 1. Kn 5,5)
19 Denn das Land soll euch seine Frchte geben, da§ ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.
20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht sen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -,
21 so will ich meinem Segen ber euch im sechsten Jahr gebieten, da§ er Getreide schaffen soll fr drei Jahre, 5. Mose 28,8)
22 da§ ihr set im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so da§ ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.
23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen fr immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. Ps 39,13)
24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr fr das Land die Einlsung gewhren.
25 (Gesetz ber Einlsung im Blick auf das Erla§jahr) Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nchster Verwandter kommen und einlsen, was sein Bruder verkauft hat. Rut 4,3.4)
26 Wenn aber jemand keinen Lser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulsen,
27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch brig ist, dem Kufer zurckzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen.
28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurckzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Kufers bleiben bis zum Erla§jahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulsen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlsen kann.
30 Wenn er's aber nicht einlst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der Kufer fr immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erla§jahr.
31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll immer eingelst werden knnen und im Erla§jahr frei werden.
32 Was aber die Stdte der Leviten anlangt, so sollen sie die Huser in den Stdten, die ihnen gehren, jederzeit einlsen knnen. (32-34) 4. Mose 35,2-5)
33 Wenn einer von den Leviten nicht einlst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehrt, im Erla§jahr frei werden; denn die Huser in den Stdten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten.
34 Auch das Weideland vor ihren Stdten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum fr immer.
35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, da§ er neben dir leben knne;
36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott frchten, da§ dein Bruder neben dir leben knne. (36 und 37) 2. Mose 22,24; 5. Mose 23,20)
37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.
38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus gyptenland gefhrt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; 2. Mose 21,2)
40 sondern wie ein Tagelhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erla§jahr bei dir dienen.
41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurckkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Vter Habe kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus gyptenland gefhrt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen.
43 Du sollst nicht mit Hrte ber sie herrschen, sondern dich frchten vor deinem Gott. 2. Mose 21,20.21)
44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Vlkern, die um euch her sind,
45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mgt ihr zu eigen haben
46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum fr immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brdern, den Israeliten, soll keiner ber den andern herrschen mit Hrte.
47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,
48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brdern einlsen
49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nchster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlsen.
50 Und er soll mit seinem Kufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erla§jahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wre er die ganze Zeit Tagelhner bei ihm gewesen.
51 Sind noch viele Jahre bis zum Erla§jahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlsung erstatten von dem Gelde, fr das er gekauft wurde.
52 Sind aber nur wenige Jahre brig bis zum Erla§jahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlsung erstatten.
53 Wie ein Tagelhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Hrte ber ihn herrschen vor deinen Augen. Vers 43)
54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelst, so soll er im Erla§jahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.
55 Denn mir gehren die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus gyptenland gefhrt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
26
1 (Segen und Fluch) (vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28) Ihr sollt euch keine Gtzen machen und euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott. 2. Mose 20,4.5)
2 Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der HERR. Kap 19,30)
3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun,
4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein Gewchs geben und die Bume auf dem Felde ihre Frchte bringen. 5. Mose 11,14)
5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Flle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen. Am 9,13)
6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, da§ ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen. Hes 34,25)
7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert verfallen.
8 Fnf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen. 5. Mose 32,30; Jos 23,10)
9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen Bund mit euch halten. Hes 36,11)
10 Und ihr werdet noch von dem Vorjhrigen essen und, wenn das Neue kommt, das Vorjhrige wegtun mssen.
11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen.
12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. Jer 7,23; 2. Kor 6,16)
13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus gyptenland gefhrt hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen. Hes 34,27.28)
14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun
15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen, da§ ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen,
16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, da§ euch die Augen erlschen und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen sen, und eure Feinde sollen ihn essen.
17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen ber euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne da§ euch einer jagt.
18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen, siebenfltig, um eurer Snden willen,
19 da§ ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen. 5. Mose 11,17)
20 Und eure Mhe und Arbeit soll verloren sein, da§ euer Land sein Gewchs nicht gebe und die Bume im Lande ihre Frchte nicht bringen.
21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hren wollt, so will ich euch noch weiter schlagen, siebenfltig, um eurer Snden willen.
22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerrei§en und euch vermindern, und eure Stra§en sollen verlassen sein. Hes 5,17)
23 Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln, (23 und 24) 2. Sam 22,27)
24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfltig mehr schlagen um eurer Snden willen
25 und will ein Racheschwert ber euch bringen, das meinen Bund rchen soll. Und wenn ihr euch auch in eure Stdte flchtet, will ich doch die Pest unter euch senden und will euch in die Hnde eurer Feinde geben. Jes 1,20.24)
26 Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man euch nach Gewicht zuteilen, und wenn ihr e§t, sollt ihr nicht satt werden. Jes 3,1, Hes 4,16)
27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln,
28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfltig mehr strafen um eurer Snden willen,
29 da§ ihr sollt eurer Shne und Tchter Fleisch essen. 5. Mose 28,53; Jer 19,9)
30 Und ich will eure Opferhhen vertilgen und eure Rauchopfersulen ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Gtzen werfen und werde an euch Ekel haben. Hes 6,4.6)
31 Und ich will eure Stdte wst machen und eure Heiligtmer verheeren und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.
32 So will ich das Land wst machen, da§ eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen.
33 Euch aber will ich unter die Vlker zerstreuen und mit gezcktem Schwert hinter euch her sein, da§ euer Land soll wst sein und eure Stdte zerstrt.
34 Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wst liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen. Kap 25,2; 2. Chr 36,21)
35 Solange es wst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen lassen, whrend ihr darin wohntet.
36 Und denen, die von euch brigbleiben, will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land, da§ sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch niemand jagt.
37 Und einer soll ber den andern hinfallen, als wre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen knnen gegen eure Feinde.
38 Und ihr sollt umkommen unter den Vlkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen.
39 Die aber von euch brigbleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Vter willen. Hes 24,23; 33,10)
40 (Umkehr des Volkes und Treue des HERRN) Da werden sie dann bekennen ihre Missetat und ihrer Vter Missetat, da§ sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben. 5. Mose 4,30)
41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demtigen, und dann werden sie die Strafe fr ihre Missetat abtragen. 5. Mose 10,16; Jer 9,25)
42 Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken. 2. Mose 2,24; 2. Kn 13,23)
43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate nachholen, solange es wst liegt, und sie werden die Strafe fr ihre Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen Ekel gehabt haben.
44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so da§ es mit ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott. Hos 11,9)
45 Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken, die ich aus gyptenland fhrte vor den Augen der Vlker, auf da§ ich ihr Gott wre, ich, der HERR. 1. Mose 12,7)
46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des Mose.
27
1 (Was man geloben und nach der Schtzung des Priesters ablsen darf und was nicht) Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelbde getan hat, das abgelst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt,
3 so soll das deine Schtzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schtzen auf fnfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (3-7) Ri 11,31; 1. Sam 1,11)
4 eine Frau auf drei§ig Lot Silber.
5 Von fnf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schtzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
6 Von einem Monat an bis auf fnf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schtzen auf fnf Lot Silber, ein Mdchen aber auf drei Lot Silber.
7 Bei sechzig Jahren und darber sollst du, wenn es ein Mann ist, schtzen auf fnfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
8 Ist er aber zu arm, diese Schtzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schtzen; er soll ihn aber schtzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelbde getan hat.
9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.
10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, da§ man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll es schtzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schtzung bleiben.
13 Will's aber jemand ablsen, der soll den fnften Teil ber die Schtzung hinaus geben. Kap 5,16)
14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, da§ es ihm heilig sei, so soll es der Priester schtzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schtzt, so soll's bleiben.
15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablsen will, so soll er den fnften Teil des Geldes, zu dem es geschtzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehren.
16 Wenn jemand ein Stck Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschtzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fnfzig Lot Silber gelten. 2. Sam 24,24)
17 Gelobt er seinen Acker vom Erla§jahr an, so soll es bei dieser Schtzung bleiben. Kap 25,8-55)
18 Hat er ihn aber nach dem Erla§jahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den brigen Jahren bis zum Erla§jahr und ihn danach geringer schtzen.
19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablsen, so soll er den fnften Teil des Geldes, auf das er geschtzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.
20 Wenn er ihn aber nicht ablst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelst werden,
21 sondern wenn dieser Acker im Erla§jahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.
22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist,
23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erla§jahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, da§ sie dem HERRN heilig sei.
24 Aber im Erla§jahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehrt.
25 Alle Schtzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.
26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebhrt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehrt dem HERRN. 2. Mose 13,2.12.13; 4. Mose 18,15)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablsen nach der Schtzung und darber hinaus geben den fnften Teil. Will man es nicht ablsen, so werde es verkauft nach der Schtzung.
28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablsen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (28 und 29) 4. Mose 18,14; 21,2; Jos 6,18.26; Hes 44,29)
29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. Jos 6,17.18; 1. Sam 15,3.9)
30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Frchten der Bume, gehren dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 4. Mose 18,21; 5. Mose 14,22-29; Neh 13,12)
31 Will aber jemand seinen Zehnten ablsen, der soll den fnften Teil darber hinaus geben.
32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 2. Chr 31,6)
33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelst werden.
34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot fr die Israeliten auf dem Berge Sinai. Kap 7,38; 25,1; 26,46)