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Pflichtgebet und Fasten in der Bahá’í-Religion Ein Beitrag zur Einheit der Menschheit?

Gesellschaft für Bahá'í-Studien á Schriftenreihe der Gesellschaft für Bahá'í-Studien, Band 9 (2005), S. 77–128 ──────────────────────────────────────────────────────────────────────

Pflichtgebet und Fasten in der Bahá’í-Religion Ein Beitrag zur Einheit der Menschheit?

Nadja Niestädt ######### Nadja Niestädt Fasten und Gebete sind religiöse Praktiken, die in vielen Religionen praktiziert und beobachtet werden können: zum Beispiel das Sprechen des Vaterunser und die vorösterliche Fastenzeit der Christen, der Ramadan und das täglich fünfmal zu verrichtende Gebet der Muslime. Heiler (1923) bezeichnet das Gebet in seinem gleichnamigen bis heute wichtigen Werk sogar als das ‘zentrale Phänomen der Religion’. Die Anerkennung und die in irgendeiner Form geartete Kommunikation mit einer ‘Unverfügbarkeit’, wie Flasche (1990) Gott umschreibt, sind zentrale Momente von Glauben. Auf der menschlichen Ausrichtung auf einen Gott, der vom menschlichen Verstand nicht erfaßt werden kann, beruhen religiöse Konzepte, zu denen auch Gebet und Fasten als normative Strukturen gehören können. Die Bahá’í-Religion macht in der Annahme dieser beiden Riten keine Ausnahme, im Gegenteil, Fasten und das Verrichten eines Pflichtgebetes erhalten innerhalb dieses Konzeptes einen zentralen Stellenwert. Wie in der Lehre der Bahá’í-Religion erwähnt, ist das übergeordnete Ziel dieser jungen Religion die Einheit. Es stellen sich nun die Fragen, wie, warum und wofür sollen Bahá’í fasten und ein tägliches Gebet sprechen? Welche Bedeutung können das Fasten und das Pflichtgebet für die von Bahá’í angestrebte Einheit der Menschheit haben? Ist es möglich anhand dieser beiden Riten, die Aufgabe und Stellung des einzelnen Menschen im Hinblick auf deren Vision abzuleiten? Wie beeinflussen diese Riten das Verhältnis des Menschen zu der Kultur in der gelebt wird? Um das Konzept der Bahá’í-Religion vorzustellen und Antworten auf die Fragen zu entwickeln, wird nach religionswissenschaftlichen Prinzipien verfahren. Als Prinzip ist zu nennen, daß Religionen möglichst aus sich heraus zu erklären sind, um falsche Interpretationen zu vermeiden und um die Argumentation innerhalb des Konzeptes nachvollziehen zu können. Die Bahá’í-Riten sind in der Literatur nur wenig behandelt: Bei Hutter (1994), Gerlitz (1996) und Warburg (2001) sind kurze Abschnitte zu finden, die hier zu Grunde liegen. Die Bahá’í-Religion kennt in ihrer Phänomenologie wenig Riten, zu den wenigen werden das Fasten und das tägliche Gebet, auch Pflichtgebet genannt, gezählt. In Beschreibungen der Religion finden diese beiden Riten häufig als Glaubenspraktiken Erwähnung, allerdings ohne genauere Beschreibungen oder kritische Hinterfragungen. Tworuschka (1999) schreibt zum Beispiel folgendes: „Zu ihrer Glaubenspraxis gehört das tägliche Gebet und die jedes Jahr im März stattfindende dreiwöchige Fastenzeit.“[1] Auch bei Ficcichia (1981) oder Hutter (1994) werden beide Riten genannt, ebenfalls ohne weiterführende Erläuterungen. Sie werden als Tatsachen der Bahá’í-Praxis festgehalten, ohne nach dem spezifischen Sinn zu fragen. Dies könnte ein Indiz für die Immanenz dieser beiden Phänomene sein, die sie innerhalb religiöser Kontexte zu haben scheinen. Aus Bahá’í-Sicht erhalten diese beiden Praktiken einen zentralen Stellenwert. Bahá’u’lláh charakterisiert sie als die beiden Grundpfeiler der Religion und beschreibt sie wie folgt: „Fasting and obligatory prayer are as two wings to man’s life. Blessed be the one who soareth with their aid in the heaven of the love of God, the Lord of all worlds.“[2] Eine Aussage von Shoghi Effendi über das Fasten und Pflichtgebet zeigt ebenfalls, welche Gewichtung diesen zu geschrieben wird: „As regards fasting, it constitutes, together with the obligartory prayers, the two pillars that sustain the revealed Law of God. They act as stimulants to the soul, strengthen, revive and purify it, and thus insure its steady development.“[3] Vor diesem Hintergrund interpretiert auch Warburg (2001) diese beiden Gebote als fundamental für die Gläubigen: „I due precetti religiosi più fondamentali nella religione bahá’í sono rispettivamente la preghiera e il digiuno.“[4] [Die beiden fundamentalsten religiösen Gebote in der Bahá’í-Religion sind das Gebet und das Fasten. Ü. d. A.] Warum kommt diesen beiden Geboten so eine zentrale Bedeutung zu? In den nächsten beiden Abschnitten beschäftige ich mich mit dieser Frage. Ich stelle dabei das Gebet, insbesondere das Pflichtgebet und das Fasten vor, wie Bahá’í es praktizieren sollen. Zuerst wird das Pflichtgebet behandelt, da es permanent Einfluß auf das Leben haben soll, während das Fasten nur eine kurze Zeit im Jahr einnimmt. Darüber hinaus soll der mögliche Einfluß der beiden Praktiken auf die Kultur, in der gelebt wird, thematisiert werden.

Das Gebet in der Bahá’í-Religion

Bahá’í kennen eine Vielzahl von Gebeten für die unterschiedlichsten Anlässe. Allein das in deutscher Sprache vorliegende Gebetbuch beinhaltet 240 Gebete[5]. Das Gebet im Allgemeinen nimmt in der Ausübung des Bahá’í-Glaubens eine wichtige Rolle ein. Es gibt verschiedene Gebote, die Bahá’í auffordern zu beten, eines davon ist in dem heiligsten Buch zu finden und lautet: „Sprecht die Verse Gottes jeden Morgen und jeden Abend. Wer versäumt sie zu sprechen, ist Gottes Bund und Seinem Testament nicht treu, und wer sich an diesem Tage von den heiligen Versen abkehrt, zählt zu denen, die sich seit Ewigkeit von Gott abgekehrt haben.“[6] Wie sich aus diesem Zitat erkennen läßt, sollen die Anhänger Bahá’u’lláhs morgens und abends beten, aber über die Häufigkeit des Betens in der Bahá’í-Religion werden unterschiedliche Angaben gemacht. Klar zu erkennende Unterschiede lassen sich in der Literatur aus interner und externer Sicht feststellen. Während Externe davon ausgehen, dass Bahá’í täglich dreimal beten müssen[7], läßt sich in der Primärliteratur zunächst nur erkennen, dass täglich ein Pflichtgebet gesprochen werden soll. Zu unterscheiden ist hier in der Anordnung, täglich ein Pflichtgebet zu sprechen und morgens und abends in den Schriften zu lesen, worauf sich auch das obige Zitat beziehen würde. ‘Abdu’l-Bahá bezeichnet das Gebet als „Zwiesprache mit Gott“[8]. Bahá’í unterscheiden in der Zwiesprache mit Gott die Richtung der Ansprache. Nach ihren Vorstellungen spricht der Mensch im Gebet zu Gott im Unterschied zum Lesen in den Schriften der Offenbarer, wodurch Gott zu den Menschen sprechen soll. Die in der Bahá’í-Religion vorhandenen Texte von Báb und Bahá’u’lláh gelten als durch Gott offenbart, so dass das Bild entsteht, dass Gott zu den Menschen spricht, wenn diese in den entsprechenden Büchern lesen. So sollen Bahá’í neben dem täglichen Beten morgens und abends in den Schriften lesen bzw. über eine frei gewählte Textstelle meditieren. Dieses könnte zu der Annahme führen, dass Bahá’í dreimal täglich beten sollen, es könnte aber auch auf eine nicht mehr praktizierte Form des Pflichtgebets begründet sein, von der im Kitab-i-Aqdas die Rede ist. Bahá’í-Gebete unterscheiden sich in ihrer Intention nicht von Gebeten aus anderen Religionen. Sie beinhalten Dank und Lobpreis Gottes, bitten um Reue und Vergebung, um Führung oder Standhaftigkeit im Glauben. Spezielle Gebete werden zur Heilung von Kranken oder für Verstorbene oder aber während besonderer Anlässe wie Hochzeiten gesprochen. Diese Gebete können von den Gläubigen zu jeder Zeit rezitiert werden, sie bedürfen keiner besonderen Voraussetzungen, die vorgeschriebenen Tageszeiten oder die Häufigkeit beziehen sich nur auf die Pflichtgebete. Es können sowohl die im Gebetbuch stehenden Gebete vom Báb, von Bahá’u’lláh oder ‘Abdu’l-Bahá als auch freie Gebete gesprochen werden. Ficicchias Hinweis, Bahá’í sei das freie Gebet untersagt[9], trifft nur auf offizielle Anlässe zu, im privaten Rahmen können auch freie Gebete gesprochen werden. Allerdings gibt es einen Hinweis darauf, dass den offenbarten Gebeten eine besondere Bedeutung zugeschrieben wird, im Gegensatz zu den selbst formulierten. „Ebenfalls wird betont, daß vor allem die von Bahá’ú’lláh formulierten Gebete im eigenen Gebetsleben verwendet werden sollen, da er als Manifestation den Menschen Wissen von Gott gebracht hat. Um nicht durch ein frei formuliertes Gebet etwas anzubeten, was nicht Gott ist, ist es besser, sich der ‘Hilfe’ zu bedienen, die die Manifestation gebracht hat.“[10] Die Kommunikationsstruktur ist für einen Betenden hier sehr klar vorgegeben. Ihm wird die Option gegeben, eigene Gebete zu sprechen, um jedoch nicht den ‘rechten Weg’ aus den Augen zu verlieren, wäre es besser, sich an die vorgegebenen Gebete zu halten. Hier lässt sich der Zwiespalt zwischen der Anerkennung der Selbstständigkeit des Menschen einerseits, aber auch die im Bahá’í-Konzept verankerte Abhängigkeit von der göttlichen Instanz erkennen. Die Form, wie Bahá’í-Gebete gesprochen werden sollen, ist nicht definitiv festgelegt. Der Betende kann ganz seinen individuellen Vorstellungen und Vorlieben entsprechend ein Gebet laut oder leise lesen, er kann es rezitieren oder singen. „Singe die Verse Gottes, o Mein Diener, die du empfangen hast, wie jene sie singen, die Ihm nahe sind (...).“[11] So lautet ein Zitat zu Beginn des Gebetbuches. Das Singen von Gebeten ist eine Intensivierung der Anrufung Gottes, auch diese Form lässt sich in allen Religionen wieder finden. Durch die Intonation von Texten verleihen Menschen diesenbesondere Bedeutung. Zu berücksichtigen ist hierbei die Ebene der menschlichen Emotionalität, die durch die Intonation stimuliert werden kann. Musik im Allgemeinen kann nicht nur Ausdruck einer Spiritualität sein, sondern, wie es zum Beispiel in der Bahá’í-Religion heißt, ‘eine Leiter zum Himmel’ sein, da sie andere Sensoren eines Gehirns erreicht als das Wort. So findet sich in allen Formen der Gottesanbetung eine Form der Intonation, sei es durch direkten Gesang oder durch die rhythmische Wiederholung bestimmter Worte oder Sätze. Neben diesen Formen der Unterstützung eines Gebetes gibt es aber auch solche in der Bahá’í-Religion, die laut Shoghi Effendi ohnehin eine besondere Wirkkraft haben sollen. Zu diesen besonderen Gebeten gehören die Pflichtgebete. „Es gibt drei tägliche Pflichtgebete. (...) Der Gläubige hat die Freiheit, eines von diesen drei Gebeten zu wählen, aber die Pflicht, eines davon zu sprechen.“[12] Gerade in diesem Zitat wird die Doppelnatur mit der Bahá’í-Vorstellung von Freiheit des Menschen zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen der Unterwerfung des Menschen unter die Gebote Gottes liegt die Freiheit des Menschen, in diesem Fall ist es die Wahl eines der Pflichtgebete. Dies stellt sich als eine eingeschränkte und vorgegebene Wahl dar und weniger als Freiheit. Die Tatsache, dass das Gebet in der Bahá’í-Religion sehr offen gestaltet ist, könnte einen Hinweis auf die Möglichkeit der individuellen Umsetzung geben, die auch von kulturellen Aspekten beeinflusst sein kann. Die drei Pflichtgebete der Bahá’í-Religion und einzelne mit ihnen verbundene Aspekte werden nun vorgestellt.

Die drei Pflichtgebete

Die Pflichtgebete der Bahá’í-Religion sind ihrer Geschichte nach im Jahr 1878 von Bahá’u’lláh offenbart worden. Im Kitab-i-aqdas ist zunächst die Rede von einem Pflichtgebet, das dreimal täglich gesprochen werden sollte. Dieses Gebet ist der Überlieferung nach von einem Gläubigen gestohlen worden, über Inhalt und Form ist wenig bekannt. Es soll aus neun Rak’ah[13] bestanden haben, die täglich morgens, mittags und abends zu verrichten gewesen wären. Nach dessen Diebstahl setzte Bahá’u’lláh die drei bis heute gültigen Gebete in Kraft. Das Sprechen eines der Pflichtgebete wird für jeden Bahá’í ab dem 15. Lebensjahr Pflicht[14]. Die drei Pflichtgebete unterscheiden sich zunächst in ihrer Länge, wodurch sie auch ihre Namen erhalten haben: das kurze, das mittlere und das lange Pflichtgebet. Das Sprechen dieser Gebete ist mit unterschiedlichen Tageszeiten, Körperhaltungen und der entsprechenden Häufigkeit verbunden. Diese drei Gebete mit ihren verschiedenen Anweisungen in der Ausübung werden nun vorgestellt, wobei nur zusammenfassend auf den Inhalt der Gebete eingegangen wird.

Das kurze Pflichtgebet

Das sogenannte kurze Pflichtgebet besteht nur aus einem einzigen Vers: „Ich bezeuge, o mein Gott, daß Du mich erschaffen hast, Dich zu erkennen und anzubeten. Ich bezeuge in diesem Augenblick meine Ohnmacht und Deine Macht, meine Armut und Deinen Reichtum. Es gibt keinen Gott außer Dir, dem Helfer in Gefahr, dem Selbstbestehenden.“[15] Das kurze Pflichtgebet soll den Anweisungen im Gebetbuch zufolge nur einmal in 24 Stunden gesprochen werden. Es ist versehen mit der Zeitangabe „mittags“. Das Kitab-i-aqdas führt zu den angegebenen Zeiten, die sich auch auf die anderen beiden Gebete beziehen, folgendes aus: „Die Begriffe ‘Morgen’, ‘Mittag’ und ‘Abend’ eingangs der Pflichtgebete stehen für Sonnenaufgang, Mittag und Sonnenuntergang. Die dabei zulässigen Zeiträume sind vom Morgen bis zum Mittag, vom Mittag bis zum Sonnenuntergang und vom Sonnenuntergang bis zwei Stunden danach.“[16] Daraus folgt, dass das kurze Pflichtgebet in der Zeit von Mittag bis Sonnenuntergang gesprochen werden kann. Die Körperhaltung bei diesem Gebet sollte stehend sein[17], da sie angeblich „eine Haltung demütiger Ergebenheit“[18] zum Ausdruck bringt.

Das mittlere Pflichtgebet

Das mittlere Pflichtgebet ist dreimal am Tag zu sprechen, den Anweisungen zufolge morgens, mittags und abends. Während das kurze Pflichtgebet nur im Stehen gesprochen werden soll, ist das mittlere mit verschiedenen Körperhaltungen versehen. Der Betende soll sich beim Sprechen erst die Hände und dann das Gesicht waschen. Danach soll er sich der Gebetsrichtung zuwenden, darauf folgend den Rücken beugen verbunden mit den Händen auf den Knien ruhend, anschließend sich aufrichten, die Hände ausstrecken und die Handflächen dem Gesicht zudrehen, um sich abschließend hinzusetzen. Den Wortlaut des mittleren Pflichtgebets gebe ich auf Grund seines Umfangs hier nicht wieder, es ist im Anhang zu finden. Erwähnenswert bleibt bei dem mittleren Pflichtgebet die Tatsache, dass es als einziges der drei Gebete eine Alternative enthält. Der letzte, im Sitzen zu sprechende Teil des Gebets kann durch zwei alternative kürzere Verse ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht bei keinem anderen Gebet der Bahá’í. Dieses Phänomen wird uns an anderer Stelle in ähnlicher Weise nochmalwieder? begegnen, dort werde ich dann gezielt darauf eingehen.

Das lange Pflichtgebet

Die Zeit, wann man das lange Pflichtgebet spricht, ist einem Bahá’í völlig selbst überlassen. Wenn es unter den drei Pflichtgebeten gewählt wird, ist es einmal innerhalb von 24 Stunden zu sprechen. Es ist ebenso wie das mittlere Pflichtgebet mit verschiedenen Haltungen verbunden, die der Betende während des Sprechens einnehmen soll. Die Haltungen sind ähnlich denen des mittleren Gebets, darüber hinaus kommen jedoch auch Niederwerfungen, bei denen die Stirn zur Erde gebeugt sein soll und das Sprechen des sogenannten ‘Größten Namens’, Alláh-u-Abhá[19], hinzu. Das lange Pflichtgebet ist wegen seiner Länge ebenfalls im Anhang nachzulesen. Um den hier gegebenen Beschreibungen der Äußerlichkeiten der drei Pflichtgebete und den für die Ausübung vorgeschriebenen Körperhaltungen und Tageszeiten Vollständigkeit zu verleihen, dürfen zwei weitere Aspekte nicht unerwähnt bleiben: die Waschungen und die Gebetsrichtung.

Die Waschungen

Jedem Pflichtgebet sollen rituelle Waschungen vorausgehen. Die Prostrationen betreffen das Gesicht und die Hände, die sich jeder Bahá’í vor dem Verrichten der Pflichtgebete mit Wasser waschen soll. Die Anweisungen gehen soweit, dass selbst wenn man zuvor geduscht oder gebadet hat, die Waschungen für die Gebete zusätzlich verrichtet werden müssen. Dies könnte dafür sprechen, dass es nicht um eine körperliche Reinigung geht, sondern dass es sich um einen geistigen Akt, eine Vorbereitung oder Einstimmung auf das Pflichtgebet handelt. Dies wird umso deutlicher, wenn kein Wasser für Waschungen vorhanden ist. In dem Fall gibt es einen von Bahá’u’lláh offenbarten Satz, der ersatzeshalber gesprochen werden soll: „Wer für die Waschungen kein Wasser findet, spreche fünfmal die Worte: ‘Im Namen Gottes, des Reinsten, des Reinsten.’“[20] Hier wird die körperliche, taktile Handlung durch einen rein geistigen Akt des Sprechens ersetzt. Neben der körperlich-geistigen Reinheit wird aber auch der Kleidung Beachtung geschenkt. Denn den Gläubigen ist zusätzlich auferlegt, ihre Gebete generell in einer ordentlichen Umgebung zu verrichten und keine schmutzige oder beschmutzte Kleidung dabei zu tragen. „Wer mit erkennbar schmutzigem Gewande betet, dessen Gebet steigt nicht zu Gott empor, und die himmlische Schar wendet sich von ihm ab. Verwendet Rosenwasser und reines Parfüm.“[21] Die Anweisungen für die Waschungen und die Gebetszustände der Bahá’í ähneln denen der Muslime. Diese müssen sich ebenfalls vor dem fünfmal am Tag zu verrichtenden Gebet rituellen Waschungen unterziehen[22]. Halm (2000) sieht die Bedeutung der Waschungen ebenfalls mehr in einem symbolischen Akt, als in einer hygienischen Vorschrift, wie es zunächst sinnvoll erscheinen mag. „Es handelt sich nicht um eine hygienische Vorschrift, wie eine moderne, rationalisierte Deutung wissen will, sondern um den symbolischen Akt der Reinigung eines Menschen, der vor Gott tritt.“[23] Die Waschungen sind demnach ein geistiger Akt eines Menschen, der sich Gott zu wenden will. Unter Muslimen existiert die Auffassung, dass das Reinigen der Ohren von allem Negativen befreie, das seit dem letzten Gebet gehört wurde, genauso wie das Reinigen des Mundes von allem befreie, was Schlechtes gesagt wurde, um nur zwei Beispiele zu nennen. Diese Verbindung der Waschungen mit möglichen Überschreitungen göttlicher Gesetze fehlt in der Bahá’í-Religion. Gleichwohl kann das Waschen des Gesichtes und der Hände als eine solche Handlung der Autoreflexion aufgefasst werden. Die Bahá’í-Waschungen sind nicht so dezidiert wie im Islam, haben jedoch die gleichen Ziele. Sie dienen nicht nur der Vorbereitung, sondern auch der Reflexion des eigenen Handelns. Aber auch der Aspekt der Hygiene kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, gerade im Hinblick auf die geforderte Notwendigkeit der sauberen Kleidung. Die Wertschätzung des Körpers und der Kleidung als das ‘irdische Gewand’ eines Menschen ist sicherlich im Rahmen des Konzeptes der Bahá’í-Religion nicht zu vernachlässigen. Hier kommt die bereits angesprochene Doppelnatur des Menschen zum Ausdruck, indem den Waschungen sowohl ein geistiger als auch ein körperlicher Aspekt zugeschrieben wird.

Die Gebetsrichtung

Für die Pflichtgebete, aber auch für das Totengebet oder das Tablet der Begegnung, ein Gebet, das zum Gedenken an den Tod des Báb und Bahá’u’lláhs gesprochen wird, ist Bahá’í eine Gebetsrichtung vorgeschrieben, die arabisch ‘qibla’ und persisch ‘qiblih’ genannt wird. „Die Qibla ist fürwahr Er, den Gott offenbaren wird. Wohin Er sich begibt, dahin folgt sie, bis Er seine letzte Ruhe findet.“[24] So lange Bahá’u’lláh lebte, war die Gebetsrichtung für seine Anhänger sein jeweiliger Aufenthaltsort. Seit seinem Tod ist es seine letzte Ruhestätte, die sich in Bahji/Israel befindet. Ein entsprechendes Phänomen findet sich ebenfalls im Islam. Muslimen ist auch eine Gebetsrichtung vorgeschrieben, sie sollen sich für das Gebet Richtung Mekka wenden.[25] Heiler (1923) hat eine treffende Erklärung für die Ausrichtung der Betenden zu einem bestimmten Ort: „Die Gebetsrichtung ruht auf demselben Glauben wie das Beten an einem bestimmten Orte: auf der Vorstellung der lokalen Gebundenheit des Gottes. Das Bewusstsein der Gegenwart und Nähe Gottes ist im Beter in gleicher Weise lebendig, wenn er am irdischen Wohnsitze des Gottes betet, wie wenn er die Augen erhebt oder aus weiter Ferne nach dem heimatlichen Tempel seine sehnsüchtigen Blicke sendet. Schon die Etymologie des arabischen Wortes für Gebetsrichtung (kibla von kabala) weist darauf hin, dass der aus der Ferne nach dem Wohnort des Gottes blickende Beter sich diesem ‘nahe’, ‘gegenüber’ fühlt.“[26] Hutter (1994) interpretiert die Gebetsrichtung der Bahá’í in seiner Schrift nicht als Anbetung des Offenbarers in persona, sondern als Mittler der Worte Gottes, die zu Gott führen[27]. Dies korrespondiert mit dem Bild der Bahá’í, Gott nur durch seine Offenbarer erkennen zu können, da die göttliche Stufe zu erhaben ist für das menschliche Fassungsvermögen. Dies führt zu einer inneren wie äußeren Ausrichtung und Einstimmung auf Gott durch die Einnahme einer vorgegebenen Gebetsrichtung, die sich im Fall der Bahá’í-Religion nach ihrem Stifter, Bahá’u’lláh, und seiner Grabstätte ausrichtet. Diesem Ort kommt nach Bahá’í-Auffassung keine besondere Bedeutung in Bezug auf die Nähe zu Gott zu, wie sie im obigen Zitat angedeutet wird. Der Mensch kann Gott überall nahe sein, dies wird von seiner inneren Einstellung abhängig gemacht. Trotzdem gehört das Grab Bahá’u’lláhs zu den Zielen der Pilgerreisen, die Bahá’í unternehmen. Der letzten irdischen Ruhestätte wird so besondere Ehre gezollt. Der Kerngedanke einer Gebetsrichtung scheint die geistige Verbindung zu sein, die der Betende mittels einer örtlichen Gebundenheit des Offenbarers zu Gott aufnimmt.

Der Inhalt der Pflichtgebete

Da jeder Gläubige die Wahl zwischen einem der drei oben beschriebenen Gebete hat, ist nun die Frage, ob alle Gebete auch die gleiche Intention verfolgen, zumal sie sich in ihrer äußeren Erscheinung so unterschiedlich darstellen. Die Kernaussage der Bahá’í-Pflichtgebete läßt sich anhand des kurzen Gebetes darstellen. „Die Bedeutung des kurzen Pflichtgebetes (...) liegt einfach darin, dass Bahá’u’lláh den eigentlichen Kern des Lebens in einen kurzen Satz gefaßt hat: dass wir von einem Vater stammen und auf unserem Lebensweg Prüfungen und Schwierigkeiten erleben sowie Erfahrungen sammeln, damit unsere Seelen wachsen können; und dass der Sinn und Zweck unseres Daseins darin besteht, unseren Schöpfer erkennen und verstehen zu lernen.“[28] Die Anerkennung Gottes und seine Anbetung sind demnach der Hauptzweck eines Menschen, wie im kurzen Pflichtgebet explizit genannt. Desweiteren wird die Stellung des Menschen zu Gott hervorgehoben. Es wird die ‘Armut’ und ‘Ohnmacht’ des Menschen im Gegensatz zum ‘Reichtum’ und zur ‘Macht’ Gottes verdeutlicht. Hier wird die eingangs bereits erwähnte erhabene Stufe Gottes, die für die Menschen nicht fassbar, betont. In Relation dazu grenzt sich die menschliche Stufe ab, die als geringer und niedriger dargestellt wird. Dieses kommt noch viel deutlicher in den beiden längeren Gebeten zum Ausdruck. Hier einige Textbeispiele: „Du siehst diesen Sünder das Meer Deiner Vergebung, diesen Niedrigen den Hof Deiner Herrlichkeit und dieses arme Geschöpf den Morgen Deines Reichtums suchen. Dein ist die Macht zu gebieten, was immer Du willst.“[29] „Meine Sünden haben mich gehindert, mich Dir zu nähern, meine Frevel haben mich dem Hofe Deiner Heiligkeit ferngehalten. Deine Liebe, o mein Herr, hat mich reich gemacht, aber die Trennung von Dir ließ mich zunichte werden, und das Fernsein von Dir hat mich verzehrt.“[30] „Enttäusche nicht den, o mein Gott, der sich mit flehenden Fingern an den Saum Deiner Barmherzigkeit und Gnade klammert, (...).“[31] Die beschriebene Abhängigkeit des Menschen gegenüber seinem Schöpfer vermittelt zunächst einen negativen Eindruck. Auf der anderen Seite lässt sich auch das spezifische Verhältnis des Menschen innerhalb der Schöpfung Gottes daraus erkennen. In diesem Bild ist allein der Mensch fähig, Gott zu erkennen und anzubeten. Kein anderes Wesen hat diese Möglichkeit, wodurch die Menschen eine exklusive Stellung innehaben. Insbesondere durch die häufige Verwendung der Personalpronomen in der ersten und zweiten Person Singular, wodurch der Eindruck direkter Kommunikation entsteht, wird dieser Punkt verdeutlicht. Das Menschenbild in der Bahá’í-Religion ist mit positiven Attributen des Menschen versehen, wie eingangs erwähnt. So wird in allen drei Pflichtgebeten die Größe Gottes in Bezug auf das menschliche Denken und Handeln zum Ausdruck gebracht und die menschliche Abhängigkeit beschrieben. Es folgt konsequent der Logik über die Doppelnatur des Menschen, die sich in den Inhalten der Pflichtgebete widerspiegelt. Der Mensch wird zwar als das höchste Wesen beschrieben, dass allein fähig sein soll, Gott zu erkennen und sich allein durch diese Tatsache auszeichnet, gleichzeitig ist die Ebene Gottes für den Mensch verstandesmäßig nicht erfassbar, aus dieser Perspektive wird der Mensch als gering im Verhältnis zu Gott beschrieben.

Das Nachholen eines versäumten Pflichtgebets

Die Inhalte des Gebotes der Bahá’í für das tägliche Sprechen eines Pflichtgebet sind nun vielschichtig aufgezeigt worden. Was ist jedoch die Konsequenz, wenn, unabhängig von einer Begründung, keines gesprochen wird? Zunächst einmal obliegt die Erfüllung dieses Gebotes einem jeden Bahá’í allein. Da es in der Bahá’í-Religion keinen Klerus gibt, gibt es keine überprüfende und damit strafende Instanz. Auch ein Geistiger Rat hat nicht die Aufgabe oder die Möglichkeit die Einhaltung dieses Gebotes zu überprüfen[32] und im Falle der Nichteinhaltung zu bestrafen. Die Verantwortung liegt allein beim Gläubigen. Hat ein Bahá’í das Sprechen eines Pflichtgebets vergessen oder konnte es aus anderen Gründen nicht sagen, so gibt es in der Bahá’í-Religion die Möglichkeit, es nachzuholen. „Vom Pflichtgebet ist freigestellt, wer sich in einem solchen Zustand der Unsicherheit befindet, dass es nicht möglich ist, das Pflichtgebet zu verrichten. Dieser Dispens gilt auf Reisen wie auch zu Hause und schafft einen Ersatz für Pflichtgebete, die wegen unsicherer Verhältnisse versäumt wurden.“[33] Aus diesem Zitat wird deutlich, unter welchen Bedingungen die Nichteinhaltung dieses Gebotes zulässig ist, nämlich ausschließlich bei Gefahr, das heißt, wenn die Ausübung des Bahá’í-Glaubens eine Bedrohung für das eigene Leben sein könnte. Unter normalen Bedingungen sollen sich die Gläubigen an das Gebot halten. Direkte Aussagen über das Nichtsprechen der Pflichtgebete finden sich in der Bahá’í-Literatur nicht. Nur in den Historien von Taherzadeh (1992) findet sich ein Hinweis auf eine Aussage Bahá’u’lláhs, dass dieses Gebot unter allen Umständen zu beachten sei und es keine annehmbare Entschuldigung gäbe.[34] Für den Fall, dass trotzdem ein oder mehrere Pflichtgebete versäumt wurden, hat Bahá’u’lláh das Sprechen eines speziellen Verses vorgesehen. „Wenn ihr — ob Mann oder Frau — auf einer Reise an einem sicheren Ort rastet, dann werft euch für jedes versäumte Pflichtgebet einmal nieder und sprecht dabei: ’Verherrlicht sei Gott, der Herr der Macht und Majestät, der Gnade und der Großmut!’ Wer hierzu außerstande ist, sage nur: ‘Verherrlicht sei Gott!’; das wird fürwahr genügen. (...) Nach euren Prostrationen setzt euch — ob Mann oder Frau — mit gekreuzten Beinen nieder und sprecht achtzehnmal: ‘Verherrlicht sei Gott, der Herr beider Reiche, der Erde und des Himmels!’“[35] Jedem Gläubigen ist durch dieses Gebot also die Möglichkeit gegeben, sein Versäumnis auszugleichen. Die Tatsache, dass es einen solchen Vers für versäumte Gebete gibt, lässt den Rückschluss zu, dass mit einer solchen Begebenheit gerechnet wurde. Die Eigenverantwortung des Menschen fordert hier sowohl das Einhalten des Gebotes als auch gegebenenfalls das Eingeständnis des Versäumnisses und das entsprechende Nachholen, wodurch der Mensch sich seine eigene Buße auferlegt. Dies wird in anderen Religionen von den entsprechenden Personen oder Instanzen übernommen. In diesem Vers für versäumte Pflichtgebete taucht das Element des mittleren Pflichtgebets wieder auf. Gleichfalls wird hier die Problematik des nicht vorhandenen Wassers für die Waschungen wieder aufgegriffen mit der Lösung, dass ein Vers oder Gebet einen Ersatz für etwas darstellt. Die Gemeinsamkeit der jeweiligen Alternativen liegt in ihrer Kürze und der in den Worten ausgedrückten Verherrlichung Gottes. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wann ein Pflichtgebet nicht gesprochen werden muss. Da diese nahezu identisch sind, mit den Ausnahmen für das Fasten, werde ich diese nach den Beschreibungen des Fastens anführen.

Mögliches Wirken der Pflichtgebete auf den Menschen

Wie nun dargestellt, setzt sich das Pflichtgebet in der Bahá’í-Religion aus mehreren Bestandteilen zusammen: aus der Wahl eines der drei Pflichtgebete und den damit verbundenen Bestimmungen. Die letzte noch zu beantwortende Frage ist die, wozu Bahá’í ein solches Gebet überhaupt sprechen sollen? Welches Ziel könnte damit verfolgt werden? Ein erstes Indiz findet sich in einer Aussage ‘Abdu’l-Bahás: „Das Pflichtgebet ist das Fundament der Sache Gottes. Es füllt das Herz mit Freude und Lebenskraft. Selbst wenn mich Sorgen von allen Seiten bedrängen, sobald ich im Pflichtgebet zu Gott spreche, weichen alle Sorgen von mir und Freude und Glück strömen mir zu. (...) Wann immer wir das Pflichtgebet bewusst und demütig vor Gott darbringen und aus tiefstem Herzen sprechen, werden wir eine Süße kosten, die allem Sein ewiges Leben schenkt.“[36] Um die im Zitat beschriebenen Auswirkungen zu erzielen, dienen die Waschungen und die Einnahme der Gebetsrichtung als innere, geistige Vorbereitung. Wie beschrieben, sind mit den verschiedenen Gebeten auch unterschiedliche Körperhaltungen verbunden. Insbesondere bei dem mittleren und dem langen Pflichtgebet findet das Gebet nicht nur Ausdruck in den zu rezitierenden Worten, sondern auch in den Körperhaltungen. Unabhängig davon, ob der Betende die Hände flehend zu Gott ausstreckt, seinen Rücken beugt oder kniend seine Stirn zum Boden neigt, der Betende soll damit seine Demut zum Ausdruck bringen. Allerdings verwundert es, dass diese bei dem kurzen Pflichtgebet entfallen. Aus den Bahá’í-Schriften wird dies mit zwei Gründen erklärt. Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass diese Religion insgesamt sehr wenige Riten kennt. „Bahá’u’lláh has reduced all ritual and form to an absolute minimum in His Faith. The few forms that there are — like those associated with the two longer obligatory prayers, are only symbols of the inner attitude. There is a wisdom in them, and a great blessing but we cannot force ourselves to understand or feel these things, that is why He gave us also the very short and simple prayer, for those who did not feel the desire to perform the acts associated with the other two.“[37] Aus dieser Aussage wird deutlich, dass die äußerlich sichtbare Körperhaltung eine Transformation der inneren Gebetshaltung sein soll. Sie sind nicht unterstützend oder bringen das Gebet besonders zum Ausdruck, sondern diese Haltung der Anbetung Gottes soll beim Betenden ohnehin vorhanden sein. So kann der Charakterisierung Grossmanns (1994) dem langen Pflichtgebet gegenüber, das er als ‘vollendetstes’[38] ansieht, nicht gefolgt werden. Denn in gleicher Weise ist das kurze Pflichtgebet ohne die Körperhaltungen zu verstehen. Die innere Gebetshaltung wird hier nicht explizit verkörpert, sondern wird als mentale Stimmung vorausgesetzt. Die unterschiedliche Textlänge hat ebenfalls nichts mit der Intensität des Gebets zu tun. Alle drei Gebete haben dieselben Kernaussagen und lassen sich im Endeffekt auf den Inhalt des kurzen Pflichtgebetes reduzieren. Die Stellung und Aufgabe des Menschen sind die Kernpunkte, die durch die Bahá’í-Pflichtgebete zum Ausdruck gebracht werden. Die Aufgabe des Menschen ist es, Gott als seinen Schöpfer anzuerkennen und ihn anzubeten. Darüber hinaus betonen alle drei Pflichtgebete die Unvollkommenheit des Menschen gegenüber der absoluten Vollkommenheit Gottes. Dieses kommt besonders in dem Vers für das versäumte Pflichtgebet zum Ausdruck. Wenn an Stelle eines ganzen Gebetes ein einzelner Lobpreis in der minimalsten Form von ‘Verherrlicht sei Gott!’ genügt, so zeigt sich, dass es in den Bahá’í-Gebeten um die Ausrichtung der Menschen auf Gott und damit um die Anerkennung eines größeren Wesens ankommt. Hierin lässt sich das normative Konzept der Bahá’í-Religion erkennen. Die Tatsache, dass die Einhaltung des Gebotes von keiner Instanz überprüft wird und somit die Verantwortung bei jedem einzelnen liegt, spricht für die Reife und damit für die erhabene Stellung des Menschen in diesem Zeitalter und für die vorhandenen Möglichkeiten seiner Selbsterkenntnis und daraus resultierend auch der Selbstverantwortung. Das Bahá’í-Pflichtgebet ist demnach ein Ritualgebet, das die menschliche Ebene und die damit verbundene Aufgabe zu verdeutlichen sucht. Insbesondere durch die Auflage, es täglich zu sprechen, soll sich der Betende kontinuierlich damit auseinanderzusetzen und wird dem ‘manipulatorischen Charakter’[39], wie Flasche (1990) es bezeichnet, ausgesetzt, auf dessen Basis sich menschliches Dasein in das System der Bahá’í-Religion einfügt.

Zusammenfassendes Fazit

Es hat sich in der Bearbeitung des Pflichtgebetes der Bahá’í gezeigt, dass es eine streng formulierte Praktik des religiösen Lebens darstellt. Durch das tägliche Beten kann Einfluss auf das Bewusstsein eines Menschen genommen werden hinsichtlich des Verständnisses des Gott-Mensch-Verhältnisses. Die Kategorisierung dieser Gebete als Pflicht gibt einen Hinweis auf die Unfreiheit des Menschen, es zu sprechen. Die Widersprüchlichkeit zum Freiheitsbild des Menschen findet hier ihren Ausdruck wieder in der dem Menschen zugeschriebenen Doppelnatur, dass Freiheit für Bahá’í in der Befolgung der Gebote liegt. Der Mensch hat die Freiheit, eines der drei angebotenen Gebete auszuüben. Mit der Wahl eines Gebetes entscheidet sich der Umfang und die dazu gehörigen Prostrationen. Die religiöse Praxis ist in der Form der Pflichtgebete der Bahá’í-Religion unzweideutig vorgegeben. Die Tendenz der Bahá’í-Religion, neben ihrer religiösen Praxis auch weltzugewandt zu sein, findet sich in verschiedener Form in den Pflichtgebeten wieder. Durch die detaillierten Vorgaben für die Verrichtung des Gebetes ist es über kulturelle Grenzen hinaus möglich, dass diese Gebete auf dieselbe Weise verrichtet werden. Eine Einheit der Menschheit könnte hier auf der Ebene der Geistigkeit möglich werden. Rücksicht wird auf die jeweilige Sprache des Betenden genommen, alle Sprachen scheinen gleichberechtigt nebeneinander zu stehen. Durch die Möglichkeit zwischen drei in der Praxis unterschiedlichen Gebeten zu wählen, kann der individuelle Tagesablauf berücksichtigt werden. Dieses steht im Gegensatz zur muslimischen Praxis, bei der die Gebetszeiten — fünfmal täglich — vorgeschrieben sind, außerdem wird das Gebet im Islam gemeinschaftlich verrichtet. Auch diese Abwandlung hin zum Einzelgebet zeigt die Tendenz der Individualisierung bei den Bahá’í. Durch die vielseitigen und detaillierten Vorgaben zum Pflichtgebet in der Bahá’í-Religion soll das Individuum in die Lage versetzt werden, dem Gebot selbständig Folge zu leisten. Für die Tatsache, dass dies nicht immer der Fall sein wird, spricht das Vorhandensein eines Verses für versäumte Pflichtgebete. Hier betont die Bahá’í-Religion die menschliche Verantwortung vor Gott, die ohne Kontrolle einer Instanz erfüllt werden soll. Neben dem Pflichtgebet nennt die Bahá’í-Religion ein zweites Gebot — das Fasten, was als fundamental für das religiöse Leben beschrieben wird. In wie weit die nun gemachten Aussagen über das Pflichtgebet auf das Fasten zutreffen, ist Fragestellung der folgenden Bearbeitung.

Fasten in der Bahá’í-Religion

Eine weitere zentrale religiöse Handlung der Bahá’í stellt das Fasten dar. Es nimmt einen entsprechenden Stellenwert neben den Pflichtgebeten ein, wobei es im Unterschied nicht den Tag strukturiert, sondern das Jahr einteilt. Das Fasten erhält in den eingangs zitierten Texten neben dem Pflichtgebet einen fundamentalen Charakter in der Ausübung des Bahá’í-Glaubens. Somit müssen zunächst einmal die Fragen des Wie, Wann, Wer und schließlich des Warum geklärt werden, um auch dieses Gebot zu hinterfragen. In der Zeit vom 2. bis 20. März ist für Bahá’í Fastenzeit. In diesen 19 Tagen sollen sich die Gläubigen von Sonnenauf- bis zum Sonnenuntergang des Essens und des Trinkens enthalten. Das Fasten endet am 21. März mit dem traditionellen persischen Naw-Rúz-Fest, der Neujahrsfeier. ‘Naw Rúz’ ist persisch und wird mit ‘neuer Tag’ übersetzt. Bahá’u’lláh verankerte das Fastengebot im Kitab-i-aqdas: „O Feder des Höchsten! Sprich. O Volk der Welt! Wir haben euch für eine kurze Zeit das Fasten geboten und euch an dessen Ende Naw-Rúz als Fest bestimmt. (...) Und wenn sich diese Tage des Gebens, die der Zeit der Enthaltsamkeit vorangehen, zu Ende neigen, dann beginne es mit dem Fasten. So hat es der Herr der ganzen Menschheit geboten.“[40] Das Fasten schließt in der Bahá’í-Religion auch das Rauchen mit ein, das während der 19 Tage ebenfalls von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang unterlassen werden sollte, bzw. bei Nichteinhaltung als Fastenbrechen gilt. „In einem Brief führt ‘Abdu’l-Bahá aus, dass Fasten in der Enthaltsamkeit von Speise und Trank besteht und dass auch das Rauchen eine Art von „Trinken“ ist. Im Arabischen bezeichnet dasselbe Verbum sowohl trinken als auch rauchen.“[41] Daraus erschließt sich, dass Fasten in der Bahá’í-Religion neben Essen und Trinken auch das Rauchen einschließt. Weitere Angaben über sexuelle Enthaltsamkeit oder die besondere Beachtung der Armen, wie sie aus dem christlichen, bzw. aus dem islamischen Kontext bekannt sind, finden sich im Zusammenhang mit Fasten in der Bahá’í-Religion nicht explizit. Deswegen können sie jedoch nicht ausgeschlossen werden, da Aussagen über Keuschheit und ein Ehegebot sowie den respektvollen Umgang mit Armen auch im Zusammenhang mit der Bahá’í-Religion zu finden sind. Über die Speisung von Armen sagt Bahá’u’lláh in seinem Gesetzbuch, dass Bahá’í sich diesen insbesondere in den Tagen vor der Fastenzeit widmen sollen[42]. ‘Abdu’l-Bahá spricht vom Fasten als ein ‘Zeichen der Selbstzucht’ und davon, dass man sich in dieser Zeit ‘aller Triebe des Selbstes enthält’[43]. Zur Zeit der Enthaltsamkeit würde einem allgemeinen Verständnis nach sicherlich auch die sexuelle Enthaltsamkeit gehören. Dieses zu erwägen liegt wahrscheinlich wie die generelle Einhaltung des Fastengebotes allein im Ermessen eines jeden Gläubigen.

Wann wird gefastet?

Dem Kalender entsprechend, der der Bahá’í-Religion zu Grunde liegt, ist das Jahr in 19 Monate à 19 Tagen unterteilt. Das ergibt 361 Tage, die Differenz zu 365 Tagen, bzw. 366 Tagen in einem Schaltjahr, werden die ‘Eingeschobenen Tage’ genannt. Unter den Bahá’í ist die Verwendung des arabischen Namens üblich und man spricht von Ayyam-i-ha, was übersetzt ‘die Tage, die mit dem Buchstaben H, beginnen’, heißt.[44] Diese liegen zwischen dem 18. und 19. Bahá’í-Monat,[45] also in der Zeit vom 26. Februar bis 1. März. Die ‘Eingeschobenen Tage’ werden auch als Besuchs- und Geschenktage bezeichnet. Es sind die ‘Tage des Gebens’, wie in dem obigen Zitat beschrieben, in denen auch den Armen besondere Beachtung geschenkt werden soll. Der 19. Monat beginnt am 2. März und endet am 20. März eines jeden Jahres. Mit Sonnenuntergang am 20. März beginnt die Neujahrsfeier, die am 21. März mit dem Frühlingsanfang und so mit der Tag- und Nachtgleiche zusammenfällt.[46] Der Bahá’í-Kalender richtet sich also nach der Sonne.[47] Die 19 Bahá’í-Monate sind nach göttlichen Eigenschaften benannt. Die Fastenzeit liegt im Monat ‘Alá’, was übersetzt ‘Erhabenheit’ bedeutet. Daraus lässt sich eine besondere Bedeutung dieses Monats erkennen, die sich auch in den Worten Bahá’u’lláhs in einem Fastengebet wiederspiegelt, dort heißt es: „Jede Stunde dieser Tage hast Du mit einer besonderen Wirkkraft ausgestattet (...). Auch hast Du jede Seele an dieser Wirkkraft teilhaben lassen (...).“[48] Die vorgeschriebene Fastenzeit soll also ähnlich wie es im vorherigen Kapitel den offenbarten Gebeten zugeschrieben wurde, eine besondere Auswirkung auf die Gläubigen haben. Das Fasten an anderen Tagen im Jahr ist von Bahá’u’lláh nicht vorgesehen, auch ein Nachholen des Fastens nicht, wie es im Islam praktiziert wird. Sollte das Fasten aus irgendwelchen Gründen nicht gehalten worden sein, braucht man es nicht nachzuholen oder durch eine andere Handlung zu ersetzen. Freiwilliges Fasten zu einer selbst gewählten Zeit ist hingegen gestattet. Im Teil ‘Fragen und Antworten’ des Kitab-i-aqdas erläutert das Universale Haus der Gerechtigkeit folgendes: „Gelobt aber jemand Gott eines Wunsches oder eines Zieles ? Fasten, so ist dies erlaubt, heute wie ehedem. Gott, erhaben sei Seine Herrlichkeit, wünscht indessen, dass Versprechen und Gelübde auf Ziele gerichtet sind, die für die Menschheit von Nutzen sind.“[49] Der Mensch hat also abzuwägen, ob ein selbst verordnetes Fasten das richtige Mittel ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Auch das Motiv des Fastens sollte gründlich überdacht sein, im obigen Zitat wird betont, dass das angestrebte Ziel von Nutzen für die Menschheit sein soll. Was durch das Fasten beim Menschen bewirkt wird und welche Ziele damit verbunden sein können, wird im nächsten Abschnitt dargestellt.

Warum sollen Bahá’í fasten?

Die Begründung, warum Bahá’í das Fasten halten sollen, lässt sich in drei Ebenen unterteilen: der physischen, der geistigen und der metaphysischen. Nur vordergründig geht es beim Fasten um den Verzicht von Nahrung, wenn ein Fastender sich von Sonnenauf- bis zum Sonnenuntergang des Essens und Trinkens enthält. Der Fastende soll sich hierbei seiner körperlichen Abhängigkeit bewusst werden. Mit der Überwindung dieser Abhängigkeit, die nicht tatsächlich überwunden werden kann, soll ein Bewusstseinsprozeß eingeleitet werden, der dahin führt, dass der Mensch verstärkt erkennt, dass er nicht nur ein körperliches Wesen sondern auch ein geistiges ist. „Shoghi Effendi weist darauf hin, dass die Fastenzeit mit der vollständigen Enthaltung von Speise und Trank zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ‘im wesentlichen eine Zeit der Meditation und des Gebetes, der geistigen Erneuerung ist, während der der Gläubige sich bemühen soll, sein inneres Leben wieder zu ordnen und die in seiner Seele ruhenden geistigen Kräfte zu erfrischen und zu stärken. Der Sinn und Zweck des Fastens ist geistiger Natur. Fasten ist ein Symbol, eine Mahnung, sich selbstischer und fleischlicher Wünsche zu enthalten’“[50]. Shoghi Effendi betont in diesem Zitat die Geistigkeit, die der eigentliche Sinn des Fastens sein soll. Beim Fasten geht es nicht allein darum, sich des Essens und Trinkens zu enthalten. „Fasten ist ein Sinnbild. Das heißt, wie sich jemand körperlich von Gaumenreizen enthält, soll er sich von Selbstsucht und selbstischen Begierden enthalten. Bloße Enthaltung von Speise aber hat keinen Einfluß auf den Geist“.[51] Das heißt, die Zeit des Fastens, soll intensiv zum Beten und Meditieren, zur inneren Einkehr und Erneuerung genutzt werden. Aus obigem Zitat wird auch deutlich, dass hierin der wirkliche Sinn des Fastens liegt, da betont wird, dass alleiniger Verzicht auf Nahrung keine Veränderung der Geistigkeit haben würde. Bahá’u’lláh forderte seine Anhänger auf: „Haltet das Fasten um Meiner Schönheit willen, o Menschen, und setzt seiner Dauer keine Grenze. (...) Hierin besteht die völlige Ergebung des eigenen Willens in den Willen Gottes.“[52] Das Bahá’í-Fasten betont die Geistigkeit des Menschen. „Wahres Fasten sollte sich nicht auf stoffliche Enthaltsamkeit beschränken, sondern gleichzeitig und vor allem Ausdruck einer geistigen Haltung sein.“[53] Grossmann (1994) erläutert dazu: „Wahres Fasten besteht darin, dass wir uns bemühen, unseren Willen ganz auf den göttlichen Willen abzustimmen.“[54] Durch den menschlichen Willen, sich den Geboten Gottes zu unterwerfen, soll der Mensch in der Fastenzeit erfahren, wozu er mental imstande sein kann. Hier wird die persönliche Bereitschaft des Gläubigen geprüft, die ihm von Gott durch die Offenbarer gegebenen Gebote zu befolgen. Gerlitz beschreibt dies mit folgenden Worten: „Die physische Enthaltsamkeit ist nur sinnenfälliger Ausdruck für die Loslösung des Ich von den irdischen Dingen, Zeichen einer geistigen Freiheit, die hinter der materiellen Askese steht.“[55] Doch über diesen geistigen Aspekt des Fastens hinaus gibt es einen weiteren Aspekt, der der metaphysische genannt wurde. Bahá’í sollen auch in Erinnerung an die Religionsoffenbarer fasten, die vor oder während des Empfanges der göttlichen Botschaft selber gefastet haben. „The purpose is this: In order to follow the Divine Manifestations and for the purpose of admonition and the commemoration of their state, it became incumbent upon the people to fast during those days. „[56] ‘Abdu’l-Bahá erwähnt im Zusammenhang mit dem Zitat unter anderem Moses, der vierzig Tage gefastet haben soll, bevor er die Zehn Gebote empfing. Nicht anders erging es Jesus, der ebenfalls vierzig Tage gefastet haben soll, während er seine Gesetze und Gebote der Menschheit brachte. Die Fastenzeit der Muslime, der Ramadan, dient der Erinnerung der Offenbarung des Korans durch Mohammed. ‘Abdu’l-Bahá erklärt, dass die Fastenzeit dazu dient, sich den Offenbarern näher zu fühlen, da diese gefastet haben, ist es für die Gläubigen ein Vorbild, dem sie folgen sollen. Fasten lässt sich aus Bahá’í-Sicht also wie folgt zusammenfassen. Der primäre Verzicht auf Nahrung während der 19 Tage dient der Bewusstwerdung und Lösung vom Körperlichen, um sich den geistigen Aspekten des Fastens zu widmen. Diese liegen in der Unterwerfung unter das göttliche Gebot, in Form von Gebet und Meditation und letztendlich in der Erinnerung an die Religionsstifter. Fasten soll also der Ausdruck einer geistigen Haltung sein. Wie schwer dies für den Menschen sein kann, wird in einem Fastengebet zum Ausdruck gebracht: „Hilf mir und hilf ihnen, o mein Herr, Dir zu gehorchen und Deine Gebote zu halten.“[57] Das Thema Fasten-Gebete wird im nächsten Abschnitt ausführlich erörtert. Die Fastenzeit ist demnach eine Zeit, in der sich der Mensch gänzlich nach Gott ausrichtet. Er versucht durch Meditation und Gebet seinen persönlichen Willen in Einklang mit dem Willen Gottes zu bringen. Der Mensch erfährt durch die Lösung vom Ich, also von seinen körperlichen Bedürfnissen, wozu er allein durch seine geistigen Kräfte imstande sein kann. Das Fasten selber ist sinnbildlich die Loslösung von der Körperlichkeit, also eine Verstärkung der geistigen Erneuerung und des Innehaltens. Das Innehalten wird in der Bahá’í-Religion durch Gebete erreicht, die deutlich die besondere Stellung Gottes für den Menschen definieren. Dabei kommt der Unterwerfung des Menschen unter Gott wie bei den Pflichtgebeten eine vorrangige Stellung zu.

Fasten-Gebete der Bahá’í

Ein wesentlicher Bestandteil der Fastenzeit ist das Gebet. Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, versucht der Mensch durch das Gebet seinen Willen in Einklang mit dem Willen Gottes zu bringen. Im deutschen Gebetbuch der Bahá’í-Religion sind vier Fastengebete zu finden. In den Originalsprachen Persisch und Arabisch und im Englischen liegen weitaus mehr Fastengebete vor, die bisher nicht ins Deutsche übersetzt worden sind. Das lange Fastengebet umfasst 14 Absätze und jeder einzelne beginnt mit den Worten „Ich flehe Dich an, o mein Gott“, dann folgt der Bittruf des Betenden, worum er Gott anfleht. Der Wunsch, den eigenen Willen dem Gottes zu unterwerfen, kommt hier sehr deutlich zum Ausdruck. Diese Aussage ist ähnlich in den Pflichtgebeten zu finden. Das lange Fastengebet ist neben anderen Gebeten im Anhang nachzulesen. Zwei Fastengebete gebe ich hier wieder. 1. Preis sei Dir, o Herr mein Gott! Ich flehe Dich an bei dieser Offenbarung, durch die Finsternis in Licht verwandelt, der Vielbesuchte Tempel errichtet, die Beschriebene Tafel offenbart und die Entfaltete Schriftrolle enthüllt wurde, sende hernieder auf mich und alle, die mit mir sind, was uns befähigt, in die Himmel Deiner höchsten Herrlichkeit aufzusteigen, und was uns rein macht vom Makel solcher Zweifel, wie sie die Mißtrauischen abhalten, das Zelt Deiner Einheit zu betreten. O mein Herr! Ich habe das Seil Deiner Güte ergriffen und halte mich fest am Saume Deiner Gnade und Gunst. Bestimme Du für mich und meine Lieben das Gute dieser und der zukünftigen Welt. Beschenke sie dann mit der verborgenen Gabe, die Du für die Auserwählten unter Deinen Geschöpfen bestimmt hast. Dies sind die Tage, o mein Herr, da Du Deinen Dienern das Fasten gebotest. Selig ist, wer das Fasten einhält ganz um Deinetwillen und in völliger Loslösung von allem außer Dir. Hilf mir und hilf ihnen, o mein Herr, Dir zu gehorchen und Deine Gebote zu halten. Du hast wahrlich Macht zu tun, was Du willst. Es ist kein Gott außer Dir, dem Allwissenden, dem Allweisen. Aller Preis sei Gott, dem Herrn aller Welten.[58] 2. O Gott! So wie ich mich fleischlicher Wünsche enthalte und Speise und Trank entsage, so reinige und heilige auch mein Herz von allem außer der Liebe zu Dir. Schütze und schirme meine Seele vor Selbstsucht und vor allem Tierischen, damit mein Geist sich dem Odem der Heiligkeit verbinde und in allem faste außer Deinem Gedenken.[59] In beiden Gebeten kommt sehr deutlich der Wunsch des Betenden zum Ausdruck, sich Gottes Willen zu ergeben. Die Loslösung vom Ich wird ebenso betont, wie die einzige Bindung des Menschen an Gott. Gleichzeitig wird in diesen Gebeten betont, dass das Ich, das Selbstische, den Menschen daran hindert, in Gottes Nähe zu kommen. „Fleischliche Wünsche“, „Selbstsucht“, „Tierisches“ oder „Zweifel“ sind die Beispiele, die die körperliche Ebene des Menschen in den Gebeten beschreiben. Dem gegenüber steht die Bitte um Gottes Gnade und Gunst, Loslösung und Gehorsam, Schutz, Erkenntnis und Gottesnähe, um nur einige zu nennen.

Der Lohn für das Fasten

Wenn man den Beschreibungen des Fastens der Bahá’í in den vorherigen Abschnitten folgt, welche Erwartungshaltung kann dann an die Frage, ob und wie man für das Fasten belohnt wird, entstehen? Steht derjenige, der gefastet hat besser da, als einer, der nicht gefastet hat? Das Naw-Rúz Fest am 21. März beendet die Fastenzeit, und mit der Erneuerung der Natur, dem Frühlingsanfang, beginnt das neue Jahr, in das der Mensch, geistig gestärkt und erneuert durch das Fasten, gehen soll. Im Naw-Rúz Gebet heißt es dann: „Gepriesen seiest Du, o mein Gott, da Du Naw-Rúz denen zum Fest bestimmt hast, die das Fasten aus Liebe zur Dir hielten und alles mieden, was du verabscheust. (...) Da Du sie schmücktest mit der Zier des von Dir vorgeschriebenen Fastens, so schmücke sie durch die Gnade und großmütige Gunst auch mit Deiner Annahme. Denn der Menschen Taten hängen alle von Deinem Wohlgefallen ab und sind bedingt durch Dein Geheiß.“[60] Der Betende bittet Gott in diesem Gebet, dass seine Taten und damit auch sein Fasten angenommen werden. Die Annahme ist von Gottes Gnade und Gunst abhängig. Viel deutlicher wird dieses in der Fortsetzung des Gebetes, das wie folgt lautet: „Solltest Du den, der das Fasten brach, als einen ansehen, der es hielt, so wird ein solcher Mensch zu denen gezählt, die seit aller Ewigkeit das Fasten hielten. Und solltest Du bestimmen, dass einer, der das Fasten hielt, es gebrochen habe, so wird er zu denen gerechnet, die das Gewand Deiner Offenbarung mit Staub beschmutzt und sich weit entfernt haben von den kristallklaren Wassern dieser Lebensquelle.“[61] Dieser Absatz des Naw-Rúz Gebetes verdeutlicht, dass es keine göttliche Garantie für einen Fastenden gibt, ob sein Fasten vor Gott angenommen wird. Die Motivation des Fastens wird hier hinterfragt; sollte jemand aus berechtigten Gründen nicht gefastet haben, so kann er trotzdem als einer angesehen werden, der gefastet hat, andersherum kann einer, der gefastet hat, auch angesehen werden als einer, der es nicht eingehalten hat. Allein die Beweggründe für das eine oder andere zählen. Wird das Fasten nur gehalten, weil es eine lästige Pflicht ist, die Gott den Menschen auferlegt hat, erreicht der Fastende vermutlich nicht die innere Haltung, die mit dem religiösen Fasten verbunden wird. Hat jemand aus Liebe zu Gott gefastet und ist vielleicht sogar dankbar für dieses Gebot und die 19 Tage, in denen er sich Gott nähern kann, ist es wahrscheinlicher, dass sein Fasten angenommen wird. Ob diese Interpretation der Bahá’í-Gebete zutreffen, kann man im Rahmen des Konzeptes, das dem Fasten in der Bahá’í-Religion zugrunde zu liegen scheint, sagen, da das Fasten eingebunden ist in ein gesamtes Religionsverständnis. Betrachtet man den Bahá’í-Glauben als eine Religion, die das Individuum in seiner Selbstverantwortung für sich und andere stärkt, so steht nicht das Fasten als religiöse Handlung im Mittelpunkt, sondern die innere Haltung gegenüber dem Fasten. Da die Bahá’í-Religion einerseits auf Sanktionen verzichtet, müsste bei der Beurteilung der Einhaltung der Riten im Grunde die Selbsteinschätzung des Individuums im Vordergrund stehen, ob es den Riten folgen kann oder nicht. Andererseits formuliert die Bahá’í-Religion eher selbst bestimmt bis streng, was sie von den Gläubigen an Unterwerfung unter die religiösen Zielsetzungen erwartet. Hieraus ergeben sich religions- und kulturwissenschaftliche Fragestellungen zum Ursprung und zur Weiterentwicklung der Bahá’í-Religion.

Zusammenfassung des Bahá’í-Fastens

Ziel dieses Fasten ist es, sich über die niedere, tierische Ebene des Menschen hinwegzusetzen und sich auf die höhere, geistige Stufe zu konzentrieren. Als das einzige Wesen der Schöpfung Gottes ist der Mensch mit einem freien Willen ausgestattet, der es ihm erlaubt, Gottes Gebote zu halten oder zu brechen, insofern ist es bei den Menschen eine bewusste Entscheidung, das Fasten zu halten. Die Fastenzeit ist für die Gläubigen eine besonders intensive Zeit, ihren Willen dem Gottes unterzuordnen. Doch das ‘Unterwerfen’ allein wird zu keiner ‘Belohnung’ des Fastenden führen, die Annahme der menschlichen Taten sind allein von Gott abhängig. Hierin wird die Macht Gottes über den Menschen zum Ausdruck gebracht, die nicht erfassbar ist. Einem gläubigen Menschen bleibt somit nur das Vertrauen in Gott, das seine Taten anerkannt werden. Anhand des Fastens in der Bahá’í-Religion hat sich gezeigt, dass dieser Ritus dem Fasten der Muslime sehr ähnelt. Die Art des Fastens ist identisch, während die Zeit und die Intention sich deutlich unterscheiden. Es ist verkürzt worden und ohne Auflage für ein Nachholen versäumter Fastentagen. Das Einhalten des Fastens kann dadurch erleichtert werden. Das Bahá’í-Fasten verfolgt drei Ziele, von denen das der Selbsterkenntnis als übergeordnetes Ziel am stärksten zutage tritt. Dies ist die Parallele zum Pflichtgebet. Die Freiheit des Menschen, das Fasten zu halten oder nicht, scheint wieder eine religiöse ‘Freiheit’ zu sein. Die Motivation für das Halten oder Brechen des Fastens wird hinterfragt. Die Doppelnatur des Menschen wird im Bahá’í-Fasten besonders verdeutlicht, da es sowohl körperliche als auch geistige Dimensionen beinhaltet. Für beide Riten gibt es auch Ausnahmen, wann sie nicht eingehalten werden brauchen; diese werden nun vorgestellt.

Ausnahmen für das Fasten und das Sprechen eines Pflichtgebetes

Da die Ausnahmen für die Durchführung des Fastens und das Sprechen eines Pflichtgebetes sich weitestgehend überschneiden, stelle ich die Dispense gemeinsam vor. Das Einhalten des Fastens und der Pflichtgebete gilt für alle Menschen, die den Bahá’í-Glauben angenommen haben, was frühestens im Alter von 15 Jahren, dem sogenannten Alter der Reife, geschehen kann. Wer siebzig Jahre und älter ist, kann selbst entscheiden, ob seine körperliche Verfassung es zulässt, diese beiden Gebote einzuhalten. Das Fasten und das Sprechen der Gebete gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. Allerdings gibt es Dispense, die sich nur auf die Frau beziehen. So sind Schwangere und Stillende vom Fasten befreit. Die Verantwortung für das Wohl und die Gesundheit eines Kindes wird in diesem Fall höher gestellt als das Einhalten des Fastengebotes. Kranke oder Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sind ebenfalls vom Fasten befreit, beziehungsweise dürfen es nicht ausüben. Im Grunde bleibt die Logik der Pflicht erhalten, denn die Bahá’í-Religion sagt wer, wann, was zu machen oder eben zu lassen hat. „Wahrlich, Ich sage, Pflichtgebet und Fasten haben vor Gott einen erhabenen Rang. Ihre Wirkung kann jedoch nur in gesundem Zustand erlangt werden. Bei schlechter Gesundheit dürfen diese Pflichten nicht erfüllt werden.“[62] So die Aussage im heiligsten Buch der Bahá’í. Der Mensch ist verantwortlich für seine Gesundheit, diese ist Voraussetzung für eine optimale Einbringung aller Fähigkeiten in die Gesellschaft. Außerdem brauchen Schwerstarbeitende und Reisende nicht zu fasten. In den Erläuterungen zum Kitab-i-aqdas steht dazu: „Eine Reise ist definiert durch eine Abwesenheit von mindestens neun Stunden. Bleibt der Reisende an einem Ort in der Absicht, dort mindestens einen Monat entsprechend dem Kalender des Bayán[63] zu verweilen, so muss er das Fasten halten. Bleibt er kürzer als einen Monat, ist er vom Fasten befreit. Kommt er in der Fastenzeit an einen Ort, an dem er einen Monat entsprechend dem Bayán bleiben wird, so braucht er das Fasten erst nach drei Tagen wieder aufzunehmen, um es dann für den Rest der Fastenzeit zu halten. Kommt er jedoch nach Hause, an seinen ständigen Wohnsitz, so muss er das Fasten am Tag nach der Ankunft aufnehmen.“[64] Für Schwerstarbeitende gilt Ähnliches wie für Kranke, sie brauchen ihre ganze Körperkraft, um ihre Arbeit verrichten zu können. Bahá’u’lláh bewertet jede Form von Arbeit als Dienst an der Menschheit, dies bezeichnet er als Gottesdienst, ähnlich der christlichen Arbeitsethik. „Wir haben eure Tätigkeit bei solcher Arbeit gnädiglich in den Rang des Dienstes an Gott, dem Wahren, erhoben.“[65] So bewertet Bahá’u’lláh die Arbeit des Menschen, wenn sie mit der vorgesehenen Einstellung verrichtet wird. Dies bezieht sich nicht nur auf Lohnarbeit, sondern auf jede Tätigkeit, also zum Beispiel auch auf die Hausarbeit. Schaefer ergänzt dazu: „Die Arbeit ist, wie das Gebet, Anbetung.“[66] Verrichtet man also eine Arbeit, die einen hohen körperlichen Einsatz fordert, so ist man vom Fasten befreit. Die Entscheidung, ob man fastet oder nicht, liegt jedoch wieder bei jedem einzelnen. Frauen brauchen während ihrer Monatsregel ebenfalls nicht zu fasten. Das Sprechen eines Pflichtgebetes entfällt, stattdessen gibt es für diesen Fall ein eigenes Gebet. „Stattdessen preise sie nach ihren Waschungen Gott, indem sie zwischen dem Mittag eines Tages und dem folgenden fünfundneunzigmal spricht: ‘Verherrlicht sei Gott, der Herr des Glanzes und der Schönheit.’“[67] Allerdings ist es menstruierenden Frauen frei gestellt, das Fasten in dieser Zeit zu halten oder nicht, auch das Sprechen des gesonderten Verses oder der gängigen Pflichtgebete ist eine Entscheidung, die jede Frau für sich fällt. Es findet keine Kontrolle statt. In den Erläuterungen des Kitab-i-aqdas schreibt das Universale Haus der Gerechtigkeit: „In manchen Religionen wurde die Frau während ihrer Monatsregel als rituell unrein betrachtet und von den Pflichten des Betens und Fastens ausgeschlossen. Das Konzept der rituellen Unreinheit wurde von Bahá’u’lláh abgeschafft. Das Universale Haus der Gerechtigkeit stellt klar, dass die Vorschriften im Kitab-i-aqdas, die von Pflichten befreien, Freistellungen und keine Verbote sind. Jedem Gläubigen steht es deshalb frei, vom Dispens Gebrauch zu machen, wenn er es wünscht.[68] Die selbst gewählte Befreiung einer Frau von Fasten oder Pflichtgebet gilt als Zeichen der göttlichen Gnade und stellt keine Diskriminierung Frauen gegenüber dar. Wer nicht fastet, soll trotzdem seine Achtung vor dem Gebot Gottes zum Ausdruck bringen. „Um jedoch dem Gesetz Gottes und der erhabenen Stufe des Fastens Achtung zu zollen, ist es höchst empfehlenswert und schicklich, sich mit einem bescheidenen, nicht öffentlich eingenommenen Mahl zu begnügen.“[69] Dies gilt für alle hier beschriebenen Ausnahmen. Die Fastenzeit ist auch für die, die das Fasten nicht halten können, eine besondere Zeit. Obwohl es Aussagen über das Halten oder Nichthalten des Fastens in den Schriften gibt, fehlt Vergleichbares beim Pflichtgebet. Es zeigt sich, dass in der Bahá’í-Religion weltliche Lebens-gewohnheiten und die Ausübung religiöser Riten aufeinander abgestimmt werden. Dies drückt sich aus in der Altersvorgabe von 15 — 70 Jahren für das Halten der Gebote wie auch in der Ausnahmeregelung, wie zum Beispiel für Schwerstarbeitende. Die Tatsache, dass der Mensch über seinen religiösen Kontext hinaus in eine Gesellschaft eingebunden ist, wird berücksichtigt.

Parallelen zum Islam — kulturelle Einflüsse auf die Bahá’í-Religion

Wie die Beschreibungen der Pflichtgebete und des Fastens der Bahá’í gezeigt haben, gibt es in ihrer Phänomenologie eine deutliche Nähe zum Islam. Gleichwohl gibt es auch Elemente, die sich in der Praxis unterscheiden. Während Muslime ihr Gebet gemeinsam in der Moschee verrichten, soll ein Bahá’í sein Pflichtgebet allein sagen. Als Bahá’í besteht das Verrichten des Pflichtgebets in den vorgeschriebenen Waschungen, in der Einnahme der Gebetsrichtung und des alleinigen Sprechens des gewählten Gebetes. Bahá’ú’lláh hat für Anhänger der Bahá’í-Religion das aus anderen Religionen bekannte Gemeinschaftsgebet[70] abgeschafft, mit der Ausnahme des Totengebetes[71]. Jedes Gebet kann in einer Gemeinschaft gesprochen werden, jedoch spricht immer nur eine Person. Spricht jemand ein Pflichtgebet in einer Versammlung, so ist damit nicht die tägliche Pflicht jedes einzelnen erfüllt, ein Pflichtgebet zu sprechen, dies gilt auch für den Sprechenden. Als Bahá’í wird die tägliche Pflicht erfüllt, wenn die drei bereits erwähnten Vorgaben eingehalten werden. Die Begründung hierfür mag in dem von den Gläubigen zu verrichtenden bewussten Akt der Hinwendung zu Gott liegen, der täglich vollzogen werden soll. Bahá’í-Pflichtgebete werden in jeder vorhandenen Sprache gesprochen, alle Gebete werden in die Sprachen und Dialekte der Länder übersetzt, in denen Bahá’í leben. Es gibt keine Vorgabe wie im Islam, das Pflichtgebet nur in der arabischen Originalsprache zu sprechen. Durch die jeweilige Übersetzung ist die Möglichkeit des Verständnisses durch den Betenden erhöht. Die Bahá’í-Religion fordert in ihrem Konzept für eine neue Weltordnung unter anderem die Einführung einer sogenannten Welthilfssprache, die neben der jeweiligen Muttersprache unterrichtet werden soll, um damit die weltweite Kommunikation zu ermöglichen und zu vereinfachen. Der menschlichen Stufe entsprechend und dem Gebot der selbstständigen Suche nach Wahrheit scheint dies nur dienlich, da sonst Völker oder Länder von vornherein der Erkenntnis ausgeschlossen wären. Andererseits spricht es für die Abschaffung von Vorurteilen und die Einheit der Menschheit, wenn keine Sprache als besonders vorteilig für die Zwiesprache mit Gott dargestellt wird. Wie nun in den Darstellungen des Pflichtgebets der Bahá’í und ihrem Fasten gesehen, zeigen sich immer wieder Parallelen mit den entsprechenden Geboten des Islam. Dies war unter anderem immer wieder ein Anlass zu Überlegungen, ob es sich bei der Bahá’í-Religion um eine Abspaltung vom Islam handelt. Erste Untersuchungen der Bahá’í-Religion, wie zum Beispiel die von Roemer 1911 veröffentlichte über die ‘Babi-Beha’i’ legen dementsprechend die islamischen Gebote zugrunde, um die Parallelen und Unterschiede herauszuarbeiten. Wie bei den Anordnungen für das Pflichtgebet bereits teilweise erwähnt, zeigen sich sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede. Die äußeren Vorbereitungen, die Waschungen, die Gebetsrichtung und die vorgegebenen Zeiten des Sprechens, finden ihre Entsprechungen im Islam. Die detaillierten Anordnungen unterscheiden sich genauso wie die Gebetstexte, die für das Pflichtgebet im Islam gänzlich fehlen und eher Parallelen mit dem Sprechen des ‘Vater unser’ der Christen aufzeigen. Die Art des Fastens mit der Enthaltsamkeit von Speise und Trank von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang, ist in seiner Äußerlichkeit ‘merkwürdigerweise’[72], wie Gerlitz (1996) es kommentiert, identisch mit dem Ramadan der Muslime. In der inhaltlichen Ausrichtung des Fastens werden jedoch schon die Unterschiede deutlich. Der im islamischen Fasten vorhandene Bußgedanke entfällt in der Bahá’í-Religion. Genauso verhält es sich mit dem Nachholen versäumter Fastentage. Die Bahá’í-Religion hat hier eindeutig islamische Elemente in das Pflichtgebet und das Fasten der Bahá’í übernommen, diese aber abgewandelt. Der größte Unterschied lässt sich sicherlich in der eigenen Verantwortung der Bahá’í ausmachen, diese Gebote einzuhalten und damit der fehlenden Bestrafung: Die ‘gemeinschaftliche Kontrolle’ steht nicht im Vordergrund, sondern die Einhaltung der Bahá’í-Religion basiert auf der Selbstkontrolle und Selbsteinhaltung. Während Muslime das Gebet und die Fastenzeit gemeinsam verrichten und dadurch der Gedanke der Gruppendynamik sicher nicht zu vernachlässigen ist, sind Bahá’í in ihrer Verantwortung allein Gott unterstellt. Mit der Behauptung, der Mensch hat heute die Reife erreicht, selbst die Wahrheit erkennen zu können, wird ihm die eigene Verantwortung auferlegt, die im Islam noch durch das gemeinschaftliche Verrichten des Gebets, des Bußesühnens durch das Fasten und das Nachholen von Fastentagen durch die Gemeinschaft mitgetragen wird. Die Nähe des Fastens und des Pflichtgebets der Bahá’í zum Islam begründet Taherzadeh (1992) mit Bahá’u’lláhs kultureller Herkunft. Dadurch, dass er in einem islamischen Land aufgewachsen ist, war er mit dessen Formen der Religiösität vertraut. In Bezug auf die Körperhaltungen während des Pflichtgebets schreibt er: „Da Bahá’u’lláh Perser von Geburt war, ist das Wort Gottes persisch und arabisch offenbart. Stammte die Person der Manifestation Gottes aus einem anderen Land, so hätte das Wort Gottes eine ganz andere Form angenommen. (...)\ \ Die Form der Bewegungen ist jedoch auf Bahá’u’lláhs persönliche Herkunft zurückzuführen. Die Sprache der Gesellschaft, in der Er aufwuchs, war Persisch; gewisse Ausdrücke wurden in dieser Sprache durch Hand- und Körperbewegungen vermittelt. Wie Bahá’u’lláh bei der Offenbarung des Wortes Gottes die persische Sprache gebrauchte, so hat Er diese Ihm bekannten Bewegungen einbezogen, um Empfindungen wie Demut, bittendes Flehen und Dienstbarkeit vor Gott zu versinnbildlichen. Jede Kultur hat ihre Sprache und ihre Bräuche. Vom menschlichen Standpunkt aus ist die Person der Manifestation Gottes in ihre Umwelt eingebettet.“[73] Die Argumentation aus Bahá’í-Sicht für die vorhandenen Gemeinsamkeiten liegen also in der kulturellen Herkunft des Offenbarers. Hier ist zu fragen, ob ähnliches zum Beispiel auch im Christentum zu finden ist, da dieser Glaube vor einem jüdischen Hintergrund entstanden ist. Die mögliche Negation der Parallelen zum islamischen Ritus muss die Frage nach dem Bild des Islam zulassen, denn häufig bestehen Vorurteile oder Unwissen gegenüber dem Islam, die zu Pauschalisierungen und Ablehnung gegenüber dieser Religion führen. Bahá’í als eine eigenständige Religion zu betrachten, stellt eine zweifache Herausforderung dar: In christlich geprägten oder säkularisierten Ländern nicht als muslimische Gruppe verstanden zu werden, während es in islamischen Ländern den Anspruch einer neuen Religion mit den Geboten für diese Zeit zu vertreten gilt. Während die Bahá’í-Religion mit ihren vielseitigen Vorgaben für das religiöse Leben vor dem säkularisierten Hintergrund der westlichen Welt eher als streng charakterisiert werden könnte, stellt es sich vor dem islamischen Hintergrund gegenteilig dar. Im Vergleich dürfte hier die Bahá’í-Religion als fortschrittlich bezeichnet werden, da sie neben ihren religiösen Geboten auch Aspekte der aktuellen Politik aufgreift, wie zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Beseitigung von Armut, und dies in ihrer Vision für notwendig erachtet, um dem Ziel der Einheit der Menschheit näher zu kommen. Hier zeigt sich, dass, abhängig von dem kulturellen Kontext, von dem aus die Bahá’í-Religion betrachtet wird, eine unterschiedliche Bewertung stattfinden könnte.

Einheit der Menschheit durch Fasten und Pflichtgebet?

Wie die Ausführungen über das Fasten und das Pflichtgebet der Bahá’í gezeigt haben, werden mit beiden Riten sowohl körperliche als auch geistige Aspekte verbunden. Das eingangs dargestellte Bild der Doppelnatur des Menschen lässt sich an Hand der untersuchten Riten der Bahá’í-Religion konsequent verfolgen. In allen Punkten waren sowohl körperliche als auch geistige Aspekte vorhanden. Es bleibt die Frage, warum gerade das Fasten und das tägliche Gebet mit einer fundamentalen Gewichtung versehen worden sind, die als die Säulen der Bahá’í-Religion beschrieben werden. Ähnlich wie es sich im Islam verhält, bilden diese beiden Riten den Kern der Doppelnatur des Menschen. Im Fasten wird dies durch den Nahrungsverzicht und die Intensivierung des Gebets sehr plastisch. Beim Pflichtgebet ist es die zum Teil durch Körperhaltungen und insbesondere durch Worte ausgedrückte Demut bzw. Abhängigkeit des Menschen von Gott. Durch die Monotonie des sich täglich wiederholenden Gebets findet eine Prägung statt, die das Denken des Menschen beeinflussen kann und aus dem Kontext der Bahá’í-Religion sicherlich auch soll. Die Annahme Gottes als Schöpfer und die Findung des Heils durch die Befolgung der Gebote stellen das Grundschema dar. Die Aufforderung, die Gebote aus ‘Liebe zu Gott’ zu befolgen und die Behauptung, dass der Mensch seine ihm zugeschriebene Freiheit finde, wenn er sich den Geboten Gottes unterstellt, zeigt deutlich, wie der Charakter der Bahá’í-Religion in Bezug auf die Menschen aussieht. Das Konzept der menschlichen Abhängigkeit von Gott ist in vielen Religionen vorhanden. Ein Moment der Bahá’í-Religion scheint der bewusste Umgang mit dem menschlichen Verstand zu sein. Dass sich Menschen durch ihren freien Willen auszeichnen, lässt sie sich gegebenenfalls auch gegen religiöse Gebote entscheiden. Dies greift die Bahá’í-Religion kontinuierlich auf, indem sie sagt, dass es unsicher ist, ob Fasten vor Gott anerkannt wird und einen Vers vorsieht für den Fall, dass das Pflichtgebet nicht gesprochen wurde. Zum einen wird damit ein Druck auf den Menschen ausgeübt, sich an die Gebote zu halten, zum anderen wird ihm der Weg zu Gott offen gehalten. Menschliches Fehlverhalten ist in der Bahá’í-Religion berücksichtigt. Die Frage nach dem Verhältnis von Fasten und Pflichtgebet zu der Vision der Einheit muss innerhalb des Bahá’í-Systems als grundlegend beschrieben werden, weil sich durch das konkrete Aufzeigen der Doppelnatur des Menschen diesem sich erst die Wahrnehmung und der bewusste Umgang mit der Geistigkeit ermöglicht. Darauf basierend bauen alle weiteren Gebote der Bahá’í-Religion auf. So lässt sich durch die Annahme des Menschen, ‘arm’ und ‘schwach’ zu sein, viel eher eine Toleranz anderen gegenüber erzeugen, als wenn er gegenteilig beschrieben würde. Durch die Einhaltung des Fastens und des Pflichtgebets allein entsteht sicherlich keine weltumspannende Einheit, dafür wären weitere Gebote zu berücksichtigen. Zentral ist die Aussage in der Bahá’í-Religion, daß Taten zählen und nicht Worte. Das Asketentum der Bahá’í-Religion schwindet zu Gunsten jeglicher Form von Dienst an der Menschheit. So können Fasten und Pflichtgebet als die geistige Grundlage für die Vorbereitung einer Einheit angesehen werden. Dem Menschen wird innerhalb des religiösen Systems seine Stellung und Aufgabe, die Anbetung und Anerkennung Gottes, woraus dann das weitere Verhalten, Denken und eben auch die Taten abzuleiten sind, unmissverständlich aufgezeigt. Das Bahá’í-System ist mit den Beschreibungen für die Einhaltung der Gebote sehr ausführlich, während es für den gegenteiligen Fall nur vereinzelte Aussagen gibt, die jedoch in ihrer Vehemenz ebenfalls keine Zweideutigkeit zu lassen. Bahá’í sollen durch die Einhaltung der Gebote dem Bund, den sie durch die Anerkennung Gottes mit ihm geschlossen haben, treu bleiben; jede Form von Nichteinhaltung wird als Bündnisbruch beschrieben. Darüber hinaus ist der Mensch in seinem Tun und Denken allein Gott gegenüber verantwortlich, so dass die Verantwortung vollständig bei den Menschen liegt. Das Bahá’í-System scheint sehr stringent durchdacht zu sein. Der logische Aufbau lässt den Menschen meiner Meinung nach wenig Möglichkeiten. An diesem Punkt wäre eine Untersuchung der Frage, inwieweit die Eigenständigkeit des Menschen und seine selbständige Suche nach Wahrheit im Rahmen der Erfüllung der Gebote überhaupt zum Tragen kommen, sicherlich hilfreich. An Hand des Fastens und des Pflichtgebets zeigt sich, dass die Einhaltung der Gebote letztlich zu dem gewünschten Bewusstsein führen kann, welches das Fundament für die Vorstellung von Einheit in der Bahá’í-Religion bildet.

Fazit

Die Bearbeitung der Bahá’í-Religion aus kulturwissenschaftlicher Perspektive hat unterschiedliche Ergebnisse hervorgebracht. Die Thematik der Frage zum Verhältnis von Religions- und Kulturwissenschaft hat gezeigt, dass nicht nur diese beiden Wissenschaften eng miteinander verwoben sein können, sondern dass daraus auch die gegenseitige Beeinflussung von Religion und Kultur resultiert. Die Sinnfrage des Menschen ist die treibende Kraft, die sich insbesondere in religiösen Lebensformen spiegelt, sich aber auch in kulturellen Ausprägungen finden lässt. Den Zusammenhang von Religion und Kultur haben auch Weber (1988), Dilthey (1981) und Kippenberg (2001), wie gezeigt, untersucht und für wesentlich befunden. Die Frage nach Toleranz unter den Religionen wird für wesentlich betrachtet im Hinblick auf ein friedliches Miteinander, wie Küng (1994) betonte. Das Verständnis von Religionen zu fördern, ist ein wichtiges Ziel für eine positive Gestaltung der Zukunft des gesellschaftlichen Lebens, zu der die Kulturwissenschaft entscheidend beitragen könnte. Im Fall der in dieser Arbeit thematisierten Bahá’í-Religion hat sich gezeigt, inwieweit der Zusammenhang von Kultur und Religion zum Tragen kommen kann. In der Bahá’í-Religion existiert sowohl eine streng orientierte religiöse Praxis für das Individuum neben einer weltlichen Vision für die Menschheit. Es hat sich gezeigt, dass die Bahá’í-Religion durch ihren kulturellen Hintergrund und der geografischen Nähe vom Islam beeinflusst worden ist, dieses ist an Hand der dargestellten religiösen Praktiken des Fastens und des Pflichtgebets der Bahá’í verdeutlicht worden. Das Spannungsfeld der Bahá’í-Religion thematisiert nicht nur die Glaubenspraktiken einerseits und den weltlich orientierten Geboten andererseits, sondern auch die Doppelnatur als eine Gegensätzlichkeit im Menschenbild der Bahá’í-Religion. Diese Zweiseitigkeit des Körperlichen und des Geistigen ist in der Darstellung der Praktiken des Fastens und des Pflichtgebetes deutlich geworden. Beide betonen das Verhältnis des Menschen zu einer göttlichen Ebene, die vom menschlichen Verstand nicht erschlossen werden kann. Durch die Ausübung der religiösen Praktiken kann ein Spannungsfeld vor dem jeweiligen kulturellen Kontext entstehen, in dem gelebt wird. So zeigt sich durch die Verfolgung der Bahá’í im Iran die Intoleranz, die mit der Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung vorherrschen kann. Durch die religionshistorisch gezeigte Loslösung der Bahá’í-Religion vom Islam erhebt dieser Glaube einen eigenen Anspruch sowohl an die eigene Selbständigkeit als auch im Hinblick auf die Wirkung auf Kultur und Religion. Das Konzept der Bahá’í-Religion sieht für das Individuum ein strenges Gerüst an religiöser Praxis vor, dass in der westlichen, säkularisierten Welt befremdlich wirken kann. Ein hohes Maß an Selbstkontrolle in der Einhaltung der religiösen Gebote wird durch die Abschaffung eines Klerus gefordert. Da die Bahá’í-Religion davon ausgeht, dass der Mensch ein hohes Maß an Selbstreflexion entwickelt hat und deshalb diese regulierenden Eingriffe nicht benötigt. Ebenso entspricht es dem Freiheitsstreben des Menschen, selbstverantwortlich über seine religiöse Praktik zu entscheiden. Die weltlichen Ziele der Bahá’í-Religion — Bildung, Beseitigung der Armut, Gleichberechtigung von Mann und Frau auf der anderen Seite finden sich in der politischen Programmatik des Dialogs zwischen den Kulturen und verschiedenen Entwicklungsstadien wieder. Die scheinbare Widersprüchlichkeit in der detailliert beschriebenen Auslebung der Religiösität in der Bahá’í-Religion und ihrer Weltzugewandtheit ist an Hand der bearbeiteten Praktiken nachvollziehbar. Die Praxis der Riten integriert den Aspekt der Weltzugewandtheit. Askese, die Form des Lebens, bei der sich auf religiöse Praktiken konzentriert wird und der Welt entsagt wird, scheint im Konzept der Bahá’í-Religion nicht vorgesehen zu sein. Auf der Basis der Erfüllung der religiösen Praktiken soll sich ein Bahá’í mit den weltlichen Aspekten auseinandersetzen. Die Freiheit des Menschen besteht in der grundsätzlichen Entscheidung, sich für oder gegen einen Glauben zu entscheiden, innerhalb des Glaubenssystems der Bahá’í besteht die Freiheit aus der Wahl bereits vorgegebener Alternativen. Durch eine grundsätzliche Minimierung der Riten in der Bahá’í-Religion und eine detaillierte Beschreibung der wenigen Riten kann es Menschen unabhängig ihres kulturellen Hintergrundes ermöglicht werden, diese Gebote in die Praxis umzusetzen. Die Weiterentwicklung der Bahá’í-Religion wird zeigen, welche Seite — die religiöse oder die weltoffene — sich durchsetzen wird, oder ob es tatsächlich ein Mittelmaß im Leben und Erleben dieser Religion gibt.

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[1] Tworuschka, Udo — Die Religionen der Welt (1999), S. 56. [2] Herrmann, Duane L. — Fasting — A Bahá’í Handbook (2001), S. 11. [3] Effendi, Shoghi — Directives from the Guardian (1973), S. 24. [4] Warburg, Margit — I Bahá’í (2001), S. 49. [5] Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996). [6] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 85. [7] vgl. hierzu Hutter, Manfred — Die Bahá’í (1994), S. 39 oder Ficicchia, Francesco — Der Bahá’ismus (1981), S. 237. [8] zitiert nach Nachdenken über das geistige Leben — Ruhi Institut Buch 1 (1987), S. 26. [9] Ficicchia, Francesco — Der Bahá’ísmus (1981), S. 428. [10] Hutter, Manfred — Die Bahá’í (1994), S. 40. [11] Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S.3. [12] Effendi, Shoghi in Bahá’í News (September 1951), S. 1 zitiert nach Gebete (1996), S. 8. [13] Die Abfolge bestimmter Positionen ist für das Gebet auch aus dem Islam bekannt. Hier wird das rituelle Gebet durch die vorgegebene Abfolge von Körperhaltungen ausgedrückt. „Das islamische Ritualgebet besteht nicht aus einem gesprochenen (oder gedachten) Text, sondern aus der Abfolge von Körperhaltungen: Aufrechtstehen, Rumpfbeugung, Knien mit zweimaligem Berühren des Bodens mit der Stirn. Eine solche Abfolge heißt rak’a (Beugung); bei jedem der täglichen fünf Gebete wird eine wechselnde Anzahl solcher Beugungen vollzogen. Das Gebet schließt mit einer Kopfwendung nach rechts und dann nach links.” zitiert nach Halm — Der Islam (2000), S. 61. [14] Die Bahá’í-Religion kennt keine Aufnahme von Kindern in den Glauben. Im Alter von 15 Jahren erreicht ein Mensch die nötige Reife, um selbst zu entscheiden, ob er Bahá’í sein möchte und damit die Gebote für ihn Gültigkeit erlangen. Die sogenannte Erklärung erfolgt bei Jugendlichen nicht anders als bei Erwachsenen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Bahá’í-Religion bekennen wollen: Durch eine einfache Unterschrift auf einer vorgefertigten Erklärungskarte bezeugt man, daß Bahá’u’lláh der Gottesoffenbarer für diese Zeit ist und bittet um die Aufnahme in die Bahá’í-Gemeinschaft. [15] Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 9. [16] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 146. [17] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 145. [18] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 145. [19] Der ‘Größte Name’ nimmt in der Ausübung des Bahá’í-Glaubens unterschiedliche Aufgaben wahr. Die Übersetzung des arabischen Alláh-u-Abhá lautet ‘Gott der Allherrliche’. Neben der Erwähnung im langen Pflichtgebet gibt es ein weiteres Gebot Bahá’u’lláhs, was den Gläubigen vorschreibt, den Größten Namen täglich 95mal zu sprechen. Bahá’í untereinander benutzen Alláh-u-Abhá auch als Begrüßungsformel. Neben diesem Größten Namen gibt es einen zweiten, der ‘Yá Bahá’u’l-Abhá’ lautet, es wird mit ‘O Du Herrlichkeit der Herrlichkeiten’ übersetzt, beide Namen beziehen sich auf Bahá’u’lláh. Sie werden auch symbolisch dargestellt und sind bei den Gläubigen als Ringe oder Kettenanhänger wiederzufinden. Der Größte Name stellt jedoch nicht das Symbol der Bahá’í-Religion dar, hier wird auf den fünf- oder neuneckigen Stern verwiesen. Vgl. Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 64 f., Warburg, Margit — I Bahá’í (2002), S. 61 ff. [20] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 31. [21] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 57. [22] Vgl. dazu Koran, Sure 5,6. [23] Halm, Heinz — Der Islam (2000), S. 62. [24] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 79. [25] Vgl. Koran, Sure 2, 144. [26] Heiler, Friedrich — Das Gebet (1923), S. 139. [27] vgl. Hutter, Manfred — Die Bahá’í (1994), S. 40. [28] Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 60. [29] zitiert aus dem Langen Pflichtgebet in Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 79 ff., vgl auch Anhang. [30] ebenda. [31] zitiert aus dem Mittleren Pflichtgebet in Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 89 ff. [32] Die neun gewählten Vertreter einer Gemeinde haben in anderen Fällen hingegen die Aufgabe, die Gemeindemitglieder auf bestimmte Gebote aufmerksam zu machen und ihnen das Verständnis des Gebotes näher zu bringen. Eine tatsächliche Bestrafung gibt es in der Bahá’í-Religion nur durch die Entziehung der administrativen Rechte, das bedeutet, einem Gläubigen wird das Wahlrecht entzogen, er darf nicht mehr am Beratungsteil eines 19-Tage-Festes teilnehmen und wird somit aus den Aktivitäten der Gemeinde ausgeschlossen, außerdem ist ihm das Spenden untersagt. Das Entziehen der administrativen Rechte oder die Wiedergabe unterliegen einem Nationalen Geistigen Rat und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit. [33] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 196. [34] Taherzadeh, Adib — Die Offenbarung Bahá’u’lláhs, Bd. 3 (1992), S. 415. [35] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 32. [36] Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 59. [37] Bassett Hornby, Helen — Lights of guidance (1999), S. 465. [38] Grossmann, Hermann — Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde (1994), S. 69. [39] Flasche, Rainer — Gebet in Cancik/Gladigow/Laubscher (Hrsg.) — Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe (1990), S. 463. [40] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 33. [41] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 203. [42] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 33. [43] ‘Abdu’l-Bahá — Briefe und Botschaften (1992), S. 86. [44] In den Erläuterungen des Kitab-i-aqdas wird zu Ayyam-i-ha folgendes gesagt: „Der Zahlenwert dieses arabischen Buchstabens ist fünf, was der höchstmöglichen Zahl eingeschobener Tage entspricht. Der Buchstabe ‘Há’ hat in den heiligen Schriften verschiedene geistige Bedeutungen, darunter die eines Sinnbilds für das Wesen Gottes.” [45] vgl. zum Bahá’í-Kalender Grossmann — Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde (1994), S. 58 ff. oder Esslemont — Bahá’u’lláh und das neue Zeitalter (1986), S. 204 ff. [46] Am 21. März hat sowohl der Tag als auch die Nacht 12 Stunden. [47] Im Judentum beginnt ein neuer Tag ebenso wie in der Bahá’í-Religion mit Sonnenuntergang. Auch für die Muslime sind Sonnenauf- und untergang wichtige Kriterien für den Ablauf eines Tages, der Kalender ist jedoch nach dem Mond ausgerichtet. [48] zitiert nach Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 368. [49] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 143. [50] Quelle aller Gnadengaben (2001), S. 75 f. [51] Esslemont — Bahá’u’lláh und das neue Zeitalter (1986), S. 210. [52] Bahá’u’lláh — Ährenlese (1999), S. 288. [53] Grossmann — Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde (1994), S. 68. [54] Grossmann, Hermann — Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde (1994), S. 68. [55] Gerlitz, Peter — Die Bahaí-Religion in: Antes, Peter — Die Religionen der Gegenwart (1996), S. 106. [56] Herrmann, Duane L. — Fasting, A Bahá’í Handbook (2001), S. 28. [57] Fasten-Gebet von Bahá’u’lláh aus Gebete (1996), S. 366 ff. [58] Gebete offenbart nach Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 366 ff. [59] Gebete offenbart nach Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 374. [60] Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 375 f. [61] Gebete offenbart von Bahá’u’lláh, Báb und ‘Abdu’l-Bahá (1996), S. 375 f. [62] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 149. [63] Bayán ist das offenbarte Buch des Báb, in dem er bereits diesen neuen Kalender einführte. Bahá’u’lláh hat diesen Kalender in seiner Offenbarung bestätigt. Der Bayán ist nicht erhalten, es gibt vom Báb nur einzelne Texte. [64] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 129. [65] Bahá’u’lláh zitiert in Schaefer — Der Bahá’í in der modernen Welt (1981), S. 333. [66] Schaefer — Der Bahá’í in der modernen Welt (1981), S. 333. [67] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 31. [68] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 195 f. [69] Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 144. [70] „Ein Gemeinschaftsgebet im Sinn eines formalen, nach einem vorgeschriebenen Ritual zu verrichtenden Pflichtgebets ist zum Beispiel das im Islam von einem Imam angeführte Freitagsgebet in der Moschee.” Zitiert nach Bahá’u’lláh — Kitab-i-aqdas (2000), S. 194 f. [71] Das Totengebet zählt ebenfalls zu den Pflichtgebeten der Bahá’í-Religion und es ist das einzige in einer Gemeinschaft zu sprechende Pflichtgebet. Es ist zu sprechen für einen erwachsenen Verstorbenen, das heißt, er muss mindestens 15 Jahre alt gewesen sein. Waschungen und die Gebetsrichtung sind für dieses Gebet nicht vorgeschrieben. Während der Betende das Gebet spricht, sollen die Anwesenden schweigend stehen. [72] Gerlitz, Peter — Die Bahai-Religion in: Antes, Peter — Die Religionen der Gegenwart (1996), S. 106. [73] Taherzadeh, Adib — Die Offenbarung Bahá’u’lláhs, Bd. 3 (1992), S. 413 f.